1. Allgemeine Hinweise zur Mittelausstattung des Förderprogramms

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1 Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie Brennstoffzellen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen des BMVI vom und ergänzende Hinweise Förderschwerpunkt Hausenergie 1. Allgemeine Hinweise zur Mittelausstattung des Förderprogramms Für den aktuellen Förderaufruf stehen Fördermittel in Höhe von 2,5 Mio. zur Verfügung. 2. Fristen zur Antragseinreichung: Anträge sind bis zum 31. Mai 2015 einzureichen. Die Einhaltung der Einreichungsfrist ist kein Ausschlusskriterium. Später eingehende Anträge können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. 3. Höhe der Zuwendung: Der Investitionszuschuss pro Gerät ist unterteilt in eine feste Grundförderung in Höhe von 1.600,- pro Gerät und eine leistungsabhängige Komponente, die nach folgender Tabelle ermittelt wird: Min. Leistung [kw el. ] Max. Leistung [kw el. ] Förderung pro kw el. [ ] 0, Beispielhaft ergeben sich hierdurch folgende Fördersätze pro Gerät: Elektrische Leistung [kw el. ] Förderung [ ] 1, , , Die nach diesen Vorgaben ermittelte bzw. beantragte Höhe des Zuschusses wird im Antragsverfahren auf Konformität mit dem Beihilferecht überprüft. Sollte der beantragte Zuschuss den maximal zulässigen Wert übersteigen, so wird dieser gekappt. Die Förderung nach dieser Richtlinie ist nicht mit anderen Förderungen kumulierbar. Ausgenommen hiervon sind Vergütungsansprüche nach KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz). Wird die Anlage nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gefördert, kann grundsätzlich kein Zuschuss nach dieser Richtlinie in Anspruch genommen werden. 4. Anforderungen an die Anträge: Anträge sind über das easyonline System einzureichen ( Sie finden das Förderprogramm des BMVI und den entsprechenden Förderschwerpunkt im easyonline System unter folgenden Bezeichnungen: Fördermaßnahme: Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NIP)

2 Förderbereich: Brennstoffzellen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Hausenergie Folgenden Dokumente müssen über das System eingereicht bzw. hochgeladen werden: der ausgefüllte Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) die Vorhabenbeschreibung alle Angebote für die beantragten Gerätetypen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Handelsregisterauszug und eine Bankauskunft Die Vorhabenbeschreibung muss folgende Punkte adressieren und sollte einen Umfang von 4-5 Seiten nicht überschreiten: - Vorerfahrung des Antragstellers. - Ziel des Vorhabens (z. B. Kennenlernen der Technologie, Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells im Contracting-, Miet- oder Leasingbereich). - Angabe über Anzahl und Typ der zu fördernden Anlagen. Es können nur Hersteller laut der BAFA-Liste gefördert werden. - Nachweis, dass für jedes installierte Gerät eine Energiebilanzierung erfolgen kann. Falls erforderlich kann dies auch durch die Installation zusätzlicher externer Zähler sichergestellt werden (siehe Berichtspflichten). - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Betrieb der Anlagen durch den Anlagenbetreiber - Verwertung (wie werden die Erkenntnisse genutzt, wirtschaftliche Verwertung). Gegebenenfalls können im Rahmen der Antragsprüfung weitere Unterlagen (z. B. zur Bonität des Antragstellers) oder Erklärungen angefordert werden. 5. Anforderungen an Berichterstattung Der Bewilligungszeitraum wird in der Regel 9 Monate betragen. Auf Antrag kann dieser Zeitraum um 3 Monate verlängert werden. Mittel für Anlagen, die im Förderzeitraum nicht beschafft wurden, können nicht mehr ausgezahlt werden. Mit dem Ende der Vorhabenlaufzeit ist die Beschaffungs- und Installationsphase abgeschlossen und es ist innerhalb eines Monats der Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser beinhaltet einen zahlenmäßigen Nachweis unter Vorlage aller Rechnungen und einen Bericht über die Beschaffungs- und Installationsphase mit folgenden Inhalten: - Abgleich der Umsetzung des Vorhabens mit den ursprünglichen Zielen und Inhalten - Vergleich geplanter und tatsächlicher Installationen - Übersicht der Kundenstruktur und des Einsatzkontextes der Anlagen Die Berichterstattung über den Betrieb der Anlagen beginnt nach dem Ende der Vorhabenlaufzeit und erfolgt halbjährlich über einen Zeitraum von 2 Jahren. Diese Berichtspflichten werden bei Bewilligung als Auflage im Bescheid festgelegt. Technischer Bericht mit folgenden Angaben pro installiertem Gerät: - Betriebszeitraum - Vollbenutzungsstunden - Energiebilanzierung (elektrisch und thermisch; falls erforderlich durch zusätzliche externe Zähler) - Gaseinsatz - CO2-Einsparung gegenüber konventioneller Vergleichsanlage - Anzahl der Service-Einsätze Es wird angestrebt, für diese Berichterstattung eine Online-Eingabemaske zur Verfügung zu stellen.

3 Der vierte und letzte Bericht wird ergänzt durch eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. 6. Bewertung und Bearbeitung der Anträge: Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Anträge angewendet: - Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells des Antragstellers - Erfahrung des Antragstellers mit z. B. Contracting, Vermietung, Leasing im KWK Bereich - Nachweis der technischen Marktfähigkeit der eingesetzten BZH in einschlägigen Feldtests (z. B. Callux, ene.field) Anträge können auf Grundlage dieser Bewertung abgelehnt werden. Für den Fall, dass mehr positiv bewertete Anträge eingehen als Budget zur Verfügung steht, wird nach folgenden Richtlinien entschieden: - ein Antragsteller kann mit maximal 20 % des Budgets gefördert werden - maximal 50 % des Budgets kann für Geräte eines Herstellers von brennstoffzellebasierten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eingesetzt werden - eine breite Vielfalt von Anwendungsfällen, Einsatzgebieten und Betreibern soll erreicht werden Ggf. können Anträge auch im Einvernehmen mit dem Antragsteller teilbewilligt werden, d. h. mit einer verringerten Geräteanzahl.

4 Förderschwerpunkt Industrielle Brennstoffzellenbasierte Kraft- Wärme-Kopplung 1. Allgemeine Hinweise zur Mittelausstattung des Förderprogramms Für den aktuellen Förderaufruf stehen Fördermittel in Höhe von 4,5 Mio. zur Verfügung. 2. Fristen zur Antragseinreichung: Fristen zur Antragseinreichung werden nach einer Interessensbekundung durch den Antragsteller im Einvernehmen mit dem Fördermittelgeber vereinbart. Interessensbekundungen richten Sie bitte an die NOW GmbH - Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Kontakt: Dipl.-Ing. Erik Schumacher Programmleiter Stationäre Brennstoffzellen Fasanenstraße 5 D Berlin Fon erik.schumacher@now-gmbh.de 3. Höhe der Zuwendung: Der Investitionszuschuss richtet sich nach den Investitionsmehrkosten gegenüber einer konventionellen Energieerzeugungsanlage auf KWK-Basis bei gleicher elektrischer Leistung. Die Kosten der konventionellen Anlage werden den aktuellsten Ermittlungen (BHKW-Kenndaten ) der ASUE (Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.v.) entnommen. Der Investitionszuschuss kann maximal 45% der ermittelten Investitionsmehrkosten betragen. Prototypen werden nicht gefördert. Die Förderung nach dieser Richtlinie ist nicht mit anderen Förderungen kumulierbar. Ausgenommen hiervon sind Vergütungsansprüche nach KWKG. Wird die Anlage nach dem EEG gefördert, kann grundsätzlich kein Zuschuss nach dieser Richtlinie in Anspruch genommen werden. 4. Anforderungen an die Anträge: Anträge sind über das easyonline System einzureichen ( Sie finden das Förderprogramm des BMVI und den entsprechenden Förderschwerpunkt im easyonline System unter folgenden Bezeichnungen: Fördermaßnahme: Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Förderbereich: Brennstoffzellen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Industrie Folgenden Dokumente müssen über das System eingereicht bzw. hochgeladen werden: der ausgefüllte Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) die Vorhabenbeschreibung das Angebot für die industrielle brennstoffzellenbasierte Kraft-Wärme Kopplungsanlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Handelsregisterauszug und eine Bankauskunft

5 Die Vorhabenbeschreibung muss folgende Punkte adressieren und sollte einen Umfang von 8-10 Seiten nicht überschreiten: - Vorerfahrung des Antragstellers - Nachweis der Einsatztauglichkeit des Brennstoffzellensystem durch den Gerätelieferanten - Ziel des Vorhabens - Beschreibung der einzusetzenden Technologie - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Betrieb der Anlagen durch den Anlagenbetreiber - geplante Verwertung der Vorhabenergebnisse 5. Anforderungen an Berichterstattung Der Bewilligungszeitraum umfasst die Beschaffungs- und Installationsphase und wird auf der Grundlage der Zeitplanung des Projektes individuell mit dem Antragsteller abgestimmt. Mit dem Ende der Vorhabenlaufzeit ist die Beschaffungs- und Installationsphase abgeschlossen und es ist innerhalb eines Monats der Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser beinhaltet einen zahlenmäßigen Nachweis unter Vorlage aller Rechnungen und einen Umsetzungsbericht über die Beschaffungs- und Installationsphase. Die Berichterstattung über den Betrieb der Anlagen beginnt nach dem Ende der Vorhabenlaufzeit und erfolgt halbjährlich über einen Zeitraum von 2 Jahren. Diese Berichtspflichten werden bei Bewilligung als auflösende Bedingung im Bescheid festgelegt. Technischer Bericht mit folgenden Angaben pro installiertem Gerät: - Betriebszeitraum - Vollbenutzungsstunden - Gaseinsatz - Energiebilanzierung (elektrisch und thermisch; falls erforderlich durch zusätzliche externe Zähler) - Emissionseinsparung gegenüber konventioneller Vergleichsanlage - Anzahl der Service-Einsätze Es wird angestrebt für diese Berichterstattung eine Online- Eingabemaske zur Verfügung zu stellen. Der vierte und letzte Bericht wird ergänzt durch eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. 6. Bewertung und Bearbeitung der Anträge: Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Anträge angewendet: - Nachhaltigkeit des Engagements des Antragstellers - Bewertung der Performance des eingesetzten Brennstoffzellensystems - hoher Multiplikator-Effekt. Anträge können auf Grundlage dieser Bewertung abgelehnt werden. Für den Fall dass mehr positiv bewertete Anträge eingehen, als Budget zur Verfügung steht, wird entsprechend dem Ziel verschiedene Anwendungsfälle, Einsatzgebiete und Betreiber zu fördern entschieden.

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