Richtlinien zur Berechnung und Offenlegung der TER und PTR von kollektiven Kapitalanlagen
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- Elsa Sachs
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1 Richtlinien zur Berechnung und Offenlegung der TER und PTR von kollektiven Kapitalanlagen 16. Mai 2008 (Stand: 12. August 2008) I Grundlagen, Zielsetzungen und Verbindlichkeit Gemäss den Verhaltensregeln für die schweizerische Fondswirtschaft der SFA gewährleisten Fondsleitungen gemäss Art. 28 ff. KAG, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV) gemäss Art. 36 ff. KAG, Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF) gemäss Art. 110 ff. KAG und Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen gemäss Art. 123 ff. KAG in der Schweiz eine Kostentransparenz, die internationalen Standards entspricht. Diese Richtlinien sollen eine einheitliche Umsetzung dieser Bestimmung in Bezug auf die bei der Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen angefallenen Kommissionen und Kosten sicherstellen und damit zu einer möglichst hohen Preistransparenz zu den am schweizerischen Markt angebotenen kollektiven Kapitalanlagen beitragen. Sie sind für alle in der Schweiz genehmigten kollektiven Kapitalanlagen, mit Ausnahme der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen und der Immobilienfonds, anzuwenden. Materiell orientieren sich die vorliegenden Richtlinien an den Vorgaben der europäischen Investmentvereinigung EFAMA (The European Fund and Asset Management Association) und den Empfehlungen der EU-Kommission II Richtlinien Total Expense Ratio (TER) A Standardkennziffer 1. Grundsatz Die bei der Verwaltung der kollektiven Kapitalanlage angefallenen Kommissionen und Kosten sind in der international unter dem Begriff Total Expense Ratio (TER) bekannten Kennziffer offen zu legen. Diese Kennziffer drückt die Gesamtheit derjenigen Kommissionen und Kosten, die laufend dem Vermögen der Kollektivanlage belastet werden (Betriebsaufwand), retrospektiv in einem %-Satz des Nettovermögens aus und ist grundsätzlich nach folgender Formel zu berechnen: 4 SFA RL TER+PTR_d_ /8
2 Total Betriebsaufwand in RE* TER % = x 100 Durchschnittliches Nettovermögen in RE* 5 2. Aktualität Die TER ist mit jedem Jahres- bzw. Halbjahresabschluss für die jeweils letzten 12 Monate zu berechnen, d.h. entweder 6 für das letzte Rechnungsjahr oder 7 für die erste Hälfte des laufenden und die zweite Hälfte des vorangegangenen Rechnungsjahres. Grundlage für die Berechnung sind die in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Kommissionen und Kosten. Bei neu gegründeten kollektiven Kapitalanlagen und bei Umstrukturierungen von kollektiven Kapitalanlagen richtet sich die Berechnung nach Ziff. 8 resp Betriebsaufwand In der TER sind sämtliche, in der Berichtsperiode der kollektiven Kapitalanlage belasteten Kommissionen und Kosten zu erfassen wie: 11 Kommission der Fondsleitung / SICAV / SICAF bzw. Verwaltungsgesellschaft; 12 Kommission der Depotbank; 13 Weitere Aufwendungen je nach Aufgliederung der Erfolgsrechnung und sofern nicht in obigen Positionen enthalten, wie z.b: 14 - Kommission / Kosten für die Administration, 15 - Kommission / Kosten für die Vermögensverwaltung oder beratung, 16 - performanceabhängige Vergütung an den Vermögensverwalter (siehe Ziff. 5), 17 - Kommission / Kosten für den Vertrieb, 18 - Gebühren für die Aufsicht über die kollektive Kapitalanlage, 19 - Kosten für die Berechnung des NAV, 20 - Kosten für Publikationen, 21 - Kosten für die Revision, 22 - Kosten für Rechtsberatung, 23 - sonstige Aufwendungen; 24 SFA RL TER+PTR_d_ /8
3 Steuern und Abgaben (z.b. taxe d abonnement); 25 bzw. alternativ: 26 Pauschale Vergütung an die Fondsleitung / SICAV / SICAF bzw. Verwaltungsgesellschaft zuzüglich allfällige, zusätzlich belastete Kommissionen, Vergütungen, Kosten, Gebühren und Abgaben. Grundsätzlich entspricht der Betriebsaufwand der Aufwandseite der Erfolgsrechnung einer kollektiven Kapitalanlage ohne negative Anlageerträge (wie z.b. Passivzinsen) und Abgrenzungsposten (wie z.b. Auszahlung laufender Erträge). Zum Betriebsaufwand gehörende Kommissionen und Kosten dürfen nicht mit Anlageerträgen verrechnet werden. Nicht zum Betriebsaufwand gehören die Nebenkosten, die der kollektiven Kapitalanlage beim Kauf und Verkauf von Anlagen erwachsen. Diese bilden Teil der Gestehungskosten der Anlagen und fliessen beim Verkauf in die realisierten Kapitalgewinne/-verluste Durchschnittliches Nettovermögen Als durchschnittliches Nettovermögen gilt der arithmetische Durchschnitt des Nettovermögens von jedem Bewertungstag. Es berechnet sich gemäss folgender Formel: Ø Nettovermögen in RE* = Nettovermögen von n Bewertungstagen n B Sonderfälle 5. Kollektive Kapitalanlagen mit performanceabhängiger Vergütung an den Vermögensverwalter Gelangt eine performanceabhängige Vergütung an den Vermögensverwalter zur Anwendung, ist diese in die TER einzubeziehen und gesondert als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Nettovermögens auszuweisen Zusammengesetzte (synthetische) TER beim Erwerb von Anteilen anderer kollektiver Kapitalanlagen (Zielfonds) Investiert eine kollektive Kapitalanlage als Dachfonds mindestens 10 % ihres Nettovermögens in andere kollektive Kapitalanlagen (Zielfonds), welche eine TER im Sinne dieser Richtlinien veröffentlichen, so ist per Stichtag des Jahres- oder Halbjahresabschlusses eine zusammengesetzte (synthetische) TER des Dachfonds zu berechnen. Diese entspricht der Summe der anteilmässigen TER der einzelnen Zielfonds, gewichtet nach deren Anteil am Nettovermögen des Dachfonds per Stichtag, der effektiv bezahlten Ausgabe- und Rücknahmekommissionen der Zielfonds und 35 der TER des Dachfonds abzüglich der in der Berichtsperiode vereinnahmten 36 SFA RL TER+PTR_d_ /8
4 Rückvergütungen von Zielfonds. Veröffentlicht einer der Zielfonds keine TER nach diesen Richtlinien, so ist bei der Offenlegung der Kosten des Dachfonds wie folgt zu verfahren: Es ist darauf hinzuweisen, dass für diesen Teil der Anlage des Dachfonds keine zusammengesetzte (synthetische) TER ermittelt werden kann. Für die insgesamt erwarteten Kosten des Dachfonds ist ein zusammengesetzter (synthetischer) Wert anzugeben. Dazu - wird eine verkürzte zusammengesetzte (synthetische) TER errechnet, die - nach dem Anteil der Anlage des Dachfonds gewichtet - die TER aller Zielfonds, für die die TER nach diesen Richtlinien ermittelt wird (Zielfonds mit TER), einschliesst, und - werden für jeden der anderen Zielfonds die Ausgabe- und Rücknahmekommissionen zuzüglich einer möglichst genauen Bewertung der Obergrenze der für die TER in Frage kommenden Kosten hinzugerechnet (Zielfonds ohne TER). Dies hat - nach dem Anteil der Anlage des Dachfonds gewichtet - die maximale Verwaltungskommission und die aktuellste für diesen Zielfonds vorliegende erfolgsabhängige Verwaltungskommission einzuschliessen. Investiert eine kollektive Kapitalanlage gemäss Art. 68 bzw. 110 KAG einen wesentlichen Teil ihres Nettovermögens in Zielfonds, welche keine TER nach diesen Richtlinien veröffentlichen oder von welchen keine aktuelle TER erhältlich ist (z.b. Hedge Fonds), so ist auf eine Berechnung zu verzichten und eine entsprechende Erläuterung zu publizieren Änderung des %-Ansatzes für die Verwaltungs- und/oder Depotbankkommission Wurde während der Berichtsperiode sowie zwischen dem Ende der Berichtsperiode und der Veröffentlichung der TER die Verwaltungs- und/oder Depotbankkommission geändert, so ist in einer Fussnote ein entsprechender Vermerk anzubringen Erstmalige Publikation der TER bei neu gegründeten kollektiven Kapitalanlagen Bei neu gegründeten kollektiven Kapitalanlagen ist die TER erstmals anhand der im ersten Jahres- oder Halbjahresbericht publizierten Erfolgsrechnung zu berechnen. Gegebenenfalls ist der Betriebsaufwand auf eine 12-Monatsperiode umzurechnen. Als Durchschnittswert für das Nettovermögen gilt das Mittel der Monatsend-Werte der Berichtsperiode. 44 Betriebsaufwand in n Monaten Annualisierter Betriebsaufwand in RE* = n x Umstrukturierungen von kollektiven Kapitalanlagen Bei der Umstrukturierung einer kollektiven Kapitalanlage ist die historische TER nur dann zu übernehmen, wenn auch historische Performance-Daten publiziert werden. Sinngemäss ist bei einer Vereinigung von kollektiven Kapitalanlagen die TER für diejenige kollektive 46 SFA RL TER+PTR_d_ /8
5 Kapitalanlage zu berechnen, deren historische Performance übernommen wird. Resultiert aus der Umstrukturierung oder Vereinigung eine neue kollektive Kapitalanlage, für die keine aussagekräftigen, historischen Performance-Daten ausgewiesen werden können, so ist auch auf die Berechnung der TER zu verzichten, bis für die entsprechende kollektive Kapitalanlage erstmals ein Halb- bzw. Jahresabschluss erstellt wird Kollektive Kapitalanlagen mit Teilvermögen (Umbrellafonds) Bei einem Umbrellafonds ist die TER für jedes Teilvermögen gemäss diesen Richtlinien zu berechnen und zu publizieren Kollektive Kapitalanlagen mit mehreren Anteilsklassen Wenden kollektive Kapitalanlagen für die einzelnen Anteilsklassen unterschiedliche Kommissionen und Kosten zulasten ihres Vermögens an, so ist für jede Anteilsklasse die TER separat auf Basis der für die betreffende Klasse ausgewiesenen Erfolgsrechnung zu berechnen. 49 Portfolio Turnover Rate (PTR) A Standardkennziffer 12. Grundsatz Als Indikator für die Relevanz der Nebenkosten, die der kollektiven Kapitalanlage beim Kauf und Verkauf von Anlagen erwachsen sind, ist die international unter dem Begriff Portfolio Turnover Rate (PTR) bekannte Kennziffer nach dem nachfolgenden Standardverfahren offen zu legen: PTR = (Summe 1 - Summe 2) Durchschnittliches Nettovermögen in RE* x 100 Summe 1 = Summe der Wertpapiergeschäfte = X + Y Wertpapierkäufe in RE = X Wertpapierverkäufe in RE = Y Summe 2 in RE = Summe der Transaktionen mit Anteilen der kollektiven Kapitalanlage = S + T Ausgaben von Anteilen in RE = S Rücknahmen von Anteilen in RE = T Aktualität Die PTR ist für den gleichen Bezugszeitraum zu ermitteln wie die TER. 54 SFA RL TER+PTR_d_ /8
6 14. Durchschnittliches Nettovermögen Das durchschnittliche Nettovermögen berechnet sich gemäss Ziff. 4 dieser Richtlinien. 55 B Sonderfälle Die Sonderfälle, wie sie im Zusammenhang mit der Total Expense Ratio (TER) beschrieben sind, finden, wo zutreffend, sinngemäss Anwendung. 56 Publikation der TER und PTR 15. Publikation der Kennzahlen Die Publikation der Kennzahlen richtet sich nach den dafür massgebenden Bestimmungen Offenlegung der Kommissionen und Kosten im Fondsreglement, Prospekt und vereinfachten Prospekt Die Offenlegung der Kommissionen und Kosten in diesen Publikationen richtet sich nach den dafür massgebenden Bestimmungen. 58 III A Übrige Bestimmungen Mindeststandard Die Aufsichtsbehörde hat diese Richtlinien als Mindeststandard anerkannt (EBK-RS 04/2 Selbstregulierung als Mindeststandard). 59 B Inkrafttreten Diese Richtlinien wurden am 16. Mai 2008 vom Vorstand der Swiss Funds Association SFA verabschiedet. Sie treten auf den 1. Juli 2008 in Kraft. 60 Beilage: Berechnungsbeispiel - Berechnung und Publikation der TER 61 SFA RL TER+PTR_d_ /8
7 Beilage zu den Richtlinien zur Berechnung und Offenlegung der TER und PTR von kollektiven Kapitalanlagen Beispiel: Berechnung und Publikation der TER Ausgangslage Jahresabschluss der kollektiven Kapitalanlage: 30. Juni 1 Verwaltungskommission der Fondsleitung / SICAV / SICAF: bis : 1.5 % ab : 2.0 % 2 Durchschnittliches Nettovermögen für die Periode : Auszug aus der Erfolgsrechnung 77' RE* 3 Aufwand (in 1000 RE*) Halbjahresb. Jahresbericht Halbjahresb. Kommission der Fondsleitung/SICAV/SICAF performanceabhängige Vergütung Kommission der Depotbank Weitere Aufwendungen Steuern Total Betriebsaufwand (2. Halbj.: 968) Berechnung der TER für 12 Monate vom bis TER inkl. performanceabhängige Vergütung 5 TER % = (968'000 RE* + 813'000 RE*) 77'142'857 RE* x 100 = 2.31 % 6 performanceabhängige Vergütung als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Nettovermögens 7 % = (100'000 RE* + 0 RE*) 77'142'857 RE* x 100 = 0.13 % 8 Publikation der TER Zu publizieren und zu erläutern ist die TER inkl. performanceabhängige Vergütung zusammen mit dem Datum (per ) als auch dem Hinweis auf die per erfolgte Erhöhung der Verwaltungskommission der Fondsleitung / SICAV / SICAF von 1.5% auf 2.0%. Zudem ist die performanceabhängige Vergütung gesondert als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Nettovermögens auszuweisen. 9 SFA RL TER+PTR_d_ /8
8 INHALTSVERZEICHNIS I Grundlagen, Zielsetzungen und Verbindlichkeit...1 II Richtlinien...1 Total Expense Ratio (TER)...1 A Standardkennziffer Grundsatz Aktualität Betriebsaufwand Durchschnittliches Nettovermögen...3 B Sonderfälle Kollektive Kapitalanlagen mit performanceabhängiger Vergütung an den Vermögensverwalter Zusammengesetzte (synthetische) TER beim Erwerb von Anteilen anderer kollektiver Kapitalanlagen (Zielfonds) Änderung des %-Ansatzes für die Verwaltungs- und/oder Depotbankkommission Erstmalige Publikation der TER bei neu gegründeten kollektiven Kapitalanlagen Umstrukturierungen von kollektiven Kapitalanlagen Kollektive Kapitalanlagen mit Teilvermögen (Umbrellafonds) Kollektive Kapitalanlagen mit mehreren Anteilsklassen...5 Portfolio Turnover Rate (PTR)...5 A Standardkennziffer Grundsatz Aktualität Durchschnittliches Nettovermögen...6 B Sonderfälle...6 Publikation der TER und PTR Publikation der Kennzahlen Offenlegung der Kommissionen und Kosten im Fondsreglement, Prospekt und vereinfachten Prospekt...6 III Übrige Bestimmungen...6 A Mindeststandard...6 B Inkrafttreten...6 Beilage zu den Richtlinien zur Berechnung und Offenlegung der TER und PTR von kollektiven Kapitalanlagen...7 Beispiel: Berechnung und Publikation der TER...7 SFA RL TER+PTR_d_ /8
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