Feuille d'information (Vermögensanlagen-Informationsblatt) selon l'article 13 de la loi sur les placements (Vermögensanlagengesetz)

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1 Feuille d'information (Vermögensanlagen-Informationsblatt) selon l'article 13 de la loi sur les placements (Vermögensanlagengesetz) (Version française) Version : 15/07/2015 Nombre de mises à jour : 0 1. Dénomination de l'investissement Investissement participatif (financement participatif) pour la société Naturbursche Getränke GmbH sur Companisto 2. Nature de l'investissement Prêt participatif subordonné (qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen) 3. Entreprise offreuse et émettrice de l'investissement Naturbursche Getränke GmbH, Adelheidstraße 54, D Wiesbaden, immatriculée au registre du commerce du tribunal d'instance (Amtsgericht) de Wiesbade sous le numéro HRB Structure d'actionnariat et forme d'investissement Le prêt participatif subordonné accordé à l'entreprise émettrice ne permet aucune participation au regard du droit des sociétés. Il accorde à l'investisseur un droit contractuel au remboursement in fine (aucun remboursement avant la fin du prêt) du montant de prêt, au versement, in fine, d'intérêts fixés au taux de 1 % par an sur le montant de prêt accordé (aucun versement d'intérêts avant la fin du prêt) ainsi qu'au versement d'une prime d'intérêt annuelle, calculée sur la base des bénéfices de l'entreprise émettrice, d'une prime d'intérêt après résiliation ou d'une prime d'intérêt après rachat de l'entreprise émettrice (exit). La quote-part de l'investisseur dépend de son taux de participation. Le taux de participation est d'au moins 0, % par tranche de 5 euros. Une réduction du taux de participation avant la fin du prêt est possible si l'entreprise émettrice ouvre son capital à d'autres investisseurs ou organise d'autres campagnes d'investissement participatif (campagnes de financement participatif) («dilution»). Dans le cadre de la levée de fonds, l'entreprise émettrice émettra des prêts participatifs subordonnés qualifiés à hauteur de EUR maximum (ci-après «limite d'investissement») aux investisseurs. Le prêt est qualifié de subordonné parce que les droits des investisseurs ne sont pas exigibles dans la mesure où ils pourraient entraîner l'insolvabilité de l'entreprise émettrice. Les prêts participatifs subordonnés sont donc des prises de participation assimilables à des fonds propres. En cas de faillite de l'entreprise émettrice, les investisseurs ne seront satisfaits sur la masse de la faillite qu'après tous les autres créanciers externes. Une obligation de faire des versements supplémentaires n'existe pas. Les prêts participatifs sont proposés sous forme électronique aux investisseurs sur la plate-forme de services en ligne «Companisto» ( dans le cadre de ce que l'on appelle un financement participatif (investissement participatif). À cette fin, l'entreprise émettrice se présente sur Companisto avec un profil d'entreprise, créé par elle-même et qui contient, entre autres, des informations sur son modèle d'entreprise, sa planification financière et son management. Les contrats de prêt participatif conclus sont soumis à la condition suspensive de l'atteinte de l'objectif de EUR , collectés sous forme de prêts participatifs auprès des investisseurs dans le cadre de l'investissement participatif. Dans le cas où l'objectif n'est pas atteint, les investisseurs se verront remboursés, intégralement et gratuitement, de leur montant de prêt par l'entreprise émettrice. Les investisseurs participeront également à une éventuelle augmentation de la valeur de l'entreprise émettrice. À cette fin, une évaluation de l'entreprise sera effectuée lors de la résiliation du prêt participatif. L'évaluation est effectuée soit selon les principes en vigueur de l'institut des auditeurs internes d'allemagne (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v.) pour la conduite d'évaluations d'entreprises (IDW S1) soit en calculant la valeur de l'entreprise en multipliant son chiffre d'affaires ou son bénéfice du dernier exercice écoulé respectivement par 1,0 et 6,5. Dans ce cas, les investisseurs perçoivent une prime unique sur l'augmentation de la valeur d'entreprise, en fonction de leur taux de participation. Une éventuelle baisse de la valeur de l'entreprise n'est pas mutualisée. Dans le cas où plus de 50 % des actions de l'entreprise émettrice sont vendues à un tiers avant la fin du prêt (exit), les investisseurs participent aux bénéfices du rachat. Le taux de participation de l'investisseur sera alors abaissé en fonction de sa participation aux bénéfices du rachat. Dans le cas où les actions de l'entreprise émettrice sont entièrement rachetées par un tiers, les prêts participatifs des investisseurs prennent fin. Lors de leur investissement, les investisseurs concluent également un accord de mise en commun et de carry avec la société Companisto Beteiligungs GmbH & Co. KG. L'accord de mise en commun et de carry stipule qu'une modification ou résiliation juridiquement contraignante des contrats de prêt participatif des investisseurs est possible si les investisseurs détenant les trois quarts des actions s'y disent favorables lors d'un vote en ligne. La modification ou résiliation aura alors un caractère contraignant également pour les Companistes n'ayant pas voté en sa faveur lors du vote en ligne. L'envoi de la notification du vote en ligne se fait uniquement par . À noter : Cet investissement présente d'importants risques et peut entraîner la perte totale des montants investis.

2 5. Objet de l'investissement L'entreprise émettrice souhaite développer ses activités grâce aux fonds récoltés via l'investissement participatif. Son activité consiste en la commercialisation et distribution de thé glacé à la stévia. Le thé glacé à la stévia est édulcoré aux extraits de stévia et vendu dans le commerce de détail. 6. Groupe cible Cet investissement s'adresse aux investisseurs ayant analysé en détail l'entreprise émettrice et connaissant les risques liés aux investissements en capital-risque. L'investissement est un placement à risque, qui ne convient pas pour construire sa retraite. 7. Stratégie et politique d'investissement L'entreprise émettrice est en phase de création ou au début de son activité et souhaite s'établir sur le marché. L'objectif de l'investissement est de permettre à l'entreprise émettrice, grâce aux prêts participatifs accordés, de financer sa croissance et le développement de son activité, afin d'obtenir une augmentation de son chiffre d'affaires et de sa valeur d'entreprise, dont les investisseurs profiteront par le biais de leur participation à la valeur d'entreprise. La politique d'investissement consiste à prendre toutes les mesures nécessaires pour soutenir la stratégie d'investissement. 8. Financement L'entreprise émettrice est financée par les capitaux propres de ses associés, ses recettes courantes, la souscription de prêts et les fonds récoltés auprès des investisseurs. L'entreprise émettrice a la possibilité de recourir à nouveau aux fonds propres ou à l'emprunt pour financer ses activités. 9. Taux d'endettement Le taux d'endettement de l'entreprise émettrice, calculé sur la base des derniers comptes annuels arrêtés (2014), est de 983,47%. 10. Durée et délai de résiliation Le prêt participatif subordonné n'est pas limité dans le temps. Il ne peut être résilié avant le 31/12/2022 (durée fixe). Après échéance de la durée fixe, le prêt participatif peut être résilié à la clôture de l'exercice de l'entreprise émettrice, moyennant un préavis de quatre mois pour l'investisseur ou moyennant un préavis de trois mois pour l'entreprise émettrice. Cette disposition n'affecte en rien le droit de résilier le contrat pour des raisons importantes survenant dans certains cas particuliers. 11. Risques liés à l'investissement La souscription de ce placement représente un investissement à long terme. Tous les risques possibles devraient donc être pris en considération avant de décider d'investir ou non. Il n'est pas possible ici d'énumérer tous les risques possibles. La liste suivante n'est donc aucunement exhaustive. Aussi les risques mentionnés ci-dessous ne peuvent-ils pas être expliqués en détail ici. a. Risque maximal L'investisseur court le risque de perdre la totalité du montant investi. D'autres préjudices sont possibles, par exemple, si l'argent investi par l'investisseur provient d'un crédit personnel (par exemple si l'investisseur a contracté un crédit privé auprès d'une banque pour participer à l'investissement participatif). Pour l'investisseur, le risque maximal serait un surendettement pouvant entraîner, au pire des cas, sa faillite personnelle. Tel serait le cas, si, en raison d'un rendement faible ou nul, l'investisseur n'était pas en mesure d'honorer les échéances et les intérêts découlant du prêt qu'il a contracté individuellement. b. Risque commercial Le prêt participatif constitue une prise de participation commerciale. Le succès commercial de l'entreprise émettrice ainsi que, par conséquent, la réussite de l'investissement ne peuvent être prévus avec certitude. La planification financière publiée par l'entreprise émettrice sur Companisto n'est qu'une prévision. Un quelconque bénéfice ou rendement ne peut être garanti. Il faut notamment prendre en considération les risques liés à un financement de suivi, étant donné que l'entreprise émettrice pourrait éventuellement être contrainte de recourir à des fonds supplémentaires à l'avenir. L'obtention d'un tel financement de suivi ne peut être garantie. Les changements du cadre juridique et fiscal peuvent également avoir un impact sur l'entreprise émettrice. Une évolution commerciale négative peut entraîner la perte de la totalité du montant investi par l'investisseur. c. Subordination Les prêts participatifs subordonnés des investisseurs sont des prises de participation assimilables à des fonds propres. Le prêt est qualifié de subordonné parce que les droits des investisseurs ne sont pas exigibles dans la mesure où ils pourraient entraîner l'insolvabilité de l'entreprise émettrice. En cas de faillite de l'entreprise émettrice, les investisseurs ne seront satisfaits sur la masse de la faillite qu'après tous les autres créanciers externes. Une obligation de faire des versements supplémentaires n'existe pas. 12. Disponibilité Avant la fin de la durée fixe du prêt participatif, il n'est pas possible pour l'investisseur de rendre ses parts à l'entreprise émettrice. La cession des parts à un tiers est possible, mais uniquement dans leur ensemble. Un marché secondaire réglementé n'existe pas. Par conséquent, les parts ne sont pas librement négociables.

3 13. Probabilité de remboursement et de rendement Ce placement représente un investissement à long terme dans une entreprise en phase précoce de son développement. Le remboursement du prêt et le versement de bénéfices ne sont possibles que si l'entreprise émettrice arrive à pérenniser son modèle d'entreprise, à grandir et à s'établir sur le marché, afin de générer un chiffre d'affaires et un bénéfice constants lui permettant de rembourser ses investisseurs et à leur verser des dividendes. Par conséquent, le remboursement du montant investi et la réalisation d'un rendement ne peuvent être garantis. Si l'investissement donne lieu au remboursement du montant investi et à la réalisation d'un rendement dépend uniquement de la réussite de l'entreprise émettrice. Seulement si l'entreprise émettrice enregistre un chiffre d'affaires et un résultat annuel en forte hausse, elle sera en mesure de rembourser le prêt et de verser des dividendes. Dans le cas où le chiffre d'affaires et le résultat annuel restent inchangés, voire baissent, il faut s'attendre à ce qu'aucun remboursement du prêt ou versement de dividendes n'ait lieu. 14. Coûts et commissions Voici un résumé des coûts résultant de l'émission du placement et des commissions payées par l'entreprise émettrice. Si le seuil d'investissement de EUR minimum est atteint, l'entreprise émettrice verse, à la société Companisto GmbH qui exploite la plate-forme d'investissement participatif, une commission à hauteur de 10 % des fonds récoltés dans le cadre de son tour de financement pour l'organisation de l'investissement participatif. Si l'objectif n'est pas atteint, aucune commission n'est facturée à l'entreprise émettrice par la société Companisto GmbH. Pour les tâches administratives et le suivi des investisseurs durant le prêt, l'entreprise émettrice verse un forfait administratif de euros par an à la société Companisto GmbH, pour chaque année du contrat entre l'entreprise émettrice et les investisseurs. La société Companisto Beteiligungs GmbH & Co. KG perçoit une participation aux bénéfices à hauteur de 10 % sur le rendement supplémentaire réalisé par l'investisseur dans la mesure où le rendement est supérieur au remboursement du montant de prêt. Cette participation aux bénéfices ne concerne ni le montant de prêt, ni les intérêts fixes de 1 % par an, mais uniquement les rendements supplémentaires réalisés par l'investisseur. 15. Imposition Pour les particuliers allemands, le rendement de l'investissement constitue des gains en capital et est donc soumis à l'impôt sur les revenus du capital (en Allemagne 25 % plus impôt de solidarité et, le cas échéant, impôt ecclésiastique). S'agissant d'impôts retenus à la source, les impôts sont versés directement par l'entreprise émettrice. Pour les investisseurs investissant dans l'entreprise émettrice par le biais d'une société de capitaux, les bénéfices réalisés sur les prises de participation sont soumis à l'impôt sur les sociétés ainsi qu'à la taxe professionnelle. L'investisseur supporte la charge fiscale. 16. À noter a. BaFin La présente feuille d'information n'est pas soumise au contrôle de l'autorité allemande de contrôle bancaire, la «BaFin» (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) b. Derniers comptes annuels publiés Les derniers comptes annuels publiés par l'entreprise émettrice sont ceux de l'exercice clôturé le 31/12/2022. Ils sont téléchargeables sur c. Pas de prospectus Pour cet investissement, aucun prospectus agréé par l'autorité allemande de contrôle bancaire n'a été établi. L'investisseur peut obtenir des informations plus détaillées auprès de l'entreprise proposant ou ayant émis le placement. d. Responsabilité D'éventuelles réclamations basées sur les stipulations de la présente feuille d'information ne sont possibles que si les informations y figurant sont trompeuses ou fausses et que le placement a été souscrit avant la fin de son offre publique ou, au plus tard, sous deux ans après la fin de sa première offre publique en Allemagne. e. Remise de la feuille d'information L'investisseur peut gratuitement télécharger la feuille d'information sur Il a également la possibilité de demander, par écrit, une version imprimée de la feuille d'information à la société Companisto GmbH, Köpenicker Str. 154,D Berlin, Allemagne, contre paiement des frais de port pour une pochette d'expédition de 500g maximum (actuellement 1,45 euro). f. Acceptation de la feuille d'information L'acceptation de l'avertissement selon l'article 13, paragraphe 6 de la loi sur les placements (Vermögensanlagengesetz) figurant dans la feuille d'information se fait par voie électronique, conformément à l'article 15, paragraphe 4 de la loi sur les placements (Vermögensanlagengesetz). Le présent document est établi en langue allemande et en langue française, seule la version allemande faisant foi.

4 Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz (Version allemande) Stand: Zahl der Aktualisierungen: 0 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die Naturbursche Getränke GmbH auf Companisto 2. Art der Vermögensanlage Qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen 3. Anbieterin und Emittentin der Vermögensanlage Naturbursche Getränke GmbH, Adelheidstr. 54, Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB Beteiligungsstruktur und Anlageform Das qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen an die Emittentin vermittelt keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung, sondern räumt dem Anleger als Darlehensgeber einen endfälligen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrages (keine Tilgung während der Laufzeit), auf Zahlung einer endfälligen ertragsunabhängigen Festverzinsung in Höhe von 1% p.a. auf den bereitgestellten Darlehensbetrag (keine Zinszahlung während der Laufzeit) und eines jährlichen vom Gewinn der Emittentin abhängigen Bonuszinses, eines Bonuszinses nach Kündigung und alternativ eines Bonuszinses nach einem Verkauf der Emittentin ein (Exit). Der Umfang der Beteiligung des Anlegers richtet sich dabei nach dessen Beteiligungsquote. Die Beteiligungsquote beträgt je 5-Euro-Darlehensbetrag mindestens 0, %, wobei sich die Beteiligungsquote über die Darlehenslaufzeit reduzieren kann, wenn weitere Eigenkapitalinvestitionen in die Emittentin erfolgen oder Crowdinvestings (Schwarmfinanzierungen) für die Emittentin stattfinden (sogenannte Verwässerung ). Die Emittentin wird im Rahmen des Crowdinvestings qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen in maximaler Höhe von insgesamt EUR an Anleger begeben. Qualifiziert nachrangig ist das Darlehen, da sämtliche Ansprüche der Anleger solange und soweit ausgeschlossen werden, wie sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Emittentin herbeiführen würden. Die partiarischen Nachrangdarlehen sind somit unternehmerische Beteiligungen mit eigenkapitalähnlichen Eigenschaften. Im Falle einer Insolvenz der Emittentin werden die Anleger erst nach allen anderen Fremdgläubigern aus der Insolvenzmasse bedient. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die partiarischen Darlehen werden auf der Internet-Dienstleistungsplattform Companisto ( im Rahmen einer sogenannten Schwarmfinanzierung (Crowdinvesting) in elektronischer Form an Anleger vermittelt. Die Emittentin präsentiert sich dazu den Anlegern mit einem von ihr erstellten Unternehmensprofil auf Companisto, das u.a. Informationen zum Geschäftsmodell, zur Finanzplanung und dem Management der Emittentin enthält. Die partiarischen Darlehensverträge kommen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass die Emittentin mindestens partiarische Darlehen in Höhe von insgesamt EUR von Anlegern in dem Crowdinvesting einwirbt. Sollte die Mindestsumme nicht eingeworben werden, erhalten die Anleger ihren Darlehensbetrag vollständig und kostenfrei von der Emittentin zurückerstattet. Die Anleger werden wirtschaftlich auch an einem möglichen Unternehmenswertzuwachs bei der Emittentin beteiligt. Dazu findet, wenn das partiarische Darlehen gekündigt wird, eine Unternehmensbewertung der Emittentin statt. Die Bewertung erfolgt entweder nach den jeweils geltenden Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1) oder indem der Unternehmenswert anhand eines Umsatz- (1,0x) oder Ergebnismultiplikators (6,5x) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres berechnet wird. Die Anleger erhalten dann einmalig einen Bonuszins, der der Höhe nach ihrer Beteiligungsquote an dem Unternehmenswertzuwachs entspricht. An einer Unternehmenswertminderung werden die Anleger nicht beteiligt. Werden mehr als 50% der Gesellschaftsanteile der Emittentin während der Darlehenslaufzeit an einen Dritten verkauft (Exit), werden die Anleger wirtschaftlich an dem Verkaufserlös beteiligt. In dem Umfang, in dem die Anleger an dem Verkaufserlös beteiligt werden, reduziert sich dann ihre Beteiligungsquote. Wenn die Gesellschaftsanteile der Emittentin vollständig von einem Dritten übernommen werden, enden die partiarischen Darlehen der Anleger. Die Anleger schließen bei ihrem Investment ebenfalls eine Pooling- und Carryvereinbarung mit der Companisto Beteiligungs GmbH & Co. KG ab. Die Poolingvereinbarung sieht vor, dass die partiarischen Darlehensverträge der Anleger rechtsverbindlich geändert oder beendet werden können, wenn drei Viertel des abstimmenden Kapitals in einer Onlineabstimmung für eine Vertragsänderung oder Vertragsbeendigung stimmen. Die Vertragsänderung oder Vertragsbeendigung wird dann auch für diejenigen Companisten verbindlich, die nicht in der Onlineabstimmung zugestimmt haben. Die Benachrichtigung über eine Onlineabstimmung findet ausschließlich per statt. Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

5 5. Anlageobjekt Die Emittentin beabsichtigt mit den Einnahmen aus der Schwarmfinanzierung ihren Geschäftsbetrieb weiter aufzubauen. Sie betreibt die Vermarktung und den Vertrieb von Stevia-Eistee. Der Stevia-Eistee ist mit Extrakten aus der Stevia-Pflanze gesüßt und wird über den Einzelhandel vertrieben. 6. Anlegergruppe Die Vermögensanlage richtet sich an Anleger, die sich intensiv mit der Emittentin und Wagniskapitalinvestitionen beschäftigt haben. Es handelt sich bei der Vermögensanlage um ein Risikokapitalinvestment. Die Vermögensanlage ist nicht zur Altersvorsorge geeignet. 7. Anlagestrategie und Anlagepolitik Bei der Emittentin handelt es sich um ein Unternehmen, welches sich in einer frühen Phase der Unternehmensentwicklung befindet und anstrebt, sich auf dem Markt zu etablieren. Das Anlageziel ist es, die Emittentin durch die Gewährung von partiarischen Darlehen in die Lage zu versetzten, dass sie in ihre weitere Entwicklung und den Ausbau der Geschäftstätigkeit investieren und hierdurch eine Steigerung der Umsätze und des Unternehmenswertes erreichen kann, von welcher die Anleger durch ihre Beteiligung am Unternehmenswert profitieren. Anlagepolitik ist es, sämtliche Maßnahmen zu treffen, die der Anlagestrategie dienen. 8. Finanzierung Die Emittentin finanziert sich aus dem Eigenkapital ihrer Gesellschafter, den Einnahmen der laufenden Geschäftstätigkeit, über aufgenommene Darlehen sowie aus dem von den Anlegern einzuwerbenden Kapital. Es ist möglich, dass die Emittentin in der Zukunft weiteres Eigen- oder Fremdkapital aufnimmt, um ihre Geschäftstätigkeit zu finanzieren. 9. Verschuldungsgrad Der auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses (2014) berechnete Verschuldungsgrad der Emittentin beträgt 983,47%. 10. Laufzeit und Kündigungsfrist Das qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen ist unbefristet. Es kann frühestens zum gekündigt werden (Festlaufzeit). Nach Ablauf der Festlaufzeit kann das partiarische Darlehen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Monaten durch den Anleger bzw. von drei Monaten für die Emittentin zum Ende eines Geschäftsjahres der Emittentin gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 11. Risiken der Vermögensanlage Der Anleger geht mit dieser Vermögensanlage eine langfristige Investition ein und sollte daher sorgfältig alle denkbaren Risiken in seine Anlageentscheidung miteinbeziehen. Die Risiken können nicht abschließend in diesem Vermögensanlagen-Informationsblatt aufgeführt werden, weshalb diese Darstellung keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Auch können die nachstehend genannten Risiken hier nicht abschließend erläutert werden. a. Maximalrisiko Für den Anleger besteht das Risiko des Totalverlustes der Vermögensanlage. Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile, z.b. aus einer etwaigen persönlichen Fremdfinanzierung, entstehen (beispielsweise wenn der Anleger das Kapital, das er in der Schwarmfinanzierung investieren möchte, über einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt). Das maximale Risiko des Anlegers besteht in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. Etwa dann, wenn im Fall von geringen oder keinen Rückflüssen aus der Vermögensanlage der Anleger finanziell nicht in der Lage ist, die durch die individuell vereinbarte Fremdfinanzierung des Anlegers entstehende Zins- und Tilgungsbelastung zu bedienen. b. Geschäftsrisiko Die partiarischen Darlehen stellen eine unternehmerische Beteiligung dar. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Die auf Companisto veröffentlichte Finanzplanung der Emittentin stellt lediglich eine Prognose dar. Ein bestimmter Ertrag oder eine bestimmte Rendite kann nicht garantiert werden. Insbesondere Risiken bezüglich von Anschlussfinanzierungen sind zu beachten, d.h. die Emittentin kann in der Zukunft auf weitere Finanzmittel angewiesen sein. Dass solche Anschlussfinanzierungen erfolgen, kann nicht zugesichert werden. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf die Emittentin haben. Ein negativer wirtschaftlicher Verlauf kann zum Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals führen. c. Nachrangigkeit Die partiarischen Nachrangdarlehen der Anleger sind unternehmerische Beteiligungen mit eigenkapitalähnlichen Eigenschaften. Sie sind qualifiziert nachrangig, d.h. sämtliche Ansprüche der Anleger sind solange und soweit ausgeschlossen, wie sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Emittentin herbeiführen würden. Im Falle einer Insolvenz der Emittentin werden die Anleger erst nach allen anderen Fremdgläubigern aus der Insolvenzmasse bedient. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. 12. Verfügbarkeit Vor Ablauf der Festlaufzeit des partiarischen Darlehens ist die Rückgabe der Vermögensanlage für den Anleger an die Emittentin ausgeschlossen. Eine Abtretung der Vermögensanlage an Dritte ist möglich, jedoch nur im Ganzen. Ein geregelter Zweitmarkt existiert nicht. Die Vermögensanlage ist damit nicht handelbar.

6 13. Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine langfristige Investition in ein Unternehmen in einer frühen Entwicklungsphase. Die Kapitalrückzahlung und die Auszahlung von Erträgen hängt davon ab, ob es der Emittentin im Laufe der Zeit gelingt, ihr Geschäftsmodell durchzusetzen, sich positiv zu entwickeln und sich als ein Unternehmen im Wettbewerb zu etablieren, welches stabile Umsätze und Gewinne erwirtschaftet und damit die Rückzahlung der Vermögensanlage und die Zahlung von Erträgen an die Anleger leisten kann. Eine Kapitalrückzahlung und eine Rendite können daher nicht garantiert werden. Ob sich aus der Vermögensanlage Kapitalrückzahlungen und Erträge ergeben hängt von dem wirtschaftlichen Erfolg der Emittentin ab. Nur bei einer positiven Geschäftsentwicklung (d.h. einem stark steigenden Umsatz und Jahresergebnis) ist mit einer Kapitalrückzahlung und der Zahlung von Erträgen zu rechnen. Bei einer neutralen Geschäftsentwicklung (d.h. unverändertem Umsatz und Jahresergebnis) oder einer negativen Geschäftsentwicklung (d.h. rückläufigem Umsatz und Jahresergebnis) ist nicht damit zu rechnen, dass eine Kapitalrückzahlung oder die Zahlung von Erträgen stattfinden kann. 14. Kosten und Provisionen Die nachfolgende Darstellung fasst die mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten und die von der Emittentin gezahlten Vergütungen zusammen. Für die Abwicklung des Crowdinvestings fällt bei der Emittentin eine erfolgsabhängige Vergütung für die Leistungen der Companisto GmbH, als Betreiberin der Crowdinvestingplattform, in Höhe von 10% des durch die durchgeführte Finanzierungsrunde eingesammelten Kapitals an, vorausgesetzt, die Mindestinvestmentschwelle von EUR wird erreicht. Ist dies nicht der Fall, wird der Emittentin von der Companisto GmbH keine Vergütung in Rechnung gestellt. Für die Abwicklung der administrativen Aufgaben und die Anlegerverwaltung während der Darlehenslaufzeit zahlt die Emittentin an die Companisto GmbH ferner eine Verwaltungspauschale in Höhe von EUR pro Jahr, für jedes Jahr in dem Darlehensverträge zwischen der Emittentin und Anlegern bestehen. Von den vom Anleger erzielten Erträgen, die über die Rückzahlung des Darlehensbetrages hinausgehen, erhält die Companisto Beteiligungs GmbH & Co. KG eine Gewinnbeteiligung von 10%. Die Gewinnbeteiligung bezieht sich nicht auf den Darlehensbetrag und nicht auf die Festverzinsung von 1% p.a., sondern nur auf darüber hinaus erzielte Erträge des Anlegers. 15. Besteuerung Die Erträge aus der Vermögensanlage sind für deutsche Privatpersonen Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden mit 25% Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuern werden als Quellensteuer direkt von der Emittentin abgeführt. Bei Anlegern, die mittels einer Kapitalgesellschaft in die Emittentin investieren, unterliegen die Gewinne aus den Beteiligungen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. 16. Hinweise a. BaFin Das Vermögensanlagen-Informationsblatt unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). b. Letzter offengelegter Jahresabschluss Der letzte offengelegte Jahresabschluss der Emittentin ist der Jahresabschluss auf den Dieser ist unter abrufbar. c. Kein Verkaufsprospekt Für die Vermögensanlage wurde kein von der Bundesanstalt gebilligter Verkaufsprospekt erstellt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar vom Anbieter oder Emittenten der Vermögensanlage. d. Haftung Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist und wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland, erworben wird. e. Bezug des Vermögensanlageninformationsblattes Der Anleger erhält das Vermögensanlagen-Informationsblatt kostenlos als Download unter Er kann das Vermögensanlagen-Informationsblatt kostenlos gegen das jeweils gültige Postentgelt für eine Versandtasche bis 500g (derzeit EUR 1,45) schriftlich bei der Companisto GmbH, Köpenicker Str. 154, Berlin anfordern. f. Kenntnisnahme des Warnhinweises Die Kenntnisnahme des Warnhinweises nach 13 Absatz 6 Vermögensanlagengesetzes erfolgt elektronisch gemäß 15 Absatz 4 Vermögensanlagengesetz. Dieses Dokument wird in deutscher und französischer Sprache ausgefertigt; im Falle von Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

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