Merkblatt. über die Abgabe einer Namenserklärung (Ehenamen/Kindesnamen)
|
|
- Waldemar Böhme
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Merkblatt über die Abgabe einer Namenserklärung (Ehenamen/Kindesnamen) Das deutsche Zivilrecht erlaubt in der Regel eine Namensänderung nur im Falle einer Veränderung des Personenstandes, also z.b. nach Heirat, Scheidung oder Adoption. Wenn Sie Ihren Namen in Kanada aufgrund einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption geändert haben, nachdem Ihr letzter Reisepass ausgestellt worden ist müssen Sie unter Umständen zunächst eine Namenserklärung abgeben und können erst nach deren Wirksamkeit einen deutschen Pass auf den neuen Namen beantragen. Inhaltsverzeichnis I. Ehenamen 2 1. Wann ist eine Namenserklärung erforderlich? 2 2. Welche Wahlmöglichkeiten gibt es? 2 3. Wie gebe ich eine Namenserklärung ab? 3 4. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Ehescheidung 4 5. Wie lange dauert das Verfahren? 4 6. Wann kann ich einen Pass auf den neuen Namen beantragen? 4 II. Kindesnamen 5 1. Wann ist eine Namenserklärung für Kinder notwendig? 5 2. Gegenüber wem muss die Namenserklärung erfolgen? 5 3. Welche Wahlmöglichkeiten gibt es? 5 4. Namensführung von Kindern bei Namensänderung der Eltern 6 5. Wie ist das Verfahren? 6 6. Wann kann ein Pass für das Kind beantragt werden? 7 III. Kosten 7 IV. Wo erhalte ich weitere Informationen? 7 1
2 I. Ehenamen 1. Wann ist eine Namenserklärung erforderlich? Eine Namensänderung, insbesondere nach Eheschließung, Scheidung oder aus sonstigen Gründen, ist in Kanada häufig unproblematisch. Der neue Name wird hier zumeist ohne großen administrativen Aufwand übernommen und die Papiere (Führerschein, Citizenship Card etc.) entsprechend umgeschrieben. Weitere Schritte sind in Kanada in der Regel nicht erforderlich, um mit dem neuen Namen den Alltag zu bewältigen und am öffentlichen Leben teilzunehmen. In Deutschland ist dies jedoch anders! Eine Namensänderung ist hier im Regelfall nur aufgrund einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption möglich. Ändert sich Ihr Name nach der Heirat, einer Ehescheidung oder Adoption in Kanada, so ist diese Namensänderung nicht im deutschen Rechtskreis wirksam. Dies geschieht erst durch eine Namenserklärung gegenüber dem zuständigen deutschen Standesbeamten. Eine Namenserklärung wird daher vor allem dann erforderlich, wenn Sie einen Antrag auf Ausstellung eines deutschen Reisepasses auf den in Kanada zumeist bereits verwendeten Namen stellen möchten. 2. Welche Wahlmöglichkeiten gibt es? Das deutsche Familienrecht sieht in 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor, dass zum gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) entweder der Geburtsname - oder der zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Name - der Frau oder des Mannes bestimmt werden soll. Wenn kein Name zum Ehenamen bestimmt wird, fuhren die Eheleute ihren jeweiligen Geburtsnamen auch nach der Eheschließung weiter. Möglich ist es auch, dass der Ehegatte, dessen Name nicht der gemeinsame Ehename wird, durch Erklärung dem gewählten gemeinsamen Ehenamen (z.b. Müller ) den eigenen Geburtsnamen (z.b. Meyer ) oder den bis dahin geführten Namen hinzufugt (vor oder hinter dem Ehenamen; Beispiel: Müller-Meyer oder Meyer-Müller ). Ein solcher Doppelname kann jedoch an die Kinder aus dieser Ehe nicht weitergegeben werden. Diese erhalten nur den gemeinsamen Ehenamen, nicht aber auch zusätzlich den Geburtsnamen des betroffenen Elternteils. Dies soll die Bildung langer Namensketten verhindern. Bei einer Eheschließung im Ausland besteht nicht immer die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen, da viele Rechtssysteme eine dem deutschen Recht entsprechende Regelung nicht kennen. Häufig besteht nicht für beide Ehegatten die gleiche Wahlmöglichkeit, so dass in vielen Fällen beide Ehegatten für den deutschen Rechtskreis ihren Geburtsnamen behalten. 2
3 Es ist nach deutschem Recht jedoch möglich, dass nachträglich durch gemeinsame Erklärung der Ehegatten ein Ehename bestimmt wird (s.o.). Dabei können die Eheleute entscheiden, ob sie den Namen nach deutschem Recht oder aber nach dem Recht eines anderen Landes, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten hat, wählen wollen. Wird deutsches Recht gewählt, so bestimmen sich die Gestaltungsmöglichkeiten auch nach deutschem Recht. Bei der Entscheidung für ein ausländisches Recht richten sich dagegen die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Namensgestaltung nach der gewählten ausländischen Rechtsordnung. Daher sollten die Eheleute vor ihrer Rechtswahl genau überlegen, für welche Möglichkeit sie sich entscheiden wollen. Die Standesämter in Deutschland empfehlen grundsätzlich, deutsches Recht zu wählen wenn der gewünschte Name auch durch Anwendung deutschen Rechts erreicht werden kann. 3. Wie gebe ich eine Namenserklärung ab? Die Bestimmung eines Ehenamens erfolgt bei Eheschließung in Deutschland durch Erklärung gegenüber einem deutschen Standesbeamten. Ist bei der Eheschließung im In- oder Ausland keine solche Erklärung erfolgt, so kann eine Namenserklärung auch noch später abgegeben werden. Dann muss sie jedoch öffentlich beglaubigt werden. Hierfür sind im Ausland die deutschen Auslandsvertretungen zuständig. In Kanada kann die Erklärung beim Generalkonsulat Toronto, beim Generalkonsulat Vancouver oder bei den Honorarkonsuln in Calgary, Edmonton, Halifax und Winnipeg abgegeben werden. Eine Erklärung vor einem kanadischen Notary Public ist nicht ausreichend. Zur Abgabe der Namenserklärung müssen Sie und Ihr Ehegatte persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorsprechen. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin und bringen Sie folgende Unterlagen im Original und jeweils 2 Kopien mit: Gültige Reisepässe oder deutsche Personalausweise beider Ehegatten (andere Identifikationsdokumente wie z. B. Führerschein werden vom deutschen Standesamt nicht akzeptiert), Ihre Heiratsurkunde im Original Geburtsurkunden beider Ehegatten Falls ein Elternteil bereits vorher verheiratet war: Scheidungsurteil der Vorehe mit Rechtskraftvermerk (divorce decree absolute) falls Sie gemeinsame Kinder haben: Geburtsurkunden aller Kinder falls Ihr oder der Reisepass Ihres Ehegatten in Deutschland ausgestellt wurde: Abmeldebestätigung aus Deutschland Nachweis des Aufenthaltsstatus in Kanada von beiden Ehegatten (z. B. gültige permanent resident card, gültiges Visum oder kanadischer Reisepass) 3
4 Bitte beachten Sie, dass kanadische Geburts- und Heiratsurkunden zwingend in der sog. "long form" vorgelegt werden müssen, da nur die die "long form" auch immer die Namen der Eltern der jeweils betroffenen Person enthält. Ausländische Heiratsurkunden bedürfen, um in Deutschland anerkannt zu werden, gegebenenfalls einer Apostille oder einer Legalisation. Kanada ist dem internationalen Apostilleabkommen nicht beigetreten. Daher können kanadische Urkunden nicht mit einer Apostille versehen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Urkunden durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung legalisieren zu lassen (s. Legalisation). 4. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Ehescheidung Wenn Sie einen Ehenamen führen und diese Ehe geschieden wurde können Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Wurde Ihre Ehe allerdings nicht in Deutschland geschieden, so muss die Ehescheidung zunächst in Deutschland anerkannt werden. Hierzu benötigen Sie die Heiratsurkunde ( long form, s.o.) Ihrer früheren Eheschließung sowie das Scheidungsurteil und den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk (divorce decree absolute). Bitte lesen Sie hierzu auch die Informationen auf unserer Webseite 5. Wie lange dauert das Verfahren? Die Bearbeitungszeit für die Registrierung der Namensänderung in Deutschland beträgt im Regelfall mehrere Wochen und bis zu 6 Monaten, in Ausnahmefallen, insbesondere bei Namenswahl nach kanadischem Recht, auch länger. Die Auslandsvertretung hat leider keine Möglichkeit, dieses Verfahren zu verkürzen. Muss zuvor eine kanadische oder andere ausländische Ehescheidung in Deutschland anerkannt werden, verlängert sich die Bearbeitungszeit um mehrere Monate. 6. Wann kann ich einen Reisepass auf meinen neuen Namen beantragen? Durch die Abgabe der Namenserklärung wird Ihr bisheriger Reisepass nicht automatisch ungültig. Einen Reisepass auf den neuen Namen können Sie erst beantragen wenn Ihnen die Bescheinigung des deutschen Standesamts über die neue Namensführung vorliegt. Weitere Informationen zur Passbeantragung finden Sie auf unserer Website 4
5 II. Kindesnamen 1. Wann ist eine Namenserklärung für Kinder notwendig? Auch für Kinder kann die Abgabe einer Namenserklärung notwendig werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Eltern entweder nicht miteinander verheiratet sind, nicht gemeinsam sorgeberechtigt sind oder aber keinen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht bestimmt haben. Sind die Eltern miteinander verheiratet, gemeinsam sorgeberechtigt und führen sie einen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht, so erhält das Kind den gemeinsam bestimmten Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen. Eine Namenserklärung ist dann nicht erforderlich und nach deutschem Recht auch nicht möglich. 2. Gegenüber wem muss die Namenserklärung erfolgen? Namenserklärungen müssen gegenüber dem zuständigen deutschen Standesbeamten erfolgen. Im Ausland können die Erklärungen vor einem Konsularbeamten abgegeben werden, der die Unterschriften der Erklärenden beglaubigt und an das zuständige deutsche Standesamt weiterleitet. Erst mit Zugang dort und Prüfung durch den zuständigen Standesbeamten wird die Namenserklärung wirksam. Das deutsche Standesamt stellt gegen Gebühr eine Bescheinigung über die Namensführung aus, die Sie dann bei Beantragung eines Passes auf den neuen Namen vorlegen müssen. Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung daher gut auf und legen Sie sie bei allen zukünftigen Passanträgen vor. 3. Welche Wahlmöglichkeiten gibt es? Besitzt mindestens ein Elternteil (auch) eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit, so müssen die Eltern zunächst entscheiden, welche Rechtsordnung für die Namensgebung maßgeblich sein soll. Dabei können die Eltern die Rechtsordnung eines Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit mindestens ein Elternteil (auch) hat. Besitzen beide Elternteile nur die deutsche Staatsangehörigkeit, so richtet sich die Namensgebung automatisch nach deutschem Recht. Eine Wahlmöglichkeit zwischen deutschem oder einem ausländischen (z.b. kanadischem) Recht besteht in diesem Fall nicht. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt und führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind nach deutschem Recht automatisch den Namen des sorgeberechtigten Elternteils ( 1617a BGB). Haben sich die Eltern für das deutsche Namensrecht entschieden oder unterliegen sie automatisch deutschem Recht, so können die Eltern zum Geburtsnamen des 5
6 Kindes den Namen eines Elternteils bestimmen. Dabei kann allerdings kein Doppelname aus dem Ehe- und Geburtsnamen eines Elternteils an das Kind weitergeben werden (siehe obige Ausführungen zum Ehenamen). Eine für ein Kind abgegebene Namenserklärung nach deutschem Recht ist auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder dieser Eltern bindend ( 1617 Abs. 1 Satz 3 BGB). 4. Namensführung der Kinder bei Namensänderung der Eltern Ändert sich der Ehename der Eltern nach Geburt des Kindes oder wird erst nachträglich ein gemeinsamer Ehename bestimmt, so erstreckt sich dieser nur dann automatisch auf das Kind wenn es noch nicht fünf Jahre alt ist. Für Kinder ab 5 Jahren ist auch in diesem Fall eine Namenserklärung erforderlich. Kinder über 14 Jahren müssen selbst eine Erklärung abgeben und daher auch persönlich bei der Auslandsvertretung vorsprechen. 5. Wie ist das Verfahren? Für das Verfahren zur Namensänderung von Kindern gelten die Ausführungen zum Ehenamen entsprechend (siehe oben). Die Eltern des Kindes müssen für die Erklärung persönlich bei der Auslandsvertretung vorsprechen. Ist Ihr Kind bereits mindestens 14 Jahre alt, muss es selbst der Namenserklärung zustimmen und ebenfalls persönlich zum Termin im Konsulat erscheinen. Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen im Original und jeweils 2 Kopien mit: Geburtsurkunde des Kindes falls die Eltern verheiratet sind: Heiratsurkunde der Eltern im Original Geburtsurkunde aller Geschwisterkinder Gültige Reisepässe oder deutsche Personalausweise der sorgeberechtigten Eltern (andere Identifikationsdokumente wie z. B. Führerschein werden vom deutschen Standesamt nicht akzeptiert), falls einer der Reisepässe/Personalausweise in Deutschland ausgestellt wurde: Abmeldebestatigung aus Deutschland wenn das Kind mindestens 14 Jahr alt ist: Reisepass des Kindes Nachweis des Aufenthaltsstatus in Kanada der sorgeberechtigten Eltern und des Kindes (z. B. gültige permanent resident card, gültiges Visum oder kanadischer Reisepass) œ Geburtsurkunde des Kindes Bitte beachten Sie, dass kanadische Geburts- und Heiratsurkunden zwingend in der sog. "long form" vorgelegt werden müssen, da nur die die "long form" auch immer die Namen der Eltern der jeweils betroffenen Person enthält. 6
7 6. Wann kann ein Reisepass oder Kinderpass für das Kind beantragt werden? Wenn das Kind nach deutschem Recht bereits einen Geburtsnamen hatte (z. B. weil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nur ein Elternteil sorgeberechtigt war, s.o.) und dieser durch die Namenserklärung geändert werden soll, kann ein Reisepass oder Kinderpass auf den neuen Namen erst beantragt werden wenn Ihnen die Bescheinigung des deutschen Standesamts über die neue Namensführung vorliegt. Bis dahin kann ein Reisepass oder Kinderausweis nur auf den nach deutschem Recht automatisch geführten Geburtsnamen vergeben werden. Wenn das Kind nach deutschem Recht bislang keinen Geburtsnamen hatte und mit der Namenserklärung erstmalig ein deutscher Name für den deutschen Rechtsbereich bestimmt wird kann sofort nach der erfolgten Namenserklärung und Einreichung allen erforderlichen Unterlagen ein Reisepass oder Kinderpass für das Kind beantragt werden. In dem Dokument wird dann ein Hinweis angebracht, dass die Namensführung vorläufig ist, d. h. spätestens zur Beantragung des nächsten Reise- oder Kinderpasses muss die Bescheinigung des deutschen Standesamts über die Namensführung vorgelegt werden (s.o.). Weitere Informationen zur Passbeantragung finden Sie auf unserer Website III. Kosten Unterschriften unter Namenserklärungen müssen durch den Konsularbeamten beglaubigt werden. Die Gebuhr hierfür beträgt ca. 40 CAD (abhängig vom aktuellen Wechselkurs). Hinzu kommen ggf. Gebühren für die Beglaubigung von Kopien in Höhe von mind. 15 CAD sowie die vom jeweils zuständigen Standesamt erhobene Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensführung. IV. Wo erhalte ich weitere Informationen? Zusätzliche Informationen zum Thema. Namenserklärung für Kinder finden Sie auf der Website des Standesamts I in Berlin unter: Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. 7
Merkblatt über die Abgabe einer Namenserklärung (Ehenamen/Kindesnamen)
Stand: Juli 2012 Merkblatt über die Abgabe einer Namenserklärung (Ehenamen/Kindesnamen) Das deutsche Zivilrecht erlaubt in der Regel eine Namensänderung nur im Falle einer Veränderung des Personenstandes,
MehrMerkblatt zum deutschen Namensrecht
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jakarta RECHTS- UND KONSULARABTEILUNG Stand: Mai 2018 ANSCHRIFT Jl. M.H. Thamrin No. 1 Jakarta 10310 / Indonesien WEBSITE www.jakarta.diplo.de TEL: +62-21 398 55
MehrMerkblatt. Namensgebung und Namensänderung in Neuseeland
Merkblatt (Stand: September 2015) Namensgebung und Namensänderung in Neuseeland Allgemeine Hinweise Die Frage nach der Anerkennung von in Neuseeland vorgenommenen Namensänderungen und Namensgebungen in
MehrInformationen zum deutschen Namensrecht
Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung
MehrDeutsche heiraten in Südafrika
Deutsche heiraten in Südafrika Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Südafrika Stand: März 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrInformationen zum deutschen Namensrecht
Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung
MehrDeutsche heiraten in Florida (USA)
Deutsche heiraten in Florida (USA) Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Florida (USA) Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie
MehrDeutsche heiraten in Thailand
Deutsche heiraten in Thailand Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Thailand Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrMerkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder
Stand: März 2016 Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller
MehrDeutsche heiraten in Griechenland
Deutsche heiraten in Griechenland Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Griechenland Stand: Juni 2013 Diese Informationsschrift soll Sie
MehrNAMENSERKLÄRUNG. Hier finden Sie Informationen zu
NAMENSERKLÄRUNG Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Bot- insbesondere schaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, wegen
MehrMerkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder
Stand: Januar2018 Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz
MehrNamensführung von Kindern - Einbenennung nach 1618 BGB. Landesverband des Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig-Holsteins e. V.
Namensführung von Kindern - Einbenennung Landesverband des Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig- 1 Namensführung von Kindern Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen - 1616 BGB Geburtsname bei Eltern
MehrMerkblatt über Eheschließungen
Stand : April 2017 Merkblatt über Eheschließungen Wirksamkeit der Ehe Grundsätzlich wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen, wenn die für die Trauung im fremden Staat
MehrMerkblatt zur Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland
Stand: Oktober 2012 Merkblatt zur Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland Sie möchten in der Bundesrepublik Deutschland eine Ehe schließen. Mit diesem Merkblatt möchte Ihnen die Botschaft der Bundesrepublik
MehrDeutsche heiraten in Rumänien
Deutsche heiraten in Rumänien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Rumänien Stand: Juli 2013 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Personalausweises
Stand: März 2016 Merkblatt für die Beantragung eines Personalausweises WER kann einen Personalausweis beantragen? Einen Personalausweis kann jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
MehrGeburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland
Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland Stand: Mai 2016 Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft
MehrHinweise zur Namensführung
Stand: September 2011 Hinweise zur Namensführung Im Laufe des Lebens gibt es Ereignisse, die eine Namenserteilung oder Namensänderung mit sich bringen, wie z. B. Geburt, Eheschließung, Scheidung, etc.
MehrDeutsche heiraten in Schweden
Deutsche heiraten in Schweden Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Schweden Stand: Juni 2013 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrMainz Merkblatt Stand
Stand 01.10.2018 Unterlagen für die Beurkundung von Geburten Allgemeine Hinweise Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden! Urkunden aus dem Ausland müssen immer zusammen mit einer vollständigen
MehrRatgeber für die standesamtliche Trauung
Herausgeber: Bürgermeisteramt Rosengarten Hauptstraße 39 74538 Rosengarten Telefon: 0791/ 95017-0 Standesamt: 0791/ 95017-10 / 11 / 15 Fax: 0791/ 95017-27 E-Mail: gemeinde@rosengarten.de Internet: www.rosengarten.de
MehrPass- und Ausweisangelegenheiten. Personalausweis
Pass- und Ausweisangelegenheiten Personalausweis vorläufiger Personalausweis epass (elektronischer Reisepass) vorläufiger Reisepass Kinderreisepass Links zum Thema Reisen Personalausweis Gemäß 1 Abs. 1
MehrInformationen zur Geburt Ihres Kindes
Informationen zur Geburt Ihres Kindes Inhalt Was muss ich vor der Geburt meines Kindes beachten? Seite 4 Wie soll mein Kind mit Vornamen heißen? Seite 4 Welchen Familiennamen soll mein Kind bekommen? Seite
MehrMerkblatt. zur Beantragung von. Ausweisdokumenten
Merkblatt zur Beantragung von Ausweisdokumenten Personalausweis Gültigkeit und Kosten bis 23. Lebensjahr 6 Jahre gültig 22,80 Euro ab 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig 28,80 Euro beträgt ca. 2-3 Wochen (Abweichungen
MehrPersonalausweis beantragen
Personalausweis beantragen Der neue Personalausweis kann seit dem 1.11.2010 beantragt werden. Der bisherige Personalausweis ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar. Basisinformationen
MehrDeutsche heiraten in der Slowakischen Republik
Deutsche heiraten in der Slowakischen Republik Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Slowakische Republik Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift
MehrBeantragung eines deutschen Reisepasses für Minderjährige
Beantragung eines deutschen Reisepasses für Minderjährige Vor Antragstellung bitte das gesamte Merkblatt durchlesen! Allgemeine Hinweise Für ein deutsches Kind können folgende Dokumente ausgestellt werden,
MehrStandesamt Würzburg - Heiratsbüro - Rückermainstr. 2 (Rathaus, I. Stock, Zimmer 127 und 130)
Standesamt Würzburg - Heiratsbüro - Rückermainstr. 2 (Rathaus, I. Stock, Zimmer 127 und 130) 0931-37- 2411 und 2419 Fax: 0931-373421 e-mail: heirat@stadt.wuerzburg.de Öffnungszeiten: Eheurkunden: Mo, Mi:
MehrDeutsche heiraten in Südafrika
Deutsche heiraten in Südafrika Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Südafrika Stand: Juli 2017 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Reisepasses
Tel.: (00258) 21 48 27 00 Fax: (00258) 21 49 28 88 www.maputo.diplo.de Öffnungszeiten: Montag-Freitag 09.00 Uhr 12.00 Uhr Stand: Dezember 2016 Merkblatt für die Beantragung eines Reisepasses Anträge auf
MehrDeutsche heiraten in Frankreich
Deutsche heiraten in Frankreich Herausgeber: Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899 358-4998
MehrMitteilung. Siegel- und Beglaubigungsrecht kirchlicher Körperschaften des öffentlichen Rechts. Vom 9. April 1991 (ABl. 1991 S.
Siegel- und Beglaubigungsrecht 5.3.1.1 Mitteilung Siegel- und Beglaubigungsrecht kirchlicher Körperschaften des öffentlichen Rechts Vom 9. April 1991 (ABl. 1991 S. A 33) Inhaltsübersicht * A) Verwendung
Mehrdie Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes.
Liebe Eltern, die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes. Wir wollen Ihnen mit dieser Broschüre die Hilfestellung geben,
MehrHandlungsanleitung für Beglaubigungen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)
Handlungsanleitung für Beglaubigungen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Beglaubigung von Abschriften / Kopien Mit einer Beglaubigung wird amtlich bestätigt,
MehrDeutsche heiraten in Italien
Deutsche heiraten in Italien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Italien Stand: Mai 2018 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDeutsche heiraten in den Niederlanden
Deutsche heiraten in den Niederlanden Herausgeber: Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899 358-4998
MehrDeutsche heiraten in Paraguay
Deutsche heiraten in Paraguay Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Paraguay Stand: Januar 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrDeutsche heiraten in Polen
Deutsche heiraten in Polen Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Polen Stand: Juli 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrAntrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)
Eingangsstempel des Standesamtes Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Hinweis über die Zuständigkeit Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in
MehrAntrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung
Eingangsstempel des Standesamtes Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister ( 34 PStG) Hinweis über die Zuständigkeit Zuständig für die Beurkundung der Eheschließung ist das Standesamt,
MehrDeutsche heiraten in Rumänien
Deutsche heiraten in Rumänien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Rumänien Stand: November 2017 Diese Informationsschrift soll Sie bei
MehrDeutsche heiraten in Japan
Deutsche heiraten in Japan Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Japan Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDeutsche heiraten in Neuseeland
Deutsche heiraten in Neuseeland Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Neuseeland Stand: Juli 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei
MehrDeutsche heiraten in Argentinien
Deutsche heiraten in Argentinien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Argentinien Stand: April 2014 Diese Informationsschrift soll Sie
MehrDeutsche heiraten in Samoa
Deutsche heiraten in Samoa Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Samoa Stand: April 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDeutsche heiraten in der Russischen Föderation
Deutsche heiraten in der Russischen Föderation Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Russische Föderation Stand: Oktober 2014 Diese Informationsschrift
MehrAntrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)
Eingangsstempel des Standesamtes Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Hinweis über die Zuständigkeit Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in
MehrAntrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)
Mutter / 1. Elternteil Eingangsstempel des Standesamtes Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Hinweis über die Zuständigkeit Zuständig für die Beurkundung der Geburt
MehrDeutsche heiraten in der Türkei
Deutsche heiraten in der Türkei Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Türkei Stand: November 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei
MehrDeutsche heiraten in Japan
Deutsche heiraten in Japan Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Japan Stand: Mai 2018 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrInformationen zur Beschaffung von
Informationen zur Beschaffung von 1.Türkischen Personenstandsurkunden 2.Türkischen Urteilen 3.Türkische Apostillen 4.Deutschen Personenstandsurkunden, Urteilen, Apostillen Alle Angaben in diesem Merkblatt
MehrWas sollte man wissen. zum neuen Reisepass und zum Personalausweis?
Was sollte man wissen zum neuen Reisepass und zum Personalausweis? Biometrischer Reisepass (epass) Die Gültigkeitsdauer des Passes beträgt bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet
MehrDeutsche heiraten in Kanada
Deutsche heiraten in Kanada Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Kanada Stand: November 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrStandesamt. Rund um die Geburt Wichtige Informationen X X X X X X X X X X X X X X X STADT BURGWEDEL. Checkliste
1 Checkliste Zur Anmeldung Ihres Kindes benötigen wir folgende Dokumente (X) von Ihnen: Mutter ledig Mutter geschieden Eltern verheiratet Eltern nicht verheiratet Erledigt Standesamt STADT BURGWEDEL Reisepass
MehrVisum zur Familienzusammenführung (Nationale Visa)
Stand April 2018 Visum zur Familienzusammenführung (Nationale Visa) Antragsformulare sind gebührenfrei Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung können nur von Botschaftsangestellten
MehrDeutsche heiraten in Kroatien
Deutsche heiraten in Kroatien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Kroatien Stand: Januar 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrDeutsche heiraten in Portugal
Deutsche heiraten in Portugal Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Portugal Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrÄnderungsantrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/4453. der Fraktion der CDU/CSU
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/4453 11.12.75 Sachgebiet 40 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten
MehrDeutsche heiraten auf den Seychellen
Deutsche heiraten auf den Seychellen Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Seychellen Stand: Februar 2014 Diese Informationsschrift soll
MehrAutomatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten gewerberechtliche Voraussetzungen
Automatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten gewerberechtliche Voraussetzungen Die von Ihnen gewählte Tätigkeit ist genehmigungspflichtig. Für die Ausübung der Tätigkeit benötigen Sie eine
MehrDeutsche heiraten in New York (USA)
Deutsche heiraten in New York (USA) Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes New York (USA) Stand: August 2016 Diese Informationsschrift soll
MehrDeutsche heiraten in den Niederlanden
Deutsche heiraten in den Niederlanden Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Niederlande Stand: Juli 2015 Diese Informationsschrift soll
MehrDeutsche heiraten in Bulgarien
Deutsche heiraten in Bulgarien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Bulgarien Stand: Februar 2017 Diese Informationsschrift soll Sie bei
MehrVisum zur Familienzusammenführung (Nationale Visa)
Stand Februar 2017 Visum zur Familienzusammenführung (Nationale Visa) Antragsformulare sind gebührenfrei Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung können nur von Botschaftsangestellten
MehrDeutsche heiraten in Belgien
Deutsche heiraten in Belgien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Belgien Stand: März 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDeutsche heiraten in Kolumbien
Deutsche heiraten in Kolumbien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Kolumbien Stand: März 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrDeutsche heiraten in der Russischen Föderation
Deutsche heiraten in der Russischen Föderation Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Russische Föderation Stand: Juli 2017 Diese Informationsschrift
MehrKreisstadt Limburg a. d. Lahn Der Magistrat
Kreisstadt Limburg a. d. Lahn Der Magistrat Der Magistrat Postfach 14 55 65534 Limburg a. d. Lahn Hauptamt Standesamt Hospitalstraße 2 65549 Limburg a. d. Lahn http://www.limburg.de Liebe Eltern, die Geburt
MehrDie zivilrechtlichen Möglichkeiten der Namensänderung
Benedikt von Schorlemer Die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Namensänderung PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der zitierten Literatur XIV A Einleitung
MehrDeutsche heiraten auf Hawaii (USA)
Deutsche heiraten auf Hawaii (USA) Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Hawaii (USA) Stand: Oktober 2016 Diese Informationsschrift soll
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen:
Michael Pohl Namensrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
MehrAntrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)
Eingangsstempel des Standesamts I in Berlin Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG), den (Ort und Datum) Antragsteller / Antragstellerin (, Geburtsname, Vorname, Wohnort)
MehrDeutsche heiraten auf Mauritius
Deutsche heiraten auf Mauritius Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Mauritius Stand: November 2016 Diese Informationsschrift soll Sie
MehrDeutsche heiraten in Jamaika
Deutsche heiraten in Jamaika Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Jamaika Stand: Februar 2012 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrDeutsche heiraten in Alaska (USA)
Deutsche heiraten in Alaska (USA) Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Alaska (USA) Stand: August 2016 Diese Informationsschrift soll Sie
MehrDeutsche heiraten in Ägypten
Deutsche heiraten in Ägypten Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Ägypten Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDer Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:
Vorwort zur Namensführung in der Ehe Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vor dem 1.7.1958 erhielt die
MehrDeutsche heiraten in Algerien
Deutsche heiraten in Algerien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Algerien Stand: August 2017 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrInfoblätter. für werdende. Mütter / Eltern
Infoblätter für werdende Mütter / Eltern Eltern die miteinander verheiratet sind (Deutsche in Deutschland geheiratet) Für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes im Standesamt Eutin sind bitte folgende
MehrDeutsche heiraten in Malaysia
Deutsche heiraten in Malaysia Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Malaysia Stand: November 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei
MehrDeutsche heiraten in Tonga
Deutsche heiraten in Tonga Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Tonga Stand: April 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDeutsche heiraten in Luxemburg
Deutsche heiraten in Luxemburg Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Luxemburg Stand: August 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei
MehrDeutsche heiraten in Monaco
Deutsche heiraten in Monaco Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Monaco Stand: April 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDeutsche heiraten in Malta
Deutsche heiraten in Malta Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Malta Stand: Oktober 2017 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDeutsche heiraten in Marokko
Deutsche heiraten in Marokko Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Marokko Stand: November 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrDeutsche heiraten in Italien
Deutsche heiraten in Italien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Italien Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDeutsche heiraten in Kenia
Deutsche heiraten in Kenia Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Kenia Stand: Juni 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrGewusst wie Art. 10 EGBGB. Landesverband des Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig-Holsteins e. V.
Gewusst wie Art. 10 EGBGB Landesverband des Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig- Gewusst wie Art. 10 EGBGB Fall: Ein deutscher Staatsangehöriger und eine italienische Staatsangehörige heiraten
MehrDeutsche heiraten in Australien
Deutsche heiraten in Australien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Australien Stand: November 2016 Diese Informationsschrift soll Sie
MehrDeutsche heiraten in Wyoming (USA)
Deutsche heiraten in Wyoming (USA) Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Wyoming (USA) Stand: August 2016 Diese Informationsschrift soll
MehrDeutsche heiraten auf den Cookinseln
Deutsche heiraten auf den Cookinseln Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Cookinseln Stand: April 2016 Diese Informationsschrift soll Sie
MehrDeutsche heiraten in Fidschi
Deutsche heiraten in Fidschi Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Fidschi Stand: September 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei
Mehr