Bilanz- und umsatzsteuerliche Problemfelder bei Grundstücken

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1 Bilanz- und umsatzsteuerliche Problemfelder bei Grundstücken Stand: Februar 2012 Referent: Dipl.-Finw. Christoph Kleine-Rosenstein ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33, Münster Tel.: / Fax: / Internet: info@asw-stbv.de Nachdruck - auch auszugsweise - nicht gestattet

2 Inhaltsverzeichnis 1 Bilanzsteuerrechtliche Aspekte Zurechnung von Grundstücken / Grundstücksteilen Zivilrechtliche Beurteilung Wirtschaftliche Betrachtung Unterschiedliche Nutzungen Problematik Anbau Notwendiges Betriebsvermögen Grundstücksteile von untergeordneten Wert Gewillkürtes Betriebsvermögen Abgrenzung der selbständigen von den unselbständigen Gebäudeteilen Zurechnung des Grund und Bodens Nutzungsänderungen Wechsel Privatvermögen / Betriebsvermögen Veränderung des Nutzungsumfangs Zurechnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen Behandlung der getragenen Herstellungskosten (Abgrenzung Gebäude / wie Gebäude ) Gebäude und Gebäudeteile auf fremden Grund und Boden Der Stpfl. ist bürgerlich-rechtlicher Eigentümer Der Stpfl. ist wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes Der Stpfl. ist lediglich Nutzungsberechtigter Unentgeltlich eingeräumte Nutzungsrechte Besonderheiten Personengesellschaft Grundstücke und Grundstücksteile im Eigentum mehrerer Personen Ehegattengrundstücke Mietereinbauten Betriebsvorrichtungen Scheinbestandteile Wirtschaftliches Eigentum Rückstellung für Rückbauverpflichtung Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke Photovoltaikanlagen

3 1.5.2 Blockheizkraftwerke Anschaffungskosten / Herstellungskosten / anschaffungsnaher Aufwand / Erhaltungsaufwendungen Anschaffungskosten Allgemeines Sonderform Tausch Sonderform Leasing Herstellungskosten Einkommensteuerrechtliche Behandlung anschaffungsnaher Aufwendungen, 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand) Erhaltungsaufwendungen Abbruchkosten Abbruch eines errichteten Gebäudes Erwerb ohne Abbruchabsicht Erwerb in Abbruchabsicht Abbruch nach Einlage eines Gebäudes Teilabbruch Abschreibung Planmäßige Abschreibung nach Einlage in das Betriebsvermögen nach Entnahme nach Nutzungsänderung im Betriebsvermögen bei nachträglichen AK/HK auf den niedrigeren Verkehrswert AfaA / Teilwert-Abschreibung zusätzlich Rückstellung für Sanierungsverpflichtung? Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven bei Zerstörung, Überführung oder Übertragung von Grundstücken Rücklage für Ersatzbeschaffung Ausscheidungsgründe (begünstigte Ereignisse) Höhere Gewalt Behördlicher Eingriff Entschädigung AK/HK für ein Ersatzwirtschaftsgut

4 Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung Gegenwartsinvestition Vergangenheitsinvestition Zukunftsinvestition Abzug von den AK/HK des Ersatz-WG Entschädigung ist gleich bzw. geringer als AK/HK des Ersatz-WG Entschädigung ist größer als AK/HK des Ersatz-WG Auflösung der Rücklage Die Rücklage gemäß 6b EStG Allgemeines Gewinnermittlungsart Voraussetzungen im Einzelnen Veräußerung Veräußerung bestimmter WG Anlagevermögen / 6-Jahres-Frist Weitere Voraussetzungen Übertragung der aufgedeckten stillen Reserven Veräußerungsgewinn Übertragungsweg / Übertragungssperren Reinvestition Zeitpunkt der Übertragung Gegenwartsinvestition Vergangenheitsinvestition Zukunftsinvestition Übertragung der Rücklage und Reinvestitionsfristen Auflösung der Rücklage Auflösung durch zulässige Übertragung Auflösung wegen Fristablauf Gewinnzuschlag nach 6b Abs. 7 EStG Besonderheiten bei der Übertragung stiller Reserven Übertragung von Grundstücken unter Nießbrauchsvorbehalt Aufteilung von Schuldzinsen bei gemischt genutzten Grundstücken Bilanzierung und Bewertung von Erbbaurecht Erbbauberechtigter

5 Erbbauverpflichteter Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen durch Einräumung eines Erbbaurechts Einbringung, Überführung, Übertragung von Grundstücken in Personengesellschaften Einbringung privater Grundstücke in betriebliches Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft Überführung und Übertragung von einzelnen Grundstücken nach 6 Absatz 5 EStG Überführung von Grundstücken nach 6 Abs. 5 S.1, 2 EStG Übertragung von Grundstücken nach 6 Abs. 5 S. 3 EStG Sperrfrist des 6 Abs. 5 S. 4 EStG und rückwirkender Ansatz des Teilwerts Umsatzsteuerliche Gesichtspunkte Zuordnung zum Unternehmensvermögen Wahlrechte Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung Folgen der Zuordnung Anti-Seeling-Regelung Art 168a MwStSyRl und 15 Abs. 1b UStG Vorsteuerabzug aus AK/HK/Aufwendungen Vorsteuerabzugsberechtigung nur bei Unternehmereigenschaft Wem steht der Vorsteueranspruch zu? Gemeinschaften, die am Markt tätigt sind Gemeinschaften, die nicht am Markt tätig sind Folgen der ertragsteuerlichen Vermietung eines Miteigentumsanteil bei Ehegattengrundstücken, die sowohl unternehmerisch als auch privat genutzt werden Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden, die sowohl zur Erzielung vorsteuerunschädlicher als auch vorsteuerschädlicher Umsätze verwendet werden Vorsteueraufteilung 15 Abs. 4 UStG Gegenständliche Zurechnung Abs. 4 Satz 3 UStG europatauglich? Veräußerung und Entnahme von Grundstücken oder Geschäftsveräußerung im Ganzen Lieferung von Grundstücken Entnahme ist steuerfrei

6 2.5.3 Grundstückslieferung oder Geschäftsveräußerung im Ganzen Grundstücksübertragungen zwischen Angehörigen Steuerschuldnerschaft 13b UStG Steuerpflichtige Grundstückslieferungen Bauleistungen an Grundstücken Sonderfall Bauleistereigenschaft von Bauträgern Korrekturen gem. 15a UStG Hauptanwendungsfälle Eingefügte Bestandteile Ausführung einer sonstigen Leistung Insolvenzrechtliche Behandlung von Vorsteuerbeträgen nach 15a UStG Photovoltatikanlagen Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Anlage Vorsteuerabzug aus Dacherneuerung Bilanzsteuerrechtliche Aspekte 1.1 Zurechnung von Grundstücken / Grundstücksteilen Zivilrechtliche Beurteilung Bebaute Grundstücke sind zivilrechtlich als einheitliche unbewegliche Sache zu erfassen, da das Gebäude gemäß 90, 93, 94 BGB als wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens zu behandeln ist. Durch Auflassung (vgl. 925 BGB) und Eintragung bzw. Umschreibung im Grundbuch geht das zivilrechtliche Eigentum an Grundstücken über. Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören gem. 95 BGB solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das Gleiche gilt von einem Gebäude oder anderen Werk, das in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstück verbunden worden ist. Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke in ein Gebäude eingefügt sind, gehören nicht zu den Bestandteilen des Gebäudes. Handels- und steuerrechtlich wird dem Gedanken der Einheitlichkeit einer unbewegten Sache nicht gefolgt. Das Gebäude ist abnutzbar und deshalb grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Ab-

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