Einwohnergemeindeversammlung
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- Gerhard Beyer
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 15. Juni, um Uhr, in der Mehrzweckhalle Othmarsingen Sehr geehrte Damen Sehr geehrte Herren Wir laden Sie ganz herzlich zur Rechnungsgemeindeversammlung ein. Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können ab 30. Mai bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Gleichzeitig erteilt die Finanzverwaltung Auskunft über die Jahresrechnungen Über das Wochenende vom 17. Juni findet ein Urnengang statt. Zusätzlich zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Urne kann die persönliche Stimmabgabe auch unmittelbar vor der Gemeindeversammlung ( Uhr) beim Eingang zur Mehrzweckhalle erfolgen. Gemeinderat 1
2 Einwohnergemeindeversammlung Trakt. Sachgeschäfte Seite 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. November / Rechenschaftsbericht / Verwaltungsrechnungen / Kreditabrechnungen a) Umbau Regenüberlauf E (Hölli) und Anpassung der Schmutzwasserleitung Richtung ARA b) Erneuerung Stäpfliweg c) Offenlegung Mattenbach d) Erschliessung Högernweg Eisengasse e) Erschliessung Oelberg 5 Einbürgerungen: a) Thangavadivel Mathusuthanan, srilankesischer Staatsangehöriger b) Balendran Nishanthan Thinesh, srilankesischer Staatsangehöriger Neues Reglement über das Multimedianetz Othmarsingen 10 / Genehmigung der Satzungen des Gemeindeverbands Soziale Dienstleistungen Region Lenzburg 11 / Verschiedenes 15 2
3 Berichte und Anträge Traktandum 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. November 2011 Die Verhandlungen der letzten Einwohnergemeindeversammlung sind auf den Seiten 16 bis 35 festgehalten. Antrag: Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2011 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Rechenschaftsbericht 2011 Der Rechenschaftsbericht des Gemeinderates für das Jahr 2011 ist auf den Seiten 36 bis 38 abgedruckt. Antrag: Der Rechenschaftsbericht 2011 sei zu genehmigen. Traktandum 3 Verwaltungsrechnungen 2011 Der Gemeinderat bestätigt, dass alle buchungspflichtigen Geschäftsfälle in den vorliegenden Jahresrechnungen erfasst sind, sämtliche Vermögenswerte, Verpflichtungen, Guthaben und Schulden in der Bilanz berücksichtigt sind, alle Eventualverpflichtungen, Bürgschaften und Beteiligungsverhältnisse im Anhang zur Bilanz aufgeführt sind und alle zum Verständnis der Jahresergebnisse nötigen Informationen in den Erläuterungen zu der laufenden Rechnung, der Investitionsrechnung und der Bestandesrechnung enthalten sind. Die Rechnungen sind von der Finanzkommission geprüft und als richtig befunden worden. Die laufende Rechnung, die Investitionsrechnung und die Bestandesrechnung für das Jahr 2011 sind nachstehend abgedruckt. Es wird auf die ausführlichen Erläuterungen und Begründungen zu den Rechnungen verwiesen. Antrag: Die Verwaltungsrechnungen 2011 der Einwohnergemeinde seien zu genehmigen. 3
4 Traktandum 4 Kreditabrechnungen a) Umbau Regenüberlauf E (Hölli) und Anpassung der Schmutzwasserleitung Richtung ARA Am 11. Juni 2010 genehmigte die Einwohnergemeindeversammlung den Verpflichtungskredit für den Umbau des Regenüberlaufs E (Hölli) und die Anpassung der Schmutzwasserleitung Richtung ARA von CHF Die Kreditabrechnung sieht wie folgt aus: Bruttoanlagekosten Aktivierung auf Konto Strasse Wasser Abwasser CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Zuzüglich bezogene Vorsteuern Total Bruttoanlagekosten CHF CHF Kreditvergleich Verpflichtungskredit CHF ausgewiesene Teuerung CHF 0.00 CHF Kreditüberschreitung CHF Passivierung auf Konto - keine Subventionen: - keine CHF 0.00 Nettoinvestition Bruttoanlagekosten ohne bezogene Vorsteuern CHF CHF 0.00 Nettoinvestition CHF Folgende Gründe haben zu Mehrkosten geführt: Die Belagserneuerung auf der ganzen Fläche der Kantonsstrasse sowie der Einmündungen der Gemeindestrassen Wilhalde und Bünzweg verursachten Mehrkosten von CHF 47' Die Wasserleitungserneuerung und der Ersatz von defekten Schiebern waren nicht vorgesehen (CHF 64'543.00). Die Finanzkommission hat die Abrechnung geprüft und genehmigt. 4
5 Antrag Die Kreditabrechnung für den Umbau Regenüberlauf E (Hölli) und Anpassung der Schmutzwasserleitung Richtung ARA sei zu genehmigen. b) Erneuerung Stäpfliweg Am 11. Juni 2010 genehmigte die Einwohnergemeindeversammlung den Verpflichtungskredit für die Erneuerung Stäpfliweg von CHF Die Kreditabrechnung sieht wie folgt aus: Bruttoanlagekosten Aktivierung auf Konto Strasse Wasser Abwasser CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Zuzüglich bezogene Vorsteuern CHF Total Bruttoanlagekosten CHF Kreditvergleich Verpflichtungskredit CHF ausgewiesene Teuerung CHF 0.00 CHF Kreditunterschreitung CHF Passivierung auf Konto - keine CHF 0.00 Subventionen: - AGV Aargauische Gebäudeversicherung CHF CHF CHF Nettoinvestition Bruttoanlagekosten ohne bezogene Vorsteuern CHF CHF Nettoinvestition CHF Die Finanzkommission hat die Abrechnung geprüft und genehmigt. Antrag Die Kreditabrechnung für die Erneuerung Stäpfliweg sei zu genehmigen. 5
6 c) Offenlegung Mattenbach Am 27. November 2009 genehmigte die Einwohnergemeindeversammlung den Verpflichtungskredit für die Offenlegung des Mattenbaches von CHF nur vorbehältlich eines Beitrages des Logistik- und Infrastrukturcenters Othmarsingen von mindestens CHF Die Kreditabrechnung sieht wie folgt aus: Bruttoanlagekosten Aktivierung auf Konto Zuzüglich bezogene Vorsteuern CHF CHF CHF CHF CHF CHF 0.00 Total Bruttoanlagekosten CHF Kreditvergleich Verpflichtungskredit CHF ausgewiesene Teuerung CHF 0.00 CHF Kreditunterschreitung CHF Passivierung auf Konto CHF Subventionen: - Zugesicherter Beitrag Kanton CHF CHF Nettoinvestition Bruttoanlagekosten ohne bezogene Vorsteuern CHF CHF Nettoinvestition CHF Folgende Gründe haben zu Minderkosten geführt: - Kleinere Baukosten durch Änderung der Linienführung - Günstigere Arbeitsvergabe - Keine unvorhergesehenen Arbeiten - Weniger Aufwand durch Geometer, Notar und Grundbuch Die Finanzkommission hat die Abrechnung geprüft und genehmigt. Antrag Die Kreditabrechnung für die Offenlegung Mattenbach sei zu genehmigen. 6
7 d) Erschliessung Högernweg Eisengasse Am 28. November 2008 genehmigte die Einwohnergemeindeversammlung den Verpflichtungskredit für die Erschliessung Högernweg - Eisengasse von CHF Die Kreditabrechnung sieht wie folgt aus: Bruttoanlagekosten Aktivierung auf Konto CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Total Bruttoanlagekosten inkl. MwSt. CHF Kreditvergleich Verpflichtungskredit CHF ausgewiesene Teuerung CHF 0.00 CHF Kreditunterschreitung CHF Passivierung auf Konto - keine CHF 0.00 Subventionen: - Beitrag AGV CHF CHF CHF Nettoinvestition Bruttoanlagekosten CHF Grundeigentümerbeiträge - CHF Subvention AGV - CHF Anteil Gemeinde CHF Anteil Multimediaanlage CHF Anteil Strasse CHF Anteil Wasser CHF Anteil Gemeinde CHF Die Finanzkommission hat die Abrechnung geprüft und genehmigt. Antrag Die Kreditabrechnung für die Erschliessung Högernweg - Eisengasse sei zu genehmigen. 7
8 e) Erschliessung Oelberg Am 28. November 2008 genehmigte die Einwohnergemeindeversammlung den Verpflichtungskredit für die Erschliessung Oelberg von CHF Die Kreditabrechnung sieht wie folgt aus: Bruttoanlagekosten Aktivierung auf Konto CHF CHF CHF CHF CHF 0.00 CHF CHF Total Bruttoanlagekosten inkl. MwSt. CHF Kreditvergleich Verpflichtungskredit CHF ausgewiesene Teuerung CHF 0.00 CHF Kreditunterschreitung CHF Passivierung auf Konto Grundeigentümerbeiträge 2010 Beitrag AGV Aarg. Gebäudeversicherung 2011 CHF CHF CHF CHF Nettoinvestition Bruttoanlagekosten CHF Grundeigentümerbeiträge - CHF Beitrag AGV Aargausiche Gebäudeversicherung - CHF Anteil Gemeinde CHF Anteil Multimediaanlage CHF Anteil Strasse CHF Anteil Wasser CHF Anteil Kanalisation CHF Nettoinvestition CHF Folgende Gründe haben zu Minderkosten geführt: Die Bauarbeiten konnten deutlich günstiger als vorgesehen vergeben werden. Die Finanzkommission hat die Abrechnung geprüft und genehmigt. Antrag Die Kreditabrechnung für die Erschliessung Oelberg sei zu genehmigen. 8
9 Traktandum 5 Einbürgerungen a) Thangavadivel Mathusuthanan, srilankischer Staatsangehöriger Herr Mathusuthanan Thangavadivel bewirbt sich um das Bürgerrecht der Gemeinde Othmarsingen. Foto Herr Mathusuthanan Thangavadivel ist am 25. September 1994 in Baden geboren und absolvierte die Primar-, Real- und Sekundarschule in Othmarsingen und nun die Bezirksschule in Lenzburg. Nach den Sommerferien wechselt er in die Kantonsschule. Er lebt mit seinen Eltern und seiner Schwester am Fallenacker 2. Die getätigten Abklärungen haben ergeben, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Bewerber ist mit den Gegebenheiten in unserem Land vertraut und sieht seine Zukunft in der Schweiz. Der Gemeinderat unterstützt das Gesuch. Antrag: Herr Mathusuthanan Thangavadivel sei das Gemeindebürgerrecht von Othmarsingen zuzusichern. b) Balendran Nishanthan Thinesh, srilankesischer Staatsangehöriger Herr Thinesh Balendran Nishanthan bewirbt sich um das Bürgerrecht der Gemeinde Othmarsingen. Foto Herr Thinesh Balendran Nishanthan hat am 9. August 1989 in Sri Lanka das Licht der Welt erblickt. Er reiste als zweijähriger Knabe mit seinen Eltern in die Schweiz ein. Die Primar- und Oberstufe besuchte er in Othmarsingen. Er absolvierte von August 2006 bis August 2010 die Lehre als Automechaniker bei der Hischier Auto AG in Buchs und arbeitet seither dort. Mit seinen Eltern und Geschwistern wohnt er am Fallenacker 2. Die getätigten Abklärungen haben ergeben, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Bewerber ist mit den Gegebenheiten in unserem Land vertraut und sieht seine Zukunft in der Schweiz. Der Gemeinderat unterstützt das Gesuch. Antrag: Her Thinesh Balendran Nishanthan sei das Gemeindebürgerrecht von Othmarsingen zuzusichern. 9
10 Traktandum 6 Neues Reglement über das Multimedianetz Othmarsingen Das Antennenanschlussreglement der Gemeinde Othmarsingen stammt aus dem Jahr Es ist rudimentär abgefasst und nicht mehr zeitgemäss. Die Gemeinschaftsantennenanlage bezweckte, den Benützern von Othmarsingen die möglichen Fernseh- und Radioprogramme einwandfrei zu vermitteln. In der Zwischenzeit wurde aus der Gemeinschaftsantennenanlage ein Multimedianetz, bei welchem auch die Breitbandkommunikation angeboten wird (Internet und Telefonie). Ebenfalls sind die Anschlussgebühren mit einer Grundgebühr, Anschlussgebühr pro Wohnung, zweite Dose und jede weitere Dose in der Praxis indessen sehr schlecht anwendbar (viele Wohnungen haben mehrere Anschlussdosen). Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, das Reglement von Grund auf zu überarbeiten und die technischen Neuerungen zu berücksichtigen. Es wurde auch festgelegt, dass der minimale Signalpegel an der Signalübergabstelle 80 db μv betragen muss. Neu werden die Tiefbauarbeiten direkt durch den Anschlussgesuchsteller beglichen. Die Einwohnergemeinde übernimmt nur noch die Installationskosten. Somit müssen die Anschlussbeiträge lediglich diese Kosten decken. Die Tarife sehen gestützt auf die Berechnungen und den Finanzplan wie folgt aus: Anschlussbeiträge Einfamilienhaus CHF Erste Wohnung bei einen Mehrfamilienhaus CHF Jede weitere Wohnung bei einem Mehrfamilienhaus CHF zuzüglich Mehrwertsteuer Benützungsgebühren TV, Radio und Breitbandkommunikation pro Monat CHF Urheberrechtsgebühren pro Monat CHF 1.90 zuzüglich Mehrwertsteuer Die Abgabentarife werden so bemessen, dass sie die Kosten für Erstellung, Änderung, Erneuerung, Betrieb, Unterhalt und Abschreibungen der Anlagen sowie die Verzinsung der Schulden decken ( 9 Abs. 2 des Reglements über das Multimedianetz Othmarsingen). Der Gemeinderat setzt gestützt auf 3 Abs. 2 des Reglements über das Multimedianetz Othmarsingen die Anschlussbeiträge und Benützungsgebühren fest. Das Reglement über das Multimedianetz Othmarsingen ist in der Vorlage auf den Seiten 65 bis 73 abgedruckt. Antrag: Das Reglement über das Multimedianetz Othmarsingen sei zu genehmigen und per 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. 10
11 Traktandum 7 Genehmigung der Satzungen des Gemeindeverbands Soziale Dienstleistungen Region Lenzburg I. Ausgangslage Für die Gemeinden des Bezirks Lenzburg erbringen heute zwei Gemeindeverbände und ein Verein soziale Dienstleistungen für die Einwohner: Gemeindeverband Amtsvormundschaft; Satzungen vom 20. März 1986: Organisation, Führung der Amtsvormundschaft für die angeschlossenen Gemeinden seit 1948; Gemeindeverband Jugend-, Ehe- und Familienberatung; Satzungen vom 1. Januar 1985: Beratung bei Jugend-, Paar-, Ehe- und Familienproblemen; Verein Mütter-/Väterberatung; Statuten vom 12. Mai 2005: Beratung der Eltern in Bezug auf die körperliche und geistig-seelische Gesundheit und Entwicklung ihres Kindes, vor allem in Fragen der Ernährung, Pflege und Erziehung des Säuglings und des Kleinkinds, seit 1. Februar Mit Ausnahme von Lenzburg sind alle Gemeinden des Bezirks Mitglied bei allen drei Institutionen. Der Bezug von Leistungen beim Verein Mütter-/Väterberatung durch die Stadt Lenzburg ist in einer Vereinbarung geregelt. Aufgrund der veralteten Strukturen hat die Gemeindeammännervereinigung des Bezirks Lenzburg im Herbst 2006 die Firma Schiess Unternehmensberatung, Aarau, beauftragt, die Situation der sozialen Dienstleistungen im Bezirk zu überprüfen und Lösungsvorschläge für eine effiziente Organisation und Zusammenarbeit auszuarbeiten. Der Bericht vom 26. Februar 2007 zeigt eine Palette von Möglichkeiten auf. Die zunehmend schwieriger werdende Besetzung der Vorstände hat am 6. Mai 2010 zu einer Zusammenlegung der drei Gremien in einen Vorstand geführt. Der Vorstand hat eine Delegation, bestehend aus Frau Andrea Hollinger, Präsidentin, Gemeinderätin Seon, und Vorstandsmitglied Roland Huggler, Gemeinderat Schafisheim, beauftragt, die Strukturreform voranzutreiben. Im Herbst 2011 wurde die BDO AG mit der Begleitung des Reformprojektes (Teilprojekte Satzungen / Verteilschlüssel und Führungsmodell ) beauftragt. Das Resultat der Abklärungen wurde den Mitgliedsgemeinden am 23. Februar vorgestellt. II. Projektziele Mit der Zusammenführung der drei Institutionen in einen Verband wurden drei Ziele verfolgt: 1. Schaffung von Synergien, Eliminieren von Doppelspurigkeiten; 2. Professionalisierung der strategischen und operativen Führungsstrukturen; 3. Vernetzung der Dienstleistungen der drei Institutionen. 11
12 III. Führungsmodell Das vorgeschlagene Führungsmodell sieht eine schlanke Organisation mit 5 bis 7 Vorstandsmitgliedern als strategische Ebene sowie die neu geschaffene Stelle eines operativen Geschäftsleiters oder einer Geschäftsleiterin über alle drei Institutionen vor. In Kombination mit der Stellenleitung für den personell grössten Fachbereich, den Kindesund Erwachsenenschutzdienst (Neue Bezeichnung der Amtsvormundschaft ab ) im Umfang von 30 %, sowie einem Anteil von mindestens 20 % für Fachaufgaben, genügt für den Anfang ein Pensum von 30 % für die Geschäftsleitung. Mit einem Pensum von total 80 % bis 100 % wird eine vielseitige, attraktive Stelle geschaffen. Abbildung 1: Organigramm Abgeordnetenversammlung Vorstand (5 7 Mitglieder) Geschäftsleiter/in 30% (Stellenleitung AV) Jugend-, Ehe- und Familienberatung Kindes-/ Erwachsenenschutzdienst Müter- / Väterberatung Finanzen / Personaladmin. Parallel zur Professionalisierung der Führungsstrukturen sollen auch die Schnittstellen zwischen dem Vorstand als strategische Ebene und der Geschäftsleitung sowie den Stellenleitungen als operativ Verantwortliche neu definiert werden. Zur Entlastung des im Milizsystems organisierten Vorstands werden deshalb die Kompetenzen so weit wie möglich und notwendig an die operative Ebene delegiert. Der Vorstand wird sich in Zukunft verstärkt der strategischen Ausrichtung des Verbandes widmen können. Der Mehraufwand für die neuen Strukturen wurde wie folgt veranschlagt: Aufwand (neu): Geschäftsleitung CHF 40' Verbandsbuchhaltung CHF 25' Vorstandsarbeit CHF 14' Verbandssekretariat CHF 1' Total CHF 80' Minderaufwand: Entlastung der Stellenleitungen CHF 25' Synergieeffekt Buchführung CHF 5' CHF -30' Mehraufwand CHF 50' Der Mehraufwand entspricht dem Sockelbeitrag, welcher im Verhältnis zum Personalund Sachaufwand nach Fachbereichen verteilt wird und in den neuen Schlüssel für die Verteilung des Aufwands auf die Gemeinden nach Fachbereichen einfliesst. 12
13 IV. Verteilschlüssel Heute gelten zwei unterschiedliche Verteilschlüssel. Bei der Amtsvormundschaft sowie beim Verein Mütter- und Väterberatung wird der Aufwand nach Einwohnern verteilt. Bei der Jugend-, Ehe- und Familienberatung werden den Gemeinden die Gesamtkosten je hälftig nach Einwohnern und Steuerkraft belastet. Um dem Verursacherprinzip besser gerecht zu werden, die Solidarität unter den Gemeinden aber gleichwohl zu gewichten, werden die Kosten nach der Gründung des neuen Gemeindeverbands, d.h. ab 01. Januar 2013, neu nach folgendem Verteilschlüssel verrechnet: Sockelbeitrag im Verhältnis zum Personal- und Sachaufwand nach Fachbereich, Restkosten je hälftig nach Einwohner und Fallzahlen. Unter dem Strich profitieren die kleinen Gemeinden mit wenig Fallzahlen, als Umkehrschluss werden die einwohnerstärkeren Gemeinden mit hohen Fallzahlen stärker belastet. In der Vernehmlassung bei den Gemeinden hat sich nur eine Gemeinde gegen diesen Schlüssel ausgesprochen und die Verteilung der Kosten nach Einwohnern gewünscht. Der Vorstand hat im Sinne der grossmehrheitlichen Zustimmung durch die Verbandsgemeinden beschlossen, am Vorschlag festzuhalten. V. Satzungen Die vollständigen Satzungen finden Sie auf den Seiten 74 bis 79. Die wesentlichen Änderungen in Kürze: 2 Zweck Die bisherigen Aufgaben der drei Fachbereiche werden weiter geführt. Die Bezeichnung Amtsvormundschaft wird im Hinblick auf die Einführung des Kindesund Erwachsenenschutzrechts per 1. Januar 2013 durch Kindes- und Erwachsenenschutzdienst abgelöst. Der Passus Dem Verband können weitere Aufgaben übertragen werden eröffnet die Möglichkeit, neue Aufgaben anzubieten. 3 Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft soll nicht auf die Gemeinden des Bezirks beschränkt bleiben; der Verband trägt deshalb den Namen Soziale Dienstleistungen der Region Lenzburg. Gemeinden können sich auch nur an einzelnen Aufgaben beteiligen. Damit kann beispielweise die Stadt Lenzburg weiterhin nur die Dienstleistungen der Mütter-/Väterberatung in Anspruch nehmen. Mit diesen Gemeinden wird ein Leistungsvertrag abgeschlossen. 8 Aufgaben und Kompetenzen Mit einer weitreichenden Kompetenzdelegation an den Vorstand soll die Professionalisierung und damit die Flexibilität des Verbands in der Geschäftsführung erreicht werden. 15 Rechnungsführung Der Verband führt neu eine Rechnung mit separaten Dienststellen nach Aufgaben. 16 Finanzierung Der Verband finanziert sich primär über die Beiträge der Verbandsgemeinden gemäss Verteilschlüssel (siehe Ziffer IV). 13
14 VI. Stellungnahme der Gemeinderäte Im Anschluss an die Information durch den Vorstand vom 23. Februar wurden die Gemeinderäte aufgerufen, sich bis 22. März zu den neuen Satzungen mit Verteilschlüssel vernehmen zu lassen. Von 19 Mitgliedsgemeinden (ohne Lenzburg) haben sich deren 18 bereit erklärt, dem neuen Gemeindeverband beizutreten und die Satzungen der Sommergemeindeversammlung befürwortend zu unterbreiten. Der Gemeinderat Meisterschwanden wird der Gemeindeversammlung vom 20. Juni die Gründung eines eigenen Sozialdienstes beantragen. Die Leistungen der Mütter-/Väterberatung sollen (analog Lenzburg) mit einer Vereinbarung beim neuen Gemeindeverband eingekauft werden. Als Variante wird auch die Genehmigung der Satzungen des Gemeindeverbandes traktandiert, damit Meisterschwanden bei einem allfälligen Nein zum eigenen Sozialdienst nahtlos dem Verband beitreten kann. VII. Wirkungen der Auflösung Der Verein Mütter-/Väterberatung wurde statutenkonform an der Generalversammlung der Mitgliedsgemeinden vom 10. Mai mit ¾-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, unter Vorbehalt der Zustimmung zu den neuen Satzungen, aufgelöst. 82 Abs. 2 des Gemeindegesetzes beschreibt die Auflösung eines Verbands wie folgt: "Ein Gemeindeverband kann sich auflösen, wenn sein Zweck unerfüllbar oder hinfällig geworden ist oder ein besser geeigneter Rechtsträger an dessen Stelle tritt. Die Auflösung bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Verbandsgemeinden sowie des Regierungsrates." Im vorliegenden Fall tritt ein besser geeigneter Rechtsträger an die Stelle des bisherigen Verbands; konkret werden die beiden bisherigen Gemeindeverbände Amtsvormundschaft" sowie Jugend-, Ehe-, und Familienberatung wie auch der Verein Mütter-/Väterberatung in einem Verband zusammengefasst. Die Satzungen des neuen Gemeindeverbandes Soziale Dienstleistungen Region Lenzburg halten unter 21 Abs. 2 fest: Mit dem Inkrafttreten dieser Satzungen werden die bisherigen Satzungen der Amtsvormundschaft des Bezirks Lenzburg sowie der Jugend-, Ehe- und Familienberatung des Bezirks Lenzburg aufgehoben. Auf einen formellen Beschluss zur Aufhebung der bisherigen Satzungen kann deshalb verzichtet werden. Antrag: Die Satzungen des Gemeindeverbands Soziale Dienstleistungen Region Lenzburg seien zu genehmigen. 14
15 Traktandum 8 Verschiedenes 15
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