Einführung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale - ELStAM IHK Südthüringen, RAin Daniela Karbe-Geßler, DIHK

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1 Einführung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale - ELStAM IHK Südthüringen, Informationsveranstaltung Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

2 1. Teil Allgemeines zur Einführung der ELStAM und rechtliche Grundlagen Informationsveranstaltung Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

3 Lohnsteuerkarte Einführung: 1925 Farben: Gewicht: Orange-Rot-Gelb-Grün 140 g/m² Größe: DIN A 5 Auflage im Jahr: ca (alle zusammen ca m hoch) DIHK, Rechtsanwältin Daniela Karbe-Geßler

4 Bisheriges Verfahren Finanzamt Gemeinde Arbeitgeber Arbeitnehmer Insbesondere Arbeitnehmer hatten mehrere Wege

5 Neues Verfahren einmalig: - IdNr. - Geburtsdatum Arbeitnehmer Änderungen Finanzamt Arbeitgeber ELStAM Bundeszentralamt für Steuern Lohnsteuerabzugsmerkmale Gemeinde Meldedaten

6 Sicht des Arbeitgebers Grundsätzlicher Wechsel der Betrachtungsweise Bisher: Lohnsteuerkarte galt für ein Kalenderjahr Betrachtung des Kalenderjahres Neu: Anmeldung zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses Abmeldung zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses Dazwischen: Änderungslisten bei Bedarf Betrachtung des Zeitraums der Beschäftigung

7 Sicht des Arbeitnehmers Arbeitnehmer wird nicht mehr tätig Ereignisse, die bereits bei der Meldebehörde registriert wurden, führen zu einer automatischen Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale Dazu gehören: Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- und austritt, Tod des Ehegatten Arbeitnehmer wird nur noch einmal tätig Grundsätzlich mehrjährige Berücksichtigung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen Kinder über 18 Jahre Kinder, die nicht in der gleichen Gemeinde gemeldet sind (sog. Lebensbescheinigungs-Kinder) Steuerklasse II

8 Bürger wird gegenüber Finanzamt tätig Einheitliche Zuständigkeit für alle Anträge Bürger teilt dem Finanzamt mit: Wahl einer ungünstigeren Steuerklasse (keine automatische Steuerklassenänderung bei Heirat) Nichtberücksichtigung eines Kindes (keine automatische Änderung bei Geburt eine Kindes) Änderung der Verhältnisse (z.b. Wegfall Voraussetzungen Stkl. II, dauernde Trennung) Weiterhin jährlich: Antrag auf Freibetrag (ABER: keine Erinnerung durch den Versand der Lohnsteuerkarte mehr)

9 Aufbau der ELStAM Datenbank Identifikationsnummer IdNr.-Datenbank: Name, Adresse, Geburts-/ Sterbedatum Meldedaten Gemeinde: IdNr. Ehegatte, Kinder, Religionszugehörigkeit Steuerliche Daten Finanzamt: Freibeträge, KB-Pauschbeträge, Steuerklassenwechsel, dauerndes Getrenntleben bei Ehegatten

10 Inhalt der ELStAM- Datenbank ELStAM = 1. Seite LSt-Karte IdNr. Geburtsdatum Steuerklasse Faktor bei StKl IV Kinderfreibetragszähler Kirchensteuerabzug Summe der Freibeträge Hinzurechnungsbetrag Sterbetag Ehegatte (einschl. IdNr.) Kinder (einschl. IdNr.) Familienstand Zu einem späteren Zeitpunkt kommt die elektronische Bereitstellung der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherungen hinzu

11 Inhalt des Datensatzes, den Arbeitgeber erhält ELStAM = 1.Seite LSt-Karte IdNr. Geburtsdatum Steuerklasse Faktor bei StKl IV Kinderfreibetragszähler Kirchensteuerabzug Summe der Freibeträge Hinzurechnungsbetrag Nur die für den Lohnsteuerabzug relevanten Daten

12 Was ist notwendig für den Abruf der Daten durch den Arbeitgeber? Authentifizierung im ElsterOnline-Portal ( Zertifikat in der Regel schon vorhanden seit 2009 (wegen der elektr.lohnsteuerbescheinigung) wenn vorhanden kein neues Zertifikat mehr notwendig Arbeitgeber benötigt kein eigenes Zertifikat, wenn Steuerberater bzw. externer Lohnbuchhalter mit Lohnabrechnung beauftragt ist Organisationszertifikat verwenden Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte Anmeldung als Arbeitgeber beim Betriebsstättenfinanzamt Identifikationsnummer und Geburtsdatum des Arbeitnehmers

13 Arten des Abrufs durch den Arbeitgeber Authentifiziert Rückmeldung: Anmeldebestätigungsliste Änderungsliste Abmeldebestätigung Elster Anmeldung des AN Änderungsdaten für den AN Abmeldung des AN ELStAM-Datenbank

14 Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber Anmeldung Authentifiziert ELStAM: Steuerklasse Zahl der Kinderfreibeträge Freibetrag bzw. Hinzurechnungsbetrag ev. Faktor Merkmale für den Kirchensteuerabzug Elster IdNr. des AN Geburtsdatum des AN Beschäftigungsbeginn RefDatum-AG Angabe ob Haupt- oder Nebenarbeitgeber Frühestens ab 1. Beschäftigungstag ELStAM-Datenbank

15 Identifikationsnummer muss der Arbeitnehmer zwingend dem Arbeitgeber mitteilen ohne IdNr. kein Abruf von der Datenbank möglich bei verweigerter Mitteilung durch den Arbeitnehmer = Anwendung der Steuerklasse VI Hinweis im Lohnkonto aufnehmen hat oder kennt der Arbeitnehmer die IdNr. nicht: Blick auf Schreiben vom Finanzamt, alte Lohnsteuerkarte Anfrage bzw. Antrag auf IdNr. beim BZSt 3 Monate: Abrechnung mit den voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen Danach zwingend Bescheinigung über Lohnsteuerabzug erforderlich nachträgliche Mitteilung der IdNr. = Anmeldung ggf. Korrektur

16 Beschäftigungsbeginn und RefDatum Maßgebend für Meldung der Daten zu dem notwendigen Zeitpunkt (Gültigkeit) Regeln: Beschäftigungsbeginn nicht vor Anmeldedatum RefDatum nicht vor Beschäftigungsbeginn und nach Anmeldedatum bei Abmeldung: RefDatum von Anmeldung verwenden bei Auseinanderfallen von Beschäftigungsbeginn und RefDatum werden Daten zum RefDatum geliefert Fallbeispiele: Arbeitgeber-elektronische Lohnsteuerkarte

17 Angabe Haupt- oder Nebenarbeitgeber Nur Hauptarbeitgeber darf Steuerklasse I bis V für die Berechnung der Lohnsteuer verwenden Nebenarbeitgeber müssen mit Steuerklasse VI abrechnen Bisher 2.,3., Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse VI Angabe bei Anmeldung des Arbeitnehmers Ohne Angabe: Einstufung als Nebenarbeitgeber Angabe kann geändert werden Abmeldung als bisheriger Arbeitgeber dann Neuanmeldung Angabe als Hauptarbeitgeber lässt automatisch bisherigen Hauptarbeitgeber zum Nebenarbeitgeber wechseln Mitteilung über Änderungsliste (enthält Steuerklasse VI) DIHK, Rechtsanwältin Daniela Karbe-Geßler

18 Beispiel AN ist bei AG 1 als Hauptbeschäftigung und bei AG 2 als Nebenbeschäftigung angestellt Anmeldung AN durch AG 1 am als HauptAG Datensatzlieferung mit Steuerklasse I-V Anmeldung AN durch AG 2 am als HauptAG versehentlich als HauptAG angemeldet AG 2 erhält Datensatz zum mit Steuerklasse I-V AG 1 erhält Änderungsdatensatz zum mit Steuerklasse VI, da als Nebenarbeitgeber eingestuft AG 2 verdrängt AG 1 Folge: AG 1 muss AN neu anmelden (Abmelden/Anmelden als HauptAG), AG 2 erhält dann Änderung bzw. kann auch berichtigen

19 6-Wochen-Regel bei AG-Wechsel 6-Wochen-Regel greift, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer als Hauptarbeitgeber anmeldet, der bisherige Arbeitgeber jedoch noch nicht abgemeldet hat Stkl I V ist noch besetzt nur innerhalb von 6 Wochen wird AG ALT verdrängt Beispiele: Beteiligte: Arbeitgeber ALT, Arbeitgeber NEU, Arbeitnehmer AN AN bekommt bei Hauptarbeitgeber die Stkl I

20 1. Fall Arbeitgeber NEU ist der erste Arbeitgeber. Beschäftigungsverhältnis wird am aufgenommen, Anmeldung erfolgt am (8 Wochen nach Beschäftigungsbeginn) Anmeldung: Beginn der Beschäftigung Referenzdatum Arbeitgeber Anmeldung am Lieferung der ELStAM in Anmeldebestätigung ELStAM Stkl I gültig ab

21 2. Fall Beschäftigungsverhältnis bei NEU wird am aufgenommen, Anmeldung am (8 Wochen nach Beschäftigungsbeginn), ALT hat zum abgemeldet Anmeldung: Beginn der Beschäftigung Referenzdatum Arbeitgeber Anmeldung am Lieferung der ELStAM in Anmeldebestätigung ELStAM Stkl I gültig ab

22 3. Fall Beschäftigungsverhältnis bei NEU wird am aufgenommen, Anmeldung am (8 Wochen nach Beschäftigungsbeginn), ALT hat bisher nicht abgemeldet Anmeldung: Beginn der Beschäftigung + refdatumag Anmeldung am Lieferung der ELStAM in Anmeldebestätigung ELStAM Stkl I gültig ab Änderungsliste April (Anfang Mai) ALT: Stkl VI ab

23 4. Fall Beschäftigungsverhältnis bei NEU wird am aufgenommen, Anmeldung am , ALT hat bisher nicht abgemeldet Anmeldung: Beginn der Beschäftigung + refdatumag Anmeldung am Lieferung der ELStAM in Anmeldebestätigung ELStAM Stkl I gültig ab Änderungsliste August (Anfang Sept) ALT: Stkl VI ab

24 Einzelpunkte AN, die nicht meldepflichtig sind, erhalten (wie bisher) eine Bescheinigung für beschränkt Steuerpflichtige Anmeldung zum elektronischen Verfahren nicht möglich Lohnzahlungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses als (nachträglicher) laufender Arbeitslohn Versteuerung erfolgt nach den ELStAM des Monats, für den die Zahlung erfolgt, keine (neue) Anmeldung als sonstiger Bezug / Einmalzahlung Versteuerung erfolgt nach den ELStAM des Monats in dem die Zahlung erfolgt, Anmeldung erforderlich, kann auch zum 01. des Monats erfolgen, in dem die Zahlung erfolgt

25 Einzelpunkte zwei sv-rechtliche Beschäftigungsverhältnisse bei einem Arbeitgeber steuerlich liegt nur ein Beschäftigungsverhältnis vor Übergangsregelung für 2013 und 2014: Anwendung der ELStAM für einen Teil der Zahlungen Anwendung der Stkl VI ohne Abruf der ELStAM für die übrigen Zahlungen Hinweis: eine mehrfache Anmeldung der selben IdNr durch einen Arbeitgeber wird zurückgewiesen

26 Erstmaliger Abruf /Start seit mit Wirkung ab Für alle beschäftigten Arbeitnehmer zum Start des Verfahrens ist eine erstmalige Anmeldung vorzunehmen Hierbei ist als Beschäftigungsbeginn der oder das frühere Datum des tatsächlichen Beginnes einzutragen Erhaltene ELStAM sind ins Lohnkonto zu übernehmen Kontrollmöglichkeit: 6 Monate noch mit Daten der Lohnsteuerkarte abrechnen um Abweichungen zu klären Mitteilung der ELStAM auf üblicher Lohnabrechnung auch bei zukünftigen Änderungen

27 Verlängerte Einführungsfrist Ab Verpflichtung zum Abruf Kulanzfrist bis Flexibler Einstieg möglich Keine Kriterien für Einstieg Sukzessiver Einstieg möglich Teile der Arbeitnehmer, Betriebsstätten, Organisationseinheiten Absprache mit Softwarehersteller, Steuerberater BMF-Schreiben für Einführungszeit vom

28 Änderungen der Daten des Arbeitnehmers Authentifiziert Elster Änderungsliste nur für AN mit Änderungen ELStAM mit gültig ab nur eine Änderungsliste pro Monat Monatliche Verpflichtung zum Abruf Bezeichnung des Bezugsmonats ELStAM-Datenbank

29 Abmeldung eines Arbeitnehmers durch einen Arbeitgeber Authentifiziert Elster Abmeldebestätigung: je AG eine Abmeldebestätigung Abmeldungsliste: Verpflichtung des AG zur Abmeldung IdNr. + Geburtsdatum der AN Datum Beschäftigungsende RefDatum von Anmeldung ELStAM-Datenbank

30 Datenschutz Arbeitnehmer entscheidet, wem er seine IdNr. mitteilt Bildung der ELStAM, wenn Arbeitnehmer dies beim FA beantragt oder erstmalig beim Arbeitgeber angemeldet wird 3 Maßnahmen für den Arbeitnehmer Einsicht der Daten über das ElsterOnline-Portal ab Eintragung von ungünstigeren Merkmalen beantragen durch das Finanzamt Sperrungen vornehmen lassen kein Abruf der Daten durch einen oder den entsprechenden Arbeitgeber mehr möglich oder den entsprechenden Arbeitgeber Versteuerung mit Lohnsteuerklasse VI Arbeitgeber darf ELStAM nur zum Zwecke der Lohnabrechnung verwenden Keine Weitergabe der Daten an Dritte

31 Sperrung des Datensatzes Vollsperrung Teilsperrung Positivliste Arbeitnehmer kann alle vorhandenen und zukünftigen Arbeitgeber sperren lassen Arbeitnehmer kann max. 10 Arbeitgeber sperren lassen Arbeitnehmer kann max. 10 Arbeitgeber benennen, die Daten abrufen dürfen Jedem Arbeitgeber wird der Abruf verweigert Jedem gesperrten Arbeitgeber wird der Abruf verweigert Allen nicht benannten Arbeitgebern wird Abruf verweigert

32 Fehlende Abrufberechtigung Ursachen einer fehlenden Abrufberechtigung Antrag des AN auf Voll-/Teilsperre Sperre durch FA aufgrund fehlerhafter Meldedaten Beendigung der Meldepflicht Auslandswohnsitz unbekannter Wohnsitz Abmeldung von Amts wegen Ableben des Arbeitnehmers (Todesfall) Reaktion des Arbeitgebers im Einführungszeitraum besteht die Möglichkeit, die bekannten Lohnsteuerabzugsmerkmale für max. sechs Monate weiter anzuwenden in dieser Zeit kann eine Klärung mit dem Arbeitnehmer erfolgen

33 Ausländische Arbeitnehmer Arbeitnehmer ohne Wohnsitz in Deutschland sind beschränkt steuerpflichtig Finanzämter können seit Anfang 2012 eine IdNr. anfordern sog. VIFA-Verfahren abrufbarer Datensatz über Datenbank voraussichtlich ab Ende 2013 möglich bis dahin stellt Betriebsstättenfinanzamt Bescheinigung über Lohnsteuerabzug aus Antrag durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber möglich Bisheriges Verfahren

34 52b verlängerte Einführungsfrist gesamte Jahr 2013 als Umstellungszeitraum Flexibler Einstieg des Arbeitgebers möglich Zwingend: Dezemberabrechnung 2013 mit ELStAM Abruf spätestens im November notwendig Folge: im Jahr 2013 Papierverfahren und ELStAM

35 Anlage

36 Härtefallregelung Gemäß 39e Abs. 7 EStG n.f. Jährlich neu zu beantragen Auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck Gültig bis zum Ablauf eines Jahres Finanzamt übernimmt Funktion des Datenübermittlers Wechsel zum elektronischen Verfahren jederzeit möglich Erstmaliger Antrag für das Jahr 2014 ab Dezember 2013 möglich Im Jahr 2013 nicht nötig, da Einführungszeitraum Papierverfahren weiterhin möglich

37 Härtefallregelung Falls Arbeitgeber Antrag nicht verlängert oder nicht auf elektronisches Verfahren umsteigt, erhält er keine Änderungslisten mehr (= Versteuerung nach StKl VI). Steigt Arbeitgeber auf elektronisches Verfahren um, wird Härtefallmerker automatisch gelöscht (keine Mitteilung an FA notwendig). Scheidet ein AN aus dem Dienstverhältnis aus, so ist dies dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen.

38 Ablauf der Härtefallregelung elektronischer Abruf der ELStAM nicht zumutbar Betriebsstätten- Finanzamt Arbeitgeber Antrag Arbeitgeber-Steuernummer IdNr. + Geburtsdatum der AN für mehrere AN ist ein entsprechendes Verzeichnis beizufügen

39 Ablauf der Härtefallregelung Betriebsstätten- Finanzamt AN-bezogene Bescheinigung mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ggf. Versand von Änderungslisten Arbeitgeber ELStAM-Datenbank Finanzamt übernimmt Rolle des Datenübermittlers

40 Pause

41 2. Teil Umsetzung in der Praxis - Abläufe und Fallbeispiele Informationsveranstaltung Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

42 Pilotphase von Anfang April bis September 2012 betreut durch das Land NRW Ständiger Austausch und Treffen der Beteiligten technisch verlief Pilotierung ohne größere Probleme die Prozesse zwischen Finanzverwaltung, Softwarehersteller und Arbeitgeber konnten optimiert werden viele Fragen in der Einführungsphase durch die Beteiligten zu erwarten

43 Erkenntnisse aus der Pilotierung Arbeitgeber benötigt zum Abruf die IdNr und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers IdNrn sind nicht vollständig in den Lohnkonten vorhanden Geburtsdatum = Geburtsdatum der Meldebehörde dies kann auch nur teilweise bekannt sein: z.b , oder Arbeitgeber benötigt gültiges Organisationszertifikat persönliches Zertifikat ist nur bedingt verwendbar, wird nicht empfohlen Zertifikat muss aktuell gültig sein (3-Jahres-Frist) Arbeitgeber benötigt die aktuell gültige Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte

44 Hilfestellungen Zusammenfassung im Leitfaden für Lohnbüros

45 Abweichung Steuerklasse Lohnkonto ELStAM Häufige Ursache Maßnahme I IV Heirat ohne Anzeige Klärung im Lohnbüro II I Volljährigkeit Kind Antrag im FA III/IV/V I Trennung/Scheidung vor Klärung im Lohnbüro I Meldedaten Klärung durch FA

46 Hilfestellungen für den Arbeitgeber Arbeitgeber / Lohnbüro muss in die Lage versetzt werden, Anfragen der Arbeitnehmer abschließend beantworten zu können Leitfaden für das Lohnbüro vereinfachter Korrekturantrag über Vordrucke und Hilfestellungen werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Lage versetzt, dem Finanzamt ihr Anliegen mitzuteilen

47 Umstellungszeitpunkt? Rang Frage Kriterien 1 Wann muss ich? gesetzliche Verpflichtung zum mit Kulanzfrist letzte Einstiegsoption 12/2013 (Kulanzende) 2 Wann kann ich? Abhängig von Programmfreigabe SW-Hersteller Empfehlung der SW-Hersteller 3 Wann sollte ich? primär individuell bestimmt Folge der Empfehlung des Steuerberaters Ansprache der AG durch FÄ zur Steuerung des regionalen Beitritts Informationen aus elster.de und/oder Presse Vermeidung von Jahresendüberschneidungen (Sonderzahlungen, Sonderaktionen) 4 Wann mache ich es? bei mehreren Betriebsstätten in Stufen / bei größeren Unternehmen in Stufen Wie ist die Innovationsneigung? Wann möchte ich die Vorteile des ElsterLohn II Verfahrens für meinen Betrieb nutzen?

48 Rechtsgrundlagen BMF-Startschreiben i. S. d. 52b Absatz 5 EStG mit den Anwendungsgrundsätzen für den Übergangszeitraum 2013 (Nebeneinander von Papierverfahren und elektronischem Verfahren); BMF-Schreiben zu weiteren Anwendungsgrundsätzen für das ELStAM-Verfahren

49 Startschreiben Start des Verfahrens zum Abruf der ELStAM durch AG für AN mit Wirkung ab dem 01. Januar 2013 Einführungszeitraum = Jahr 2013 (Billigkeitsregelung) spätester Abruf für den letzten im Jahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum (spätestens Dezember) Lohnsteuerabzugsverfahren im Einführungszeitraum nach Maßgabe der Regelungen für das Papierverfahren ODER ELStAM-Verfahren Dualität von elektronischem Verfahren und Papierverfahren

50 Papierverfahren (III.1 Startschreiben) in 2013 für die Abrechnung weiterhin verwendbar: Lohnsteuerkarte 2010 einschließlich sonstiger amtlicher Bescheinigungen Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011/2012/2013 Besondere Bescheinigung mit Gültigkeit längstens bis die darauf eingetragenen LSt-Abzugsmerkmale sind bis zum Einstieg in das elektr. Verfahren weiter anzuwenden das gilt auch für Freibeträge!! Daten auf Papierbescheinigung sind weiter zu aktualisieren Alle Bescheinigungen sind aufzubewahren und dem AN bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen Alle bisherigen Regelungen bleiben bis zum Verfahrenseinstieg des AG gültig

51 Gültigkeit der Lohnsteuerabzugsmerkmale im Einführungszeitraum im Papierverfahren kein erneuter Antrag des AN erforderlich zuletzt eingetragene Lohnsteuerabzugsmerkmale sind vom AG unabhängig von der eingetragenen Gültigkeit zu berücksichtigen keine Prüfung durch AG, ob einzelne Lohnsteuerabzugsmerkmale dem Grunde oder der Höhe nach vorliegen Vereinfachungsregelung für Auszubildende ( 52 Abs.4 EStG); Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse I bei schriftlicher Bestätigung, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt

52 Bescheinigung bei unzutreffenden ELStAM aufgrund fehlerhafter Meldedaten (III. 2 Startschreiben) vor erstmaligem ELStAM-Abruf durch AG Ausstellung der Besonderen Bescheinigung (auch für 2 Jahre möglich) Vollsperrung der ELStAM (Wiedervorlage) nach Fehlerbeseitigung Aufhebung der Sperre durch das FA Infoschreiben zur Aufhebung der Sperre an AN zur Weiterleitung an AG erstmaliger Abruf der ELStAM

53 Bescheinigung bei unzutreffenden ELStAM aufgrund fehlerhafter Meldedaten (III. 2 Startschreiben) nach erstmaligem ELStAM-Abruf durch AG Ausstellung der Besonderen Bescheinigung (auch für 2 Jahre möglich) Vollsperrung der ELStAM (Wiedervorlage) nach Fehlerbeseitigung Aufhebung der Sperre durch das FA Änderungsmitteilung automatisiert an AG mit korrigierten ELStAM

54 Verfahrenseinstieg ELStAM Anmeldung aller Arbeitnehmer einer lohnsteuerlichen Betriebsstätte (als Regelfall) Teileinstieg möglich Information des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer über Zeitpunkt der erstmaligen Anwendungen (Soll-Regelung) keine Korrektur- oder Anzeigepflicht der Arbeitgeber bei Abweichungen zwischen bisherigem Lohnkonto und ELStAM - Beispiel: In den ELStAM (abgerufen zum ) wird die Steuerklasse I geliefert, im Lohnkonto ist die Steuerklasse III, IV, V gespeichert. Es gibt keine Konstellation, in der im Laufe des Jahres die Steuerklasse auf I zurückgesetzt wird, der Arbeitnehmer bestätigt, dass Stkl I korrekt ist. keine Verpflichtung des Arbeitgebers, für die Monate Jan Juni die Steuerklasse I anzuwenden oder das Betriebsstättenfinanzamt über die offensichtlich unzutreffende Steuerklasse zu informieren

55 Erstmaliger Einsatz des ELStAM-Verfahrens nach dem Startermin (III.4 Startschreiben) Entscheidung des AG bei Anmeldung in der ELStAM- Datenbank, ob erstes oder weiteres Dienstverhältnis des AN (programmgesteuerte Bildung der Lohnsteuerklassen) Anmeldung als erstes Dienstverhältnis nur bei Vorlage: Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011, 2012, 2013 mit Steuerklasse I bis V oder Anwendung der Vereinfachungsregelung für Azubis ( 52 Abs.4 EStG

56 Verzicht auf sofortige Anwendung der abgerufenen ELStAM (III 7. Startschreiben) Möglichkeit des einmaligen Verzichts der sofortigen Anwendung erstmals abgerufener ELStAM (z.b. bei Abweichungen) weitere 6 Monate Papierverfahren; gilt über Ende des Einführungszeitraums ( ) hinaus Zustimmung Arbeitnehmer erforderlich ( 52b Abs. 5a Satz 7 EStG neu ) Zur Klarstellung: 6-Monats-Zeitraum endet, sobald dem AG vom AN die Besondere Bescheinigung für den LSt-Abzug vorgelegt wird oder er eine Änderungsmitteilung erhält! Spätestens nach Ablauf des 6-Monats-Zeitraums Anwendung der abgerufenen ELStAM, wenn AG keine Besondere Bescheinigung für den LSt-Abzug oder Änderungsmitteilung vorliegt Vordruck: Überprüfung ELStAM

57 Beispiele

58 Fallbeispiel Arbeitgeber M-Bank Anmeldung des Arbeitnehmers: Erst ab dem Tag des Beginns der Beschäftigung möglich AG-StNr: 111/4444/5555 AN IdNrn Geb.Datum Beschäftigungs beginn RefDatum M-Bank Anmeldung für: IdNr 123 Geb.Datum Hauptarbeitgeber = ja Beginn Beschäftigung: IdNr 345 Geb.Datum Hauptarbeitgeber = nein Beginn Beschäftigung: Bundeszentralamt für Steuern IdNr 567 Geb.Datum Hauptarbeitgeber = ja Beginn Beschäftigung: IHK Südthüringen,

59 Fallbeispiel Arbeitgeber M-Bank Rücklieferung: Anmeldebestätigungen AG-Steuernummer: 111/4444/5555 Anmeldung AG-Steuernummer: für: 111/4444/5555 IdNr 567 Geb.Datum Anmeldung AG-Steuernummer: für: 111/4444/5555 Hauptarbeitgeber IdNr 345 = ja Geb.Datum Anmeldung für: ELStAM Hauptarbeitgeber IdNr gültig 123 ab : = nein Steuerklasse: Geb.Datum 1 Kirchensteuerabzug: ELStAM Hauptarbeitgeber gültig ev ab : = ja Kinderfreibetrag: Steuerklasse: 06 Freibetrag: Kirchensteuerabzug: ELStAM 0 gültig ev ab : Freibetrag: Steuerklasse: 0 1 Kirchensteuerabzug: ev Kinderfreibetrag: 0 Freibetrag: 0 Bundeszentralamt für Steuern M-Bank

60 Fallbeispiel Arbeitgeber M-Bank Rücklieferung: Anmeldung wird mit Fehler zurückgewiesen keine Anmeldung vor Beschäftigungsbeginn möglich Beginn der Beschäftigung liegt vor dem Tag der Anmeldung Arbeitnehmer unbekannt: die IdNr kann nicht verifiziert werden IdNr oder Geburtsdatum falsch, oder Angaben passen nicht zueinander keine Anmeldeberechtigung Arbeitgeber wurde durch den Arbeitnehmer gesperrt Arbeitnehmer ist verstorben Arbeitnehmer ist ins Ausland verzogen

61 Fallbeispiel Arbeitgeber M-Bank Abruf der Änderungslisten: monatlicher Abruf der Änderungslisten erforderlich AG-Steuernummer: 111/4444/5555 Arbeitgeber Abruf Änderungsliste für: IdNr 123 Geb.Datum IdNr 345 Geb Datum Bundeszentralamt für Steuern IdNr 567 Geb Datum

62 Fallbeispiel Arbeitgeber M-Bank Rücklieferung: Änderungslisten für jeden Arbeitnehmer AG-Steuernummer: 111/4444/5555 Änderungsliste AG-Steuernummer: für Oktober: 111/4444/5555 IdNr 567 Geb.Datum Änderungsliste AG-Steuernummer: für Oktober: 111/4444/5555 IdNr 345 ELStAM Geb.Datum Änderungsliste gültig ab : für April: Steuerklasse: IdNr Kirchensteuerabzug: ELStAM Geb.Datum gültig ev ab : Kinderfreibetrag: Steuerklasse: 0,5 6 Freibetrag: Kirchensteuerabzug: ELStAM 0 gültig vd ab : Freibetrag: Steuerklasse: 0 1 Kirchensteuerabzug: ev Kinderfreibetrag: 0 Freibetrag: Bundeszentralamt für Steuern M-Bank

63 Fallbeispiel Arbeitgeber M-Bank Rücklieferung: Hinweismeldung statt Änderungsliste für diesen Arbeitnehmer haben sich keine Änderungen ergeben ELStAM unverändert Arbeitnehmer unbekannt: die IdNr kann nicht verifiziert werden IdNr oder Geburtsdatum falsch, oder Angaben passen nicht zueinander keine Abrufberechtigung Arbeitgeber wurde durch den Arbeitnehmer gesperrt Arbeitnehmer ist verstorben Verzug ins Ausland keine Abrufberechtigung mehr, da der Abruf der ELStAM für den Arbeitgeber bereits anderweitig erfolgt ist Wechsel des Datenübermittlers

64 Fallbeispiel Arbeitgeber M-Bank Grundsätzliches zur Änderungsliste: Die Änderungsliste April enthält alle Ereignisse, die im Monat April eingetreten sind: Diese können unterschiedliche Gültigkeiten haben Stichtagsgenaue Auflistung Die Änderungsliste wird nach dem letzten Werktag des Monats bereitgestellt, spätestens bis zum 5. Werktag des Folgemonats Änderungsliste enthält grundsätzlich immer alle ELStAM ( brutto )

65 Fallbeispiel Arbeitgeber M-Bank Abmeldung des Arbeitnehmers: AG-StNr: 111/4444/5555 M-Bank -IdNr und Gebdatum -Refdatum der Anmeldung -Beschäftigungsende Abmeldung für: IdNr 123 Geb.Datum Beginn Beschäftigung: Abmeldung zum: Abmeldung für: IdNr 345 Geb.Datum Beginn Beschäftigung: Abmeldung zum: Bundeszentralamt für Steuern

66 Fallbeispiel Arbeitgeber M-Bank Rücklieferung: Abmeldung wird mit Fehler zurückgewiesen Abmeldung des Arbeitnehmers ist nicht möglich, weil kein Arbeitsverhältnis besteht. Doppelte Abmeldung Arbeitnehmer unbekannt: die IdNr kann nicht verifiziert werden IdNr oder Geburtsdatum falsch, oder Angaben passen nicht zueinander keine Abmeldeberechtigung Arbeitgeber wurde durch den Arbeitnehmer gesperrt Arbeitnehmer ist verstorben Arbeitnehmer ist ins Ausland verzogen In allen anderen Fällen: Abmeldebestätigung

67 Fallbeispiel Arbeitnehmer Klaus Klaus ist 30 Jahre alt und beginnt zum eine neue Arbeitstätigkeit bei einer Bank. Klaus ist ledig und gehört der evangelischen Kirche an. Klaus IdNr 123 Geb.Datum Beschäftigungs beginn RefDatum Arbeitgeber AG-Steuernummer: 111/4444/5555 Anmeldung für: IdNr 123 Geb.Datum Hauptarbeitgeber = ja Beginn Beschäftigung: Bundeszentralamt für Steuern

68 Fallbeispiel Arbeitnehmer Klaus Rücklieferung: Anmeldebestätigung Bundeszentralamt für Steuern Arbeitgeber AG-Steuernummer: 111/4444/5555 Anmeldung für: IdNr 123 Geb.Datum Hauptarbeitgeber = ja ELStAM gültig ab : Steuerklasse: 1 Kirchensteuerabzug: ev Kinderfreibetrag: 0 Freibetrag: 0

69 Fallbeispiel Arbeitnehmer Klaus Am wird Klaus Vater. Änderungsliste August steht spätestens zum zur Verfügung. Arbeitgeber AG-Steuernummer: 111/4444/5555 Änderungsliste für Monat 08: IdNr 123, Geb.Datum Bundeszentralamt für Steuern AG-Steuernummer: 111/4444/5555 Änderungsliste für: IdNr 123 Geb.Datum ELStAM gültig ab : Steuerklasse: 1 Kirchensteuerabzug: ev Kinderfreibetrag: 0,5 Freibetrag: 0 IdNr 123 Geburt des Kindes Gemeinde

70 Fallbeispiel Arbeitnehmer Klaus Klaus beabsichtigt, zum den Arbeitgeber zu wechseln. Sein neuer Arbeitgeber ist gegenüber wilden Ehen kritisch eingestellt, Klaus möchte daher nicht, dass sein AG von seinem Kind erfährt. Außerdem möchte Klaus für die zukünftig anfallenden Fahrtkosten einen Freibetrag beantragen.

71 Fallbeispiel Arbeitnehmer Klaus Anträge beim Finanzamt: - auf Nichtberücksichtigung des Kindes - auf Lohnsteuerermäßigung stellt Antrag bei seinem Finanzamt Klaus Finanzamt Kein Kinderfreibetrag Freibetrag WK: Bundeszentralamt für Steuern

72 Fallbeispiel Arbeitnehmer Klaus Zum beginnt Klaus bei seinem neuen Arbeitgeber. Dieser meldet ihn wie gewohnt an. (Anmerkung: sein alter Arbeitgeber meldet ihn zum ab). Klaus IdNr 123 Geb.Datum Arbeitgeber AG-Steuernummer: 333/7777/9999 Anmeldung für: IdNr 123 Geb.Datum Hauptarbeitgeber = ja Beginn Beschäftigung: Bundeszentralamt für Steuern

73 Fallbeispiel Arbeitnehmer Klaus Rücklieferung: Anmeldebestätigung für neuen Arbeitgeber Bundeszentralamt für Steuern Arbeitgeber AG-Steuernummer: 333/7777/9999 Anmeldung für: IdNr 123 Geb.Datum Hauptarbeitgeber = ja ELStAM gültig ab : Steuerklasse: 1 Kirchensteuerabzug: ev Kinderfreibetrag: 0 Freibetrag: Freibetrag ist enthalten Kind wird nicht mehr ausgegeben!

74 Fallbeispiel Arbeitnehmer Klaus Klaus beantragt am , dass das Kind ab dem des folgenden Jahres wieder berücksichtigt wird. Klaus und seine Lebensgefährtin entscheiden sich, am zu heiraten. Der Freibetrag für Fahrtkosten wird für 2015 nicht erneut beantragt.

75 Fallbeispiel Arbeitnehmer Klaus Anträge beim Finanzamt: - auf Berücksichtigung des Kindes Gemeinde stellt Antrag bei seinem Finanzamt Klaus IdNr 123 Heirat Finanzamt Kinderfreibetrag 0,5 Bundeszentralamt für Steuern

76 Fallbeispiel Arbeitnehmer Klaus Änderungsliste für den Arbeitgeber: AG-Steuernummer: 333/7777/9999 Änderungsliste für: IdNr 123, Geb.Datum ELStAM gültig ab : Steuerklasse: 4 Kirchensteuerabzug: ev Kinderfreibetrag: 0 Freibetrag: ELStAM gültig ab : Steuerklasse: 4 Kirchensteuerabzug: ev Kinderfreibetrag: 1,0 Freibetrag: 0 Arbeitgeber Bundeszentralamt für Steuern AG-Steuernummer: 333/7777/9999 Änderungsliste für: IdNr 123 Geb.Datum

77 Fragen?

78 Informationen zum Nachlesen - Internetseiten - der IHKs und des DIHK ( - des Bundesfinanzministerium - der Landesfinanzministerien - (unterteilt nach Arbeitnehmer und Arbeitgeber) - Elektronische Lohnsteuerkarte FAQ - DIHK-Publikation "Die elektronische Lohnsteuerkarte" (A5, 78 Seiten) - zum Preis von 13,50 Euro zu beziehen beim DIHK Verlag, Werner-von-Siemens-Str.13, Meckenheim; Internet-Bestellshop: Informationsveranstaltung Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

79 Vielen Dank und Alles Gute Daniela Karbe-Geßler IHK Südthüringen,

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