Sofern unter Bemerkungen nichts anderes angegeben ist, betrifft die Zulassung das erste Studiensemester.
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- Hansi Bruhn
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1 AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUM REGLEMENT ÜBER DIE ZULASSUNG ZU DEN BACHELORSTUDIENGÄNGEN IM BEREICH SOZIALE ARBEIT DER HES-SO BETREFFEND DIE GÄNGIGSTEN ZUGANGSWEGE ZIEL Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen präzisieren die Zulassungsbedingungen, die im Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO vom 15. Juli 2014 vorgesehen sind. Sie betreffen die gängigsten Zugangswege und verfolgen im Wesentlichen das Ziel, sicherzustellen, dass die Bewerber/innen über die richtige Ausrichtung und die entsprechende Befähigung verfügen, um die gewählte Ausbildung mit Erfolg absolvieren zu können. Sofern unter Bemerkungen nichts anderes angegeben ist, betrifft die Zulassung das erste Studiensemester. Bewerber/innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen die Zulassungsbedingungen erfüllen, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Page 1/6
2 A. Abschlüsse in der Schweiz Erworbener Abschluss oder erworbenes Fachmaturität Soziale Arbeit mit Fachmittelschulausweis sozialerzieherische Option Berufsmaturität Gesundheit / Soziales mit EFZ Fachmann/Fachfrau Betreuung Aufnahmeprüfung oder Bestätigung Niveau QBE Gymnasiale Maturität Ja 4. Fachmaturität mit anderer Option Ja 5. Berufsmaturität Gesundheit / Soziales mit anderem EFZ 6. Andere Berufsmaturität + anderes EFZ Ja 7. Maturité commerciale (Handelsmaturität) 56/66 561/ Ja 56/66 8. Maturité technique Ja Ja 9. Baccalauréat technique Ja Ja Ja Kantonale gymnasiale Maturität, die bis 1995 erteilt wurde und den Zugang zu Schweizer Universitäten ermöglicht. Kantonaler Abschluss, der bis 2009 im Kanton Genf erteilt wurde. Abschluss, der bis 1995 im Kanton Waadt erteilt wurde B 39 3B 10. Fachmittelschulausweis + EFZ Ja 351 3B 1 Qualifizierte Berufserfahrung Seite 2/6
3 11. Erworbener Abschluss oder erworbenes HF-e: - Sozialpädagoge / Sozialpädagogin, - Kindererzieher/in, - Sozialpädagogische/r Werkstattleiter/in Aufnahmeprüfung oder Bestätigung Niveau 12. Anderes HF- Ja QBE Sozialbegleiter/in mit eidg. Fachausweis Teamleiter/in sozialen und sozialmedizinischen Institutionen mit eidg. Fachausweis Arbeitsagoge / Arbeitsagogin mit eidg. Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich mit eidg B 2 Best Practice KFH: Zulassung von Hochschulabsolventen und -absolventinnen in Bachelorstudiengängen (siehe Website SwissUniversities) Seite 3/6
4 B. Abschlüsse in Frankreich 17. Erworbener Abschluss oder erworbenes Baccalauréat général (L, S, ES) (entspricht in etwa der gymnasialen Maturität) Aufnahmeprüfung oder Bescheinigung der QBE Stufe 18. Baccalauréat technologique ST2S Ja Ja Gemäss den Beschlüssen des Rektorats der HES-SO: siehe Dokument (FR) Admission à la HES- SO des porteurs de titres étrangers équivalents à la maturité gymnasiale (Zulassung zur HES-SO von Inhabern ausländischer Abschlüsse, die mit der gymnasialen Maturität gleichwertig sind). Abschluss mit Ausrichtung Gesundheit / Soziales, ersetzt seit 2009 das Bac SMS; Mindestnote 12/ Baccalauréat technologique STMG Ja Ja Mindestnote 14/ Baccalauréat professionnel Ja Ja Mindestnote 14/ B 21. Brevet technicien agricole - BTA Ja 22. Brevet de technicien supérieur agricole BTSA Als gleichwertig mit einer schweizerischen technischlandwirtschaftlichen Berufsmaturität anerkannt (Schreiben des BBT vom ). 49 3B Ja 49 5B 23. Brevet de technicien supérieur BTS Ja 491 5B Seite 4/6
5 C. Sonstige ausländische Abschlüsse 24. Erworbener Abschluss oder erworbenes Andere ausländische Abschlüsse, die den Zugang zu einer Schweizer Universität ermöglichen Aufnahmeprüfung oder Bescheinigung der QBE Stufe Ja Gemäss den Beschlüssen des Rektorats der HES-SO: siehe Dokument (FR) Admission à la HES- SO des porteurs de titres étrangers équivalents à la maturité gymnasiale (Zulassung zur HES-SO von Inhabern ausländischer Abschlüsse, die mit der gymnasialen Maturität gleichwertig sind) Ausländischer Abschluss ohne Mindestnote Ja Ja Ausländischer Berufsabschluss mit Gleichwertigkeit zur Berufsmaturität Ausländischer Berufsabschluss ohne Gleichwertigkeit zur Berufsmaturität International Baccalaureate a (Internationales Abitur) Ja 49 3B/3C Ja Ja 49 3B/3C Ja Mit 32 Punkten (ohne Bonuspunkte). 452 Schlussbestimmungen Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen wurden mit dem Beschluss R 2015/41/106 vom Rektorat der HES-SO an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2015 verabschiedet. Sie treten am 15. Dezember 2015 in Kraft. Seite 5/6
6 Sie heben die Ausführungsbestimmungen betreffend die Zulassungsbedingungen für die Bachelorstudiengänge des Bereichs Soziale Arbeit Liste der EFZ und sonstiger ähnlicher Abschlüsse, die den Zugang zu den Bachelorstudiengängen des Bereichs Soziale Arbeit ermöglichen, vom 30. März 2011 auf. Seite 6/6
Bewerber/innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen die Zulassungsbedingungen erfüllen, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können.
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