Recht im Strassenverkehr

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1 Daniel Leiser LESEPROBEN Recht im Strassenverkehr Erste Hilfe bei Bussen, Unfall, Rechtsfragen Beobachter Buchverlag 2011 Axel Springer Schweiz AG Alle Rechte vorbehalten

2 Inhalt LESEPROBE Vorwort So kommen Sie zu Ihrem Auto Neuwagen: Weniger Risiko hat seinen Preis Klären Sie vor dem Kauf Ihre Bedürfnisse Wo wollen Sie den Wagen kaufen? Das gehört in den Kaufvertrag für einen Neuwagen Übliche Garantien Und wenn Sie ein «Montagsauto» erwischt haben? Occasionsauto: tiefer Preis, dafür mehr Risiko Den richtigen Verkäufer finden Das gehört in den Kaufvertrag für eine Occasion Gibt es bei Mängeln eine Garantie? Leasing: die vermeintlich günstige Alternative Der korrekte Leasingvertrag Wem gehört das geleaste Auto? Vorzeitige Kündigung ist teuer Inverkehrsetzung: die Zulassung für Ihr Auto Fahrzeugeinlösung: Auf die Dokumente kommt es an Wenn sich etwas ändert Kontrollschilder: Tiefe Nummern sind gefragt Was gilt für ausländische Fahrzeuge? Motorfahrzeugkontrolle: lästig, aber nötig So kommt Ihr Wagen beim Experten gut an... 28

3 2. Wenn ein Unfall passiert Zum Glück nur Blechschaden Nützlich und wichtig: das Unfallprotokoll Wenn es auf der Unfallstelle Streit gibt Meldepflicht: In diesen Fällen brauchts die Polizei Selbstunfall: Muss man sich selbst anzeigen? Wenn Menschen verletzt werden Ihre Pflichten auf der Unfallstelle Verschaffen Sie sich einen Überblick Die Unfallstelle absichern Erste Hilfe, richtig gemacht Rettungsdienste alarmieren Opferhilfe nach einem Verkehrsunfall Wer gilt als Opfer? Hier finden Sie Hilfe und Beratung Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung? Haftpflicht: Wer zahlt für den Schaden? Grundsatz: Der Fahrzeughalter haftet Wer gilt als Halter? Wenn ein anderer gefahren ist Haftung, wenn das Fahrzeug nicht in Betrieb ist Was gilt bei Fremdverschulden und höherer Gewalt? Unfälle mit mehreren Fahrzeugen Auto gegen Auto: Wer zahlt wie viel? Auto gegen Lastwagen oder Motorrad: Zahlt der Stärkere mehr? Unfälle mit Radfahrerinnen, Fussgängern und Tieren Schadenersatz und Genugtuung Wie wird der Schadenersatz berechnet? Blechschaden: Reparatur oder Totalschaden?... 59

4 Wann hat man Anspruch auf ein Ersatzauto? Weitere Kosten, die Sie bei Blechschaden ersetzt erhalten Personenschaden: wenn beim Unfall jemand verletzt wird Wenn beim Unfall jemand stirbt Wann wird eine Genugtuung bezahlt? Richtig vorgehen im Schadenfall Wichtig: Ihr Verhalten auf der Unfallstelle Wenn sich der andere stur stellt Wer bezahlt bei Fahrerflucht? Wenn die Versicherung nicht vorwärtsmacht Versicherungen für Ihr Fahrzeug Obligatorisch: die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung Jung- und Neulenker: Selbstbehalt Tipps für den Vertragsabschluss Grüne Karte: gut versichert im Ausland Weitere Versicherungen für Ihr Fahrzeug Polizei und Strafverfahren Was darf die Polizei? Alkoholtest: Wer muss blasen? Wann ist ein Drogentest erlaubt? So wehren Sie sich gegen Übergriffe der Polizei Auch Ombudsstellen können helfen Ein Strafverfahren wird eingeleitet Am Anfang steht eine Strafanzeige Antragsdelikte: Strafantrag stellen oder nicht? Strafuntersuchung: Das sind Ihre Rechte und Pflichten... 86

5 Wenn Sie vorgeladen sind Recht auf Einsicht in die Untersuchungsakten Wann dürfen Zeuginnen und Zeugen schweigen? Müssen Halter den Lenker bekannt geben? Profiverteidigung: in der Regel freiwillig Gerichtsverhandlung und Strafurteil Strafbefehl: eine Art Offerte der Staatsanwaltschaft So läuft die Hauptverhandlung ab Rechtsmittel: wenn Sie sich gegen das Urteil wehren wollen Wer bezahlt die Gerichtskosten? Ordnungsbussen: Schnellverfahren für leichte Fälle Doch lieber ein ordentliches Verfahren? Busse aus dem Ausland: bezahlen oder nicht? Bei gröberen Verstössen: Busse, Geldstrafe, Freiheitsstrafe Bussen absitzen statt zahlen Welche Verurteilungen landen im Strafregister? Die Administrativmassnahmen Verwarnung und Ausweisentzug Leichte Widerhandlung: meist nur eine Verwarnung 105 Mittelschwere Widerhandlung: Ausweisentzug obligatorisch Schwere Widerhandlung: keine Gnade für Rowdys 107 Was tun, wenn man auf das Auto angewiesen ist? 107 Erhält man den Ausweis auch vorzeitig zurück? Der Sicherungsentzug Zuerst oft ein vorsorglicher Entzug Medizinische und charakterliche Gründe für einen Entzug

6 Wiederholungstäter: Irgendwann ist der Ausweis ganz weg Erhält man den Ausweis jemals wieder zurück? Tipps fürs Administrativverfahren Die Polizei nimmt den Ausweis gleich mit Nehmen Sie Ihre Rechte rechtzeitig wahr Verfügung, Rechtsmittel und Vollzug Lassen Sie sich beraten Der Termin für den Entzug Welche Ausweiskategorien sind vom Entzug betroffen? Welche Folgen hat ein Verkehrsdelikt im Ausland? 117 Der Eintrag im Administrativmassnahmen-Register Anhang Adressen und Links Literatur Kaufvertrag für eine Occasion Auszug aus der Ordnungsbussenliste

7 Vorwort LESEPROBE Nirgendwo begegnen sich täglich so viele Menschen wie im Strassenverkehr auf dem Velo unterwegs zur Schule, mit Tram und S-Bahn auf dem Weg zur Arbeit, zu Fuss in der Freizeit oder im Auto Richtung Ferienziel. Dazu herrscht im Strassenverkehr eine überdurchschnittlich hohe Regelungsdichte denken Sie nur an die vielen Signale und Markierungen, die Sie alle paar Meter auf die unzähligen Verhaltensregeln hinweisen. Kein Wunder, stehen im Beratungsalltag des Beobachters Rechtsfragen zum Strassenverkehr ganz oben auf der Rangliste. Meist entsteht eine verkehrsrechtliche Auseinandersetzung nach einem Unfall oder einem Verstoss gegen die Verkehrsregeln. Doch gerade dann fehlt die Zeit, um in Ruhe über die ersten Schritte nachzudenken. Oder der Schock über das Geschehene verunmöglicht es, einen kühlen Kopf zu bewahren. So wenden sich viele Ratsuchende erst ans Beratungszentrum, wenn schon einiges schief gelaufen ist zum Beispiel, weil sie es unterlassen haben, rechtzeitig die Polizei zu rufen oder ein Unfallprotokoll auszufüllen, oder weil in einem Strafverfahren die Rechtsmittelfrist ungenutzt abgelaufen ist. Hier will dieser Ratgeber Abhilfe schaffen. Er bietet allen, die im Strassenverkehr unterwegs sind, rasche und einfache Soforthilfe bei den häufigsten Problemen. Dank dem handlichen Format findet das Buch wie die Notfallapotheke Platz in Ihrem Handschuhfach oder in einer anderen Ablage im Auto. Denn: Gut ist, wenn man die Hilfe nicht braucht noch besser ist es, zu wissen, dass man sie immer dabei hat. Daniel Leiser Zürich, im Februar 2011

8 Wenn Menschen verletzt werden LESEPROBE Etwa jede halbe Stunde ereignet sich in der Schweiz ein Verkehrsunfall mit Verletzten. Trotzdem können sich die meisten Automobilisten kein Bild davon machen, wie es auf einer Unfallstelle mit Verletzten oder gar Getöteten zugeht, bis sie selbst einmal davon betroffen sind und sei es nur, dass sie als Unbeteiligte dazukommen. Wer sich schon vorher in Ruhe mit dem korrekten Verhalten bei einem Verkehrsunfall befasst hat, weiss wie reagieren. Ihre Pflichten auf der Unfallstelle Das Wichtigste zuerst: Bei Unfällen mit Verletzten muss immer die Polizei gerufen werden. Je nachdem, ob Sie am Unfall beteiligt sind oder nicht, verlangt das Gesetz unterschiedliche Verhaltensweisen: Unfallbeteiligt sind Sie als Lenkerin oder Lenker eines Fahrzeugs, das direkt in eine Kollision verwickelt ist. Als am Unfall beteiligt gelten Sie auch, wenn Sie nur indirekt dazu beigetragen haben, zum Beispiel wenn wegen Ihres Fahrmanövers ein anderes Auto ausweichen musste und verunfallte. Mitfahrende Personen in Ihrem Auto werden zu Unfallbeteiligten, wenn sie Sie beim Fahren stören oder ins Lenkrad greifen. Gelten Sie als am Unfall beteiligte Person, müssen Sie sämt liche nötigen Massnahmen treffen insbesondere müssen Sie auch Nothilfe leisten (mehr dazu auf Seite 39). Alle übrigen Personen, vor allem Mitfahrende und Zeugen, gelten nicht als Unfallbeteiligte. Aber auch sie müs sen auf der Unfallstelle helfen, etwa die Rettungsdienste alarmieren und den Verkehr sichern. Not hilfe müssen sie nur leisten, wenn es für sie zumutbar ist. Wer zum Beispiel noch nie einen Samariterkurs besucht hat, muss als unbeteiligte Person keine Erste Hilfe leisten. Wer muss wie helfen?

9 Nico D. radelt spätnachts mit seinem Kollegen von einer Party nach Hause. Die beiden fahren verbotenerweise nebeneinander auf der Strasse und nur der Begleiter von Nico D. hat ein funktionierendes Rücklicht am Velo. Sie passieren eine Haarnadelkurve, da prescht von hinten ein Auto heran. Wegen der hohen Geschwindigkeit nimmt der Lenker die Velos zu spät wahr und muss abrupt ausweichen. Er verliert die Kontrolle über den Wagen, kommt von der Strasse ab und der Wagen überschlägt sich mehrmals. Der Lenker und seine Beifahrerin werden schwer verletzt. Nico D. weigert sich, Nothilfe zu leisten; er findet, er trage keine Schuld am Unfall. Auch der Staatsanwalt sieht die übersetzte Geschwindigkeit als Hauptgrund. Trotzdem eröffnet er gegen Nico D. ein Strafverfahren wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall. Wird Ihnen angst und bange, wenn Sie sich vorstellen, als beteiligte oder unbeteiligte Person in einen Unfall mit Verletzten verwickelt zu werden? Dann sollten Sie Ihren Nothelferkurs wieder einmal auffrischen vor allem, was die lebensrettenden Massnahmen anbelangt. Geeignete Kursangebote finden Sie bei den kantonalen oder städtischen Samaritervereinen oder über die Internetseite des schweizerischen Samariterbunds ( Verschaffen Sie sich einen Überblick Auf einer Unfallstelle geht es oft ziemlich hektisch zu und her. Versuchen Sie auch wenn das leichter gesagt als getan ist, einen kühlen Kopf zu bewahren. Halten Sie sofort an, stellen Sie den Warnblicker und das Abblendlicht ein. Sie müssen immer anhalten, auch im Zweifelsfall nur schon um festzustellen, dass weder Personen verletzt sind noch ein Sachschaden entstanden ist. Haben Sie gar einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem jemand

10 Checkliste: Richtig vorgehen auf der Unfallstelle Legen Sie nicht gleich los wie die Feuerwehr, sondern verschaffen Sie sich einen Überblick, bevor Sie erste Massnahmen treffen: Wie viele Fahrzeuge sind involviert? Gibt es (Schwer-)Verletzte? Ist die Unfallstelle schlecht erkennbar oder unübersichtlich (zum Beispiel, weil sie in einer Kurve oder hinter einer Kuppe liegt)? Besteht Brand- oder Explosionsgefahr durch auslaufendes Benzin? Hat ein Unfallfahrzeug gefährliche Güter, zum Beispiel Chemikalien, geladen (erkennbar an den orangen Tafeln hinten am Fahrzeug)? Merken und notieren Sie sich die Informationen, damit Sie diese den Rettungsdiensten weitergeben können. verletzt oder getötet wurde, müssen Sie bis zum Erscheinen der Polizei auf der Unfallstelle bleiben. Sonst begehen Sie Fahrerflucht und dafür drohen eine Freiheitsstrafe sowie ein Ausweisentzug von mindestens drei Monaten. Zudem riskieren Sie eine Bestrafung wegen Vereitelung der Blutprobe selbst dann, wenn Sie gar nichts intus hatten (siehe auch Seite 78).

11 5. Polizei und Strafverfahren LESEPROBE Im Büro hat ein guter Kollege einen Abschiedsapéro spendiert, jetzt sind Sie mit dem Auto unterwegs nach Hause. Da werden Sie auf die Seite gewinkt Verkehrskontrolle. Ein bisschen mulmig wird einem da schon: Hoffentlich war das zweite Glas Weisswein nicht zu viel. Und ist am Auto alles in Ordnung? Wer gegen Vorschriften im Strassenverkehrsgesetz verstösst, bekommt es meist zuerst mit der Polizei, dann allenfalls noch mit anderen Strafbehörden zu tun. Was darf die Polizei? Oft beginnen die Mühlen der Strafjustiz nach einer Polizeiaktion zu mahlen, im Strassenverkehr meist anlässlich einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Gut, wenn Sie dann Ihre Rechte gegenüber den Beamtinnen und Beamten kennen. Der wichtigste Grundsatz: Die Eingriffe der Polizeiorgane müssen immer verhältnismässig sein. Die polizeilichen Massnahmen dürfen nicht weiter gehen, als es für das angestrebte Ziel zum Beispiel die Neue Strafprozessordnung Bis anhin hatte jeder Kanton seine eigene Prozessordnung; die Rechte und Pflichten von Beschuldigten im Strafverfahren wichen zum Teil markant voneinander ab. Damit ist nun Schluss: Seit dem 1. Januar 2011 gilt für alle Strafverfahren die schweizerische Strafprozessordnung (StPO). Die Rechte und Pflichten von Beschuldigten und damit auch diejenigen von Verkehrssündern sind schweizweit dieselben. Insbesondere können Beschuldigte neu bereits in der ersten Einvernahme durch die Polizei eine Verteidigerin oder einen Verteidiger beiziehen den sogenannten Anwalt der ersten Stunde.

12 Abklärung der Unfallursache nötig ist. Dabei haben sich die Polizisten höflich und rücksichtsvoll zu verhalten, damit sich die Betroffenen vor ihrer Umgebung möglichst wenig schämen müssen. Die Polizei führt regelmässig solche Verkehrskontrollen durch; Sie müssen also damit rechnen, auch ohne konkrete Verdachtsmomente angehalten und kontrolliert zu werden. Stellen die Beamten nichts Verdächtiges fest, müssen sie Sie ziehen lassen. Denn ohne triftigen Grund darf die Polizei niemanden auf öffentlichem Grund festhalten. Ausnahme: Die Polizei darf systematische Atemalkoholtests durchführen und zwar, ohne dass die Be troffenen Anzeichen einer Alkoholisierung zeigen. Regelmässige Verkehrskontrollen In der Schweiz existiert zwar keine Pflicht, ständig eine Identitätskarte oder einen Pass bei sich zu haben. Ohne konkreten Grund dürfen die Polizisten also auch keine Personenkontrolle durchführen. Allerdings wird diese Regel oft grosszügig gehandhabt; ob eine Kon trolle gerechtfertigt war oder nicht, ist im Nachhinein schwer festzustellen. Wollen Sie sich den Gang auf den Polizeiposten ersparen, sollten Sie deshalb immer einen Ausweis auf sich tragen. Alkoholtest: Wer muss blasen? Führt die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle durch, kann sie dabei auch systematische Atemalkoholtests vornehmen. Damit das Messergebnis nicht zu Ihren Ungunsten verfälscht wird, darf der Polizist den Atemlufttest frühestens 20 Minuten, nachdem Sie den letzten Schluck getrunken haben, durchführen oder Sie müssen Gelegenheit erhalten, den Mund zu spülen. Ergibt die Messung eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr, aber weniger als 0,8 Promille, gilt dies als leichte Widerhandlung (siehe Seite 105). Sie können diesen Wert mit Ihrer Unterschrift anerkennen und die Sache ist erledigt abgesehen von der Busse oder Ver-

13 warnung, die dann noch kommt. Tun Sie das nicht oder ergibt die Messung einen Wert von mehr als 0,8 Promille, ordnen die Beamten nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft eine Blutuntersuchung an. Das Blut wird Ihnen in der Regel im Spital von einem Arzt oder einer Arzthelferin abgenommen und dann auf dem schnellsten Weg an ein anerkanntes Institut geschickt. Achtung: Widerstand gegen einen Atemalkoholtest oder eine Blutentnahme ist nicht empfehlenswert. Denn: Wer sich einer Alkoholkontrolle widersetzt, davor flüchtet oder diese auf andere Weise vereitelt zum Beispiel mit einem Nachtrunk, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Zudem droht ein Ausweisentzug von mindestens drei Monaten. Den vollständigen Ratgeber lesen? Jetzt bestellen unter

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