Leitfaden zum Lehramt 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitfaden zum Lehramt 2011"

Transkript

1 Leitfaden zum Lehramt 2011 Studienstruktur, Studienleistungen, Prüfungen, Praktika Prorektor für Studium, Lehre und edienentwicklung: Prof. Dr. Gerhard Härle Nach Beschluss der Senatskommission für Studien- und Prüfungsfragen, der drei Studienkommissionen und der AG Lehramt vom Heidelberg, den la2011_leitfaden_endfassung.doc Leitfaden zum Lehramt Allgemeine Grundzüge der drei neuen Lehramtsstudiengänge (Lehramt 2011) Seit sind die drei neuen Lehramtsstudiengänge Grundschule, Werkreal-, Haupt- und Realschule sowie Sonderpädagogik in Kraft und haben die bisherigen Lehrämter (Prüfungsordnungen von 2003) vollständig und ohne Übergangsregelung abgelöst. it den Lehramtsstudiengängen 2011 gehen sowohl strukturelle als auch inhaltliche Anforderungen an Lehrende und Studierende einher, die im Folgenden überblickshaft dargestellt werden. Die Intention dieses Papiers besteht darin, die Entscheidungen des Senats bei der Verabschiedung der Akademischen Prüfungsordnungen (APO), der Studienordnungen (StO) und der odulhandbücher (HB) sowie die immer wieder auftauchenden Fragen zur Umsetzung und Ausgestaltung der Ordnungen für alle itglieder der Hochschule gleichermaßen transparent wie verbindlich zu erläutern. Das Papier ist in Zusammenarbeit des Prorektors mit der AG Lehramt 2011, der Senatskommission für Studien- und Prüfungsfragen und den Studienkommissionen der Fakultäten entstanden und von den Beteiligten am zur Veröffentlichung freigegeben worden. 1.1 Gemeinsame formale und strukturelle Grundlagen Die Wahl der Fächer (inkl. der Kompetenzbereiche bei GS) erfolgt bei der Immatrikulation. In GS und WHRS ist nur der einmalige Wechsel eines oder mehrerer Fächer möglich. Die Lehramtsstudiengänge 2011 sind in drei Studienstufen gegliedert, die sich jeweils aus den entsprechenden odulen der Studienbereiche 1 aufbauen Studienstufe 1: Grundstudium Grundlagen (Semester 1 + 2) Studienstufe 2: Hauptstudium Aufbau (Semester 3 5) Studienstufe 3: Hauptstudium Vertiefung und Vernetzung (Semester 6 8 bzw. 9) Die Examensphase (Staatsexamen) ist mit der 3. Studienstufe verknüpft. Die Studienstufen sind in sich modular aufgebaut. Die odule sind durch erziehungswissenschaftliche, psychologische, fachliche, gesellschaftliche, kulturelle bzw. interdisziplinäre Inhalte definiert. Sie werden jeweils mit einer odulprüfung dokumentiert Kap. 4: Prüfungen Das Studienvolumen von 30 Leistungspunkten (gem. ECTS 2 ) pro Semester ist die Orientierungsgröße für ein Vollzeitstudium. Bei Über- oder Unterschreitungen soll sich die LP-Zahl in einer Studienstufe ausgleichen. Die die HBs und das Lehrangebot müssen jeweils und insgesamt die öglichkeit eines ECTS-gemäßen Studierens gewährleisten. Dies zieht die Notwendigkeit zur Koordination des Lehrangebots in den Studienkommissionen nach sich. Ein Leistungspunkt entspricht einer angenommenen bzw. erwarteten studentischen Arbeitszeit (workload) von Zeitstunden (Summe aus Kontakt- bzw. Präsenzzeit, Vorund Nachbereitung, Selbststudium). Auch Prüfungsvorbereitungen und Prüfungen zählen zum Workload. 1 2 Studienbereich wird in diesem Leitfaden als Oberbegriff für jene Studien- und Lehrinhalte verwendet, die in den LPO s als eigener Bereich definiert werden. Dies kann ein Fach (z.b. athematik), eine Fächerkombination (z.b. Alltagskultur und Gesundheit ) oder ein Bereich (z.b. Bildungswissenschaften [mit den Fächern Erziehungswissenschaft, Psychologie, Grundfragen], ein Kompetenzbereich wie Kunst und usik, ein Sonderpädagogisches Handlungsfeld oder der Übergreifende Studienbereich ÜSB u.ä.) sein. Jeder Studienbereich ist im odulhandbuch des Studiengangs als Bestandteil der Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg dokumentiert. Die Abkürzungen LP (Leistungspunkt), CP (Credit Point) und ECTS-Punkt werden synonym verwendet. Pädagogische Hochschule University of Education Keplerstraße Heidelberg Tel / Fax 06221/ E-ail haerle@vw.ph-heidelberg.de

2 Lehramt 2011: Leitfaden Ausrichtung auf Kompetenzen Das Studium der Lehrämter 2011 ist kompetenzorientiert angelegt. Die in den jeweiligen Bereichen zu erwerbenden Kompetenzen sind in den HBs ausgewiesen. Lehrveranstaltungen, Anleitungen und Anregungen zum Selbststudium, Praktika und Prüfungen sollen sich durchweg an diesem Perspektivenwechsel vom Inhalt (input) zur Kompetenz (outcome) ausrichten. Es geht darum, vorhandene Konzepte des kompetenz-orientierten Lehrens, Studierens und Prüfens auszubauen bzw. neue zu entwickeln. Dies erfordert einen Entwicklungsprozess für Lehrende und Studierende, in dem der interkollegialen Beratung, der internen Fortbildung und der Unterstützung durch die Studienkommissionen ein hoher Stellenwert zukommt. 1.3 Das Heidelberger Profil Wer das Studium eines der drei Lehrämter an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg absolviert, findet eine spezifische Profilbildung vor: Sie bildet sich vor allem in dem eigens ausgewiesenen Übergreifenden Studienbereich (ÜSB) ab. Die Studien- und Lehrangebote dieses Bereichs dienen insbesondere der gemeinsamen Ausrichtung aller drei Lehrämter auf grundlegende Aspekte von Bildung und Professionalisierung, der intensiven Bearbeitung des Themas Diversität und Inklusion als einem Profilmerkmal der PH Heidelberg, 3 der interdisziplinären Vernetzung, der Förderung von Selbstbestimmung und itverantwortung im Studium sowie der Beteiligung an der Gestaltung gemeinsamer Bildungsprozesse. Die Leistungspunkte (ECTS), die in den Übergreifenden Studienbereich eingebracht bzw. dort erworben werden, stammen aus allen Studienbereichen, die die LPOs definieren. Sie bleiben bei der Errechnung der odul- und der Endnoten den Studienbereichen erhalten, was die Vergleichbarkeit und den Wechsel zwischen den PHs gewährleistet. Alle Studienbereiche tragen umgekehrt zum Lehrangebot im Übergreifenden Studienbereich bei. Das Heidelberger Profil besteht außerdem in den Zielvorgaben, die Lehre an der Hochschule selbst zu einem Erfahrungsraum für den Kompetenzerwerb bezogen auf die pädagogischen, fachlichen und didaktischen Inhalte werden zu lassen, die Selbst- und itverantwortung der Studierenden zu fordern und zu fördern und zugleich die wechselseitige Verbindlichkeit zwischen Lehrenden und Studierenden zu stärken sowie die Quantität der Prüfungen zugunsten von Qualität und Selbstverantwortung zu senken und sie auf die Kompetenzentwicklung in Sinneinheiten hin zu gestalten. 2 odulbeschreibungen Lehrangebot 2.1 odul-definition Als odul gilt die Gesamtheit der Lehrveranstaltungen (inkl. Selbststudium, Prüfungsvorbereitung und Prüfung) eines Studienbereichs in einer Studienstufe. Es beschreibt also über einzelne Lehrveranstaltungen und Semester hinweg größere Sinneinheiten eines Studienbereichs. Wegen der obligatorischen Prüfungsanforderungen der SPO I werden abweichend von dieser Regelung im Lehramt Sonderpädagogik die Studienbereiche der Studienstufen 2 und 3 in mehrere odule gegliedert. 3 it der Akzentuierung des Themas Diversität und Inklusion betont die PH Heidelberg die Notwendigkeit, durch Individualisierung und Binnendifferenzierung alle Lernenden unterschiedlicher Herkünfte, Lernvoraussetzungen und Lernpotentiale zu fördern und Unterschiedlichkeit als Bereicherung wertzuschätzen. Sie versteht dies auch als Auftrag, angehende Lehrerinnen und Lehrer auf die zukünftige inklusive Schulbildung vorbereiten und damit zur Verwirklichung der Bildungsgerechtigkeit beizutragen.

3 Lehramt 2011: Leitfaden odulhandbuch Jeder Studiengang verfügt über ein odulhandbuch, in dem die in den Studienbereichen zu erwerbenden Kompetenzen ausgewiesen und bestimmten Lehrangeboten zugewiesen werden. Alle Angaben im odulhandbuch sind verbindlich und von den Studienbereichen umzusetzen. Änderungen sind nur auf dem Antragsweg über die Fakultät durch den Senat möglich. 2.3 Lehrangebot inkl. Pflicht- und Wahl(pflicht)-Veranstaltungen Die im odulhandbuch beschriebenen Kompetenzen, Lehrinhalte und Lehrveranstaltungsformate sind im Laufe einer Studienstufe vollständig im Lehrangebot als Lehrveranstaltungen oder das Selbststudium begleitender Angebote umzusetzen und im Vorlesungsverzeichnis (LSF) auszuweisen. Die Zuordnung einer Lehrveranstaltung zu einem Bereich des HB muss im Vorlesungsverzeichnis nachvollziehbar sein: Die Ordnungsnummer (z.b. BiWi 2.01 ) des HB wird als Zusatz (in Klammern) an den Veranstaltungstitel in LSF angehängt. Ausweisungen der LP, Angaben zu den Kompetenzen und Festlegungen von Prüfungen müssen im Vorlesungsverzeichnis mit denen des HB übereinstimmen. Die Studienbereiche und Studienkommissionen tragen Sorge, dass die Studierenden auch in unterschiedlichen Fächerkombinationen innerhalb der vorgesehenen Studienzeit ihr Studium absolvieren können. Deswegen bringen sie das Pflichtangebot semesterweise aus, sorgen für die Koordination der Veranstaltungszeiten, stimmen das Wahl(pflicht)angebot ab und sichern das von allen Bereichen zu erbringende Lehrangebot im ÜSB. Letzteres wird über die AG ÜSB (Leitung: Prof. Dr. Klauß) koordiniert und von der fakultätsübergreifenden Studienkommission verabschiedet. Es soll gewährleistet werden, dass alle Studierenden innerhalb des ersten Studienjahres einen Platz in den ÜSB-Veranstaltungen bekommen, jedoch nicht zwingend im ersten Studiensemester (wer im ersten Studiensemester keinen Platz bekommt, erhält diesen im zweiten Studiensemester). 3 Studienleistungen: Definition, Dokumentation, Selbsttestierung und Feedback 3.1. Definition: Studienleistungen sind jene von einer/einem Studierenden zu erbringenden Leistungen, für die nach sorgfältiger Einschätzung der/des Lehrenden der mit der vorgegebenen LP-Zahl belegte workload benötigt wird Sinn und Ziel: Die mit den Studienleistungen verbundenen aßnahmen Dokumentation (zentrale Inhalte und Arbeitsformen), der Selbsttestierung und des Feedbacks dienen vor allem folgenden Zielen: Reduktionen von Prüfungen ohne Rücknahme von Qualitätsstandards, Abbau von Kontrolle durch die Lehrenden zugunsten von Stärkung der Selbst- und itverantwortung der Studierenden sowie Förderung der studienbegleitenden Beratung und der wechselseitigen Verbindlichkeit hinsichtlich der Qualität in Studium und Lehre Art und Umfang: Je nach Themengebiet und zu erwerbenden Kompetenzen umfassen Studienleistungen: Anwesenheit, itarbeit, Vor- und Nachbereitung, Selbststudium, Einzel- und Gruppenarbeit, Präsentationen, Hausarbeiten, tutorielle Betreuung anderer Studierender, praxisbezogene Arbeitsformen, Felderkundungen, Elemente forschenden Lernens u.a.m Vereinbarung: Die dem angegebenen workload entsprechenden Studienleistungen werden in der Anfangsphase einer Lehrveranstaltung (oder anderer Lehr-Lern- Formate) zwischen Lehrender/m und Studierenden verbindlich vereinbart (learning contract); die Vereinbarung von Wahloptionen ist möglich Abgrenzung zu Prüfungsleistungen: Studienleistungen dürfen von der/dem Lehrenden weder explizit noch implizit zu Prüfungsleistungen (oder Prüfungszulassungsvoraussetzungen) aufgewertet werden.

4 Lehramt 2011: Leitfaden Selbsttestierung: Das Erbringen der Studienleistung wird von der/dem Studierenden selbst dokumentiert und testiert: Die schriftliche Dokumentation im Studienbuch dient als Beleg und die eigene Unterschrift (und nur diese) gilt als Beglaubigung für die Erbringung des workload Ausländische Studierende und Stipendiaten: Studierende aus anderen Ländern sowie StipendiatInnen benötigen häufig Leistungsnachweise aus einzelnen Veranstaltungen. Die Lehrenden sind gebeten, diese in geeigneter Weise zu ermöglichen und dabei auch Noten und/oder LP außerhalb des Studienbuchs zu bescheinigen Feedback (1): Wo immer es möglich ist, soll in die Vereinbarung mit den Studierenden das Angebot eines schriftlichen Feedbacks im Studienbuch zur dokumentierten und selbsttestierten Studienleistung eingeschlossen sein (siehe S. 8ff.). Lehrende sind nicht verpflichtet, Feedback zu geben. Standardisierte Feedbacks sind erlaubt Feedback (2): Damit Studierende zumindest einige Feedbacks in jeder Studienstufe erhalten, ist anzustreben, dass Studienbereiche und Lehrende ausreichend Beratungsgespräche anbieten. Gruppengespräche mit Lehrenden und tutorielle Gesprächsgruppen zum Feedback sind möglich. Erprobungsformen können auf Antrag mit Qualitätsmitteln unterstützt werden Feedback (3): Das mündliche und schriftliche Feedback hat stets subjektiven, orientierenden und beratenden Charakter. Es soll der/dem Studierenden eine Orientierung über ihren/seinen derzeitigen Stand im Studium geben und mit Empfehlungen verbunden sein. Das Feedback kann sich auf alle dokumentierten Studienleistungen oder nur auf ausgewählte Einzelaspekte beziehen. Das Feedback hat keine Auswirkungen auf das Bestehen einer odulprüfung und / oder die Zulassung zu ihr. 4 Prüfungen und Praktika 4.1 Überblick über die drei Typologien von Prüfungen 1. Akademische Vorprüfung (AVoP): Die Studienstufe 1 wird mit der AVoP abgeschlossen, die (ohne Note) mit bestanden / nicht bestanden bewertet wird. Das Bestehen der AVoP ist die Voraussetzung für die Aufnahme des Hauptstudiums im jeweiligen Studienbereich. Konsequenz: Lehrangebot und Terminsetzungen für die AVoP müssen so organisiert werden, dass die Studierenden eine realistische Chance erhalten, die AVoP in allen zu studierenden Bereichen bis zum Ende des zweiten Semesters abzulegen. 5 Die AVoP soll nach dem ersten Studienjahr absolviert werden, nicht nach dem ersten Studiensemester. Bietet ein Fach dennoch die öglichkeit an, die AVoP nach dem ersten Semester abzulegen, muss es in jedem Semester das komplette Lehrangebot der ersten Studienstufe ausbringen. 2. odulprüfungen: Die odulprüfungen der Studienstufen 2 und 3 werden benotet; ihre Noten fließen anteilig in die Endnote ein. odulprüfungen beziehen sich stets auf die Kompetenzen des ganzen oduls. Sie können als modul-abschließende oder als exemplarische Prüfungen angelegt sein; Form und Inhalt sind für jeden Studienbereich verbindlich im HB definiert. Unabhängig davon gelten die Bestimmungen gem. Kap und in prüfungsrechtlicher Hinsicht gem. Kap In Studienstufe 2 und 3 können odulprüfungen frühestens im zweiten Semester der jeweiligen Studienstufe abgelegt werden. Bei der Anmeldung zu einer Gemeinschaftsprüfung 6 halten die Studierenden mittels einer Selbstdokumentation fest, in welchem Semester sie sind. Bei den exemplarischen odulprüfungen überzeugt sich die Prüferin / der Prüfer davon, dass sich die/der Studierende nicht im ersten Semester der jeweiligen Studienstufe befindet Die drei Stufen für standardisierte Feedbacks sind: Hervorragend (H), Angemessen (A), Verbesserungsbedürftig (V). Die LPOs 2011 fordern: Die Hochschulen legen nach 32 und 34 LHG in ihren Vorprüfungsordnungen fest, dass die Akademische Vorprüfung bis zum Ende des zweiten Semesters abzulegen ist. Die AVoP muss inkl. möglicher Wiederholungsprüfungen bis zum Ende des 4. Fachsemesters bestanden sein. Prüfungsanmeldungen können unmittelbar zu Beginn der Prüfung stattfinden.

5 Lehramt 2011: Leitfaden 5 Ausgenommen von dieser Regelung bleiben die Sonderpädagogischen Grundlagen in Studienstufe 2 sowie die Erste Sonderpädagogische Fachrichtung in Studienstufe Staatsexamen: Das Lehramtsstudium wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Die Endnote setzt sich anteilig aus den Noten der odulprüfungen, der Wissenschaftlichen Arbeit und den Noten aus den mündlichen Staatsexamensprüfungen zusammen. 4.2 Leitlinien für die odulprüfungen 1. Anzahl der odulprüfungen: Die Anzahl der odule und odulprüfungen variiert je nach Studiengang und Studienbereich. Generell gilt die Grundregel: pro odul eine Prüfung. 7 Die obligatorischen odulprüfungen in den Studiengängen und Studienbereichen sind in den odulprüfungsplänen (siehe unten S. 8 ff.) dargestellt. 2. Teilprüfungen: odulteilprüfungen sind gem. 4 Abs. 3 und 8 Abs. 5 der APOs der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ausschließlich für die Fächer Englisch, Französisch, Kunst, usik und Sport zulässig, sofern sie in den HBs vorgesehen sind. Sie dürfen den Umfang von zwei Teilprüfungen eine davon als fachpraktische Prüfung nicht überschreiten. Die Teilprüfungen begründen kein Quorum, d.h. die odulprüfung muss insgesamt (nicht in jedem Teil) bestanden sein. 3. Beauftragte/r für die odulprüfungen: Jeder Studienbereich benennt (mindestens) eine/n Beauftragte/n für die Durchführung der odulprüfungen. Sie/er überwacht die korrekte Organisation und Abwicklung der odulprüfung und meldet das odulprüfungsergebnis zeitnah an das Akademische Prüfungsamt in der von dort vorgegebenen Form. 4. Akademisches Prüfungsamt (APA): Das APA leitet dem jeweiligen Studienbereich rechtzeitig vor den Prüfungen die Listen mit den Namen der prüfungsberechtigten Studierenden zu. Prüfungsberechtigt sind jene Studierenden, die gemäß der erreichten Studienstufe / Semesterzahl und der ggf. bereits bestandenen odulprüfungen der vorherigen Studienstufe zur Prüfung zugelassen werden können. 5. Weiterstudium ohne odulprüfung: Das Studium im nächsthöheren odul eines Studienbereichs kann bereits aufgenommen werden, wenn die Prüfung zum vorangehenden odul noch nicht abgeschlossen ist. Die Zulassung zur nächsthöheren odulprüfung ist jedoch erst nach dem erfolgreichen Ablegen der vorangehenden odulprüfung zulässig. 6. Prüfungsberechtigung und -pflicht: Prinzipiell sind alle Lehrenden, die in einem odul lehren, nach Beschluss der Instituts- bzw. Fakultätsleitung zur Beteiligung an der entsprechenden odulprüfung verpflichtet (studienbegleitendes Prüfungsverfahren). Sie unterliegen den Vorschriften der APO und des übergeordneten Prüfungsrechts. Die Übertragung der individuellen Prüfungsbefugnis bei Angehörigen des Akademischen Dienstes und bei Lehrbeauftragten erfolgt auf Antrag der Fakultät durch das Rektorat. 7. Voraussetzungen zur Prüfungszulassung: Studienbereiche oder einzelne Lehrende dürfen keine Voraussetzungen für die Zulassung zu einer odulprüfung etwa das Vorliegen von Anwesenheitsnachweisen oder andere Vorleistungen fordern. Begründete Ausnahmen sind nur zulässig, sofern sie explizit in der APO, der StO oder dem HB vorgesehen sind Bewertung von Prüfungsleistungen: odulprüfungsleistungen führen zur Bewertung bestanden / nicht bestanden (AVoP) oder zur Benotung (ab Studienstufe 2). Sie sind im odulhandbuch einzelnen Lehreinheiten zugewiesen und ziehen rechtsverbindliche Regelungen für die Organisation, Dokumentation, Bewertung, Widerspruch und ggf. Wiederholung der Prüfungsleistung nach sich (vgl. Kap. 4.3). 9. Exemplarische odulprüfungen: Wird eine odulprüfungen exemplarisch in einer Lehrveranstaltung des oduls abgelegt, so soll der eigens für die Prüfungsvorbereitung und -durchführung erbrachte workload mit einer höheren LP-Angabe bei der Lehrveranstaltung ausgewiesen werden. Diese Vorgabe ist bei der Revision der HBs zu berücksichtigen. 7 8 Die Verwendung des Begriffs ein im Zusammenhang mit Prüfungen ist als Zahlwort und nicht als unbestimmter Artikel zu verstehen. Z.B. Nachweise über besondere Kenntnisse von Sicherheitsvorschriften in Labors oder im Sport.

6 Lehramt 2011: Leitfaden Abschluss der odulprüfung: Die odulprüfung insgesamt ist als abgeschlossen zu betrachten, wenn die/der Studierende die Gesamtzahl der LP des oduls durch entsprechende Studien- und Prüfungsleistungen erbracht hat. Deswegen ist anzustreben, dass für jedes odul eine zusammenfassende Beratung angeboten wird, wobei auch Formen der Gruppenberatung und / oder der tutoriellen (Peer-)Beratung denkbar sind. Auch hier besteht Entwicklungsbedarf auf Seiten der Lehrenden und der Studierenden. Aufruf zur itgestaltung: Wir müssen uns wegen der wichtigen Intention, Flexibilität zu ermöglichen, Selbstverantwortung zu stärken und Prüfungslasten zu senken zugleich auch mit einem prüfungsrechtlichen und -organisatorischen Problem auseinandersetzen, dessen Lösung nur über Vereinbarungen und gemeinsame Verantwortung für das Ganze möglich ist. Bologna sieht vor, dass die odulprüfungen das gesamte Kompetenzspektrum des oduls einbeziehen; deswegen gab / gibt es in gestuften Studiengängen so viele kleine odule und kleinteilige Prüfungen. Wir gehen den Weg großer odule und z.t. exemplarischer odulprüfungen. Das können wir qualitativ, prüfungsrechtlich und bildungstheoretisch nur verantworten, wenn wir die Studienleistungen als integrierenden Bestandteil des Studiums betrachten und begründeter Weise (nicht leichtfertig) den Gesamtworkload des oduls als erbracht voraussetzen. Deswegen wird der Abschluss der odulprüfung mit dieser Voraussetzung verknüpft. Für die organisatorische Umsetzung dieses Anspruchs müssen wir noch geeignete Formen entwickeln. 4.3 Prüfungsrechtliche Vorgaben Für alle odulprüfungen gelten über die Bestimmungen in der APO und im odulhandbuch hinaus die bereits bisher geltenden allgemeinen prüfungsrechtlichen Regelungen wie z.b.: Alle Prüfungen werden prüfungsrechtskonform, nach transparenten Kriterien, chancengerecht und willkürfrei durchgeführt. Alle Prüfungsbewertungen (Noten) werden mit den tragenden Gründen der Bewertung nachvollziehbar schriftsprachlich dokumentiert. Die Dokumentation (Protokoll, Gutachten, Kommentar) wird bei den Prüfungsunterlagen aufbewahrt und liegt der Einsichtnahme zugrunde (siehe letzten Spiegelstrich in 4.3). Die PrüfungskandidatInnen werden bei allen odulprüfungen zu Beginn des jeweiligen Semesters davon in Kenntnis gesetzt, welche Prüfungsformate eingesetzt und welche Bewertungsmaßstäbe angelegt werden. Situative oder individuelle Änderungen der Vereinbarungen nach Bekanntgabe sind nicht zulässig. ündliche Prüfungen werden von zwei Prüfenden abgenommen; es wird eine Niederschrift über die Prüfung einschließlich der tragenden Gründe für die Benotung angefertigt. Als mündlich im Sinne des Gesetzes gelten alle jene Prüfungsformate, bei denen die Prüfungsleistung nicht unmittelbar schriftlich fixiert werden kann (wie z.b. instrumental-, gesangs- oder sportpraktische Prüfungen). Projektprüfungen, Präsentationen etc. können aus mündlichen und schriftlichen Teilen bestehen. Hier entscheiden die Prüfenden, ob sich die Bewertung auf die schriftliche Leistung beschränkt oder ob und wie der mündliche Anteil bewertet wird. Auch bei einer Bewertung durch eine/n Prüfer/in sind die mündlichen Anteile der Prüfung zu kommentieren. Schriftliche Prüfungsleistungen können von einer/m Prüfer/in bewertet werden; bei Nichtbestehen ist die Bewertung eines/r zweiten Gutachters/in einzuholen und zu dokumentieren. Die zeitnahe Wiederholbarkeit von odulprüfungen muss von den Studienbereichen nach öglichkeit gewährleistet werden. Jede Prüfung kann nur einmal wiederholt werden; das zweimalige Nichtbestehen führt zum endgültigen Erlöschen des Prüfungsanspruchs. Die Prüfungsergebnisse sind zeitnah an das Akademische Prüfungsamt zu melden; bei negativem Ergebnis ist die unverzügliche eldung notwendig. Die Studienbereiche archivieren die Prüfungsunterlagen drei Jahre lang. Sie gewähren den Studierenden innerhalb von zwei onaten nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in angemessener Form Einsicht in die sie betreffenden Prüfungsunterlagen und Dokumentationen. Studierende können zusätzlich innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens Akteneinsicht beim Studienbereich erwirken.

7 Lehramt 2011: Leitfaden Praktika In das Lehramtsstudium sind mehrere Schulpraktika integriert: Studienstufe 1: Orientierungs- und Einführungspraktikum (OEP), 2 Wochen, (inkl. Begleitveranstaltungen). Erforderlich ist die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme am OEP und den Begleitveranstaltungen. Studienstufe 2: Integriertes Semesterpraktikum (ISP), in der Regel 17 Wochen (3 Wochen vor Vorlesungsbeginn plus 14 Semesterwochen), 21 LP (inkl. der fachbezogenen Begleitveranstaltungen). Erforderlich ist das Bestehen des ISP und aller Begleitveranstaltungen. Studienstufe 3: Professionalisierungspraktikum (PP), 4 LP [im Lehramt Sonderpädagogik kommt ein spezifisches Blockpraktikum (BP) der 2. Fachrichtung hinzu, 4 LP]. Erforderlich ist die erfolgreiche Teilnahme am PP [und am BP]. Jedes Praktikum kann nur einmal wiederholt werden, das zweimalige Nichtbestehen führt zum Erlöschen des Prüfungsanspruchs. it den besten Wünschen für das gemeinsame Gelingen bei den Realisierungen der Vorh/g/aben Prof. Dr. Gerhard Härle Erläuterung zu den studien- und prüfungsrelevanten Textsorten: LPO: Landeslehrerprüfungsordnungen: Die GPO I, WHRPO I und SPO I regeln die rechtlichen Grundlagen des Lehramtsstudiums und das Staatsexamen. Sie sind vom Kultusministerium (Kui) rechtsverbindlich vorgegeben. APO: Akademische Prüfungsordnung: Regelt alle rechtlichen Grundlagen der Akademischen Vorprüfung und der odulprüfungen an jeder Hochschule. Beschlussfassung: Studienkommissionen, Fakultätsräte, Senat, Kui, Kirchen StO: Studienordnung: Regelt im Allgemeinen Teil die organisatorischen Grundlagen des Studiums und der odulprüfungen an jeder Hochschule. Beschlussfassung: Studienkommissionen, Fakultätsräte, Senat, Kirchen HB: odulhandbuch: Bildet den Besonderen Teil der Studienordnung. Regelt auf der Ebene der einzelnen Studienbereiche verbindlich die Verteilung der Kompetenzen und der Leistungspunkte in den odulen, die möglichen Lehr- und Prüfungsformate sowie die Zuständigkeiten. Beschlussfassung wie StO, deren Bestanteil das HB ist.

8 anuela uster Beispiel für das Führen des Studienbuchs Vorbemerkung: Für das Lehramt 2011 gibt es nur dieses eine verbindliche Studienbuch; andere Formblätter welcher Art auch immer sind nicht zulässig. Pädagogische Hochschule Heidelberg Studien- und Prüfungsleistungen (Anlage zum Studienbuch) Name: anuela uster atrikel-nr.: immatrikuliert zum: SoSe/WS 2011/12 Studiengang: Lehramt an Grundschulen (GPO I 2011) Hauptfach 1 Kompetenzbereich 1: Vertiefungsfach 1: KB Deutsch Deutsch Hauptfach 2 Kompetenzbereich 2: Vertiefungsfach 2: KB Naturwissenschaften-Technik Physik Kompetenzbereich 3: Kompetenzbereich 4: KB athematik KB Kunst und usik Studien- und Prüfungsleistungen (Anlage zum Studienbuch GPO I)

9 SoSe/WS 20 11/12 Studienleistungen anuela uster Studienbereich/Fach: Übergreifender Studienbereich (ÜSB) Lehrangebot: Einführung in wissenschaftliches Denken und Arbeiten (usterdozent) Zentrale Inhalte Comunities den Bezug deutlich. Ord.-Nr.: ÜSB 1.01 odul: 1 ECTS-Punkte (LP): 3 Workload: 90 Stunden Aktivitäten/Studienleistungen - Grundlagen Wissenschaftstheorie Konkreter - aktive Titel Seminarteilnahme und Verantwortliche/r u. itschriften der Lehrveranstaltung, -(ggf. Literatur: auch eines selbstverwalteten Lehrangebots) - Einführung Forschungsmethoden (Zusammenfassungen) - Wissenschaftliches Arbeiten - Übung (Beispielrecherche) - wissenschaftl. Texte lesen - Ausführliches Sitzungsprotokoll ( ) - wissenschaftl. Texte schreiben - Gruppenarbeit mit Präsentation - Zitieren Im odulhandbuch sind alle Lehrangebote mit einer Ordnungsnummer - Wissenschaftliche versehen. Die Angabe macht auch bei abweichendem Lehrveranstaltungstitel Das Selbsttestat durch Unterschrift schafft Verbindlichkeit.... Unterschrift (Studentin/Student) Rückmeldung von... (Lehrende/r / Tutor/in / extern /...)... Datum Die Angabe des workloads verdeutlicht den Arbeitsaufwand.. Unterschrift workload (h) = n LP * 30 h SoSe/WS 2012 Studienbereich/Fach: Physik (Vertiefungsfach) Lehrangebot: Naturphänomene im Bereich Schwimmen und Sinken und Fliegen und Flugobjekte (usterdozentin) Zentrale Inhalte - Erfahrungsraum von Grundschulkindern - Zugang zur Welt über Phänomene - Physikalische Hintergründe zum Schwimmen und Sinken - Physikalische Hintergründe zum Fliegen - Unterrichtsbeispiele Ord.-Nr.: Phy 1.01 odul: 1 Aktivitäten/Studienleistungen - Literaturstudium (Phänomene als Ausgangspunkt für naturwissenschaftliches lernen) - Aufbau und Durchführung von Grundschulexperimenten - Entwicklung eines eigenen Experiments (Gruppenarbeit) - Präsentation - Anfertigen eines Unterrichtsentwurfs (Hausarbeit) Rückmeldungen können sicher nicht immer gegeben werden, vor allem wohl... bei höheren LP- ECTS-Punkte (LP): 3 Workload: 90 Stunden Unterschrift (Studentin/Student) Werten z.b. für Hausarbeiten o.ä. Rückmeldung von... Dr. usterdozentin... (Lehrende/r / Tutor/in / extern /...) Aktive Beteiligung an den Diskussionen und Aktionen im Seminar, Texte stets vorbereitet, gründliche Nacharbeit und gut strukturierte, aussagekräftige itschriften, überzeugende Präsentation von Gruppenarbeitsergebnissen, fachliche Sicherheit, versierter Umgang mit edien, kreativer eigenständig verfasster Unterrichtsentwurf mit angemessenen Analysen Datum Unterschrift Studien- und Prüfungsleistungen (Anlage zum Studienbuch GPO I)

10 usterbeispiel für Studienbuch 10 odulprüfungen Studienstufe 1: Akademische Vorprüfung Bereich / Art der Prüfung Bildungswissenschaften (EW+Psy+GL) Klausur Vertiefungsfach 1 Vertiefungsfach 2 bestanden / nicht bestanden bestanden Datum / Unterschrift usterdozent Stempel Teilnahme am odul Grundlagen des Sprechens und Interdisziplinäres Projekt usterdozentin Studienstufe 2: odulprüfungen Bereich / Art der Prüfung Erziehungswissenschaft Psychologie Vertiefungsfach 1 Vertiefungsfach 2 Note / in Worten Datum / Unterschrift Stempel Studien- und Prüfungsleistungen (Anlage zum Studienbuch GPO I)

11 usterbeispiel für Studienbuch 11 Studienstufe 3: odulprüfungen Bereich / Art der Prüfung Erziehungswissenschaft Note / in Worten Datum / Unterschrift Stempel Kompetenzbereich 1 Kompetenzbereich 2 Kompetenzbereich 3 Kompetenzbereich 4 Studien- und Prüfungsleistungen (Anlage zum Studienbuch GPO I)

12 usterbeispiel für Studienbuch 12 Schulpraktische Studien Orientierungs- und Einführungspraktikum (OEP) Der/die Studierende hat am OEP an einer Grundschule erfolgreich teilgenommen. Im Anschluss an das 1. Semester. Datum Unterschrift Schulleitung/Lehrkraft Stempel der Schule Der/die Studierende hat am Begleitseminar erfolgreich teilgenommen.. Datum Unterschrift Hochschuldozent/in Stempel Fakultät I Integriertes Semesterpraktikum (ISP) SoSe / WiSe Schule:.. Ort:... Stempel der Schule Datum Unterschrift Schulleitung. Stempel Fakultät Datum Unterschrift Hochschuldozent/in Hauptfach 1oder 2 Der/die Studierende hat am Begleitseminar im anderen Hauptfach erfolgreich teilgenommen.. Datum Unterschrift Hochschuldozent/in Stempel Fakultät Der/die Studierende hat am Begleitseminar in den Bildungswissenschaften erfolgreich teilgenommen.. Datum Unterschrift Hochschuldozent/in Stempel Fakultät I Professionalisierungspraktikum (PP) SoSe / WiSe Bildungsinstitution: Ort:.. Der/die Studierende hat am Professionalisierungspraktikum erfolgreich teilgenommen.. Stempel Datum Unterschrift Leitung der Bildungsinstitution. Stempel Fakultät Datum Unterschrift Hochschuldozent/in Feststellung des Praktikumsamts Der/die Studierende hat das ISP bestanden und am OEP und PP erfolgreich teilgenommen. Die schulpraktischen Studien im Studiengang Lehramt an Grundschulen wurden erfolgreich abgeschlossen.. Stempel Praktikumsamt Datum Unterschrift Vertreter/in des Praktikumsamts Studien- und Prüfungsleistungen (Anlage zum Studienbuch GPO I)

13 Lehramt 2011: odulprüfungspläne 13 Studienstufe / Bewertung oder Note 1 bestanden / nicht bestanden 2 Note, anteilig für Endnote 3 Note, anteilig für Endnote Staatsexamen Pädagogische Hochschule Heidelberg: Akademische Prüfungsordnung Lehramt an Grundschulen (GPO I) Anlage 1: odulprüfungsplan 9 Weiterer nicht vertiefter Kompetenzbereich Bildungswissenschaften Hauptfach 1 Erzie- Psycho Grundfragen athematik Deutsch oder hungs- wiss. logie 1 BW Akademische Vorprüfung (AVoP) Eine Klausur 1 2 EW 9 LP 3 EW 9 LP 30 dl. 2 Psy 8 LP dl. 2 LP 1 HF 1 AVoP Eine Klausur 14 LP 2 HF1 Vertiefungsfach 1 12 LP 3 HF1 vert. Kompetenzbereich dl. Hauptfach 2 1 HF 2 AVoP Eine Klausur 14 LP 2 HF2 Vertiefungsfach 2 12 LP 3 HF2 vert. Kompetenzbereich dl.. Nicht vertiefter Kompetenzbereich Deutsch oder athematik KB3 nv Kompetenzbereich KB4 nv Kompetenzbereich 4 1 In der AVoP ist jeweils eine Klausur pro genanntem Studienbereich vorgesehen. Bei den odulprüfungen (op) der Studienstufen 2 und 3 sind unterschiedliche, im odulhandbuch erläuterte Prüfungsformen zulässig. Besondere Regelungen Für folgende Fächer sind besondere Regelungen vorgesehen: Englisch Französisch Weitere Nachweise 1 Nachweis: Teilnahme am Interdisziplinären Projekt inkl. Grundlagen des Sprechens 1 Nachweis: Erfolgreiche Teilnahme am OEP 1 Nachweis: Bestehen des ISP 1 Nachweis: Erfolgreiche Teilnahme am PP Wissenschaftliche Arbeit 10 LP Studienstufe 1 / AVoP Studienstufe 2 Studienstufe 3 Studienstufe 3 als Hauptfach als Hauptfach als nichtvert. Kompetenzbereich Klausur und mündliche Prüfung Kunst Klausur und zwei fachpraktische Arbeiten gem. odulhandbuch usik. Sport. Zwei Teilprüfungen mit je einer fachwissenschaftlich/ fachdidaktischen und einer fach- bzw. sprachpraktischen Komponente. Die Bewertung bezieht sich auf die ganze Prüfung. 9 In diesem odulprüfungsplan bedeutet LP = Leistungspunkte = ECTS-Punkte

14 Lehramt 2011: odulprüfungspläne 14 Pädagogische Hochschule Heidelberg: Akademische Prüfungsordnung Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen (WHRPO I) Anlage 1: odulprüfungsplan 10 Studienstufe / Bewertung oder Note Bildungswissenschaften Hauptfach Nebenfach 1 Nebenfach 2 Weitere Nachweise Psycho logie Erziehungswiss. Grundfragen 1 bestanden / nicht bestanden 1 BW Akademische Vorprüfung (AVoP) Eine Klausur 1 1 HF AVoP Eine Klausur Hauptfach 12 LP 1 NF1 AVoP Eine Klausur Nebenfach 1 12 LP 1 NF2 AVoP Eine Klausur Nebenfach 2 12 LP 1 Nachweis: Erfolgreiche Teilnahme am OEP 2 Note, anteilig für Endnote 2 EW 9 LP 2 Psy 8 LP. 2 HF Hauptfach 2 2 NF1 Nebenfach 1 12 LP 2 NF2 Nebenfach 2 12 LP 1 Nachweis: Teilnahme an Grundlagen des Sprechens 1 Nachweis: Bestehen des ISP 3 Note, anteilig für Endnote 3 EW 9 LP.. 3 HF Hauptfach 24 LP 3 NF1 Nebenfach 1 11 LP 3 NF2 Nebenfach 2 11 LP 1 Nachweis: Erfolgreiche Teilnahme am PP Staatsexamen 30 dl. 20 dl. 2 LP 30 dl. 30 dl. 30 dl. Wissenschaftliche Arbeit 10 LP In der AVoP ist jeweils eine Klausur pro genanntem Studienbereich vorgesehen. Bei den odulprüfungen (op) der Studienstufen 2 und 3 sind unterschiedliche, im odulhandbuch erläuterte Prüfungsformen zulässig. Es gelten die Besonderen Regelungen wie beim Lehramt Grundschule für die dort genannten Fächer als Hauptfach und als Nebenfach. 10 In diesem odulprüfungsplan bedeutet LP = Leistungspunkte = ECTS-Punkte

15 Lehramt 2011: odulprüfungspläne 15 Studienstufe / Bewertung oder Note 1 bestanden / nicht bestanden 2 Note, anteilig für Endnote 3 Note, anteilig für Endnote Staatsexamen Pädagogische Hochschule Heidelberg: Akademische Prüfungsordnung Lehramt Sonderpädagogik (SPO I) Anlage 1: odulprüfungsplan Grundständiges Studium Bildungswissenschaften Erziehungs wiss. Psychologie Grund fragen 1 BW Akademische Vorprüfung (AVoP) Eine Klausur 1 2 EW 3 EW 30 dl. Kompetenzbereich Deutsch Kompetenzbereich athe KBD Deutsch 1 3 KB athe 1 Fach 1 F AVoP Eine Klausur Fach 11 LP 2 F Fach 11 LP 3 F Fach 9 LP 30 dl... 2 SG1 Soziol. 2 SG2 edizin 2 SH1 Handlf.1 SoPäd Dienst. 3 SH2 Handlf.2 3 SH3 Handlf.3 Sonderpäd. Grundlagen Sonderpäd. Handlungsf. Sonderpäd. Fachr. 1 1 SF1E AVoP Eine Klausur SP FR 1 8 LP 2 SF1.1 SP FR 1 Didaktik 3 SF1.2 SP FR 1 Pädagog. 3 SF1.3 SP FR 1 Psychol. 3 SF1.4 SP FR 1 Diagnost. 4 LP 3x40 dl. 9 LP Sonderpäd. Fachr SF2.1 SP FR 2 Didaktik 3 SF2.3 SP FR 2 Pädagog. ODER 3 SF2.4 SP FR 2 Psychol. 40 dl. Weitere Nachweise 1 Nachweis: Erfolgreiche Teilnahme am OEP () 1 Nachweis: Teilnahme an Grundlagen des Sprechens () 1 Nachweis: Bestehen des ISP (21 LP) 1 Nachweis: Erfolgreiche Teilnahme am BP (4 LP) 1 Nachweis: Erfolgreiche Teilnahme am PP (4 LP) Wissenschaftliche Arbeit 10 LP Es gelten die Besonderen Regelungen wie beim Lehramt Grundschule für die dort genannten Fächer als Fach.

16 2. Studienjahr 1. Studienjahr Lehramt 2011: odulprüfungspläne 16 Pädagogische Hochschule Heidelberg: Akademische Prüfungsordnung Lehramt Sonderpädagogik (SPO I) Anlage 2: odulprüfungsplan Aufbaustudium Sem SoPäd Grundl. SoPäd Handl. SoPäd FR 1 SoPäd FR 2 Prakt 1 (30) 2 (60) 3 (90) 4 (120) Staatsexamen SG 1 Soziologie. SG 2 edizin SH 2 Handlungsfeld II - - SH 1 Integration SF1.2 Diagnostik 7 LP SF1.3 Päd. 3 x 40 dl. 9 LP SF1.1 Didaktik SF1.4 Psych. SF2.3** Päd. SF2.1 Didaktik 40 dl. SF2.4** Psy. SF 2.5 Prakt- Begleit FR 1 4 Wochen Lehrprobe 11 / Studienleistung 12 2 LP FR 2 4 Wochen Lehrprobe 13 / Studienleistung 14 2 LP * Gem. 29 Abs. 2 SPO I absolvieren Studierende des Aufbaustudiums, die eine Erste und Zweite Staatsprüfung oder außerhalb Baden-Württembergs eine der Ersten Staatsprüfung gleichwertige Prüfung und eine Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden haben, in jedem der beiden Praktika eine Lehrprobe, die benotet wird. Die Note geht anteilig in die Endnote ein. ** Es ist eine odulprüfung (op) in 3 SH2 sowie eine op in 3 SF2.3 oder in 3 SF2.4 abzulegen Für Studierende des Aufbaustudiums, die eine Erste und Zweite Staatsprüfung oder außerhalb Baden-Württembergs eine der Ersten Staatsprüfung gleichwertige Prüfung und eine Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden haben. 12 Für Studierende des Aufbaustudiums, die eine Erste Staatsprüfung oder außerhalb Baden-Württembergs eine der Ersten Staatsprüfung gleichwertige Prüfung für ein Lehramt bestanden haben. Die Studienleistung mit 2 LP wird im Rahmen des Begleitseminars abgelegt. 13 Für Studierende des Aufbaustudiums, die eine Erste und Zweite Staatsprüfung oder außerhalb Baden-Württembergs eine der Ersten Staatsprüfung gleichwertige Prüfung und eine Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden haben. 14 Für Studierende des Aufbaustudiums, die eine Erste Staatsprüfung oder außerhalb Baden-Württembergs eine der Ersten Staatsprüfung gleichwertige Prüfung für ein Lehramt bestanden haben. Die Studienleistung mit 2 LP wird im Rahmen des Begleitseminars abgelegt.

17 Lehramt 2011: odulprüfungspläne 17 Pädagogische Hochschule Heidelberg: Akademische Prüfungsordnung Lehramt Sonderpädagogik (SPO I) Anlage 3: odulprüfungsplan Ergänzungsstudium Sem SoPäd Grundlagen ODER Sopäd. Handlungsfeld Sonderpädagogische Fachrichtung Weitere Nachweise 1 u SG 1 Soziologie SG 2 edizin 1 Nachweis: Schulpraktische Studien Erste sonderpädagogische Fachrichtung (4 Wochen) ODER SH Int. 10 LP SF 1.1 Didaktik SF 1.2 Diagnostik 7 LP SF 1.3 Pädagogik SF 1.4 Psychologie 1 Lehrprobe 2 LP Staatsexamen - 3 x 40 dl. 9 LP -

18 Lehramt 2011: odulprüfungspläne 18 Pädagogische Hochschule Heidelberg: Akademische Prüfungsordnung Lehramt Sonderpädagogik (SPO I) Anlage 4: odulprüfungsplan Erweiterungsstudium im Umfang einer 1. sonderpädagogischen Fachrichtung Sem SoPäd Grundl. ODER Sopäd. Handl. Sonderpädagogische Fachrichtung 1 Weitere Nachweise SG 1 edizin 1 Nachweis: Schulpraktische Studien Erste sonderpädagogische Fachrichtung (4 Wochen) 1 u. 2 ODER SH SF 1.1 Didaktik SF 1.2 Diagnostik 7 LP SF 1.3 Pädagogik SF 1.4 Psychologie Lehrprobe 15 / Studienleistung 16 2 LP Staatsexamen - 3 x 40 dl. 9 LP 15 Studierende mit zweitem Staatsexamen absolvieren eine Lehrprobe im Rahmen des Praktikums (2 LP). 16 Studierende ohne zweites Staatsexamen erbringen eine Studienleistung im Rahmen des Praktikums (2 LP).

19 Lehramt 2011: odulprüfungspläne 19 Pädagogische Hochschule Heidelberg: Akademische Prüfungsordnung Lehramt Sonderpädagogik (SPO I) Anlage 5: odulprüfungsplan Erweiterungsstudium im Umfang einer 2. sonderpädagogischen Fachrichtung Sem SoPäd Grundl. ODER Sopäd. Handl. Sonderpädagogische Fachrichtung 2 Weitere Nachweise 1 u. 2 SG edizin ODER SF 2.1 Didaktik SF 2.3 Pädagogik O D E R SF 2.4 Psychologie 1 Nachweis: Schulpraktische Studien Zweite sonderpädagogische Fachrichtung (4 Wochen) Lehrprobe 17 / Studienleistung 18 SH 1 2 LP Staatsexamen - 40 dl Studierende mit zweitem Staatsexamen absolvieren eine Lehrprobe im Rahmen des Praktikums (2 LP). 18 Studierende ohne zweites Staatsexamen erbringen eine Studienleistung im Rahmen des Praktikums (2 LP).

Pädagogische Hochschule Heidelberg Studien- und Prüfungsleistungen

Pädagogische Hochschule Heidelberg Studien- und Prüfungsleistungen Pädagogische Hochschule Heidelberg Studien- und Prüfungsleistungen (Anlage zum Studienbuch) Name: Manuela Muster Matrikel-Nr.: 1234567 immatrikuliert zum: SoSe/WS 2011/12 Studiengang: Lehramt an Grundschulen

Mehr

Kompetenzorientiert studieren an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. Aktuelle Informationen zum Lehramt 2011

Kompetenzorientiert studieren an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. Aktuelle Informationen zum Lehramt 2011 Kompetenzorientiert studieren an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Aktuelle Informationen zum Lehramt 2011 Katja Melzer, M.A. Allgemeine Studienberatung Inhalt 1. Prüfungen 2. Fachwechsel 3. Erweiterungsstudiengänge

Mehr

Studienberatung für Modul 2 (PO 2011) durch das Institut für deutsche Sprache, Literatur und ihre Didaktik

Studienberatung für Modul 2 (PO 2011) durch das Institut für deutsche Sprache, Literatur und ihre Didaktik Studienberatung für Modul 2 (PO 2011) durch das Institut für deutsche Sprache, Literatur und ihre Didaktik Grundschullehramt mit Deutsch als Hauptfach 1 (Vertiefungsfach im Kompetenzbereich) Werkreal-,

Mehr

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1. - 25/23 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere

Mehr

Rahmenstruktur Neue Lehrämter

Rahmenstruktur Neue Lehrämter Rahmenstruktur Neue Lehrämter Die Pädagogischen Hochschulen haben sich am 2.10.2010 auf folgenden Rahmen für die neuen Lehrämter geeinigt: a) Grundschule: - Nach dem ersten Studienjahr (1. und 2. Semester)

Mehr

Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den

Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Vorwort Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem

Mehr

Informationen für das erste Semester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg im Studiengang. Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen (WHR)

Informationen für das erste Semester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg im Studiengang. Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen (WHR) Herzlich willkommen an unserer Hochschule! Informationen für das erste Semester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg im Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen (WHR) Dienstag, den

Mehr

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002 - 25/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen

Mehr

Prof. Dr. Friedrich Gervé 15. Oktober 2014

Prof. Dr. Friedrich Gervé 15. Oktober 2014 Lehramt für Grundschule (GPO 2011) Struktur und Aufbau des Studiengangs Prof. Dr. Friedrich Gervé 15. Oktober 2014 Programm EseWo Montag Dienstag Mittwoch Studium Bildungswissenschaften Schulpraxis Donnerstag

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg 2013, Nr. 24 13.11.2013 Fünfte Ordnung zur Änderung der Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für den Studiengang Lehramt

Mehr

B.A. Bildung im Primarbereich (Bezug Lehramt Grundschule) Struktur und Aufbau Prof. Dr. Friedrich Gervé

B.A. Bildung im Primarbereich (Bezug Lehramt Grundschule) Struktur und Aufbau Prof. Dr. Friedrich Gervé B.A. Bildung im Primarbereich (Bezug Lehramt Grundschule) Struktur und Aufbau Prof. Dr. Friedrich Gervé 12.10.2016 1 Programm EseWo Montag: Rahmenprogramm Studierende Dienstag: Hilfe zur Stundenplanerstellung,

Mehr

Struktur und Aufbau des Lehramtes für Werkreal-, Hauptund Realschule

Struktur und Aufbau des Lehramtes für Werkreal-, Hauptund Realschule Struktur und Aufbau des Lehramtes für Werkreal-, Hauptund Realschule Dr. Raimund Ditter Programm EseWo Montag Dienstag Mittwoch Studium Bildungswissenschaften Schulpraxis Donnerstag Fächer und Kompetenzbereiche

Mehr

25.07.13. letzte Änderung

25.07.13. letzte Änderung 02-1 Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang 1. und 2. Hauptfach Erziehungswissenschaft-Besonderer Teil- vom 29. April 2010 Präambel Alle Amts-, Status-,

Mehr

Fächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums

Fächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Erziehungswissenschaft zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Lehramt Sonderpädagogik im Rahmen des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung

Mehr

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie Anlage 1 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die fachlichen Voraussetzungen für das Lehramt des Faches Biologie an Gymnasien

Mehr

letzte Änderung. Ordnung für die bildungswissenschaftlichen Studienanteile in der Lehramtsoption der Bachelorstudiengänge

letzte Änderung. Ordnung für die bildungswissenschaftlichen Studienanteile in der Lehramtsoption der Bachelorstudiengänge 01-1 Ordnung für die bildungswissenschaftlichen Studienanteile in der Lehramtsoption der Bachelorstudiengänge vom 3. Februar 2016 Aufgrund von 19 Abs. 1 i.v.m. 32 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-

Mehr

Erstsemesterberatung für das Lehramt Sonderpädagogik

Erstsemesterberatung für das Lehramt Sonderpädagogik Erstsemesterberatung für das Lehramt Sonderpädagogik Sommersemester 2016 Dr. Florian Pochstein pochstein@ph ludwigsburg.de Gebäude 8, Raum 009, Tel. 07141/140 915 Informationen zum Studium allgemein Studienberatung

Mehr

PH Weingarten, Folie 1

PH Weingarten, Folie 1 PH Weingarten, 14.04.2015 Folie 1 Alles wird gut Besonderheiten des Studienganges Studieninhalte Bewerbung Beratungsangebote Folie 2 Start des Studienganges zum Wintersemester 2018/19 Alle Ordnungen für

Mehr

Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten für den Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen

Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten für den Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten für den Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen Fassung gemäß Senatsbeschluss vom 22.07.2011 Auf Grund von 8 Abs. 5 S. 1 i.v.m. 30

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 25/2015 Seite 122

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 25/2015 Seite 122 25/2015 Seite 122 Ordnung für das Studium eines Erweiterungsfaches in dem Lehramtsbachelorstudiengang und dem Lehramtsmasterstudiengang an der Technischen Universität Dortmund vom 24. September 2015 Aufgrund

Mehr

Lehramtsordnungen 2011. Studiengang Lehramt an Grundschulen Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt und Realschulen

Lehramtsordnungen 2011. Studiengang Lehramt an Grundschulen Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt und Realschulen Lehramtsordnungen 2011 Studiengang Lehramt an Grundschulen Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt und Realschulen Rahmenbedingungen für beide Lehramtsstudiengänge Studiengebiete: - Bildungswissenschaften:

Mehr

Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Lehramt Sonderpädagogik

Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Lehramt Sonderpädagogik Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Lehramt Sonderpädagogik vom 20. Juli 2011 Auf Grund von 8 Abs. 5 S. 1 i.v.m. 30 Abs. 1 S. 1 Landeshochschulgesetz (LHG) vom 01.

Mehr

Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd. Studienordnung

Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd. Studienordnung Pädagogische Hochschule Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt-, und Realschulen 2012 WHR-StO Pädagogische Hochschule 7 3.3.1 Seite 1 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule

Mehr

Fakultät II. Department Kunst und Musik. Studienbuch. für das Lehramt an Grundschulen im Fach Musik (Bachelor) Name: Matrikelnummer:

Fakultät II. Department Kunst und Musik. Studienbuch. für das Lehramt an Grundschulen im Fach Musik (Bachelor) Name: Matrikelnummer: ! Fakultät II Department Kunst und Musik Studienbuch für das Lehramt an Grundschulen im Fach Musik (Bachelor) Name: Matrikelnummer: !! Studienverlaufsplan für das Lehramt an Grundschulen (Bachelor) Semester

Mehr

Biologie. Studienplan. Lehramt an Gymnasien.

Biologie. Studienplan. Lehramt an Gymnasien. Biologie Lehramt an Gymnasien Studienplan www.natur.uni-hohenheim.de Inhalt Struktur des Studienganges, Umfang des Studiums, Regelstudienzeit 1 Praxissemester 2 Orientierungsprüfung/Test 2 Akademische

Mehr

B.A. Bildung im Sekundarbereich (Bezug Lehramt Sekundarstufe I) Struktur und Aufbau Dr. Raimund Ditter 04. April 2019

B.A. Bildung im Sekundarbereich (Bezug Lehramt Sekundarstufe I) Struktur und Aufbau Dr. Raimund Ditter 04. April 2019 B.A. Bildung im Sekundarbereich (Bezug Lehramt Sekundarstufe I) Struktur und Aufbau Dr. Raimund Ditter 04. April 2019 1 Programm BeTa Dienstag: Rahmenprogramm Studierende Mittwoch Hilfe zur Stundenplanerstellung,

Mehr

B.A. Sonderpädagogik (Bezug Lehramt Sonderpädagogik) Struktur und Aufbau Dr. Margit Berg 12. Oktober 2015

B.A. Sonderpädagogik (Bezug Lehramt Sonderpädagogik) Struktur und Aufbau Dr. Margit Berg 12. Oktober 2015 B.A. Sonderpädagogik (Bezug Lehramt Sonderpädagogik) Struktur und Aufbau Dr. Margit Berg 12. Oktober 2015 1 Programm EseWo Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Vorstellung der Studiengänge,

Mehr

Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule (B.A.) Sommersemester 2017 Dr. Petra Baisch, Raum 2.015, Tel.:

Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule (B.A.) Sommersemester 2017 Dr. Petra Baisch, Raum 2.015, Tel.: Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule (B.A.) Sommersemester 2017 Dr. Petra Baisch, Raum 2.015, Tel.: 140-327 1 Lehramtsstudium Grundschule Bachelor-/Masterstudium 6 Semester für den Bachelor

Mehr

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe. (Lehramtstyp 1)

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe. (Lehramtstyp 1) Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997 i. d. F. vom 10.10.2013) Sekretariat

Mehr

Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule (B.A.)

Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule (B.A.) Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule (B.A.) Wintersemester 2017/2018 Dr. Petra Baisch, Raum 2.015, Tel.: 140-327 1 Lehramtsstudium Grundschule Bachelor-/Masterstudium 6 Semester für den Bachelor

Mehr

Schule live von Anfang an!

Schule live von Anfang an! Praktikumsamt Grund-, Haupt-, Werkreal-, Realschulen Sonderpädagogik Schule live von Anfang an! Schulpraktische Studien Alle Lehrämter (GPO, WHRPO, SPO) 10. April 2013 Praktikumsamt Grund-, Haupt-, Werkreal-,

Mehr

Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule (B.A.)

Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule (B.A.) Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule (B.A.) Sommersemester 2018 Dr. Petra Baisch, Raum 2.015, Tel.: 140-327 1 Lehramtsstudium Grundschule Bachelor-/Masterstudium 6 Semester für den Bachelor

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Grundschulpädagogik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Grundschulpädagogik Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Grundschulpädagogik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt

Mehr

B.A. Bildung im Primarbereich (Bezug Lehramt Grundschule) Struktur und Aufbau Prof. Dr. Karin Vach 10. Oktober 2018

B.A. Bildung im Primarbereich (Bezug Lehramt Grundschule) Struktur und Aufbau Prof. Dr. Karin Vach 10. Oktober 2018 B.A. Bildung im Primarbereich (Bezug Lehramt Grundschule) Struktur und Aufbau Prof. Dr. Karin Vach 10. Oktober 2018 1 Programm BeTa Montag: Rahmenprogramm Studierende Dienstag: Hilfe zur Stundenplanerstellung,

Mehr

Katja Melzer, M.A. Studienberatung

Katja Melzer, M.A. Studienberatung Vorstellung lehramtsbezogene Bachelor-Studiengänge Katja Melzer, M.A. Studienberatung Programm Gliederung der Lehrerbildung Gemeinsamkeiten der lehramtsbezogenen Studiengänge B.A. Bildung im Primarbereich

Mehr

Informationen für das erste Semester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg im Studiengang. Lehramt Sekundarstufe 1. Montag, den 12.

Informationen für das erste Semester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg im Studiengang. Lehramt Sekundarstufe 1. Montag, den 12. Herzlich willkommen an unserer Hochschule! Informationen für das erste Semester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg im Studiengang Lehramt Sekundarstufe 1 Montag, den 12. Oktober 2015 Dr. Helmut

Mehr

an der Westfälischen Wilhelms-Universität

an der Westfälischen Wilhelms-Universität zur Rahmenordnung für den Masterstudiengang mit Ausrichtung auf das Lehramt an Grund, Haupt und Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Deutsch zur Rahmenordnung für den Masterstudiengang mit Ausrichtung

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Vom 24. März 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 7, S. 25 252) in der Fassung vom 23. Juni 2014 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 45, Nr. 55, S. 216 494) Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr

Zusatzqualifikation. Deutsch als Fremdsprache/ Frühes Fremdsprachenlernen (Deutsch/ Englisch/ Französisch)

Zusatzqualifikation. Deutsch als Fremdsprache/ Frühes Fremdsprachenlernen (Deutsch/ Englisch/ Französisch) Zusatzqualifikation Deutsch als Fremdsprache/ Frühes Fremdsprachenlernen (Deutsch/ Englisch/ Französisch) Beteiligte Institute Institut für deutsche Sprache und Literatur und ihre Didaktik Institut für

Mehr

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 24. November 2009 3. März 2010 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 24. November 2009 3. März 2010 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Erfolgreich ins zweite Semester!

Erfolgreich ins zweite Semester! Erfolgreich ins zweite Semester! Katja Melzer Studienberatung Marte Türschmann Zentrales Prüfungsamt Agenda - Prüfungen Übersicht Prüfungen Die Akademische Vorprüfung (AVoP) Fristen für die Akademische

Mehr

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6)

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6) SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6)

Mehr

Studiengangs-Info 3: Unterrichtsfach Pädagogik im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Eine Information für Studierende im Sommersemester 2006

Studiengangs-Info 3: Unterrichtsfach Pädagogik im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Eine Information für Studierende im Sommersemester 2006 WESTFÄLISCHEWILHELMS- UNIVERSITÄTMÜNSTER Lehreinheit Erziehungswissenschaft Münster, im Sommersemester 2006 Bispinghof 9-14 Service-Büro: Haus E, Raum 02 Tel.: 0251/83-24205 serviceb@uni-muenster.de Studiengangs-Info

Mehr

Studienverlauf für Studierende, die nach 2 (2) der fachspezifischen Masterprüfungsordnung studieren

Studienverlauf für Studierende, die nach 2 (2) der fachspezifischen Masterprüfungsordnung studieren Seite 1 von 2 Studienverlauf für Studierende, die nach 2 (2) der fachspezifischen Masterprüfungsordnung studieren Wie Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt wurde, wurden Sie nach 3 Absatz 4 der Zugangsordnung

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften (FBW) der Universität Bremen vom 16.

zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften (FBW) der Universität Bremen vom 16. Anlage 1k zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften (FBW) der Universität Bremen vom 16. Februar 2006 Anlage 1k Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik

Mehr

Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen

Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen vom 20. Juli 2011 Auf Grund von 8 Abs. 5 S. 1 i.v.m. 30 Abs. 1 S. 1 Landeshochschulgesetz

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung

Mehr

Modulnachweise BA Bildungswissenschaft Lebenslanges Lernen

Modulnachweise BA Bildungswissenschaft Lebenslanges Lernen Modulnachweise BA Bildungswissenschaft Lebenslanges Lernen Hinweise zum Umgang Bei dem Modulnachweis (s. Anhang) handelt es sich um ein Formular, in dem jedes Feld von den Studierenden, soweit Angaben

Mehr

Optimal beraten ins Staatsexamen! (LA 2011)

Optimal beraten ins Staatsexamen! (LA 2011) Optimal beraten ins Staatsexamen! (LA 2011) Marte Türschmann, M.A. Geschäftsführerin Zentrales Prüfungsamt IQF-Projekt Optimal beraten! Marte.Tuerschmann@vw.ph-heidelberg.de +49 6221 477-641 02.12.2014

Mehr

Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr. (Vincent van Gogh)

Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr. (Vincent van Gogh) Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr. (Vincent van Gogh) Erstsemesterberatung für das Lehramt Sonderpädagogik SoSe 14 Peter Hudelmaier-Mätzke

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen 6/148 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen Dritter Teil:

Mehr

Informationen für das erste Semester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg im Studiengang. Lehramt Sekundarstufe 1. Montag, den 4.

Informationen für das erste Semester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg im Studiengang. Lehramt Sekundarstufe 1. Montag, den 4. Herzlich willkommen an unserer Hochschule! Informationen für das erste Semester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg im Studiengang Lehramt Sekundarstufe 1 Montag, den 4. April 2016 Dr. Helmut Däuble

Mehr

Info zur Akademischen Zwischenprüfung

Info zur Akademischen Zwischenprüfung Info zur Akademischen Zwischenprüfung Grundschule Sie schreiben drei Klausuren. 1. Klausur in Erziehungswissenschaften 2. Klausur in Mathe oder Deutsch, und zwar in dem Fach das weitergeführt wird. Studieren

Mehr

Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten für den Studiengang Lehramt an Grundschulen. Fassung gemäß Senatsbeschluss vom

Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten für den Studiengang Lehramt an Grundschulen. Fassung gemäß Senatsbeschluss vom Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten für den Studiengang Lehramt an Grundschulen Fassung gemäß Senatsbeschluss vom 22.07.2011 Auf Grund von 8 Abs. 5 S. 1 i.v.m. 30 Abs. 1 S. 1 Landeshochschulgesetz

Mehr

Das Lehramtsstudium (PO 2015) an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg

Das Lehramtsstudium (PO 2015) an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg Das Lehramtsstudium (PO 2015) an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg 1 Lehramtsstudiengänge an der PH Ludwigsburg Lehramt an Grundschulen (1.) Lehramt Sekundarstufe I und Europalehramt Sekundarstufe

Mehr

Mathematik im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen (L1)

Mathematik im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen (L1) Mathematik im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen (L1) Orientierungsveranstaltung Am 05.04.2016 H 1; 13:45-14:45Uhr Frau Beck Mathematik im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen (L1) 2 Wichtige

Mehr

Modulhandbuch für das Fach Englisch im Masterstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Studiensemester. Leistungs -punkte 8 LP

Modulhandbuch für das Fach Englisch im Masterstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Studiensemester. Leistungs -punkte 8 LP Modulhandbuch für das Fach Englisch im Masterstudium für das Lehramt an Haupt, Real und Gesamtschulen Titel des Moduls Linguistik Kennnummer MEd EHRGeM 1 Workload 240 h 1.1 Vertiefung Ling 1: Sprachstruktur

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung. für das Höhere Lehramt an Gymnasien.

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung. für das Höhere Lehramt an Gymnasien. /282 Universität Leipzig Fakultät für Mathematik und Informatik Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien Dritter Teil: Fächer

Mehr

Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule

Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule WS 2014/2015 Dr. Petra Baisch, Raum 2.015, Tel.: 140 327 Aller Anfang ist schwer Wo kann ich mich informieren? über das Studium allgemein? über das Studium

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung rund um das Primarstufenlehramt!

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung rund um das Primarstufenlehramt! Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung rund um das Primarstufenlehramt! Was bedeutet ein Studium? Hochschule Schule Selbstorganisation der zu besuchenden Veranstaltungen Selbstständiges Lernen

Mehr

Deutsch-Studium in den Modulen 2 bis 4 (PO 2011)

Deutsch-Studium in den Modulen 2 bis 4 (PO 2011) Deutsch-Studium in den Modulen 2 bis 4 (PO 2011) Pädagogische Hochschule Freiburg Institut für deutsche Sprache und Literatur www.ph-freiburg.de/deutsch https://www.ph-freiburg.de/deutsch/ Tipp: Abonnieren

Mehr

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Schreiben möchten wir die Gelegenheit nutzen, Sie alle über die verschiedenen Praktika der neuen Prüfungsordnung in ihrer Umsetzung an der PH Karlsruhe

Mehr

Modul 1. Physik. SPO I: Physik

Modul 1. Physik. SPO I: Physik Modul 1 sik Semester: 1. bis 2. Schwerpunkte: verantwortlich: Prof. Dr. M. Welzel-Breuer Modulumfang: Fach 1 LP = 25 30 h Workload Fachbezogene Kompetenzen: Die Absolvent/innen Studieninhalte sind vertraut

Mehr

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 (23.09.201) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung rund um den Bachelor Lehramt Grundschule!

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung rund um den Bachelor Lehramt Grundschule! Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung rund um den Bachelor Lehramt Grundschule! Umbenennung der Studiengänge Ab Wintersemester 2018/19 gelten für die lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge

Mehr

Aufbau des Lehramtsstudienganges Griechisch für Gymnasium

Aufbau des Lehramtsstudienganges Griechisch für Gymnasium Vorwort Im Studiengang Lehramt Griechisch für Gymnasium erwerben die Studierenden die Befähigung zum unterrichten des Faches Griechisch. Dazu werden ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden im Umgang

Mehr

B.A. Bildung im Sekundarbereich (Bezug Lehramt Sekundarstufe I) Struktur und Aufbau Dr. Raimund Ditter 11. Oktober 2017

B.A. Bildung im Sekundarbereich (Bezug Lehramt Sekundarstufe I) Struktur und Aufbau Dr. Raimund Ditter 11. Oktober 2017 B.A. Bildung im Sekundarbereich (Bezug Lehramt Sekundarstufe I) Struktur und Aufbau Dr. Raimund Ditter 11. Oktober 2017 1 Programm EseWo Montag: Rahmenprogramm Studierende Dienstag: Hilfe zur Stundenplanerstellung,

Mehr

Prüfungsordnung Fachkraft für Arbeitssicherheit

Prüfungsordnung Fachkraft für Arbeitssicherheit Prüfungsordnung 1 Geltungsbereich, Grundsätze (1) Die Prüfungsordnung gilt für alle Personen, die an der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit teilnehmen. (2) Die Prüfungsordnung wird dem Teilnehmer

Mehr

Studienordnung. Maschinenbau. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

Studienordnung. Maschinenbau. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa B E R U F S A K A D E M I E S A C H S E N S t a a t l i c h e S t u d i e n a k a d e m i e R i e s a Studienordnung für den Studiengang Maschinenbau Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

Mehr

Mögliche Fächerkombinationen in Baden-Württemberg

Mögliche Fächerkombinationen in Baden-Württemberg Mögliche Fächerkombinationen in Baden-Württemberg Lehramt an Grund- und Hauptschulen (Es ist der Schwerpunkt Grundschule oder der Schwerpunkt Hauptschule zu wählen.) 1 Hauptfachfach: Biologie Chemie Deutsch

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Herzlich Willkommen! Leitfaden für den Studienbeginn von der Allgemeinen Studienberatung

Herzlich Willkommen! Leitfaden für den Studienbeginn von der Allgemeinen Studienberatung Herzlich Willkommen! Leitfaden für den Studienbeginn von der Allgemeinen Studienberatung PH Weingarten, 02.08.2018 Referent: Prof. Dr. Mustermann Folie 1 Agenda - Ablauf Wie ist mein Studium aufgebaut?

Mehr

Studienordnung. Sozialwissenschaften

Studienordnung. Sozialwissenschaften Studienordnung für den Studiengang Sozialwissenschaften mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 16. März 2000 Aufgrund

Mehr

Fächerspezifische Bestimmung

Fächerspezifische Bestimmung Nr. 1/2010 Seite 32 Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Technik zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang für ein Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und vergleichbare Jahrgangsstufen der

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung

Mehr

Lehramt PO 2015 Bachelor Education (Primarstufe) Bachelor Education (Sekundarstufe I)

Lehramt PO 2015 Bachelor Education (Primarstufe) Bachelor Education (Sekundarstufe I) Lehramt PO 2015 Bachelor Education (Primarstufe) Bachelor Education (Sekundarstufe I) Informationsveranstaltung für Mitarbeiter/innen in der Studienberatung und in der Verwaltung Inhaltsverzeichnis Reform

Mehr

4.17 Naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht, Schwerpunkt Technik (TEC)

4.17 Naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht, Schwerpunkt Technik (TEC) 4.17 Naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht, Schwerpunkt Technik (TEC) Studiengang: BA PRIM Fach: Technik Modulkennziffer: Modultitel: Grundlagen des technikbezogenen Unterrichts BP-TEC-M1 Präsenzzeit:

Mehr

Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd. Studienordnung

Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd. Studienordnung Pädagogische Hochschule Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen 2012 GS-StO Pädagogische Hochschule 7 3.2.1 Seite 1 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule für den Studiengang Lehramt

Mehr

Informationen zum Didaktik-Studium im Fach Mathematik

Informationen zum Didaktik-Studium im Fach Mathematik Informationen zum Didaktik-Studium im Fach Mathematik Betrifft: Studierende der Lehrämter Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium aller Semester 1 2 Informationsveranstaltung zum Didaktik-Studium

Mehr

Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe begrüßt die Erstsemester 2012

Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe begrüßt die Erstsemester 2012 Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe begrüßt die Erstsemester 2012 1 Trompeten Drummer Posaunen Big Band & Combo Wann: am 16.10. um 14.15 Uhr (Combo) & um 15.45 Uhr (Big Band) Wo: Bau III/309 Wir suchen:

Mehr

Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Psychologie an der Universität Trier

Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Psychologie an der Universität Trier 1 Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Psychologie an der Universität Trier vom 29. Juni 2011 Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes

Mehr

Informationen für das erste Semester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg im Studiengang. Lehramt Sekundarstufe 1

Informationen für das erste Semester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg im Studiengang. Lehramt Sekundarstufe 1 Herzlich willkommen an unserer Hochschule! Informationen für das erste Semester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg im Studiengang Lehramt Sekundarstufe 1 Donnerstag, den 4. April 2019 Dr. Helmut

Mehr

Formale Rahmenvorgaben für die Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen

Formale Rahmenvorgaben für die Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen Stabsstelle Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre Formale Rahmenvorgaben für die Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen 1. Gesamtleistungspunktezahl Für den Bachelorabschluss

Mehr

Anlage 1: Studien- und Prüfungsplan Anlage 2: Struktur eines Lehramtsstudienganges

Anlage 1: Studien- und Prüfungsplan Anlage 2: Struktur eines Lehramtsstudienganges Studienordnung für das Fach Kunsterziehung mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien der Philosophischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 6. Dezember 2001 Gemäß

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49, S. 1152]

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006 StO Bachelor Erziehungsw. 07 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 200 Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien 5/200 Universität Leipzig Philologische Fakultät Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien Dritter Teil: Fächer Kapitel X: Griechisch

Mehr

Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Master of Arts) www.uni-bamberg.de/paedagogik/studium/master_ebws (Stand: Januar 2015)

Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Master of Arts) www.uni-bamberg.de/paedagogik/studium/master_ebws (Stand: Januar 2015) Kurzinformation Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Master of Arts) www.uni-bamberg.de/paedagogik/studium/master_ebws (Stand: Januar 2015) Worum geht es in diesem Masterstudium? Der konsekutive Masterstudiengang

Mehr

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK WEITERES UNTERRICHTSFACH PRIMARSTUFE

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK WEITERES UNTERRICHTSFACH PRIMARSTUFE STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK als WEITERES UNTERRICHTSFACH für das Lehramt für die PRIMARSTUFE an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom 16. September 1997 Aufgrund

Mehr

Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Leipzig

Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Leipzig Studiengang Service Engineering Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Leipzig Leipzig, den 06.03.2012 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (SächsBAG)

Mehr

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16. - 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999

Mehr

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 ( ) - Seite 98 - Lesefassung

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 ( ) - Seite 98 - Lesefassung Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 98 - Lesefassung Polyvalente Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengänge (B.A. / B.Sc.): Rahmenstudienordnung für den Professionalisierungsbereich

Mehr