ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM
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- Ilse Feld
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1 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM Hausordnung Präambel Das Albert-Einstein-Gymnasium ist ein Lern- und Lebensraum, in dem gegenseitige Achtung, Anerkennung, Toleranz, Rücksichtnahme und Höflichkeit als Grundlage des Zusammenlebens betrachtet werden und in den Leitgedanken der Schule festgeschrieben sind. Als Schule ohne Rassismus Schule mit Courage pflegen wir einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander. Wir bemühen uns, mit Konflikten, die zu jeder Gemeinschaft gehören, angemessen umzugehen und sie friedlich und fair zu regeln. Die Freiheit der Entfaltung des Einzelnen wird gefördert. Dieses Recht endet da, wo das Recht und die körperliche und psychische Unversehrtheit des Anderen beeinträchtigt werden. Deshalb sind alle Handlungen zu unterlassen, die andere gefährden können. I. Schulgelände Das Schulgelände und die darauf befindlichen Gebäude, Anlagen und Einrichtungen sind keine öffentlichen Bereiche; die Bestimmungen des Schulträgers und der Schule sind verbindlich. Unberechtigten Personen ist das Betreten des Schulgeländes verboten. Die Schulleiterin übt das Hausrecht aus. 1. Das Schulgebäude, seine Einrichtung und die Außenanlagen sind im Sinne der Gemeinschaft mit der gebotenen Fürsorge und Rücksichtnahme zu behandeln. Das äußere Erscheinungsbild ist die Visitenkarte unserer Schule. 2. Wird Schuleigentum vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt, müssen der/ die Verursacher bzw. der/die jeweilige(n) Erziehungsberechtigte(n) mit Schadensersatzansprüchen rechnen. 3. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann die Benutzung von Schuleigentum untersagt und können Räume zeitweise gesperrt werden. 4. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen aus versicherungsrechtlichen Gründen während der Unterrichtszeit und in den großen Pausen (einschließlich Mittagspause) nur in dringenden Fällen und mit Genehmigung einer Lehrerin/eines Lehrers das Schulgelände verlassen. 5. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen während ihrer Freistunden und in den Pausen das Schulgelände verlassen. Sie unterstehen dann nicht der Verantwortung der Schule; während dieser Zeit besteht für sie kein Versicherungsschutz. 6. Fahrräder werden im Fahrradkeller, Mofas und Motorräder vor dem Schulhaus in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt. 7. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist allen untersagt.
2 8. Es ist verboten, Alkohol und andere Rauschmittel sowie Gegenstände, die andere und die eigene Person gefährden können, in die Schule mitzubringen. Insbesondere verboten ist das Skater-, Rad- und Motorradfahren auf dem Schulgelände, einschließlich des Fahrradkellers, das Werfen von Gegenständen aller Art, das Werfen von Schneebällen wegen möglicher Verletzungsgefahren und das Deponieren von Schultaschen oder Rucksäcken im Treppenhaus. 9. Geräte der Unterhaltungselektronik (MP3-Player oder ähnliches) sind im Schulgebäude aus erzieherischen Gründen nicht erwünscht; sie dürfen aber in Pausen und Freistunden in den jeweiligen Aufenthaltsräumen benutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass andere nicht gestört werden. II. Schulgebäude 1. Das Schulgebäude wird morgens 5 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde für Schülerinnen und Schülern geöffnet. 2. Schülerinnen und Schüler, die wegen ungünstiger Verkehrsverhältnisse wesentlich früher in der Schule eintreffen, können sich im Schulgebäude im Raum 106 aufhalten. 3. Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I steht während ihrer Freistunden der Aufenthaltsraum 106 zur Verfügung, Schülerinnen und Schüler der MSS können sich in Freistunden zudem im MSS-Raum aufhalten. 4. Fachsäle, Medienräume und die Sporthallen werden von Schülerinnen und Schülern ausschließlich in Anwesenheit oder mit Erlaubnis von Lehrerinnen und Lehrern betreten. Über besondere Verhaltensregeln in den Fachsälen unterrichten die jeweiligen Fachlehrer. Die Benutzung der Bibliothek und der Computerräume ist jeweils gesondert geregelt. III. Unterrichtsablauf / Verhalten im Unterricht Alle haben das Recht auf ungestörten Unterricht, darum soll während der Unterrichtszeit im Schulgebäude und auf dem Hof Ruhe herrschen. Alle tragen gemeinsam zu einer guten und angenehmen Lern- und Arbeitsatmosphäre bei. 1. Fünf Minuten vor dem Ende einer Pause (nach dem ersten Klingeln) begeben sich alle zum Klassen- bzw. Fachraum, so dass ein pünktlicher Unterrichtsbeginn gewährleistet ist. 2. Fach - und Klassenräume werden grundsätzlich von den unterrichtenden Lehrkräften aufgeschlossen. 3. Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht und gewährleisten ihre Arbeitsbereitschaft. 4. Schülerinnen und Schülerinnen, die durch Selbstverschulden zu spät zum Unterricht erscheinen, haben mit disziplinarischen Konsequenzen zu rechnen. 5. Während des Unterrichts sind Essen und Trinken, das Kauen von Kaugummi, das Hören von Musik mit z.b. MP3 Player nicht gestattet. Pädagogisch begründete Ausnahmen legt die Lehrkraft fest. 6. Handys und tragbare Unterhaltungsgeräte bleiben im Unterricht ausgeschaltet. Das heimliche Fotografieren, Filmen oder gar Tonmitschnitte verstößt gegen geltendes Recht. Das Einstellen solcher illegal gedrehter Videos in das Internet stellt zudem einen Straftatbestand gemäß 201a Strafgesetzbuch Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen dar und wird strafrechtlich verfolgt. Die Mitnahme von Handys und privater Unterhaltungselektronik in die Schule erfolgt auf eigene Haftung.
3 7. Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, informiert sich der Klassensprecher / die Klassensprecherin (MSS: ein Schüler des Kurses) zunächst im Lehrerzimmer, dann im Sekretariat oder bei der Schulleitung. Die wartenden Schüler und Schülerinnen bleiben in der Klasse und verhalten sich so, dass niemand gefährdet und der Unterricht der anderen Klassen auf keinen Fall gestört wird. 8. Die Schulgemeinschaft ist für die Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen, in den Schulgebäuden und auf dem Schulhof mitverantwortlich. Deshalb geht jeder mit den Räumlichkeiten, der Einrichtung, aber auch mit technischen Geräten und Unterrichtsmitteln entsprechend sorgfältig um. 9. Beim Verlassen des Unterrichtsraumes sorgen die Schülerinnen und Schüler dafür, dass der Saal besenrein hinterlassen wird. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen, das Licht ausgeschaltet und der Raum abgeschlossen. 10. Wer nach Unterrichtsschluss länger auf den Bus warten muss, kann sich in Raum 106 aufhalten. IV. Pausenordnung 1. In den großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg in den Pausenhof. Der Aufenthaltsraum 106 darf in den großen Pausen nicht benutzt werden. 2. Während der großen Pausen stehen nur die Jungentoiletten, die vom Pausenhof aus zugänglich sind, und die Mädchentoiletten im Neubau zur Verfügung. 3. Die Lehrkräfte schließen zu Beginn der großen Pausen und nach der letzten Unterrichtsstunde die Unterrichtsräume ab. Dies gilt auch für Fachsäle und Klassenräume, die in der Folgestunde nicht durch Unterricht belegt sind. 4. Findet nach einer großen Pause ein Wechsel des Unterrichtsraums nach oben oder auf derselben Ebene statt, so legen die Schüler/Innen ihre Schultaschen zu Beginn der Pause vor dem bisherigen Unterrichtsraum ab. Findet ein Wechsel nach unten statt, so sind die Schultaschen vor dem nachfolgenden Unterrichtsraum abzustellen. In beiden Fällen bleiben nur die beiden Ordner bei den Schultaschen, die übrigen Schüler begeben sich unverzüglich in den Pausenhof. Die Einteilung des Ranzendienstes ist im Klassenbuch zu vermerken und darf von den Schülerinnen und Schüler nicht willkürlich geändert werden. 5. Die Schülerinnen und Schüler können zu Beginn der großen Pausen Getränke oder belegte Brötchen in der Eingangshalle kaufen, danach begeben sie sich auf den Pausenhof. Ein erneutes Betreten der Eingangshalle während der Pausen ist nur in Ausnahmefällen mit Erlaubnis der Pausenaufsicht möglich. 6. Bei schlechtem Wetter ist ein Aufenthalt in der Eingangshalle möglich. Die Entscheidung dafür trifft die Schulleitung oder die jeweilige Pausenaufsicht. V. Versäumnisse: 1. Im Krankheitsfall melden die Erziehungsberechtigten die Schülerin bzw. den Schüler bis spätestens 7.45 Uhr telefonisch im Sekretariat krank. Spätestens am dritten Tag ist eine weitere Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten nötig. 2. Jedes Unterrichtsversäumnis bedarf einer Entschuldigung durch einen Erziehungsberechtigten oder einen Arzt. Diese Bescheinigung über Dauer und Grund der versäumten Zeit ist dem Klassenleiter oder der Klassenleiterin unmittelbar nach Wiedererscheinen in der Schule vorzulegen. 3. Möchte eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit vorzeitig aus dem Unterricht entlassen werden, meldet sie bzw. er sich zunächst bei der Lehrkraft des laufenden oder des folgenden Unterrichts und im Sekretariat ab und
4 kann nach telefonischer Zustimmung eines Erziehungsberechtigten nach Hause gehen. Auch in diesem Fall sind die versäumten Stunden schriftlich zu entschuldigen. 4. Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gelten die Regelungen der MSS-Leitung. 5. Erhebliche Verspätungen müssen durch die Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. 6. Bei voraussehbarem Fehlen (Arztbesuch, Führerscheinprüfung usw.) in begründeten Einzelfällen ist rechtzeitig eine Beurlaubung zu beantragen. Klassenlehrer bzw. Stammkursleiter können Befreiung vom Unterricht bis zu 3 Tagen genehmigen. Es sollte aber möglichst vermieden werden, solche Termine in die Unterrichtszeit zu legen. Unterrichtsbefreiung ab 4 Tagen oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Ferien wird bei der Schulleiterin beantragt.
5 VI. Verhalten bei Unfällen und Notfällen (gesundheitlicher Art) 1. Alle Schülerinnen und Schüler sind auf dem Schulweg und während der Unterrichtszeit versichert. Unfälle und Notfälle, die sich während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg ereignen, sind sofort dem Sekretariat zu melden. 2. Das Sekretariat verständigt den Schulsanitätsdienst über das Notfallhandy und gegebenenfalls die Eltern. Diensthabende Schulsanitäter sind an ihrer Dienstkleidung erkennbar und halten auch während der Unterrichtszeit das Diensthandy einsatzbereit. 3. Der Sanitätsdienst entscheidet soweit möglich im Einvernehmen mit den Eltern über das Hinzuziehen von externen Rettungskräften bzw. über Transportmöglichkeiten (Taxi, Rettungswagen etc.). 4. Ausrüstungen für Erste Hilfe befinden sich im Sekretariat, beim Hausmeister, im Chemie-, Biologie-, Physik-, Sport- und Kunstvorbereitungsraum und im Erste-Hilfe-Raum. Die Hausordnung tritt nach Verabschiedung durch die Gesamtkonferenz ( ) mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 in Kraft.
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