Beantwortung der Anfrage

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beantwortung der Anfrage"

Transkript

1 Nr. 62 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder, Steiner-Wieser und Wiedermann an die Landesregierung (Nr. 8 der Beilagen der 3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) betreffend Doppelstaatsbürgerschaften von türkischen Staatsangehörigen Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder, Steiner-Wieser und Wiedermann betreffend Doppelstaatsbürgerschaften von türkischen Staatsangehörigen vom 1. August 2014 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Wie viele österreichische Staatsbürgerschaften wurden in Salzburg seit 2004 an türkische Staatsangehörige verliehen (es wird um Aufgliederung nach Jahren ersucht)? Zahl der durch die Salzburger Landesregierung erfolgten Verleihungen an türkische Staatsangehörige im Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 11. August (bis 11.8.) 21 Zu Frage 1.1.: In wie vielen Fällen wurde die Beibehaltung der türkischen Staatsbürgerschaft bewilligt (es wird um Aufgliederung nach Jahren ersucht)? 1

2 Gemäß 10 Abs. 3 StbG darf einem Fremden, der eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt, die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verliehen werden, wenn er 1. die für das Ausscheiden aus seinem bisherigen Staatsverband erforderlichen Handlungen unterlässt, obwohl ihm diese möglich und zumutbar sind oder 2. auf Grund seines Antrages oder auf andere Weise absichtlich die Beibehaltung seiner bisherigen Staatsangehörigkeit erwirkt. Unter folgenden Umständen wurde im Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 11. August 2014 entschieden, dass einem/einer türkischen Staatsangehörigen ein Ausscheiden aus dem türkischen Staatsverband unmöglich oder unzumutbar ist und diese/r somit die türkische Staatsangehörigkeit bei Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft beibehalten kann. a) Unzumutbarkeit des Ausscheidens wegen Status als Asylberechtigte/r b) Unzumutbarkeit des Ausscheidens für in der Türkei wehrpflichtige Männer, die den Militärdienst in der Türkei noch nicht abgeleistet haben und bereits über 38 Jahre alt sind, sodass ihnen kein Aufschub des Militärdienstes mehr gewährt wird. Personen, auf die dies zutrifft, müssten, um die Genehmigung für die Entlassung aus dem türkischen Staatsverband zu erhalten, entweder den türkischen Militärdienst leisten oder eine entgeltliche Ersatzleistung in Höhe von 6.000,-- zahlen. Laut Rechtsprechung des VwGH ist sowohl die Ableistung des Militärdienstes als auch die Leistung einer finanziellen Ersatzleistung nicht zumutbar (VwGH 20. Oktober 1970, Zl. 440/70). c) Unmöglichkeit des Ausscheidens aufgrund der Bestimmungen des türkischen Staatsangehörigkeitsrechtes. Nach den Vorschriften des bis Mai 2009 geltenden türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 403 vom 11. Februar 1964 erhielten minderjährige (unter 18-jährige) türkische Staatsangehörige keine Genehmigung zur Entlassung aus dem türkischen Staatsverband, wenn beide Elternteile türkische Staatsangehörige blieben. Auch in jenen Fällen, in welchen nur ein Elternteil für sich und die gemeinsamen minderjährigen Kinder um die Entlassung aus dem türkischen Staatsverband angesucht hatte, während der andere Elternteil, welcher auch Vormund der Kinder war, die türkische Staatsangehörigkeit behielt, wurde die Entlassung der Kinder nicht genehmigt. Seit Inkrafttreten des neuen türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr vom 29. Mai 2009 verlieren die Kinder die türkische Staatsangehörigkeit, wenn beide Eltern gemeinsam aus dem türkischen Staatsverband entlassen werden. Sucht nur ein Elternteil gemeinsam für sich 2

3 und seine minderjährigen Kinder um Entlassung an, wird die Entlassung der Kinder genehmigt, wenn der andere Elternteil der Antragstellung auf Entlassung schriftlich zugestimmt hat. Bleiben beide Eltern türkische Staatsangehörige, ist ein Ausscheiden der Kinder weiterhin nur nach Erreichen der Volljährigkeit möglich. Da gemäß 34 StbG die österreichische Staatsbürgerschaft nach Ablauf von zwei Jahren nach der Verleihung innerhalb von sechs Jahren nach der Verleihung zu entziehen ist, wenn ein Staatsbürger trotz Möglichkeit und Zumutbarkeit aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht aus seinem bisherigen Staatsverband ausscheidet, werden jene türkische Minderjährige, denen zum Zeitpunkt der Verleihung das Ausscheiden rechtlich unmöglich ist, die aber innerhalb von sechs Jahren nach Verleihung volljährig werden, im Zuge der Verleihung darüber belehrt, dass sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres aus dem türkischen Staatsverband ausscheiden müssen, widrigenfalls ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen wird. Wie vielen türkischen Staatsangehörigen, denen im Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 11. August 2014 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wurde, aus einem der oben genannten Gründe ein Ausscheiden aus dem türkischen Staatsverband unzumutbar oder unmöglich war, ist zahlenmäßig nicht erfasst bzw. könnte von der Staatsbürgerschaftsbehörde nur anhand einer Durchsicht aller Akten türkischer Antragsteller zahlenmäßig ermittelt werden. Zu Frage : Welche Gründe waren hier im Wesentlichen maßgeblich? Siehe Antwort zu Punkt 1.1. Zu Frage 2: Wie erfolgt die Überprüfung der tatsächlichen und rechtswirksamen Zurücklegung der türkischen Staatsbürgerschaft? Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an einen türkischen Staatsangehörigen erfolgt erst, nachdem der Antragsteller durch Vorlage einer Bestätigung des Innenministeriums der Republik Türkei nachgewiesen hat, dass er die Genehmigung zum Ausscheiden aus dem türkischen Staatsverband erhalten hat. Nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erhält der Antragsteller vom Innenministerium der Republik Türkei eine Bestätigung über die Entlassung aus dem türkischen Staatsverband. Im Zuge der Verleihung wird der Antragsteller darüber belehrt, dass er verpflichtet ist, diese Bestätigung der Staatsbürgerschaftsbehörde nach Erhalt nachzureichen, widrigenfalls ihm die österreichische Staatsbürgerschaft nach 34 StbG entzogen wird. Zu Frage 2.1.: Halten Sie diese Möglichkeiten für ausreichend? 3

4 Die Zuständigkeit bezüglich der Gesetzgebung im Bereich der Staatsbürgerschaft liegt beim Bund. Es wäre aus unserer Sicht in mehrerlei Hinsicht hilfreich, wenn die Staatsbürgerschaftsbehörden mehr Möglichkeiten einer Überprüfung der tatsächlichen Umstände vom Gesetzgeber erhalten würden. Zu Frage 3: Gibt es eine Mitteilungspflicht der türkischen Behörden an Österreich für den Fall, dass die türkische Staatsbürgerschaft wieder verliehen wird? Aufgrund der am 30. September 2010 in Kraft getretenen Kündigung des Übereinkommens Nr. 8 der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (ICCS/CIEC) Übereinkommen über den Austausch von Einbürgerungsmitteilungen durch die Türkei, gibt es keine Rechtsgrundlage mehr, die die türkischen Behörden verpflichten würde, den österreichischen Staatsbürgerschaftsbehörden eine Mitteilung darüber zu machen, ob eine Person, der die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wurde, wieder in den türkischen Staatsverband aufgenommen wurde. Zu Frage 3.1.: Gibt es zwischen Österreich und der Türkei einen entsprechenden Datenaustausch? Siehe Antwort zu Punkt 3. Zu Frage 3.2.: Welche sonstigen Überprüfungsmöglichkeiten haben österreichische Behörden? Die Staatsbürgerschaftsbehörde ist darauf angewiesen, dass ihr konkrete Hinweise hinsichtlich des Erwerbes einer anderen Staatsangehörigkeit mitgeteilt werden, um ein konkretes Verfahren auf Feststellung des Besitzes oder Verlustes der österreichischen Staatsbürgerschaft einleiten zu können. Die Staatsbürgerschaftsbehörde hat keine gesetzliche Möglichkeit, von sich aus Ermittlungen aufzunehmen. Die Staatsbürgerschaftsbehörde erhält mehrheitlich von Seiten anderer Behörden (Vertretungsbehörden im Ausland, Außenministerium, Innenministerium) Hinweise auf den (Wieder)Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch österreichische Staatsbürger. Zu Frage 4: Teilen Sie die Einschätzung, dass mindestens die Hälfte der Eingebürgerten türkischer Herkunft nach wie vor die türkische Staatsbürgerschaft besitzt? Eine Schätzung des Anteiles von Eingebürgerten aus der Türkei, die nach wie vor die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, ist mir nicht möglich, da dazu die österreichischen Behör- 4

5 den über keine Aufzeichnungen verfügen. Mit einer Schätzung der Zahl der Betroffenen würden wir uns komplett in den Bereich der Spekulation begeben. Es ist jedoch eine Tatsache, dass die Behörden immer wieder mit der Tatsache des freiwilligen Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit konfrontiert werden und sodann Staatsbürgerschaftsfeststellungsverfahren durchzuführen sind. Zu Frage 5: Wie viele Fälle sind bekannt, dass ehemalige türkische Staatsangehörige nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zusätzlich ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft wieder angenommen haben? Im Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 11. August 2014 wurde von der Salzburger Landesregierung in 20 Fällen ermittelt, dass nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an türkische Staatsangehörige die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen wurde. Zu Frage 6: Eine nicht bewilligte Doppelstaatsbürgerschaft hat nach geltendem Recht den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft zur Folge. In wie vielen Fällen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft seit 2004 wegen einer Doppelstaatsbürgerschaft wieder aberkannt und um welche Staatsangehörige hat es sich gehandelt? Im österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz ist keine Aberkennung der Staatsbürgerschaft vorgesehen. Wenn eine Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt (ohne, dass die Beibehaltung von der Behörde mit Bescheid bewilligt worden ist), verliert sie gemäß 27 StbG ex-lege/automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft. Wenn dieser Umstand einer österreichischen Behörde bekannt wird, hat diese die Information an die im konkreten Fall zuständige Gemeinde weiterzuleiten, die den Verlustgrund in der Staatsbürgerschaftsevidenz zu dokumentieren hat. Das Amt der Landesregierung erhält von derartigen Vorgängen in den meisten Fällen keine Kenntnis. Wenn die Umstände des Falles jedoch strittig sind, erlässt die Landesregierung als Staatsbürgerschaftsbehörde einen Feststellungsbescheid, in dem festgestellt wird, ob eine Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder verloren hat. Zahl der bei der Salzburger Landesregierung aktenkundigen Fälle eines ex-lege Verlustes der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß 27 StbG wegen Erwerbs oder Wiedererwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit im Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 11. August

6 Australien 4 Brasilien 1 Deutschland 6 Frankreich 1 Kanada 5 Neuseeland 1 Schweiz 15 Taiwan 1 Türkei 20 USA 4 Gemäß 34 StbG ist einem österreichischen Staatsbürger die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er sie vor mehr als zwei Jahren durch Verleihung oder Erstreckung der Verleihung erworben hat, nach den Bestimmungen des StbG zum Ausscheiden aus seiner fremden Staatsangehörigkeit verpflichtet war und aus Gründen, die er zu vertreten hat, die fremde Staatsangehörigkeit beibehalten hat. Nach Ablauf von sechs Jahren nach der Verleihung ist die Entziehung nicht mehr zulässig. Zahl der von der Salzburger Landesregierung durchgeführten Entziehungen der Staatsbürgerschaft gemäß 34 StbG aufgrund Nichtausscheidens aus der fremden Staatsangehörigkeit im Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 11. August 2014 Kroatien 1 Serbien 2 Türkei 2 Zu Frage 7: Gibt es die Problematik illegaler Doppelstaatsbürgerschaften auch mit anderen Ländern, wenn ja, mit welchen? Es gibt keine Problematik illegaler Doppelstaatsbürgerschaften mit anderen Ländern. Es gibt in Einzelfällen behördliche Verfahren mit Personen, die entweder die österreichische Staatsbürgerschaft im Zuge des Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit verloren haben oder im Zuge eines Verleihungsverfahrens ihre Verpflichtung zur Vorlage eines Ausscheidensnachweises nicht einhalten. In Fällen des Nichtausscheidens trotz Zumutbarkeit und Möglichkeit wird ein Staatsbürgerschaftsentziehungsverfahren durchgeführt. 6

7 Bei Zweifeln über den Verlust der Staatsbürgerschaft aufgrund des Erwerbs einer fremden Staatsangehörigkeit ist ein Staatsbürgerschaftsfeststellungsverfahren durchzuführen (siehe Antwort zu Punkt 6). Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 10. September 2014 Dr. Haslauer eh. 7

8 8

Ausländerrechtliche Behandlung nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen türkischer Herkunft

Ausländerrechtliche Behandlung nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen türkischer Herkunft Ausländerrechtliche Behandlung nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen türkischer Herkunft Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Wilfried Schmäing Ministerialrat Leiter des

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 90-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer und Fürhapter an die Landesregierung

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 378 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 547 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder,

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 524 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 85-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (6. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Steiner-Wieser und Klubobmann Naderer an die

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 439 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann

Mehr

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin Zahnarzt Nachfolgend werden Sie über

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 471 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder,

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 193-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder,

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 224 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder,

Mehr

11133/15 hm/hba/zb 1 DG D 1B

11133/15 hm/hba/zb 1 DG D 1B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. Juli 2015 (OR. en) 11133/15 ASIM 65 COWEB 75 VERMERK Absender: Generalsekretariat des Rates Empfänger: Delegationen Nr. Vordok.: 10833/15 ASIM 55 COWEB 71 Betr.:

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 183-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Steiner-Wieser und Klubobmann Naderer an die

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 224 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 89-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder, Steiner

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 26-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder, Steiner

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 162-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder,

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 204 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 522 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann

Mehr

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin Apotheker Nachfolgend werden Sie über

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 1. Jänner 2010 Teil II 3. Verordnung: Änderung der Staatsbürgerschaftsverordnung 1985 3. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts

Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz, BüG) (Bürgerrechtserwerb von Personen schweizerischer Herkunft, Gebühren und Beschwerderecht) Änderung vom Entwurf C

Mehr

Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich

Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich Rechts- und Konsularabteilung Hausanschrift: 28 rue Marbeau 75116 Paris Postanschrift: BP 30 221 75364 Paris CEDEX 08 TEL +33 (0)1 53 83 45 00 FAX +33 (0)1 53 83 46 50 INTERNET: www.paris.diplo.de MAIL:

Mehr

Datenschutz bei der Registrierung von Ausländervereinen

Datenschutz bei der Registrierung von Ausländervereinen 14. Wahlperiode 10. 12. 2007 Antrag der Abg. Hans-Ulrich Sckerl u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums Datenschutz bei der Registrierung von Ausländervereinen Antrag Der Landtag wolle beschließen,

Mehr

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin Zahnarzt Nachfolgend werden Sie über

Mehr

(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER

(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER (Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER STAATLICH ANERKANNTE BERUFLICHE QUALIFIKATION I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Inhalt

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 92 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder,

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 246 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Riezler und Dr. Solarz an Landesrätin Dr. Widmann

Mehr

Hilfestellung zur Prüfung der PROMOS-Bewerbungsberechtigung Stand: 3. Mai 2013 gesetzliche Grundlage

Hilfestellung zur Prüfung der PROMOS-Bewerbungsberechtigung Stand: 3. Mai 2013 gesetzliche Grundlage Personenkreis: Hilfestellung zur Prüfung der PROMOS-Bewerbungsberechtigung Stand: 3. Mai 2013 gesetzliche Grundlage Bezeichnung: Kurzbeschreibung: Nachweis möglich durch: im 1 8 Absatz 1 1 EU-Bürger 2

Mehr

Ausweitung der Optionspflicht bei doppelter Staatsangehörigkeit

Ausweitung der Optionspflicht bei doppelter Staatsangehörigkeit Ausweitung der Optionspflicht bei doppelter Staatsangehörigkeit 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Ausweitung der Optionspflicht bei doppelter Staatsangehörigkeit Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 08.12.2016

Mehr

Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich

Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich Rechts- und Konsularabteilung Hausanschrift: 28 rue Marbeau 75116 Paris Postanschrift: BP 30 221 75364 Paris CEDEX 08 TEL +33 (0)1 53 83 45 00 FAX +33 (0)1 53 83 46 50 INTERNET: www.paris.diplo.de MAIL:

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 44 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl und Essl an die Landesregierung

Mehr

Anfrage des Landtagsabgeordneten Ernst Hagen, Vorarlberger Freiheitliche

Anfrage des Landtagsabgeordneten Ernst Hagen, Vorarlberger Freiheitliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Ernst Hagen, Vorarlberger Freiheitliche 29.01.420 Herrn Landesrat Ing Erich Schwärzler Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, am 14. August 2009 Betrifft: Anfrage gemäß 54 GO d

Mehr

DER ANTRAG AUF ABLEISTUNG VON ÜBERSTUNDEN. Situationen, in denen der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden verlangen kann

DER ANTRAG AUF ABLEISTUNG VON ÜBERSTUNDEN. Situationen, in denen der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden verlangen kann DER ANTRAG AUF ABLEISTUNG VON ÜBERSTUNDEN Manchmal müssen Arbeitnehmer länger arbeiten, als im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. In solchen Situationen stellt sich die Frage nach Überstunden. Kann ein Arbeitgeber

Mehr

Rundschreiben Nr. 1/2014

Rundschreiben Nr. 1/2014 Münster, 04.02.2014 Auskunft erteilt: Frau Völmeke Herr Albring Telefon: 0251 238-2073 Telefon: 0251 238-3016 E-Mail: Evelyn.Voelmeke@drv-westfalen.de E-Mail: Thomas.Albring@drv-westfalen.de Telefax: 0251

Mehr

Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) * - Verfahrensregelungen Stand: 20.02.

Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) * - Verfahrensregelungen Stand: 20.02. Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) * - Verfahrensregelungen Stand: 20.02.2012 - Nach 7 Abs. 3 i. V. m. 27 Abs. 4 GenDG dürfen Ärzte ab dem 1. Februar

Mehr

Leseprobe aus "Mutterschutz & Karenz" 2. Auflage Mai 2012

Leseprobe aus Mutterschutz & Karenz 2. Auflage Mai 2012 Vorwort Eine Schwangerschaft bringt für DienstnehmerInnen und Dienstgeber zahlreiche Verpflichtungen aber auch Rechte mit sich. Wie komplex die Rechtsmaterie rund um die Geburt eines Kindes geworden ist,

Mehr

Merkblatt für Nachlasssachen

Merkblatt für Nachlasssachen Merkblatt für Nachlasssachen Das Nachlassgericht ist im Wesentlichen zuständig für - die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten - das Erbscheinsverfahren - die Entgegennahme von Erbausschlagungen - die

Mehr

Abgeschlossen in Vaduz am 4. Juni 1982 Inkrafttreten: 1. September 1983

Abgeschlossen in Vaduz am 4. Juni 1982 Inkrafttreten: 1. September 1983 0.354.910.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1983 Nr. 39 ausgegeben am 25. August 1983 Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Unterbringung von

Mehr

Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen

Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen 350.035 Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen Angenommen von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren am 5. November 1992 Vom Eidgenössischen

Mehr

Lebendgeborene nach Staatsangehörigkeit und Familienstand der Eltern

Lebendgeborene nach Staatsangehörigkeit und Familienstand der Eltern Lebendgeborene nach Staatsangehörigkeit und Familienstand der Eltern In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2000 und 2010 In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2000 und 2010 Anzahl 750.000 700.000

Mehr

Handlungsanleitung für Beglaubigungen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)

Handlungsanleitung für Beglaubigungen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) Handlungsanleitung für Beglaubigungen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Beglaubigung von Abschriften / Kopien Mit einer Beglaubigung wird amtlich bestätigt,

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 24. Mai 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 24. Mai 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 24. Mai 2016 (OR. en) 9391/16 ECOFIN 497 UEM 233 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 11. Mai 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: Herr Jordi AYET PUIGARNAU,

Mehr

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - I. Die Grundrechte

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - I. Die Grundrechte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzblatt Seite 1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (Bundesgesetzblatt I Seite 2438)

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 105-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder,

Mehr

Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG)

Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) Vom unbekannt (Stand unbekannt) 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich 1 Dieses Gesetz regelt im Rahmen

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.12.2009 KOM(2009)704 endgültig 2009/0189 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie der

Mehr

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN ORIGINAL: englisch DATUM: 29. Oktober 2015 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN Genf G ERLÄUTERUNGEN ZUR AUFHEBUNG DES ZÜCHTERRECHTS NACH DEM UPOV-ÜBEREINKOMMEN Vom Rat angenommenes

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK!

IM NAMEN DER REPUBLIK! V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: 0043/1/4000-38870 Fax: 0043/1/4000-99-38870 e-mail : post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-151/071/6104/2015-10 Wien, 29.02.2016

Mehr

Hilfen nach den 34, 35, 35 a Abs. 2 Nr. 4 und 41 SGB VIII; Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld)

Hilfen nach den 34, 35, 35 a Abs. 2 Nr. 4 und 41 SGB VIII; Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld) Hilfen nach den 34, 35, 35 a Abs. 2 Nr. 4 und 41 SGB VIII; Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld) RdErl. d. MS v. 29.09.2008 301.13-51436 - VORIS 2 11 33-1. Anlass Nach 39 Abs. 2 SGB VIII

Mehr

Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge

Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Wenn Personen diese Aufenthaltserlaubnis erhalten, bedeutet das, dass sie die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 79-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 5. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Steidl, Riezler-Kainzer, Brand

Mehr

Versorgungsrecht für Schwerbehinderte. Die Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestandseintritt wird auf 67 Jahre angehoben.

Versorgungsrecht für Schwerbehinderte. Die Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestandseintritt wird auf 67 Jahre angehoben. Schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, können mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschlag auf Antrag nach Art. 106 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz in

Mehr

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz - EuAbgG)

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz - EuAbgG) Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz - EuAbgG) Vom 6. April 1979 (BGBl. I S. 413), zuletzt geändert

Mehr

Richtlinie. Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C. Erwerb des Feuerwehrführerscheines

Richtlinie. Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C. Erwerb des Feuerwehrführerscheines Nr.: RL 2.2 / 51-2007 vom: 29. März 2007 Richtlinie Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C Erwerb des Feuerwehrführerscheines Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen X

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Demografische Entwicklung der Türkeistämmigen. in Stuttgart. Zum 50-jährigen Jubiläum des Anwerbeabkommens vom 30. Oktober 1961.

Demografische Entwicklung der Türkeistämmigen. in Stuttgart. Zum 50-jährigen Jubiläum des Anwerbeabkommens vom 30. Oktober 1961. Hauptbeiträge Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 1/211 Michael Haußmann Demografische Entwicklung der Türkeistämmigen in Stuttgart Zum 5-jährigen Jubiläum des Anwerbeabkommens vom 3. Oktober

Mehr

I. Neuregelungen für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden

I. Neuregelungen für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden KAV Nds. R A 4/2015 Anlage 2 Rundschreiben R 31/2015 Mitgliedverbände der VKA Frankfurt am Main, den 4. Februar 2015 647-TM/Pi Hinweise zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung des ElterngeldPlus

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 48-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (6. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Rothenwänder, Steiner

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Elterliche Sorge) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 2011

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 10 GZ. RV/1946-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Herrn G.L., vom 4. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 635 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Reiter und Schwaighofer an Herrn Landesrat Eisl

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 214 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder,

Mehr

Namensänderung von Pflegekindern

Namensänderung von Pflegekindern Namensänderung von Pflegekindern Viele Pflegeeltern kennen diese Problematik: Sie haben, teilweise seit längerer Zeit, ein Pflegekind in Dauerpflege aufgenommen. Dieses trägt aber natürlich den Familiennamen

Mehr

Slowenien (Republik Slowenien)

Slowenien (Republik Slowenien) Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: Januar 2014 Slowenien (Republik

Mehr

3.6 Staatsangehörigkeitsrecht

3.6 Staatsangehörigkeitsrecht 3.6 Staatsangehörigkeitsrecht 3.6.1 Einbürgerung Die agah war auch im Berichtszeitraum mit den Voraussetzungen und Verwaltungsabläufen im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts befasst. Vertreter/innen

Mehr

Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO

Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO BMF Stand: 28. September 2011 Referat IV A 4 Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen

Mehr

Fragen und Antworten zum Optionsverfahren ( 29 StAG; Quellen: Bundesverwaltungsamt, Innenministerium des Saarlandes)

Fragen und Antworten zum Optionsverfahren ( 29 StAG; Quellen: Bundesverwaltungsamt, Innenministerium des Saarlandes) Fragen und Antworten zum Optionsverfahren ( 29 StAG; Quellen: Bundesverwaltungsamt, Innenministerium des Saarlandes) 1. Frage: Werde ich zur Optionspflicht angeschrieben? Falls Sie unter die Optionspflicht

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 132-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Ing. Mag. Meisl und Klubvorsitzenden Steidl

Mehr

Europaabgeordnetengesetz

Europaabgeordnetengesetz Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG) Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vom 6. April 1979 (BGBl. I S. 413), das zuletzt durch

Mehr

Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973. Artikel I. Die NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, wird wie folgt geändert:

Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973. Artikel I. Die NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, wird wie folgt geändert: Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973 Artikel I Die NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis entfällt

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN DE REM 06/02 DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 7-4-2004 K(2004)1298 NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION Vom 07-04-2004 zur Feststellung, dass die

Mehr

Abschrift. 1 Geltungsbereich

Abschrift. 1 Geltungsbereich Verordnung des DDR-Ministerrates zur Regelung von Fragen der Familienzusammenführung und der Eheschließung zwischen Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und Ausländern vom 15. September 1983 Abschrift

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK 6020 Innsbruck / Michael-Gaismair-Straße 1 Tel: +43 512 9017 0 / Fax: +43 512 9017 741705 E-Mail: post@lvwg-tirol.gv.at / www.lvwg-tirol.gv.at Datenschutzinformationen: www.lvwg-tirol.gv.at/datenschutz

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik

Technische Universität Dresden. Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Technische Universität Dresden Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Ordnung über die Feststellung der Eignung im Masterstudiengang Master-Studiengang Elektrotechnik (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Informationen zum Kindergeld. Kindergeld für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen

Informationen zum Kindergeld. Kindergeld für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen Junge an einer Graffitimauer lehnend Kindergeld für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen Informationen zum Kindergeld Einklinker DIN lang Logo 1. Wer erhält Kindergeld

Mehr

FRAGEBOGEN Beschäftigter -

FRAGEBOGEN Beschäftigter - FRAGEBOGEN Beschäftigter - zum Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung Az. des Integrationsamtes: Name und Anschrift des Arbeitgebers: I. Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum:

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 52 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder,

Mehr

I M N A M E N D E R R E P U B L I K!

I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Verwaltungsgerichtshof Zlen. Ra 2014/22/0152 und 0153 7 I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Köhler, Hofrat Dr. Robl, Hofrätin

Mehr

4. Soziales und Gesundheit

4. Soziales und Gesundheit 4. Soziales und Gesundheit Hier finden Sie Musterschreiben an Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, sonstige Sozialleistungsträger (z. B. Sozial- oder Wohnungsamt) sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte.

Mehr

Arbeitsmarktmobilität von Menschen mit Drittstaatsangehörigkeit in der EU

Arbeitsmarktmobilität von Menschen mit Drittstaatsangehörigkeit in der EU Arbeitsmarktmobilität von Menschen mit Drittstaatsangehörigkeit in der EU Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich Stand: September 2010 Ausgangslage Die Europäische Union ist gekennzeichnet durch freien

Mehr

Tagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres

Tagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres Tagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres Förderungsrichtlinien gültig vom 1. September 2009 bis Juni 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Land NÖ fördert

Mehr

GESETZ. vom 15. Februar über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1. Polnische Staatsangehörige.

GESETZ. vom 15. Februar über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1. Polnische Staatsangehörige. GESETZ vom 15. Februar 1962 über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1. Polnische Staatsangehörige. Art. 1. Am Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, sind jene Personen polnische Staatsangehörige,

Mehr

Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung. für das -Handwerk

Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung. für das -Handwerk An die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld Rechtsabteilung Campus Handwerk 1 33613 Bielefeld Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 368 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Mag. Schmidlechner und Klubvorsitzenden Steidl an

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 212-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder und

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 630 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Riezler und Mag. Schmidlechner an die Landesregierung

Mehr

Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse

Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse Informationen zum neuen Anerkennungsgesetz des Bundes WORUM GEHT ES BEIM ANERKENNUNGSGESETZ? Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren Ab dem

Mehr

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,

Mehr

Flüchtlinge im Kreis Paderborn. Praktika/ Arbeitsaufnahme

Flüchtlinge im Kreis Paderborn. Praktika/ Arbeitsaufnahme Flüchtlinge im Kreis Paderborn Praktika/ Arbeitsaufnahme Warum Asylbewerber oder Asylberechtigte einstellen? Grundbegriffe: Wer kommt, wer bleibt, wer darf arbeiten? Integration in den Arbeitsmarkt Integration

Mehr

Korridorpension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

Korridorpension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Korridorpension 20 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

1572/AB. vom zu 1581/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2200/0031-III/4/a/2018 Wien, am 31. Oktober 2018

1572/AB. vom zu 1581/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2200/0031-III/4/a/2018 Wien, am 31. Oktober 2018 1572/AB vom 02.11.2018 zu 1581/J (XXVI.GP) 1 von 8 Herr Präsident des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka Parlament 1017 Wien HERBERT KICKL HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-901000 FAX +43-1 53126-2191

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 50 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder,

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 33-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Steidl und Mag. Schmidlechner

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 64-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer, Fürhapter und Konrad MBA

Mehr

Bisherige Fassung Neue Fassung ab 1. November 2015. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Bisherige Fassung Neue Fassung ab 1. November 2015. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) S Y N OPSE zum Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung BT-Drs. 18/5921, 18/6289, 18/6392 Inkrafttreten: 1. November 2015 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 2 Aufgaben der

Mehr

Staatsbürgerschaftsgesetz Verein Fibel

Staatsbürgerschaftsgesetz Verein Fibel Staatsbürgerschaftsgesetz 27.2.2015 Verein Fibel Amt der Wiener Landesregierung - Magistratsabteilung 35 1 Erwerb durch Abstammung Wenn, zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes, die Mutter Österreicherin der

Mehr

Nr 11 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (1. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung

Nr 11 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (1. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Nr 11 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (1. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 14. August 1998 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 14. August 1998 Teil I P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben am 14. August 1998 Teil I 124. Bundesgesetz: Staatsbürgerschaftsgesetznovelle

Mehr

Befragung von Jugendämtern über Pflegekinder und Pflegefamilien mit (türkischem) Migrationshintergrund

Befragung von Jugendämtern über Pflegekinder und Pflegefamilien mit (türkischem) Migrationshintergrund Befragung von Jugendämtern über Pflegekinder und Pflegefamilien mit (türkischem) Migrationshintergrund Dr. Thomas Mühlmann Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik dialog forum islam, Plenum Jugendhilfe"

Mehr