Solar Fördermodell Elektrizitätsversorgung Wartau

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1 Solar Fördermodell Elektrizitätsversorgung Wartau

2 Gemeinde Wartau Gemeinde Wartau: kein Dorf heisst Wartau 7 Dörfer: Azmoos, Trübbach, Weite, Malans, Oberschan, Gretschns, Fontnas 2 Weiler: Plattis, Murris 5167 Einwohner ca Haushalte / Strombezüger Energiestadt seit Nov 2010 Energierichtplan 4 eigenständige Dorfkorporationen DK EW Azmoos DK Trübbach DK Oberschan DK Weite

3 Zweckverband EV Wartau Unter dem Namen "Zweckverband Elektrizitätsversorgung Wartau bilden die Politische Gemeinde Wartau, Dorfkorporation Azmoos, Dorfkorporation Trübbach, Dorfkorporation Oberschan und die Dorfkorporation Weite einen Zweckverband im Sinne von Art. 140 Gemeindegesetz EV Wartau VR setzt sich aus je einem Vertreter der vier Korporationen und der pol. Gemeinde zusammen DK EW Azmoos DK Trübbach Der Zweckverband stellt zusammen mit den Korporationen die Elektrizitätsversorgung in der Gemeinde Wartau sicher. Beschafft die erforderliche elektrische Energie und gibt sie zu möglichst günstigen Bedingungen an die Korporationen weiter Erstellt, unterhält und betreibt die dafür erforderlichen Anlagen Erarbeitet gemeinsam Tarifblätter, Reglemente, etc. DK Oberschan Pol. Gemeinde DK Weite

4 Die vier Korporationen Energie Menge Energiebedarf Total MWh Energiebedarf < 100 MWh MWh Energiebedarf > 100 MWh MWh Eigenproduktion PV MWh Eigenproduktion Wasser MWh

5 Die vier Korporationen Energie Menge Energiebedarf Total MWh Energiebedarf < 100 MWh MWh Energiebedarf > 100 MWh MWh Eigenproduktion PV MWh Eigenproduktion Wasser MWh Bis 2013 Jede Korporation hatte eigene Stromtarife PV-Anlagen -> Quasi-Standard: 15 Rp/kWh PV-Strom 1 MWp-Anlage hat die Möglichkeiten gesprengt Seit 2014 EV Wartau kauft die Eigenproduktionen Einheitlichen Strommix in der Gemeinde Gleiche Energietarife in der Gemeinde Individuelle Netztarife pro Korporation

6 Photovoltaik in der Gemeinde Wartau Durch die stetige Zunahme von PV- Energie und der Verpflichtung, dass die Energie vom Verteilnetzbetreiber abgenommen werden muss, wurde im 2014 die Notwendigkeit einer klaren Regelung offensichtlich. Der Zweckverband EV Wartau hat deshalb im Frühling 2014 der Firma ZENNA AG den Auftrag erteilt, ein Photovoltaik Fördermodell für die Gemeinde Wartau zu entwerfen.

7 Ziel des Fördermodells Der Zweckverband EV Wartau hat zusammen mit ZENNA AG - für Photovoltaikanlagen ein neues Übergangsfördermodell erarbeitet. Die Ziele der Übergangsfördermodells sind: den Bau von Photovoltaik-Anlagen im Versorgungsgebiet zu unterstützen den Zubau von Photovoltaikanlagen im Versorgungsgebiet zu steuern die finanziellen Auswirkungen der Anlagen für die Anlagenbetreiber und den Zweckverband EV Wartau transparent und kalkulierbar zu halten die Investitionssicherheit der Anlagenbetreiber sicher zu stellen. Planung und Installation Übergangsförderung der EV Wartau KEV Fördergelder vom Bund oder Verkauf des ök. Mehrwertes Anmeldung der Anlage Inbetriebnahme der Anlage KEV oder Einmalvergütung

8 Welches Fördermodell passt? Das Fördermodell steht in starker Abhängigkeit von den vorhandenen finanziellen Mitteln. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten zur Förderung: 1. Investitionsförderung: Einmalige Anschubfinanzierung in Abhängigkeit der Anlagengrösse (kwp) 2. Ertragsförderung: Die erzeugte Energie (kwh) wird zu einem festgelegten Tarif (Rp./kWh) über einen bestimmten Zeitraum (Jahre) vergütet. 3. Überschussförderung: Die erzeugte Energie (kwh) wird selber verbraucht und reduziert den Betrag der Stromrechnung. Die Energie die nicht verbraucht wird, wird zu einem festgelegten Tarif (Rp./kWh) ins öffentliche Netz eingespeist. Die Herausforderung des Fördermodells besteht darin, ein kontrollierbares Wachstum, in Abhängigkeit der vorhandenen Fördermittel, zu finden.

9 Fördermodell-Prognosetool Quelle ZENNA AG

10 Prognosetool möglicher Zubau Quelle ZENNA AG

11 Energie, HKN und ökologischer Mehrwert Das Stromnetz ist wie ein Stromsee mit einem Mix von unterschiedlich produzierter Energie (Strommix). Für jede erzeugte kwh Energie wird, abhängig von der Erstellungsart, ein Herkunftsnachweis erstellt. Die Herkunftsnachweise werden im zentralen HKN- System von Swissgrid verwaltet. Damit können die Anteile der verschiedenen Stromarten im Stromsee nachgewiesen werden.

12 Energie, HKN und ökologischer Mehrwert Das Stromnetz ist wie ein Stromsee mit einem Mix von unterschiedlich produzierter Energie (Strommix). Für jede erzeugte kwh Energie wird, abhängig von der Erstellungsart, ein Herkunftsnachweis erstellt. Die Herkunftsnachweise werden im zentralen HKN- System von Swissgrid verwaltet. Damit können die Anteile der verschiedenen Stromarten im Stromsee nachgewiesen werden. Die verschiedenen HKN werden mit einem ökologischen Mehrwert im Vergleich zu grauer Energie bewertet. Der ökologische Mehrwert wird an Börsen gehandelt. Er kann auch selber verkauft werden. Der Zweckverband EV Wartau kauft den regionalen PV- Produzenten den ök. Mehrwert im 2015 für 9 Rp/kWh ab.

13 Strommix Zweckverband EV Wartau Der Strommix der EV Wartau setzt sich zusammen aus: 77% Wasser Basic CH HKN von Schweizer Wasserkraftwerken Ökologischer Mehrwert: 0,1 Rp/kWh 14% Wasser regio HKN von Wasserkraftwerken im Versorgungsgebiet Ökologischer Mehrwert: 3 9 Rp/kWh 9% Photovoltaik regio HKN von PV-Anlagen im Versorgungsgebiet Ökologischer Mehrwert: 9 Rp/kWh

14 Voraussetzungen für Übergangsförderung Anlage befindet sich im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes EV Wartau. Bewilligtes Anschlussgesuch inklusive Installationsanzeige und Elektroschema für die Photovoltaikanlage liegt vor. Anmeldebestätigung und positiver Wartelistenbescheid für die KEV oder die Einmalvergütung (EiV) der SWISSGRID liegt vor. Anlage ist mit Formular FO Beglaubigte Anlagendaten beglaubigt. Die Beglaubigung erfolgt bei Anlagen <30 kwp durch den zuständigen Verteilnetzbetreiber, bei Anlagen >30 kw durch eine akkreditierte, unabhängige Drittstelle Vertrag mit dem Zweckverband EV Wartau zur Abnahme der eingespeisten Energie und der Herkunftsnachweise. Dauerauftrag mit Swissgrid zur Überschreibung der eingespeisten HKN auf das Konto der Dorfkorporation EW Azmoos. *) *) Der Zweckverband wird bei Swissgrid durch die Dorfkorporation EW Azmoos vertreten.

15 Verträge für das Fördermodell Energie- und HKN-Abnahmevertrag (Standard) Dieser Vertrag regelt die Lieferung von Energie und des ökologischen Mehrwertes in Form von Herkunftsnachweisen aus der Photovoltaikanlage und deren Abnahme durch den Zweckverband EV Wartau während der Übergangsförderung. Laufzeit max. 4 Jahre (KEV) oder 1 Jahr (EiV) Energie- und HKN-Abnahmevertrag (Anschlussvertrag) Dieser Vertrag regelt die Lieferung von Energie und des ökologischen Mehrwertes in Form von Herkunftsnachweisen aus der Photovoltaikanlage und deren Abnahme durch den Zweckverband EV Wartau nach der Übergangsförderung. Energieabnahmevertrag nur Energie Dieser Vertrag regelt die Lieferung von Energie aus der Photovoltaikanlage und deren Abnahme durch den Zweckverband EV Wartau ausserhalb der Übergangsförderung.

16 Vergütungen im Fördermodell EV Wartau Es ist ein Übergangsfördermodell von der Inbetriebnahme der PV-Anlage bis zur Auszahlung von Fördergeldern durch den Bund Es lehnt sich das bisherige Fördermodell insofern an, dass im Jahr 2014 eingespeiste Energie aus PV-Anlagen mit 15 Rp/kWh entschädigt wird. Die 15 Rp/kWh setzen sich im 2014 zusammen aus 6 Rp/kWh für die Energie und 9 Rp/kWh für den ökologischen Mehrwert Der Preis für den ökologischen Mehrwert bleibt fest während der Laufzeit des Vertrages Der Preis für die Energie wird jährlich angepasst und basiert auf dem Energie-Einkaufspreis des Hauptlieferanten

17 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Elektrizitätsversorgung Wartau

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