Große Kreisstadt Herrenberg
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- Nadja Meinhardt
- vor 7 Jahren
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1 Große Kreisstadt Herrenberg Förderrichtlinien der Stadt Herrenberg zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung im Gebäudebestand (kommunales Energiesparprogramm) Vom ) Änderung durch vom ab Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Personengemeinschaften (private Eigentümer- oder Erbengemeinschaften und dergleichen). Das Programm gilt ausnahmsweise auch für Baugenossenschaften und Gesellschaften, wenn der Stadt Belegungsrechte, entweder unmittelbar im Förderobjekt oder mittelbar in anderen, nicht gebundenen Objekten auf die Dauer von 10 Jahren bereits eingeräumt sind oder verlängert werden. Städtische Fördermittel können Eigentümer und Mieter beantragen. Mieter benötigen die Zustimmung des Eigentümers, der diese Richtlinien anerkennt. 2. Förderfähige Maßnahmen Maßnahmen Stadt Der Schwerpunkt der Fördermaßnahmen liegt in der Altbausanierung, insbesondere Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle. Anrechenbar sind Materialien und Montagearbeiten. Weiter werden Maßnahmen zur thermischen (Wärmeerzeugung) und photovoltaischen (Stromerzeugung) Solarnutzung gefördert. Bei der thermischen Solarnutzung sind Kollektoren einschließlich der zugehörigen Speichereinrichtung und Regelung sowie der zugehörigen Montagearbeiten und Materialien förderbar, bei der photovoltaischen Solarnutzung sind Paneele einschließlich Wechselrichter und Messeinrichtungen sowie der zugehörigen Montagearbeiten und Materialien förderbar Im Neubaubereich wird die Konzeption des Passivhauses als besonders energiesparende Maßnahme gefördert. Nahwärmekonzepte werden im Einzelfall geprüft und ggf. gefördert. Maßnahmen Stadtwerke Die Stadtwerke fördern den Einsatz von Brennwertgeräten und den Umschluss von anderen Energieträgern auf Erdgas, letzteres vorbehaltlich des Gültigkeit der Förderrichtlinien des Erdgas-Vorlieferanten.
2 2 3. Fördervoraussetzungen Förderfähig sind Maßnahmen gemäß Anlage zu diesen Richtlinien, soweit der Nachweis der Bundes- oder Landesfähigkeit erbracht wird (betrifft Fördermaßnahmen der Stadt, ausgenommen Nahwärme). Ggf. ist der Anteil und Umfang zur Verbesserung des Wärmeschutzes an der Gebäudeaußenhülle bzw. der Maßnahmen zur thermischen und photovoltaischen Solarnutzung am Gesamtumfang incl. Kosten getrennt auszuweisen. Die Mittel werden je Maßnahme einmalig gewährt. 4. Art und Höhe der Förderung Die Förderungen werden als Zuschüsse erteilt. Die Höhe der Zuschüsse ist in der Anlage zu diesen Richtlinien festgelegt. 5. Bewilligung Der Zuschuss zum Energie-Spar-Check wird auf Antrag erteilt. Zuschüsse zu Baumaßnahmen sind ebenfalls zu beantragen. Genehmigte Zuschüsse zu für Baumaßnahmen aufgewendete Mittel werden auf Verwendungsnachweis ausbezahlt. Anträge sind einzureichen bei den Stadtwerken Herrenberg Horber Straße 52 Tel: Fax: Denkmalschutz und Genehmigungen Die Förderung wird nur gewährt, wenn Anforderungen des Denkmalschutzes erfüllt sind. Für gegebenenfalls notwendige baurechtliche Genehmigungen ist der Antragsteller selbst verantwortlich. 7. Mietverhältnis Die beabsichtigten Maßnahmen dürfen nicht im Zusammenhang mit der Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter stehen.
3 3 8. Übergangsregelung Grundsätzlich muß der Zuschussantrag vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Bei Antragstellung bis können auch Maßnahmen bezuschusst werden, die ab dem errichtet worden sind. 9. Inkrafttreten, Laufzeit Diese Richtlinien treten mit ihrer Verabschiedung durch den Gemeinderat in Kraft. Die Laufzeit richtet sich, sofern keine weiteren Festlegungen erfolgen, nach der Laufzeit der Bundes- bzw. Landesförderprogramme. Anlage: Förderart: Zuschuss oder Beträge entsprechend der noch ausstehenden Anpassung des Landes Energie-Spar-Check: Landeszuschuss: 150 DM Baden-Württembergischer Handwerkstag DM 600 für ein- bzw. Aufwendungen Energieberater: Heilbronner Straße 43 Rechtsgrundlage: 300 DM Stuttgart Zweifamilienhaus Auftraggeber: 150 DM Tel.: 0711/ Umfang http.// Landesinnungsverbände e des Zuschuss zu den Aufwendungen Handwerks oder die örtliche des Auftraggebers Kreishandwerkerschaft im Höhe von 60 Euro Tel.: Maßnahmen zur Verbesserung des zinsverbilligtes Landes - Landeskreditbank Baden- Württemberg Wärmeschutzes an Rechtsgrundlage: Schlossplatz 10 Rechtsgrundlage: der Gebäudeaußen Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Karlsruhe Tel.: hülle über das Tel.: 0721/ "Altbausanierungsprogramm " Abschnitt B Energiesparprogramm Altbau" Zuschuss von 10% der Netto-Investitionen vom 23.Juli 1999 max Euro je Wohnung max Euro je Gebäu- Energiespardarlehen bis zu DM je Wohnung, mindestens jedoch DM de Auf Nachweis Landes oder Bundesförderung und Rechnungsnachweis C02-Ergänzungsdarlehen zur Restfinanzierung des Investitionsbetrages zinsverbilligtes Bundes - Örtliche Banken oder Kreditanstalt für Wiederaufbau Rechtsgrundlage: Palmengartenstraße 5-8 Merkblatt der Kreditanstalt Frankfurt für Wiederaufbau, Frankfurt, vom Juli 1999 (C02-Minderungs-programm zur Die Mittel werden pro Maßnahme einmalig gewährt Als Ausnahme wird ein Zuschuss ohne Nachweis der Inanspruchnahme dieser gewährt, wenn
4 4 Finanzierung von Klima- schutzinvestitionen- - der Energie-Spar-Check durchgeführt wurde in Wohngebäuden sowie Errichtung von Passivhäusern - Der Energie-Spar-Check Energiesparmaßnahmen als dringend erforderlich aus Zinsverbilligtes bis zu 100 % des Investitionsbetrages, max. 10 Mio. DM Förderart: Zuschuss oder weist - Die im Energie-Spar- Check im Hinblick auf den Wärmeaußenschutz der Gebäudehülle vorgeschlagenen Maßnahmen ganz oder teilweise unverändert umgesetzt werden er Maßnahmen zur thermischen und zinsverbilligtes Landes - 1) Landeskreditbank Baden- Württemberg photovoltaischen Rechtsgrundlage: Friedrichstraße 24 Rechtsgrundlage: Solarnutzung Richtlinien des Wirtschaftsministeriums Baden- Württemberg über die Gewährung zinsvergünstigter zur Errichtung von Anlagen zur photovoltaischen Solarnutzung, zur thermischen Solarnutzung, zur Windkraftnutzung sowie zur Wasserkraftnutzung vom 05. August Stuttgart Tel.: Tel.: Thermische Solarnutzung: shöhe pauschal DM bei ein- und Zweifamilienhäusern, ansonsten DM Zuschuss von 10% der Netto-Investitionen max. 550 Euro je Gebäude oder Wohnung Auf Nachweis Landes oder Bundesförderung und Rechnungsnachweis - Die Mittel werden pro Maßnahme einmalig gewährt - Als Ausnahme wird ein Zuschuss ohne Nachweis der Inanspruchnahme dieser gewährt, wenn nachgewiesen ist zinsverbilligtes Bundes - Örtliche Banken oder Photovoltaikanlagen Kreditanstalt für Wiederaufbau Rechtsgrundlage: Palmengartenstraße 5-8 Die Anlagen verfügen über Merkblatt der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, vom Juli Frankfurt eine Mindestleistung von 1kW peak. Die Solaranlagen müssen von einem anerkannten Prüfinstitut- nach IEC 1215 bzw. ISPRA Spec. 503 zertifiziert sein. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, Prototypen (Prototypen sind Anlagen, die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind und gebrauchte Anlagen Thermische Solaranlagen Zinsverbilligtes bis zu 100 % des Investitionsbetrages, max. 5 Mio. EURO Die Kollektoren müssen von einem anerkannten Prüfinstitut nach DIN oder ISO getestet worden sein -
5 5 zinsverbilligtes Bundes - - Rechtsgrundlage: Bekanntmachung der Richtlinien zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen durch ein Dächer Solarstrom-Programm vom 15. Januar 1999 Zinsloses bis zu 100% des Investitionsbetrages Achtung! Dächer Solarstrom-Programm derzeit ausgesetzt (Stand ) Förderart: Zuschuss oder Errichtung von zinsverbilligtes Bundes- Örtliche Banken oder Kreditanstalt für Wiederaufbau Passivhäusern Rechtsgrundlage: Palmengartenstr. 5-8 Rechtsgrundlage: Merkblatt der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt Tel.: 07032/ Frankfurt, vom Juli zinsvergünstigter zur Errichtung Zuschuss Euro je Passivhaus Zinsverbilligtes bis zu 100% des Investitionsbetrags, max. 5 Mio. EURO Errichtung von Gasbrennwertkesseln nicht erforderlich KfW, CO²-Minderungsprogramm Zuschuss der Stadtwerke Hinweis auf smöglichkeit Rechtsgrundlage: Gemeinderatsdrucksache Tel.: 07032/9481/25 122/96 Zuschuss 260 Euro je Brennwertkessel Umstellungen auf entfällt entfällt Zuschuss Erdgas Grundlage: Förderrichtlinie des Vorlieferanten Tel.: 07032/ Gemäß Förderrichtlinie Nahwärmekonzepte entfällt entfällt Im Einzelfall von der Verwaltung zu prüfen und zu genehmigen Tel.: 07032/
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