Hanseatische Kapitalverwaltung AG. IMMAC Austria Sozialimmobilie XII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft

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1 Werbemitteilung zum Verkaufsprospekt vom Produktinformation IMMAC Austria Sozialimmobilie XII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft Ein Angebot der Hanseatische Kapitalverwaltung AG

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3 Inhalt 3 Inhaltsverzeichnis Wichtige Hinweise 4 Editorial 5 Das Angebot im Überblick 7 Die Anlegerbetrachtung 17 Das Anlageobjekt und der Standort 23 Die Mieterin 31 Der Pflegemarkt und Investitionen in stationäre Pflegeeinrichtungen 35 Die Finanz- und Investitionspläne der Fondsgesellschaft und der Objektbesitzgesellschaft 41 Die Prognoserechnung 49 Die Sensitivitätsanalyse 63 Die Anbieterin 71 Abwicklungshinweise 79

4 4 Wichtige Hinweise Wichtige Hinweise Die vorliegende Produktinformation wurde von der HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG als Anbieterin in Ergänzung zum Verkaufsprospekt und zu den wesentlichen Anlegerinformationen der IMMAC Austria Sozialimmobilie XII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (im Folgenden auch Fondsgesellschaft genannt) vom gemäß 268 Abs. 1 KAGB erstellt. Der Verkaufsprospekt enthält alle Angaben, die erforderlich sind, damit sich die Anleger über die ihnen angebotene Anlage und insbesondere die damit verbundenen Risiken ein begründetes Urteil bilden können. Die Produktinformation beschreibt in Ergänzung zum Verkaufsprospekt und zu den wesentlichen Anlegerinformationen weitere Aspekte, die für die Anleger ebenfalls von Interesse sein könnten. Die Produktinformation erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch stellt sie ein Angebot oder eine Anlageberatung dar. Maßgeblich für eine Beteiligung an dem oben genannten geschlossenen alternativen Investmentfonds sind allein die wesentlichen Anlegerinformationen, der Verkaufsprospekt inklusive der Anlagebedingungen, der Gesellschaftsvertrag und, soweit sich der Anleger als Treugeber beteiligt, der Treuhandvertrag. Kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt, hiervon abweichende Angaben zu machen. Diese maßgeblichen Unterlagen werden von der AIF-Verwaltungsgesellschaft in deutscher Sprache zur kostenlosen Ausgabe für den Anleger unter folgender Adresse bereitgehalten: Da jeder Anleger mit einer Beteiligung unterschiedliche Ziele verfolgen kann, sollten die Angaben und Annahmen der maßgeblichen Unterlagen sowie die dieser Produktinformation unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Situation kritisch geprüft werden. Gegebenenfalls sollte sich der Anleger vor einem Beitritt von einem fachkundigen Dritten seines Vertrauens beraten lassen. Die in den Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Produktinformation) enthaltenen Informationen stellen zum Teil Prognosen bzw. historische Entwicklungen dar, die kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen sind. Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist eine unternehmerische Beteiligung und als solche auch mit Risiken verbunden, die Abweichungen der tatsächlichen von der prognostizierten Entwicklung des AIF nach sich ziehen können. Den Anlegern wird ausdrücklich empfohlen, insbesondere die Risikohinweise, wie sie im Kapitel 7 Risiken der Kapitalanlage des Verkaufsprospektes dargestellt sind, aufmerksam zu lesen. HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG ABC-Straße Hamburg

5 Editorial 5 Editorial Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger, mit dieser Beteiligung bietet die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG (im Folgenden auch Hanseatische genannt) den dritten Publikums-Alternativen Investmentfonds (AIF) entsprechend dem am in Kraft getretenen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) an, nachdem die Hanseatische bereits im Oktober 2013 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zur kollektiven Vermögensverwaltung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) erhalten hat. In die Konzeption der Hanseatischen fließen die von IMMAC über nahezu zwei Jahrzehnte hinweg erworbenen Kenntnisse des Sozialimmobilienmarktes ein, die ihre Umsetzung durch das im Haus entwickelte und keinem anderen Marktteilnehmer zur Verfügung stehende Analysesystem Financial Risk Analysis Management (FRAM) finden. FRAM prüft in der Investitionsphase alle wesentlichen Marktparameter und wertet diese aus, bevor es unter Einhaltung definierter Benchmarks zu einer Investitionsentscheidung kommt. In der anschließenden Bewirtschaftungsphase dient FRAM als Instrument für das laufende Monitoring und Controlling im Asset- und Objektmanagement. IMMAC hat bereits Mitte der 1990er-Jahre den Markt der stationären Pflege als einen nachhaltigen Wachstumsmarkt ausgemacht, dessen Entwicklung unabhängig von konjunkturellen Schwankungen der Wirtschaft ist. Über die Jahre hat sich IMMAC in diesem Segment zum Marktführer entwickelt und mit rund 110 Immobilien in über 70 Publikumsfonds und Private Placements ein Investitionsvolumen von deutlich über einer Milliarde Euro realisiert. Bereits seit Juli 2013, noch vor Inkrafttreten des KAGB, werden für einen Großteil dieses Portfolios die unregulierten Dienstleistungen von der Hanseatischen erbracht. Das Berliner Analysehaus Scope hat der Hanseatischen im Juli 2014 nach intensiver Prüfung insbesondere der Leistungsbilanz des Portfolios, der Qualifikationen des Managements und der Mitarbeiter sowie des Geschäftsmodells und der Unternehmensstruktur die sehr hohe Qualität des Assetmanagements mit dem zweitbesten Ratingergebnis AA+ bestätigt. Annähernd Anleger vertrauen mittlerweile der vorgenannten Fondskompetenz von IMMAC und der Hanseatischen. Es ist uns, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von IMMAC und der Hanseatischen, daher ein wichtiges Anliegen, Ihnen auch in Zukunft den hohen Qualitätsanspruch bei den regulierten AIF unter Beweis zu stellen. Der Verpachtungsstand von 100 Prozent zeigt die Stärke der Konzeption und der Verwaltung durch die Unternehmensgruppe, die dafür im September 2013 mit dem PLATOW Award ausgezeichnet wurde. Mit einem Engagement in diesen Publikums-AIF der Hanseatischen zusammen mit IMMAC investieren Sie in einem Umfeld niedriger Renditen am Kapitalmarkt in eine unternehmerische Beteiligung mit angemessenen Ertragschancen bei einem führenden Anbieter im Marktsegment der Sozialimmobilien. Hamburg, im Dezember 2014 Thomas F. Roth Mitglied des Vorstandes IMMAC Holding AG Frank Iggesen Mitglied des Vorstandes HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG

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7 7 Das Angebot im Überblick

8 8 Das Angebot im Überblick Das Angebot im Überblick Die IMMAC Austria Sozialimmobilie XII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft ist ein geschlossener Alternativer Investmentfonds (AIF) und Gründungsgesellschafterin einer Objektbesitzgesellschaft, namentlich der APH XII IMMAC GmbH & Co KG (im Folgenden auch Objektbesitzgesellschaft Gössendorf genannt). Die Fondsgesellschaft ist am gegründet und der Gesellschaftsvertrag unter dem neu gefasst worden. Die Fondsgesellschaft endet am , sofern nicht die Fortsetzung beschlossen wird. Es ist vorgesehen, das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten um bis zu ,00 auf ,00 zu erhöhen. Es handelt sich um einen geschlossenen inländischen Publikums-Alternativen Investmentfonds (AIF), bei dem eine Rücknahme der Gesellschaftsanteile durch die Fondsgesellschaft oder die AIF-Verwaltungsgesellschaft nicht vorgesehen ist. Eine ordentliche Kündigung der Gesellschaft durch die Gesellschafter ist gesetzlich ausgeschlossen, unter gewissen Umständen steht dem Gesellschafter jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht zu (vgl. Verkaufsprospekt Kapitel 15 Regelungen zur Auflösung und Übertragung des Publikums-AIF ). Die Anlagestrategie der Fondsgesellschaft besteht darin, mittelbar und/oder unmittelbar Investitionen in Sozialimmobilien, insbesondere in Einrichtungen der stationären Altenpflege inklusive Grund und Boden (im Folgenden auch Investitionsobjekt genannt), zu tätigen, wenn eine Vermietung oder Verpachtung ab kaufvertraglichem Übergang von Nutzen/ Lasten für mindestens 20 Jahre vereinbart ist und ein Einkaufsfaktor, definiert als Quotient aus Kaufpreis und Jahrespacht, den Faktor 14 nicht übersteigt (im Folgenden auch Anlagegrenzen genannt). Als Anlageziel sollen aus der langfristigen Vermietung und späteren Veräußerung des Investitionsobjektes Überschüsse erzielt und diese monatlich an die Anleger ausgeschüttet werden. Zum Zeitpunkt der Prospektauflegung wurde von der Objektbesitzgesellschaft Gössendorf unter Aufnahme von Fremdkapital im Rahmen der Anlagegrenzen bereits ein Investitionsobjekt in Gössendorf, Österreich, erworben und mit der Mieterin ein langfristiger Bestandvertrag (im Folgenden auch Mietvertrag genannt) geschlossen. Das Investitionsobjekt ist eine Bestandsimmobilie. Die Fondsgesellschaft wird keine weiteren Investitionen vornehmen. Ausgenommen sind Investitionen im Zusammenhang mit dem erworbenen Anlageobjekt im Rahmen von Erweiterungs-, Sanierungs- und Umbauarbeiten oder sonstigen mit dem Anlageobjekt im Zusammenhang stehenden Umwidmungs- oder Baumaßnahmen.

9 Das Angebot im Überblick 9 * Anleger Kapitaleinlage Ausschüttung Fidus Treuhand GmbH IMMAC Austria Sozialimmobilie XII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (Fondsgesellschaft) Bank Überschüsse Darlehen Pachtvertrag Kapitaleinlage Zins + Tilgung APH XII IMMAC GmbH & Co KG (Objektbesitzgesellschaft) Kaufvertrag (Kapitaleinlage und Darlehen) Pacht adcura Gössendorf Seniorenwohnen GmbH (Mieterin) Seniorenpflegeheim adcura Gössendorf * Aus dieser unternehmerischen Beteiligung erwachsen dem Anleger Rechte (insb. Informations-, Kontroll-, Mitspracherechte) und Pflichten (insb. Einzahlung der Einlage, Haftung). Durch die vorliegende Konzeption des Gesellschafts- und Treuhandvertrages wird erreicht, dass die Direktkommanditisten und Treugeber in Ansehung ihrer Rechte und Pflichten als Kommanditisten gleichgestellt werden, abgesehen von den handelsregisterlichen Besonderheiten (Handelsregistervollmacht, namentliche Eintragung im Handelsregister) und dem Bestehen eines Treuhandverhältnisses.

10 10 Das Angebot im Überblick Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG, im Folgenden auch AIF- Verwaltungsgesellschaft genannt) HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG, Hamburg Verwahrstelle DEHMEL Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Hamburg Treuhänderin Fidus Treuhand GmbH, Hamburg Das Beteiligungsangebot und seine Ziele Der Anleger beteiligt sich an der IMMAC Austria Sozialimmobilie XII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft mit Sitz in Hamburg und wird Kommanditist oder über ein Treuhandverhältnis mittelbarer Gesellschafter dieser Fondsgesellschaft (im Folgenden auch Emittentin genannt). Der Fonds wird geschlossen, wenn Einlagen im Umfang der vorgesehenen Kapitalerhöhung von ,00 gezeichnet sind, spätestens jedoch am Anlegerkreis Die Anteile eignen sich besonders für Anleger mit mittlerer bis großer Erfahrung und Risikobereitschaft. Der Anleger sollte über ein Verständnis für die wirtschaftlichen Gegebenheiten der angebotenen Anteile verfügen und einen langfristigen Anlagehorizont haben. Der Erwerb von Anteilen an der Fondsgesellschaft sollte auch im Hinblick auf die mit dem Erwerb der Anteile verbundenen Kosten als langfristige Investition betrachtet werden. Die Anteile eignen sich nicht für Anleger, die eine absolut sichere, festverzinsliche Kapitalanlage suchen, bei der sowohl die Höhe der Erträge als auch die Rückzahlung des investierten Kapitals zu bestimmten Zeitpunkten von vornherein garantiert werden. Die aus den Anteilen erzielbaren Erträge können sowohl höher als auch niedriger als prognostiziert ausfallen. Anleger könnten gegebenenfalls keine Rendite auf ihre Kapitaleinlage erzielen oder unter Umständen eingezahlte Beträge nicht zurückerhalten. Die Fondsgesellschaft ist ein nicht risikogemischtes Investmentvermögen. Daher ist Bedingung für eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft, dass die in 262 Abs. 2 in Verbindung mit 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) bis ee) KAGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Verkaufsprospekt Kapitel 4 Die Anlegerbetrachtung Profil des typischen Anlegers ). Anleger können natürliche Personen werden, die Staatsangehörige eines EUoder EWR-Staates sind. Hinsichtlich der Aufnahme von anderen natürlichen Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Vereinen und dergleichen behält sich die Gesellschaft vor, diese abzulehnen oder die Vorlage einer Genehmigung nach den Vorschriften des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes zu verlangen. Mindestbeteiligung und Ausgabeaufschlag Die Mindestbeteiligung an diesem Fonds beträgt ,00. Eine höhere Beteiligung muss durch ganzzahlig teilbar sein. Auf die Kapitalanlage wird regelmäßig ein Ausgabeaufschlag (im Folgenden auch Agio genannt) in Höhe von bis zu fünf Prozent erhoben. Weitere Kosten Sofern der Anleger als Direktkommanditist beitritt, hat er die Kosten der Handelsregistereintragung und der Handelsregistervollmacht zu tragen. Diese belaufen sich am Beispiel der Mindestzeichnungssumme von ,00 auf ca. 60,00. Bei einem Wechsel der Form der Beteiligung (Treugeber/ Direktkommanditist) hat der Anleger die Gebühren der Eintragung ins Handelsregister und die Gebühren einer etwaig notwendigen notariellen Handelsregisteranmeldung zu zahlen. Der Anleger hat Erstattungen für notwendige Auslagen in nachgewiesener Höhe, jedoch nicht mehr als insgesamt fünf Prozent des Anteilswertes, an die AIF-Verwaltungsgesellschaft und/oder die Treuhänderin zu leisten. Ferner hat der Anleger gegebenenfalls bei der Kündigung oder Veräußerung seiner Beteiligung anfallende Nebenkosten (Transaktions- oder Gutachterkosten) zu tragen. Eigene Kosten für Telefon, Legitimierungsnachweis per Post-Ident- Service, Internet, (Bank-)Überweisungen, Porto etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Die Höhe dieser Kosten ist betragsmäßig nicht zu benennen, da sie in der Sphäre des Anlegers liegen. Weitere Kosten können für den Anleger für die Löschung aus dem Handelsregister sowie eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung bei einer entsprechenden persönlichen Anteilsfinanzierung entstehen. Der Anleger hat die Kosten für seine persönliche Steuererklärung in Österreich zu tragen, sofern er mit den Einkünften aus der vorliegenden Beteiligung in Österreich steuerpflichtig ist. Die Kosten betragen 100,00 zzgl. 20,00 Prozent Umsatzsteuer für die Vorbereitung der Steuererklärung in Österreich im ersten Jahr und danach 75,00 p.a. zzgl. 20,00 Prozent Umsatzsteuer in den folgenden Jahren, sofern der Anleger das im Verkaufsprospekt auf Seite 43 beschriebene Angebot der österreichischen Steuerberatungsgesellschaft annimmt (vgl. Verkaufsprospekt Kapitel 11 Angaben der für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften Feststellung der Einkünfte ).

11 Das Angebot im Überblick 11 Fondsbeitrittsmöglichkeiten Der Anleger kann sich auf zweierlei Weise an diesem Fonds beteiligen: Der Anleger kann mit der Treuhänderin (Fidus Treuhand GmbH, Hamburg) einen Treuhandvertrag abschließen und somit mittelbar als Treugeber über die Treuhänderin beitreten. Auf der Grundlage des Treuhandvertrages, der ab Seite 73 des Verkaufsprospektes abgedruckt ist, hält die Treuhänderin für den Anleger die Kommanditbeteiligung. Der Anleger hat außerdem die Möglichkeit, sich unmittelbar als Kommanditist (Direktkommanditist) an der Fondsgesellschaft zu beteiligen, und wird dann als Gesellschafter in das Handelsregister eingetragen. Anfangsausschüttungen Die Kommanditisten/Treugeber sollen planmäßig Anfangsausschüttungen von 6,00 Prozent p.a. ihrer gezeichneten und eingezahlten Kapitaleinlagen erhalten. Die Ausschüttungen erfolgen pro rata temporis, d.h. pro vollen Monat der Zugehörigkeit des Kommanditisten/Treugebers zur Fondsgesellschaft in Höhe von 1/12. Die monatlich erfolgenden Ausschüttungen werden kostenfrei auf das der Fondsgesellschaft bzw. Treuhänderin bekannte Konto des jeweiligen Anlegers überwiesen. Kündigung/Veräußerung Eine ordentliche Kündigung der Gesellschaft durch die Gesellschafter ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Fondsgesellschaft endet am Die Fortsetzung der Gesellschaft kann jedoch durch Gesellschafterbeschluss für maximal zwei Jahre, auch mehrfach, beschlossen werden (Fortsetzungsbeschluss), wobei die Dauer der Gesellschaft um maximal 7,50 Jahre verlängert werden kann. Gesellschaftern, die gegen die Fortsetzung der Gesellschaft gestimmt haben, steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen auszuüben ist. Der kündigende Gesellschafter, der seine Kapitaleinlage eingezahlt hat, scheidet gegen Zahlung einer Abfindung aus der Fondsgesellschaft aus. Werden die Auflösung und Liquidation beschlossen, nehmen auch die kündigenden Gesellschafter an der Liquidation teil. Die Liquidation der Gesellschaft umfasst auch die Liquidation der Tochtergesellschaft (Objektbesitzgesellschaft Gössendorf). Außerdem kann der Gesellschafter seine Beteiligung zu den Bedingungen des 21 des Gesellschaftsvertrages übertragen (vgl. Gesellschaftsvertrag ab Seite 60 des Verkaufsprospektes). Eingeschränkte Fungibilität der Anteile/Übertragbarkeit Für den Handel mit Anteilen an der Fondsgesellschaft gibt es bislang keinen öffentlichen Markt wie beispielsweise eine Börse für Aktien und Anleihen; die Fungibilität ist deshalb eingeschränkt. Kaufinteressenten müssen auf Initiative des Anlegers gefunden werden. Gleichwohl können Kommanditisten oder Treugeber ihre Beteiligung mit Genehmigung der geschäftsführenden Kommanditistin oder der AIF-Verwaltungsgesellschaft zum eines Kalenderjahres auf Dritte übertragen, es sei denn, die Kapitaleinlage beträgt nicht mindestens ,00, ist nicht durch ganzzahlig teilbar oder sie stellt ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft im Sinne von 25 Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz dar (vgl. Verkaufsprospekt Kapitel 4 Die Anlegerbetrachtung Regelungen des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes ). Risiken Die Fondsgesellschaft hat über die Objektbesitzgesellschaft eine Immobilie mit einem langfristigen Mietvertrag erworben. Die Fondsgesellschaft unterliegt mit der über die Objektbesitzgesellschaft vermieteten Immobilie somit Risiken, deren Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung vom Bereich Risikomanagement der AIF-Verwaltungsgesellschaft im Rahmen des fondsbezogenen Risikomanagementsystems durchgeführt werden. Beteiligungen an einem geschlossenen inländischen Publikums-AIF bergen regelmäßig nicht vorhersehbare Risiken. Unvorhersehbare zukünftige Entwicklungen in rechtlicher, steuerlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht können in den Planungen und Kalkulationen nicht völlig erfasst werden. Da jeder Anleger mit einer Beteiligung unterschiedliche Ziele verfolgen kann, sollten die Angaben und Annahmen im Verkaufsprospekt und in dieser Produktinformation unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Situation kritisch geprüft werden. Gegebenenfalls sollte sich der Anleger vor einem Beitritt von einem fachkundigen Dritten seines Vertrauens beraten lassen. Risiko aus fehlender Risikostreuung Der vorliegende geschlossene inländische Publikums-AIF investiert in eine Anlageklasse an einem Standort, weshalb keine standort- oder anlagebedingte Risikodiversifikation im Sinne von 262 Abs. 1 KAGB gegeben ist. Das kann zu verminderten Mittelrückflüssen an die Anleger bis hin zum Totalverlust hinsichtlich der vom Anleger eingesetzten Kapitaleinlage führen, da nachteilige Entwicklungen des Investmentvermögens nicht durch Investitionen in einem anderen Anlagesegment oder Markt ausgeglichen werden können.

12 12 Das Angebot im Überblick Anwendung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes In Österreich gilt das Immobilien-Investmentfondsgesetz. Der vorliegende Alternative Investmentfonds (AIF) fällt nach Auffassung der Emittentin nicht unter das Immobilien-Investmentfondsgesetz. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die österreichische Finanzverwaltung die Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes ganz oder in Teilen anwendet. Dies könnte zu Veränderungen der steuerlichen Veranlagungen in Bezug auf die Ermittlung der Einkünfte und zu einer Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung in Österreich führen, was wiederum zusätzliche Kosten und damit verbunden geringere Anlegerergebnisse verursachen könnte (vgl. Kapitel 11 Angaben der für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften Auswirkungen einer Anwendung des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes des Verkaufsprospektes). Geschäftsrisiko/Insolvenz der Fondsgesellschaft Das Geschäftsrisiko hängt von einer Vielzahl nicht verlässlich prognostizierbarer Einflussgrößen ab, weshalb es zu von prognostizierten Erwartungen abweichenden Ergebnissen kommen kann. Beim Ausfall der derzeitigen Mieterin besteht z.b. das Risiko, dass keine adäquate Anschlussvermietung zu den gleichen wirtschaftlichen Konditionen gelingt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Erträge der Fondsgesellschaft können dadurch geringer oder ganz ausfallen. Bewirtschaftungskosten müssten von der Fondsgesellschaft (über ihre Objektbesitzgesellschaft) getragen werden, was zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für die Fondsgesellschaft führen würde. Es besteht weiterhin das Risiko, dass Instandhaltungs- und -setzungskosten höher als prognostiziert ausfallen, was zu einer Reduzierung der Liquiditätsrücklage oder einer notwendigen Nachfinanzierung führen könnte. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass auf den Grundstücken Altlasten oder Verunreinigungen bestehen oder zukünftig entstehen, die kostenpflichtig beseitigt werden müssen, oder nach dem Erwerb der Grundstücke Erschließungskosten, Ausbaubeiträge und Sanierungsumlagen anfallen können, wodurch es zu Ertragseinbußen kommen kann. Die Gebäude können zum Zeitpunkt der Liquidation des AIF vollständig verbraucht und/oder nicht mehr verwertungsfähig sein, was zu einem geringeren Liquidationserlös als angenommen führen könnte. Bei Insolvenz können andere Gläubiger ihre Ansprüche und Forderungen gegen die Fondsgesellschaft vor den Gesellschaftern/Anlegern geltend machen und deren Ansprüche werden erst befriedigt, nachdem die Ansprüche anderer Gläubiger beglichen wurden. Eine Kapitalgarantie für die Anleger besteht nicht. Liquiditätsrisiko, Risiko durch den Einsatz von Fremdkapital Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft aufgrund inkongruenter Kapitalzu- und -abflüsse oder aufgrund zu geringer Einnahmen ihre ausreichende Liquidität (definiert als Fähigkeit, über genügend Zahlungsmittel zu verfügen) verliert und damit ihre bestehenden oder entstehenden Zahlungsverpflichtungen, insbesondere aus der vereinbarten langfristigen Fremdfinanzierung, nicht mehr uneingeschränkt erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeit). Die Folge hiervon kann unter anderem sein, dass die finanzierende Bank den Kredit zur Zahlung fällig stellt, sodass die Immobilie vorzeitig verkauft werden müsste oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fondsgesellschaft zu stellen wäre. Maximales Risiko Das maximale Risiko, das den Anleger treffen kann, der die Kapitaleinlage aus Eigenmitteln erbracht hat, ist der vollständige Verlust des eingezahlten Kapitals zzgl. Ausgabeaufschlag. Das Risiko, das den Anleger treffen kann, der die Beteiligungssumme finanziert hat, ist der vollständige Verlust des eingezahlten Kapitals zzgl. Ausgabeaufschlag. Das maximale Risiko, das sich daraus für den Anleger ergeben kann, ist die Entstehung zusätzlicher Finanzierungskosten, Zinsen sowie ggf. Steuernachzahlungen und somit der Verlust weiteren Vermögens. Eine detaillierte Darstellung weiterer Risiken, die sich im Zusammenhang mit einer Beteiligung an dieser Vermögensanlage ergeben können, findet sich im Verkaufsprospekt. Den Anlegern wird ausdrücklich empfohlen, die Risikohinweise im Kapitel 7 Risiken der Kapitalanlage des Verkaufsprospektes aufmerksam zu lesen. Investitionsvolumen Das Investitionsvolumen des Fonds beträgt ,00 und wird wie folgt finanziert: Mittelherkunft kumulierte Darstellung (Prognose) in Prozent der Summe Kommanditkapital ,96% Agio ,65% Fremdkapital ,39% Finanzierungsvolumen ,00% Alle Werte in Euro und gerundet

13 Das Angebot im Überblick 13 In der Platzierungsphase verfügt die Fondsgesellschaft auf Ebene der Objektbesitzgesellschaft neben der Langfristfinanzierung über eine Zwischenfinanzierung, um den Kaufvertrag einschließlich Erwerbsnebenkosten sowie den Generalübernehmervertrag und die Vereinbarung bzgl. des Ausstattungskostenzuschusses erfüllen zu können. Im Rahmen der Fondsfinanzierung hat die IMMAC Immobilienfonds GmbH eine Schließungsgarantie für das einzuwerbende Kommanditkapital zum abgegeben. Sie hat zu diesem Zeitpunkt das noch nicht platzierte Eigenkapital entweder selbst oder über Dritte zu zeichnen und unverzüglich einzuzahlen. Diese Einzahlungsverpflichtung gilt auch schon vor dem in der Höhe, in der ausstehende Einlagen nicht zwischenfinanziert werden können. Diese ausstehenden Einlagen werden unter Hinzuziehung von Sicherheiten seitens der IMMAC Immobilienfonds GmbH oder von ihr benannter Dritter zwischenfinanziert. Da das Investitionsobjekt bereits erworben und der Kaufpreis gezahlt worden ist, besteht im Zusammenhang mit der Schließungsgarantie somit grundsätzlich nur dann das Risiko einer Rückabwicklung der Fondsgesellschaft, wenn die Schließungsgarantin ihre vertragliche Verpflichtung nicht oder nur teilweise erfüllen kann. Die nachfolgend dargestellte komprimierte Mittelverwendung entspricht der vom Institut der Wirtschaftsprüfer empfohlenen komprimierten Darstellung der Mittelverwendung für die Investitionsphase. Die aufgeführten Beträge setzen sich aus den Kostenpositionen der auf Seite 42 abgebildeten Finanz- und Investitionspläne der Fondsgesellschaft und der Objektbesitzgesellschaft zusammen. Komprimierte Mittelverwendung (Prognose) in Prozent der Summe * Die Prospektverantwortliche oder eine ihr nahestehende Person haben aus dem Erwerb des Investitionsobjektes innerhalb der letzten fünf Jahre keinen Zwischengewinn erzielt. Es sind keine Vergütungen, Provisionen o.ä. an die Prospektverantwortliche oder eine ihr nahestehende Person enthalten. in Prozent des Emissionskapitals 1. Aufwand für den Erwerb oder die Herstellung des Anlageobjektes inkl. Nebenkosten * ,90% 150,88% 2. Emissionsabhängige Kosten ,90% 25,00% 2.1. Vergütungen ,48% 22,45% 2.2. Nebenkosten der Kapitalanlage ,42% 2,55% 3. Sonstiges ,56% 2,80% 4. Liquiditätsreserve ,64% 1,16% Summe ,00% 179,83% Alle Werte in Euro und gerundet Neben den absoluten Beträgen ist die prozentuale Verteilung bezogen auf das Investitionsvolumen inkl. Ausgabeaufschlag abgebildet. Mit Bezug darauf wird verdeutlicht, dass für den Erwerb oder die Herstellung des Anlageobjektes inkl. Nebenkosten 83,90 Prozent verwendet werden. Die emissionsabhängigen Kosten in Höhe von 13,90 Prozent bezogen auf das Investitionsvolumen inkl. Ausgabeaufschlag setzen sich aus Vergütungen und Nebenkosten der Kapitalanlage zusammen, wobei in den Vergütungen fondsbezogene Aufwendungen für den Vertrieb (inkl. Ausgabeaufschlag), die Schließungsgarantie, die Konzeption, die Finanzierungsvermittlung, die Geschäftsbesorgung sowie die Objektankaufsprüfung enthalten sind. In den Nebenkosten der Kapitalanlage sind Aufwendungen für Buchhaltungsleistungen, Kosten im Zusammenhang mit der Vertriebsgenehmigung durch die BaFin, Kosten der Verwahrstelle sowie die Finanzierungskosten, insgesamt ,33, enthalten. Unter der Position Sonstiges ist der Ausstattungskostenzuschuss in Höhe von ,00 dargestellt. Die Liquiditätsreserve auf Ebene der Objektbesitzgesellschaft in Höhe von ,67 wird für unvorhersehbare Kosten in der Investitionsphase gebildet. In Bezug auf das einzuwerbende Kommanditkapital inkl. Ausgabeaufschlag machen die emissionsabhängigen Kosten 25,00 Prozent aus. Da die Eigenkapitalquote bei der Vielzahl von Beteiligungsangeboten stark differiert, hat dieser Wert als Vergleichsgröße nur bedingt Aussagekraft. Die Kennziffer mit Bezug auf das Investitionsvolumen ist hingegen unabhängig von der Eigenka-

14 14 Das Angebot im Überblick pitalquote eines Beteiligungsangebotes und als vergleichende Kennziffer signifikant. Nähere Angaben zum Investitionsvolumen sowie zur Finanzierung finden Sie im Kapitel Die Finanz- und Investitionspläne der Fondsgesellschaft und der Objektbesitzgesellschaft ab Seite 42. Prognostizierte Ausschüttungen Aus der Prognoserechnung ergeben sich im Verlauf des Fonds folgende Planausschüttungen für den Anleger: In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass das Investitionsobjekt nach einem Haltezeitraum von 15 Jahren veräußert wird. Durch die Veräußerung sollen Wertsteigerungen erzielt werden. Die Wertentwicklung der Immobilie hängt wesentlich von der erfolgreichen Nutzung als Pflegeeinrichtung sowie der Entwicklung des Mietertrages ab. Eine gesicherte Wettbewerbsposition und einen guten Instandhaltungszustand vorausgesetzt, wird die Werthaltigkeit der Immobilie durch den Ertragswert des Betriebsstandortes bestimmt. Der Kaufpreis für die Immobilie inkl. Grund und Boden zuzüglich der Investitionen der Objektbesitzgesellschaft aus dem Generalübernehmervertrag und des Ausstattungskostenzuschusses in Höhe von insgesamt ,00 beträgt durchschnittlich das 12,96-Fache der anfänglichen Jahresmieteinnahmen der Objektbesitzgesellschaft. Die Fondsgesellschaft geht von einem Veräußerungserlös der Immobilie zum 12,50-Fachen der angenommenen Jahresmiete zum Veräußerungszeitpunkt aus, was einem Mittelrückfluss in Höhe von ca. 113,52 Prozent der Kommanditeinlagen ohne Ausgabeaufschlag entspricht. Insgesamt werden somit 211,35 Prozent der Kommanditeinlagen ohne Ausgabeaufschlag an Ausschüttungen vor Steuern prognostiziert. Ein steuerlicher Veräußerungsgewinn ist in Österreich mit einem Sondersteuersatz von 25,00 Prozent zu versteuern, welcher in der Prognoserechnung nach Berücksichtigung eines Ausschüttungen in Prozent der Kommanditeinlage ohne Agio (Prognose) Jahre Zeitraum 6,00% 4, ,50% 4, ,75% 4, ,00% 2, ,83% 15,00 Gesamt Inflationsabschlages zum Abzug gebracht wurde. Anstelle des besonderen Steuersatzes von 25,00 Prozent kann auf Antrag der allgemeine Steuertarif angewendet werden (Regelbesteuerungsoption; vgl. Kapitel 11 Angaben der für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften - Besteuerung von Veräußerungsgewinnen des Verkaufsprospektes). Bei der Darstellung handelt es sich um prognostizierte Werte. Es besteht das Risiko, dass sich deutliche Abweichungen von den prognostizierten Werten ergeben und die Auszahlungen an die Anleger tatsächlich deutlich geringer ausfallen, wenn sich wesentliche Abweichungen von den zugrunde gelegten Annahmen ergeben (insbesondere Höhe des Verkaufserlöses, Höhe der Kosten und Mieteinnahmen sowie Inflationsentwicklung). Eine detaillierte Ergebnisdarstellung findet sich im Folgekapitel Die Anlegerbetrachtung. Besteuerung Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft, die über die Objektgesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie in geringerem Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Am Ende der prospektierten Fondslaufzeit werden zusätzlich Einkünfte aus der Veräußerung des Investitionsobjektes erzielt. In der Prognoserechnung wurde unterstellt, dass der vorliegende Alternative Investmentfonds nicht unter das Immobilien-Investmentfondsgesetz fällt, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass die österreichische Finanzverwaltung die Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes ganz oder in Teilen anwendet, was wiederum zusätzliche Kosten und damit verbunden geringere Anlegerergebnisse verursachen könnte. Gemäß Prognoserechnung erzielt die Fondsgesellschaft bereits im ersten vollen Geschäftsjahr ein positives steuerliches Ergebnis. Die steuerlichen Mietüberschüsse sind unter den in den steuerlichen Grundlagen genannten Prämissen uneingeschränkt in Österreich steuerpflichtig. Nach dem geltenden Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Österreich steht ausschließlich Österreich als Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht zu. Bei einer Veräußerung der Immobilie durch die Objektbesitzgesellschaft, einer Veräußerung der Objektbesitzgesellschaft durch die Fondsgesellschaft und einer Veräußerung des Fondsanteils durch den Anleger hat Österreich ein Besteuerungsrecht auf einen möglichen Veräußerungsgewinn.

15 Das Angebot im Überblick 15 Weitere Einzelheiten hierzu werden im Kapitel 11 Angaben der für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften des Verkaufsprospektes dargestellt. Rechte und Pflichten Die Direkt- und Treuhandkommanditisten sind in Ansehung ihrer Rechte und Pflichten als Kommanditisten gleichgestellt, abgesehen von den handelsregisterlichen Besonderheiten (Handelsregistervollmacht, namentliche Eintragung im Handelsregister) und dem Bestehen eines Treuhandverhältnisses. Die Anleger sind verpflichtet, nach ihrem Beitritt zur Fondsgesellschaft die Beteiligungssumme einzuzahlen. Auf die Kapitalanlage wird regelmäßig ein Ausgabeaufschlag in Höhe von fünf Prozent erhoben. Zehn Prozent der Kommanditeinlagen ohne Ausgabeaufschlag des Anlegers werden als Haftsumme in das Handelsregister eingetragen. Der Anleger hat Informations- und Kontrollrechte, das Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und ein Stimmrecht entsprechend der gezeichneten Kapitaleinlage, das Recht auf Ergebnisbeteiligung, ein Kündigungsrecht im Falle eines Fortsetzungsbeschlusses gemäß 23 des Gesellschaftsvertrages, einen Ausschüttungs-/Gewinnauszahlungsanspruch, das Recht zur Übertragung des Gesellschaftsanteiles sowie das Recht auf Zahlung einer Abfindung beim Ausscheiden aus der Gesellschaft. Kommanditisten, die nicht zur Führung der Geschäfte befugt sind, haben außerdem ein Widerspruchsrecht bei Geschäften, die nicht vom Gesellschaftszweck umfasst sind. Haftung des Anlegers Gemäß Gesellschaftsvertrag werden zehn Prozent der Kapitaleinlage ohne Ausgabeaufschlag des Anlegers (Pflichteinlage) als Haftsumme (Hafteinlage) in das Handelsregister eingetragen. Im Außenverhältnis haftet der Anleger als Kommanditist gemäß den 171ff. HGB in Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage. Die Haftung erlischt mit Einzahlung der Hafteinlage in die Fondsgesellschaft. Es besteht das Risiko, dass die Haftung gemäß 172 Abs. 4 HGB wieder auflebt, wenn die Hafteinlage zurückgezahlt wird. Gleiches gilt, wenn Gewinnanteile entnommen werden, während der Kapitalanteil des Anlegers durch Verlust unter die geleistete Hafteinlage gesunken ist. Eine wieder auflebende Haftung besteht gemäß 160 Abs. 1 HGB fünf Jahre nach Ausscheiden des Anlegers aus der Fondsgesellschaft fort. Aufgrund des Freistellungsanspruches der Treuhandkommanditistin gegen den Treugeber unter dem Treuhandvertrag gelten die vorstehenden Regelungen zur Haftung des Anlegers für einen Treugeber entsprechend. Gemäß Prognoserechnung entsteht für den Anleger während der Fondslaufzeit keine über seine geleistete Einlage hinausgehende Haftung. Erst ab Auflösung des Fonds und Rückzahlung seiner Einlage besteht die sogenannte Nachhaftung in Höhe der eingetragenen Hafteinlage. Offenlegung von Informationen Ihren Offenlegungs- und Informationspflichten gegenüber den Anlegern kommt die AIF-Verwaltungsgesellschaft regelmäßig nach, indem sie sämtliche offenlegungspflichtigen Informationen einschließlich aller wesentlichen Änderungen im Sinne von 300 KAGB den Anlegern in einem nur ihnen zugänglichen Bereich unter oder auf Anforderung des Anlegers schriftlich zur Verfügung stellt. Dies gilt ebenfalls für die Jahresberichte über das Investment.

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17 17 Die Anlegerbetrachtung

18 18 Die Anlegerbetrachtung Die Anlegerbetrachtung Prognostizierte Wertentwicklung der Kapitalbeteiligung In der Anlegerbetrachtung wurde unterstellt, dass der Anleger in Deutschland wohnhaft ist, in Österreich weder einen (weiteren) Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und als natürliche Person seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen hält. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption des Alternativen Investmentfonds sind im Verkaufsprospekt im Kapitel 11 Angaben der für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften dargestellt. Es wird weiter davon ausgegangen, dass die mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft generierten Einkünfte die einzigen positiven oder negativen Einkünfte sind, die der Anleger mit irgendwelchen Einkünften aus Quellen in Österreich, insbesondere aus der Vermietung oder Verpachtung des in Österreich belegenen Investitionsobjektes, erzielt. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Individuelle Belange, die sich aus persönlichen Umständen des Anlegers ergeben, können bei der Betrachtung daher nicht berücksichtigt werden. Bei den folgenden Darstellungen handelt es sich um prognostizierte Werte. Es besteht das Risiko, dass sich deutliche Abweichungen von den prognostizierten Werten ergeben können und die Auszahlungen an die Anleger tatsächlich deutlich geringer ausfallen können, wenn sich wesentliche Abweichungen von den zugrunde gelegten Annahmen ergeben. Rentabilität Aufgrund des zwischen Deutschland und Österreich bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens wird in Österreich als Belegenheitsstaat die Besteuerung der Einkünfte aus diesem Fonds durchgeführt. In Österreich bestehen für Zwecke der Einkommensbesteuerung drei Steuersätze. Die Steuersätze betragen für beschränkt Steuerpflichtige 36,50 Prozent (für Einkommen zwischen ,00 und ,00), 43,21 Prozent (für Einkommen über ,00 bis ,00) sowie 50,00 Prozent (für Einkommen über ,00 jährlich). Die Einkommensteuer ist bei beschränkt Steuerpflichtigen jedoch mit der Maßgabe zu berechnen, dass dem Einkommen ein Betrag von 9.000,00 hinzuzurechnen ist. Ein steuerlicher Veräußerungsgewinn ist in Österreich mit einem Sondersteuersatz von 25,00 Prozent (im Folgenden auch Immobilienertragsteuer genannt) zu versteuern. Bei der Berechnung der Rentabilität wurde in allen Szenarien davon ausgegangen, dass der Veräußerungserlös aus der Beteiligung der Immobilienertragsteuer unterliegt. Anstelle des besonderen Steuersatzes von 25,00 Prozent kann auf Antrag der allgemeine Steuertarif angewendet werden (Regelbesteuerungsoption; vgl. Kapitel 11 Angaben der für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften - Besteuerung von Veräußerungsgewinnen des Verkaufsprospektes). Auch die Rentabilitätsdarstellung ist eine Prognose. Unter den Annahmen der Prognoserechnung würden sich während der Bewirtschaftungsphase Rückflüsse in Höhe von insgesamt 97,83 Prozent und aus der Veräußerung 113,52 Prozent vor Steuern bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital ohne Ausgabeaufschlag ergeben. Der bei diesem Fonds ermittelte durchschnittliche Wertzuwachs von 3,75 Prozent p.a. nach Steuern ergibt sich bei einem angenommenen Steuersatz von 50,00 Prozent für die österreichischen Einkünfte, sofern alle Prämissen eintreten. Bei einem unterstellten Steuersatz von 36,50 Prozent für die österreichischen Einkünfte ergibt sich unter den gleichen Voraussetzungen ein durchschnittlicher Wertzuwachs von 4,46 Prozent p.a. nach Steuern. Sofern die gesamten österreichischen Einkünfte innerhalb des steuerlichen Freibetrages von derzeit 2.000,00 p.a. liegen, ergibt sich unter den gleichen Voraussetzungen ein durchschnittlicher Wertzuwachs von 6,40 Prozent p.a. Es bestehen unterschiedliche Methoden, um den Wertzuwachs bzw. die Rendite einer Kapitalanlage zu bestimmen. Es gibt keine einheitlich verwandte Definition, weshalb ein Vergleich der von der Emittentin in dieser Produktinformation angegebenen Wertzuwächse mit alternativen Kapitalanlagen nur bedingt möglich ist. Zur Ermittlung des durchschnittlichen Wertzuwachses insgesamt p.a. vor Steuern wurde von der Summe der Barausschüttungen aus der Vermietungsphase und dem Barzufluss aus der Liquidationsphase das eingesetzte Kapital (Kommanditeinlage zzgl. Ausgabeaufschlag) abgezogen und somit der Vermögenszugewinn vor Steuern ermittelt. Dieser Vermögenszugewinn wurde durch die prognostizierte Laufzeit der Fondsgesellschaft von 15 Jahren geteilt und somit ergibt sich der durchschnittliche jährliche Wertzuwachs vor Steuern. Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Wertzuwachses insgesamt p.a. nach Steuern wurden vier Szenarien berechnet, in welchen mit Grenzsteuersätzen in Höhe von 0,00, 36,50, 43,21 sowie 50,00 Prozent kalkuliert wurde. Für die Ermittlung wurden von der Summe der Barausschüttungen aus der Vermietungsphase und dem Barzufluss aus der Liquidationsphase die Summe der Steuerbelastungen sowie das eingesetzte Kapital (Kommanditeinlage zzgl. Ausgabeaufschlag) abgezogen

19 Die Anlegerbetrachtung 19 und somit wurde der Vermögenszugewinn nach Steuern ermittelt. Dieser Vermögenszugewinn wurde durch die prognostizierte Laufzeit der Fondsgesellschaft von 15 Jahren geteilt und somit ergibt sich der durchschnittliche jährliche Wertzuwachs nach Steuern. Detailliertere Ausführungen bezüglich der steuerlichen Betrachtung finden sich im Kapitel 11 Angaben der für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften des Verkaufsprospektes. Beispielrechnung für eine Beteiligung in Höhe von ,00 zuzüglich 5,00 Prozent Agio bei einer angenommenen Veräußerung der Immobilie nach dem (Prognose) Persönlicher Steuersatz 0,00% 36,50% 43,21% 50,00% I. Vermietungsphase Summe Barausschüttungen Summe Steuerbelastungen II. Liquidationsphase (Verkaufserlös + Liquiditätsreserve Kreditvaluta Abwicklungskosten) Barzufluss Summe Steuerbelastungen III. Mittelrückfluss vor Steuern nach Steuern IV. Vermögenszugewinn Mittelrückfluss nach Steuern abzgl. Kommanditeinlage + Agio Vermögenszugewinn nach Steuern V. Wertzuwachs Durchschnittlicher Wertzuwachs insgesamt p.a. vor Steuern 6,75% 6,75% 6,75% 6,75% nach Steuern 6,40% 4,46% 4,11% 3,75% Alle Werte in Euro und gerundet in Prozent 6,00% 6,50% 6,75% 7,00% 113,52% 5,62% 107,90% * * * zeitanteilig Ausschüttungen nach Steuern in Prozent Steuern bei Steuersatz von 36,50 Prozent Veräußerung Prognostizierter Verlauf der Auszahlungen

20 20 Die Anlegerbetrachtung Kapitalrückflussrechnung (Prognose) Beispielrechnung für eine Beteiligung in Höhe von ,00 bei einer angenommenen Veräußerung der Immobilie nach dem und einem persönlichen Steuersatz von 36,50 Prozent Jahr 1.1 Eigenkapitaleinzahlung inkl. Agio 1.2 Gebundenes Kapital inkl. Agio 2.1 Prospektierte Ausschüttungen 2.2 Eigenkapitalrückzahlung 2.3 Gewinnauszahlung Steuerliches Ergebnis 2.4 Steuerzahlung (-) Summe Rückfluss Haftungsvolumen Anteiliges Fremdkapital Erwerb Auflösung Gesamt Alle Werte in Euro und gerundet

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