Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes Wuppertal für die Amtszeit vom bis zum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12."

Transkript

1 Stadt Mettmann Der Bürgermeister -Zentrale Verwaltung und Organisation- Neanderstr Mettmann Tel: 02104/ , Fax 155 Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes Wuppertal für die Amtszeit vom bis zum Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Strafkammern (einschließlich Schwurgericht ohne Jugendkammern) des Landgerichtes Wuppertal für die Amtszeit vom bis zum Die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Jugendschöffen werden direkt vom Jugendamt erstellt. Bei Interesse für diese Funktion bitte direkt ans Jugendamt wenden. Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 30 (Befugnisse der Schöffen) (1) Insoweit das Gesetz nicht Ausnahmen bestimmt, üben die Schöffen während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amtsgericht aus und nehmen auch an den im Laufe einer Hauptverhandlung zu erlassenen Entscheidungen Teil, die in keiner Beziehung zu der Urteilsfällung stehen und die auch ohne mündliche Verhandlung erlassen werden können. (2) Die außerhalb der Hauptverhandlung erforderlichen Entscheidungen werden von dem Richter beim Amtsgericht erlassen. -1-

2 31 (Ehrenamt) Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. 32 ( Unfähigkeit zum Schöffenamt ) Unfähig zu dem Amt des Schöffen sind: 1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffent- licher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; 2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher zur Folge haben kann. 33 (Nicht zu berufene Personen) 1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode des fünfundzwanzigste Lebens- jahr noch nicht vollendet haben würden; 2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es zu Beginn der Amtsperiode vollenden würden; 3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten nicht in der Gemeinde wohnen; 4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind; -2-

3 5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. 34 (Weitere nicht zu berufende Personen) (1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. der Bundespräsident; 2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung; 3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können; 4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte; 5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; 6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die Satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind; 7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert. (2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt des Schöffen nicht berufen werden sollen. -3-

4 Die Stadt Mettmann hat dem Präsidenten des Landgerichtes Wuppertal 22 Hauptschöffen für die Strafkammern (einschließlich Schwurgericht ohne Jugendkammern) des Landgerichtes Wuppertal sowie vier Hauptschöffen für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes Wuppertal vorzuschlagen. Die Vorschlagslisten werden vom Rat der Stadt Mettmann gewählt. Dabei sind dem Rat der Stadt alle eingegangenen Bewerbungen vorzulegen. Letztlich gewählt werden die Haupt- und Hilfsschöffen jedoch von den Schöffenwahlausschüssen bei den zuständigen Amtsgerichten. Die Zahl der Schöffen ist in der Regel so bestimmt, dass jeder Schöffe zu etwa 12 Sitzungen im Jahr herangezogen wird. Dabei kann es geschehen, dass sich eine Hauptverhandlung hauptsächlich beim Landgericht über mehrere Sitzungstage erstreckt. Ein Schöffe darf weder in der Übernahme oder Ausübung des Amtes beschränkt noch benachteiligt werden. Er/Sie ist für die Zeit seiner Amtstätigkeit vom Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Eine Kündung des Arbeitsverhältnisses wegen der Übernahme oder Ausübung des Amtes ist unzulässig. ( 45 DRiG) -4-

5

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Amtsblatt der Seite 1 von 5 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 22 / 2013 ausgegeben am: 05.06.2013 Inhalt: Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr

Mehr

Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste

Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste An Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Haus des Jugendrechts Jugendhilfe im Strafverfahren z.hd. Herrn Nitsche Heinrich-Lanz-Str. 38 68165 Mannheim Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in

Mehr

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. II. Abschnitt Amt der Schöffen II. Abschnitt Amt der Schöffen 2. Ehrenamt; Verpflichtung zur Übernahme 2.1 Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. 2.2 Nach der

Mehr

Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl 2018

Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl 2018 Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl 2018 (Bewerbungsschluss für die Stadt Mittweida 15. April 2018) An die Stadtverwaltung Mittweida Referat Zentrale Dienste Markt 32 09648 Mittweida

Mehr

Bewerbungsschluss zur Aufnahme in die Vorschlagsliste:

Bewerbungsschluss zur Aufnahme in die Vorschlagsliste: Adresse des/der Vorgeschlagenen Familienname Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Adresse des/der Vorschlagenden (nur bei Vorschlag durch Dritte) Bezeichnung Telefon/E-Mail Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort An

Mehr

Bewerbung für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste der Stadt Reichenbach im Vogtland (Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023)

Bewerbung für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste der Stadt Reichenbach im Vogtland (Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023) An die Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland Abt. Hauptverwaltung / Personalwesen SG Zentrale Dienste Markt 1 08468 Reichenbach im Vogtland Bewerbung für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste

Mehr

Das Ehrenamt als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe Wahlperiode

Das Ehrenamt als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe Wahlperiode Das Ehrenamt als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe Wahlperiode 2019-2023 Informationen für Bewerberinnen und Bewerber* aus dem Landkreis Rosenheim 1. Was sind Schöffen? Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichter.

Mehr

Bewerbungsschluss zur Aufnahme in die Vorschlagsliste:

Bewerbungsschluss zur Aufnahme in die Vorschlagsliste: Adresse des/der Vorgeschlagenen Familienname Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Adresse des/der Vorschlagenden (nur bei Vorschlag durch Dritte) Bezeichnung (z.b. Organisation, Verband, Einrichtung)

Mehr

Protokoll. zur Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Birkenbeul. am in Weißenbrüchen

Protokoll. zur Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Birkenbeul. am in Weißenbrüchen Beginn: 19.00 Uhr Anwesend waren: Protokoll zur Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Birkenbeul a) stimmberechtigt Ortsbürgermeisterin Birgit Merzhäuser I. Beigeordneter Bernd-Jürgen Pick II.

Mehr

GEMEINDE NORDHEIM Az.: Sitzung des Verwaltungsausschusses am Sitzung des Gemeinderates am

GEMEINDE NORDHEIM Az.: Sitzung des Verwaltungsausschusses am Sitzung des Gemeinderates am GEMEINDE NORDHEIM Az.: 082.42 Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.05.2018 Sitzung des Gemeinderates am 18.05.2018 öffentlich Sitzungsvorlage 56/2018 Schöffenwahl a) Aufstellung der Vorschlagsliste

Mehr

Information zur Schöffenwahl 2018

Information zur Schöffenwahl 2018 Rechtsamt / Schöffenbüro Februar 2018 Information zur Schöffenwahl 2018 Seit über 100 Jahren sind in Deutschland neben Berufsrichtern auch ehrenamtliche Laienrichter an der Rechtspflege beteiligt. Nach

Mehr

Protokoll. zur Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Bruchertseifen, am im Hotel Kroppacher Schweiz in Bruchertseifen

Protokoll. zur Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Bruchertseifen, am im Hotel Kroppacher Schweiz in Bruchertseifen Protokoll zur Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Bruchertseifen, am 14.05.2008 im Hotel Kroppacher Schweiz in Bruchertseifen Beginn: 18.05 Uhr Ende: 19.15 Uhr Anwesend waren: a) stimmberechtigt

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Grabnutzungsrecht Für die nachstehend aufgeführten Grabstätte auf dem städtischen Friedhof der Stadt Brakel, Bökendorfer Str. 4, 33034 Brakel, wird hiermit gemäß 15 Abs. 6 der

Mehr

Jahrgang: 2013 Nr. 10 Ausgabetag Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung

Jahrgang: 2013 Nr. 10 Ausgabetag Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung Amtsblatt Jahrgang: 2013 Nr. 10 Ausgabetag 01.07.2013 Inhalt: Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung 1 Öffentliche Auflegung der Vorschlagliste für die Wahl der Jugendhaupt- und JugendhilfsschöffInnen Seite

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF 09.02.2018 53. Jahrgang, Nr. 2 Verantwortlicher Herausgeber: Stadt Deggendorf - Büro des Oberbürgermeisters, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf Erscheint nach Bedarf

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode In welchen Gerichtsbarkeiten werden Schöffen eingesetzt?

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode In welchen Gerichtsbarkeiten werden Schöffen eingesetzt? LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2011 7. Wahlperiode 07.05.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Verpflichtung zum Schöffenamt und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

Jahrgang 2018 Nr. 09 Ausgabetag

Jahrgang 2018 Nr. 09 Ausgabetag Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung 1 Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Monheim am Rhein für die Amtszeit vom 01.01.2019

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1663 18.07.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Informationen über das Ehrenamt

Mehr

Gerechtigkeit braucht bürgerschaftliches Engagement

Gerechtigkeit braucht bürgerschaftliches Engagement Schöffenwahlen 2008 Gerechtigkeit braucht bürgerschaftliches Engagement Wahl, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schöffen und Jugendschöffen DVS Warum nehmen ehrenamtliche Richter an der Rechtsprechung

Mehr

Informationen zum Schöffenamt

Informationen zum Schöffenamt Informationen zum Schöffenamt 1. Ehrenamt Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt ( 31, 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes GVG ). Jeder Staatsbürger ist zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit von

Mehr

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) GVG Ausfertigungsdatum: 12.09.1950 Vollzitat: "Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 2

Mehr

Vom 14. Dezember /0061 -

Vom 14. Dezember /0061 - Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

Mehr

Bekanntmachung. Im Jahre 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt.

Bekanntmachung. Im Jahre 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Fachgebiet 1.5 Bekanntmachung Im Jahre 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Gesucht werden in der 20 Frauen und Männer, die am Amtsgericht

Mehr

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung...

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung... STIFTUNGSURKUNDE Stiftung... 2 Vor dem unterzeichneten Notar..., mit Amtssitz in..., sind heute zum Zwecke der Errichtung einer Stiftung erschienen: - Herr... und - Frau... Diese haben dem unterzeichneten

Mehr

Vorlage zu den Sitzungen der nachfolgenden Gremien: Kreisausschuss TOP Kreistag TOP TOP TOP

Vorlage zu den Sitzungen der nachfolgenden Gremien: Kreisausschuss TOP Kreistag TOP TOP TOP Vorlage Nr. 253 /WP09 öffentliche Sitzung Vorlage zu den Sitzungen der nachfolgenden Gremien: Kreisausschuss 15.06.2010 TOP Kreistag 08.07.2010 TOP TOP TOP Vorschläge zur Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen

Mehr

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Vierter Titel Schöffengerichte

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Vierter Titel Schöffengerichte Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Vierter Titel Schöffengerichte 28 Für die Verhandlung und Entscheidung der zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Strafsachen werden, soweit nicht

Mehr

Merkblatt für Schöffen

Merkblatt für Schöffen Merkblatt für Schöffen Das Merkblatt soll den Schöffen als Hilfe dienen, die Aufgaben ihres Amtes den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wahrzunehmen. Es kann nicht alle Fragen beantworten. In Zweifelsfällen

Mehr

I. Abschnitt Bestimmung der Sitzungstage 1. Bestimmung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern sowie der Zahl der benötigten Schöffen

I. Abschnitt Bestimmung der Sitzungstage 1. Bestimmung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern sowie der Zahl der benötigten Schöffen Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern

Mehr

Ich bewerbe mich für das Schöffenamt und bitte um Aufnahme in die Vorschlagsliste. Geburtsort (Gemeinde/Kreis) Geburtsdatum Staatsangehörigkeit

Ich bewerbe mich für das Schöffenamt und bitte um Aufnahme in die Vorschlagsliste. Geburtsort (Gemeinde/Kreis) Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste Angabe der notwendigen Daten, Einverständniserklärung und Versicherung nach 44aDRiG Gemeinde Gauting Bahnhofstraße 7 82131 Gauting

Mehr

3001-J. Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung)

3001-J. Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern 3001-J Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen

Mehr

Wie man einen Laienrichter in Deutschland wählt

Wie man einen Laienrichter in Deutschland wählt 3001-J Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des

Mehr

311 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

311 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom Zum Inhalt - Gesetze NRW und Erlasse NRW 311 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 17.1.2018 Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt (Schöffenwahl-AV) AV d.

Mehr

Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen

Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen Informationen zum Schöffenamt (Geschäftsjahre 2019 bis 2023) Die folgenden Informationen sollen einen Überblick zum Schöffenamt vermitteln.

Mehr

MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN

MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN Das Merkblatt soll den Schöffen als Hilfe dienen, die Aufgaben ihres Amtes den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wahrzunehmen. Es kann nicht alle Fragen beantworten. In Zweifelsfällen

Mehr

MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN

MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN Das Merkblatt soll den Schöffen als Hilfe dienen, die Aufgaben ihres Amtes den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wahrzunehmen. Es kann nicht alle Fragen beantworten. In Zweifelsfällen

Mehr

MERKBLATT FÜR SCHÖFFINNEN UND SCHÖFFEN

MERKBLATT FÜR SCHÖFFINNEN UND SCHÖFFEN MERKBLATT FÜR SCHÖFFINNEN UND SCHÖFFEN Das Merkblatt soll den Schöffinnen und Schöffen als Hilfe dienen, die Aufgaben ihres Amtes den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wahrzunehmen. Es kann nicht

Mehr

Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug -

Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug - Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug - Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (Bundesgesetzblatt I Seite 326),

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 20. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 25.01.2013 Nummer 05 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Der Landkreis

Mehr

Merkblatt für Schöffen herausgegeben von den Landesjustizverwaltungen

Merkblatt für Schöffen herausgegeben von den Landesjustizverwaltungen 18 Merkblatt für Schöffen herausgegeben von den Landesjustizverwaltungen 1. Ehrenamt Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt ( 31, 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG). Jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger

Mehr

Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (Teilzeit-TV LSA) vom 30.

Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (Teilzeit-TV LSA) vom 30. Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (Teilzeit-TV LSA) vom 30. Januar 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 24.

Mehr

Die Schöffenwahl 2013 in Stuttgart

Die Schöffenwahl 2013 in Stuttgart Hauptbeiträge Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 8/2013 Thomas Schwarz Die Schöffenwahl 2013 in Stuttgart Ein Kennzeichen unseres Rechtsstaats ist, dass die Ausübung der staatlichen Macht

Mehr

Wahl. Drucksache 18/ Wahlperiode

Wahl. Drucksache 18/ Wahlperiode 18. Wahlperiode Drucksache 18/0099 18.01.2017 Wahl Wahl von Vertrauensleuten und Vertretern für den bei dem Finanzgericht Berlin- Brandenburg zu bestellenden Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen

Mehr

Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit Leipzig für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit Leipzig für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit Leipzig für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 Der Landkreis Leipzig hat für die Amtszeit 2019 bis 2023 Kandidaten für die Wahl als ehrenamtliche

Mehr

Versorgungsrecht für Schwerbehinderte. Die Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestandseintritt wird auf 67 Jahre angehoben.

Versorgungsrecht für Schwerbehinderte. Die Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestandseintritt wird auf 67 Jahre angehoben. Schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, können mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschlag auf Antrag nach Art. 106 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz in

Mehr

Amtskurier Amt Treptower Tollensewinkel

Amtskurier Amt Treptower Tollensewinkel Amtskurier Amt Treptower Tollensewinkel Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel für die Stadt Altentreptow und die Gemeinden Altenhagen, Bartow, Breesen, Breest, Burow, Gnevkow, Golchen,

Mehr

MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN

MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN -1- MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN Das Merkblatt soll den Schöffen. als Hilfe dienen, die Aufgaben ihres Amtes den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wahrzunehmen. Es kann nicht alle Fragen beantworten. In

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Hersfeld-Rotenburg I/33 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Aufgrund der 69 ff des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung vom 03. Mai 1993, (BGBl. Teil 1 Seite

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 1.3 vom 22. Mai 2001 in der Fassung der Satzungen vom 12. November 2002, vom 26. Juli 2005, vom 29. September 2009, vom 15. September 2014 und

Mehr

Leitfaden für Schöffen Informationen zum Schöffenamt

Leitfaden für Schöffen Informationen zum Schöffenamt Leitfaden für Schöffen Informationen zum Schöffenamt Justizbehörde 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort I. Stellung der Schöffen Rechte und Pflichten 6 1. Bedeutung des Schöffenamtes 6 2. Wahl und Auslosung 8

Mehr

Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen

Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Gemeinsame Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz, des Ministers des Innern, der

Mehr

Grundlagenschulung für ehrenamtliche Sozialrichter/innen

Grundlagenschulung für ehrenamtliche Sozialrichter/innen 26.09.2014 Gemeinsam. Ziele. Erreichen. Folie 1 Grundlagenschulung für ehrenamtliche Sozialrichter/innen Christian van Remmen, Ass. iur. Gemeinsam. Ziele. Erreichen. 26.09.2014 Gemeinsam. Ziele. Erreichen.

Mehr

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz

Mehr

MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN

MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN Das Merkblatt soll den Schöffen als Hilfe dienen, die Aufgaben ihres Amtes den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wahrzunehmen. Es kann nicht alle Fragen beantworten. In Zweifelsfällen

Mehr

MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN

MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN Das Merkblatt soll den Schöffen als Hilfe dienen, die Aufgaben ihres Amtes den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wahrzunehmen. Es kann nicht alle Fragen beantworten. In Zweifelsfällen

Mehr

für das Brandenburgische Oberlandesgericht Abschnitt A

für das Brandenburgische Oberlandesgericht Abschnitt A Az.: 3204 E 1 - GESCHÄFTSVERTEILUNG für das Brandenburgische Oberlandesgericht gültig ab 1. Januar 2007 Abschnitt A Allgemeines I. Es werden 13 Zivilsenate, darunter 3 Senate zugleich als Familiensenate

Mehr

Nr. 5 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0

Nr. 5 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0 AMTSBLATT DER PENZBERG Nr. 5 Penzberg, den 09.05.2018 Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, 82377 Penzberg, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats.

Mehr

Ich möchte in die Vorschlagsliste für die Auswahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim

Ich möchte in die Vorschlagsliste für die Auswahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim Aufnahme in die Vorschlagslisten des Landkreises Vorpommern-Greifswald für ehrenamtliche Richter/innen beim Verwaltungsgericht Greifswald sowie für ehrenamtliche Richter/innen beim Oberverwaltungsgericht

Mehr

Ich möchte in die Vorschlagsliste für die Auswahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim Verwaltungsgericht Greifswald aufgenommen werden.

Ich möchte in die Vorschlagsliste für die Auswahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim Verwaltungsgericht Greifswald aufgenommen werden. Aufnahme in die Vorschlagslisten des Landkreises Vorpommern-Greifswald für ehrenamtliche Richter/innen beim Verwaltungsgericht Greifswald sowie für ehrenamtliche Richter/innen beim Oberverwaltungsgericht

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Gemäß 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.2014

Mehr

Vom 27. November 2007 (JMBl. S. 184) (3221 - I.025)

Vom 27. November 2007 (JMBl. S. 184) (3221 - I.025) Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Gemeinsame Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz, des Ministers des Innern, des

Mehr

Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO)

Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 7. März 2002 (GVBl. LSA S. 108), geändert durch Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung kommunalbesoldungsrechtlicher Vorschriften vom 1. November 2002

Mehr

Infoblatt. für Handelsrichterinnen und Handelsrichter. Landgericht Berlin. Dienststelle Littenstraße. Littenstraße 12-17, Berlin

Infoblatt. für Handelsrichterinnen und Handelsrichter. Landgericht Berlin. Dienststelle Littenstraße. Littenstraße 12-17, Berlin Infoblatt für Handelsrichterinnen und Handelsrichter Landgericht Berlin Dienststelle Littenstraße Littenstraße 12-17, 10179 Berlin - Kammern für Handelssachen - Infoblatt für Handelsrichterinnen und Handelsrichter

Mehr

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 11 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 11 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 11 DATUM : 29.05.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 26 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

Disziplinarordnung der KV Berlin

Disziplinarordnung der KV Berlin Anlage 2 zur Satzung Disziplinarordnung der KV Berlin Beschluss der VV der KV Berlin vom 25.04.1991, geändert durch Beschluss der VV vom 15.10.1998, 14.09.2000, 23.10.2003 und 22.04.2004 Gemäß 81 Abs.

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 15. Jahrgang Ausgabetag: 19.02.2013 Nr. 05 Inhalt: Seite 1. Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Kultur, Soziales und Partnerschaften des Rates der

Mehr

Satzung. der Stadt Kamenz. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ------------------------------------------------------------------- -

Satzung. der Stadt Kamenz. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ------------------------------------------------------------------- - Satzung der Stadt Kamenz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ------------------------------------------------------------------- - Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

2. Bei welchem Amt kann ich mich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben?

2. Bei welchem Amt kann ich mich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben? 1. Wer kann Schöffe werden? Muss Voraussetzung: Deutscher Unfähigkeit zum Schöffenamt => wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt => wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer

Mehr

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - I. Die Grundrechte

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - I. Die Grundrechte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzblatt Seite 1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (Bundesgesetzblatt I Seite 2438)

Mehr

12. Wahlperiode Ruhegehalt und Übergangsgeld von hauptamtlichen Bürgermeistern, Beigeordneten und Landräten

12. Wahlperiode Ruhegehalt und Übergangsgeld von hauptamtlichen Bürgermeistern, Beigeordneten und Landräten Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 1199 12. Wahlperiode 18. 03. 97 Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Finanzministeriums Ruhegehalt und Übergangsgeld von hauptamtlichen Bürgermeistern,

Mehr

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4934 21. Wahlperiode 20.06.16 Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft Betr.: Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen

Mehr

Schöffin / Schöffe sein Bedeutung und Voraussetzungen des Schöffenamtes. Wie kann ich Schöffin/Schöffe werden?

Schöffin / Schöffe sein Bedeutung und Voraussetzungen des Schöffenamtes. Wie kann ich Schöffin/Schöffe werden? Schöffin / Schöffe sein Bedeutung und Voraussetzungen des Schöffenamtes Wie kann ich Schöffin/Schöffe werden? www.heidelberg.de Wenn es dir gelingt, über dich selbst gut zu Gericht zu sitzen, dann bist

Mehr

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 27. Oktober 2009

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 27. Oktober 2009 BREMSICHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1114 Landtag 17. Wahlperiode Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 27. Oktober 2009 Ermittlungen bei Gefahr im Verzug Antwort des Senats

Mehr

Stadt Husum Der Bürgermeister

Stadt Husum Der Bürgermeister Stadt Husum Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Husum über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern in der Stadt Husum vom 21.03. 2013 Aufgrund der 4 und 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung

Mehr

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter. bei dem Verwaltungsgericht

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter. bei dem Verwaltungsgericht Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Inhaltsverzeichnis Grundsätze Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Ausschließungs- und Hinderungsgründe Zuteilung und Vereidigung

Mehr

Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst

Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst Herwig v. Zwehl Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst Juristische Gesamtbibliothek leshnische Universität Darmstadt Luchterhand Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Literaturverzeichnis XVII A. Einführung

Mehr

B 20327. Nr. 11 München, den 12. Dezember 2012. Zum Jahreswechsel

B 20327. Nr. 11 München, den 12. Dezember 2012. Zum Jahreswechsel B 20327 Nr. 11 München, den 12. Dezember 2012 ünchen, den 18. Dezember 2007 Zum Jahreswechsel Warum tun Menschen das, was sie tun? Warum fehlt manchen Menschen jedes Mitgefühl? Warum machen Hass und Wut

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 03 Amtsblatt vom 29. März 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehr

Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.v. - Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen -

Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.v. - Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.v. - Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Reform der Schöffenwahl Schöffinnen und Schöffen wirken in den (Jugend-)Schöffengerichten

Mehr

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DER STADT ERLANGEN

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DER STADT ERLANGEN SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DER STADT ERLANGEN 1 Bezeichnung, Aufgaben und Gliederung des Jugendamtes... 2 2 Verwaltung des Jugendamts... 2 3 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses... 2 4 Wahl und Bestellung

Mehr

Drucksachen-Nr. 46/2008. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Drucksachen-Nr. 46/2008. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 46/2008 Version Datum 10.03.2008 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Satzung des Lingener Hospiz e.v. (Die Nutzung der männlichen Form bei der Formulierung schließt die weibliche Form mit ein. Dies geschieht ausschließlich aus Gründen der Lesbarkeit. Das weibliche Geschlecht

Mehr

1 Bürgervorsteherin, Bürgervorsteher

1 Bürgervorsteherin, Bürgervorsteher Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Fehmarn tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 04 Regen, 20.02.2008

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 04 Regen, 20.02.2008 34 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 04 Regen, 20.02.2008 Inhalt:

Mehr

Satzung. des Frankfurter Fördervereins. für physikalische Grundlagenforschung e. V. 1 Name, Geschäftsjahr

Satzung. des Frankfurter Fördervereins. für physikalische Grundlagenforschung e. V. 1 Name, Geschäftsjahr 70/V/1180/98 080299.ah 160399.40-rp Stand: 11/2009 Satzung des Frankfurter Fördervereins für physikalische Grundlagenforschung e. V. 1 Name, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Frankfurter Förderverein

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Neuwied vom 16.08.1994

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Neuwied vom 16.08.1994 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Neuwied vom 16.08.1994 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.

Mehr

Inhaltsverzeichnis Arbeitgeber... 19

Inhaltsverzeichnis Arbeitgeber... 19 Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis... XVII I. Sinn und Aufgabe der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter in der Arbeitsund Sozialgerichtsbarkeit... 1 1. Allgemeines (Bader)... 1 2.

Mehr

Leitfaden für Interessierte Informationen zum Schöffenamt

Leitfaden für Interessierte Informationen zum Schöffenamt Leitfaden für Interessierte Informationen zum Schöffenamt Justizbehörde 3 Inhaltsverzeichnis Stellung der Schöffen Rechte und Pflichten 4 1. Bedeutung des Schöffenamtes 4 2. Wahl und Auslosung 6 3. Hilfs-

Mehr

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. vom 4. Juli 2000. in der Fassung vom 23.04.2013

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. vom 4. Juli 2000. in der Fassung vom 23.04.2013 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 4. Juli 2000 in der Fassung vom 23.04.2013 Aufgrund von 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom

Mehr

Kann man sich das Gericht aussuchen, wenn man bereit ist, sich als Schöffe aufstellen zu lassen?

Kann man sich das Gericht aussuchen, wenn man bereit ist, sich als Schöffe aufstellen zu lassen? Häufig gestellte Fragen An dieser Stelle werden Fragen und Antworten veröffentlicht, die von allgemeinem Interesse sind. Die Liste wird anhand der eingehenden Fragen ständig aktualisiert. Die Fragesteller

Mehr

letzte berücksichtigte Änderung: 1 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 380, 381)

letzte berücksichtigte Änderung: 1 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 380, 381) Landesverordnung über die Schiedsstelle nach 78g Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenlandesverordnung SGB VIII - SchiedsLVO-SGB VIII) Vom 27. Mai 1999 Fundstelle: GVOBl. M-V 1999, S. 398 Stand:

Mehr

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen der Stadt Eichstätt. Bekanntmachungen des Landratsamtes

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen der Stadt Eichstätt. Bekanntmachungen des Landratsamtes AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 1. Februar Nr. 5 2008 I n h a l t

Mehr