AOK-Verwaltungsrat zu den Eckpunkten zur Gesundheitsreform Große Koalition macht die GKV nicht zukunftsfähig 2

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1 presseservice sg gesundheit Mediendienst des AOK-Bundesverbandes Politik AOK-Verwaltungsrat zu den Eckpunkten zur Gesundheitsreform Große Koalition macht die GKV nicht zukunftsfähig 2 psg-grafik: Steuerzuschuss für die Kinder-Mitversicherung Wie verlässlich ist der Staat? 7 psg-nachgefragt: Norbert Schleert, AOK-Bundesverband Soll künftig jeder eine Apotheke eröffnen dürfen? 8 psg-interview: Heike Wöllenstein, AOK-Bundesverband Patienten müssen über ihre Rechte umfassend informiert sein 9 Bremer Kinderkliniken mit positiver Bilanz Fehlerberichtssystem steigert die Sicherheit der Patienten 12 Bundesweiter Aufbau des Mammographie-Screenings Kassen und Ärzte verbessern Früherkennung von Brustkrebs 14 Neues vom Gemeinsamen Bundesausschuss 17 Gesetzgebungskalender Gesundheitspolitik 19 Aktuelle Infos und Hintergrund psg in Kürze... AOK Brandenburg entlastet Hausärzte Ausgaben für Arzneien im ersten Halbjahr gestiegen AOK Baden-Württemberg: Hausarzt-Programm landesweit 26 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes, Bonn Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantwortlich), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, André Theis psg@bv.aok.de Internet:

2 AOK-Verwaltungsrat zu den Eckpunkten zur Gesundheitsreform Große Koalition macht die GKV nicht zukunftsfähig (psg). Mit ihren Eckpunkten zur Gesundheitsreform verfehlen Union und SPD nach Ansicht des Verwaltungsrates des AOK-Bundesverbandes zentrale Ziele ihres Koalitionsvertrages. Die Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber bewerten die Vorschläge als tiefgreifenden Bruch mit den Grundsätzen der sozialen Krankenversicherung. Statt für eine sichere Finanzierung zu sorgen und und mehr Wettbewerb zu ermöglichen, lege die Große Koalition die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ans staatliche Gängelband. Das Ergebnis: Mehr Bürokratie, höhere Verwaltungskosten und höhere Beitragssätze und keine bessere medizinische Versorgung der Versicherten. Der AOK-Mediendienst dokumentiert das am 26. Juli 2006 veröffentlichte Positionspapier des Verwaltungsrates im Wortlaut: Die Strukturprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Solidarität, Sachleistung, ehrenamtliche Selbstverwaltung,Wahlfreiheit der Versicherten und Pluralität - haben sich in politischen und ökonomischen Krisensituationen und in Zeiten des wachsenden Wohlstandes grundsätzlich bewährt. Eine Mittelaufbringung, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert und eine Leistungsgewährung, die sich ausschließlich am gesundheitlichen Bedarf ausrichtet, sind besondere Merkmale der deutschen Sozial- und Gesundheitspolitik, die große gesellschaftliche Akzeptanz genießen und nicht zur Disposition gestellt werden dürfen. Auch die auf den Grundsätzen der Subsidiarität und der ehrenamtlichen Selbstverwaltung aufbauenden unmittelbaren Mitwirkungsmöglichkeiten der Betroffenen an der Ausgestaltung der Gesundheitssicherung sind zukunftsweisendes Merkmal der deutschen Sozialordnung, das maßgeblich zum sozialen Frieden beiträgt und das es zu stärken gilt. Die vorliegenden Eckpunkte stellen einen tiefgreifenden Bruch mit diesen Grundsätzen im Bereich der sozialen Krankenversicherung dar. Statt mehr Wettbewerb und nachhaltige Finanzierungskonzepte zu schaffen, legen sie die soziale Krankenversicherung ans Gängelband einer neuen staatlichen Mammutbürokratie. Das Ziel einer nachhaltigen Finanzierungsreform wird verfehlt. Übrig bleiben Strukturreformen, die zu mehr Weitere Beiträge zu einzelnen Eckpunkten der Gesundheitsreform finden Sie in einem psg Thema, die mit diesem psg Politik verschickt wurde. Die Texte können Sie auch online abrufen: 2 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, André Theis psg@bv.aok.de Internet:

3 Bürokratie und Verwaltungskosten führen, ohne dass die medizinische Versorgung der Versicherten verbessert wird. Finanzierung Dem Anspruch, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu sichern, wird die Koalition mit ihren Eckpunkten zur Reform des Gesundheitswesens nicht gerecht. Im Gegenteil, die Bundesregierung erhöht die Belastungen von Versicherten und Arbeitgebern. Statt eine breitere solidarische Finanzierungsbasis zu verwirklichen und damit die Finanzierung des künftigen medizinischen Fortschritts nachhaltig zu sichern sowie die Lohnzusatzkosten wettbewerbsgerechter zu gestalten, werden Versicherte und Arbeitgeber 2007 zusätzlich finanziell belastet. Die beabsichtigte Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wird dadurch in ihrer Wirkung weiter geschmälert. Darüber hinaus haben die Versicherten in den folgenden Jahren stärkere finanzielle Belastungen zu tragen. Diese entstehen nicht nur wegen der Finanzierung des künftigen medizinischen Fortschritts und der demografischen Entwicklung, sondern auch bei einem weiteren Rückzug des Staates aus der steuerlichen Finanzierung. Seit Jahren wird die Einnahmenbasis der Krankenkassen durch staatliche Eingriffe zugunsten anderer öffentlicher Haushalte destabilisiert. Allein durch die Verschiebung von Risikolasten zwischen Staat und anderer Sozialversicherungsträger zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehen den Krankenkassen jährlich bis zu acht Milliarden Euro verloren. Die für 2008 und 2009 angekündigten Steuerzuschüsse mit 1,5 bzw. drei Milliarden Euro bleiben noch hinter dem ursprünglich zugesagten Bundeszuschuss in Höhe von 4,2 Milliarden Euro zurück. Die Steuerzuschüsse reichen auch bei weitem nicht aus, die zu erwartenden Defizite auszugleichen. Angesichts der schwierigen Haushaltslage des Bundes kann bei diesem halbherzigen Einstieg in die Steuerfinanzierung der GKV nicht von Nachhaltigkeit gesprochen werden. Für Versicherte wie Arbeitgeber wird keine Entscheidungssicherheit geschaffen. Gesundheitsfonds Es ist vorgesehen, eine staatliche Gesundheitsfondsbehörde zu errichten, die staatlich festgesetzte Zwangsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verwaltet und dann an die gesetzlichen Krankenkassen verteilt. Der Selbstverwaltung der Krankenkassen wird damit das wesentliche Gestaltungselement genommen, im Rahmen ihrer Finanzautonomie Beiträge festzusetzen. Die selbstverwaltete effiziente Steuerung, orientiert an 3

4 den Bedürfnissen von Versicherten und Arbeitgebern, wird ersetzt durch staatlichen Dirigismus. Das ist nicht nur ineffizient, sondern auch teuer. Bei gleichzeitigen Prämienzahlungen oder prozentualen Zusatzbeiträgen je Versicherten kommt es infolge der erforderlichen massenhaften Einrichtung und Führung von Einzelbeitragskonten zu einem unverhältnismäßigem bzw. überbordenden bürokratischen Mehraufwand. Wettbewerb gegen Kranke Der vorgesehene Zusatzbeitrag wird die Krankenkassen gegebenenfalls dazu zwingen, landesspezifische Versorgungsprogramme, Satzungsleistungen wie Haushaltshilfe, ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, Präventionsleistungen oder Selbsthilfeförderung einzuschränken. Ein Wettbewerb um bessere Versorgungskonzepte für die Patienten wird konterkariert, weil entstehende Mehrausgaben über den Zusatzbeitrag finanziert werden müssen. Der Zusatzbeitrag forciert somit den Wettbewerb um Gesunde und richtet sich gegen Kranke. Heute organisieren die Krankenkassen den gemeinsamen Beitragseinzug für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Renten und Arbeitslosenversicherung. Jährliche Zahlungsströme von rund 450 Milliarden Euro werden auf diesem Weg effizient, kostengünstig und reibungslos geregelt. Hierfür soll stattdessen ohne erkennbaren Nutzen eine neue bürokratische Fondsverwaltung mit regionalen Einzugsstellen geschaffen werden. Es ist daher falsch, dass die Koalition um des Kompromisses Willen die Errichtung eines Gesundheitsfonds mit zentralem neuem Beitragseinzug beschlossen hat. Wiederholt hat die AOK Vorschläge zur weiteren Optimierung des Beitragseinzugs unterbreitet. Hierzu gehören etwa Inkasso-Lösungen im bestehendem System, die zu weiteren Rationalisierungen und Vereinfachungen für die Arbeitgeber innerhalb der GKV führen. Die AOK setzt sich deshalb dafür ein, dass der Beitragseinzug im bestehenden System der GKV optimiert wird. Ein ineffizienter, unwirtschaftlicher und unzuverlässiger Beitragseinzug durch eine neue Fondbehörde ist damit überflüssig. Dieser würde nur zu neuen unnötigen hohen Belastungen der Versicherten und Arbeitgeber führen mit zusätzlichen Verwaltungskosten für Einrichtung und Betrieb und mit zusätzlichen Kosten für die Neuregelung des Beitragseinzuges, der derzeit von qualifizierten Fachkräfte bei den Krankenkassen durchgeführt wird. Der Verwaltungsrat des AOK-Bundesverbandes sieht die Möglichkeit, bei einem auf Basis der AOK-Reformvorschläge weiterentwickelten heutigen Beitragseinzug die dem Fonds von der Politik zugedachten Funktionen (Modifizierung der Verteilungsströme) durch eine Erweiterung der be- 4

5 stehenden Finanzausgleichssysteme (Risikostrukturausgleich, RSA) zu gewährleisten. Dies wäre eine Lösung, die schnell machbar ist und ohne zentralistische Bürokratie, staatliche Eingriffe und Zusatzbelastungen für Versicherte und Arbeitgeber auskommt. Spitzenverband der Krankenkassen Die verpflichtende Gründung je eines Spitzenverbandes der Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene behindert den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern. Die demokratisch legitimierte Selbstverwaltung wird ihrer Kernfunktionen beraubt. Neue staatliche gelenkte Bürokratien auf Bundes- und auf Landesebene verhindern jede Verbesserung und Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung, ohne dass durch diese neuen Strukturen ein Mehrwert für die Versicherten entsteht. Es bestehen bereits gesetzliche Strukturen, die das gemeinsame und einheitliche Handeln der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen regeln. So gewährleistet zum Beispiel die Festbetragsregelung im Gremium nach 213 Sozialgesetzbuch V eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung. Diese Strukturen können weiterentwickelt werden,es bedarf dafür keiner neuen Monopolbehörde. Gemeinsame Selbstverwaltung Die Selbstverwaltung der AOK setzt sich schon seit langem für eine Optimierung der gemeinsamen Selbstverwaltung ein. So haben die Spitzenverbände der GKV zum Beispiel ein Modell zur Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) entwickelt, das insbesondere darauf abzielt, die Zeiträume, in denen die Entscheidungen gefällt werden, zu verkürzen und die Transparenz der Entscheidungsabläufe weiter zu erhöhen.daneben werde der sektorenübergreifenden Aufgabenstellung des GBA besser als bisher Rechnung getragen. Die AOK setzt nach wie vor auf die Beibehaltung der Selbstverwaltung, die zentrale Systemsteuerung durch gemeinsame und paritätische Selbstverwaltung und ein gegliedertes System. Wettbewerb Der Entzug der Finanzautonomie, die Bildung von je einem Spitzenverband auf Landes- und Bundesebene und die als Neuorganisation des Gemeinsamen Bundesausschuss getarnte Regulierungsbehörde führen direkt zu einem staatlich organisierten Gesundheitswesen. Mit staatlich gelenkten Institutionen zieht Uniformiertheit im Gesundheitswesen ein. Statt die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb um eine qualitativ 5

6 hochwertige und wirtschaftliche Versorgung Kranker zu fördern, werden die Voraussetzungen für eine Einheitsversicherung geschaffen. Die AOK bekennt sich nachdrücklich zum Wettbewerb in einem gegliederten Krankenversicherungssystem. Ziel in einem solidarisch nicht auf Gewinn ausgerichteten Krankenversicherungssystem darf allerdings nicht die Selektion guter Risiken, sondern muss die kontinuierlich Steigerung von Qualität und Wirtschaftlichkeit sein. Dafür ist der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) die Voraussetzung. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht nachdrücklich bestätigt. Die finanziellen Mittel müssen morbiditätsorientiert an die Kassen verteilt werden; hierzu bedarf es der Einführung des wettbewerbsorientierten risikoadjustierten Strukturausgleichs. Statt Bewährtes zu zerschlagen und zusätzliche Bürokratie einzuführen, sollte die Politik mehr Wert darauf legen, Reformen auf der Ausgabenseite durchzusetzen, die zu einer sorgsamen und effizienten Verwendung der Mittel der GKV führen. Hierzu bedarf es politischer Rahmenbedingungen, die diesem Umstand Rechnung tragen und den Wettbewerb konsequent in Richtung Qualität und Effizienz der Versorgung weiterentwickeln. Das Positionspapier und weitere Informationen zur Diskussion um die Gesundheitsreform: 6

7 Mrd. 2010? Mit der Verlässlichkeit politischer Zusagen hat die gesetzliche Krankenversicherung schlechte Erfahrungen gemacht. Rund fünf Milliarden Euro pro Jahr geben die Kassen für so genannte versicherungsfremde Leistungen aus. Dazu gehören zum Beispiel das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, die beitragsfreie Versicherung während der Elternzeit oder Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (ohne Mutterschaftsgeld) gab es dafür erstmals einen Steuerzuschuss. Doch der tröpfelt spärlich und versiegt 2008 ganz. Stattdessen sollen dann erstmals Steuermittel für die kostenlose Mitversicherung der Kinder in der GKV fließen: 1,5 Milliarden Euro 2008, drei Milliarden Dieser Zuschuss soll ab 2010 kontinuierlich steigen. Wie dies finanziert wird, steht nicht im Reform-Eckpunktepapier der Großen Koalition. Dies müsse in der nächsten Legislaturperiode geklärt wirden, heißt es dort. Diese Grafik können Sie bei Quellenangabe AOK-Mediendienst kostenlos verwenden: (AOK-Bilderservice: Gesundheitswesen/Grafiken) 7 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes, Bonn Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Straße 1 Thomas Rottschäfer (verantwortlich) Grafik: Désirée Gensrich/Thomas Rottschäfer psg@bv.aok.de Internet:

8 psg-nachgefragt: Norbert Schleert, AOK-Bundesverband Soll künftig jeder eine Apotheke eröffnen dürfen, Herr Schleert? Nach der aktuellen deutschen Rechtslage geht das nicht. Das so genannte Fremdbesitzverbot regelt, dass nur ein in Deutschland zugelassener Apotheker eine Apotheke betreiben darf. Es ist also nicht erlaubt, dass beispielsweise eine ausländische Kapitalgesellschaft sich die approbierten Fachleute einkauft und eine Arzneimittel-Filiale in Deutschland eröffnet. Im aktuellen Rechtsstreit zwischen der niederländischen Versandapotheke DocMorris und den Apothekerverbänden berief sich der als Kapitalgesellschaft eingetragene Versanddienst deshalb auf das europäische Gebot des freien Binnenmarktes. Das Landgericht Saarbrücken hat jetzt in einem Eilverfahren entschieden, dass DocMorris seine Filiale in Saarbrücken weiter betreiben darf (Az.: 1 K 66/06). Allerdings ging es dabei um die Frage eines unlauteren Wettbewerbs und nicht um die Zulassungsbescheide für die Anfang Juli 2006 eröffnete erste DocMorris-Filiale in Deutschland. Dazu liegt bereits am Verwaltungsgericht des Saarlandes eine gemeinschaftliche Klage der Apothekerverbände gegen das Saarland und dessen Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) vor. Der Rechtsstreit sollte aber zum Anlass genommen werden, grundsätzlich über das Fremdbesitzverbot nachzudenken. Apothekerverbände befürchten bei einem Wegfall Qualitätseinbußen für die Patienten. Es gibt Beispiele aus den USA, dass Apotheken großen Supermarktketten angeschlossen sind. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dies nicht zu Qualitätseinbußen geführt hat. Der AOK-Bundesverband fordert deshalb eine Aufhebung des Fremdbesitzverbots. Durch die Zulassung fremder Apothekerbetreiber wird die Konkurrenz zwischen den Apotheken gefördert. Das bringt Vorteile für die Versicherten. Durch mehr Wettbewerb würden die Kosten im Gesundheitssystem deutlich sinken. Norbert Schleert leitet die Abteilung Arznei- und Heilmittel im AOK-Bundesverband. 8 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, André Theis psg@bv.aok.de Internet:

9 psg-interview: Heike Wöllenstein vom AOK-Bundesverband Patienten müssen über ihre Rechte umfassend informiert sein (psg). Die Information der Versicherten über ihre Rechte und Möglichkeiten ist für die AOK eine ihrer originären Aufgaben. Wir halten es für unverzichtbar, die Patienten über ihre Rechte und auch Pflichten aufzuklären, damit sie aktiv an ihrer Behandlung mitwirken können, so Heike Wöllenstein, Referentin im AOK-Bundesverband für Patientenrechte und gesundheitlichen Verbraucherschutz, im Interview mit dem AOK-Mediendienst. Mangelndes Engagement für die Rechte der Patienten wirft das Gesundheitsministerium den gesetzlichen Krankenkassen vor. Kümmert sich die AOK nicht um die Interessen und Belange ihrer Versicherten? Wöllenstein: Der Vorwurf ist wohl mehr eine Retourkutsche in der aktuellen Diskussion um die geplante Gesundheitsreform. Denn auch das Ministerium weiß, dass die AOK seit Jahren ihre Versicherten umfassend informiert und berät. Wir halten es für unverzichtbar, die Patienten z. B. über ihre Rechte in der Arzt-Patienten-Beziehung aufzuklären, damit sie aktiv über notwendige Behandlungsschritte mitentscheiden können. Hierzu zählen zum einen allgemeine Informationen über das Recht auf freie Arztwahl oder auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Zum anderen geht es darum, beispielsweise Patienten mit chronischen Erkrankungen, die an Disease-Management-Programmen teilnehmen, über ihre Möglichkeiten aufzuklären und auch entsprechend zu schulen. Nur ein informierter Patient ist in der Lage, die einzelnen Behandlungsschritte zu unterstützen, damit die Behandlung möglichst erfolgreich verläuft. Heike Wöllenstein ist Referentin für Patientenrechte und gesundheitlichen Verbraucherschutz im AOK-Bundesverband. Wie informiert die AOK ihre Versicherten über Patientenrechte? Wöllenstein: Im Rahmen einer Aufklärungskampagne informieren wir seit 2005 systematisch in allen AOK-Medien über einzelne Patientenrechte. Wir stellen unseren Versicherten Broschüren zu den wichtigsten Fragen zur Verfügung und informieren auch über das Internet auf der Versicherten-Website Häufig wollen Patienten wissen, in welchem Umfang sie etwa über Chancen und Risiken eines Eingriffs informiert werden müssen oder wie weit die Aufklärung bei Arzneimitteln gehen muss. Ziel ist es, dass Patient und Arzt ein Vertrauensverhältnis 9 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, André Theis psg@bv.aok.de Internet:

10 aufbauen. Das gelingt nur, wenn beide Seiten über Rechte und Pflichten umfassend informiert sind. Hierzu stellen wir unseren Versicherten die Broschüre Patientenrechte zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Art Patientencharta, die von allen maßgeblichen Beteiligten im Gesundheitswesen gemeinsam erarbeitet worden ist. Zurzeit stimmen wir in der AOK Vorschläge ab, wie die Patientenrechte weiter gestärkt werden können. Viele Patienten fühlen sich aber dennoch überfordert, wenn ihnen in einer Arztpraxis so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen angeboten werden, die sie aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Wöllenstein: Richtig. Deshalb hat die AOK ihre Informationen zu den Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL genannt, ausgeweitet. Vor allem im Internet. Unter finden unsere Versicherten umfassende Angaben zu den wichtigsten dieser Individuellen Gesundheitsleistungen, wie diese abgerechnet werden und vor allem: wie medizinisch sinnvoll solche Leistungen wie etwa ein Glaukom-Screening oder eine PSA-Bestimmung sind. Was macht die AOK, wenn ein Patient bei einer Behandlung Opfer eines Fehlers wird? Wöllenstein: Wir lassen unsere Versicherten gerade in diesen Fällen nicht allein. Alle 16 AOKs bieten ein so genanntes Behandlungsfehler-Management an. Das heißt:wenn einer unserer Versicherten den Verdacht hat, dass er durch eine medizinische Behandlung einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, unterstützen wir ihn von Anfang an. Das beginnt mit einer umfassenden Beratung und geht über die Dokumentation der Behandlung bis hin zur Beauftragung medizinischer Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Kassen sind seit der Gesundheitsreform 2000 verpflichtet, im Rahmen eines Modellvorhabens so genannte unabhängige Einrichtungen zur Patienten- und Verbraucherberatung mit jährlich 5, 1 Millionen Euro zu finanzieren. Wie läuft das Projekt? Wöllenstein: Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr einen Modellverbund ausgeschrieben, der vor einigen Monaten seine Arbeit aufgenommen hat. Daraus ist die Unabhängige Patientenberatung ggmbh entstanden. Zum Verbund gehören eine Bundesgeschäftsstelle, 22 regionale Beratungsstellen sowie the- 10

11 menspezifische überregionale Beratungsangebote zu Ess-Störungen oder zahnmedizinischen Fragen. Bis Ende dieses Jahres soll der Aufbau der Beratungseinrichtungen und einer bundesweiten Hotline weitgehend abgeschlossen sein. Den Versicherten steht dann ein Beratungsangebot zur Verfügung, das die Angebote der Krankenkassen sinnvoll ergänzt. (bho) Informationsangebote der AOK zu Patientenrechten: Mehr Infos zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL): 11

12 Bremer Kinderkliniken mit positiver Zwischenbilanz Fehlerberichtssystem steigert die Sicherheit der Patienten (psg). Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Auch im Krankenhaus. Da wird dem Patienten das falsche Medikament verabreicht, Arzttermine sind doppelt vergeben oder es fehlt im Physiotherapeutenraum der Klingelknopf, um im Notfall Hilfe zu holen. Viele Fehler und Risiken sind vermeidbar, sagt Dr. Jörg Lauterberg vom AOK-Bundesverband. Das zeigt die erste Zwischenbilanz eines anonymen Berichtssystems in drei Bremer Kinderkliniken. Die Zeit läuft davon. Es fehlt noch der Eintrag in die Patientenakte. Schnell kritzelt der zuständige Arzt die Medikation auf das Blatt. Später kann das keiner mehr entziffern auch nicht die Krankenschwester in der Nachtschicht. Die Folge: Der Patient erhält eine falsche Dosierung oder gar das falsche Medikament. Eine Szene aus dem Krankenhausalltag die gar nicht selten vorkommt. Uns wurden im vergangenen Jahr insgesamt 137 Zwischenfälle gemeldet. Der Großteil ist aber entdeckt worden, bevor es zu Komplikationen kam, betont Irmgard Danne, Qualitätsmanagerin des zum Klinikverbund Gesundheit Nord gehörenden Klinikums Bremen-Mitte. Rund 40 Prozent der Meldungen bezogen sich auf die Medikation, 18 Prozent auf Organisationsfehler und sechs Prozent auf Materialfehler. Aus Fehlern lernen Dass die Beinahe-Zwischenfälle dokumentiert sind,ist dem Berichtssystem zu verdanken. Das Projekt ist darauf ausgelegt, aus Fehlern zu lernen, erläutert Jörg Lauterberg, Gründungsmitglied des Aktionsbündnisses Patientensicherheit. In dem seit 2005 bestehenden Verein engagieren sich unter anderem Vertreter von Ärzteschaft, Krankenkassen und Patientenverbänden, um durch einen offenen und auf Lernen gerichteten Umgang mit Fehlern in Medizin und Pflege diese künftig zu vermeiden. Intelligentes Risiko-Management liegt nicht nur im Interesse des Patienten, sondern auch des Krankenhauses. Denn Fehlervermeidung ist besser und günstiger als Schadensregulierung, so Lauterberg. Vor zwei Jahren startete das Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (IGMR) das Pilotprojekt an den drei Kinderkliniken. Mit Unterstützung des AOK-Bundesverbandes wurde es 2005 auf elf Kliniken in Norddeutschland ausgeweitet. 12 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, André Theis psg@bv.aok.de Internet:

13 Anonym und freiwillig In dem Projekt sind alle Mitarbeiter der beteiligten Kliniken aufgefordert, mit Hilfe eines zweiseitigen Bogens sicherheitsrelevante Fehler und Zwischenfälle zu dokumentieren. Das IGMR wertet die Berichte aus und leitet die Auswertungsergebnisse zusammen mit einem Bericht über den Fehler des Monats zurück an die Krankenhäuser. Die Fragebögen können anonym und auf freiwilliger Basis ausgefüllt werden. Bei den Mitarbeitern bestand anfangs ein Unwohlsein, was denn wohl mit den Meldungen passieren würde. Jetzt hat sich aber der positive Nutzen durchgesetzt, erklärt Qualitätsmanagerin Danne. Lauterberg ergänzt: Voraussetzung für das Gelingen eines solchen Systems ist eine Kommunikationskultur, die Fehler und Beinahe-Fehler ohne Angst vor Schuldzuweisungen oder innerbetrieblichen Konsequenzen behandelt. Damit das System vor Ort entsprechend betreut werden kann, wurden in den Kinderkliniken ein Arzt oder eine Ärztin und eine Kinderkrankenschwester als Ansprechpartner benannt. Überzeugende Ergebnisse Aus den zahlreichen Rückmeldungen sind bereits Konsequenzen gezogen worden. Rezepte werden beispielsweise nur noch per Computer erstellt und nicht mehr handschriftlich. Medikamentendosierungen, die geändert werden, müssen zusätzlich mit einem Pfeil nach oben oder unten gekennzeichnet werden, erklärt Danne. Weitere Beispiele: Bei jungen Patienten in der Kieferchirurgie ist das Konzept zum Fäden ziehen nach der Operation geändert worden, um zum richtigen Zeitpunkt die Kieferchirurgen und Anästhesisten auf der Station zu haben. Bei Infusionen mit vielen und langen Schläuchen werden jetzt die einzelnen Schläuche farblich markiert, um Verwechslungen zu vermeiden. Zudem haben wir in diesem Jahr mit der Einführung eines EDV-gestützten Medikationsmoduls über die Anordnung und Gabe der Medikamente begonnen, um Fehler bei der Medikation oder Dosierung zu vermeiden, ergänzt die Qualitätsmanagerin. Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen hat Gesundheit Nord die Bremer Krankenhaus-Holding der ehemals kommunalen Kliniken beschlossen, noch in diesem Jahr das Fehlerberichtssystem auf alle vier angeschlossenen Häuser auszudehnen. (athe) Infos über das Aktionsbündnis Patientensicherheit: 13

14 Aufbau des bundesweiten Mammographie-Screenings läuft Kassen und Ärzte verbessern Früherkennung von Brustkrebs (psg). Mammographie, die Röntgenuntersuchung der Brust, gilt als die sicherste Methode zur Früherkennung von Brustkrebs. Entscheidend für den erfolgreichen Einsatz dieses Untersuchungsverfahrens sind aber die richtige Technik, Umsetzung und Qualität, sagt Dr. Bernhard Egger, Arzt und Leiter des Stabsbereichs Medizin des AOK-Bundesverbandes. Denn immer noch sterben laut Statistischem Bundesamt jährlich mehr als Frauen an Brustkrebs. Die AOK unterstützt deshalb seit Jahren den Aufbau eines bundesweiten Mammographie-Screenings. Seit dem Jahr 2000 wird in den Regionen Bremen,Wiesbaden/Rhein-Taunus und Weser-Ems das Mammographie-Screening getestet. Die Entdeckungsrate betrug durchschnittlich neun Karzinomfälle auf je Frauen im Erst-Screening, erklärt Jan S. Graebe-Adelssen von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie. Dabei entdeckten die Fachärzte 80 Prozent der Karzinome in einem prognostisch günstigen Stadium, wenn sie noch eine Größe von bis zu zwei Zentimetern hatten. In dieser frühen Phase sind die Heilungschancen noch sehr gut, betont der Leiter der Kooperationsgemeinschaft. Diese wurde 2003 von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegründet, um die Einführung des Mammographie-Screenings in Deutschland zu koordinieren. Flächendeckender Ausbau bis 2007 Nach den positiven Ergebnissen in den Testregionen hat es sich die Kooperationsgemeinschaft zum Ziel gesetzt, das Mammographie-Screening bis Ende 2007 flächendeckend anzubieten. Mehr als 43 Prozent der Einrichtungen gibt es schon, sagt Graebe-Adelssen. Die ersten Einheiten in Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein und Westfalen-Lippe arbeiten bereits. Ohne maßgebliche Beteiligung der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auf Länderebene hätten wir das Programm nicht so rasch einführen können, betont Graebe-Adelssen. Im Juni 2002 hatte der Bundestag beschlossen, das Programm auf Grundlage der Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings einzuführen. Im Januar 2004 traten die Ände- 14 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, André Theis psg@bv.aok.de Internet:

15 rungen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien in Kraft. Seitdem haben Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine von der Krankenkasse bezahlte Mammographie. Laut Krebsregisterdaten des Robert-Koch-Instituts treten in dieser Altersgruppe rund 50 Prozent aller Mammakarzinome auf. In den europäischen Leitlinien sind hohe Qualitätsanforderungen für das Mammographie-Screening festgelegt worden. Die deutschen Richtlinien sichern die vollständige Umsetzung der EU-Leitlinien und gehen teilweise sogar darüber hinaus. Wir gehen davon aus, dass damit nicht mehr so viele Tumore übersehen oder auch diagnostiziert werden, obwohl tatsächlich keiner vorhanden ist. Diese Fehler lassen sich mit dem neuen Programm deutlich reduzieren, erklärt Bernhard Egger. Das Früherkennungsprogramm gliedert sich in regionale Versorgungsprogramme. Diese werden von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung und den Landesverbänden der Krankenkassen in einzelne Screening-Einheiten unterteilt. In einer Region muss jede Mammographie- Aufnahme von zwei speziell geschulten Ärzten unabhängig voneinander beurteilt werden. Als Screening-Arzt kann nur arbeiten, wer jährlich über Mammographien befundet. Entscheidend ist eine gute Zusammenarbeit der Fachleute. Das Gesetz schreibt regelmäßige Teambesprechungen und Konferenzen vor, erklärt Graebe-Adelssen. Das Programm sei durch diese kollegiale Gegenkontrolle ein permanent lernendes System. Hohe Teilnahmequote durch Einladungssystem Alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren werden schriftlich zu den Untersuchungen eingeladen. Erfahrungen aus anderen Ländern wie Schweden oder Holland haben gezeigt, dass eine hohe Teilnahmequote nur mit diesem Einladungssystem erreicht wird, betont Egger. Die Teilnehmerzahlen in den drei deutschen Modellregionen bestätigen dies: Zwischen 2000 und 2004 beteiligten sich insgesamt aller angeschriebenen Frauen an den Screening-Programmen. Eine Quote von knapp 60 Prozent, die noch weiter gesteigert werden soll. Hintergrund: Mammographie-Screening ist ein Röntgen-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Screening kommt aus dem Englischen und bedeutet Reihenuntersuchung. Eine Screening-Einheit umfasst einen Einzugsbereich von bis eine Million Einwohnern. Um eine bundes- 15

16 weite Versorgung zu erreichen, sollen bis Ende 2007 insgesamt 93 solcher Einheiten aufgebaut werden. Jeder Bereich wird geleitet von maximal zwei programmverantwortlichen Ärzten und ist einem Referenzzentrum zugeordnet. Bundesweit sollen maximal sechs solcher Zentren aufgebaut werden. Fünf Standorte stehen fest: Berlin, Bremen, München, Münster und Wiesbaden/Marburg. Diese Einrichtungen überwachen die Qualitätsvorgaben und übernehmen die Beratung sowie Fortbildung der Ärzte. (athe) Mehr Infos unter:

17 Neues vom Gemeinsamen Bundesausschuss Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Von seinen Beschlüssen sind alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung betroffen. Denn der GBA entscheidet unter anderem,welche ambulanten oder stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Der AOK-Mediendienst informiert regelmäßig über wichtige Entscheidungen des GBA: Laser wird bei Hornhauterkrankungen Kassenleistung Für bestimmte Erkrankungen der Hornhaut wird künftig die Behandlung mit einem therapeutischen Laser von den Kassen übernommen. Dies hat der GBA beschlossen. Die Phototherapeutische Keratektomie, bei der mittels eines Lasers erkrankte oder verletzte Teile der Hornhaut im Auge behandelt werden können, soll vertragsärztliche Leistung werden, wenn entsprechende Therapiealternativen versagt haben. Der Beschluss des GBA sieht vor, dass beispielsweise Narben auf der Hornhaut oder rezidivierende (wiederkehrende) Hornhautdefekte sowie einige andere Erkrankungen der Hornhaut mit der Lasermethode behandelt werden können. Die Laserbehandlung zur Korrektur von Fehlsichtigkeit bleibt als vertragsärztliche Leistung weiterhin ausgeschlossen. Kurzwirksame Insulin-Analoga nur in Ausnahmen Kurzwirksame Insulin-Analoga sind in der Therapie des Diabetes mellitus Typ 2 zu Lasten der gesetzlichen Kassen künftig grundsätzlich nur noch verordnungsfähig, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss mit einer entsprechenden Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Der GBA hat aber Ausnahmen definiert, in denen kurzwirksame Insulin- Analoga weiterhin erstattungsfähig sind: Patienten, die allergisch auf Humaninsulin reagieren oder bei denen auch trotz intensiver Therapie mit Humaninsulin eine stabile Stoffwechsellage nicht gelingt, erhalten weiterhin ein Analog-Insulin zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine weitere Ausnahme gilt für Patienten, bei denen aufgrund unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen die Therapie mit Analog- Insulin wirtschaftlicher ist. 17 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, André Theis psg@bv.aok.de Internet:

18 Beide Formen des Insulins sind zwar generell zur Behandlung von Diabetes-Typ-2-Patienten (Altersdiabetes) geeignet. Die auf dem deutschen Markt befindlichen Insulin-Analoga sind allerdings laut GBA bis zu 60 Prozent teurer als Humaninsulin. Der Ausschuss hat deshalb im vergangenen Jahr das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, eine Nutzenbewertung der Analoginsuline im Vergleich zum Humaninsulin vorzunehmen. Dadurch sollte geklärt werden, ob Insulin-Analoga einen zusätzlichen Nutzen haben, der den Preisunterschied rechtfertigt. Im Februar 2006 legte das IQWiG die Ergebnisse der Untersuchung vor. Danach lässt sich kein Zusatznutzen für das teurere Analog-Insulin nachweisen. Auf dieser Grundlage entschied der Bundesausschuss, dass eine Behandlung von Typ-2-Diabetes mit Humaninsulin genauso zweckmäßig, jedoch deutlich wirtschaftlicher erfolgen kann als mit den kurzwirksamen Insulin-Analoga. Als Humaninsulin wird die synthetische Nachbildung des körpereigenen, natürlichen Hormons Insulin bezeichnet. Insulinanaloga sind Abwandlungen des Hormons Insulin, die wie Humaninsulin den Blutzucker-Spiegel senken. Kurzwirksame Insulinanaloga sind in der Struktur dem Insulin ähnlich aufgebaute Hormone. Sie gelangen schneller als Humaninsulin in den Kreislauf, und ihre Wirkung klingt auch schneller wieder ab. Erweiterung der Knochendichtemessung überprüft Der Gemeinsame Bundesauschuss überprüft zurzeit, in welchen Fällen die Knochendichte-Messung (Osteodensitometrie) künftig zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich angewendet werden darf. Bisher wird diese Messung nur vorgenommen, wenn nach einem Knochenbruch vermutet wird, dass eine zu geringe Knochendichte dafür verantwortlich ist. Der GBA überprüft nun, ob diese Leistung auch in der Früherkennung für Gesunde oder bei bestimmten Risikopatienten mit einer Vorerkrankung, bei denen mit einer Abnahme der Knochendichte gerechnet werden kann, sinnvoll ist. Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis, von Ärzteverbänden oder Patientengruppen sind aufgerufen, ihre Stellungnahmen beim GBA bis zum 1. September 2006 abzugeben. Die Stellungnahmen können anhand eines vorgegebenen Fragenkatalogs möglichst in elektronischer Form beim GBA eingereicht werden. Dort ist auch der Fragenkatalog erhältlich. Weitere Infos über den Gemeinsamen Bundesausschuss 18

19 Gesetzgebungskalender Gesundheitspolitik Die Große Koalition von CDU, CSU und SPD hat sich in der Gesundheitsund Sozialpolitik zahlreiche Aufgaben vorgenommen. Der AOK-Mediendienst bietet einen Überblick über die wichtigsten laufenden und geplanten Gesetzesvorhaben (Stand: 10. August 2006). Diese und ältere Stichworte finden Sie auch im Internet: Änderung der Approbationsordnung für Ärzte Die Palliativmedizin soll zum Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Medizinstudium werden. Eine entsprechende Änderung der Approbationsordnung für Ärzte strebt das Land Niedersachsen an (Bundesrats-Drucksache 168/06). Die Landesregierung begründet ihren Vorstoß damit, dass es noch erhebliche Defizite in der Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen gebe. Deshalb müssten angehende Mediziner bereits während des Studiums darauf vorbereitet werden. Der Antrag wird jetzt in den Ausschüssen der Länderkammer beraten. Aufhebung von Mindestaltersgrenzen Der Verordnungsantrag: (Bundesrats-Drucksache 168/06) Die Mindestaltersgrenze für die Zulassung zur Ausbildung von Hebammen, Physiotherapeuten ( je 17 Jahre) sowie Masseuren (16 Jahre) soll abgeschafft werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den der Bundesrat am 10. Februar 2006 in den Bundestag eingebracht hat (Bundestags-Drucksache 16/1031). Die bisher starren Altersgrenzen führten dazu, so erläutert die Länderkammer, dass manche Bewerber zwar die schulischen Voraussetzungen erfüllten, jedoch wegen ihres noch zu niedrigen Alters ein volles Jahr bis zum Ausbildungsbeginn verlören. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte der Bundesrat einen gleichlautenden Gesetzentwurf im Parlament eingebracht (Bundesrats-Drucksache 790/04). In der Alten- und Krankenpflege ist die Mindestaltersgrenze bereits gestrichen worden. Die Bundesregierung unterstützt prinzipiell die Aufhebung der Mindestaltersgrenze, hat jedoch ein eigenes Gesetzgebungsverfahren angekündigt. Der Gesetzentwurf: (Bundestags-Drucksache 16/1031) 19 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, André Theis psg@bv.aok.de Internet:

20 Bürokratieabbau in der Pflege Der Abbau von Bürokratie in der Pflege ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den das Land Baden-Württemberg im Bundesrat beantragt hat. Vor dem Hintergrund zahlreicher Beschwerden von Seiten der Leistungserbringer soll der bürokratische Aufwand verringert werden, ohne dass es dadurch zu einem Verzicht auf notwendigen Schutz kommen dürfe, heißt es in dem Entwurf (Bundesrats-Drucksache 243/06). Erreicht werden soll dies durch die Harmonisierung von widersprüchlichen Regelungen in der sozialen Pflegeversicherung und im Heimgesetz. Der Bundesrat hat am 7. April den Gesetzesantrag in den zuständigen Ausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf: (Bundesrats-Drucksache 243/06) EU-Dienstleistungsrichtlinie Der Streit um die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist beigelegt. Die Wirtschaftsminister der 25 Mitgliedstaaten billigten am 29. Mai 2006 im Ministerrat einstimmig den überarbeiteten Entwurf der EU-Kommission. Darin wird auf das so genannte Herkunftslandprinzip verzichtet. Das hatte das Europäische Parlament in seinen Änderungsvorschlägen vom 14. Februar verlangt. Künftig müssen sich Dienstleister, die in einem anderen EU-Staat tätig sind, nach den dortigen rechtlichen Vorgaben richten. Die Liberalisierung der Dienstleistungen gilt grundsätzlich für jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, die gegen Entgelt angeboten wird. Davon ausgenommen sind unter anderem Gesundheits-, Pflege- und Sozialdienstleistungen. Damit soll verhindert werden, dass nationale Standards unterlaufen werden. Außerdem dürfen die Mitgliedstaaten Anforderungen in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen stellen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, des Umweltschutzes und der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sind. Die EU-Staaten sind verpflichtet, bürokratische Hürden für ausländische Dienstleister abzubauen. Die geänderte Richtlinie geht nun in zweiter Lesung in das Europäische Parlament. Nach dessen Zustimmung haben die Mitgliedstaaten Zeit bis 2009, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mehr Infos: 20

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