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1 Verkündungsblatt der Hochschule für Musik und Theater Hannover Hannover, Nummer 09 / 00 Inhalt: Studienordnung für die Studiengänge Musikwissenschaft, Musikpädagogik und Philosophie an der Hochschule für Musik und Theater Hannover (Beschluss des Senats vom ) Herausgeber: Der Präsident der Hochschule für Musik und Theater Hannover Emmichplatz Hannover 1

2 Hochschule für Musik und Theater Hannover Hochschule für Musik und Theater - Emmichplatz Hannover Studienordnung für die Studiengänge Musikwissenschaft, Musikpädagogik und Philosophie an der Hochschule für Musik und Theater Hannover Aufgrund des 14 NHG erlässt die Hochschule für Musik und Theater Hannover die folgende Studienordnung für die Studiengänge Musikwissenschaft, Musikpädagogik und Philosophie. 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung für die Studiengänge Musikwissenschaft, Musikpädagogik und Philosophie (Nds. MBI. Nr. 15/1997) Ziele, Inhalte und Aufbau des Magisterstudiums in den genannten Fächern an der Hochschule für Musik und Theater Hannover. Sie regelt durch die Bestimmungen für das Magisterstudium im Nebenfach zugleich Ziele, Inhalte und Aufbau des Nebenfachstudiums, das Studierende der HMTH mit Hauptfach Medienmanagement/Angewandte Medienwissenschaft in einem der Fächer Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Philosophie absolvieren können. 2 Regelstudienzeit (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Magisterprüfung neun Semester ( 4 der Prüfungsordnung). (2) Die Zeit von der Ausgabe des Themas der Magisterarbeit bis zur Abgabe beträgt sechs Monate. 3 Studienbeginn Das Studium kann in der Regel nur zum Wintersemester aufgenommen werden. 4 Ziel des Studiums Ziel des Studiums ist die Vermittlung methodischer und inhaltlicher, historischer und systematischer Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fächern Musikwissenschaft, Musikpädagogik oder Philosophie, die die Qualifikation für eine selbständige berufliche Tätigkeit darstellen. Sie wird nachgewiesen durch den Erwerb der Titel Magister Artium oder Magistra Artium (M.A.) gemäß der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang an der Hochschule für Musik und Theater Hannover. Das Fach Musikwissenschaft kann mit drei verschiedenen Schwerpunktbildungen studiert werden: Historische Musikwissenschaft, Systematische Musikwissenschaft oder Musikethnologie. 2

3 5 Prüfungsausschuss Für Fragen der Durchführung des Magisterstudienganges einschließlich Durchführung der Magisterprüfung, der Magistervorprüfung sowie der Zulassung zum Studium wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Seine Zusammensetzung sowie der Modus seiner Wahl sind in 5 der Magisterprüfungsordnung festgelegt. 6 Voraussetzungen des Studiums (1) Über die Zulassung zum Studium entscheidet grundsätzlich eine Eignungsprüfung. Bei der Meldung zur Eignungsprüfung entscheiden sich die Kandidatinnen und Kandidaten für eines der Studienfächer als Hauptfach bzw. 1. Hauptfach sowie, wenn Musikwissenschaft als Hauptfach gewählt wird, für eine bestimmte Schwerpunktbildung innerhalb dieser ( 8). (2) Darüber hinaus können ohne besondere Eignungsprüfung Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden. die die Eignungsprüfung für einen künstlerischen oder musikpädagogischen Studiengang an der HMTH bestanden sowie im Rahmen dieses Studiengangs eine schriftliche Hausarbeit in einem der Studienfächer des Magisterstudienganges mit überdurchschnittlichern Erfolg vorgelegt haben. (3) Das Studium kann ohne besondere Eignungsprüfung auch aufnehmen, wer den Anforderungen der Eignungsprüfung vergleichbare, an anderen Hochschulen erbrachte Leistungsnachweise vorlegt. Ober die Gleichwertigkeit solcher Leistungsnachweise entscheidet der Prüfungsausschuss. 7 Umfang und Aufbau des Studiums (1) Der Magisterstudiengang umfasst entweder das Studium eines Hauptfaches und zweier Nebenfächer oder das Studium zweier Hauptfächer (s. Anlage 3 der Prüfungsordnung). (2) Der Studiengang gliedert sich in ein viersemestriges, mit einer Zwischenprüfung abzuschließendes Grundstudium und ein fünfsemestriges Hauptstudium. 8 Inhalte der einzelnen Studiengänge und Schwerpunktbildung Die einzelnen Studienfächer sowie die im Fach Musikwissenschaft möglichen Schwerpunktbildungen stellen sich wie folgt dar: Historische Musikwissenschaft Das Studium des Faches Historische Musikwissenschaft gliedert sich in die folgenden sechs Themenfelder (Anlage 4 zur Prüfungsordnung): 1. Notationskunde 2. Musikalische Epochengeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart 3. Geschichte der musikalischen Gattungen 4. Geschichte der Musikästhetik 5. Musikalische Sozialgeschichte 6. Musikalische Regionalgeschichte 3

4 Systematische Musikwissenschaft Das Studium des Faches Systematische Musikwissenschaft gliedert sich in die folgenden fünf Themenfelder (Anlage 4 zur Prüfungsordnung): 1. Musikalische Akustik 2. Tonpsychologie (Geschichte und Systeme der Musikpsychologie: Autoren der experimentellen Musikforschung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts) 3. Musikpsychologie 4. Musiksoziologie 5. Musikästhetik Musikethnologie Das Studium des Faches Musikethnologie gliedert sich in die folgenden fünf Themenfelder (Anlage 4 zur Prüfungsordnung): 1. Grundlagen der Musikethnologie 2. Länderkundliche Monographien 3. Weltmusik 4. Musikarchäologie 5. Ethnomusiksoziologie Musikpädagogik Das Studium des Faches Fach Musikpädagogik gliedert sich in die folgenden Themenfelder (Anlage 4 zur Prüfungsordnung): Grundstudium: 1. Reflexionsfelder der Musikpädagogik 2. Musikalität und Entwicklung 3. Geschichte der Musikpädagogik 4. Medien musikpädagogischer Arbeitsfelder Zusätzlich im Hauptstudium: 5. Musikästhetik 6. Musikalische Sozialisation 7. Computer- und MIDI-unterstütztes Musiklernen 8. Musikleben und Musikpolitik 9. Didaktik ausgewählter Unterrichtsfelder Philosophie Die Studium des Faches Philosophie gliedert sich in die folgenden fünf Themenfelder (Anlage 4 zur Prüfungsordnung): 1. Logik, Wissenschaftstheorie 2. Erkenntnistheorie, Sprachphilosophie 3. Praktische Philosophie (Handlungstheorie, Ethik, Politische Philosophie, Rechts- und Staatsphilosophie. Geschichtsphilosophie, Sozialphilosophie, Anthropologie) 4. Ästhetik 5. Metaphysik, Philosophie des Geistes 4

5 Die Lehrenden der Fächer des Magisterstudiengangs sollen jede ihrer Lehrveranstaltungen, die sie für diesen Studiengang anbieten, einem der hier genannten Themenfelder ihres Faches (ggf. auch mehreren dieser Themenfelder) zuordnen. Dies soll bereits in der kommentierten, hochschulöffentlich auszuhängenden Veranstaltungsankündigung, spätestens jedoch zu Beginn der Lehrveranstaltung selbst geschehen. Über Zweifelsfragen entscheidet der Prüfungsausschuss. 9 Hauptfachwechsel Über einen beabsichtigten Wechsel im Hauptfach entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Die für die Zulassung zu den Fächern dieses Studiengangs geltenden Anforderungen sind zu beachten. GRUNDSTUDIUM 10 Aufbau des Grundstudiums Die nach Anlage 4 der Magisterprüfungsordnung vorgeschriebenen Semesterwochenstunden im wissenschaftlichen Bereich verteilen sich auf Pflichtlehrveranstaltungen und Wahlpflichtlehrveranstaltungen. Studierende im Hauptfach besuchen nach Maßgabe des faktischen Lehrangebots Pflichtlehrveranstaltungen im Umfang von 6 SWS (Musikpädagogik: 8 SWS) sowie Wahlpflichtlehrveranstaltungen im Umfang von 24 SWS (Musikpädagogik: 22 SWS). Mindestens zwei Pflichtlehrveranstaltungen sowie zwei Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Musikpädagogik: mindestens die vier Pflichtlehrveranstaltungen) sind mit einem Leistungsnachweis verbunden. Studierende im Nebenfach besuchen nach Maßgabe des faktischen Lehrangebots Pflichtlehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 4 SWS und Wahlpflichtlehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 11 SWS. Die Pflichtlehrveranstaltungen (4 SWS) des Nebenfachstudiums müssen zu den in 11 für das Grundstudium im Hauptfach als verpflichtend genannten Lehrveranstaltungen gehören. Mindestens eine Pflichtlehrveranstaltung und eine Wahlpflichtlehrveranstaltung (Musikpädagogik: zwei Pflichtlehrveranstaltungen) sind mit einem Leistungsnachweis verbunden. Studierende mit Hauptfach Musikwissenschaft oder Musikpädagogik studieren ferner künstlerisch-praktische Studieninhalte im Umfang von insgesamt mindestens 20 SWS, die in 13 näher bestimmt sind. 11 Pflichtveranstaltungen im Grundstudium Ein ordnungsgemäßes Studium setzt die Teilnahme an folgenden Pflichtlehrveranstaltungen voraus: Historische Musikwissenschaft Einführung in die Historische Musikwissenschaft (Diese Pflichtlehrveranstaltung kann nicht mit einem Leistungsnachweis verbunden werden) Notationskunde (Themenfeld 1) Epochen-, Gattungs- oder Musikalische Sozialgeschichte (Themenfeld 2, 3 oder 5) 5

6 Systematische Musikwissenschaft Psychoakustik und Psychologie der musikalischen Wahrnehmung (je nach Schwerpunkt Themenfeld 1 oder 2) Musikperformance/Interpretation (je nach Schwerpunkt Themenfeld 3 oder 5) Geschichte und Systeme der Musikpsychologie (Themenfeld 2) Musikethnologie Grundlagen der Musikethnologie (Themenfeld 1) Länderkundliche Darstellungen (Themenfeld 2) Weltmusik (Themenfeld 3) Musikpädagogik Reflexionsfelder der Musikpädagogik (Themenfeld 1) Musikalität und Entwicklung (Themenfeld 2) Geschichte der Musikpädagogik / Musikpolitik (Themenfeld 3) Medien musikpädagogischer Arbeitsfelder (Themenfeld 4) Philosophie Logik und/oder Wissenschaftstheorie (Themenfeld 1) Praktische Philosophie (Themenfeld 2) Orientierungseinheit Philosophie oder eine andere Einführungsveranstaltung (Themenfeld wird gemäß 8 durch die Lehrperson zugeordnet) 12 Wahlpflichtlehrveranstaltungen Nach Maßgabe des Lehrangebots umfassen die Wahlpflichtveranstaltungen u.a. Themen aus folgenden Bereichen: Historische Musikwissenschaft Musikalische Epochengeschichte Geschichte der musikalischen Gattungen Musikalische Sozialgeschichte Regionale Musikgeschichte Geschichte der Musikästhetik Methodologie einschl. Editionskunde (Themenfeld wird gemäß 8 durch die Lehrperson zugeordnet) Systematische Musikwissenschaft Musiksoziologie Musikalische Sozialisation (je nach Schwerpunkt Themenfeld 3 oder 4) Musikalische Entwicklung (Themenfeld 3) Musik und Emotion (je nach Schwerpunkt Themenfeld 3, 4 oder 5) Instrumentenkunde und Akustik (Themenfeld 1) Übung: Akustisches Praktikum (Themenfeld 1) 6

7 Musikethnologie Musikarchäologie (Themenfeld 4) Ethnomusiksoziologie (Themenfeld 5) Rezente und antike Musikkulturen in monographischer Darstellung (Themenfeld 2 oder 3) Ton- und Aufnahmetechnik (Themenfeld wird gem. 8 durch die Lehrperson zugeordnet) Europäische Volksmusik (Themenfeld wird gem. 8 durch die Lehrperson zugeordnet) Klangmittel, Stilistik, historische Einordnung (Themenfeld wird gem. 8 durch die Lehrperson zugeordnet) Museumspraktikum von mindestens 4 Wochen (Themenfeld wird nach Maßgabe der Inhalte durch den Prüfungsausschuss zugeordnet) Musikpädagogik Einführung in die Systematik der Musikpädagogik Interdisziplinäres Arbeiten in der Musikpädagogik Schulformspezifische Fragestellungen der Musikpädagogik (Themenfelder zu Lehrveranstaltungen aus diesen drei Bereichen werden gem. 8 durch die Lehrperson zugeordnet) Philosophie Systematische Probleme, Autoren, Epochen der Philosophie, die zum faktischen Lehrangebot gehören und nicht in den Bereich der Pflichtlehrveranstaltungen fallen (Themenfelder werden gem. 8 durch die Lehrperson zugeordnet) l3 Künstlerisch-praktische Anteile im Grundstudium der Fächer Musikwissenschaft und Musikpädagogik (1) Das Grundstudium umfasst im instrumentalen Hauptfach vier Semester mit einstündigem Unterricht (insgesamt 4 SWS). Ist das Hauptinstrument kein Tasteninstrument, so ist zusätzlich vier Semester lang ein halbstündiger Unterricht im Fach Klavier zu belegen. (2) Im Fach Musiktheorie sind vier zweistündige Veranstaltungen zu belegen (8 SWS). Im Rahmen der vorhandenen Lehrkapazität ist es auch möglich, bis zu vier dieser Semesterwochenstunden in Form von tonsatzbegleitendem Klavierspiel oder GPI zu studieren. Dies bedarf in jedem Fall der Genehmigung des Präsidenten. (3) Teilnahme am Hochschulchor für zwei Semester, nach zweisemestriger Chorteilnahme sind zwei Chorleitungsveranstaltungen zu belegen (insgesamt 8 SWS). Im Rahmen der vorhandenen Lehrkapazität ist es auch möglich, alternativ zu Chorteilnahme bzw. Chorleitung bis zu 8 Semesterwochenstunden in einem anderen künstlerischen Fach zu belegen. Dies bedarf in jedem Fall der Genehmigung des Präsidenten. (4) Die künstlerisch-praktischen Anteile sollen in der Regel zur Zwischenprüfung abgeschlossen sein. Über diese Studienanteile wird eine Abschlussbescheinigung (auf Wunsch mit Benotung) ausgestellt. Auf Antrag der oder des Studierenden und mit Zustimmung der zuständigen Lehrerin oder des zuständigen Lehrers ist eine den Unterricht abschließende Prüfung (mit Benotung) in einem der künstlerischen Fächer möglich. 7

8 H A U P T S T U D I U M 14 Studienziel und Schwerpunktbildung Im Hauptstudium sollen die Studierenden die entscheidenden Voraussetzungen für eine berufliche Tätigkeit erlangen. Sie sollen sich insbesondere mit dem Stand der Forschung und mit den Methoden des Faches auseinandersetzen und sich die Fähigkeit zu selbständiger Arbeit verschaffen. Ein erkennbarer Schwerpunkt soll im Hauptstudium gesetzt, dabei jedoch eine allzu frühe und enge Spezialisierung vermieden werden. 15 Aufbau des Hauptstudiums Studierende im Hauptfach besuchen während des Hauptstudiums Wahlpflichtlehrveranstaltungen im Umfang von 30 SWS, die sich - unter Berücksichtigung des von den Studierenden selbst zu wählenden Schwerpunktes - auf die in 8 genannten Themenfelder verteilen. Vier Wahlpflichtlehrveranstaltungen des Hauptstudiums sind mit Leistungsnachweisen verbunden. Studierende im Nebenfach besuchen während des Hauptstudiums Wahlpflichtlehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 SWS, von denen zwei mit Leistungsnachweisen verbunden sind. Die Zuordnung der Leistungsnachweise zu den in 8 genannten Themenfeldern regelt die Prüfungsordnung in Anlage Studienfachberatung Für die Studienfachberatung sind alle hauptamtlich Lehrenden des Magisterstudienganges verantwortlich. 17 Geltungsbeginn Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie löst die im Juni 1993 vom Senat verabschiedete vorläufige Studienordnung ab. 8

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