Das europäische Netz Natura 2000 Der europäische Artenschutz. Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager
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- Monika Baumann
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1 Das europäische Netz Natura 2000 Der europäische Artenschutz Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager
2 Folie 2 Aktuelles BNN
3 Folie 3 Aktuelles BNN
4 Folie 4 Aktuelles FAZ
5 Folie 5 Ortsumfahrung Freiberg/Sachsen
6 Folie 6 Zauneidechse
7 Folie 7 Stuttgarter Zeitung v
8 Folie 8 Badisches Tagblatt v
9 Folie 9 Generalwildwegeplan
10 Folie 10 Wildbrücke
11 Folie 11 Windunfall-Schwerpunkte
12 Folie 12 Wildunfall-Schwerpunkte
13 NATURA 2000 Vogelschutz-RiL FFH-RiL Folie 13
14 NATURA 2000 Ziel Zusammenhängendes kohärentes Netz von Schutzgebieten in ganz Europa Grund Artenschwund, isolierte Lage von Schutzgebieten Trittsteine für Zugvögel schaffen Folie 14
15 Folie 15 NATURA 2000 in der Region MO
16 Folie 16 NATURA 2000 in Baden-Württemberg
17 Auswahlkriterien Vogelschutz Arten des Anhang I VRL Art. 4 I VRL zahlen- und flächenmäßig geeignetste Gebiete Zugvögel Art. 4 II VRL entsprechende Maßnahmen für Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie Rastplätze in Wanderungsgebieten Folie 17
18 Rote Liste Paare Auerhahn Anhang I VSRiL Schutzmaßnahmen: Halsbandschnäpper Purpurreiher Uhu Deutschland Hähne Paare Paare Brutpaare davon in BW 310 Hähne Paare in BW Paare in BW Paare in BW Ausbildung, Bewachung von Nistplätzen, zu tun Sicherung von Strommasten Im Portrait die Arten der EU-VSRiL, LUBW 2006 Folie 18
19 Auswahlkriterien FFH Mitgliedstaaten erarbeiten Gebietsliste anhand der Kriterien nach Anhang III FFHRL für die in diesen Gebieten vorkommenden natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I einheimischen Arten nach Anhang II Folie 19
20 Beispiele Kammmolch Gelbbauchunke Springfrosch Folie 20
21 Beispiele Fledermaus Storch Wiesenweihe Folie 21
22 Beispiele Magere Flachland- Mähwiesen, Dettenheim Feuchte Hochstaudenflure, Rheinstetten Folie 22 Pfeifengraswiese, Dettenheim
23 Verträglichkeitspr glichkeitsprüfung Projekte (auch Linienbestimmung nach 16 BFernStrG) erhebliche Beeinträchtigung eines NATURA 2000-Gebietes vor Zulassung Verträglichkeitsprüfung durchführen Folie 23
24 Durchführung hrung erhebliche Beeinträchtigung Unzulässigkeit dennoch zulässig zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses zumutbare Alternativen fehlen bei prioritären Biotopen/Arten nur wenige Belange die überwiegen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich Folie 24
25 Folie 25 Rheinschanzinsel
26 Folie 26 Dammrückverlegung Murg
27 Folie Rheinbrücke
28 Folie Rheinbrücke - Alternativenprüfung
29 Folie Rheinbrücke E-Varianten
30 Folie 30 Großräumiges Straßennetz
31 Folie 31 Ausgleichsmaßnahme 2. Rheinbrücke
32 Folie 32 Ersatzmaßnahme 2. Rheinbrücke
33 Folie 33 Wakenitzquerung
34 2. Strelasundquerung Die 2. Strelasundquerung verläuft parallel zum Rügendamm über den Ziegelgraben, die Insel Dänholm und den Strelasund. Folie 34
35 Folie 35 Artenschutz
36 spezieller Artenschutz - 44 ff. BNatSchG Verbot wild lebende Tiere besonders geschützte Arten töten etc. erheblich zu stören Fortpflanzungs- und Ruhestätten stören etc. aus Natur zu entnehmen außer zulässiger naturschutzrechtlicher Eingriff Anhang IV Arten ökologische Funktionen weiter erfüllt im räumlichen Zusammenhang Folie 36
37 Ausnahmen ansonsten Vorhaben unzulässig, aber Ausnahme (Naturschutzbehörde) aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses keine zumutbaren Alternativen bestehen Erhaltungszustand der Populationen eine Art nicht verschlechtert Folie 37
38 Beispiele Eisbär Feldhamster Auerhuhn Luchs Folie 38 Dreizehenspecht
39 Artenschutz Hintergrund: Dramatischer Rückgang der wild lebenden Tiere und Pflanzen Folie 39
40 Folie 40 Auerhuhnflächen in der Region MO
41 Folie 41 Auerhuhnflächen in der Region MO
42 Folie 42 Auerhuhnflächen in Baden-Württemberg
43 Gegenmaßnahmen nahmen Schutz der Tiere / Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften Biotopschutz (Wieder)Ansiedlung verdrängter Arten Folie 43
44 Bestandsaufnahme Rote Liste 42 III LNatSchG durch LUBW Anhang IV Liste der FFH-RiL streng geschützte Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse Folie 44
45 Allgemeiner Schutz nach 39 BNatSchG Verletzungs- und Tötungsverbot ( 39 I Nr. 1) Entnahme- und Verwüstungsverbot ( 39 I Nr. 2) Verbot der Beeinträchtigung und Zerstörung von Lebensstätten ( 39 I Nr. 3 BNatSchG) = allgemeine Eingriffsverbote unter dem Vorbehalt vernünftiger Gründe Folie 45
46 Besonderer Schutz nach 44 BNatSchG Schutz für besonders geschützte Arten (insbes. Avifauna) und streng geschützte Arten (insbes. Anhang IV FFH-RiL, Rote Liste) Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbot nicht für nach 15, 18 II 1 BNatSchG zulässige Eingriffe, soweit ökologische Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten in räumlichem Zusammenhang weiterhin erfüllt sind für Zerstörungs- und Entnahmeverbot im Rahmen des Zugriffsverbots Folie 46
47 Kein Verstoß gegen Zugriffsverbote nicht für nach 15, 18 II 1 BNatSchG zulässige Eingriffe, soweit ökologische Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten in räumlichem Zusammenhang weiterhin erfüllt sind für Tötungsverbot (fraglich durch Freiberg- Entscheidung) und Zerstörungsverbot bei Tieren und Zerstörungsverbot bei Pflanzen CEF-Maßnahmen berücksichtigen Folie 47
48 Zugriffsverbote 44 BNatSchG für wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten nachstellen, fangen, verletzen, töten erheblich stören während harten Zeiten, wenn Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert Fortpflanzungs-/Ruhestätten entnehmen/ beschädigen/zerstören Wild lebende Pflanzen entnehmen/ beschädigen/zerstören Folie 48
49 Ausnahmen nach 45 VII BNatSchG von den Verboten nach 44 aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich wirtschaftlicher und sozialer Art (z. B. Enteignungsinteressen) wenn keine zumutbare Alternativen gegeben sind der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert wird Folie 49
50 Alternativenprüfung nicht Alternativen, bei denen Artenschutz ebenfalls Zugangssperre auslöst nicht Alternativen, die außer Verhältnis zu dem für die Natur erreichbaren Gewinn stehen nicht Alternativen, die einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern Gestaltung des Vorhabens bedenken andere Alternativen, die keine Artenschutzprobleme aufgeben Folie 50
51 Günstiger Erhaltungszustand der Population Population ist eine biologisch oder geographisch abgegrenzte Zahl von Individuen Population muss in dem vorhandenen Erhaltungszustand verbleiben (auch ungünstiger Zustand) Kompensationsmaßnahmen berücksichtigen Vorhandene Ausweichstandorte mit einbeziehen Verschlechterung ist anzunehmen, wenn die Zahl der Individuen wesentlich verkleinert wird Folie 51
52 Folie 52 Liste der nachgewiesenen Vogelarten
53 Folie 53 Liste der nachgewiesenen Vogelarten
54 Beispiel aus landschaftspflegerischem Begleitplan Folie 54
55 Folie 55 Klimaschutz - Treibhauseffekt
56 Folie 56 Klimaschutz
57 Klimaschutz Rio Kyoto Klimarahmenkonvention Protokoll = Konkretisierung doppelte Untergrenze 55 Staaten 55 % der Emissionen Folie 57
58 Klimaschutz Anteile an CO 2 -Emissionen in Deutschland Energie 43 % Sonstige 23 % Verkehr 20 % Haushalte 14 % Folie 58
59 Folie 59 Klimaschutz
60 Klimaschutz Minderungsmaßnahmen Emissionsrechtehandel Energiesparen im Haushalt EnEG Kohlendioxidsteuer für Kfz, Flottenbegrenzungen bei CO 2 -Emissionen von Kfz Folie 60
61 Klimaschutz CO 2 -Emissionen des Verkehrs in Baden-Württemberg Folie 61
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