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1 VSZ-INFORMATION 1/15 Inhalt - Zusatzversorgungsbericht [ ] - Buchvorstellung: 80 Jahre VBL - Urteil aus Karlsruhe vom Zusatzversorgungsbericht 2014 Einleitung Die Bundesregierung gibt von Zeit zu Zeit Zusatzversorgungsberichte heraus. Der vierte (2009) und der fünfte Bericht (2013) beschränken sich auf die Zusatzversorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Der neueste Bericht (2014) analysiert das gesamte verfügbare Zahlenmaterial über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst für die Pflichtversicherten und Rentner, die dem Tarifbereich West der Versorgungsanstalt des Bundes und Länder angehören. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die Rentenleistungen, insbesondere die Renten aus aktiven Pflichtversicherungen. Prognosen über künftige Versorgungsausgaben der VBL, Anzahl der künftigen Rentner und Höhe der künftigen Renten werden für den Drei-Jahres-Zeitraum von 2013 bis 2015 erstellt. Es ist davon auszugehen, dass die Versorgungsausgaben in diesen Jahren stagnieren oder gar zurückgehen. Gründe hierfür sind der Renteneintritt der ehemals rentenfernen Jahrgänge (ab 1947) mit um rund ein Viertel sinkenden Zahlbeträgen bei den Rentenneuzugängen, die stufenweise Erhöhung der Regelaltersgrenze ab Jahrgang 1947 sowie der Wegfall des Vorziehens der Altersgrenzen bei der Frauenrente ab 60 Jahren, bei Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit ab Jahrgang Die Experten Dr. Friedmar Fischer und Werner Siepe haben den Bericht unter die Lupe genommen und kommentiert. Die wichtigsten Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt. Alle Rechte daran sind vorbehalten. Der vollständige Zusatzversorgungsbericht 2014 der beiden Experten kann heruntergeladen werden unter: arge.de/6/zusatzversorgungsbericht2014.pdf Die früheren Zusatzversorgungsberichte 2009 und 2013 sind ebenso downloadbar. Herausgeber: Verein zur Sicherung der Zusatzversorgungsrente e.v. = Postfach = Hamburg Internet:

2 Zusammenfassung der Ergebnisse des Berichts 1. Die bisherigen Prognosen über die Versorgungsausgaben der VBL sind viel zu hoch gegriffen. Im Jahr 2012 lagen die tatsächlichen Versorgungsausgaben in Höhe von insgesamt 4,65 Milliarden Euro (West und Ost) um rund 13 Prozent unter den noch im Dritten Versorgungsbericht der Bundesregierung von 2005 prognostizierten 5,32 Milliarden Euro. Die gesamten Versorgungsausgaben in West und Ost sind im Zehn- Jahres-Zeitraum von 2002 bis 2012 nur um rund 24 Prozent oder durchschnittlich 2,2 Prozent pro Jahr gestiegen und nicht, wie noch im Dritten Versorgungsbericht der Bundesregierung von 2005 prognostiziert, um 42 Prozent bzw. durchschnittlich 3,6 Prozent pro Jahr. Die Versorgungsausgaben für Versicherungsrenten im engeren Sinne (also nur Versichertenrenten aus aktiver Pflichtversicherung im Westen) erhöhten sich von 2002 bis 2012 um 13 Prozent bzw. durchschnittlich um nur 1,3 Prozent pro Jahr. Spätestens ab dem Jahr 2013 ist mit einem Stillstand oder sogar einem Rückgang der Versorgungsausgaben bis zum Jahr 2015 zu rechnen, bevor dann die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Die Gründe für konstante oder gar sinkende Versorgungsausgaben in den Jahren 2013 bis 2015 liegen vor allem in sinkenden Rentenzahlbeträgen für die Rentenneuzugänge der ehemals rentenfernen Jahrgänge ab 1947 sowie dem Wegfall der vorgezogenen Altersgrenze nach vollendetem 60. Lebensjahr für Frauen, wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit für alle Jahrgänge ab Hinzu kommt für alle Jahrgänge ab 1947 noch die stufenweise Heraufsetzung der Regelaltersgrenze. 2. Hauptgrund für die Fehlprognosen der letzten Jahre ist vor allem die zu hoch geschätzte Anzahl der Rentner bei der VBL West. Die tatsächliche Anzahl aller VBL- Rentner West (Versicherungs- und Hinterbliebenenrenten aus aktiver Pflichtversicherung und beitragsfreier Versicherung) lag im Jahr 2012 mit 1,06 Millionen um rund 14 Prozent unter den von der Bundesregierung im Jahr 2005 geschätzten 1,24 Millionen. Gegenüber 2002 ist die Zahl der Rentner insgesamt nur um 12 Prozent bzw. durchschnittlich 1,1 Prozent pro Jahr gestiegen und damit deutlich geringer als die prognostizierten 30 Prozent insgesamt bzw. 2,7 Prozent im Jahresdurchschnitt (siehe 2. Kapitel). 3. Die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge pro Monat für die Versicherungsrentner sind von 2002 bis 2012 nur um insgesamt 8 Prozent oder durchschnittlich 0,75 Prozent pro Jahr auf 415 Euro (wie im Vorjahr) gestiegen, was einer durchschnittlichen Steigerung von nur 0,5 Prozent pro Jahr entspricht. Im Fünf-Jahres-Zeitraum von 2007 bis 2012 waren es nur insgesamt 1,7 Prozent bzw. durchschnittlich 0,34 Prozent pro Jahr. Diese außerordentlich geringen Steigerungsraten errechnen sich, obwohl die Bestandsrenten jährlich um 1 Prozent nach oben angepasst wurden. Der Grund für

3 diesen scheinbaren Widerspruch: Die Rentenzahlbeträge bei den Neuzugängen sinken schleichend bereits ab dem Jahr 2005, wie im vorliegenden Bericht nachgewiesen wird. Ab dem Jahr 2012, wenn ausschließlich rentenferne Jahrgänge (ab 1947) in Rente gehen, gibt es einen dramatischen Einbruch um ein Viertel bei den Zahlbeträgen für Neurentner. 4. Die Höhe der künftigen Brutto-Zusatzrenten errechnet sich aus der Summe von Rentenanwartschaften zum (Startgutschriften) und den Rentenanwartschaften ab (Punkterente). Modellberechnungen für Durchschnittsverdiener der unterschiedlichen Jahrgänge zeigen, wie sich die Brutto-Zusatzrenten künftig entwickeln werden. 5. Die Höhe der Rentenanwartschaften zum (sog. Startgutschriften) wirkt sich vor allem für ältere Jahrgänge aus. Je mehr Pflichtversicherungsjahre in die Zeit bis Ende 2001 fallen, desto höher ist der Anteil der Startgutschrift an der späteren Zusatzrente. Hierbei fällt auf, dass insbesondere ältere, alleinstehende Rentenferne der Jahrgänge 1947 bis 1956 durch eine zu niedrig bemessene Startgutschrift benachteiligt werden. 6. Die Betriebsrente nach dem Punktemodell (sog. Punkterente) betrifft vor allem jüngere Rentenferne. Die finanziellen Auswirkungen einer möglichen Leistungskürzung würde also diese Gruppe von Pflichtversicherten besonders treffen. Fazit: Der dramatische Anstieg der Versorgungs- ausgaben und der Rentneranzahl laut Vorausrechnungen durch das von der VBL beauftragte Sachverständigenbüro mit damaligem Namen Bode Hewitt ist nicht eingetreten. Der Anstieg hat sich vielmehr abgeflacht und wird in den Jahren 2013 bis 2015 höchstwahrscheinlich komplett entfallen. Die Vorausrechnungen bis zum Jahr 2015 laut dem Vierten Versorgungsbericht der Bundesregierung 2009 sind bereits heute Makulatur. Auch die Prognosen im aktuellen Versorgungsbericht der Bundesregierung werden sich hinsichtlich von Versorgungsausgaben und Rentneranzahl als überhöht erweisen. Die vorgelegten Zahlen können eine weitere Leistungskürzung bei der Zusatzrente nicht rechtfertigen. Eine zusätzliche Leistungskürzung bei der Punkterente würde zudem vor allem jüngere Jahrgänge treffen und die Attraktivität der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst weiter schwächen. Darüber hinaus gibt es erhebliche Rentenkürzungen für die Jahrgänge ab 1947 sowie eine nachgewiesene Ungleichbehandlung bestimmter Gruppen von Rentenfernen (zum Beispiel Alleinstehenden, Frauen mit Teilzeit, lang dienenden Älteren). Leider haben es die Tarifparteien versäumt, eine faire Neuregelung der Startgutschriften für Renten- ferne zu beschließen. Die Neuregelung laut

4 Tarifeinigung vom verfehlt die Vorgaben des Bundesgerichtshofs vom [ ] Aktuelles Urteil aus Karlsruhe vom Unter dem Az. 12 U 104/14 hat das OLG Karlsruhe die Überprüfungsberechnungen der Zusatzversorgungskassen zur Startgutschrift für nicht verbindlich erklärt. Der am vom BGH gerügte Verfassungsverstoß besteht nach wie vor: Die damals festgestellte Ungleichbehandlung von Versicherten mit berufsnotwendig langen Ausbildungszeiten haben die Tarifpartner durch den Änderungstarifvertrag vom nicht beseitigt. In gleicher Weise hatten sich bereits zwei Zivilkammern des Landgerichts Berlin geäußert. In der nächsten VSZ-Info wird auf dieses Thema ausführlich eingegangen. Der VSZ hat als Herausgeber das nachfolgend abgebildete Buch über die VBL drucken lassen. Es wird vom Verein an die Land- und. Oberlandesgerichte und Universitätsbibliotheken verteilt. Die E-Book-Version ist über den Sierke-Verlag in Göttingen zu beziehen. Zum Inhalt des Buches: Nur Transparenz bringt Licht in das Dunkel der VBL-Versorgung! Schritt für Schritt nehmen die Autoren die Leistungen der VBL in den vergangenen 40 Jahren unter die Lupe und decken mehr als eine versteckte Ungerechtigkeit bei der Altersversorgung auf, z.b. den diskriminierenden drastischen Abfall der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge durch die Umstellung für den Abrechnungsverband Ost (vgl. S. 33, Grafik 10).

5 Als Mathematiker und selbst um seine Versorgungsbezüge Betrogener enttarnt Dr. F. Fischer hochpräzise die Verschleierungsmethoden der VBL. Insbesondere macht er auf die Fehlprognosen in den Rentenberichten der Bundesregierung aufmerksam (vgl. S. 28) und die Fehlprognosen bei den Versorgungsausgaben (vgl. S. 32, Grafik 9). Gemeinsam mit Dipl.-Hdl. W. Siepe, der sich bereits seit Jahren mit der Beamtenversorgung beschäftigt, erstellen die Autoren eine viele Fragen aufwerfende Prognose für die nächsten Jahrzehnte (vgl. S. 61, Tabelle 27 und S. 62, Grafik 33). Nettobeträge absinken werden. Die dort genannten Zahlen stellen jedoch Bruttowerte dar, die durch die absehbare Geldentwertung und die zusätzliche Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern auf klägliche reale geldentwertete Altersarmut im öffentlichen Dienst ist daher für Niedrig- und Normalverdiener absehbar, zumal Tarifverhandlungen über eine weitere Verschlechterung des Punktemodells wahrscheinlich noch zu einer zusätzlichen Absenkung des Niveaus führen werden. Bernhard Mathies - Rechtsanwalt -

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