Codeplan Versichertenrentenzugang 2014 Basisfile PUFRTZN14XVSBB

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1 Stand: 21.Dezember 2015 Grundlage der Statistik Grundlage ist der einheitliche Statistikdatensatz zur Rentenzugangsstatistik nach 6 RSVwV aus den Konten der Rentenversicherungsträger für das Berichtsjahr Eingrenzung der Grundgesamtheit i. Der Public Use File beinhaltet diejenigen Versichertenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Beginn im Berichtsjahr oder davor liegt. Festgehalten werden in der Jahresstatistik neben demographischen Angaben einige aussagekräftige rentenrechtliche Tatbestände wie z. B. Rentenzahlbetrag, Rentenart, Summe der Entgeltpunkte, angerechnete versicherungsrechtliche Zeiten, etc. ii. Der Public Use File über die Rentenzugänge, berichtet über die entsprechenden Sachverhalte innerhalb des Kalenderjahres Im Gegensatz zum entsprechenden Scientific Use File handelt es sich nur um eine 1% Stichprobe der Grundgesamtheit. Außerdem ist der Datensatz absolut anonymisiert. iii. Zu den Versichertenrenten zählen die Alters- und Erwerbsminderungsrenten. iv. Eingegrenzt wird der Versichertenrentenzugang zusätzlich durch den so genannten Meldegrund. In diesem Datensatz ist der Meldegrund 10 (= Festsetzung ohne unmittelbar vorhergehenden Rentenbezug aus einer gesetzlichen Rentenversicherung) berücksichtigt. Damit sind nur die Rentenzugänge berücksichtigt, die erstmals im Berichtsjahr eine gesetzliche Rente erhalten. v. Im Statistikdatensatz befinden sich noch sogenannte Umwertungsfälle. Dabei handelt es sich um Rentenzugänge, die nach 307 SGB VI oder 307a Abs. 6 SGB VI (altes Recht ) umgerechnet werden. Die oben beschriebene Grundgesamtheit, aus der die Stichprobe für den Public Use File gezogen wird, enthält nur noch sehr wenige umgewertete Fälle. Diese werden daher vor der Stichprobenziehung aus dem Datensatz ausgeschlossen. 2. Design der Stichprobe Stichprobe: systematische Zufallsauswahl 1 % Fallzahl: n = Anmerkungen zur Entwicklung der Fallzahlen in den Rentenzugangsdaten für das Berichtsjahr 2014 Im Berichtsjahr 2014 ist die Zahl der Altersrentenzugänge im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Grund hierfür sind hauptsächlich rechtliche Änderungen, wie die Ausweitung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von bisher 12 auf 24 Kalendermonate ( Mütterrente ) und die abschlagsfrei Rente ab 63. Die rechtlichen Änderungen führen neben den Sondereffekten bei den Zugangszahlen in die Altersrente auch zu (einmaligen) Auswirkungen beim Zugangsalter (Alter beim aktuellen Rentenbeginn) und beim Rentenzahlbetrag. Detailliertere Informationen hierzu finden sich im Dokument Zentralen Ergebnissen des Rentenzugangs 2014 (im Anhang dieses Codeplans). Stand: 21.Dezember 2015 Seite 1

2 1. Anmerkungen zu den Merkmalen a. Berechnung der Merkmale für Rentenberechnung": i. Die Werte der Merkmale setzen sich aus der Summe über die Werte aller Versicherungszweige (AR/AV, AR/AV(Ost), KN, KN(Ost)) zusammen. ii. Das Merkmal SUEGPT ist ganzzahlig gerundet und in Klassen zusammengefasst. iii. Falls die Rente zum Teil manuell berechnet wurde, sind die Merkmale auf 999 gesetzt. b. Berechnung der Sondermerkmale: i. Die Merkmale RTAT, RTZB, AEBYET1, DUEPGS, BOJV1, VSMO und DUPSEPJA wurden zusätzlich aufgenommen. ii. Das Merkmal DUPSEPJA ist nur bis zur ersten Nachkommastelle berechnet. iii. Das Merkmal RTZB ist ganzzahlig gerundet und in Klassen zusammengefasst. iv. Falls die Rente zum Teil manuell berechnet wurde, sind einige Merkmale auf 999 gesetzt. Der Datensatz gliedert sich in folgende Kapitel: Datentechnische Merkmale... 3 Demographische Merkmale... 4 Merkmal zur Krankenversicherung... 5 Sondertatbestände... 6 Merkmale für Vertragsrenten, zur Rehabilitation, zur Versicherung... 7 Merkmale für Rentenberechnung und Sondermerkmale... 9 Hinweis: In dieser Datensatzbeschreibung sind alle Merkmale durchgängig in Großbuchstaben angegeben, im entsprechenden Scientific Use File in Kleinbuchstaben. Stand: 21.Dezember 2015 Seite 2

3 Feldbezeichnung Datentechnische Merkmale SK JA CASE MEGD FMSD Satzkennzeichen 90 = Rentenstatistik Berichtsjahr Berichtsjahr in der Form JJJJ. Rentenzugänge des Berichtsjahres Fallnummer Meldegrund 10 = Festsetzung ohne unmittelbar vorhergehenden Rentenbezug aus einer gesetzlichen Rentenversicherung Familienstand Die Angabe des Familienstandes bezieht sich beim Rentenzugang auf den Familienstand zum Zeitpunkt des Rentenantrages. Der Familienstand des Berechtigten ist wie folgt angegeben: 1 = nicht verheiratet/verwitwet 2 = verheiratet/wiederverheiratet/in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend Stand: 21.Dezember 2015 Datentechnische Merkmale Seite 3

4 Feldbezeichnung GBJAVS GEVS SAVS WHORT ZTPTR1 Geburtsjahr des Versicherten Demographische Merkmale Geburtsjahr des Versicherten in der Form JJJJ ist in Jahrgängen zusammengefasst = 1947 und früher 1948 = = = = = = = = 1981 und später Geschlecht des Versicherten 1 = männlich 2 = weiblich Staatsangehörigkeit des Versicherten Unterscheidung zwischen Deutschland und Ausland. 0 = Deutschland 200 = Ausland 999 = staatenlos/ungeklärt/unbekannt Wohnsitz Unterscheidung nach altes/neues Bundesland und Ausland 0 = fehlende Angabe 1 = alte Bundesländer 2 = neue Bundesländer 20 = Ausland Alter bei aktuellem Rentenbeginn Alter zum Zeitpunkt des aktuellen Rentenbeginns. Begrenzung nach oben und unten. 36 = 36 Jahre und jünger = 68 Jahre und älter Stand: 21.Dezember 2015 Demographische Merkmale Seite 4

5 Feldbezeichnung AT Merkmal zur Krankenversicherung Art des Krankenversicherungsverhältnisses Private Versicherung oder Beiträge zur Pflegeversicherung sind vom Rentenberechtigten selbst zu zahlen. (a) freiwillige und private Versicherung 0 = Beitragszuschuss nach 106, 315, 319 SGB VI, ggf. wird die Höhe einer anderen Rente bei der Berechnung des Zuschusses berücksichtigt/freiwillig versichert mit Beitragszuschuss bei einer anderen Rente, die Höhe der Rente wird aber bei der Berechnung des Zuschusses mit berücksichtigt. (b) Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung 5 = pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (c) Renten ohne Beitragszuschuss und ohne Beitrag zur Krankenversiche rung 8 = nicht nach deutschem Recht versichert, Auslandsrenten ohne AT-Kennzeichnung (blank) sind mit AT = 8 verschlüsselt Hinweis: Bei der Bearbeitung der Rentenanträge werden die Renten teilweise zunächst mit AT=8 festgesetzt. Der Anspruch auf Zuschuss zur privaten Krankenversicherung oder auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wird dann häufig im Nachhinein gewährt. Daher ist ein Teil der Fälle mit AT=8 inhaltlich deckungsgleich mit AT=0 oder AT=5. Dies betrifft insbesondere Meldungen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es ist davon auszugehen, dass ca. 20% der Fälle in diesem Datensatz mit AT=8 eigentlich unter die Ausprägungen AT=0 oder AT=5 fallen. Stand: 21.Dezember 2015 Merkmal zur Krankenversicherung Seite 5

6 Feldbezeichnung RTMI Sondertatbestände Rente nach Mindesteinkommen/-entgeltpunkten Kennzeichnung und Zusammenfassung der verschiedenen Fallgruppen der Anhebung der Rente nach Mindesteinkommen (Mindestentgeltpunkte): 0 = keine Anhebung 1 = Rente mit Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt nach 262 SGB VI, Anhebung auf einen Durchschnittswert in Höhe des 1.5fachen des tatsächlichen Durchschnittswerts mit/ohne Begrenzung auf Entgeltpunkte ZLKI12 Zahl der Kinder Angegeben ist die Zahl der geborenen Kinder, für die mindestens 1 Kalendermonat Kindererziehungszeit zu berücksichtigen war, unabhängig davon, ob diese auch zu einer Rentenerhöhung geführt hat. Bei Männern insgesamt und Frauen ab Jahrgang 1974 und jünger auf 0 gesetzt. 0 = kein Kind 3 = 3 Kinder und mehr Stand: 21.Dezember 2015 Sondertatbestände Seite 6

7 Feldbezeichnung ZLMCMS LTBYET1 Merkmale für Vertragsrenten, zur Rehabilitation, zur Versicherung Zahl der medizinischen Reha-Leistungen in den letzten 5 Jahren Es ist angegeben, ob innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem aktuellen Rentenbeginn medizinischer Rehabilitationsleistungen gewährt wurden. Für die Erfassung der Rehabilitationsleistungen in diesem Merkmal ist unerheblich, wegen welcher Diagnose sie gewährt wurden. 0 = keine Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre 1 = Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre 9 = keine Aussage möglich Letzte Beitragsentrichtung Angegeben ist das Jahr in der Form JJJJ, für das der letzte Beitrag vor dem Leistungsfall geleistet wurde. Ausländische Beiträge bleiben unberücksichtigt; reine Bonusrenten sind mit "0" verschlüsselt. Beiträge in den Jahren bis 2006 sind in 5-Jahres-Zeiträumen zusammengefasst. 0 = kein Eintrag 1969 = 1969 und früher 1974 = = = = = = = = = 2010 Stand: 21.Dezember 2015 Merkmale für Vertragsrenten, zur Rehabilitation, zur Versicherung Seite 7

8 Feldbezeichnung VSJA1 Versicherungsstatus im Jahr vor dem Leistungsfall (31.12.) bzw. zeitlich letzter Status, wenn keiner der Meldetatbestände zutrifft Angegeben ist der Versicherungsstatus zum 31. Dezember des Jahres vor dem Jahr der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung, d. h. des Jahres vor dem Leistungsfall. Trifft zum vor dem Leistungsfall keiner der Tatbestände zu, so ist der zeitlich letzte Versicherungstatbestand im Jahr vor dem Leistungsfall angegeben. Ausländische Sachverhalte bleiben unberücksichtigt. 0 = keiner der Tatbestände trifft zu 12 = sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (keine Altersteilzeitbeschäftigung und keine Beschäftigungsverhältnisse mit Entgelt in der Gleitzone) im ursprünglichen Bundesgebiet 13 = Altersteilzeitbeschäftigung im ursprünglichen Bundesgebiet 14 = sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (keine Altersteilzeitbeschäftigung und keine Beschäftigungsverhältnisse mit Entgelt in der Gleitzone) im Beitrittsgebiet 15 = Altersteilzeitbeschäftigung im Beitrittsgebiet 17 = Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit reinem Entgelt in der Gleitzone ( 20 Abs. 2 SGB IV) 18 = Leistungsempfänger nach dem SGB III/SGB II 22 = Pflichtversichert wegen sonstiger Leistungen nach 3 Nr. 3 SGB VI, jedoch nicht wegen Arbeitslosigkeit mit SGB III-Leistungsbezug (sonst VSJA1 = 18) 36 = geringfügig Beschäftigter m./o. Eigenbeitrag 42 = Freiwillig Versicherter ( 7 SGB VI) 46 = Anrechnungszeit 90 = sonstige Pflichtversicherte 91 = sonstige Meldung Stand: 21.Dezember 2015 Merkmale für Vertragsrenten, zur Rehabilitation, zur Versicherung Seite 8

9 Feldbe- Zeichnung Merkmale für Rentenberechnung und Sondermerkmale Dieser Teil des Datensatzes berichtet über die Rentenberechnung. Die entsprechenden Merkmale beziehen sich immer insgesamt auf alle Zeiten für AR/AV; AR/AV (Ost); KN und KN (Ost). Der Datensatz enthält so genannte manuell berechnete Renten, also Fälle, für welche die Renten nicht vollständig mit einem maschinellen Verfahren ermittelt wurden. Diese weisen keine Werte zur Rentenberechnung auf. Die Merkmale zur Rentenberechnung sind jeweils auf 999 bzw gesetzt. Das Merkmal SUEGPT und die Sondermerkmale RTAT, RTZB und AEBYET1 sind belegt. Weitere Ausführungen für die Berechnung der Entgeltpunkte finden sich auf den Seiten 1 und 2 dieses Codeplans. RTSPAB ZQEGKI Abschlag aus dem Rentensplitting Hier ist die Anzahl der aus dem Rentensplitting übertragenen Entgeltpunkte angegeben. Bemerkung: Merkmal ist nur aufgenommen und mit 999 belegt, um künftig Datensatzlänge beibehalten zu können. 999 = fehlender Wert Zusätzliche/Gutgeschriebene Entgeltpunkte für Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und/oder wegen Pflege Hier sind die zusätzlichen/gutgeschriebenen Entgeltpunkte für Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder wegen der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes angegeben ( 70 Abs. 3a SGB VI, 83 Abs. 1 Satz 3 SGB VI). 0 = liegen nicht vor 1 = liegen vor 999 = fehlender Wert Stand: 21.Dezember 2015 Merkmale für Rentenberechnung und Sondermerkmale Seite 9

10 Feldbe- Zeichnung SUEGPT AZ RTAT RTZB Summe der Entgeltpunkte Angegeben ist die Summe aller Entgeltpunkte aus - Beitragszeiten - beitragsfreien Zeiten - Zuschlägen für beitragsgeminderte Zeiten - Leistungszuschlag - Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung gemäß 76b SGB VI - Zu- oder Abschlägen aus Versorgungsausgleich - Ausgleichszahlung wegen Rentenminderung - Entgeltpunkte aus Abfindung betrieblicher Altersversorgung - Zu- und/oder Abschlägen aus Rentensplitting Bei Teilrenten ist die Summe aller Entgeltpunkte angegeben, die der ersten Altersrente zugrunde gelegen haben ( 66 Abs. 3 Satz 1 SGB VI). Die Summe aller Entgeltpunkte ist vor Anwendung der 256d, 307d SGB VI angegeben. 5 = 0 <= suegpt <= 5 10 = 5 < suegpt <= = 10 < suegpt <= = 15 < suegpt <= = 65 < suegpt <= = Summe der Entgeltpunkte größer = fehlender Wert Anrechnungszeiten insgesamt Angegeben ist die Anzahl der Monate mit Anrechnungszeiten insgesamt, die nicht beitragsgeminderte Zeiten sind und die nicht unter 71 Abs. 4 SGB VI fallen. Sofern nachgewiesene Anrechnungszeiten vor dem nicht berücksichtigt sind, weil die pauschale Anrechnungszeit mindestens ebenso lang ist, sind diese nachgewiesenen Anrechnungszeiten hier nicht berücksichtigt; statt dessen jedoch die pauschale Anrechnungszeit. 72 = 72 Monate und mehr 999 = fehlender Wert Rentenart 1 = Erwerbsminderungsrente 2 = Altersrente Rentenzahlbetrag in Euro Dies ist der Rentenbetrag zuzüglich Höherversicherung und Auffüllbetrag/Rentenzuschlag. Bei Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzüglich des hälftigen Beitrags zur KV/PV. Bei freiwillig und privat Versicherten zur KV/PV abzüglich des Beitragszuschusses zur freiwilligen/privaten KV/PV. Der Betrag ist in Euro angegeben und ganzzahlig gerundet bis zur Obergrenze von 1950,00. 0,00 = 0 12,50 = von 0,01 bis 24,99 50,00 = von 25 bis 74,99 100,00 = von 75 bis 124, ,00 = von 1875 bis 1924, ,00 = 1925 und mehr Stand: 21.Dezember 2015 Merkmale für Rentenberechnung und Sondermerkmale Seite 10

11 Feldbe- Zeichnung AEBYET1 DUEPGS BOJV1 VSMO Alter des Versicherungsnehmers beim ersten Rentenbeitrag 14 = 14 und jünger = 30 und älter Durchschnittliche EGPT aus Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten Rundung auf die erste Nachkommastelle und Begrenzung auf = 1.6 und mehr 999 = fehlender Wert Letzter Bruttojahresverdienst Letzter Bruttojahresverdienst zusammengefasst, klassifiziert und auf begrenzt. Der Betrag ist in Euro angegeben und ganzzahlig gerundet bis zur Obergrenze von 47500,00. 0,00 = = von 0,01 bis 2499, = von 2500,00 bis 7499, = von 7500,00 bis 12499, = von 42500,00 bis 47499, = und mehr Summe beitragsfreier Zeiten und Beitragszeiten bzw. Versicherungsjahre bei umgewerteten Renten Auf ganze Jahre gerundet und nach oben bzw. unten begrenzt. 5 = 5 Jahre und weniger 6 = 6 Jahre 7 = 7 Jahre = 45 Jahre und mehr 999 = fehlender Wert DUPSEPJA Durchschnittliche PSEGPT pro Jahr Die "PSEGPT" sind die Summe der persönlichen Entgeltpunkte, die sich aus dem Merkmal "SUEGPT" unter Berücksichtigung des(r) jeweiligen Zugangsfaktors(en), des Teilrentenanteils und der verminderten Berücksichtigung von Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten ( 256d, 307d Satz 5 SGB VI) ergeben. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die wegen Zusammentreffen mit Hinzuverdienst in voller Höhe nicht geleistet werden, sind die persönlichen Entgeltpunkte in voller Höhe anzugeben. Eine Verminderung der "PSEGPT" bei Zahlung an Ausländer im Ausland auf 70 v.h. nach 113 Abs. 3 SGB VI ist ebenfalls berücksichtigt. Rundung auf die erste Nachkommastelle und Begrenzung auf = 1.6 und mehr 999 = fehlender Wert Stand: 21.Dezember 2015 Merkmale für Rentenberechnung und Sondermerkmale Seite 11

12 A AEBYET AT... 5 AZ B BOJV C CASE... 3 D DUEPGS DUPSEPJA F FMSD... 3 G GBJAVS... 4 GEVS... 4 J JA... 3 L LTBYET M MEGD... 3 R RTAT RTMI... 6 RTSPAB... 9 RTZB S SAVS... 4 SK... 3 SUEGPT V VSJA VSMO W WHORT... 4 Z ZLKI ZLMCMS... 7 ZQEGKI... 9 ZTPTR Stand: 21.Dezember 2015 Index Seite 12

13 Anhang: Zentrale Ergebnisse des Rentenzugangs 2014 Im Berichtsjahr 2014 deutlich mehr Rentenzugänge als 2013 Die Anzahl der Rentenzugänge beträgt im Jahr 2014 insgesamt rd. 1,362 Mio. und ist im Vergleich zum Vorjahr um rd Zugänge (bzw. 12,6 %) höher. Dies ist auf einen deutlichen Zuwachs bei den Altersrentenzugängen zurückzuführen. Die Zugangszahl war mit Altersrenten um rd (bzw. 27,1 %) höher als im Jahr 2013 ( Altersrenten). Die Zugangszahlen in den anderen Rentenarten sind im Vorjahresvergleich hingegen rückläufig: Bei den Renten wegen Todes liegt der Rückgang bei -4,3 % (rd weniger) und bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist ein Rückgang von -3,3 % (rd weniger) zu verzeichnen. Zahl der Altersrentenzugänge 2014 deutlich gestiegen Die Zahl der Altersrentenzugänge ist im Jahr 2014 bei Männern um rd und bei Frauen um rd (insgesamt um rd ) höher als im Jahr Gründe für die starken Verschiebungen sind: Stärker besetzte Geburtsjahrgänge erreichen das Rentenalter Der insgesamt zu verzeichnende Anstieg der Zugangszahl in Altersrenten ist zunächst einmal demografisch bedingt; es erreichen zunehmend stärker besetzte Jahrgänge das Rentenalter. Dies spiegelt sich z.b. im Anstieg der Zugänge in die Regelaltersrente wider, da der Geburtsjahrgang 1949, der im Jahr 2014 das 65. Lebensjahr vollendete um fast 10 % stärker besetzt ist als der Geburtsjahrgang 1948, der im Jahr 2013 das 65. Lebensjahr vollendete. Starker Zuwachs bei den Frauen aufgrund neuer Mütterrenten Die Rentenzugänge insbesondere in die Regelaltersrente - sind bei den Frauen neben der Demografie stark durch die Einführung der Mütterrente beeinflusst. So entfallen von dem Anstieg aller Altersrentenzugänge an Frauen in Höhe von schätzungsweise auf neue Mütterrenten. Durch die Anerkennung eines weiteren Kindererziehungsjahres pro Kind mit Geburt vor 1992 haben diese Frauen erstmalig die Wartezeit für einen Rentenanspruch erlangt. Dies betrifft überwiegend westdeutsche Frauen im Alter ab 65 Jahren; aufgrund längerer Erwerbsbiografien bestand bei den meisten ostdeutschen Frauen bereits ein Rentenanspruch. Zugänge in abschlagsbehaftete, vorgezogene Renten rückläufig Erwartungsgemäß sind die Zugangszahlen in die Altersrenten, die vorgezogen werden können und mit Abschlägen behaftet sind, deutlich zurückgegangen. Einerseits gibt es hier weniger Anspruchsberechtigte, weil zwei Rentenarten für die Geburtsjahrgänge ab auslaufen. Andererseits bietet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte für viele eine abschlagsfreie Alternative. So ist die Zahl der Rentenzugänge 2014 im Vorjahresvergleich bei der Altersrente für Frauen um rd , bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit um rd und bei der Altersrente für langjährig Versicherte um rd niedriger. Lediglich die Zugangszahl der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, deren Altersgrenze ebenfalls stufenweise angehoben wird, entspricht mit einem Rückgang von rd. 600 weniger Zugänge (bzw. -0,8 %) in etwa dem Vorjahresniveau. Einführung der Rente mit 63 Nach Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit in einer erweiterten Definition sind mit Rentenbeginn ab dem 1. Juli 2014 bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfreie Zugänge in die Rente für besonders langjährig Versicherte möglich. Diese neu geschaffene Möglichkeit haben rd Personen mit Rentenbeginn im zweiten Halbjahr 2014 genutzt, hiervon sind rund (bzw. 71 %) Männer. Das häufigste Zugangsalter war mit nahezu zwei Dritteln aller Fälle das Alter 63. Rund ein Viertel aller Fälle sind mit 64 Jahren zugegangen Ein Teil der Zugänge in die Rente mit 63 ist auf einen Einführungseffekt zurückzuführen, indem Versicherte, die den Rentenbeginn eigentlich aufgeschoben hätten, nunmehr die neue Möglichkeit eines vorgezogenen, abschlagsfreien Rentenbeginns genutzt haben Stand: 21.Dezember 2015 Index Seite 13

14 Gegenläufige Entwicklung des durchschnittlichen Zugangsalters bei Altersrenten In den vergangenen Jahren ist das durchschnittliche Zugangsalter in Altersrenten infolge der Anhebung der Altersgrenzen, dem Auslaufen des Bezuges vorgezogener Rentenarten ab dem Geburtsjahrgang 1952 und aufgrund von Demografieeffekten angestiegen. Das durchschnittliche Zugangsalter bei allen Altersrentenzugängen ist im Vorjahresvergleich von 64,1 Jahre auf nunmehr 64,9 Jahre gestiegen, aber durch Sondereffekte beeinflusst. Differenziert nach Männern und Frauen zeigt sich das folgende Bild: Das durchschnittliche Zugangsalter in Altersrenten ist bei Männern im Vorjahresvergleich um 0,1 Jahre auf aktuell 64,0 Jahre im Zugang 2014 gesunken. Ein Grund hierfür liegt in der modifizierten Altersrente für besonders langjährig Versicherte, verbunden mit einem Anstieg der Altersrentenzugänge im Alter 63 und 64 im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund der vielen Zugänge an westdeutsche Frauen im Alter über 65 Jahren, die durch die Anerkennung eines weiteren Kindererziehungsjahres pro Kind mit Geburt vor 1992 die Wartezeit für einen Rentenanspruch erstmalig erlangt haben, ist das durchschnittliche Zugangsalter bei allen Altersrenten an Frauen im Vorjahresvergleich um 1,6 Jahre auf 65,8 Jahre stark angestiegen. Eine erste Abschätzung deutet darauf hin, dass bei Bereinigung des Einmaleffektes durch die neuen Mütterrenten das aktuelle durchschnittliche Zugangsalter bei Altersrenten an Frauen in etwa dem des Vorjahres entsprechen würde. Durchschnittliche Rentenzahlbeträge 2014 bei Männern gestiegen Bei den Männern ist im Rentenzugang 2014 ein Anstieg des durchschnittlichen Rentenzahlbetrages der Altersrenten gegenüber dem Vorjahr von rd. 913 Euro um 6,7 % auf rd. 975 Euro zu beobachten. Diese Steigerung ist zum Teil auf die Rentenanpassung zurückzuführen, andererseits ist der Anteil der vorgezogenen Renten mit Abschlägen aufgrund der modifizierten Altersrente für besonders langjährig Versicherte kleiner geworden. Darüber hinaus sind im Rentenzugang 2014 vermehrt Personen mit längeren Biografien enthalten. So haben sich bei den Männern im Vorjahresvergleich die bei der Altersrentenberechnung durchschnittlich berücksichtigten Beitragsjahre um rd. 1 Jahr auf 40 Jahre erhöht. Bei den Frauen ist der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der Altersrentenzugänge von 546 Euro im Jahr 2013 um 2,4 % auf rd. 533 Euro im Jahr 2014 gesunken; dieser Wert ist jedoch durch die hohen Zugangszahlen der neuen Mütterrenten beeinflusst, die mit nur wenigen Versicherungsjahren und niedrigen Zahlbeträgen zugegangen sind. Eine erste Abschätzung deutet darauf hin, dass bei Bereinigung des Einmaleffektes durch die neuen Mütterrenten aktuell der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der Altersrenten an Frauen gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen wäre. Dies kann insbesondere auf die Rentenanpassung sowie die Berücksichtigung eines weiteren Jahres an Kindererziehungszeit für Geburten vor 1992 zurückgeführt werden. Stand: 21.Dezember 2015 Index Seite 14

15 Fallzahl und Zahlbeträge 2014 und Veränderung 2014 gegenüber 2013 nach Rentenartengruppen Anzahl Anzahl Absolutwert in Prozent Renten insgesamt , 6% davon: verminderter Erwerbsfähigkeit ,3% Ø Rentenzahlbetrag ,4% Altersrenten insgesamt ,1% Ø Rentenzahlbetrag ,1% Renten wegen Todes ,3% Ø Rentenzahlbetrag ,0% 1 nach Abzug des KVdR-/PVdR-Beitrags. Indikatoren zum Rentenzugang 2014 Altersrentenzugänge 2014 und Veränderung 2014 gegenüber 2013 nach Rentenarten bzw. nach Geschlecht Anzahl Anzahl Absolutwert in Prozent Renten wegen Alters insgesamt ,1% davon Altersrente wegen: für langjährig unter Tage Beschäftigte ,8% Arbeitslosigkeit / Altersteilzeitarbeit ,2% für Frauen ,3% für schwerbehinderte Menschen ,8% für langjährig Versicherte ,5% für besonders langjährig Versicherte nicht vgl.bar davon: mit Rentenbeginn vor dem x x nicht vgl.bar mit Rentenbeginn ab dem nicht vgl.bar Regelaltersrente Sondereffekt Renten wegen Alters an Männer ,3% Ø Rentenzahlbetrag ,7% Frauen ,3% Ø Rentenzahlbetrag ,4% Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit Rentenbeginn ab dem nach dem Zugangsalter Anzahl Männer Frauen Männer und Frauen 63 Jahre 64 Jahre 65 Jahre und älter Insgesamt darunter: Stand: 21.Dezember 2015 Index Seite 15 Ost Nachrichtlich: Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit Rentenbeginn vor dem : Insgesamt:14.924, davon: Männer und Frauen. Durchschnittliches Insgesamt West und Ausland Ost Zugangsalter in Jahren Männer Frauen Männer Frauen Versichertenrenten insgesamt 62,6 * 61,9 63,7 * 61,6 60,9 Erwerbsminderungsrenten 51,2 51,6 50,6 52,3 51,2 Altersrenten 64,9 * 64,1 66,2 * 63,7 63,6 * Einmaliger Sondereffekt durch "Mütterrente": Viele westdeutsche Frauen im Alter über 65 Jahren haben durch die Anerkennung eines weiteren Jahres pro Kind mit Geburt vor 1992 die Wartezeit von 5 Jahren für einen erstmaligen Rentenanspruch erlangt. Anteil der Zugänge im Alter Zugangsalter in Jahren an allen Altersrentenzugängen über 65 in Prozent Männer Frauen Frauen und Männer 8,0 33,9 10,5 46,1 1,4 8,6 18,6 6,6 49,0 17,1 * 8,3 26,2 8,6 47,6 9,3 * * Einmaliger Sondereffekt durch "Mütterrente": Viele westdeutsche Frauen im Alter über 65 Jahren haben durch die Anerkennung eines weiteren Jahres pro Kind mit Geburt vor 1992 die Wartezeit von 5 Jahren für einen erstmaligen Rentenanspruch erlangt.

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