Der Innovationsfonds
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- Jonas Schmitz
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1 Der Innovationsfonds Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender im Gemeinsamen Bundesausschuss Veranstaltung des BMC- Diskussionsforum zum Thema Startschuss für den Innovationsfonds am
2 Der Innovationsfonds 2016 bis 2019: 300 Mio. p.a. Verwendung Förderung neuer Versorgungsformen: 225 Mio. p.a. Förderung von Versorgungsforschung: 75 Mio. p.a. Seite 2 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
3 A) Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen Berücksichtigt werden sollen Vorhaben, die über bisherige Regelversorgung hinausgehen insbesondere eine bessere sektorenübergreifende Versorgung zum Ziel haben hinreichendes Potential aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden Seite 3 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
4 A) Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen Förderkriterien sind insbesondere: 1. Verbesserung der Versorgungsqualität und der Versorgungseffizienz 2. Behebung von Versorgungsdefiziten 3. Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen 4. Interdisziplinäre und fachübergreifende Versorgungsmodelle 5. Übertragbarkeit der Erkenntnisse, insbesondere auf andere Regionen und Indikationen 6. Verhältnismäßigkeit von Implementierungskosten und Nutzen 7. Evaluierbarkeit (Evaluationskonzept als Teil des Förderantrags) Seite 4 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
5 A) Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen Förderschwerpunkte können z.b. sein: Telemedizin Versorgungsmodelle in strukturschwachen Gebieten Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten Einbeziehung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgungseffizienz von Patienten mit Migrationshintergrund Seite 5 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
6 A) Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen Förderfähig: Nur diejenigen Kosten, die dem Grunde nach nicht von den Vergütungssystemen der Regelversorgung umfasst sind (insbesondere alle Kosten der Krankenbehandlung) Vorhaben insbesondere in Form von Selektivverträgen der Krankenkassen Keine Produktinnovationen Seite 6 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
7 A) Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen Antragsteller können sein: Krankenkassen und ihre Verbände Vertragsärzte Zugelassene medizinische Versorgungszentren Zugelassene Krankenhäuser Landeskrankenhausgesellschaften Kassenärztliche Vereinigungen Pharmazeutische Unternehmer Hersteller von Medizinprodukten Patientenorganisationen nach 140f SGB V Bei Antragstellung ist in der Regel eine Krankenkasse zu beteiligen. Seite 7 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
8 B) Förderung der Versorgungsforschung Versorgungsforschung = die wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen unter Alltagsbedingungen Seite 8 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
9 B) Förderung der Versorgungsforschung Ausgerichtet auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der GKV Kriterien insbes.: praktische Relevanz; mögliche Übernahme der Erkenntnisse in Richtlinien und Gesetze Auch für wissenschaftliche Begleitung und Auswertung (Evaluation) von Verträgen nach 73c und 140a SGB V, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden Auch für Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung und insbesondere Evaluation der Richtlinien des G-BA Seite 9 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
10 B) Förderung der Versorgungsforschung Antragsteller können sein: Universitäre und nichtuniversitäre Forschungseinrichtungen Krankenkassen und ihre Verbände Vertragsärzte Zugelassene medizinische Versorgungszentren Zugelassene Krankenhäuser Landeskrankenhausgesellschaften Kassenärztliche Vereinigungen Pharmazeutische Unternehmer Hersteller von Medizinprodukten Patientenorganisationen nach 140f SGB V Seite 10 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
11 Innovationsausschuss Beteiligung PatV Zusammensetzung: 10 Mitglieder 1 Unparteiischer Vorsitzender des G-BA 3 GKV-SV 1 KBV 1 KZBV 1 DKG 2 BMG 1 BMBF Seite 11 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
12 Innovationsausschuss Legt in Förderbekanntmachungen die Förderschwerpunkte und Kriterien für die Förderung fest Führt auf der Grundlage der Förderbekanntmachungen Interessenbekundungsverfahren durch Entscheidet über die eingegangenen Anträge Übt fachliche Weisung über Geschäftsstelle aus Seite 12 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
13 Innovationsausschuss Entscheidet mit einer Mehrheit von 7 Stimmen Gibt sich eine Geschäfts- und Verfahrensordnung Patientenorganisationen mit Mitberatungs- und Antragsrecht Seite 13 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
14 Mittelübertragbarkeit ein sinnvoller Weg? Seite 14 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
15 Aufgaben der Geschäftsstelle Vorbereitung und Umsetzung der Entscheidungen des Innovationsausschusses Erarbeitung von Entwürfen für Förderbekanntmachungen Möglichkeit zur Einholung eines Zweitgutachtens Erlass von Förderbescheiden Veranlassung der Auszahlung der Fördermittel durch das Bundesversicherungsamt Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel Seite 15 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
16 Expertenbeirat Berät den Innovationsausschuss Abgabe von Empfehlungen zum Inhalt von Förderbekanntmachungen Durchführung von Kurzbegutachtungen der eingegangenen Anträge Abgabe einer Empfehlung zur Förderentscheidung Nicht mehr als 10 vom BMG berufene Mitglieder Vertreter aus Wissenschaft und Versorgungspraxis mit versorgungswissenschaftlicher, klinischer und methodischer Expertise Seite 16 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
17 Bundesversicherungsamt Erhebt die Mittel Verwaltet die Mittel Zahlt Fördermittel auf der Grundlage der Entscheidungen des Innovationsausschusses aus Seite 17 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
18 Wie kann das Verfahren aussehen? Selektion mögl. Förderschwerpunkte Beschluss des Innovationsausschusses zur Festlegung der Förderschwerpunkte Diskussion Expertenbeirat zu Bewertungskriterien und Erstellung Ausschreibungstexte Ausschreibung und Beginn des Bewerbungszeitraumes Einsammeln Anträge und Vorbewertung (formale Vollständigkeit) Vorlage Anträge an Expertenbeirat zur fachlichen und wissenschaftlichen Bewertung Doppeldurchlauf bei 2-stufigem Verfahren Zuleitung der Expertenbewertungen und anschl. Beschluss durch Innovationsausschuss Förderbekanntmachung und Start der Projektdurchführung Seite 18 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
19 Einstufiges vs. zweistufiges Verfahren Einstufiges Verfahren Zweistufiges Verfahren + Schnellerer Verfahrenslauf + Umfassende Anträge zur intensiveren Beurteilung + Steigerung des Anreizes für ausgefeilte Konzepte + Schutz vor Antragsinflation - Gefahr des Misserfolges durch z.b. formale Mängel höher - hohe Antragskosten der Interessenten + Geringerer Aufwand für Antragsteller bei Erstbewerbung + Frühe Klarheit über evtl. Ausschluss + Erweitere Möglichkeiten der zielspez. Antragsgestaltung nach Runde 1 - Längerer Verfahrenslauf - Gefahr der Antragsinflation Seite 19 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
20 Unerlässlich ist Projektdarstellung mit Kernelemente eines Antrages (insbes. bei 225 Mio.) Motivation / Notwendigkeit der Verbesserung Verbesserungsansatz und erwartete Wirkweise Zielparameter (wo zeigt sich die Verbesserung) Finanzierungskonzept Sachliche und personelle Elemente Abgrenzung was ggf. bestehende Versicherungsleistungen sind und was zusätzlich (nur das kann aus dem Innovationsfonds kommen) Die Förderung erfolgt in Tranchen, mit Prüfung von Verwendungsnachweisen! Förderung kann keine Fehlbetragsfinanzierung sein!! Die Förderung durch den Innovationsfonds kann keine Abrechnungsstelle für arztindividuelle Privatliquidationen sein! Evaluationsskizze Konzept muss hinreichend sein, statistisch signifikante Aussagen für die Regelversorgung anzuleiten Darstellung und Begründung messbarer Evaluationsparameter Seite 20 BMC-Veranstaltung zum Innovationsfonds 14. September 2015 Prof. Josef Hecken
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