Informationsveranstaltung. Befreiung von der CO 2 -Abgabe & Umsetzung Grossverbraucherartikel im Kanton Bern

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1 Informationsveranstaltung Befreiung von der CO 2 -Abgabe & Umsetzung Grossverbraucherartikel im Kanton Bern 18. März Folie 2 Programm Begrüssungskaffee Begrüssung und Ablauf Beat Anneler Leiter Geschäftsstelle, Hotelier-Verein Berner Oberland Sonja Seiffert Leiterin Nachhaltige Entwicklung, hotelleriesuisse - CO 2 -Abgabe: rechtliche Grundlagen und Befreiung - Grossverbraucherartikel: Kantonale Anforderungen - Zwei auf einen Streich: Grossverbraucherartikel und CO 2 -Abgabebefreiung - EnAW-Tools zur Umsetzung - Zusammenarbeit mit der EnAW Rochus Burtscher Mitglied der Geschäftsleitung Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) Mitglied Projekt «Leuchtturm» Praxisbeispiel Umsetzung Q&A Weiteres Vorgehen - Gründung Energie-Modell-Gruppen im Kanton Bern analog zu Graubünden - Schritte zur Teilnahme und Umsetzung Mark Iten Leiter Energieberatung, BKW Energie AG alle Teilnehmenden René Gälli Mitglied der Geschäftsleitung, EnAW Rochus Burtscher Mitglied der Geschäftsleitung, EnAW Erfrischungspause Umsetzung Grossverbrauchermodell im Kanton Bern Christian Glauser Projektleiter Energieversorgung Amt für Umweltkoordination & Energie Schluss 1

2 Mit Zielvereinbarungen zu Energieeffizienz CO 2 -Gesetz des Bundes und Grossverbraucherartikel der Kantone Partner von Rochus Burtscher, Mitglied der Geschäftsleitung 18. März 2015 Agenda 1. ÜBER UNS 2. GESETZLICHER RAHMEN CO2-GESETZ / KEV (RNZ) & GROSSVERBRAUCHERARTIKEL 3. UNSERE TOOLS ZUR UNIVERSALZIELVEREINBARUNG 4. DIE SECHS SCHRITTE ZUR UNIVERSALZIELVEREINBARUNG 5. WEITERE INFORMATIONEN 4 2

3 ÜBER UNS 5 Die Energie-Agentur der Wirtschaft Von der Wirtschaft. Für die Wirtschaft. Unsere Ziele Reduktion Energieverbrauch und CO 2 -Emissionen mit wirtschaftlichen Massnahmen Unterstützung Unternehmen bei Erfüllung von CO 2 - und Energiegesetzen von Bund und Kantonen 6 3

4 Die Energie-Agentur der Wirtschaft Schlanke, unabhängige Non-Profit-Organisation (Verein) im Dienst der Teilnehmer mit kostendeckenden Teilnahmebeiträgen, gegründet 1999 durch die Spitzenverbände der Wirtschaft Schweizweit über 80 akkreditierte BeraterInnen und ModeratorInnen Über Unternehmen rund 190 Hotels (in 9 Hotel-Gruppen) rund 150 Hotels und Gastrobetriebe im KMU-Modell Webbasierte, ISO konforme Applikation mit Check-up Tool zur Massnahmenbewertung, alles mit Schulungsvideos Plattform für Erfahrungsaustausch (Gruppensitzungen) Energie- und produkteunabhängiger Rund-um-Service im Energie- Management mit von Behörden anerkannten Produkten, Dienstleistungen und Tools 7 Unser Energie-Management-System: effizient höchsten Ansprüchen gerecht werden 8 4

5 Was hat die EnAW bzw. ihre Unternehmen bisher erreicht? Entwicklung Energieeffizienz 2000 bis 2013 HGT-normiert, nicht WKK-korrigiert Gesamtenergieeffizienz Soll Gesamtenergieeffizienz Ist Per GWh/a total, wovon 1300 GWh/a Strom sowie 1.4 Mio. t CO 2 /a 9 GESETZLICHER RAHMEN ZUR UNIVERSALZIELVEREINBARUNG CO2-GESETZ / KEV (RNZ) GROSSVERBRAUCHERARTIKEL 10 5

6 CO 2 Gesetz: Lenkungsabgabe Erhebung, Rückverteilung, Rückerstattung, Gebäudeprogramm EHS Emissionsziel Massnahmenbasiertes Ziel Art. 29 Abgabe Rückerstattung und Rückverteilung (AHV) Rückverteilung (AHV) Administrationskosten Teilzweckbindung 11 Auszug: CO 2 -Gesetz Art. 3 Reduktionsziel 1 Die Treibhausgasemissionen im Inland sind bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 gesamthaft um 20 Prozent zu vermindern. Der Bundesrat kann sektorielle Zwischenziele festlegen. Art. 31 Rückerstattung der CO2-Abgabe 1 Auf Gesuch hin wird zurückerstattet: 2 Der Bundesrat bezeichnet die Wirtschaftszweige und berücksichtigt dabei: 6

7 Auszug: CO 2 -Verordnung Art. 66 Voraussetzungen Tätigkeit nach Anhang 7, die davon mind. 60% CO 2 verursacht. Und in einem der letzten 2 Jahre mehr als 100t CO 2eq pro Jahr ausgestossen hat. Art. 67 Emissionsziel 1 Das Emissionsziel umfasst die Gesamtmenge der Treibhausgase, die das Unternehmen bis Ende 2020 höchstens ausstossen darf. Art. 68 Massnahmenziel 1 Ein Unternehmen, das in der Regel nicht mehr als 1500 Tonnen CO 2eq pro Jahr ausstösst, kann beantragen, dass der Umfang der Verminderung mittels eines Massnahmenziels festgelegt wird. Anhang 7 Tätigkeiten, die zur Teilnahme am EHS oder zur Abgabebefreiung mit Verminderungsverpflichtung berechtigen: 18. Betrieb von Bädern, Kunsteisbahnen, touristisch genutzten Hotels und dampfbetriebenen Schiffen; Auszug: Energie-Gesetz Rückerstattung Netzzuschlag ab Stromintensive Unternehmen können sich den Netzzuschlag zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien auf Gesuch hin und bei Erfüllung bestimmter Anforderungen teilweise oder vollständig zurückerstatten lassen. Art. 15b bis1 Rückerstattung der Zuschläge auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze 1 Endverbraucher, deren Elektrizitätskosten mindestens 10 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen, erhalten die bezahlten Zuschläge vollumfänglich zurückerstattet. Endverbraucher, deren Elektrizitätskosten mindestens 5, aber weniger als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen, erhalten die bezahlten Zuschläge teilweise zurückerstattet; der Betrag richtet sich nach dem Verhältnis zwischen Elektrizitätskosten und Bruttowertschöpfung. 7

8 Grossverbraucherartikel (GVA) Grossverbraucherartikel als gesetzliche Grundlage der Kantone Auszug aus Art MuKEn 2008: «Grossverbraucher können durch die zuständige Behörde verpflichtet werden, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung zu realisieren. Davon ausgenommen sind Grossverbraucher, die sich verpflichten, individuell oder in einer Gruppe von der zuständigen Behörde vorgegebene Ziele für die Entwicklung des Energieverbrauchs einzuhalten.» Instrumente: Universalzielvereinbarung oder Energieverbrauchsanalyse oder Kantonale Zielvereinbarung Definition Grossverbraucher gemäss Art MuKEn Energie-Grossverbraucher sind Betriebsstätten, mit: Wärmeverbrauch > 5 GWh/a Elektrizitätsverbrauch > 0.5 GWh/a 15 Grossverbraucherartikel wird umgesetzt 16 8

9 Die Universalzielvereinbarung (UZV) Die UZV ist eine vom Bund und allen Kantonen anerkannte Zielvereinbarung. Die UZV Erfüllt schweizweit die kantonalen Grossverbraucherartikel Steigert die Energieeffizienz und senkt die CO 2 -Intensität Berücksichtigt nur wirtschaftliche Massnahmen Dient als Basis für die Befreiung von der CO 2 -Abgabe* Ermöglicht die Befreiung vom Netzzuschlag (KEV-Abgabe) ** Ermöglicht die Generierung von Bescheinigungen bei CO 2 - Übererfüllungen * Nach Anhang 7 CO 2 -Verordnung ** Nur energieintensive Betriebe (Stromkosten 5% und mehr der Bruttowertschöpfung) 17 UNSERE TOOLS ZUR UNIVERSALZIELVEREINBARUNG 18 9

10 Energie-Modell : Das richtige Modell für mittelgrosse und grosse Hotels Das Modell Flexible Massnahmenplanung mit Planungshorizont über 10 Jahre Fachkundige Betreuung in enger Abstimmung mit Ihrem Moderator Erfahrungsaustausch in einer Energie-Modell-Gruppe Jährliche Kosten: CHF /Betriebsstätte; erstes Jahr Zuschlag von 60% bzw. 100% (einmalig) Idealerweise formieren sich Gruppen analog wie im Graubünden. 19 KMU-Modell : Das richtige Modell für kleine und mittelgrosse Hotels KMU-gerechte Beratung, pfannenfertige Lösungen Unternehmensprofil Energiekosten > Franken pro Jahr CO 2 -Ausstoss jährlich < 1500 Tonnen 1 Betriebsstätte Wenig interne Ressourcen für Energie-Management Keine Befreiung der Netzzuschläge möglich Kosten-Nutzen-Rechner Der individuelle Teilnahmebeitrag kann online berechnet werden

11 DIE SECHS SCHRITTE ZUR UNIVERSALZIELVEREINBARUNG 21 Die Universalzielvereinbarung (UZV) Eine UZV ist eine von Bund und allen Kantonen anerkannte Zielvereinbarung : Energieeffizienz & CO 2 -Intensität Relevant für die Zielbildung sind nur wirtschaftliche Massnahmen Prozesse: Payback < 4 Jahre Infrastruktur und Gebäude: Payback < 8 Jahre Aufgezeigt werden auch die weniger wirtschaftlichen Massnahmen Nur Energie-Modell: Wahlweise in einer Gruppe oder einzeln Die Ziele dürfen max. zweimal hintereinander verfehlt werden, Wachstum wird eingeplant Jede Firma erhält ihre individuellen Ziele unter Berücksichtigung der Vorleistungen, Laufzeit mind. 10 Jahre 11

12 Schritt 1: Grundlagen Begehung vor Ort Bestehende Analysen verwenden, sofern vorhanden In jedem Fall ist eine enge Zusammenarbeit zwischen EnAW-Berater und Haus-/Betriebstechniker in Ihrem Betrieb sinnvoll 23 Schritt 2: Betriebsspezifische Massnahmen Die Massnahmen zu kennen, ist das Wichtigste 24 12

13 Schritt 3: Zielvereinbarung Gemeinsam wird eine individuelle Zielvereinbarung erstellt Soll Ist 25 Schritt 4: Massnahmen umsetzen Bei der Umsetzung steht der EnAW-Berater mit Rat und Tat zur Seite 26 13

14 Schritt 5: Jährliches Monitoring/Reporting Mit unserem Online-Tool die Energiebuchhaltung im Griff haben 27 Schritt 6: EnAW-Label «CO 2 & kwh reduziert» Stimmt die Bilanz, darf der Betrieb unser Effizienz-Label nutzen 28 14

15 Weitere Informationen CO 2 -Lenkungsabgabe Einsparpotenziale Förderbeiträge Auszeichnungen 29 Steigende CO 2 -Abgabe, wachsende Ersparnis (Var.1)* 2016 (Var.2)* 1 t CO l Heizöl oder 5000 kwh Erdgas 100 t CO l Heizöl oder kwh Erdgas 400 t CO l Heizöl oder kwh Erdgas * Je nach Erfüllungsgrad der Ziele kommt Variante 1 oder Variante 2 zum Zug. Der maximale Abgabesatz ab 2018 beträgt 120 Franken je t/co

16 Einsparpotenzial in verschiedenen Einsatzfeldern bis 50% Verwaltung/ Büros Ø 10-20% Pumpen Ø 10-20% Lüftung/ Klimatisierung Ø 20-30% Druckluft Ø 10-20% Raumwärme/ Warmwasser Ø 15% Prozesswärme Ø 20-30% Beleuchtung bis 80% Abwärme Ø 10% Elektrische Antriebe Ø 15-20% Prozesskälte 31 In fast jedem Betrieb lassen sich mindestens 10 Prozent einsparen Sparpotenzial im KMU-Modell 32 16

17 Energieeinsparung ungewichtet [MWh/a] Teilnahmekosten werden dank unseren Partnerschaften vergünstigt Wir bauen ein Netz für unsere Teilnehmer. Energie Service Biel/Bienne 50 % Investitions- Beiträge -10 % Je nach Standort existieren verschiedenste Förderungen. Vgl. K/N-Rechner oder 33 Bisher Erreichtes am Beispiel Hotels KMU- Modell per Energieeinsparung 16'000 Hotels Energieeinsparung 14'000 12'000 10'000 8'000 6'000 4'000 2' Zielpfad Effektive Werte 34 17

18 CO2-Einsparung [tco2/a] Bisher Erreichtes am Beispiel Hotels KMU- Modell per 2013 CO 2 -Einsparung 3'000 Hotels CO 2-Einsparung (Emissionsfaktoren gemäss Richtlinie Zielvereinbarungen mit dem Bund zur Steigerung der Energieeffizienz) 2'500 2'000 1'500 1' Zielpfad Effektive Werte 35 Hotel Alexander, Zürich Mittelklasshotel im Zürcher Niederdorf Seit 2010 Teilnehmer am KMU-Modell Verringerung des Energieverbrauchs um Kilowattstunden pro Jahr Massnahmen: Ersetzen des Heizkessels, neues LED-Beleuchtungskonzept, umfassende Sanierung der Gästezimmer kwh/a reduziert Felix Helbling, Direktor 36 18

19 Rund 100 Hotels im Projekt Leuchtturm der Hotellerie Graubünden haben erhalten Bis 2020 weniger Mio. Liter fossile Energie (Gas/Öl) - 26 GWh Strom Tonnen CO 2 -Reduktion - 22 Mio. Franken Kosten 37 Die Energie-Agentur der Wirtschaft: Das Original Von der Wirtschaft. Für die Wirtschaft. Wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Modells. 38 Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) Hegibachstrasse 47 Postfach 8032 Zürich Ihre Ansprechpersonen rochus.burtscher@enaw.ch Tel (direkt) rene.gaelli@enaw.ch Tel (direkt) beat.nussbaumer@enaw.ch Tel (direkt) lukas.herzog@enaw.ch Tel (direkt) daniel.schneiter@enaw.ch Tel (direkt) 19

20 KOSTENREDUKTION BEI HOTELS ENAW-BEISPIELE 39 Kostenreduktionen bei Hotels - Heizung Systeme ausgerichtet auf Weihnacht und Neujahr! Ganzjährig hohe Temperaturen, hohe Leistungsreserven usw. Einbezug Warmwasser, Vorwärmung, Soll-Temperatur Chance: Bedarfsgerechter Betrieb! 20

21 Kostenreduktionen bei Hotels - Lüftung Lüftungen überdimensioniert, Dauerbetrieb Gussplatten in Betrieb vom Morgen bis nachts. Chance: Bedarfsgerechter Betrieb! Kostenreduktionen bei Hotels - Badtechnik Ungenügende nächtliche Abdeckung von Aussenbädern. Filterpumpen, Filterspülung, Wassermenge für maximale Belegung, nicht bedarfsgerecht. Badlüftungen ohne Feuchteregulierung, 100% Aussenluft! Chance: Bedarfsgerechter Betrieb! 21

22 Kostenreduktionen bei Hotels - Risiko I Heizkessel «älteren Datums» Alte, teilweise zu starke Pumpen Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung Unkontrollierte Begleitheizungen Anlagen, welche irgendwie funktionieren, irgendwie geregelt sind (oder gar nicht) Kostenreduktionen bei Hotels - Risiko II Wärmerückgewinnungen und zwar richtig Kompressoren arbeiten bei maximalem Druck Hoher Verschleiss, geringe Lebensdauer der Anlagen! 22

23 Befreiung von der CO 2 -Abgabe Umsetzung Grossverbraucherartikel Kanton Bern Informationsveranstaltung hotelleriesuisse vom 18. März 2015 Mark Iten, Leiter Energieberatung BKW Energie AG Inhalt Modellwahl CO 2 -Abgabebefreiung Energieberatung e-help als Grundlage BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 46 23

24 Möglichkeiten Übersicht BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 47 Modellwahl BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 48 24

25 Inhalt Modellwahl CO 2 -Abgabebefreiung Energieberatung e-help als Grundlage BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 49 CO 2 - Abgabebefreiung Kriterien für Abgabebefreiung Tätigkeit nach Anhang 7 der CO 2 -Verordnung Jährlicher CO 2 -Ausstoss von mindestens 100 Tonnen ca. 38'000 Liter Heizöl el. oder 500'000 m 3 Erdgas mind. 60% d. CO 2 -Ausstosses muss für die Tätigkeit nach Anhang 7 aufgewendet werden BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 50 25

26 CO 2 - Abgabebefreiung Fristen Eingabe des Gesuches oder der Fristerstreckung jeweils jährlich am 1. September Jährliches Monitoring Eingabe beim BAFU 31. Mai Rückerstattungsantrag bei der Oberzolldirektion jeweils bis am 30. Juni BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 51 CO 2 - Gruppenbildung Erfahrungen BKW bez. Gruppenbildungen Verantwortlichkeiten müssen klar geregelt sein Termingerechte Lieferung von Daten ist von zentraler Bedeutung (Fristen) in der Paxis oft schwierig! Achtung: Mittelfristig müssen Investitionen getätigt werden! CO 2 Abgabebefreiung sinnvoll ab 60'000 70'000 Liter Heizöl Jahresverbrauch BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 52 26

27 Inhalt Modellwahl CO 2 -Abgabebefreiung Energieberatung e-help als Grundlage BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 53 Dienstleistungen Energieberatung Energieberatung (ENB) informiert Kunden über den Grossverbraucherartikel ENB hilft den betroffenen Kunden bei der Modellwahl (UZV, EVA etc.) ENB hilft bei der Auswahl von allfällig möglichen Optionen (CO 2, KEV, Bescheinigungen) ENB hat die Kompetenzen sämtlich mögliche Modelle sowie Optionen für den Kunden durchzuführen Durch akkreditierte ACT-Energiespezialisten bei der ENB können die Kunden auch während des Monitoring begleitet werden BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 54 27

28 e-help complete als Basis BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 55 e-help - Energieverteilung BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 56 28

29 e-help Energieflüsse & Kennzahlen BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 57 e-help - Lastganganalyse BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 58 29

30 e-help - Detailanalyse BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 59 e-help HLKS Konzepte BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 60 30

31 e-help Zusatzmodul UZV CO 2 - Abgabebefreiung als MDritte EVA BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 61 BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 62 31

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! BKW Energie AG Mark Iten Leiter Energieberatung BKW/Infoveranstaltung Hotellerie/ITEMA Seite 63 Weiteres Vorgehen 64 32

33 Energie-Modell : Entscheidungsfindung CO 2 -Abgabenbefreiung Emittiere ich mehr als 100 t CO 2? (38 000l Heizöl) Falls ja: möchte ich die CO 2 -Abgabe zurückerhalten? Universalzielvereinbarung mit der EnAW Falls nein: möchte ich gemeinsam mit einem anderen Hotelunternehmen die CO 2 -Abgabe zurückerhalten? Universalzielvereinbarung mit der EnAW (Vertrag Hotels) (Grossverbraucherartikel wird dabei automatisch erfüllt!) Grossverbraucherartikel (ohne Befreiung CO 2 -Abgabe) Ich bin schon optimiert und bin bereit wirtschaftliche Massnahmen gemäss Verfügung des Kantons innerhalb von 3 Jahren umzusetzen Falls ja: Prüfung der Option Energieverbrauchsanalyse Falls nein: Universalzielvereinbarung mit der EnAW 65 Gruppenbildung im Energie-Modell 66 33

34 Energie-Modell : Gruppenbildung Die EnAW bildet in Absprache mit den Hotels eine «EM- Gruppe Hotels BE», welche von einem Moderator betreut wird: Regelmässiger Erfahrungsaustausch (inkl. Information/Schulung) in Gruppensitzungen Gruppenbildung zur Erfüllung des Grossverbraucherartikels Die einzelnen Zielvereinbarungen der Hotels können zu einer Gruppe zusammengefasst werden Werden die Gruppenziele erfüllt, haben automatisch alle einzelnen Hotels den Grossverbraucherartikel erfüllt 67 Anmeldung bei der EnAW 68 34

35 Energie-Modell : Anmeldung Anmeldung via Kontaktformular im Internet: oder Direkte Kontaktaufnahme mit einem der Anwesenden 69 KMU-Modell : Anmeldung online Kosten-Nutzen-Rechner Der individuelle Teilnahmebeitrag kann online berechnet werden

36 Erfrischungspause Kanton Bern Umsetzung des Grossverbrauchermodells Information durch das Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) Bern, 18. März 2015 Christian Glauser, Projektleiter Energieversorgung BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) 36

37 Kanton Bern Agenda Ausgangslage und Zielsetzung Übersicht der drei Wege Zeitlicher Ablauf der Umsetzung Aktuelle Informationen BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) / # Januar 2015 / Seite 73 Kanton Bern Ausgangslage und Zielsetzung Es gilt die energetischen Ziele von Bund und Kantonen zu erreichen. Grossverbrauchermodell (GVM) / Grossverbraucher können verpflichtet werden, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung sowie zur Verminderung der Umweltbelastung und der Treibhausgasemissionen zu treffen. Mittels Grossverbrauchermodells kann die Energieeffizienz der grossen Energieverbraucher systematisch verbessert werden Im Kanton Bern sind rund 1000 Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe betroffen. BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) / # Januar 2015 / Seite 74 37

38 Kanton Bern Ausgangslage und Zielsetzung Rechtliche Rahmenbedingungen Eidgenössisches Energiegesetz; SR ( 9) Kantonales Energiegesetz; KEnG ( 4 Abs. 5; 53-54) Kantonale Energieverordnung; KEnV ( 41-42) Definition von Grossverbrauchern Als Grossverbraucher gelten Energieverbraucher mit einem Wärmeverbrauch > 5 GWh/a oder einem Elektrizitätsverbrauch > 0,5 GWh/a pro Verbrauchsstätte. GWh/a = Gigawattstunden pro Jahr BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) / # Januar 2015 / Seite 75 Kanton Bern Übersicht der drei Wege Umsetzungsvarianten im Überblick Das Ziel ist in allen Fällen die Energieeffizienz des Unternehmens zu steigern. Es liegt an den Energie-Grossverbrauchern zu entscheiden, welcher Weg ihnen am besten entspricht. BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) / # Januar 2015 / Seite 76 38

39 Kanton Bern Übersicht der drei Wege Unterschiedliche Wege zum Ziel Durchschnittlich 2% Effizienzsteigerung / Jahr über 10 Jahre Universalzielvereinbarung (UZV), Kantonale Zielvereinbarung (KZV) 15% Energieeinsparung in 3 Jahren Energieverbrauchsanalyse (EVA) vgl. Pflichtenheft EVA Umsetzung der wirtschaftlich zumutbaren Massnahmen BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) / # Januar 2015 / Seite 77 Kanton Bern Übersicht der drei Wege Umsetzung des Grossverbrauchermodells Analyse der Ist-Situation als Grundlage der Zielvereinbarung. Der Grossverbraucher bestimmt, wie er die Ziele am wirtschaftlichsten erreicht. -> Zielvereinbarung (Selbstverpflichtung) Unternehmen mit bestehender Zielvereinbarung (act oder EnAW) erfüllen die kantonalen Anforderungen. Ohne Zielvereinbarung kann (und wird) die BVE entsprechend Energieverbrauchsanalysen (EVA) und zumutbare Massnahmen anordnen. BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) / # Januar 2015 / Seite 78 39

40 Kanton Bern Übersicht der drei Wege Entschied - Umsetzung des Grossverbrauchermodells BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) / # Januar 2015 / Seite 79 Kanton Bern Zeitlicher Ablauf der Umsetzung Okt - Nov 2014 Dez 2014 Jan 2015 April Mai 2015 Juni 2015 bis Dez 2016 Januar 2017 Initialisierung / Erhebung der GV*/ Definition der Effizienzziel (KZV) Infoschreiben an potentielle Grossverbraucher Informationsveranstaltungen GV* -> Entscheid des Umsetzungsweges UZV / KZV / EVA Ausarbeitung der Zielvereinbarung resp. der Verbrauchsanalyse Reporting BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) / # Januar 2015 / Seite 80 40

41 Kanton Bern Aktuelle Informationen Jederzeit unter Infoschreiben Themen: Datenerhebung sowie Anmeldung Informationsveranstaltungen Inkl. Fragebogen Inhalt: Kontaktpersonen, Energieverbrauch, Standorte, bestehende UZV BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) / # Januar 2015 / Seite 81 Kanton Bern Informationsveranstaltung für Grossverbraucher im Kanton Bern Umsetzung des Grossverbrauchermodells Bern, Stade de Suisse Dienstag / d / Vormittag Biel/Bienne, Kongresshaus Mittwoch / d / Vormittag Burgdorf, Hotel Stadthaus Donnerstag / d / Vormittag Utzenstorf, Papierfabrik Dienstag / d / Nachmittag Langenthal, Hotel Bären Mittwoch / d / Vormittag Tramelan, CIP Donnerstag / f / Vormittag Thun, Hotel Seepark Dienstag / d / Vormittag Interlaken, Hotel Metropole Mittwoch / d / Vormittag Bern, Stade de Suisse Donnerstag / d / Vormittag Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) Projektleiter Christian Glauser, Tel christian.glauser@bve.be.ch BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) / # Januar 2015 / Seite 82 41

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