Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Bayerisches Hochschulgesetz erlässt die Universität Augsburg folgende.

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1 L Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Deutsche Philologie unter besonderer Berücksichtigung des Deutschen als Zweitsprache und der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache an der Universität Augsburg vom 06. August 1992 (KWMBl II, S. 537) Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Bayerisches Hochschulgesetz erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung (1) Allgemeine Charakterisierung 1 Ziele und Charakteristik des Studiums Das Fachstudium Deutsche Philologie unter besonderer Berücksichtigung des Deutschen als Zweitsprache und der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache wendet sich an deutsche und ausländische Studenten. Gute Beherrschung der deutschen Sprache wird vorausgesetzt und ist nicht erst Ziel dieses Studiengangs. (2) Die Idee des Magisterstudiums "Deutsche Philologie unter besonderer Berücksichtigung des Deutschen als Zweitsprache und der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache" Kompetente Sprecher des Deutschen sind trotz bester Beherrschung des Deutschen, oft auch trotz wissenschaftlicher Beschäftigung mit dieser Sprache noch nicht qualifiziert, das Deutsche als Fremdsprache zu lehren und deutsche Kultur und Zivilisation unter dem Blickwinkel der Fremdheit zu vermitteln. Diesen Blick zu entwickeln, Methoden und einschlägiges Wissen bereitzustellen, ist die Aufgabe des Fachs. (3) Die Konstruktion des Fachstudiums Um die Berufsaussichten der Studenten dieses Faches zu verbessern, wurde bei der Konzeption ein breites Spektrum beruflicher Tätigkeiten angestrebt. Solche Tätigkeiten erfordern zusätzliche Qualifikationen, die in der Konstruktion des Studiengangs berücksichtigt wurden, indem - Empfehlungen für die Wahl der Beifächer gegeben werden, - ein Ergänzungsstudium (z. B. Zertifikat) in einem nichtphilologischen Fach empfohlen wird, in dem zusätzliche Qualifikationen zu erwerben sind und - ein Praktikum gefordert wird, das die Studenten mit dem Ziel einer spezifischen beruflichen Qualifizierung in eigener Verantwortung wählen können. (4) Ausbildungsziele und berufliche Perspektiven Die Ausbildungsziele des Studiums orientieren sich primär an den fachlichen Anforderungen, hergeleitet aus der zentralen Idee des Fachstudiums. Da derzeit nicht abzusehen ist, welche Berufsfelder sich noch eröffnen können, seien hier nur einige Berufe genannt, die Absolventen von Deutsche Philologie unter besonderer Berücksichtigung des Deutschen als Zweitsprache und der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache ergreifen können sollten: - Mitarbeit in einem Verlag, der deutsche Literatur im Ausland vertreibt, deutsche Fach- und Sachbücher für ausländische Leser aufbereitet oder dergleichen. - Autor von Lehrbüchern für "Deutsch für Ausländer". 1

2 - Deutschlandreferent in einem ausländischen Industriebetrieb. - Personalberater in einem deutschen Unternehmen im Ausland. - Entwicklungshelfer, auch Kirchliche Hilfsdienste in der Dritten Welt. - Auswärtiger Dienst, DAAD. - Mitarbeit im Goethe-Institut. - Sozialarbeit (mit Gastarbeitern), z. B. "Ombudsmann" für Ausländer in Deutschland. - Deutschlehrer an ausländischen Hochschulen, Schulen bzw. an Volkshochschulen. - Mitarbeit in einem ausländischen Fremdenverkehrsbüro. - usw. 2 Studienvoraussetzungen (1) Das Studium setzt die Erfüllung der allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium voraus. (2) Für ausländische Studenten gelten die an der Universität Augsburg bestehenden Zulassungsbedingungen. 3 Fächerkombination Nach der Magisterprüfungsordnung sind ein Hauptfach und zwei Nebenfächer zu studieren. Wird Deutsche Philologie unter besonderer Berücksichtigung des Deutschen als Zweitsprache und der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache als Hauptfach gewählt, so sind als Nebenfächer alle Fächer der Philosophischen Fakultäten der Universität Augsburg zulässig, jedoch dürfen nicht alle drei Fächer aus der Germanistik gewählt werden. Sofern ein Prüfer gewonnen werden kann, können auch Fächer aus anderen Fakultäten gewählt werden. Diese Möglichkeit wird besonders empfohlen im Hinblick auf eine berufliche Qualifikation. (1) Studieninhalte: Überblick 4 Aufbau des Studiums Das Studium des Faches zerfällt in sechs Bereiche. Dabei ist die folgende Aufteilung nicht mit Lehrveranstaltungen gleichzusetzen. Eine Veranstaltung kann sich auf mehrerer Teilbereiche beziehen. 1. Linguistische Voraussetzungen 2. Beschreibung des Deutschen 3. Deutsch im Kontrast 4. Kontaktsprache Deutsch 5. Didaktik und Methodik des Deutschen als Fremdsprache 6. Praktikum (2) Studieninhalte im einzelnen 1. Linguistische Voraussetzungen a) Methoden der Semantik b) Methoden der Grammatik c) Kommunikationsanalyse 2

3 d) Interkulturelle Kommunikation 2. Beschreibung des Deutschen a) Deutsche Grammatik b) Deutscher Wortschatz und Wörterbücher c) Varietäten des Deutschen d) Stilistik und Idiomatik e) Fachsprachen f) Neuere deutsche Sprachgeschichte 3. Deutsch im Kontrast a) Kontrastive Linguistik b) Interferenzforschung und Fehlerlinguistik c) Grunddeutsch d) Hauptschwierigkeiten des Deutschen e) Kontrastsprache Unter dem Gesichtspunkt des Kontrasts zum Deutschen soll eine neue Fremdsprache möglichst eine Sprache, die von Migranten oder von nicht-deutschsprachigen Minderheiten in Deutschland gesprochen wird -erlernt werden. Der Scherpunkt soll dabei nicht auf lautreiner, fließender Beherrschung der neuen Sprache liegen, sondern auf Sprachvergleich und Kulturvergleich. 4. Kontaktsprache Deutsch a) Mehrsprachigkeit und Sprachkontakt b) Mischsprachen c) Soziale und sprachliche Lage ausländischer Migranten und nicht-deutschsprachiger Minderheiten in Deutschland 5. Didaktik und Methodik a) Erst- und Zweitspracherwerb b) Methodik des Fremdsprachunterrichts c) Entwicklung von Lehrmitteln und Lehrwerkkritik d) Lexikonkunde e) Didaktik der Landeskunde 6. Praktikum Im Hauptfachstudium muss ein dreimonatiges Praktikum absolviert werden, das mit einem Bericht abzuschließen und über eine Bescheinigung nachzuweisen ist. Insbesondere wird ein Praktikum in einer einschlägigen Institution im Ausland empfohlen. Das Praktikum soll der spezifischen beruflichen Qualifizierung dienen und soll deshalb in eigener Verantwortung gewählt werden. Folgende Bereiche bieten sich für ein einschlägiges Praktikum an: - Sprachlehre Deutsch für Ausländer, Deutsch als Zweitsprache oder Fremdsprache etc. - Verlagspraktikum (Schulbuchverlag, Zeitungsverlag etc.) - Sozialarbeit (mit ausländischen Arbeitnehmern und deren Familien) - Entwicklungshilfe - Öffentliche Verwaltung - Betriebspraktikum (Personalreferat, Public Relations, Verkaufsplanung etc.) - Werbeagentur - Sprachpatenschaften (mit Asylbewerbern etc.) 3

4 5 Das Grundstudium Das Grundstudium dient der Einführung in Techniken, Methoden und Problemstellungen des Fachs. Es wird mit der mündlichen Magistervorprüfung abgeschlossen; es umfasst 32 Semesterwochenstunden im Hauptfach, 16 Semesterwochenstunden im Nebenfach. Die Inhalte des Grundstudiums sind in ihrer Reihenfolge nicht festgelegt. Sie können in den unterschiedlichen Veranstaltungstypen (Vorlesung, Proseminar, Übung, etc.) der unter 4 Abs. 2 genannten Teilgebiete nach freier Wahl besucht werden. Die "Einführung in das Fach Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache" (4 SWS) wird für alle Studenten des Fachs dringend empfohlen. 6 Magistervorprüfung Zulassungsvoraussetzung sind je zwei Proseminarscheine im Hauptfach und in den beiden Nebenfächern. Gegenstand der Vorprüfung sind drei Themen aus den im Grundstudium abgedeckten Teilbereichen (vgl. 4). Neben inhaltlichen Fragestellungen werden vor allem auch die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Argumentieren und zum didaktischen Problemlösen geprüft. 7 Hauptstudium (1) Das Hauptstudium baut auf das Grundstudium auf. Es umfasst 32 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 16 Semesterwochenstunden im Nebenfach. (2) Im Hauptstudium sind nach 3 Magisterprüfungsordnung mindestens zwei Hauptseminarscheine zu erwerben, wenn das Fach als Hauptfach studiert wird, mindestens ein Hauptseminarschein, wenn es als Nebenfach studiert wird. (3) Für das Fach gilt grundsätzlich, dass alle Studenten jeden unter 4 Abs. 2 dieser Studienordnung aufgeführten Bereich zu studieren haben. Für jeden dieser Bereiche sollte in etwa dieselbe Zeit aufgewandt werden. Es können aber auch Scherpunkte gebildet werden, für die - zulasten der übrigen Bereiche - entsprechend mehr Zeit investiert werden kann. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Praktikum von drei Monaten; es wird mit 10 Semesterwochenstunden veranschlagt. (4) Außerdem wird allen Studenten im Hauptfach ein wenigstens dreimonatiger zusammenhängender Aufenthalt im nicht-deutschsprachigen Ausland (vor allem als Auslandsstudium oder im Rahmen des Praktikums) empfohlen. 4

5 8 Hausarbeit Die Magisterhausarbeit ist Teil der Magisterprüfung im Hauptfach. Die Themenstellung der Hausarbeit erfolgt in Absprache mit den Prüfungsberechtigten ab dem 7. Fachsemester. Das Thema soll sich an den Studieninhalten unter 4 Abs. 2 orientieren. Die Zeitspanne von der Themenstellung bis zur Ablieferung der Hausarbeit beträgt bis zu sechs Monate. Unter besonderen Umständen ist eine Verlängerung möglich (vgl. 5 Magisterprüfungsordnung). Der Umfang der Hausarbeit soll in der Regel nicht weniger als 60 und nicht mehr als 120 Seiten betragen. 9 Magisterabschlussprüfung (1) Es gelten die Zulassungsvoraussetzungen nach 3 Magisterprüfungsordnung für die Philosophischen Fakultäten der Universität Augsburg: 2 Hauptseminarscheine für das Hauptfach, je 1 Hauptseminarschein in jedem Nebenfach. (2) Es gelten die inhaltlichen Bestimmungen und Empfehlungen in 4 ff.; insbesondere wird hingewiesen auf die Kontrastsprache ( 4 Abs. 2 Nr. 3.e), das Praktikum ( 4 Abs. 2 Nr. 6.) und den Auslandsaufenthalt ( 7 Abs. 4). 10 Studienberatung Jeder Student sollte sich im ersten und nach dem dritten Semester persönlich beraten lassen. 11 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 5

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