Patientenwege zu innovativen Arzneimittel

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1 Patientenwege zu innovativen Arzneimittel Die Hürden der 61.ASVG-Novelle und des Boxensystems Univ.-Doz. Dr. Ernst Agneter, MBA Dr. Ernst Agneter

2 Änderung WARUM? Dr. Ernst Agneter

3 Chefarztpflicht ~ 47 % aller zugelassenen im HMV ~ 25 % aller zugelassenen im HMV Zunahme der Bedeutung Chefarztgenehmigung Dr. Ernst Agneter 3

4 KOSTENEXPLOSION??? Dr. Ernst Agneter

5 Gesundheitsausgaben in Österreich *) *) Das österreichische Gesundheitswesen, Materialien zu Wirtschaft und Gesellschaft Nr. 89, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien Dr. Ernst Agneter 5

6 Finanzierbarkeit?? Einnahmen: 11,727 Mrd Defizit: 0,207 Mrd Einnahmen 30 /Einwohner 4000 Defizit Dr. Ernst Agneter 6

7 Selbstbehalte?? Dr. Ernst Agneter 7

8 Chefarztpflicht 2002 Zunahme der Bedeutung Chefarztgenehmigung Rezepte ausgestellt*) ~ chefarztpflichtig Regeldatenbank/Sonderliste 2004: Strukturmaßnahme 2: Keine Chefarztpflicht mehr für Patienten *) *) Bilanz Gesundheit BMGF Dr. Ernst Agneter 8

9 5 Mio Chefarzt-Rezepte sind zuviel! Dr. Ernst Agneter

10 Boxenentwicklung: Chefarzt/nein Chefarzt/ja Chefarzt Kassenfrei/HMV Chefarzt Sonderliste HMV Rote Box Gelbe Grüne Box < 60ASVG-Novelle 60. ASVG-Novelle 61ASVG-Novelle Dr. Ernst Agneter 10

11 Grüner Bereich Grüner Bereich (green box): Dieser Bereich beinhaltet jene Arzneispezialitäten, deren Abgabe ohne ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherungsträger auf Grund ärztlicher Verschreibung medizinisch und gesundheitsökonomisch sinnvoll und vertretbar ist. Die Aufnahme von Arzneispezialitäten in diesem Bereich kann sich auch auf bestimmte Verwendungen (zb Gruppen von Krankheiten, ärztliche Fachgruppen, Altersstufen von Patient(inn)en oder Darreichungsform) beziehen. Frei verschreibbar Bestimmte Verwendung Dr. Ernst Agneter 11

12 Gelber Bereich Gelber Bereich (yellow box): Dieser Bereich beinhaltet jene Arzneispezialitäten, die einen wesentlichen zusätzlichen therapeutischen Nutzen für Patienten und Patientinnen aufweisen und die aus medizinischen oder gesundheits- ökonomischen Gründen nicht in den grünen Bereich aufgenommen werden. Die Aufnahme von Arzneispezialitäten in diesem Bereich kann sich auch auf bestimmte Verwendungen (zb Gruppen von Krankheiten, ärztliche Fachgruppen, Altersstufen von Patient(inn)en, Mengenbegrenzung oder Darreichungsform) beziehen. Arzneispezialitäten unterliegen der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes Zur Wahrung des finanziellen Gleichgewichts für eine Arzneispezialität dieses Bereiches höchstens der ermittelte EU- Durchschnittspreis verrechnet werden Dr. Ernst Agneter 12

13 Änderung? Dr. Ernst Agneter

14 Konsequenz: (yellow box) Hellgelb: Dokumentationspflicht Nachfolgende Kontrolle Dunkelgelb: Chefarztplichtig (ausgesetzt, bis zur e-card, dzt wie hellgelb!!) Dr. Ernst Agneter 14

15 Roter Bereich Roter Bereich (red box): Dieser Bereich beinhaltet zeitlich befristet jene Arzneispezialitäten, die erstmalig am österreichischen Markt lieferbar sind und für deren Aufnahme in den Erstattungskodex ein Antrag nach 351c Abs. 1 gestellt wurde. Sie unterliegen der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherungsträger nach Maßgabe der Richtlinie nach 31 Abs. 5 Z 13. Zur Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit darf einem Sozialversicherungsträger für eine Arzneispezialität dieses Bereiches der ermittelte EU-Durchschnittspreis verrechnet werden Dr. Ernst Agneter 15

16 Status Chefarzt/nein Chefarzt/ja Rote Box Gelbe Chefarzt Grüne Box Kassenfrei/HMV! Dr. Ernst Agneter 16

17 Struktur gelber Bereich (Regelwerke) 30% 29% ~560 Pharmazentralnummern keine Alternative in grün Regel Regel und Facharzt/Zentrum Facharzt 41% Dr. Ernst Agneter 17

18 Konsequenz Bei 70% der gelben Arzneispezialitäten ist bei der Erstverschreibung eine Dokumentation nötig Kartei!! Bei 30% erfolgt die Erstverschreibung durch einen FA oder durch ein Zentrum Dr. Ernst Agneter 18

19 Chefarztentwicklung Dr. Ernst Agneter 19

20 Grundsatz Die ärztliche Überlegung und die medizinische Notwendigkeit muss die Verordnung bestimmen. Bei medizinischer Notwendigkeit werden demnach auch Arzneimittel aus der roten bzw. der no-box (black Box) zum Einsatz kommen müssen. siehe hierzu 2. (1) der Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen: Die Verschreibung von Heilmitteln oder Heilbehelfen durch den behandelnden Arzt ist zweckmäßigund wirtschaftlich, wenn die Verschreibung geeignet ist, den größtmöglichen therapeutischen Nutzen zu erzielen und die Behandlungskosten im Verhältnis zum Erfolg und zur Dauer der Behandlung möglichstgering zu halten Dr. Ernst Agneter 20

21 ATC-System Dr. Ernst Agneter

22 ATC-Code: 14 Hauptgruppen Dr. Ernst Agneter 22

23 ATC-System Dr. Ernst Agneter 23

24 Umsetzung Dr. Ernst Agneter 24

25 EKO NEU Erstattungscodex gem. ATC der WHO (Gesamtliste) Alphabetisches Verzeichnis mit zusätzlichen Angaben zur Vermeidung des doppelten Nachschlagens Monatliche Zusendungen der Änderungen inklusive der roten Box (dzt. nur im Internet unter Dr. Ernst Agneter 25

26 Take home Wir können uns weiterhin ein gutes Gesundheitssystem leisten WENN WIR ES UNS LEISTEN WOLLEN Dr. Ernst Agneter 26

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