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1 Firmengründung & Steuern in Hong Kong 2015 Achieve more with us Firmengründungen Firmendienstleistungen Corporate Finance Consulting 1

2 1 ALLGEMEINER ÜBERBLICK Die Vorteile von Hong Kong 3 2 GESELLSCHAFTSRECHT, UNTERNEHMENSFORMEN Repräsentanz (representative office) Zweigniederlassung (branch office) Gründung einer selbständigen Gesellschaft Gründungsdauer Satzung (Articles of Association) Gesellschaftsname Geschäftsanteile und Kapital Gesellschafter, Geschäftsführer, Company Secretary 9 3 GEWERBERECHT 10 4 STEUERRECHT Allgemein Einkommensarten Direkte Steuern Grundvermögenssteuer (property tax) Einkommensteuer (salaries tax) Gewinnsteuer (profits tax) Allgemeine Regelungen Territorialitätsprinzip der Besteuerung Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften Abzüge vom zu versteuernden Gewinn Abschreibungen Persönliche Gesamtveranlagung (personal assessment) Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer Sonstige Steuern und Abgaben 17 5 ARBEITSRECHT, SOZIALVERSICHERUNG Arbeitsrecht Sozialversicherung 18 6 EINREISE UND AUFENTHALT Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis 18 7 KONTAKT 21 8 ANHANG Articles of Association Certificate of Incorporation Business Registration Certificate 31 2

3 1 ALLGEMEINER ÜBERBLICK Nach mehr als 150 Jahren britischer Kolonialherrschaft wurde die Souveränität über das Territorium per 1. Juli 1997 an die Volksrepublik China übertragen. Gemäß der Sino-British Joint Declaration aus dem Jahr 1984 (abgeschlossen zwischen dem Vereinten Königreich und der Volksrepublik China) wurde Hong Kong in eine Sonderverwaltungsregion (Special Administrative Region - SAR) mit einem hohen Grad an Autonomie, vor allem auch im Rechts- und Steuerbereich, belassen und der Fortbestand des bestehenden kapitalistischen Wirtschafts- sowie des Gesellschafts- und Rechtssystems für weitere 50 Jahre garantiert. Hong Kong bleibt demnach auch zukünftig in allen Bereichen der Wirtschafts-, Fiskal- Geld- und Sozialpolitik autonom. Ausgenommen sind lediglich die Außen- und Verteidigungspolitik, welche nunmehr von der Volksrepublik China wahrgenommen werden. 1.1 Die Vorteile von Hong Kong 4 Stunden Flugzeit Erreichbarkeit der wichtigsten asiatischen Märkte Hong Kong 5 Stunden Flugzeit 50% der Weltbevölkerung lebt in dieser Region 3

4 Hong Kong stellt eines der bedeutendsten Handels-, Finanz- und Dienstleistungszentren in der Region Südostasien/Fernost dar und ist von zentraler Bedeutung als Drehscheibe für den Handel mit China. Es gibt eine Vielzahl von Motiven, in diesem kleinen (1.097 km2) und dicht bevölkerten Gebi et (rund 7 Millionen Einwohner) eine Firma zu gründen. Die 10 besten Vorteile von Hong Kong: Vollste Unterstützung durch die Volksrepublik China: Mit der Rückgabe Hong Kong's wurde das Prinzip "Ein Land - Zwei Systeme" erfolgreich implementiert. Seitdem genießt Hong Kong die vollste politische und wirtschaftliche Unterstützung von China. Niedrige Steuern und einfaches Steuersystem: Hong Kong hat ein einfaches, stabiles und transparentes Steuersystem mit den niedrigsten Steuersätzen auf der Welt. 16.5% Gewinnsteuer für Unternehmen und max. 15% Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Es werden keine Steuern auf Dividenden und Kapitalerträge erhoben. Zudem gibt es keine MWST, Quellensteuer und Erbschaftssteuer in Hong Kong. Im Herzen von Asien: Aufgrund seiner hervorragenden Infrastruktur und geographischen Lage ist Hong Kong für Firmen ein idealer Regional Headquarter-Standort zur Bearbeitung der Volksrepublik China sowie der umliegenden ost- und südostasiatischen Märkte. Globales Finanzzentrum: Hong Kong ist ein führender und freier Finanzplatz mit über 150 lizensierten Banken vor Ort. Es bestehen keine Devisen- und Kapitalbeschränkungen. Hong Kong ist ein führender Offshore RMB Center. Der Hong Kong Dollar ist stabil und an den USD gekoppelt. Gute Rechtssicherheit: Das Rechtssystem ist übersichtlich gestaltet. Die Rechtsprechung arbeitet allerdings nicht so effizient wie in anderen Ländern und ist eher teuer. Dennoch ist die reibungslose Durchsetzung von Gerichtsurteilen gewährleistet. Das Britische Common Law findet weiterhin (mindestens bis zum Jahr 2047 der Rückübergabe Hong Kongs an die VR China) Anwendung. Hervorrangende Infrastruktur: Hong Kong bietet modernste Verkehrsverbindungen (Flughafen, Containerhafen, Straßen- und Zugnetzwerk) und Telekommunikationsverbindungen an. Hong Kong ist derzeit mit seinem extrem leistungsfähigen Containerhafen und Luftfrachtzentrum die zwölftgrößte Handelsnation der Welt. Hong Kong hat den Status eines Freihafens, wodurch die meisten Produkte (mit Ausnahme von hartem Alkohol, Wein ist seit 2008 steuerfrei, Tabak und Treibstoff) zoll- und abgabenfrei ein- und ausgeführt werden können. Internationaler Business Standort: Es bestehen 1,2 Millionen eingetragene Firmen in Hong Kong. Über internationale Firmen haben ihren Regional Headquarter in Hong Kong. Hong Kong ist klein und effizient mit kurzen Wegen zu Decision-Makern und potentiellen Geschäftsmöglichkeiten. Hong Kong ist zum 20. Mal hintereinander zur weltweit "freisten Volkswirtschaft" gewählt worden. Es bestehen in Hong Kong z.b. keine Handelsbarrieren, keine Investitionsbeschränkungen und so gut wie keine Zölle. Die Regierung in Hong Kong ist sehr unternehmerfreundlich eingestellt. Ausländer können ohne Beschränkung Firmen in Hong Kong gründen und selbst betreiben. Hong Kong ist beliebt und wird von 54 Millionen Touristen jährlich besucht. Sonder-Handelsvereinbarungen mit China: Es bestehen Vereinbarungen zwischen Hong Kong und China im Bereich Doppelbesteuerungsabkommen und dem "Closer Economic Partnership Arrangement" (CEPA). Diese Vereinbarungen stärken und bevorzugen den Standort Hong Kong. Hong Kong schließt mit immer mehr Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab (zur Zeit 29). Soweit besteht kein DBA zwischen Deutschland und Hong Kong. Sicherheit: Hong Kong ist eines der sichersten Städte auf der Welt mit den niedrigsten Kriminalitätsraten. Vorteile einer Holdingfirma in Hong Kong: Hong Kong eignet sich sehr gut für Firmen mit Holdingund Treasuryfunktionen. Vorteile sind z.b. der einfachere Verkauf einer Tochterfirma in China, der Steuerplanung, Steuervorteile von Dividendenauszahlungen von China über Hong Kong nach Europa. 4

5 2 GESELLSCHAFTSRECHT, UNTERNEHMENSFORMEN Ausländische Geschäftsleute, die in Hong Kong eine eigene geschäftliche Präsenz aufbauen wollen, können zwischen der Errichtung einer Repräsentanz, einer Zweigniederlassung und der Gründung einer eigenen Gesellschaft wählen. Die nach Hong Konger Recht ebenfalls zur Verfügung stehenden Unternehmensformen des Einzelkaufmanns (sole proprietorship) und der Personengesellschaften (partnership) werden von ausländischen Unternehmen wegen der damit verbundenen Nachteile (u.a. unbeschränkte Haftung) kaum gewählt, weswegen auf eine Darstellung dieser Unternehmenstypen im Folgenden verzichtet wird. 2.1 Repräsentanz (representative office) Diese Rechtsform wird üblicherweise von ausländischen Gesellschaften gewählt, die in Hong Kong lediglich ein Büro für Marktrecherchen, Imagepflege und Public Relations benötigen. Das Repräsentanzbüro kann zwar Arbeitnehmer beschäftigen und unmittelbar für den Geschäftsbetrieb erforderliche Geschäfte (z.b. Anmietung eines eigenen Büros, Kauf von Büromaschinen) abschließen, es darf jedoch keinen Gewinn erzielen. Die Repräsentanz ist dementsprechend auch weder steuerpflichtig noch zur Einreichung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Falls die Repräsentanz dennoch einen Gewinn erzielt, ist dieser steuerpflichtig. Die Haftung für das Repräsentanzbüro und im Allgemeinen auch seine Kosten werden von der vertretenen Muttergesellschaft getragen. Daher gibt es keine Verpflichtung, die Repräsentanz mit einem Mindestkaptial auszustatten. Nach den Bestimmungen der Business Registration Ordinance sind Einzelunternehmen (welche natürliche Personen sind) oder juristische Personen, die in Hong Kong geschäftlich tätig sind, verpflichtet, diese Tätigkeit bei der Meldestelle der Steuerbehörde anzuzeigen. Dieses Erfordernis erstreckt sich auch auf Repräsentanzen. Die Anmeldung kann von der Repräsentanz selbst oder von einem Vertreter (z.b. Company Secretary oder Beratungsfirma) durchgeführt werden. Die Adresse des Büros in Hong Kong sowie der Beginn der Geschäftstätigkeit sind mitzuteilen. Außerdem muss die Existenz der ausländischen Gesellschaft nachgewiesen werden, was für deutsche Unternehmen durch die Vorlage eines beglaubigten Firmenbuchauszugs mit Übersetzung in die englische oder chinesische Sprache erfolgt. Die Registrierung erfolgt nach Vorliegen des übersetzten Firmenbuchauszugs des ausländischen Unternehmens innerhalb von drei Wochen. Die Behörde stellt dann das business registration certificate aus, das zugleich eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für den ausländischen Mitarbeiter, die Eröffnung von Bankkonten und die Einrichtung der notwendigen Telefon- und Faxanschlüsse darstellt. Da der Aufwand hierfür aber nicht unerheblich ist, ist die Errichtung einer Repräsentanz eher unüblich. Allerdings können alle Kosten der Repräsentanz von der ausländischen Gesellschaft unmittelbar als steuerlicher Aufwand abgezogen werden. 5

6 2.2 Zweigniederlassung (branch office) Eine Zweigniederlassung darf zwar unmittelbar Verträge abschließen, sonstige gewerbliche Aktivitäten durchführen und Gewinne erzielen, ist jedoch juristisch nicht selbständig, sodass das ausländische Unternehmen für Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung haftet. Bei Unregelmäßigkeiten kann das ausländische Unternehmen sowohl in Übersee als auch in Hong Kong geklagt werden. Die Zweigniederlassung kann auch nicht selbständig Kredite aufnehmen. Eine Zweigniederlassung genießt außerdem im Geschäftsleben nicht das gleiche Ansehen wie eine selbständig gegründete Gesellschaft. Nachteilig ist ferner, dass in Hong Kong jährlich eine Bilanz des ausländischen Unternehmens vorgelegt werden muss. Die Zweigniederlassung ist gemäß Company Ordinance beim Gesellschaftsregister (Companies Registry) anzumelden. Dazu sind grundsätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Satzung der Gesellschaft (articles of association) und der Gesellschaftsvertrag (memorandum) in notariell beglaubigter Kopie und Übersetzung, 2. Beglaubigte Kopie der Firmenbucheintragung, 3. Anschrift der Niederlassung in Hong Kong sowie Anschrift der Gesellschaft am Ort ihrer Gründung, 4. Liste der Geschäftsführer der Gesellschaft mit weiteren Angaben über Beruf, Wohnadresse, Staatsangehörigkeit und Passnummer, 5. Name und Adresse einer oder mehrerer in Hong Kong wohnhafter Personen, die berechtigt sind, öffentliche Zustellungen im Auftrag der Gesellschaft entgegenzunehmen (authorised representative). Darüber hinaus muss die Zweigniederlassung ebenso wie die Repräsentanz innerhalb eines Monats beim Finanzamt angemeldet werden, wobei die Gebühren denen für eine Repräsentanz entsprechen. Nach der Registrierung hat die Niederlassung bestimmte Berichtspflichten zu erfüllen. Außerdem müssen regelmäßig Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Geschäftsberichte und eventuell Berichte der Wirtschaftsprüfer in englischer Sprache oder mit englischer Übersetzung beim Gesellschaftsregister eingereicht werden. Deutsche Unternehmen, die in Hong Kong über eine Zweigniederlassung geschäftlich tätig sind, müssen das Land angeben, in dem sie als juristische Personen eingetragen sind. Diese Angabe ist auch auf sämtlichen Briefköpfen, Rechnungen und sonstigen im Geschäftsverkehr verwendeten Schriftstücken deutlich anzuführen. Wird die Niederlassung in Hong Kong geschlossen, muss für weitere drei Jahre ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz in Hong Kong bestellt bleiben. Da auch hier der Aufwand erheblich ist und die Gründung einer neuen Gesellschaft recht problemlos ist, ist die Gründung einer Zweigniederlassung eher unüblich (es sei denn, dies wird aus steuerlichen Gründen gewünscht, wenn z.b. die Anlaufverluste der Zweigniederlassung direkt für die ausländische Gesellschaft genutzt werden sollen). 6

7 2.3 Gründung einer selbständigen Gesellschaft Es können: 1. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (companies limited by shares), 2. beschränkter Nachschusspflicht (companies limited by guarantee) oder 3. unbeschränkter Haftung (unlimited companies) gegründet werden. Gesellschaften mit beschränkter Haftung können öffentlich (public; entspricht der "Aktiengesellschaft") oder privat (private; entspricht der "GmbH") sein. Die vorrangig verwendete Gesellschaftsform in Hong Kong sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Form der Private Company Limited by Shares. Die Private Company Limited ist eine Kapitalgesellschaft, bei dem die Haftung der Gesellschafter auf die Geschäftsanteile limitiert ist. Mit dem 3. März 2014 wurde in Hong Kong das Gesellschaftsrecht (Companies Ordinance) neu reformiert. Zielsetzung der Reformen war es Hong Kong's Status als wichtigen Geschäfts- und Finanzstandort weiter zu stärken bzw. deren Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Mit den Reformen wurde u.a. das Gesellschaftsrecht modernisiert und die gesellschaftliche Regelung und Verwaltung von Firmen vereinfacht. Es wurde u.a. bestimmt, dass ein Gründungsvertrag (memorandum of associatio n) nicht mehr notwendig ist und dass mindestens ein Geschäftsführer (Director) eine natürliche Person sein muß. Deutsche Unternehmen engagieren sich in Hong Kong zum weitaus überwiegenden Teil durch (rechtlich eigenständige) private Gesellschaften mit beschränkter Haftung, weswegen sich die folgende Darstellung auf diesen Gesellschaftstyp konzentriert. Die privaten Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach Hong Konger Recht lassen sich durch folgende Merkmale charakterisieren: 1. Die Gesellschaft darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. 2. Die Geschäftsanteile dürfen nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. 3. Gesellschaftsanteile dürfen nicht öffentlich zur Zeichnung angeboten werden. 4. Der Jahresabschluss ist weder zu veröffentlichen noch beim Firmenbuch einzureichen. Hinweis: Die Satzung der Gesellschaft und der Gesellschaftsvertrag einer selbständigen Gesellschaft unterliegen nur minimalen Beschränkungen: Der Unternehmensgegenstand einer selbständigen Gesellschaft unterliegt in Hong Kong, anders als in der Volksrepublik China, nicht der Zustimmung der Regierung. Es können auch Gesellschaften mit nur einem Gesellschafter und / oder einem Director gegründet werden, wobei es keinerlei Beschränkungen bzgl. der Nationalität gibt Gründungsdauer Die Eintragung einer Gesellschaft ab Einbringen sämtlicher Dokumente beträgt etwa 7 Arbeitstage. Auch besteht die Möglichkeit so genannte shelf companies von in Hong Kong ansässigen Beratungsfirmen zu kaufen. Eine shelf company ist eine "gebrauchsfähige" Gesellschaft, welche noch keine Transaktionen durchgeführt hat. Diese kann sofort mit einem bereits bestehenden Namen erworben werden. Der Name kann nachträglich innerhalb von etwa 10 bis 14 Tagen geändert werden. Die Kosten einer shelf company sind annähernd dieselben wie für die Neugründung einer Gesellschaft. 7

8 2.3.2 Satzung (Articles of Association) Eine Private Limited kann mit einem Antrag zur Firmengründung beim Handelsregisteramt beantragt werden. Erforderliche Unterlagen wären der Firmengründungsantrag und die Firmensatzung. Der Gründungsantrag enthält u.a. Informationen zu Firmennamen, Gesellschaftsform, die Hong Konger Geschäftsadresse, Anzahl der ausgegebenen Geschäftsanteile und Geschäftskapital, die Namen der Gründungsgesellschafter und des Geschäftsführers sowie die Benennung eines Company Secretary. Die Satzung (Articles of Association) legt die innere Organisation der Gesellschaft fest, indem sie das Verhältnis der Gesellschafter zueinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft regelt. In Satzungen können unter anderem Bestimmungen über die (Ab-)Berufung von Geschäftsführern, Beschlussfassung, Minderheitenrechte, Nachschusspflichten, Informationsrechte usw. aufgenommen werden. Die Satzung muss von mindestens einer (natürlichen oder juristischen) Person unterzeichnet werden, welche auch Gesellschaftsanteile zeichnen und somit Gründungsgesellschafter sind. Hinweis: Wenn mehr als zwei Gesellschafter an der Gründung einer Gesellschaft beteiligt sind und Minderheitenrechte abgesichert werden sollen, ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages in Erwägung zu ziehen. Beratungsfirmen ziehen, wie im anglo-amerikanischen Rechtsraum üblich, für Satzungen meist Muster heran, die dann individuellen Wünschen angepasst werden können Gesellschaftsname Der Name einer Gesellschaft kann grundsätzlich frei gewählt werden. Allerdings werden bestimmte Worte in einem Gesellschaftsnamen (wie z.b. royal, savings, trust oder trustee, co -operative, chamber of commerce, tourist association) von der ausdrücklichen Zustimmung der Behörde abhängig gemacht. Namen, die gegen ein Gesetz, die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, werden nicht registriert. Namen, die den Firmen bereits gegründeter Gesellschaften zu ähnlich oder mit Ihnen identisch sind, können zurückgewiesen werden. Auch innerhalb von 12 Monaten nach Registrierung der neuen Gesellschaft kann die Firmenbuchbehörde noch einen Namenswechsel verlangen. Daneben besteht die Möglichkeit, rechtlich gegen Firmen vorzugehen, die sich identischer oder ähnlicher Namen bedienen. Der Name einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist mit dem Zusatz LIMITED zu versehen Geschäftsanteile und Kapital Ausgegebene Anteile und darauf bezahlte Anteile (paid -up share capital) sowie Stückelung der Gesellschaftsanteile (shares) können frei bestimmt werden. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Somit können Firmen in Hong Kong mit HKD1,- Gründungskapital gegründet werden. Es können jederzeit weitere Anteile ausgegeben und das Geschäftskapital aufgestockt werden. Bei einer neuen Hong Kong Limited kann die Einzahlung auf das Geschäftskapital (von z.b. HKD ) wie folgt gehandhabt werden: 1. Einzahlung von HKD auf das neue Bankkonto nach der Gründung der neuen Hong Kong Limited. 2. Alternativ muss nicht HKD auf das neue Bankkonto der neuen Hong Kong Limited eingezahlt werden. Am Jahresende wird dafür in der Bilanz eine Forderung von HKD gegenüber dem Shareholder ausgewiesen. 8

9 Hinweis: Der Hong Kong Dollar (HKD) ist seit dem Jahr 1983 fix an den U.S. Dollar (USD) gebunden (USD 1 = HKD 7,75-7,85), und es gibt derzeit keine Anzeichen einer Änderung dieser Währungspolitik Gesellschafter, Geschäftsführer, Company Secretary Es können in Hong Kong Firmen mit nur einem Gesellschafter gegründet werden. Die Gesellschaft muss daher mindestens einen Gesellschafter (shareholder) bekannt geben. Die Gesellschafterfunktion kann weiterhin von Treuhandgesellschaften übernommen werden. Eine Registrierung des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s) im Gesellschaftsregister ist nicht erforderlich, weil die Identität des/der Treugeber(s) gegenüber den Registrierungsbehörden in Hong Kong oder Behörden in Übersee nicht offen gelegt werden muss. Allerdings verlangen die meisten Bankinstitute in Hong Kong (zur Vermeidung von Geldwäsche) die Identifizierung des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s) (ultimate beneficial owner) mit der Zusicherung, diese Bekanntgabe strikt vertraulich zu behandeln. 1. Die Geschäftsführung der Hong Kong Firma obliegt dem "Board of Director". Es können mindestens ein oder auch mehrere Geschäftsführer (Director) bestellt werden, wobei zumindest einer der Direktoren in der Gesellschaft eine natürliche Person sein muß. Die Direktoren müssen nicht in Hong Kong wohnhaft sein. Bei der Bestellung von Geschäftsführern müssen Angaben zu Name, Staatsangehörigkeit und Wohnadresse gegeben werden. Die Geschäftsführung wird nach den Bestimmungen der Satzung entweder vom Gremium (board of directors) und/od er durch alleinvertretungsbefugte Geschäftsführer wahrgenommen. Grundsätzlich besteht in Hong Kong Gesamtvertretungsbefugnis, das heißt die Gesellschaft wird vom Board of Directors gemeinschaftlich vertreten, so dass ein Direktor alleine ohne Ermächtigung durch die anderen Gesellschafter (i.d.r. durch einen Board Beschluss) die Gesellschaft nicht wirksam vertreten kann. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines der Mitglieder des Board of Directors zum Managing Director zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch Board Beschluss. Die Direktoren können dem Managing Director bestimmte Vertretungsbefugnisse zuweisen, so dass der Managing Director im Rahmen dieser Vertretungsbefugnis nach außen alleinvertretungsberechtigt für die Gesellschaft ist. Eine weitere Möglichkeit ist, einem der Direktoren, oder auch einem anderen Mitarbeiter der Gesellschaft eine Vollmacht auszustellen, in deren Rahmen der Direktor bzw. der Mitarbeiter dann für die Gesellschaft vertretungsberechtigt ist. Die Vollmacht kann begrenzt sein, z.b. auf bestimmte Arten von Geschäften, in der Höhe oder auch zeitlich. 2. Das Gesellschaftsrecht schreibt zwingend die Bestellung eines "company secretary" vor, welcher in Hong Kong ansässig sein muss. Dem "company secretary" obliegt unter anderem die Einreichung der notwendigen Meldungen beim Gesellschaftsregister, die Organisation der Jahresversammlung und die Verwahrung sonstiger Beschlussprotokolle im Protokollbuch der Gesellschaft (minute book). Hinweis: Die Aufgaben eines "company secretary" können auch von ortsansässigen Beratungsfirmen übernommen werden. Auch kann ein und dieselbe Person "company secretary", Geschäftsführer und Gesellschafter sein. Nur der Alleingeschäftsführer einer Gesellschaft kann nicht auch gleichzeitig "company secretary" sein. 3. Der im Gesellschaftsregister einzutragende Firmensitz (registered office) der Gesellschaft muss mit der Geschäftsadresse (business address) nicht übereinstimmen. Da der Firmensitz die offizielle Zustelladresse ist, empfiehlt es sich, als Firmensitz die Adresse des "company secretary" anzugeben, um die Erledigung der Schreiben von den und an die Behörden innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen sicherzustellen. Außerdem wird am Firmensitz das nach Common Law übliche Gesellschaftssiegel (common seal) verwahrt. 9

10 4. Die Gesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch Wirtschaftsprüfer (auditors) prüfen zu lassen. In Hong Kong sind alle großen internationalen Wirtschaftsprüfungsunternehmen vertreten. Daneben gibt es aber auch eine Reihe lokaler Prüfungsfirmen, die diese Aufgabe ebenfalls, und zwar meist zu günstigeren Tarifen, erledigen können. Die Buchführung und Prüfung der Jahresabschlüsse werden im Regelfall nach Zeitaufwand berechnet. 5. Das Geschäftsjahr kann beliebig festgesetzt werden. Üblicherweise wird entweder das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) oder das Haushaltsjahr (1. April bis 31. März für Hong Kong) gewählt. Die Registrierungsgebühr (business registration fee) für eine Private Company Ltd. beträgt HKD 2.250,- (ca. EUR 225,-). aktuell Bei der Firmengründung sollte eine Beratungsfirma involviert sein, um die Ausarbeitung der Satzung, das korrekte Ausfüllen der erforderlichen Formulare und das Anlegen der Firmenbücher zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß sollten die Kosten für eine Gesellschaftsgründung einschließlich Beratungshonorar HKD , ,- (ca. EUR 2.000, - bis 3.000,- in Standardfällen) nicht übersteigen. Zusätzliche Kosten für z.b. einen "company secretary" oder eine Treuhandgesellschaft oder Kosten für die Eröffnung eines Bankkontos sollten mitberücksichtigt werden. Eine typische Hong Kong private Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat z.b. die folgende Struktur: Firmenname ABC Ltd. Der Firmenname ist frei wählbar. Gesellschafter (Shareholder) Herr/Frau xxx Min. 1 und max. 50 Gesellschafter (kann natürliche oder juristische Person sein). Nationalität spielt keine Rolle. Muß nicht in Hong Kong wohnen. Geschäftsführer (Director) Herr/Frau xxx Min. 1 Director (min. einer muß ein e natürliche Person sein). Nationalität spielt keine Rolle. Muß nicht in Hong Kong wohnen. Registered Office In Hong Kong Geschäftsanschrift muß in Hong Kong sein. Company Secretary In Hong Kong Company Secretary muß in Hong Kong sein. Anzahl der Geschäftsanteile 1 Beliebig stückelbar. Geschäftskapital HKD 1 Kein Mindestkapital erforderlich. 3 GEWERBERECHT Die Hong Konger Rechtsordnung verfügt über kein Gesetz das der deutschen Gewerbeordnung vergleichbar wäre. Die Ausübung von Gewerben ist frei. Insbesondere unterscheiden die Hong Konger Behörden nicht nach freien, reglementierten und Teilgewerben. Besondere Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben (z.b. Befähigungsnachweise) werden im Allgemeinen nicht verlangt (Ausnahme: Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Trusts, Financial Advisors, Versicherungsagenten und HR). Ausländer ohne dauerhaften Wohnsitz in Hong Kong, die hier ein Gewerbe ausüben wollen, müssen ein Arbeitsvisum beantragen, das gleichzeitig als Aufenthaltserlaubnis gilt. Grundsätzlich wird ein Arbeitsvisum jenen Personen bevorzugt zuerkannt, die über Fähigkeiten, Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen, die für den Standort Hong Kong von Nutzen und nicht ohne Weiteres verfügbar sind, oder deren Investitionen in bedeutendem Ausmaß zur wirtschaftlichen Entwicklung Hong Kongs beitragen. 10

11 Die Hong Konger Regierung hat für eine Reihe von Gewerben Genehmigungs- oder Meldepflichten eingeführt, die den Schutz der Umwelt, der inneren und äußeren Sicherheit, der Gesundheit u.ä. gewährleisten sollen. Nähere Informationen dazu bietet die Lizenzdatenbank des Trade and Industry Department der Hong Konger Regierung unter 4 STEUERRECHT 4.1 Allgemein Die Hong Konger Steuersätze zählen weltweit zu den niedrigsten, und das Steuersystem zeichnet sich durch seine besondere Einfachheit und Klarheit aus. Nicht zuletzt darin liegt die Attraktivität Hong Kongs als Standort für ausländische Unternehmen begründet. Grundsätzlich unterliegen nur in Hong Kong erwirtschaftete Einnahmen (aus Grundbesitz, unselbständiger oder selbständiger Erwerbs - bzw. Geschäftstätigkeit) der Steuerpflicht. Dividendenausschüttungen von Hong Konger Firmen und Kapitalerträge sind grundsätzlich steuerfrei. Hong Kong hat in der letzten Zeit und vor allem im Jahr 2010 mehrere DBA beschlossen. Alle anderen DBA beschränken sich größtenteils auf die Schiff- (z.b. Deutschland, Großbritannien und USA) und Luftfahrt (z.b. Deutschland, Schweiz und Kroatien). Ein umfassend es DBA zwischen Deutschland und Hong Kong existiert bislang nicht, jedoch wurden erstmals Verhandlungen in 2014 hierzu aufgenommen. Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der VR China abgeschlossene DBA aus dem Jahr 1985 ist in Hong Kong nicht anwendbar. Der Sonderverwaltungsregion Hong Kong wurde bis zum Jahre 2047 ein von der Volksrepublik China unabhängiges Steuersystem garantiert. In einem Memorandum wurden u.a. folgende Regelungen festgehalten: Hong Konger Firmen, die in Festland-China einen fixen Firmensitz haben, sind dort (auch) steuerpflichtig Hong Konger Bewohner, die sich weniger als 183 Tage pro Steuerjahr auf dem Festland aufhalten, sind für dort erbrachte Dienstleistungen nicht steuerpflichtig; es sei denn, sie erhalten Zahlungen von einer chinesischen Gesellschaft Hong Kong gewährt für alle in Festland China bezahlten Steuern eine Gutschrift Die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Gesellschaften und Einzelpersonen in Hong Kong ist die Inland Revenue Ordinance. Das Steuerjahr beginnt in Hong Kong am 1. April und endet am 31. März. 4.2 Einkommensarten Einkommen werden nach ihrer Entstehung in bestimmte Einkommensarten eingeteilt, die direkt und unabhängig voneinander besteuert werden. Dementsprechend werden folgende drei Steuerarten unterschieden: Grundvermögenssteuer (property tax) Einkommensteuer (salaries tax) Gewinnsteuer (profits tax) Außerdem sind die folgenden Einkommensarten nicht steuerpflichtig: Zinsen und sonstige Erträge aus Vermögen (ausgenommen Immobilienbesitz) Dividenden von in- oder ausländischen Gesellschaften Kapitalerträge 11

12 Außerhalb Hong Kongs erwirtschaftete Einkünfte oder Gewinne einschließlich Einnahmen aus Patenten und Zinserträgen (Offshore-Einkünfte). 4.3 Direkte Steuern 4.4 Grundvermögenssteuer (property tax) Die Grundvermögenssteuer von Land und/oder Gebäuden in Hong Kong beträgt einheitlich 15% auf die tatsächlich erzielten Mieteinnahmen, abzüglich eines Pauschalfreibetrags von 20% für Reparaturen und Instandhaltungskosten (weitere Aufwendungen sind nicht abziehbar). Wird die Immobilie vom Eigentümer selbst genutzt oder sind die Mieteinnahmen bereits Bestandteil eines zu versteuernden Gewinns, so sind diese Einkünfte von der Grundvermögenssteuer befreit. Es werden keine fiktiven Mieteinnahmen zugrunde gelegt, ebenfalls muss Miete, die ausfällt und uneinbringbar ist, nicht versteuert werden. Bei Grundvermögen im gemeinsamen Besitz mehrerer Parteien wird die Steuer anteilig bemessen, wobei diese Regelung für Ehepaare nicht gilt. 4.5 Einkommensteuer (salaries tax) Einkommensteuer wird auf alle Einkünfte von natürlichen Personen aus nicht selbständiger Arbeit erhoben, soweit sie in Hong Kong erzielt worden sind oder aus Hong Kong stammen (income arising in or derived from Hong Kong, Article 8 (1) Inland Revenue Ordinance). Steuerbefreit sind Personen, die sich 60 Tage oder weniger im Jahr in Hong Kong aufhalten und keinen ständigen Wohnsitz in Hong Kong unterhalten. Für Flugpersonal, Seeleute sowie für Angestellte im Rahmen eines Ausbildungsprogramms gelten Sondervorschriften. Auch für die Besteuerung von Zusatzleistungen des Arbeitgebers gibt es zahlreiche Nebenbestimmungen, so wird zum Beispiel die komplette oder teilweise Übernahme der Miete durch den Arbeitgeber dadurch erfasst, dass das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers pauschal um 10% erhöht wird. Das Einkommen kann auf zwei Arten besteuert werden: a. Ermitteltes Nettoeinkommen abzüglich zulässiger Abschreibungen, abzüglich genehmigter Spenden und der persönlichen Freibeträge zu folgenden Steuersätzen: Steuerbares Jahreseinkommen in HKD Steuersatz in % (Steuerjahr 2015/16) ,- 2 % ,- 7 % ,- 12 % über ,- 17 % b. Ermitteltes Nettoeinkommen abzüglich zulässiger Abschreibungen, abzüglich genehmigter Spenden, jedoch ohne Abzug der persönlichen Freibeträge. Hier kommt ein Pauschalsteuersatz von 15% zur Anwendung. Es wird jene Rechnungsmethode angewendet, welche für den Steuerzahler vorteilhafter ist. Vom Bruttoeinkommen wird pauschal ein persönlicher Freibetrag von HKD ,- (ca. EUR ,-) abgezogen, bei verheirateten von HKD ,- (ca. EUR ,-). Darüber hinaus gibt es eine Reihe von persönlichen Freibeträgen, welche die Steuerlast, speziell für Familien mit Kindern und Großeltern, deutlich reduzieren; detaillierte Informationen hierzu sind auf der Webseite des Inland Revenue Department unter erhältlich. 12

13 In Hong Kong wird die Einkommensteuer nicht vom Dienstgeber abgeführt. Dieser ist nur verpflichtet, den Dienstnehmer unter Angabe seines Einkommens beim Inland Revenue Department anzumelden. Der Dienstnehmer hat die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Im Juni erhält der Dienstnehmer in der Folge eine Steuervorschreibung für das abgelaufene Steuerjahr und eine Vorschreibung für das nächste Jahr. Das heißt, ein ausländischer Arbeitnehmer, der zum Beispiel im Mai oder Juni in Hong Kong zu arbeiten beginnt, zahlt erstmals Ende des darauffolgenden Jahres (nach ca. 18 Monaten!) zum ersten Mal Steuer in Hong Kong. Aufgrund der guten Wirtschafts- und Finanzlage für Hong Kong wurde die Einkommensteuer für das Steuerjahr 2013/2014 um HKD ,- reduziert, für das Jahr 2014/2015 betrug die Reduzierung HKD , Gewinnsteuer (profits tax) Allgemeine Regelungen Innerhalb eines Monats nach Gründung ist eine Gesellschaft beim Finanzamt (Inland Revenue Department) anzumelden, und zwar unabhängig davon, ob die Geschäfte tatsächlich aufgenommen wurden oder nicht. Der nicht progressive Steuersatz für Gewinne aus in Hong Kong ausgeübter Geschäftstätigkeit beträgt einheitlich 15% für Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie 16,5% für Kapitalgesellschaften. Der Steuersatz auf Lizenzgebühren, die an nichtansässige Lizenzgeber abgeführt werden, beträgt 16,5% für Kapitalgesellschaften und 15% für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Als Bemessungsgrundlage werden allerdings nur 30% der Einnahmen aus Lizenzgeschäften herangezogen, so dass die Steuer auf Lizenzgebühren 4,95% beträgt, es sei denn es handelt sich um verbundene Gesellschaften, hier liegt die Bemessungsgrundlage dann bei 100%. Die Steuer auf Lizenzgebühren von 4,95% kann evtl. mit einem bestehenden DBA weiter reduziert werden. Veräußerungsgewinne (capital gains) sind in Hong Kong steuerfrei. Ausgeschüttete Gewinne unterliegen in Hong Kong nicht der Dividendenbesteuerung, können aber im Heimatstaat steuerpflichtiges Einkommen darstellen. In Hong Kong bestehen zur Zeit keinerlei Devisenkontrollen (mit Ausnahme der Regelung zur Vermeidung von Geldwäsche), und die Geschäftsbanken bieten Konten in allen wichtigen ausländischen Währungen an, inklusive des chinesischen Yuan (CNY). Hong Kong hat sich über die letzten Jahre zu einem starken Offshore Renminbi Center, mit hoher Liquidität, entwickelt. Teilhaber einer "Partnerschaft" (entspricht etwa einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) können sich für getrennte Veranlagungen entscheiden. Dabei werden die verschiedenen Einkommen nicht mehr getrennt besteuert, sondern unterliegen alle ausnahmslos der Einkommensteuer (Freibeträge bzw. Höchstsatz). Für Transportgesellschaften, Versicherungen und Finanzinstitute gelten Sonderregelungen. Die Steuerprüfung erfolgt nicht durch die Behörde, sondern durch private, beeidete Steuerprüfer (auditors). Die Steuern sind generell an das Inland Revenue Department abzuführen. 13

14 4.6.2 Territorialitätsprinzip der Besteuerung Die Unternehmensbesteuerung erfolgt in Hong Kong strikt nach dem Territorialitätsprinzip. Es werden nur die tatsächlich in Hong Kong erzielten oder sonst aus Hong Kong stammenden Gewinne versteuert (profits arising in or derived from Hong Kong). So werden Auslandsgewinne eines Steuerinländers nicht besteuert, wohl aber in Hong Kong erzielte Gewinne eines Steuerausländers. Einnahmen, die nicht aus Hong Kong stammen (foreign source income), sind in Hong Kong grundsätzlich steuerfrei. Falls eine Gesellschaft oder eine Einzelperson also ausschließlich Off-Shore- Geschäfte betreibt und daraus Gewinne erzielt, muss diese Gesellschaft dafür in Hong Kong keine Steuern zahlen. Dementsprechend werden Gewinne aus Dienstleistungen, die nicht in Hong Kong erbracht worden sind, als Off-Shore-Gewinne anerkannt. Umgekehrt sind aber z.b. Gewinne aus der Vermietung von in Hong Kong zum Einsatz gebrachten Maschinen in Hong Kong steuerpflichtig. Auch Provisionen (commissions), die von ausländischen Dritten an die Gesellschaft bezahlt werden, können Off-Shore-Einkünfte sein. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs in Hong Kong ist für die Beurteilung der Steuerpflicht entscheidend, wo die gewinnbringenden Tätigkeiten tatsächlich erfolgt sind. Bei der Geltendmachung von Off-Shore-Gewinnen werden von den Steuerbehörden vor allem folgende Umstände geprüft: Wo erfolgten die Vorarbeiten, die zum Geschäftsabschluss führten, und wer war daran beteiligt; Wo und von wem wurde der überwiegende Teil der Vertragsverhandlungen geführt und wo wurde der Vertrag unterschrieben; Wo erfolgten die Vertragsverhandlungen und der Vertragsabschluss; Wo und von wem wurden/werden vertragliche und nachvertragliche Leistungen ausgeführt. Für produzierende Betriebe mit Sitz in Hong Kong gilt, dass Gewinne aus dem Verkauf von Gütern, die hier hergestellt worden sind, hier auch voll steuerpflichtig sind. Der Ort, an dem die Produkte verkauft werden, ist für die Steuerpflicht hingegen irrelevant. Betreffend die Steuerpflicht von Hong Konger Unternehmen, die Verarbeitungs- oder Assemblierabkommen mit Fertigungsbetrieben in Festland-China schließen, unterscheidet das Hong Konger Steuerrecht je nach der Intensität ihrer Beziehung. Wenn sich das Hong Konger Unternehmen stark engagiert und dem festlandchinesischen Betrieb beispielsweise leitendes Personal, technisches oder Produktions-Know-how, Rohmaterial, Facharbeiter, Designs u.ä. zur Verfügung stellt, werden 50 % der Gewinne aus dem Verkauf dieser in Festland-China hergestellten Produkte in Hong Kong besteuert. Bis vor einigen Jahren hatte Hong Kong nur wenige DBA abgeschlossen, so dass gegenüber Steuerbehörden von anderen Staaten keine Informationspflichten bestanden. Behörden in Hong Kong wiesen folglich Auskunftsverlangen aus Übersee regelmäßig zurück oder antworten nicht. Allerdings drohte die OECD aus diesem Grund damit, Hong Kong auf die schwarze Liste der nicht kooperationsbereiten Staaten zu setzen, was der Reputation von Hong Kong als verlässlichen Wirtschaftsstandort geschadet hätte, so dass Hong Kong nun mit vielen Staaten Verhandlungen über den Abschluss von DBA aufnahm und vor allem im Jahre 2010 und danach etliche DBA unterzeichnete. So bestehen zur Zeit 29 DBA. 14

15 Allerdings ist Hong Kong bei den Verhandlungen sehr darauf bedacht, dass sich die Informationspflichten gegenüber Finanzbehörden von anderen Staaten in Grenzen halten. So findet sich in den meisten Abkommen die Regel, dass Auskünfte nicht für die Vergangenheit eingeholt werden können und keine pauschalen Auskünfte gegeben werden. Falls steuerliche Vorteile in Hong Kong auch gegenüber dem Fiskus im jeweiligen Wohnsitzland der wirtschaftlichen Eigentümer geltend gemacht werden sollen, empfiehlt es sich, die Auswahl der Gesellschafter und das Ausmaß ihrer Beteiligung sowie die Geschäftsgestaltung mit einem im internationalen Steuerrecht erfahrenen Berater abzusprechen Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften Zweigniederlassungen unterliegen in Hong Kong der Gewinnsteuerpflicht (profits tax). Die Steuerpflicht trifft jedoch nicht die Zweigstelle an sich, sondern die Muttergesellschaft. Dabei ist jener Gewinn, der in Hong Kong erwirtschaftet wurde, steuerpflichtig. Damit eine Abgrenzung zwischen der Tätigkeit der Mutter- und jener der Tochtergesellschaft vorgenommen werden kann, muss die Zweigniederlassung ihre eigenen Bücher führen. Falls der Gewinn der Tochtergesellschaft nicht ermittelt werden kann, wird das weltweite Gewinn-Umsatz-Verhältnis der gesamten Gesellschaft auch auf den Hong Konger Umsatz angewendet. Eine Repräsentanz unterliegt niemals einer Besteuerung in Hong Kong, da sich ihre Tätigkeit ausschließlich auf Informationsbeschaffung und Kontaktanbahnung bezieht Abzüge vom zu versteuernden Gewinn Verluste aus Vorperioden können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden. Hat das Steuersubjekt mehrere Quellen, aus denen Gewinne und Verluste resultieren, so können diese gegeneinander aufgerechnet werden. Die Gewinnsteuerschuld wird dann als Gesamtschuld behandelt. Abzugsfähig sind alle Ausgaben, die zum Erzielen des steuerpflichtigen Gewinns notwendig sind. Dazu zählen z.b.: Kreditzinsen und Miet- bzw. Pachtzahlungen für Grundstücke und Gebäude, die vollständig zum Erwerb des steuerpflichtigen Gewinns notwendig sind Aushaftende Forderungen bis zur Höhe des zu erwartenden Verlustes Zur Erzielung des Gewinns notwendige Reparaturen und Instandhaltungskosten des Anlagevermögens Kosten zur Sicherung von Patenten und Warenzeichen Forschungs- und Entwicklungskosten, soweit sie bestimmten Anforderungen entsprechen Zahlungen an anerkannte Rentenfonds bis zu 15% des relevanten Jahreseinkommens des/der Beschäftigten Folgende Abzüge können nicht geltend gemacht werden: Private Ausgaben Schäden, die durch eine Versicherung oder einen Garantievertrag gedeckt sind Verminderungen, Entnahmen oder Verluste des Kapitals 15

16 Kosten, die bei Kapitalerhöhungen anfallen Steuern, die nach den Regeln der Inland Revenue Ordinance gezahlt werden (außer Steuern, die aufgrund von Zahlungen an Arbeitnehmer entstanden sind) Einzahlungen betreffend Altersvorsorge Steuerfreie Gewinne und steuerfreies Einkommen Dividenden Zinsen aus so genannten ("tax reserve certificates") Veräußerungsgewinne ("capital gains") Abschreibungen Es darf nur linear abgeschrieben werden, wobei folgende Abschreibungsregeln gelten: Industriegebäude und Gelände: Einmalige Abschreibung von 20% im Anschaffungsjahr sowie jährliche Abschreibung von 4% der Baukosten Geschäfts- und Bürogebäude: Jährliche Abschreibung von 4% der Baukosten Maschinen und allgemeine Anlagevermögen: Einmalige Abschreibung von 60% im Anschaffungsjahr und jährliche Abschreibung von 10, 20 und 30%, je nach Maschinenart oder der Art des Anlagevermögens 4.7 Persönliche Gesamtveranlagung (personal assessment) Abweichend von den drei oben erwähnten Einkommensarten besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine für ein Jahr geltende gemeinsame Veranlagung für sämtliche Einkommen zu beantragen. Dadurch werden die drei verschiedenen Einkommensarten als ein einziges Einkommen zusammengefasst und progressiv nach den Einkommensteuersätzen besteuert. Bereits vor der Wahl des personal assessment bezahlte Steuern sind anrechenbar. Diese Veranlagungsmöglichkeit stellt einen Vorteil für Steuerpflichtige dar, die ohne die persönliche Gesamtveranlagung bei allen ihren Einkommen in die höchste Steuerstufe fallen würden. Hinweis: Durch die persönliche Gesamtveranlagung können z.b. Geschäftsverluste gegen Einkommen, welche der Gewinn- und der Einkommensteuer unterliegen, aufgerechnet werden. Die aus vergangenen Jahren vorgetragenen Verluste können ebenfalls abgezogen werden. 4.8 Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer Das Steuersystem der Sonderverwaltungsregion Hong Kong sieht derzeit keine Mehrwert- oder Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen vor. 16

17 Erbschaftssteuer Die Erbschaftssteuer wurde mit 11. Februar 2006 abgeschafft, für Erbfälle vor diesem Datum ist aber noch Erbschaftsteuer zu zahlen, allerdings besteht eine Freigrenze in Höhe von HKD 7,5 Millionen (ca. EUR ). Es muss aber auch für Erbschaften unter der Freigrenze trotzdem bei den Finanzbehörden eine Bescheinigung eingeholt werden, dass keine Steuer fällig wird (estate duty clearance), ansonsten stellt das Standesamt (Probate Registry) keinen Erbschein aus. 4.9 Sonstige Steuern und Abgaben Einen kompletten Überblick zu allen Steuern und Abgaben in der Sonderverwaltungsregion Hong Kong bietet die Webseite der Steuerbehörde unter 5 ARBEITSRECHT, SOZIALVERSICHERUNG 5.1 Arbeitsrecht Das Hong Konger Arbeitsrecht ist aus der Perspektive des Arbeitgebers eher liberal gehalten. Die so genannte Employment Ordinance stellt das Hauptstück der Arbeitsgesetzgebung dar und gilt für Arbeitnehmer, die bei einer Wochenarbeitszeit von 18 Stunden oder mehr mindestens vier Wochen lang ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren. Weitere gesetzliche Regelungen betreffen beispielsweise die Beschäftigung Minderjähriger (Minderjährige unter 15 Jahren dürfen nicht einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen), Schwangerer, die Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Tätigkeitskriterien für Arbeitsvermittler. Eine maximale Wochenarbeitszeit ist in Hong Kong nicht geregelt und der Samstag gilt grundsätzlich als Arbeitstag. Arbeitnehmern und Arbeitgebern steht es frei, alle Bedingungen und Konditionen des Arbeitsverhältnisses frei zu verhandeln, sofern die Bestimmungen der Employment Ordinance, oder anderer zwingender Vorschriften nicht verletzt werden. Banken, Behörden und Unternehmen arbeiten teilweise auch samstags. Der Jahresurlaub beträgt je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen 7 und 14 Tagen. Anspruch auf Urlaub entsteht erstmals nach einem Jahr. Er sollte innerhalb eines Jahres nach seinem Anfall in Anspruch genommen werden. Die Abgeltung der Überstunden kann frei vereinbart werden. Üblicherweise werden 150 % an Wochentagen und 200 % an Sonn- und Feiertagen abgegolten, wobei anstelle der Auszahlung von Überstunden auch Zeitausgleich vereinbart werden kann. Mit dem 1. Mai 2011 wurde in Hong Kong ein Mindestlohn mit HKD28,- pro Stunde eingeführt. Am 1. Mai 2015 wurde der Mindestlohn pro Stunde von aktuell HKD30,- weiter auf HKD32,50 angehoben. Dienstverträge sind ohne größere Probleme kündbar. Die Abfertigungsansprüche sind in der Employment Ordinance geregelt und sind anhand des jeweiligen Sachverhaltes zu prüfen. Grundsätzlich werden zwei verschiedene Abfertigungsansprüche unterschieden: Severance payment: Es muss u.a. ein mindestens 24 Monate ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis bestanden haben. Dieser Abfertigungsanspruch besteht grundsätzlich auch bei Entlassung des Mitarbeiters. Long service payment: Es muss u.a. ein mindestens 5 Jahre ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis bestanden haben und es dürfen die Voraussetzungen des severance payment nicht erfüllt sein. So hat der Arbeitnehmer z.b. einen Anspruch auf long service payment, wenn sein gesundheitlicher Zustand nicht mit seiner Arbeit vereinbar ist. 17

18 Die Höhe des Abfertigungsanspruches berechnet sich in beiden Fällen wie folgt: (Letztes Monatsgehalt x 2/3)^ x anerkannte Arbeitsjahre. ^ Die maximale Summe ist auf HKD ,- limitiert (2/3 x HKD 22,500.-). Während der Probezeit (deren Länge frei vereinbart werden kann, üblich sind 3 bzw. 6 Monate) kann der Vertrag während des ersten Monats mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, in der restlichen Probezeit beträgt die Kündigungsfrist eine Woche. Nach dem Ende der Probezeit, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat. Allerdings können alle diese Fristen durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Auf den ersten Blick erscheint das Hong Konger Arbeitsrecht sehr arbeitgeberfreundlich, allerdings ist zu bedenken, dass dies den Hong Kong Arbeitnehmern durchaus bewusst ist, so dass diese weitaus weniger loyal zum Arbeitgeber stehen, als in Europa. Es ist nicht unüblich, dass Arbeitnehmer eine Vielzahl von recht kurzen Beschäftigungen aufweisen (sog. Job -hopping) und kündigen, sobald sie ein vermeintlich besseres Angebot erhalten. 5.2 Sozialversicherung Der Hong Konger Arbeitgeber ist gesetzlich nur zu Leistungen für die Alterspension seiner Arbeitnehmer verpflichtet, andere Leistungen beispielsweise für Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit sind freiwillig, wenn auch durchaus üblich. Nach der gesetzlichen Pensionsvorsorge (Mandatory Provident Fund Scheme) hat der Arbeitgeber seit dem 1. Dezember 2000 für jene Dienstnehmer, die zwischen 18 und 65 Jahren alt sind Pensionsversicherungsbeiträge in der Höhe von mindestens fünf Prozent der anrechenbaren Gehälter und Löhne abzuführen. Zusätzlich hat der Arbeitnehmer fünf Prozent seines Gehaltes oder Lohnes abzuführen. Die Höchstbeitragsgrundlage für die Pensionsvorsorge liegt derzeit bei HKD ,-. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen daher monatlich je maximal HKD 1.500,- abführen. Falls das Einkommen weniger als HKD 7.100,- pro Monat beträgt ist lediglich der Arbeitgeber zur Zahlung der fünf Prozent verpflichtet. Ein höherer freiwilliger Beitrag kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber monatlich einbezahlt werden. Eine staatliche Beteiligung gibt es nicht. Ausländische Arbeitnehmer sind von der Beitragspflicht in den ersten 13 Monaten freigestellt, können aber freiwillig an dem System teilnehmen. Weisen sie nach, dass sie schon in ihrem Heimatland sozialversichert sind, entfällt auch nach den 13 Monaten eine Versicherungspflicht in Hong Kong. 6 EINREISE UND AUFENTHALT 6.1 Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis Häufig werden die Geschäfte eines ausländischen Unternehmens in Hong Kong von einem Angestellten aus Übersee geleitet. Alle Angestellten aus Übersee benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis in Hong Kong. Neben dem Anstellungsvertrag muss von einer natürlichen oder juristischen Person, die in Hong Kong ansäßig bzw. registriert ist, eine Garantieerklärung (sponsorship) gegenüber den Einwanderungsbehörden abgegeben werden. Die Genehmigung der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis verlaufen reibungsloser, wenn es sich beim Sponsor um ein bedeutendes Unternehmen mit solidem finanziellen Hintergrund handelt. Die Bürgschaft einer gerade gegründeten Tochtergesellschaft in Hong Kong reicht zumeist nicht, zumal keine Bilanzen für die letzten zwei Jahre vorgelegt werden können. In diesem Fall müssen die Bilanzen der ausländischen Gesellschaft in englischer Übersetzung beigebracht werden. Gleiches gilt für eine Niederlassung und eine Repräsentanz. 18

19 Hinweis: Sprachkenntnisse alleine reichen in der Regel nicht aus, um den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis in Hong Kong zu rechtfertigen. Zusätzliche Argumente wie spezifische arbeitsrelevante Erfahrung, Kenntnis des Unternehmens oder die voraussichtliche Schaffung neuer Arbeitsplätze könnten sich für die positive Erledigung des Antrags als nützlich erweisen. Der Antrag auf Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist bei der zuständigen Behörde (Immigration Department) einzureichen. Die Bearbeitungszeit dauert im Regelfall Wochen vorausgesetzt, dass die Hong Konger Gesellschaft/Niederlassung/Repräsentanz gegründet und registriert ist und ein Anstellungsvertrag existiert. Folgende Unterlagen sind einzureichen: 1. Gründungzertifikat (certificate of incorporation) der Hong Konger Tochtergesellschaft oder Eintragungszertifikat (certificate of registration) der Hong Konger Niederlassung; 2. Gewerberegistrierung (business registration certificate) der Hong Konger Tochtergesellschaft/Niederlassung/Repräsentanz; 3. Investment-Zertifikate (share certificates); 4. Satzung (Articles of Association) der Hong Konger Gesellschaft; 5. Liste der Angestellten (staff list) der Hong Konger Tochtergesellschaft (soweit vorhanden); 6. Bilanzen der Hong Konger Tochtergesellschaft des letzen Jahres; 7. Organisationstabelle bzw. Broschüren, mit denen die Aktivitäten der Gesellschaft belegt werden können; 8. Beschreibung der Aufgaben, die der Antragsteller in Hong Kong wahrnehmen soll (job description); 9. Brief welcher beschreibt, warum der Aufenthalt des Antragstellers in Hong Kong essentiell ist; 10. Kopie des Dienstvertrages für den Hong Kong-Angestellten oder in vereinfachter Form ein Bestätigungsschreiben, aus dem sich die wesentlichen Punkte, wie Gehalt, Urlaub und Vertragsdauer ergeben (Dienstzettel); 11. Zeugnisse und Ausbildungsnachweise in Englisch (übersetzt und beglaubigt), welche die beruflichen Qualifikationen des Antragstellers belegen; 12. Übersetzte Heiratsurkunden (falls der Antragsteller mit Ehepartner einreisen möchte); 13. Übersetzte Geburtsurkunden (falls der Antragsteller mit Kindern einreisen möchte); 14. Kopie der Ausweispapiere (gesamter Re isepass) des Antragstellers und seiner Familienmitglieder, die mit ihm einreisen sollen; 15. Sonstige Dokumente, welche von der Einwanderungsbehörde verlangt werden. Sämtliche Unterlagen sind in englischer oder chinesischer Sprache bzw. in beglaubigten Übersetzungen vorzulegen. In der Praxis ist die Einschaltung eines Dienstleisters in Erwägung zu ziehen, welcher in Hong Kong bereits vor der Einreise die Antragstellung beim Immigration Department durchführt. 19

20 Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Antragsteller zunächst als Besucher nach Hong Kong einreist. Falls sich während dieses Aufenthaltes herausstellt, dass er in Hong Kong die Berufstätigkeit sofort aufnehmen muss, so kann bei den Einwanderungsbehörden in Hong Kong direkt die Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung beantragt werden (change of status application). Dies ist in der Regel schneller als die Beantragung des Visums im Heimatland und ohne Probleme möglich. Im Falle eines direkten Antrages in Hong Kong bei den Einwanderungsbehörden sind ebenfalls die geforderten Unterlagen von einem Bürgen (Sponsor) bei einem Arbeitsvisum in der Regel der Arbeitgeber, beizubringen. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber den Einwanderungsbehörden, jede Änderung des Anstellungsverhältnisses zu melden und dafür Sorge zu tragen, dass der Angestellte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Hong Kong wieder verlässt (repatriation). 20

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