Zertifikatsstudiengang Certified Compliance Professional (CCP)

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1 Zertifikatsstudiengang Certified Compliance Professional (CCP) Akademische Programme Berufsbegleitende Programme Seminare Executive Education Firmenprogramme & Services Forschung International Advisory

2 Compliance und der CCP Große und mittelständische Unternehmen unterliegen stetig wachsenden Anforderungen an regeltreues Verhalten. Dies stellt die Unternehmensleitung und die Compliance-Beauftragten vor enorme Herausforderungen, denn Compliance wirkt sich nachhaltig auf Haftungs- und Reputationsfragen aus. Auch die Kontinuität der Lieferkette und der Kundenbeziehungen, die Effektivität und Effizienz von Prozessen und andere wesentliche Faktoren des Unternehmenserfolgs werden durch das Compliance Management beeinflusst. Wie kaum ein zweites betriebswirtschaftliches und rechtliches Aufgabenfeld ist Compliance Management unternehmensweit und interdisziplinär ausgerichtet und obendrein aus zahlreichen Teilgebieten zusammengesetzt. Für Compliance-Mitarbeiter muss deshalb eine qualitativ hochwertige und praxisbezogene Aus- und Weiterbildung sichergestellt werden, um den stetig wachsenden Anforderungen gerecht bleiben zu können. Genau hier setzt der berufsbegleitende Zertifikatsstudiengang Certified Compliance Professional (CCP) der Frankfurt School of Finance & Management an. In ihm werden die zentralen Herausforderungen des Compliance Managements vermittelt: Nationale und internationale Rahmenbedingungen, alle Bestandteile unternehmensweiter Compliance-Managementsysteme, der Umgang mit Betrugs- und Korruptionsfällen und Risikomanagement sind ebenso Themen wie Compliance Leadership, Change Management, Organizational Behavior oder Konflikt- und Projektmanagement. Dabei werden neben dem benötigten Fachwissen stets auch die entsprechenden Soft Skills vermittelt. Der Certified Compliance Professional (CCP) der Frankfurt School kann problemlos parallel zu einer Vollzeitberufstätigkeit absolviert werden. Nach zwei Semestern sind Sie bestens darauf vorbereitet, verantwortungsvolle Compliance-Aufgaben zu übernehmen auch im internationalen Kontext. Der CCP zeichnet sich dadurch aus, dass Praktiker unterrichten, die tagtäglich mit dem Thema Compliance aus den unterschiedlichsten Perspektiven befasst sind. Die Teilnehmer profitieren somit von praktischen Erfahrungen aus erster Hand und können diese künftig selbst umsetzen. Die Vielzahl der angebotenen Kurse ermöglicht es den Teilnehmern, sich entsprechend ihrer Interessen und Berufswünsche zu spezialisieren und somit wirklich fundiertes Fachwissen zu erlangen. Dr. Philip Matthey, LL.M. Chief Compliance Officer MAN SE Die gestiegene Bedeutung und Komplexität von Compliance führt zu höheren Anforderungen an die Qualifikation der Compliance Officer. Mit dem CCP der Frankfurt School wurde ein Maßstab für die Ausbildung der Compliance Officer geschaffen, der dieser Entwicklung hinreichend Rechnung trägt. Von besonderem Wert ist dabei die starke Praxisorientierung, die durch die Vielzahl von Compliance-Vertretern im Kreis der Referenten erreicht wird. Zusätzlich kann und sollte der Studiengang als Plattform für einen unternehmensübergreifenden Erfahrungs austausch genutzt werden. Dr. Eric Strutz Finanzvorstand Commerzbank AG 2 EINFÜHRUNG

3 Studienorganisation Der Studiengang Certified Compliance Professional vermittelt fortgeschrittene Kenntnisse des Compliance Managements. Über 65 Dozenten stellen als Chief Compliance Officer, ausgewiesene Experten oder Top Manager in führenden Unternehmen aller Branchen die Umsetzung von täglich aktuellem Compliance Management Know-how in wirksame und wirtschaftliche Lösungen dar. Zulassungsvoraussetzungen Zum Studiengang Certified Compliance Professional (CCP) kann zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung eine der folgenden Bedingungen erfüllt: ein akademischer Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis Abweichend wird auch zum Studiengang zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat. Durch intensiven persönlichen Austausch in kleinen Gruppen und praxisorientierte Seminarunterlagen wird das Fachwissen der Dozenten den Teilnehmern nachhaltig wirksam vermittelt. Die Seminare finden in der Regel an Freitagen und Samstagen statt. So beeinträchtigen Sie Ihre geschäftliche Tätigkeit nur minimal und können Ihr Studium bestmöglich mit den Anforderungen Ihres Unternehmens in Einklang bringen. Das erste Semester besteht aus Pflichtseminaren und Wahlpflichtseminaren und dient der Vermittlung von Grundlagen. Die umfassende und differenzierte Kursstruktur stellt sicher, dass jeder Teilnehmer sich genau mit den Themen befassen kann, die im Hinblick auf die unterschiedlichen Vorkenntnisse relevant sind. Darüber hinaus stehen annähernd 80 weitere Compliance-relevante Seminare zur Erweiterung und Vertiefung in den Bereichen des Fraud-, Audit- und Security Managements zur Verfügung. Nach der schriftlichen Zwischenprüfung wechseln Sie in das zweite Semester und können sich hier für eine fachliche Spezialisierung entscheiden: Corporate Compliance, Kapitalmarkt-Compliance oder Geldwäscheprävention. Nach erfolgreichem Abschluss einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung sowie einer praxisbezogenen Projektarbeit erhalten Sie das Zertifikat zum Certified Compliance Professional (CCP) (Frankfurt School). Die Ausnahmen werden von Fall zu Fall entschieden. Die Auswahl und Entscheidung über die Zulassung trifft die Frankfurt School of Finance & Management. Studienorganisation 3

4 Studienkonzept Der Studiengang Certified Compliance Professional (CCP) ist optimal auf die Anforderungen der Praxis ausgerichtet. Er vermittelt Kompetenzen durch die Kombination von Fachwissen und Praxisbezug. Die Konzeption des Studienprogramms wurde mit Unterstützung von Unternehmensvertretern verschiedener Branchen erarbeitet. Dozenten sind über 65 Chief Compliance Officer, ausgewiesene Compliance Experten und Top Manager aus führenden Unternehmen, die in Präsenzveranstaltungen konsequent hochwertigen Praxisbezug gewährleisten. Die Teilnehmer erhalten ein Fachbuch, welches begleitend zu den jeweiligen Seminarunterlagen der Dozenten und einem umfassenden Nachschlagewerk als zusätzliche Umsetzungshilfe für die Praxis dient. Zudem haben die Teilnehmer Zugang zum Online-Campus der Frankfurt School. Hier können sie sich untereinander oder mit den Dozenten austauschen, Praxisfälle erkunden oder auf zusätzliche Materialien und Umsetzungshilfen zugreifen. Abschluss: Certified Compliance Professional (CCP) (Frankfurt School) 30 Credits* Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung, praxisbezogene Projektarbeit Corporate Compliance 2. Semester: Spezialisierung Kapitalmarkt- Compliance Schriftliche Zwischenprüfung 1. Semester: Grundlagen Geldwäscheprävention Zielgruppe Das Studienangebot richtet sich insbesondere an: Mitarbeiter in Compliance- oder Rechtsabteilungen, der Internen Revision oder anderen Compliancerelevanten Fachabteilungen Fach- und Führungskräfte aller Branchen, die bereits im Bereich Compliance tätig sind, in diesem tätig sein werden oder bei ihrer Tätigkeit anderweitig mit Compliance-Fragestellungen befasst sind Geldwäsche- und Antikorruptionsbeauftragte Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und andere beratende Berufe, die sich auf den Bereich Compliance Management weiter spezialisieren möchten Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer Dauer: 12 Seminartage pro Semester an Freitagen und Samstagen * Credits werden nach dem European Credit Transfer System (ECTS) für akademische und Weiterbildungsqualifikationen vergeben und bemessen den zeitlichen Aufwand eines Zertifikatsstudiengangs. Sie umfassen die Präsenztage sowie die Vor- und Nachbereitung, die aufgebracht werden müssen, um das Zertifikat zu erlangen. 4 Studienkonzept

5 Erfahrung, die zählt: Ihre Dozenten Harald Alberts Director, Regional Head of Compliance, Central and Eastern Europe, Credit Suisse Securities Europe, Frankfurt am Main Sujata Banerjee Management Across Cultures, Heidenheim / Pune, Indien RA Georg Baur Direktor, Geschäftsbereich Finanzmärkte, Bundesverband deutscher Banken, Berlin Maik Bdeiwi Geldwäscheprävention, WGZ BANK AG, Düsseldorf Axel Bédé Kriminaloberrat, Landeskriminalamt Berlin Dr. Günter Birnbaum Abteilungsleiter, BaFin, Frankfurt am Main Rasmus Bleckmann Head of Strategy & Risk, Group Compliance, Commerzbank AG, Frankfurt am Main Martin Bossek, CCP Compliance Officer, Commerzbank AG, Frankfurt am Main RA Hans-Georg Bretschneider Leiter Compliance LBBW-Konzern, Stuttgart RA Dr. Rainer Buchert Dr. Buchert Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main, Polizeipräsident a. D. Gerd Daufenbach Head of Compliance Germany /Austria, Fidelity Worldwide Investment, Kronberg i. Ts. Thomas Eufinger Abteilungsleiter, BaFin, Frankfurt am Main RA Marion Fraenzel-Fölsing Group Compliance, The Royal Bank of Scotland N.V., Frankfurt am Main RA Kai-Hendrik Friese, Mag. rer. publ. Leiter Compliance Office, DZ Bank AG, Frankfurt am Main RA Wolfgang Gabriel Geldwäschebeauftragter und Leiter Financial Crime, SEB Bank AG, Frankfurt am Main Andreas Gehrke Head of Compliance, EFG Financial Products AG, Zürich RA Dr. Peter Gladbach Leiter Recht & Compliance, Audi Vertriebsbetreuungs gesellschaft mbh, Ingolstadt Bernd Goller Referent, BaFin, Frankfurt am Main RA Dr. Ulrich L. Göres Head of Compliance, Erste Group Bank AG, Wien Alexander Freiherr von Hardenberg Director, Deputy Group Anti-Money Laundering Officer, Global AML Management, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Dr. Katharina Hastenrath Compliance Management, Porsche AG, Stuttgart Dr. Christina Heckmann Richterin, AG Dortmund RA Stefanie Held Director, Head of Compliance/Anti Money Laundering, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Prof. Dr. iur. Felix Herzog Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Bremen, Bremen RA Dr. Heiner Hugger, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Partner, Clifford Chance, Frankfurt am Main RA Michael Jahn, CCP Compliance Counsel, DekaBank AG, Frankfurt am Main Manfred Jorris Abteilungsdirektor Compliance, Geldwäscheverhinderung und Datenschutz, WGZ Bank AG, Düsseldorf Dr. Joachim Käsler Leiter Geschäftsbereichsorganisation Financial Markets, BHF-BANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main RA Dr. Joachim Kaetzler Partner, CMS Hasche Sigle, Frankfurt am Main RA Christoph Kirschhöfer Managing Director, Erste Abwicklungsanstalt, Düsseldorf RA Dr. Ursula Kleinert Legal and Compliance, WestLB AG, Düsseldorf Michael Kollak Referatsleiter, BaFin, Frankfurt am Main Dr. Matthias Kopetzky Geschäftsführer, Business Valuation Unternehmensberatung GmbH, Wien Matthias Korinth Team Compliance, Hamburger Sparkasse, Hamburg Wolfgang Lehmacher Senior Partner, PauthnerDay Compliance Solutions, München Volker Mack Compliance Officer, LBBW-Konzern, Stuttgart Jens Manglkammer Country Compliance Representative Germany, Group Compliance, The Royal Bank of Scotland N.V., Frankfurt am Main Dr. Philip Matthey, LL.M. Chief Compliance Officer, MAN SE, München Jörg Menzel Unternehmensberater, ehem. Konzerngeldwäschebeauftragter, Deutsche Bank AG, Bad Kissingen Hartwin Möhrle Geschäftsführender Gesellschafter, A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH, Frankfurt am Main Dr. Birte Mössner Leiterin Compliance, EnBW, Karlsruhe Diana Gundula Nickel, CCP Compliance Officer, Siemens Financial Services GmbH, München RA Dr. Stephan Niermann Group Compliance, Commerzbank AG, Frankfurt am Main RA Dr. Anno Oexle Partner, Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft, Köln Johann Pachole, CCP Management Consultant, Compliance Implementation, BTC AG, Münster Jürgen Pauthner, LL.M., EEMBA Geschäftsführer, PauthnerDay Compliance Solutions, München Katrin Pedall, CCP Compliance Officer, Siemens Financial Services GmbH, München Daniel Renndorfer Stellvertretender Compliance-Beauftragter, Berenberg Bank, London RA Hartmut Renz Leiter der Compliance-Stelle, Landesbank Hessen- Thüringen, Frankfurt am Main Thorsten Rexer Geschäftsführung, rexerundroth business coaching und consulting, Wiesbaden RA Dr. Christian Röck Senior Legal Counsel / Fachanwalt für Arbeitsrecht, SAP AG, Walldorf RA Dr. Christoph Schaefer, LL.M. Compliance Operations Officer, ABB AG, Mannheim Dr. Manuela Schäfer Abteilungsdirektorin, COO Privatkunden Operations /Prozessmanagement, Commerzbank AG, Frankfurt am Main Edith Schanz Head of Group Compliance + AML, ProCredit Holding AG, Frankfurt am Main Frauke Schlembach Rule of Law Expert, EUJUST LEX, Brüssel RA Dr. Frank Scholderer Partner, Clifford Chance, Frankfurt am Main Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M. Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Zürich, Zürich RA Dr. Thomas M. Spies KPMG AG WPG, Frankfurt am Main RA Michael Volz, LL.M. Attorney at Law (New York), Corporate Compliance Officer, Merck KGaA, Darmstadt Mark Wachter Corporate Internal Audit, Kühne + Nagel Management AG, Schindellegi (CH) Dr. Robert Wagner Leiter Konzernrevision, TÜV NORD AG, Essen Udo Wenzel, CCP Geschäftsführer, agentia Wirtschaftsdienst, Vorstandsmitglied Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V., Berlin RA Dr. Kai Westerwelle Partner, Taylor Wessing, Frankfurt am Main Dr. Rüdiger Wilmer Geschäftsführer, Team Psychologie & Sicherheit, Düsseldorf Bastian Zocher, CCP Compliance Officer, Commerzbank AG, Frankfurt am Main Michael Zollweg Head of Trading Surveillance Office ( TSO) Frankfurt Stock Exchange & Eurex Deutschland, Frankfurt am Main Dozenten 5

6 Studieninhalte 1. Semester Pflichtfächer Einführung in Compliance Internationales & interkulturelles Compliance Management Grundlagen Risikomanagement Policies und Training Arbeitsrecht und Datenschutz Strafrecht und Umgang mit Ermittlungsbehörden Wahlpflichtfächer (6 von 18) Corporate Governance Geschäftspartner- Compliance Management Compliance Leadership, Change Management & Organizational Behavior Herausfordernde Gespräche im Compliance-Kontext Whistleblowing und Umgang mit Hinweisen IT und Compliance Financial Forensics Handels überwachung Kontrollumfeld Umwelt-Compliance Finanzdienstleistungsaufsicht Strukturierte Bankprodukte Einführung in Kapitalmarkt-Compliance Retailbanking Compliance I Investment banking Compliance I Meldewesen, BestEx, BaFin-Kosten Interne Sicherungs maßnahmen Einführung in Geldwäscheprävention Schriftliche Zwischenprüfung Detaillierte Angaben zu den Studieninhalten finden Sie im Internet unter: 6 Studieninhalte

7 2. Semester Pflichtfächer Aufbau und Management einer Compliance- Organisation Krisenmanagement und Compliance- Kommunikation Wirtschaftskriminalität und Betrugs prävention Compliance- Projektmanagement Korruptionsprävention Gefährdungsanalyse Spezialisierung Corporate Compliance Kartellrecht Vergabe und Procurement Produkthaftung Gewerbliche Schutzrechte Außenwirtschaftsrecht Börsen- und Kapitalmarktrecht Spezialisierung Geldwäscheprävention Verdachtsanzeigen Counter Terrorism Finance Komplexe Geldwäschestrukturen I Komplexe Geldwäschestrukturen II Sanktionen und Embargos KYC und risikoorientierte Entscheidungen Spezialisierung Kapitalmarkt-Compliance Retailbanking Compliance II Investmentbanking Compliance II Private und Corporate Banking Research- und Assetmanagement Compliance Interessenkonflikte Wohlverhaltensregeln Praxisbezogene Projektarbeit Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung Studieninhalte 7

8 Eine Business School neuen Typs Die Frankfurt School of Finance & Management zählt zu den führenden privaten Hochschulen in Deutschland als Bankakademie gegründet, setzte die neue Einrichtung bundesweit Standards bei der Weiterbildung von Mitarbeitern im Finanzsektor. Bereits Ende der 1970er-Jahre wurde das Spektrum um ein allgemeines Managementstudium erweitert, im Jahr 1990 kam die HfB Hochschule für Die Frankfurt School of Finance & Management Wir sind eine führende Business School mit internationaler Ausrichtung. Unser Können in Lehre, Weiterbildung, Forschung und Beratung setzt Standards. Unser Einsatz und unsere Leidenschaft steigern den Er - folg unserer Studierenden, Kunden und Organisationen. Die Lehrenden, Mitarbeiter, Studenten und Kunden der Frankfurt School bilden eine engagierte Gemeinschaft des Lehrens, Lernens und Forschens, in der Offenheit, Respekt und gegenseitige Unterstützung von zentraler Bedeutung sind. Bankwirtschaft hinzu, die im Jahr 2004 als wissenschaftliche Hochschule im Universitätsrang und 2008 als Stiftung anerkannt wurde. Die Frankfurt School ist eine wissenschaftliche Hochschule mit Promotionsrecht. Ihr Portfolio umfasst heute ein weites Spektrum an staatlich anerkannten und FIBAA-akkreditierten Studiengängen vom Bachelor über spezialisierte und generalistische Master bis hin zur Promotion. Hinzu kommen zahlreiche berufsbegleitende Studiengänge und Seminare, in denen erfahrene Praktiker ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern können. Mit über Absolventen ist die Frankfurt School Marktführer bei der berufsbegleitenden Weiterbildung im Finanzsektor. Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Branchen schätzen das hohe Niveau und den exzellenten Ruf der Programme sowie die mehr als 80 Studienorte in ganz Deutschland. Die wissenschaftlichen Aktivitäten der Frankfurt School of Finance & Management sind in Forschungszentren gebündelt. Diese organisieren den Austausch mit der Praxis und gewährleisten auf diese Weise, dass die Lehre auf dem neuesten Stand der Forschung bleibt. Unsere Studienprogramme sowie die Forschungs- und Beratungsaktivitäten, die wir national und international anbieten, etablieren die Frankfurt School als eine der wesentlichen Ideenschmieden in der Betriebswirtschaftslehre und in verwandten Bereichen. Unsere Business School ist Beweis, dass Managementprinzipien auch auf gemeinnützige Organisationen, wie Universitäten, angewandt werden können. Wir lehren diese Prinzipien nicht nur, wir leben sie auch. 8 Die Frankfurt School of Finance & Management

9 Fünf gute Gründe für ein berufsbegleitendes Studium an der Frankfurt School Auf dem hochmodernen Campus der Frankfurt School im Herzen Frankfurts tauschen sich Fachleute aller Branchen zu Praxislösungen aus. Für die Frankfurt School sprechen zahlreiche Vorteile, wie zum Beispiel: Praxisnähe Alle Studiengänge der Frankfurt School orientieren sich an größtmöglicher Praxisnähe. Sie lernen anhand von aktuellen Fallbeispielen und werden von erfahrenen Spezialisten aus der Praxis und anerkannten Wissenschaftlern geschult. Mit den innovativen Zeitmodellen der Frankfurt School müssen Sie Ihre berufliche Tätigkeit zudem nur begrenzt einschränken. Forschung Lehre und Forschung sind eng miteinander verzahnt. Neue Forschungserkenntnisse fließen schnell in die Lehre ein. Gleichzeitig werden Theorien und Methoden mit Blick auf aktuelle Praxisanforderungen stetig weiterentwickelt. Dadurch sind auch die Lehrinhalte immer auf dem neuesten Stand. Effizienz Die Online-Lernplattform der Frankfurt School of Finance & Management basiert auf vielfältigen und langjährigen Erfahrungen mit neuen Medien. Ihr Lernfortschritt wird optimal unterstützt. Exzellenz Die Frankfurt School verfügt über einen exzellenten Ruf in Wissenschaft und Praxis. Ihr Studium öffnet Ihnen somit viele berufliche Türen. Netzwerk Sie studieren mit ambitionierten Teilnehmern, die etwas bewegen möchten. Durch den gegenseitigen Austausch können Sie Ihr Netzwerk ausbauen und Kontakte knüpfen, die während Ihrer gesamten Karriere viele Dinge erleichtern. FÜNf gute Gründe 9

10 Eine Investition in die Zukunft Studiengebühren 1. Semester (Anmeldegebühr, 12 Seminartage und Fachbuch) Euro Schriftliche Zwischenprüfung 150 Euro Euro 2. Semester (12 Seminartage) Euro Praxisbezogene Projektarbeit, schriftliche und mündliche Abschlussprüfung 300 Euro Euro Gesamtkosten Certified Compliance Professional (CCP) Euro Sonstige Gebühren Zusätzliches Wahlpflichtseminar Wiederholung einer Fachprüfung 300 Euro 150 Euro Alle Beträge sind von der Mehrwertsteuer befreit. 10 Investition Stand: NOVEMBER 2011

11 Akademische Programme Berufsbegleitende Programme Seminare Executive Education Firmenprogramme & Services Forschung International Advisory Competence Center Governance & Audit Das Competence Center Governance & Audit widmet sich den Herausforderungen der wichtigen Unternehmensbereiche Fraud, Audit, Compliance, Technologie und Sicherheit (FACTS). Fachlich übergreifend bieten wir innerhalb dieses umfangreichen Themenspektrums ein weites Portfolio an Zertifikatsstudiengängen, offenen Seminaren, E-Learning und Inhouse-Schulungen. Dieses interdisziplinäre Verständnis spiegelt sich sowohl in den Methoden als auch in der Wahl der Dozenten für unsere Kurse wider. Alle Themen sind praxisorientiert aufbereitet und lassen sich direkt im Unternehmen umsetzen. Durch die Vernetzung von akademischer Forschung und praktischer Anwendung erlangen Sie vertieftes Wissen in inno vative Best- Practice-Ansätze. Als führende Institution in den FACTS-Bereichen bieten wir Ihnen bedeutende Zertifizierungen, die neben den fachlichen Inhalten auch Zugang zu einem breiten Alumni-Netzwerk ermöglichen. Neben dem CCP könnten hier zum Beispiel auch der Certified Fraud Manager (CFM) und der Certified Security Manager (CSM) für Sie von Interesse sein. Zertifikatsstudiengang Certified Fraud Manager (CFM) Zertifikatsstudiengang Certified Security Manager (CSM) Akademische Programme Berufsbegleitende Programme Seminare Executive Education Firmenprogramme & Services Forschung International Advisory Certified Fraud Manager (CFM) Der Umgang mit Delikt- und Schadensfällen (Fraud Detection) sind im Zertifikatsstudiengang CFM ebenso Themen wie die Implementierung von Fraud Prevention. Dabei werden neben dem Fachwissen insbesondere auch Soft Skills und psychologische Aspekte der Prävention von Wirtschaftkriminalität vermittelt. Certified Security Manager (CSM) Im CSM werden die zentralen Herausforderungen eines strategisch ausgerichteten, ganzheitlichen Security Managements vermittelt: von Grundlagen technischer und organisatorischer Aspekte der Sicherheit über Business Continuity und Krisenmanagement bis hin zu Themen wie Moderations- und Präsentationstechniken und Soft Skills. Competence Center Governance & Audit 11

12 Bitte senden oder faxen Sie uns Ihre Anmeldung, sowie einen Lebenslauf: Frankfurt School of Finance & Management ggmbh Sonnemannstraße 9 11, Frankfurt am Main Telefax: Anmeldung zum Studiengang Certified Compliance Professional (CCP) Den Anmeldebogen finden Sie auch online zum Ausdruck unter Personalien derzeitiger Arbeitgeber (falls vorhanden) Frau Herr Firma Name, Vorname Abteilung Geburtsdatum (Tag/Monat/Jahr) Position Geburtsort Ansprechpartner Straße Straße PLZ Ort PLZ Ort Telefon privat Telefax privat Telefon dienstlich Telefax dienstlich Mobiltelefon privat Mobiltelefon dienstlich privat dienstlich Spezialisierung Corporate Compliance Geldwäscheprävention Kapitalmarkt-Compliance Korrespondenz an Privatanschrift Anschrift des Arbeitgebers Rechnung an Privatanschrift Anschrift des Arbeitgebers Eingangsbestätigung der Anmeldung erfolgt an die von Ihnen angegebene Korrespondenzadresse. Mit dieser Anmeldung erkenne ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH sowie die Besonderen Bedingungen des von mir gewählten Seminars oder Zertifikatsstudienganges an (Seite II u. III). Ihre auf dieser Anmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke Ihrer Teilnahme erhoben und verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Sie erhalten in Kürze eine automatisch generierte , die es Ihnen ermöglicht Ihre in unserem System hinterlegten Einstellungen zum Datenschutz zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Ort, Datum, Unterschrift Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann). Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH, Sonnemannstraße 9 11, Frankfurt am Main; per Fax an: ; per an: seminare@fs.de Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ort, Datum, Unterschrift 12 ANMELDUNG CERTIFIED COMPLIANCE PROFESSIONAL (CCP) STAND: NOVEMBER 2011

13 Allgemeine Bedingungen für alle Studiengänge, Zertifikatsstudiengänge und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Studierenden oder dem Teilnehmer der Seminarveranstaltung (im Folgenden Studierender genannt) und der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH (im Folgenden Frankfurt School genannt) beim Abschluss eines Vertrages über einen Studiengang, ein Seminar oder einen Zertifikatsstudiengang (im Folgenden Studiengang genannt). Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen beider Geschlechter. 1.2 Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Besondere Geschäftsbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei Abschluss eines Vertrages mit dem Studierenden vereinbart. Soweit die Besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor. 2. Mitwirkungspflichten des Studierenden 2.1 Der Studierende ist verpflichtet, der Frankfurt School sämtliche Informationen und Unterlagen, die für die Durchführung des Studiengangs von Bedeutung sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es insbesondere erforderlich, dass der Studierende der Frankfurt School Änderungen seines Namens und seiner Kontaktdaten unverzüglich mitteilt. 2.2 Der Studierende hat Bescheinigungen und sonstige Mitteilungen der Frankfurt School auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben Adresse 3.1 Sofern nicht anders vereinbart ist es zur ordnungsgemäßen und zeitnahen Abwicklung aller mit dem Studiengang zusammenhängenden Formalitäten erforderlich, dass der Studierende der Frankfurt School eine -Adresse angibt und diese regelmäßig überprüft. So werden z. B. Terminpläne, Änderungen, Studienhinweise und wichtige Informationen (beispielsweise Prüfungsergebnisse) dem Studierenden in der Regel per zur Verfügung gestellt Die Kommunikation kann unverschlüsselt erfolgen. 3.3 Der Studierende hat Sorge zu tragen, dass die -Adresse vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt ist. 4. Studienmaterial 4.1 Das dem Studierenden von der Frankfurt School zur Verfügung gestellte Studienmaterial hat unterstützenden Charakter. Es entbindet den Studierenden in keinem Fall von der Verpflichtung eigenen Literaturstudiums, der Anwesenheit bei Präsenzveranstaltungen und der Verfolgung aktueller Entwicklungen im Themenfeld. Insbesondere kann das Studienmaterial mögliche Prüfungsinhalte nicht komplett abbilden. 4.2 Weiteres Studienmaterial (z. B. Gesetzestexte, weiterführende Literatur und Hilfsmittel) hat sich der Studierende auf eigene Kosten zu besorgen. 4.3 Die Frankfurt School behält sich vor, das zur Verfügung gestellte Studienmaterial zu ändern oder zu ersetzen, insbesondere es regelmäßig zu aktualisieren. 5. Datenschutz Die Frankfurt School beachtet die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Sie speichert Daten der Studierenden im Rahmen der Vertragsabwicklung nach 28 BDSG. 6. Rechte am Studienmaterial 6.1 Das dem Studierenden elektronisch oder gedruckt zur Verfügung gestellte Studienmaterial ist ausschließlich zum Zweck des Studiums und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. 6.2 Alle Rechte liegen, sofern nicht gesondert vereinbart oder gekennzeichnet, bei der Frankfurt School. 6.3 Der Studierende verpflichtet sich, das Studienmaterial der Frankfurt School und die gegebenenfalls über das Extranet oder andere Medien zur Verfügung gestellten Lehrinhalte nicht Dritten zu überlassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten und die Urheberrechte nicht zu verletzen. Vervielfältigungen sind nur zum Zwecke des eigenen Studiums zulässig. 7. Haftung 7.1 Die Frankfurt School haftet im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7.2 Die Frankfurt School haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Hinblick auf Sach- und Vermögensschäden nicht, außer wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährdet und auf deren Einhaltung der Studierende regelmäßig vertraut (im Folgenden Kardinalpflicht ), verletzt hat. Die Haftung wegen Verletzung einer solchen Kardinalpflicht ist ihrerseits auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. 7.3 Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor. 8. Störung des Betriebs Die Frankfurt School haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten. 9. Haftung bei Verschulden des Studierenden Hat der Studierende durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 5 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Frankfurt School und der Studierende den Schaden zu tragen haben. 10. Kündigung 10.1 Soweit in den Besonderen Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Studiengang nicht anders geregelt, kann der Vertrag über einen Studiengang seitens des Studierenden bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Studiengangs gekündigt werden Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Auf Wunsch des Studierenden wird der Eingang der Kündigung von der Frankfurt School bestätigt Das Recht der Frankfurt School und des Studierenden zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Frankfurt School ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn a) sich der Studierende mit der Zahlung der für den Studiengang in Rechnung gestellten Vergütung in Verzug befindet und trotz schriftlicher Fristsetzung und einer Androhung einer möglichen Kündigung durch die Frankfurt School innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nicht bezahlt oder b) das Verhalten des Studierenden den ordnungsgemäßen Unterricht oder Studienablauf oder die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Studienkollegen, Dozenten oder der Frankfurt School oder ihrer Mitarbeiter trotz schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung erheblich stört. 323 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung. 11. Dozenten, Termine und Studienort 11.1 Dozentenwechsel und Änderungen im Veranstaltungs- und Prüfungsablauf berechtigen nicht zur Preisminderung Die Frankfurt School legt die Veranstaltungs- und Prüfungstermine fest Die Angabe des Studienortes bedeutet, dass üblicherweise die Lehrveranstaltungen an diesem Ort stattfinden. Die Frankfurt School ist berechtigt, einzelne Lehrveranstaltungen oder die Lehrveranstaltungen einzelner Fachgebiete aufgrund dozentischer oder räumlicher Notwendigkeiten an einen anderen Ort zu verlagern Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Mehrkosten. 12. Vergütung und Zahlungsverzug 12.1 Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Studierenden gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist gegenüber Frankfurt School gerügt. Die Frankfurt School weist auf der Rechnung auf die Möglichkeit von Einwendungen innerhalb der Sechs-Wochen-Frist besonders hin Der Studierende zahlt an die Frankfurt School für den Studiengang die sich aus den Besonderen Geschäftsbedingungen ergebende Vergütung Die Zahlungsverpflichtung des Studierenden wird nicht dadurch berührt, dass dieser das Studium nicht antritt oder zu einem späteren Zeitpunkt am Unterricht nicht teilnimmt Die fristgerechte Zahlung der für den Studiengang in Rechnung gestellten Vergütung ist Voraussetzung für die Zulassung des Studierenden zum Studiengang. Die Frankfurt School ist daher zur Zulassung des Studierenden zum Studiengang nicht verpflichtet, wenn sich der Studierende mit der Zahlung der in Rechnung gestellten Vergütung oder mindestens 50 % davon in Zahlungsverzug befindet. 13. Änderungen 13.1 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Besonderen Geschäftsbedingungen werden dem Studierenden schriftlich bekannt gegeben Hat der Studierende mit der Frankfurt School im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Intranet, das Extranet/ mycampus), können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Studierenden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken Änderungen dieser Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Studierende nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Frankfurt School bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Studierende muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Frankfurt School absenden. BEDINGUNGEN CERTIFIED COMPLIANCE PROFESSIONAL (CCP) STAND: November

14 14. Schriftform 14.1 Es bestehen keine Nebenabreden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. 15. Geltung deutschen Rechts Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Studierenden und der Frankfurt School gilt deutsches Recht. 16. Erfüllungsort Erfüllungsort für die von der Frankfurt School geschuldete Studienleistung ist der von der Frankfurt School ausgewählte Veranstaltungsort; im Übrigen ist Erfüllungsort Frankfurt am Main. 17. Gerichtsstand Handelt es sich bei dem Studierenden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Studierenden und der Frankfurt School ausschließlich der Sitz der Frankfurt School. Besondere Bedingungen Zertifikatsstudiengang Certified Compliance Professional (CCP) (Frankfurt School) Diese besonderen Bedingungen gelten für den Zertifikatsstudiengang Certified Compliance Professional (CCP) (Frankfurt School). Neben diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Bedingungen für alle Studiengänge, Zertifikatsstudiengänge und Seminare der Frankfurt School. I. Zulassung (1) Zum Certified Compliance Professional der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH (im Folgenden Frankfurt School ) kann zugelassen werden, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt: a) einen akademischen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) b) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis. Abweichend wird auch zur Prüfung zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Die Ausnahmen werden von Fall zu Fall entschieden. Über die Zulassung entscheidet die Frankfurt School. Bewerber haben keinen Anspruch auf Zulassung. Die Anmeldung muss bis vier Wochen vor Studienbeginn bei der Frankfurt School eingegangen sein. (2) Das Studium dauert ca. 12 Monate und ist in 2 Semester eingeteilt. II. Studienmaterial / Virtueller Campus (1) Zur Nutzung und zum Abruf internetbasierter Kommunikation, Informationen und Lerninhalte erhält der Studienteilnehmer Zugang zum virtuellen Campus der Frankfurt School of Finance & Management. Dazu wird ein IBM-kompatibler PC (Prozessortyp Pentium oder vergleichbar) mit CD-ROM-Laufwerk, Microsoft Windows (98 SE oder neuer) und Internetzugang mit MS Internet- Explorer ab Version 6.0 oder Mozilla Firefox ab 1.5 benötigt. Weiterhin ist das Textverarbeitungsprogramm MS-Word (ab Office Version 97) erforderlich. Empfehlenswert ist außerdem Zugang zu Excel und Power Point. (2) Die Frankfurt School sowie deren Dozenten, Tutoren, Mentoren etc. (Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen) haften außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht für Schäden, die den Studierenden in Verbindung mit der Nutzung des Online-Campus entstehen. Insbesondere wird keine Haftung für inhaltliche Richtigkeit der im Online-Campus veröffentlichten Diskussionsbeiträge, Meinungen und Fallbeispiele übernommen. Der Online-Campus dient der didaktischen Ergänzung des Studienangebots als Diskussionsforum zum fachlichen Gedankenaustausch aller am Studienangebot beteiligten Personen. Die Beiträge im Online-Campus stellen somit keine Beratungsleistung mit Verbindlichkeitscharakter seitens der Frankfurt School bzw. ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen dar. III. Prüfungen (1) Während des kompletten Studiums werden eine mündliche und zwei schriftliche Fachprüfungen durchgeführt. Zum Ende des Studiums wird zusätzlich eine Projektarbeit erstellt und dem Prüfungsausschuss präsentiert. Bei erfolgreichem Bestehen aller Prüfungen wird das Zertifikat zum Certified Compliance Professional (CCP) (Frankfurt School of Finance & Management) mit dem jeweiligen Zusatz der Spezialisierung verliehen. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird den Studierenden neben dem Zertifikat auch ein Zeugnis übergeben. (2) Die Prüfungsmodalitäten sind in der zu Beginn des Studiengangs gültigen Prüfungsordnung zum Certified Compliance Professional (CCP) geregelt. Die bei Beginn des Studiengangs geltende Prüfungsordnung ist für die Laufzeit dieses Studiengangs gültig. (3) Die fristgerechte Zahlung der Studienpreise ist Voraussetzung für die Zulassung des Studierenden zu Prüfungen und Folgesemestern der Frankfurt School. Die Frankfurt School ist daher zur Zulassung des Studierenden zu diesen Prüfungen, Wiederholungsprüfungen und Folgesemestern nicht verpflichtet, wenn sich der Studierende mit der Zahlung der Preise gemäß Ziffer V. oder mit mindestens 50% davon in Verzug befindet. (4) Wer die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung nicht absolviert bzw. nicht besteht, kann diese auf Antrag maximal zweimal wiederholen. Teilprüfungen sind nicht möglich. (5) Die Prüfungs- sowie die Auslegungshoheit liegt bei der Frankfurt School. Den Prüfern bzw. Prüfungsausschüssen steht ein Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nicht überprüfbar ist. IV. Änderungen /Absage des Studiengangs (1) Dozentenwechsel und Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zur Preisminderung. (2) Schadensersatzansprüche und Rückzahlungsansprüche wegen ausgefallener Vorlesungen und wegen Terminänderungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Frankfurt School. (3) Die Frankfurt School ist berechtigt, ein Wahlpflichtseminar oder Wahlseminar erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von fünf Studierenden durchzuführen. Der Studierende, dessen Wahlpflichtfach / Wahlfach nicht zustande kommt, wählt ein anderes Wahlpflichtfach/Wahlfach aus. Dem Studierenden steht weder ein Anspruch auf Ermäßigung der Semesterpreises noch andere (Rück-) Zahlungsansprüche zu. (4) Die Frankfurt School behält sich das Recht vor, Studiengänge bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 10 abzusagen, die Studierenden anderen Studiengruppen oder -orten zuzuordnen oder falls möglich Ersatztermine anzubieten. Über diesbezügliche Änderungen werden die Studierenden umgehend informiert. Im Falle einer Absage wird die bereits gezahlte Seminargebühr erstattet, weitergehende Ansprüche hat der Studierende nicht. (5) Inhalt und Ablauf des Programms sowie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt die Studierenden weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages. (6) Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Studiengangs. Dies gilt auch für die Forderung nach Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird ebenfalls nicht gehaftet. V. Studiengebühren (1) Für das Studienprogramm Certified Compliance Professional (CCP) gelten folgende Gebühren: 1. Semester (Anmeldegebühr, 12 Seminartage und Fachbuch) Euro Zwischenprüfung Euro 2. Semester (12 Seminartage) Euro Abschlussprüfungen (Projektarbeit, schriftliche und mündliche Prüfung) Euro Preis des kompletten Zertifikatsstudiengangs Euro Zusätzliches Wahlpflichtseminar Euro Wiederholung einer Fachprüfung Euro Alle Beträge sind mehrwertsteuerfrei. Kosten für Kommunikationsmittel, insbesondere den Internetzugang und dessen Benutzung, trägt der Studierende selbst. (2) Bei Wechsel von einem Studiengang zu einem anderen, z. B. Wiederholung eines Semesters, Beurlaubung, Ortswechsel werden für die Umschreibung 100 Euro berechnet. Es gelten dann die Preise des neuen Studiengangs. (3) Im Falle der Wiederholung eines Semesters werden neue Studienunterlagen (z. B. Übungshefte) separat in Rechnung gestellt. (4) Der Betrag für das 1. Semester ist vier Wochen vor Beginn des Studiengangs, der Betrag für das 2. Semester ist nach bestandener Zwischenprüfung fällig. VI. Beurlaubung (1) Der Studierende kann das Studium auf Antrag unterbrechen und sich für einzelne Semester beurlauben lassen. Ein Antrag auf Beurlaubung muss schriftlich bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Urlaubssemesters bei der Frankfurt School eingehen. Die Beurlaubung wird von der Frankfurt School bestätigt. (2) Der Studierende kann den Studiengang unter Anrechnung bisher vollständig absolvierter Semester in einem späteren Studiengang fortsetzen. Eine Wiederaufnahme des Studiums ist nur innerhalb von zwei Jahren möglich. VII. Kündigungsbestimmungen für den Studierenden (1) Eine Kündigung seitens des Studierenden muss schriftlich erfolgen. Für die Wirksamkeit und die Einhaltung der Kündigungsfrist gilt der Eingang und das Eingangsdatum bei der Frankfurt School. Ein Wiedereinstieg in einen laufenden Studiengang ist danach nicht möglich. (2) Bei einer Kündigung zwei Wochen vor bis vier Wochen nach Semesterbeginn sind 30% der Gebühr des jeweiligen Semesters zu entrichten. Bei einer späteren Kündigung ist die volle Gebühr des jeweiligen Semesters zu zahlen. Das Studienmaterial verbleibt beim Studierenden. Der Studierende hat das Recht, den Nachweis zu führen, dass der Frankfurt School kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. VIII. Sonstige Bestimmungen (1) Bei Wechsel des Studienganges, z. B. Wiederholung, gelten die Studienbedingungen und die Prüfungsordnung des jeweils neuen Studiengangs. (2) Der Studierende ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG der Frankfurt School die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht mehr unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte ( 5 Postdienst-Datenschutzverordnung). 14 BEDINGUNGEN CERTIFIED COMPLIANCE PROFESSIONAL (CCP) STAND: NOVEMBER 2011

15 Kontakt Welche Informationen und Hilfestellungen Sie rund um Ihren Studiengang auch benötigen wir helfen Ihnen gern dabei, herauszufinden, ob der Studiengang Certified Compliance Professional (CCP) das Richtige für Sie ist. Zur Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht! Weitere Informationen unter: Ihre Ansprechpartnerin: Katja Katzmann Trainingsmanagement Telefon: Telefax: Fachliche Leitung: Vivian Schorscher Leiterin Competence Center Governance & Audit Hinweis Der Inhalt dieser Broschüre gibt den Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung wieder. Alle in dieser Broschüre enthaltenen Informationen dienen dem Zweck eines generellen Überblicks über den Zertifikatsstudiengang. Die Frankfurt School of Finance & Management behält sich das Recht vor, das Curriculum, den Ablauf oder Teile daraus zu ändern. Dieses gilt auch für die Studiengebühren und Prüfungskosten. Gerne können Sie sich bei uns über den jeweils aktuellen Stand informieren. Telefon: Telefax: Dr. Ulrich L. Göres Fachlicher Leiter Kapitalmarkt-Compliance und Geldwäscheprävention Jürgen Pauthner Fachlicher Leiter Corporate Compliance 2011 Frankfurt School of Finance & Management

16 Sonnemannstraße Frankfurt am Main Telefon: Telefax: info@frankfurt-school.de FS / (50) frankfurt-school.de

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