NOBU Technical Strategy Fund

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1 NOBU Technical Strategy Fund Anlagefonds schweizerischen Rechts mit besonderem Risiko ("der Anlagefonds" oder "der Fonds") zur Zeit mit dem Segment NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe Prospekt mit integriertem Fondsreglement August 2005 Der NOBU Technical Strategy Fund wurde von der AIG Fondsleitung (Schweiz) AG als Fondsleitung und der AIG Privat Bank AG als Depotbank für die NOBU Invest AG aufgelegt. Der Fonds ist ein Umbrella-Anlagefonds schweizerischen Rechts mit besonderem Risiko, welcher mehrere Segmente umfassen kann. Jedes Segment kann auf der Basis einer "Long-/-Short Strategie" Anlagen in Aktien tätigen. Das Anlagerisiko des Fonds ist nicht mit demjenigen von Effektenfonds vergleichbar. Namentlich darf der Fonds Leerverkäufe tätigen und Anlagen können mit einem Hebeleffekt von bis zu Faktor <2> versehen werden. Die Anlagen werden aufgrund einer technischen Analyse getätigt, welche fundamentale Faktoren vernachlässigt. Die Anleger werden ausdrücklich auf die im Prospekt (Ziff. 1.5) enthaltenen Risikohinweise aufmerksam gemacht. Personen, die in den Fonds investieren, müssen bereit und in der Lage sein, Kapitalverluste, einschliesslich eines Totalverlusts, hinzunehmen. Die Fondsleitung und die Anlageverwalterin sind jedoch bemüht, die der Anlagepolitik inhärenten Risiken durch Diversifikation der Anlagen und Strategien zur Beschränkung der Risiken zu mindern.

2 INHALTSVERZEICHNIS TEIL I Prospekt 1. Informationen über den Anlagefonds Allgemeine Angaben zum Fonds Anlageziel und Anlagestrategie des Fonds Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen des Segments NOBU Technical Strategy 6 Fund Equity Europe Direkte oder indirekte Anlagen in Aktien Flüssige Mittel Anlagetechniken, Aufnahme und Gewährung von Krediten, Belastung des Fondsvermögens, Effektenleihe Anlagebeschränkungen Abgrenzung traditioneller und alternativer Anlagefonds Risiken und deren Überwachung Marktrisiken Verlustbegrenzung Risikomanagementsystem Operationelle Risiken Interessenkonflikte Für den Anlagefonds relevante Steuervorschriften Informationen über die Fondsleitung Allgemeine Angaben zur Fondsleitung Delegation der Anlageentscheide Informationen über die Depotbank Informationen über Dritte Zahlstellen Vertriebsträger Revisionsstelle Weitere Informationen Nützliche Hinweise Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen Weitere Angaben zu den einzelnen Anteilsklassen Kommissionen und Kosten Publikationen des Anlagefonds Verkaufsrestriktionen Ausführliche Bestimmungen Glossar 22 NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 2/49 Prospekt und Reglement

3 TEIL II Fondsreglement A. Allgemeiner Teil 27 I. Grundlage 27 II. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 27 III. Richtlinien der Anlagepolitik 29 A. Anlagegrundsätze 29 B. Anlagetechniken und Anlageinstrumente 31 C. Anlagebeschränkungen 34 IV. Bewertung des Vermögens der Segmente und der Fondsanteile sowie Berechnung der Preise für Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen 37 V. Kommissionen und Kosten 40 VI. Rechenschaftsablage und Revision 41 VII. Verwendung des Erfolges 41 VIII. Publikationen des Anlagefonds 42 IX. Vereinigung und Auflösung von Anlagefonds 42 X. Änderung des Fondsreglements, Wechsel der Fondsleitung oder der Depotbank 44 XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 44 B. Besonderer Teil A 45 TEIL III Zeichnungsschein 48 NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 3/49 Prospekt und Reglement

4 Prospekt Dieser Prospekt mit integriertem Fondsreglement sowie der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen des Anlagefonds. Die Zeichnung von Anteilen erfolgt nur mit dem beiliegenden Zeichnungsschein auf der Grundlage des jeweils gültigen Prospekts mit integriertem Fondsreglement. Diese Unterlagen, die einen schriftlichen Vertrag im Sinne von Art. 35 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Anlagefonds (AFG) bilden, werden nach Erscheinen des ersten Jahresberichts durch den jeweils letzten Jahresbericht und, falls seit dem Stichtag des Jahresberichtes oder der Auflage des Fonds ein solcher publiziert wurde, den letzten Halbjahresbericht ergänzt. Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt, im Fondsreglement oder in einem der im Prospekt aufgeführten Dokumente enthalten sind. Der Fonds ist in der Schweiz durch die Aufsichtsbehörde, die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), bewilligt worden und kann in der Schweiz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkungen vertrieben werden. Vertriebsbewilligungen in anderen Staaten bestehen zur Zeit keine. Der Verteilung dieses Prospekts und dem Angebot und Verkauf von Anteilen können in einzelnen Rechtsordnungen Schranken gesetzt sein. Jede Person, die in den Besitz dieses Prospektes mit integriertem Fondsreglement und/oder des Zeichnungsscheins des Fonds gelangt, hat sich selbst über die massgeblichen Gesetzesbestimmungen (einschliesslich der Steuergesetzgebung) der betroffenen Rechtsordnungen zu informieren, namentlich über diejenigen ihres jeweiligen Wohnsitz- und Heimatstaates. Die Fondsleitung, die Depotbank sowie die weiteren durch diese eingesetzten Vertriebsträger können Zeichnungen zurückweisen, insbesondere wenn sie der Auffassung sind, dass diese von Personen stammen, die mit der Abgabe der Zeichnung die Gesetze einer auf sie anwendbaren Rechtsordnung verletzen. 1. Informationen über den Anlagefonds 1.1 Allgemeine Angaben zum Anlagefonds Unter dem Namen "NOBU Technical Strategy Fund Anlagefonds schweizerischen Rechts mit besonderem Risiko" besteht ein Anlagefonds schweizerischen Rechts der Kategorie "Übrige Fonds mit besonderem Risiko" im Sinne von Art. 2 und Art. 35 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Anlagefonds vom 18. März 1994 ("AFG") in Verbindung mit Art. 7 der Verordnung über die Anlagefonds vom 19. Oktober 1994 ("AFV"). Der Anlagefonds ist ein Umbrella-Fonds, der mehrere Segmente umfassen kann und zur Zeit ein Segment aufweist. Die Fondsleitung kann gemäss Fondsreglement unter Mitwirkung der Depotbank neue Segmente eröffnen, je Segment verschiedene Klassen von Anteilen schaffen, Segmente oder Klassen aufheben oder vereinigen. Bei allen Segmenten des Fonds muss es sich um Segmente handeln, deren Risiken nicht mit denen von Effektenfonds vergleichbar sind. Zur Zeit besteht das Segment - NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe. Dieses Segment weist zur Zeit zwei Anteilsklassen auf, die sich durch unterschiedliche Mindestzeichnungsbeträge und Kommissionssätze unterscheiden: - "P-Klasse" (typischerweise für private Anleger), - "I-Klasse" (typischerweise für institutionelle Anleger). Beide Klassen sind Ausschüttungsklassen. Weitere Angaben zu den Anteilsklassen finden sich in den Ziff. 5.1 und 5.3. unten. Obwohl die "I-Klasse" aufgrund ihres höheren Mindestzeichnungsbetrages typischerweise institutionelle Anleger aufweisen dürfte, steht sie allen Anlegern offen, die bereit sind, mindestens diesen Betrag zu investieren. Der Anleger ist nur am Vermögen und am Erfolg desjenigen Segments be- NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 4/49 Prospekt und Reglement

5 rechtigt, an dem er beteiligt ist. Für die auf ein einzelnes Segment entfallenden Verbindlichkeiten haften nur die Vermögenswerte des entsprechenden Segments. Alle Klassen von Anteilen eines Segments berechtigen zur Beteiligung am ungeteilten Vermögen des entsprechenden Segments. Diese Beteiligung kann aufgrund klassenspezifischer Kostenbelastungen, Ausschüttungen oder Erträge unterschiedlich ausfallen. Die verschiedenen Klassen eines Segments können deshalb einen unterschiedlichen Nettoinventarwert pro Anteil aufweisen. Das Fondsreglement wurde von der AIG Fondsleitung (Schweiz) AG, Dübendorf, als Fondsleitung, und der AIG Privat Bank AG, Zürich, als Depotbank, aufgestellt und erstmals am 05. August 2005 von der Eidgenössischen Bankenkommission bewilligt. Der Fonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag, in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am Anlagefonds zu beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsreglement zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsreglement übertragenen Aufgaben am Vertrag teil. 1.2 Anlageziel und Anlagestrategie des Fonds Das Anlageziel der Segmente des Fonds liegt hauptsächlich darin, langfristig hohe Erträge durch Anlagen in ein Aktienportfolio von Emittenten weltweit unter Anwendung der Methode der technischen Analyse zu erzielen. Anstelle von Direktanlagen kann der Fonds auch Anlagen in derivative Finanzinstrumente oder Exchange Traded Funds tätigen, denen direkt oder indirekt Aktien zugrunde liegen. Zur Erzielung von Erträgen in einem Umfeld steigender wie fallender Kurse kann der Fonds Leerverkäufe (Short Sales) tätigen und zur Erhöhung des Ertragspotentials das Portfolio durch Verwendung derivativer Finanzinstrumente oder durch Kreditaufnahme mit Hebelwirkung (Leverage) versehen. Die einzelnen Segmente fokussieren auf einzelne Regionen oder Wirtschaftssektoren. Der Fonds verfolgt eine Long-/-Short Anlagestrategie, die bei steigenden wie fallenden Märkten eine geringere Volatilität mit sich bringen sollte, als dies typischerweise bei einem "long only" Ansatz der Fall ist. Die Fondsleitung kann nicht Gewähr dafür bieten, dass die Anlageziele des Fonds und seiner Segmente erreicht werden. Die Anlageentscheide werden weitgehend auf der Grundlage der technischen Analyse (auch "Chartanalyse" genannt) gefällt. Dabei wird versucht, aus der bisherigen Kurs- und Umsatzentwicklung Kursprognosen herzuleiten, die das Börsenverhalten der Anleger und Händler widerspiegeln. Dem Verfahren liegt die Annahme zu Grunde, dass sich aus den Kursverläufen der Vergangenheit eine künftige Entwicklung prognostizieren lässt. Im Rahmen der technischen Analyse werden beispielsweise Trendwende- und Trendbestätigungs-Formationen untersucht, um Kursverläufe zu erkennen und daraus Handlungsvorgaben für die Vermögensanlage zu gewinnen. Zur Erkennung von Kursverläufen werden in der technischen Analyse auch Indikatoren, beispielsweise gleitende Durchschnitte, benutzt. Fundamentale Elemente wie die allgemeine Wirtschaftsentwicklung oder die Entwicklung spezifischer Unternehmen werden bei der Chartanalyse nur insoweit berücksichtigt, als sie sich in der technischen Analyse reflektieren. Der strategische Managementprozess gliedert sich im einzelnen wie folgt: In einem ersten Schritt wird eine vom Prozess losgelöste "Watchliste" (Submenge des Titel- Universums von über 500 Aktien und 5 Indexfutures) durch die Anlageverwalterin geführt. Diese Watchliste fliesst in ein Computerprogramm ein. Dieses analysiert alle Titel jeweils per Knopfdruck oder automatisiert ("Alerter"). Dabei erhält jeder Titel ein/e Rating/Recommendation. Zusätzlich werden Signale und Trends in den Ausprägungen short- bis long-term generiert. Anschliessend werden die "besten Titel, genannt "Winner-Titel", aus der Watchliste heraus definiert. Dabei wird eine Zielgrösse von Fondstiteln definiert, welche jeweils vom Computerprogramm das stärkste bzw. schwächste Rating erhalten und als sogenannte Winner-Titel klassiert werden. NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 5/49 Prospekt und Reglement

6 In einem nächsten Schritt wird mit einem weiteren Computerprogramm die so genannte Investment- Strategie, auch Titel-Strategie genannt, definiert. Dies erfolgt pro Titel (Winner-Titel). Dies bedeutet, dass jeder Winner-Titel mittels Computer analysiert (Function Strategies Optimizer) und eine Strategie für diesen Titel definiert wird. Bei diesem Analyseschritt kann es vorkommen, dass sich ein Winner-Titel als nicht geeignet herausstellt. Ein Winner-Titel kann bei diesem Schritt aus der Winnerliste herausfallen. Geschieht dies, werden die Schritte wiederholt, damit die Zielgrösse wieder vollständig abgedeckt werden kann. Dieser Analyseschritt wird so lange durchgeführt, bis die Anzahl Titel erreicht ist, welche als Zielgrösse dient (iterativer Prozess). Diese vom System definierten Titel dienen der Anlageverwalterin für die zweite, umfassende Analyse als Input. Nach der Risikoanalyse wird der Investmentantrag formuliert und die Anlageverwalterin entscheidet, welche Titel in den Fonds aufgenommen werden. Fällt ein Titel beim Managen des Fonds aus der Winnerliste, werden die vorhergehenden Schritte neu durchgeführt. Ein Re-Balancing oder eine Umschichtung des Fonds kann ebenfalls jederzeit durchgeführt werden. Aufgrund der Computer-Ergebnisse werden die Aktien bzw. Indices durch die Anlageverwalterin einer zweiten Analyse unterzogen. Die resultierende Einschätzung wird mittels einer Struktur- und Parameteranalyse durch Methoden der Charttechnik verifiziert. Es wird ein Trendmodell verwendet, welches auf den Erkenntnissen der Zyklus- sowie der Wellentheorie basiert. Für die Kontrolle der eruierten Marktpositionen werden Wochen-, Tages- oder (häufiger) Stundendaten verwendet. Nur wenn die Analyse der Anlageverwalterin zum gleichen Schluss gelangt, kommt für das Anlagekomitee eine Investition überhaupt in Frage. Der Investitionsprozess basiert auf strikt definierten Handelskriterien. Diese werden nicht nur für das Öffnen und Schliessen der einzelnen Positionen angewandt, sondern bestimmen auch die Grösse der eingegangenen Future- bzw. Aktienpositionen. Der Anlagestil basiert auf dem Gewinn - Verlust Prinzip. Gewinne wie Verluste werden begrenzt, Verluste namentlich durch den Einsatz von "stopp loss"- Aufträgen. Die Anwendung dieses Prinzips mildert auch die der Methode der technischen Analyse inhärenten Schranken. Die der Chartanalyse zugrunde liegenden Annahmen sind häufig situativ unterschiedlich auslegungsfähig. Aufgrund der langjährigen Erfahrung und Kompetenz der Anlageverwalterin werden denn auch die durch die technische Analyse eruierten Anlagemöglichkeiten opportunistisch beurteilt. Durch den gezielten Einsatz unterschiedlicher Anlageinstrumente wird angestrebt, von den erwarteten Kurskorrekturen oder Preisverzerrungen zu profitieren. 1.3 Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen des Segments NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe Direkte oder indirekte Anlagen in Aktien Das Segment NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe investiert hauptsächlich direkt und indirekt in Beteiligungswertpapiere und wertrechte von europäischen Gesellschaften. Zur Erreichung des in Ziff. 1.2 genannten Anlageziels wird das Gesamtvermögen des Segments (nach Abzug der flüssigen Mittel) zu mindestens zwei Dritteln in: a) Beteiligungswertpapieren und Beteiligungswertrechten (Aktien, Genussscheine, Partizipationsscheine etc.), die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden und in der Regel in einem repräsentativen Aktienindex enthalten sind, b) Indexzertifikaten und Indexbaskets, denen direkt oder indirekt Anlagen gemäss lit. a oben zugrunde liegen, und deren Wert vom Preis der zugrunde liegenden Vermögenswerte oder von Referenzsätzen abgeleitet wird, NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 6/49 Prospekt und Reglement

7 c) Exchange Traded Funds ("ETF"), die repräsentative Aktienindices im Sinne von lit. a oben widerspiegeln, d) anderen derivativen Finanzinstrumenten, wie Optionen und Futures, denen direkt oder indirekt Anlagen gemäss lit. a oben zugrunde liegen, einschliesslich Volatilitätszertifikate angelegt, die durch europäische Gesellschaften begeben wurden. Als "europäische Gesellschaften" gelten dabei Gesellschaften, (i) die ihren Sitz in Europa haben, (ii) die ihren Sitz ausserhalb Europas haben, aber den überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit in Europa ausüben oder (iii) als Holdinggesellschaften überwiegend an Gesellschaften mit Sitz in Europa beteiligt sind. Anlagen erfolgen in der Regel in Titeln von Emittenten, die in repräsentativen Aktienindices europäischer Aktien vertreten sind. Bis höchstens ein Drittel des Gesamtvermögens des Segments (nach Abzug der flüssigen Mittel) kann in: e) Beteiligungswertpapieren und Beteiligungswertrechten (Aktien, Genussscheine, Partizipationsscheine etc.), die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden und in der Regel in einem repräsentativen Aktienindex enthalten sind, f) Indexzertifikaten und Indexbaskets, denen direkt oder indirekt Anlagen gemäss lit. e oben zugrunde liegen, und deren Wert vom Preis der zugrunde liegenden Vermögenswerte oder von Referenzsätzen abgeleitet wird, g) Exchange Traded Funds ("ETF"), die repräsentative Aktienindices im Sinne von lit. e oben widerspiegeln, h) anderen derivativen Finanzinstrumenten, wie Optionen und Futures, denen direkt oder indirekt Anlagen gemäss lit. e oben zugrunde liegen, einschliesslich Volatilitätszertifikate von Emittenten, die nicht durch europäische Gesellschaften im Sinne des vorstehenden Absatzes begeben wurden, sowie in i) Wandel- und Optionsanleihen, die sich auf Anlagen gemäss lit. a beziehen; angelegt werden. Anlagen gemäss vorstehender litt. a bis h oben können, unter Vorbehalt der Bestimmungen des Fondsreglements, leer verkauft bzw. Transaktionen in derivativen Finanzinstrumenten getätigt werden, die wirtschaftlich einem Leerverkauf gleichkommen, sowie mit Hebelwirkung versehen werden. Der Anteil der Wandel- und Optionsanleihen darf 25% des Gesamtvermögens des Segments, der Anteil der ETF einen Drittel des Gesamtvermögens des Segments nicht überschreiten. Es wird angestrebt, dass die zur Zeit ausgegebenen Segmente des Fonds höchstens 40% des Vermögens direkt oder indirekt in Forderungen investieren, deren Erträge "Zinszahlungen" im Sinne des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG festgelegten gleichwertig sind (EU-Zinsbesteuerung), darstellen. Anlagen werden unter Berücksichtigung der im Zeitpunkt der Investition geltenden Qualifikation unter den Bestimmungen des obenerwähnten Abkommens getätigt. Führen nachträgliche Änderungen an der Qualifikation von im Vermögen gehaltenen Anlagen dazu, dass die Erträge aus diesen Anlagen dennoch unter das oben erwähnte Abkommen fallen, werden die Bestimmungen dieses Abkommens angewandt und es wird gegebenenfalls ein Steuerrückbehalt vorgenommen. Je nach Stärke der technischen Parameter unter Einbezug des Anlagehorizontes werden bis zu 200% des Gesamtfondsvermögens direkt oder indirekt in Aktien (Long- und Short-Positionen) gebunden. Als repräsentative Aktienindices gelten zur Zeit: - SMI (Swiss Market Index) Der SMI ist ein kapitalgewichteter, nicht dividendenkorrigierter Index. Er weist maximal 30 der bedeutendsten Beteiligungspapiere des SPI auf. Die im NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 7/49 Prospekt und Reglement

8 SMI enthaltenen Titel entsprechen gegenwärtig rund 90% der Marktkapitalisierung sowie 90% des Handelsvolumens. - DAX Der DAX ist der Blue-Chip-Index der Deutschen Börse. Er enthält die nach Marktkapitalisierung und Umsatz grössten deutschen Werte des amtlichen Marktes oder geregelten Marktes. - FTSE Der Financial Times Stock Exchange Index (FTSE 100) ist der Aktienindex für den britischen Aktienmarkt, der 100 Werte umfasst. - EURO STOXX 50 Der DJ EURO STOXX 50 Index enthält die fünfzig grössten Blue- Chip Gesellschaften. Sie sind in ihrem Marktsektor in den Ländern der Eurozone führend. - STOXX 50 Der DJ STOXX 50 Index beinhaltet eine Auswahl von fünfzig der grössten und dynamischsten Unternehmen in ganz Europa. - CAC 40 Der französische Aktienindex Compagnie des Agents de Change 40 Index (France CAC 40) beinhaltet die 40 umsatzstärksten Aktien an der Pariser Wertpapierbörse. - IBEX 35 Der spanische Aktienindex beinhaltet 35 der meist gehandelten Aktien der Madrider Börse. - MIB 30 Der italienische Aktienindex MIB 30 beinhaltet 30 Aktien mit der grössten Marktkapitalisierung der Mailänder Börse. - AEX Der niederländische Aktienindex AEX enthält maximal 25 der am aktivsten gehandelten Aktien der Euronext Amsterdam. - OMX Der schwedische Aktienindex OMX beinhaltet 30 Aktien mit der grössten Marktkapitalisierung der Stockholmer Börse. - ATX Im Austrian Traded Index (ATX) sind die Blue-Chips der Wiener Börse enthalten. Er dient als Basiswert für Optionen und Futures. Der ATX umfasst jene 20 Aktien, die zu den liquidesten und höchstkapitalisierten Werten des Prime-Market-Segments gehören. - SPI Der schweizerische Aktienindex SPI enthält bis zu 300 Aktien, die an der SWX (Börse Schweiz) gehandelt werden. Die Segmente des Fonds unterscheiden sich nicht in der Art ihrer Anlagen (vorab direkte oder indirekte Anlagen in Aktien) von traditionellen Aktienfonds. Traditionelle Aktienfonds beschränken sich indes auf den Erwerb von Anlagen mit eigenen Mitteln (Long Positionen), dürfen keine Anlagen leer verkaufen und sind nicht berechtigt, durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente oder Kreditaufnahme eine Hebelwirkung zu erzielen Flüssige Mittel Daneben kann der Fonds Geldanlagen auf Sicht oder Zeit (bis maximal 12 Monate) bei Banken im In- und Ausland halten. Flüssige Mittel können jeweils einen höheren Anteil erreichen, wenn der Zeitpunkt für Anlagen gemäss Ziff oben ungünstig erscheint oder zur Deckung von Verpflichtungen aus derivativen Finanzinstrumenten Anlagetechniken, Aufnahme und Gewährung von Krediten, Belastung des Fondsvermögens, Effektenleihe Bei der Anlage des Vermögens des entsprechenden Segments können namentlich folgende Tradingtechniken Anwendung finden: Day Trading (short-term): Day Trading bezeichnet einen Handelsansatz, bei dem offene Positionen noch am gleichen Tag wieder geschlossen werden. Der Spekulationshorizont richtet sich auf sehr kurzfristige Marktbewegungen. NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 8/49 Prospekt und Reglement

9 Swing Trading (short-, medium- und long-term): Beim Swing Trading handelt es sich um einen Handelsansatz, der sich auf kurz- bis langfristige Kursbewegungen konzentriert, die von ein paar Tagen, mehreren Wochen bis Monate dauern können. Die Fondsleitung darf derivative Finanzinstrumente im Rahmen der Anlagepolitik wie auch zur Absicherung von Währungsrisiken einsetzen. Dabei können nach Massgabe der Bestimmungen des Fondsreglements Leerverkäufe von derivativen Finanzinstrumenten und Transaktionen in derivativen Finanzinstrumenten getätigt werden, die einem Leerverkauf gleichkommen. Es können standardisierte und nicht standardisierte (massgeschneiderte) derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten können an einer Börse, an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt oder auch direkt mit einer auf solche Geschäftsarten spezialisierten Bank oder einem Finanzinstitut als Gegenpartei abgeschlossen werden (OTC-Geschäft). Die Fondsleitung darf für Rechnung des Fonds keine Kredite gewähren. Für Anlagezwecke wie auch zur Befriedigung von Rücknahmebegehren darf sie für höchstens 50% des Nettovermögens des entsprechenden Segments Kredite aufnehmen. Die Fondsleitung darf zur Sicherstellung von Verpflichtungen aus derivativen Finanzinstrumenten und/oder Sicherung von Kreditaufnahmen nach dem vorstehenden Absatz das Fondsvermögen mit Pfandrechten belasten oder zur Sicherung übereignen. Die Fondsleitung kann sämtliche Arten von Effekten des Vermögens des entsprechenden Segments ausleihen und Pensionsgeschäfte tätigen. Für Details wird auf die 10 und 11 des Fondsreglements verwiesen Anlagebeschränkungen Die Anlagebeschränkungen sind einlässlich in den 15 und 16 des Fondsreglements dargestellt. Es gelten je Segment namentlich die folgenden auszugsweise wiedergegebenen Beschränkungen: a) Die Gesamt-Risikoaussetzung aller Anlagen darf 200% des Nettovermögens des entsprechenden Segments nicht überschreiten. b) Die Gesamt-Risikoaussetzung Long aller Anlagen darf 200% des Nettovermögens des entsprechenden Segments nicht überschreiten. c) Die Gesamtrisikoaussetzung Short aller Anlagen darf 150% des Nettovermögens des entsprechenden Segments nicht überschreiten. 1.4 Abgrenzung traditioneller und alternativer Anlagefonds Traditionelle Anlagefonds umfassen Investitionen in traditionelle Anlageformen (Aktien, Obligationen etc.) sowie eine Anlagepolitik, die sich traditioneller Methoden bedient (Kauf der möglichen Anlageinstrumente, Umschichtungen auf Grund geänderter Markteinschätzungen, Absicherungsgeschäfte usw.). Demgegenüber sind Hedge Funds wie der vorliegende Fonds, welche zur Kategorie der alternativen Anlagen zählen, nicht in erster Linie darauf ausgerichtet, Exposures in bestimmten Märkten oder Anlageinstrumenten aufzubauen. In der Regel setzen Hedge Funds vermehrt derivative Finanzinstrumente ein, wie zum Beispiel Optionen und Futures. Zusätzlich zeichnen sie sich im Unterschied zu traditionellen Anlagefonds häufig durch eine mittels derivativer Finanzinstrumente oder Kreditaufnahme erzielte Hebelwirkung (Leverage) sowie durch Leerverkäufe von Effekten aus. 1.5 Risiken und deren Überwachung Aufgrund dieser Eigenschaften, die Hedge Funds von traditionellen Anlagen unterscheiden, beinhaltet der Fonds neben den üblichen Markt-, Kredit- bzw. Gegenpartei- und Liquiditätsrisiken der traditionellen Anlagefonds zusätzliches Risikopotential. NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 9/49 Prospekt und Reglement

10 Deshalb wird potenziellen Anlegern empfohlen, bei der Entscheidung, ob sich eine Anlage in den Fonds für sie eignet, untenstehende Faktoren mit zu berücksichtigen und sich von einer Fachperson beraten zu lassen. Die folgende Auswahl von Risiken, die mit einer Anlage in den Fonds verbunden sein können, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass namentlich in ausserordentlichen Fällen ein wesentlicher oder ein vollständiger Verlust auf einzelnen Anlagen eintritt. Eine sorgfältige Analyse und die Verwendung entwickelter Risikomanagement-Systeme kann keine vollständige Sicherheit bei der Risikolimitierung garantieren Marktrisiken Der Fonds investiert in handelbare Aktien und derivative Finanzinstrumente. Dabei treten insbesondere folgende Risiken auf: - Allgemeines Marktrisiko: Die Segmente investieren in die weltweiten Aktienmärkte. Politische Unsicherheit, Währungsexportbeschränkungen, Änderungen von Gesetzen und der fiskalischen Rahmenbedingungen können die individuellen Anlagen des Fonds und die Rendite negativ beeinflussen. Die Fondsleitung strebt insofern eine Begrenzung der Marktrisiken an, als sie Anlagen vorab in den weltweit führenden Märkten tätigt. - Leerverkäufe (Short Sales): Der Fondsmanager ist berechtigt, Leerverkäufe auf Aktien zu tätigen. Bei einem Leerverkauf werden Wertpapiere verkauft, die nicht im Besitz des Verkäufers sein müssen. Bei Leerverkäufen können die Anleger bei sinkenden Kursen Gewinne erzielen, sofern die Kursdifferenz die Kosten übersteigt. Leerverkäufe sind einem unbegrenzten Verlustrisiko ausgesetzt, da die Kurse des Basistitels theoretisch unbegrenzt steigen können und damit die Kosten zur Beschaffung der Wertpapiere, die zur Glattstellung der Short-Position erforderlich sind, unbegrenzt erhöhen würden. Der Kauf von Wertpapieren zur Glattstellung einer Short-Position kann einen weiteren Preis- o- der Kursanstieg verursachen und damit den Verlust noch erhöhen. Die eingesetzte Strategie ist dabei so ausgerichtet, dass diese Kursrisiken laufend durch die Anlageverwalterin überwacht werden. - Hebelwirkung (Leverage): Durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente kann zur Absicherung der Anlagen im Rahmen der gewählten Anlagestrategie eine substantielle Hebelwirkung (Leverage) erzielt werden. Die Fondsleitung kann eine Hebelwirkung überdies durch Kreditaufnahme erzielen. Ein mit Leverage versehenes Portfolio ist mit Verpflichtungen belastet, die seinen Nettowert übersteigen. Die eingesetzten Strategien können eine kompensierende oder eine kumulierende Wirkung entfalten. - Volatilität: Es kann vorkommen, dass sich unterschiedliche Marktrisiken vorübergehend kumulieren, auch wenn sie auf unterschiedlichen fundamentalen Überlegungen basieren. In dieser Situation entsteht die für einen "Hedge Fund" charakteristische Volatilität, die Gelegenheiten zur Erzielung überdurchschnittlicher Renditen bietet. - Konzentration der Anlagen / Risikostreuung: Die Anlageverwalterin ist bestrebt, durch eine Anlage in Instrumente einer Vielzahl von Emittenten ein diversifiziertes Fondsportefeuille zu gestalten. Indes fokussieren die Segmente des Fonds auf spezifische Sektoren oder geografische Regionen. Dieses Anlageverhalten kann das Verlustrisiko erhöhen, wenn die jeweils gewählte Anlagestrategie nicht die Erwartungen erfüllt. - Gegenpartei- und Kreditrisiko: Das Gegenpartei- bzw. Kreditrisiko kennzeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, einer Gegenpartei einer hängigen Transaktion oder des Emittenten oder Garanten einer Aktie oder eines derivativen Finanzinstruments. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einer solchen Partei hat zur Folge, dass der Betrag der mit dem Risiko dieser Partei behafteten Anlage für den Anlagefonds teilweise oder gänzlich verloren geht. Dieses Risiko muss bei der Wahl eines Schuldners, einer Gegenpartei, eines Emittenten oder Garanten beachtet werden. Gradmes- NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 10/49 Prospekt und Reglement

11 ser für die Bonität eines Emittenten bilden dessen Einstufung (Rating) durch die führenden Rating- Agenturen. Die Risikobeschränkungsbestimmungen des Fonds stellen Qualitätsanforderungen an Emittenten von derivativen Finanzinstrumenten und Gegenparteien, denen gegenüber eine Risikoaussetzung von mehr als 10% des Vermögens eines Segments eingegangen werden kann. Für die Depotbank gilt ebenfalls eine höhere Grenze. - Währungsrisiko: Die Segmente des Fonds können in Anlagen investieren, die auf verschiedene Währungen lauten. Jede Anlage in einer Währung, welche nicht der Rechnungseinheit des Fonds entspricht, ist mit einem Währungsrisiko verbunden. Die Fondsleitung kann Anlagen, die nicht auf die Rechnungseinheit lauten, gegen diese absichern. Die Fondsleitung beabsichtigt keine systematische Währungsabsicherung, sondern wird eine solche nur situativ vornehmen. - Verfügbarkeit geeigneter Anlagen: Nach Einschätzung der Anlageverwalterin bieten sich derzeit zahlreiche attraktive Anlagemöglichkeiten, die für den Fonds geeignet wären. Dennoch besteht keine Garantie dafür, dass solche Anlagemöglichkeiten auch noch nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Fonds offen stehen oder dass die vorhandenen Anlagemöglichkeiten die Anlagekriterien des Fonds erfüllen, wenn der Fonds in erheblichem Masse Kapital beschaffen kann. - Gesamtwirtschaftliches Umfeld: Veränderungen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld, wie zum Beispiel von Zinssätzen, Beschäftigungs- und Wettbewerbssituationen, technologischen Trends sowie politische und diplomatische Ereignisse wie auch steuerrechtliche Änderungen können die Geschäftsund Gewinnaussichten erheblich negativ beeinflussen. Derlei Veränderungen entziehen sich der Kontrolle der Anlageverwalterin und finden im Rahmen des gewählten Ansatzes der technischen Analyse grundsätzlich auch keine Berücksichtigung. Der Risikokontrolle und -überwachung wird grösste Aufmerksamkeit geschenkt. So darf die Risikonahme des Fonds nur im Rahmen genau definierter Vorgaben erfolgen, welche von der Geschäftsleitung der Fondsleitung laufend kontrolliert und überprüft werden. Im Weiteren kommen die in Ziff unten erwähnten, modernen elektronischen Hilfsmittel zum Einsatz. Diese erlauben namentlich die Berechnung so genannter Stressszenarien, bei welchen die Folgen von extremen Kursveränderungen aufgezeigt werden. Grundsätzlich ist die Risikosteuerung darauf ausgerichtet, in Zeiten grösserer Finanzmarktvolatilitäten ein gegebenes Risikoprofil zu reduzieren, um einem plötzlichen, unkontrollierten Wertverlust entgegen zu wirken. Ein sofortiger Risikoabbau wird dann ausgelöst, wenn die in Ziff genannten maximalen Risiko- bzw. Verlustziele erreicht wurden. Trotz allem kann nicht ausgeschlossen werden, dass namentlich in ausserordentlichen Fällen ein wesentlicher Verlust auf einzelnen Anlagen eintritt. Die Benutzung hoch entwickelter Risikobewirtschaftungssysteme kann keine vollständige Sicherheit bei der Risikolimitierung gewährleisten. Die Fondsleitung empfiehlt den Investoren, Anlagen in den Fonds als ein langfristiges Engagement zu betrachten, nur einen Teil ihres Vermögens in diesen Fonds zu investieren und diese Anlagen nicht über Darlehen zu finanzieren Verlustbegrenzung Bei den Anlagen werden maximale Verlustziele gesetzt. Der maximale Verlust während der gesamten Laufzeit eines Kalendermonats soll jeweils 10% des eingesetzten Kapitals und der maximale jährliche Verlust je Rechnungsjahr 30% des eingesetzten Kapitals nicht überschreiten. Indes ist festzuhalten, dass aussergewöhnliche Umstände ausserhalb der Kontrolle der Fondsleitung bzw. der Anlageverwalterin, namentlich Marktzusammenbrüche oder Illiquidität von Anlagen sowie das Versagen von Kommunikations- oder Datenverarbeitungsmitteln, die Umsetzung des Verlustbegrenzungsmodells beeinträchtigen oder verhindern und die Verlustziele dementsprechend überschritten werden können. Die Fondsleitung übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung der Verlustziele. NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 11/49 Prospekt und Reglement

12 1.5.3 Risikomanagementsystem Für den Fonds findet ein Risikomanagementsystem Verwendung. Dieses bietet für den Fonds geeignete Instrumente zur Geschäftsüberwachung und Risikoermittlung. Bei der Positionsführung in diesem System werden Gewinne und Verluste berechnet. Diese Zahlen stehen sowohl in der gehandelten Währung bzw. der Währung des gehandelten Instruments als auch in der Rechnungseinheit des Segments zur Verfügung. Im Risikomanagementsystem sind Bewertungsmodelle für alle zum Einsatz kommenden Instrumente verfügbar, um Berechnungen oder Simulationen bzw. Portfolio-Bewertungen durchzuführen. Das Risikomanagement-Modul dieses Systems identifiziert, kontrolliert, überwacht und konsolidiert Risiken, wo immer sie auch beim Handel und bei Anlagen auftreten. Es stellt den Rahmen zur Verfügung, um Positionsund Marktinformationen zu integrieren, welche für ein zuverlässiges VAR-Mess-System (VAR = value-atrisk), für Risiko und Kapitalverwendung, für die Ertragsanalyse und für die persönliche Entscheidungshilfe notwendig sind. Die Finanzberichte zeigen den realisierten und nicht realisierten Gewinn oder Verlust, welcher auf Berechnungsparametern basiert, die von der Anlageverwalterin definiert werden. Details zum verwendeten Risikomanagementsystem sind bei der Fondsleitung und bei der Anlageverwalterin erhältlich. Das System unterliegt laufenden Anpassungen. Die Fondsleitung und die Anlageverwalterin behalten sich das Recht vor, das im jetzigen Zeitpunkt eingesetzte System durch ein anderes, auf die Bedürfnisse des Fonds zugeschnittenes System zu ersetzen Operationelle Risiken Die Tätigkeit der Anlageverwalterin setzt funktionierende Datenverarbeitungs- und Kommunikationssysteme bei ihr selbst wie bei den anderen in die Anlagetätigkeit involvierten Parteien sowie funktionierende Märkte voraus. Namentlich das in Ziff oben genannte Verlustbegrenzungsmodell verlangt, dass Transaktionen jederzeit ausgelöst werden können. Speziell bei einem vorübergehenden Zusammenbruch der genutzten Systeme oder einer aus technischen oder politischen Gründen erfolgten Einstellung des Handels besteht das Risiko, dass Verlustbegrenzung und Risikomanagement nicht umgesetzt werden können und dass dadurch erhebliche Verluste anfallen Interessenkonflikte Die Anlageverwalterin kann für andere Kunden tätig werden. Die Anlageverwalterin erwartet dabei keine materiellen Interessenkonflikte. Es ist nicht davon auszugehen, dass sie in verschiedenen Mandaten gegenläufige Strategien anwenden wird, zumal solche mit Blick auf die Volumina der Aktienmärkte ohnehin kaum geeignet wären, die Märkte massgeblich zu beeinflussen. Zudem sind Interessenkonflikte durch die Anlageverwalterin der Fondsleitung zu unterbreiten, welche dann anstelle der Anlageverwalterin entscheidet. Die Fondsleitung und die Anlageverwalterin beziehen eine erfolgsabhängige Kommission gemäss 20 Ziff. 2 und 35A Ziff. 3 des Fondsreglements. Diese Form der Honorierung könnte einen Anreiz darstellen, exzessive Risiken einzugehen. Aufgrund des angewandten Verlustbegrenzungsmodells erscheint dieses Risiko allerdings begrenzt Für den Anlagefonds relevante Steuervorschriften Der Anlagefonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unterliegt weder einer Ertragsnoch einer Kapitalsteuer. Hingegen unterliegen die Ertragsausschüttungen des Fonds der Eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer von 35% auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens). Die vom Fonds aus der Veräusserung von Vermögenswerten realisierten Kapitalgewinne sind verrechnungssteuerfrei, sofern sie mit separatem Coupon ausgeschüttet oder in der Abrechnung an den Anleger gesondert ausgewiesen werden. NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 12/49 Prospekt und Reglement

13 Die im Anlagefonds auf inländischen Erträgen abgezogene Eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der Fondsleitung für den Anlagefonds vollumfänglich zurückgefordert werden. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern vom Fonds aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach dem allfälligen zwischen der Schweiz und ihrem Domizilland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit. Die Fondsleitung strebt an, mindestens 80% der an die Segmente des Fonds fliessenden steuerbaren Erträge aus ausländischen Quellen zu erzielen, kann dies indes nicht zusichern. Unter dieser Voraussetzung können die Erträge eines schweizerischen Anlagefonds bzw. eines Segments ohne Abzug der Verrechnungssteuer an ausländische Anleger ausgeschüttet werden, wenn eine Bankenerklärung (Affidavit) von einer inländischen oder ausländischen Bank vorliegt. Das Affidavit beinhaltet die Bestätigung einer depotführenden Bank, dass sich die Fondsanteile eines ausländischen Anlegers im Zeitpunkt der Ertragsfälligkeit in ihrem Depot befinden, dass diesem Anteilinhaber das Recht zur Nutzung zusteht und dass der Fondsanteilsertrag einem bei ihr für diesen Kunden geführten Konto gutgeschrieben wird. Erfährt ein ausländischer Anleger aus einem solchen Fonds bzw. Segment einen Verrechnungssteuerabzug, kann er die Rückerstattung aufgrund schweizerischen Rechts direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern geltend machen. Werden den Zahlstellen Coupons zur Einlösung vorgelegt (Kassageschäfte), wird die Verrechnungssteuer stets in Abzug gebracht. Aufgrund der Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen ("die Richtlinie") werden Erträge und Kapitalgewinne auf Anlagen, welche "Zins" im Sinne der Richtlinie abwerfen und an natürliche Personen mit Ansässigkeit in einem Mitgliedstaat ("der EU-Anleger") von einer in einem Mitgliedstaat niedergelassene Zahlstelle ausgerichtet werden, von der sog. EU-Zinsbesteuerung erfasst. Je nach Mitgliedstaat kommt ein Melde- oder ein Abzugsverfahren zur Anwendung. Soweit ein Abzugsverfahren vorgesehen ist, steht es dem Anleger frei, statt des Steuerrückbehaltes die Meldung zu verlangen. Infolge des Abzugsverfahrens kann der Anleger aufgrund einer Bescheinigung über den Steuerrückbehalt in seinem Ansässigkeitsstaat eine Anrechnung an seine Einkommenssteuer verlangen. Aufgrund von Staatsverträgen wenden auch Drittstaaten (auch die Schweiz ab dem 1. Juli 2005) Regelungen an, die der EU-Zinsbesteuerung gleichwertig sind. Die in solchen Staaten ansässigen Zahlstellen wenden das Abzugs- oder Meldeverfahren auf Erträgen derjenigen Anlagen an, welche in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Interessierte EU-Anleger sollten sich über die Situation beim Institut, bei welchem sie ihre Anlagen tätigen, oder sonstigen qualifizierten Beratern erkundigen. Laut dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind ("das Abkommen"), fallen schweizerische Anlagefonds, welche die Kriterien für die Befreiung von der Verrechnungssteuer gegen Bankenerklärung (Affidavit) nicht erfüllen und so der Verrechnungssteuer unterliegen, nicht unter das Abkommen. Soweit hingegen eine Befreiung im oben genannten Sinne - wie vorliegend angestrebt - möglich ist, fallen solche Fonds bzw. Segmente (unabhängig von der effektiven Erhebung einer Verrechnungssteuer) grundsätzlich unter die EU-Zinsbesteuerung. Soweit ein Fonds bzw. das Segment eines Fonds aufgrund der oben genannten Ausgangslage grundsätzlich dem Abkommen der EU-Zinsbesteuerung unterliegt, bedeutet dies noch nicht, dass ein Steuerrückbehalt tatsächlich vorzunehmen ist. Soweit die direkten und indirekten Zinsen, welche der Fonds realisiert, NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 13/49 Prospekt und Reglement

14 bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet, wird auf eine Unterstellung unter die EU-Zinsbesteuerung verzichtet (sog. Geringfügigkeitsregel). Die Details sind in Artikel 6 der Richtlinie 2003/48/EG geregelt. Nach den Geringfügigkeitsregeln unterliegen bei Fonds bzw. Segmenten, die mehr als 15%, jedoch höchstens 40% ihres Vermögens direkt oder indirekt in Forderungen, deren Erträge der EU-Zinsbesteuerung unterliegen, investieren, nur auf den qualifizierenden Ertragsausschüttungen der EU-Zinsbesteuerung, nicht aber auf den Erträgen, die bei Verkauf, Rückzahlung oder Rückgabe der Fondsanteile erzielt werden. Die Schwelle von 40% wird zu Beginn des Jahres 2011 auf 25% abgesenkt. Der Steuerrückbehalt beträgt mit Einführung der Zinsbesteuerung 15% und wird bis Juli 2011 in zwei Stufen auf 35% angehoben. Das zur Zeit ausgegebene Segment des Fonds dürfte insoweit zur Zeit unter die Geringfügigkeitsregel fallen, wird doch angestrebt, dass es höchstens 40% seines Vermögens direkt oder indirekt in Forderungen investiert, deren Erträge "Zinszahlungen" im Sinne des Abkommens darstellen. Es kann aufgrund der teils noch offenen Rechtslage und Praxis allerdings nicht Gewähr dafür geboten werden, dass die Segmente des Fonds - soweit sie überhaupt in den Anwendungsbereich der EU- Zinsbesteuerung fallen - aufgrund der Geringfügigkeitsregelung nicht für die EU-Zinsbesteuerung qualifiziert werden. Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Kaufen, Halten und Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuerlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. Davon ausgenommen ist die Erhebung eines Steuerrückbehaltes (EU- Zinsbesteuerung), welcher sich nach der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft bzw. nach den einzelstaatlichen Regelungen aufgrund eines Staatesvertrages richtet (siehe vorstehenden Absatz). Potenzielle Anleger sollten sich über die Gesetze und Verordnungen, die für die Zeichnung, den Kauf, den Besitz und den Verkauf von Anteilen an ihrem Wohnsitz oder am Sitz der Zahlstelle Anwendung finden, informieren und, falls angebracht, beraten lassen. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und, soweit publiziert, Praxis in der Schweiz aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder der Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dies betrifft namentlich (wenn auch nicht ausschliesslich) die Regelungen des Steuerrückbehalts im Rahmen der Zinsbesteuerung. 2. Informationen über die Fondsleitung 2.1 Allgemeine Angaben zur Fondsleitung Für die Fondsleitung zeichnet die AIG Fondsleitung (Schweiz) AG ("Fondsleitung") verantwortlich. Seit ihrer Gründung im Jahre 1988 als Aktiengesellschaft ist die Fondsleitung mit Sitz in Dübendorf (Adresse: Hochbordstrasse 3, CH-8600 Dübendorf) im Fondsgeschäft tätig. Die Gesellschaft unterliegt schweizerischem Recht und ist im Handelsregister des Kantons Zürich unter der Nummer eingetragen. Kopien der Urkunden können beim Handelsregisteramt und am eingetragenen Gesellschaftssitz in Dübendorf eingesehen werden. Die Höhe des gezeichneten Aktienkapitals der Fondsleitung betrug am 31. Dezember 2004 CHF 5 Millionen. Das Aktienkapital ist in 5'000 Namenaktien à je nominal CHF 1' eingeteilt und zu 100% einbezahlt. Die Fondsleitung ist zu 100% eine Tochter der AIG Privat Bank AG, Zürich. Angaben zur AIG Privat Bank AG finden sich unter Ziff. 3. Die Fondsleitung verwaltete in der Schweiz per 31. Dezember 2004 insgesamt 33 Wertschriftenanlagefonds mit einem Gesamtvermögen von CHF Mrd. NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 14/49 Prospekt und Reglement

15 Dem Verwaltungsrat der Fondsleitung gehören folgende Personen an: Jürgen Lüthi, Uetikon am See, Präsident, Verwaltungsratspräsident der AIG Privat Bank AG, früherer Vorsitzender der Geschäftsleitung einer Bank; Andreas Donatsch, Meilen, Mitglied, Berater im Finanzbereich, früher Finanzchef einer Versicherungsgesellschaft; Winfried Kilp, Küsnacht, Mitglied, Ökonom, Partner der Fund-Academy, früheres Geschäftsleitungsmitglied einer Bank. Mit der Überwachung der Geschäftstätigkeit der Anlageverwalterin sind folgende Mitglieder der Geschäftsleitung der Fondsleitung befasst: Stefan K. Kräuchi, Zumikon, Vorsitzender der Geschäftsleitung Stéphane Julen, Zürich, Leiter Risk Management Stefan Kräuchi schloss seine Studien mit Vertiefungsrichtung Bank- und Finanzwirtschaft an der Universität St.Gallen als lic. oec. HSG ab. Vor seinem Eintritt bei der Fondsleitung als Vorsitzender der Geschäftsleitung im August 2000 war er während mehr als 10 Jahren für die UBS AG in Zürich, Luxemburg, Tokio und Chicago tätig. Nach mehreren Jahren Erfahrung als Analyst für japanische und asiatische Aktien übernahm er 1995 nach einem einjährigen Einsatz bei der UBS Tokio die Leitung der Analyse und des Portfolio Managements für die japanischen und südostasiatischen Aktienmärkte. Von 1996 an war er für die Analyse und das Portfolio Management von nordamerikanischen Aktien verantwortlich. Von 1998 bis zu seinem Wechsel zur Fondsleitung war er Head Global Equities der UBS Asset Management Private Banking Investment Services in Chicago. Er ist Mitglied des Vorstandes der Swiss Funds Association und der Branchenvereinigung AIMA (Alternative Investment Management Association). Sowohl im Rahmen des Studiums als auch im Rahmen seiner Tätigkeit bei der UBS AG genoss er eine umfassende Ausbildung in allen gängigen Finanzmarktinstrumenten inklusive Devisen und wandte diese Kenntnisse im Rahmen seiner Arbeit als Portfoliomanager auch laufend an. Stéphane Julen schloss seine Studien mit einem Lizentiat in Wirtschaftswissenschaft, mit Spezialisierungsgebiet Finanzwissenschaft, an der Universität Lausanne ab. Vor seinem Eintritt bei der Fondsleitung als Leiter Risk Management arbeitete er mehr als vier Jahre bei der UBS Asset Management in der Abteilung Private Banking Investment Services. Er begann als Analyst in Makroökonomie für Asset Allocation Entscheide in Basel. Danach arbeitete er während drei Jahren für Brinson Partners in Chicago, wo er für die nordamerikanischen und japanischen Aktienmärkte verantwortlich war. Herr Julen ist Chartered Financial Analyst, Certified European Financial Analyst (EFFAS) und ist ein Mitglied der Swiss Society of Investment Professionals und der Association for Investment Management and Research. Aus seiner spezialisierten Ausbildung und seiner Tätigkeit ist Herr Julen mit den durch den Fonds eingesetzten Finanzinstrumenten umfassend vertraut. 2.2 Delegation der Anlageentscheide Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an NOBU Invest AG als Anlageverwalterin delegiert. Die NOBU Invest AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Wollerau und wurde am 4. August 2004 gegründet. Das Aktienkapital beträgt CHF 1 Mio., eingeteilt in 100'000 Namenaktien à nominal CHF und ist voll liberiert. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der AIG Fondsleitung (Schweiz) AG und der NOBU Invest AG abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag vom 22. März Die NOBU Invest AG bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in der Vermögensverwaltung und beratung, im Fondsmanagement sowie im Vertrieb von Finanzprodukten. Sie bezweckt im Weiteren das Halten von Beteiligungen und kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben. NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 15/49 Prospekt und Reglement

16 Der Verwaltungsrat der NOBU Invest AG besteht aus Markus Waldvogel, Verwaltungsratspräsident, und den beiden Mitgliedern Martin Hauser und Fortunato Mastel. Markus Waldvogel betreibt seit über 10 Jahren ein eigenes Treuhandbüro in Brunnen. Er ist ein ausgewiesener Spezialist in Treuhand- und Steuerfragen sowie der Unternehmensberatung. Die Geschäftsführung wird von Martin Hauser und Fortunato Mastel gestellt. Das Anlagekomitee besteht aus Martin Hauser, Fortunato Mastel und Patrik Nägeli. Die Mitglieder des Anlagekomitees zeichnen sich durch ihre langjährige Erfahrung im Bankbereich und im Handel von Aktien und Derivaten aus, wobei jeweils die Verfahren technischer Analyse zur Anwendung gelangen. Martin Hauser Martin Hauser, geboren 1968, verfügt über eine 20-jährige Erfahrung im Bankgeschäft, davon 16 Jahre im Derivathandel als Market-Maker bei der Credit Suisse First Boston. Während 10 Jahren leitete er bei der CSFB das Eurex-Team und 1996 sammelte Martin Hauser Auslanderfahrung: 1993 handelte er Schweizer Aktien an der SEAQ bei der Credit Suisse London und 1996 eignete er sich Kenntnisse bezüglich exotischer Optionen bei der Credit Suisse Financial Products London an. Martin Hauser wurde per 1. Dezember 1996 zum Vice-President bzw. per 1. Dezember 2000 zum Director der Credit Suisse First Boston befördert. Seit September 2004 ist er für die durch ihn mitbegründete NOBU Invest AG tätig. Fortunato Mastel Fortunato Mastel, geboren 1968, hat eine über 15-jährige Erfahrung im Investment-Banking vorzuweisen. Während 12 Jahren war er im Aktien- und Warranthandel bei der Credit Suisse bzw. Rüd, Blass & Cie AG sowie im Salestrading für angelsächsische Broker bei der Zürcher Kantonalbank tätig, wo er massgebend am Aufbau des Brokerage mitgewirkt hat. Im Range eines Prokuristen war er bei der Rüd, Blass & Cie AG verantwortlich für die Nostropositionen mit Derivaten sowie das P/L (Profit & Loss) entschloss sich Herr Mastel für eine Tätigkeit im Finanzbereich mit unternehmerischer Selbständigkeit. Er betreute vorerst Kunden auf Mandatsbasis. Seit September 2004 ist er für die durch ihn mitbegründete NOBU Invest AG tätig. Patrik Nägeli Patrik Nägeli, geboren 1971, verfügt über eine 13-jährige Erfahrung im Bankgeschäft und einen Abschluss als Wirtschaftsinformatiker. Während 8 Jahren war er bei der UBS AG als Software-Engineer, Projektleiter und Quality-Manager tätig. Seit 2000 führt Patrik Nägeli Software-Projekte im Bereich Advisory-System/ Anlageberatung in ganz Europa durch, dies in namhaften Firmen wie Advance-/Dresdner Bank, Raiffeisen-Bank Niederösterreich Wien, Landesbank Bremen, BAWAG Österreich, Graubündner Kantonalbank und weiteren Instituten. Weiter leitete Patrik Nägeli das Team Projektmanagement, war als Sales Manager Schweiz, als Dozent und Prüfungsexperte tätig entschloss sich Patrik Nägeli zur Selbständigkeit. Er realisiert und verkauft eigene Softwareprodukte im Bereich technischer Analyse/Research und betreut Mandate in der Rolle des technischen Analysten und Assistenz Portfolio-/Fondsmanager durch. Seit September 2004 ist er massgeblich für die NOBU Invest AG tätig. 3. Informationen über die Depotbank Als Depotbank amtet die AIG Privat Bank AG mit Sitz in Zürich (Adresse: Pelikanstrasse 37, Postfach 1376, CH-8021 Zürich). Die AIG Privat Bank AG ist eine Schweizer Privatbank und wurde 1965 als Aktiengesellschaft in Zürich gegründet. NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 16/49 Prospekt und Reglement

17 Das Aktienkapital der Bank beträgt per 31. Dezember 2004 CHF 30 Millionen, die Eigenmittel beliefen sich auf CHF 119 Millionen. Die AIG Privat Bank AG ist zu 100% eine Tochtergesellschaft der American International Group Inc. ("AIG"), welche als eines der führenden, international tätigen Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen gilt. Die Haupttätigkeiten der Bank liegen in den Bereichen Vermögens- und Anlagefondsverwaltung sowie dem Institutionellen- und Privatkundengeschäft. 4. Informationen über Dritte 4.1 Zahlstellen Als Zeichnungs- und Zahlstelle fungiert - AIG Privat Bank AG, Pelikanstrasse 37, Postfach 1376, CH-8021 Zürich. 4.2 Vertriebsträger Mit dem Vertrieb des Anlagefonds sind folgende Institute beauftragt worden: - AIG Fondsleitung (Schweiz) AG, Dübendorf - NOBU Invest AG, Wollerau 4.3 Revisionsstelle Als Revisionsstelle amtet die Revisionsstelle der Fondsleitung - PricewaterhouseCoopers, Stampfenbachstrasse 73, CH-8006 Zürich 5. Weitere Informationen 5.1 Nützliche Hinweise Valorennummer: NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: P Klasse: NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: I Klasse: ISIN-Nummer: NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: P Klasse: CH NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: I Klasse: CH Ausgabekommission: NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: P Klasse: max. 3 % NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: I Klasse: max. 3. % Mindestzeichnungsbetrag: - bei der Erstzeichnung: NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: P Klasse: EUR 1'000 zusätzlich Ausgabekommission bzw. Gegenwert von 1 Anteil NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: I Klasse: EUR 100'000 zusätzlich Ausgabekommission bzw. Gegenwert von 100 Anteilen NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 17/49 Prospekt und Reglement

18 - bei Folgezeichnungen: NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: P Klasse: 1 Anteil NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: I Klasse: 1 Anteil Rücknahmekommission: Es wird keine Rücknahmekommission erhoben. Kommission für die Verwaltung, Administration und Vertrieb: NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: P Klasse: max. 2.40% p.a. NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: I Klasse: max. 1.40% p.a. Depotbankkommission: NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: P Klasse: max. 0.15% p.a. NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: I Klasse: max. 0.15% p.a. Performance Fee: Laufzeit: Kotierung: Rechnungsjahr: Rechnungseinheit des Fonds: maximal 15% p.a. bei einer Mindestrendite von 2% p.a. unbegrenzt vorerst keine 1. Januar bis 31. Dezember; das erste Rechnungsjahr endet am 31. Dezember 2006 NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe: Euro (EUR oder ) 5.2 Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen Der Anleger erwirbt durch seine Einzahlung eine Forderung gegen die Fondsleitung auf Beteiligung am Vermögen und Ertrag eines Segments des Fonds. Die Anteile werden grundsätzlich nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Der Anleger kann die Aushändigung eines auf den Inhaber lautenden Anteilscheins unter Kostenfolge verlangen. Es können Fraktionsanteile ausgegeben werden. Bei Fraktionsanteilen besteht hingegen kein Anspruch auf deren Verurkundung. Bei Kündigung des Kollektivanlagevertrags hat der Anleger allfällige Anteilscheine der Fondsleitung zurückzugeben. Die Frist zur Zeichnung von Anteilen im Rahmen der Erstausgabe dauert bis zum [ ]. Anschliessend werden Fondsanteile auf den letzten Bankarbeitstag jedes Monats in Zürich ausgegeben (der "Ausgabetag"). Zeichnungsanträge samt Zeichnungsbetrag müssen bis spätestens um Uhr am fünftletzten Bankarbeitstag eines Monats in Zürich vor dem Ausgabetag bei der Depotbank vorliegen, um per Ausgabetag des laufenden Monats abgewickelt zu werden. Der Ausgabepreis entspricht dem per letztem Bankarbeitstag des laufenden Kalendermonats in Zürich (der "Bewertungstag") ermittelten Inventarwert je Anteil, zuzüglich einer Ausgabekommission von maximal 3% für Anteile der "P-Klasse" und der "I-Klasse". Der zur Abrechnung gelangende Inventarwert ist somit im Zeitpunkt der Stellung des Zeichnungsantrags noch nicht bekannt. Die Abrechnung erfolgt, nachdem der Nettoinventarwert der gezeichneten Anteilsklasse eines Segmentes vorliegt, in der Regel mit Valuta vier Bankarbeitstage vor dem Ausgabetag. Fondsanteile werden am letzten Bankarbeitstag jedes Kalendermonats in Zürich zurückgenommen (der "Rücknahmetag"). Der Rücknahmeantrag muss schriftlich, spätestens bis Uhr am letzten Bankarbeitstag des dem Rücknahmetag vorangehenden Monats bei der Depotbank vorliegen (z.b. Kündigung bis am letzten Bankarbeitstag des Monats März zur Rückgabe auf den letzten Bankarbeitstag des Monats April). Wurden Anteilscheine ausgegeben, so sind diese im Falle eines Rücknahmeantrages zurückzuge- NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 18/49 Prospekt und Reglement

19 ben. Der Rücknahmepreis wird auf der Basis des Inventarwertes am Rücknahmetag berechnet. Der zur Abrechnung gelangende Inventarwert ist somit im Zeitpunkt der Stellung des Rücknahmeantrages noch nicht bekannt. Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt in der Regel mit Valuta fünf Bankarbeitstage nach Bekanntgabe des Nettoinventarwertes. Es wird keine Rücknahmekommission erhoben. Der monatliche Ausgabe- und Rücknahmerhythmus und die zur Anwendung gelangenden Kündigungsfristen sind teils durch die angewandten Anlagestrategien bedingt, die kurzfristige Änderungen des Portfolios der Segmente nicht zulassen. Der Inventarwert des Anteils einer Klasse ergibt sich aus der der betreffenden Klasse zukommenden Quote des Vermögens des entsprechenden Segments, vermindert um allfällige Schuldverpflichtungen, die der betreffenden Klasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Klasse. Er wird auf 1/100 der Rechnungseinheit der entsprechenden Anteile gerundet. Die Ausgabe der Fondsanteile und deren Rücknahme unterliegt nach der gegenwärtigen Rechtslage in der Schweiz keiner Emissions- oder Umsatzabgabe. Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Gebühren, Abgaben usw.), die dem Anlagefonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Vermögen des entsprechenden Segments belastet. Allfällige auf der Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen in gewissen Ländern anfallende Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Anlegers. Entfallen die vorherstehenden Teilnahmevoraussetzungen oder erfolgt bei der Rückgabe von Anteilen eine Unterschreitung der Mindestanlage der "I Klasse", verliert der Anleger das Recht, weiterhin über diese Anteilsklasse am Segment beteiligt zu sein (vgl. Ziff. 5.3 unten). 5.3 Weitere Angaben zu den einzelnen Anteilsklassen Die "I-Klasse" und die "P-Klasse" unterscheiden sich durch ihren Mindestanlagebetrag sowie die Höhe der Verwaltungskommission. Aufgrund ihres höheren Mindestzeichnungsbetrages weist die "I-Klasse" typischerweise institutionelle Anleger auf; sie steht aber allen Anlegern offen. Die Anteilsinhaber können jederzeit den Umtausch ihrer Anteile in Anteile einer anderen Klasse desselben Segments auf der Grundlage des Inventarwertes der beiden betroffenen Klassen verlangen, wenn die Voraussetzungen des Haltens derjenigen Klasse, in welche der Umtausch erfolgen soll, erfüllt sind. Entfallen die vorhergehenden Teilnahmevoraussetzungen oder erfolgt bei der Rückgabe von Anteilen eine Unterschreitung der Mindestanlage der "I-Klasse", verliert der Anleger das Recht, weiterhin über diese Anteilsklasse am Segment beteiligt zu sein. Die Fondsleitung, die Depotbank oder andere depotführende Gesellschaften sind berechtigt, von Anlegern der "I" Klasse den Nachweis dessen zu verlangen, dass sie die Mindestanlageanforderungen erfüllen bzw. nach wie vor erfüllen. Anleger, die diesen Nachweis nicht erbringen, können aufgefordert werden, ihre Anteile binnen 30 Kalendertagen spesenfrei gegen solche der "P-Klasse" desselben Segments umzutauschen, ihre Anteile zurückzugeben oder an einen Anteilsinhaber zu übertragen, der die Mindestanlageanforderungen erfüllt, oder bei Unterschreitung der Mindestanlage den Anlagebetrag im erforderlichen Umfange zu erhöhen. Leistet der Anleger dieser Aufforderung nicht Folge bzw. erteilt er keine Instruktionen, wird die Fondsleitung in Zusammenarbeit mit der Depotbank einen zwangsweisen Umtausch der betreffenden Anteile der "I- Klasse" in solche der "P-Klasse" desselben Segments oder, falls dies nicht möglich sein sollte, eine zwangsweise Rücknahme vornehmen. Die Beurteilung, ob die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind, obliegt der Fondsleitung. 5.4 Kommissionen und Kosten Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger (Auszug aus 19 des Reglements) NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 19/49 Prospekt und Reglement

20 Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder von Vertriebsträgern: zur Zeit höchstens 3% für Anteile der "P-Klasse" und der "I-Klasse". Kosten für die Auslieferung der Anteilscheine je Auslieferung und Anleger: CHF (zuzüglich Mehrwertsteuer für Zusendungen innerhalb der Schweiz). Coupons-Einlösungskommission bei Einreichung physischer Coupons: 2% des Bruttobetrags der Auszahlung, mindestens CHF (oder Gegenwert in der Rechnungseinheit). Kommission für die Auszahlung des Liquidationsbetreffnisses bei Auflösung des Anlagefonds oder einer Klasse: 0.50% der Bruttoauszahlung. Kommissionen und Kosten zulasten der einzelnen Segmente des Anlagefonds (Auszug aus 19 und 35A des Fondsreglements) Verwaltungskommission von maximal 2.40% p.a. ("P-Klasse") und maximal 1.40% p.a. (I-Klasse") zugunsten der Fondsleitung als Entschädigung für die Leitung und Verwaltung sowie den Vertrieb des Anlagefonds. Die Verwaltungskommission wird auf der Basis des Inventarwertes monatlich berechnet und an die Fondsleitung überwiesen. Depotbankkommission von maximal 0.15% p.a. ("P-Klasse" und "I-Klasse") für die Verwahrung des Fondsvermögens, die Besorgung des Zahlungsverkehrs des Anlagefonds und der sonstigen in 4 des Fondsreglements aufgeführten Aufgaben. Die Depotbankkommission wird auf der Basis des Inventarwertes monatlich berechnet und an die Depotbank überwiesen. Darüber hinaus bezieht die Fondsleitung eine erfolgsbezogene Kommission ("Performance Fee") von maximal 15% der Überrendite gegenüber einer Mindestrendite von 2% p.a. ("Hurdle Rate"), berechnet auf dem Inventarwert des jeweiligen Vermögens eines Segments. Die Performance Fee wird an jedem monatlichen Bewertungstag ermittelt und, sofern geschuldet, zulasten des Vermögens des entsprechenden Segments am Ende des entsprechenden Kalenderquartals ausbezahlt. Falls für einen Monat eines Rechnungsjahres eine Performance Fee geschuldet ist, bildet der Nettoinventarwert je Anteil einer Anteilsklasse (vor Abzug der Performance Fee) Basis für die Berechnung der Performance Fee im Folgemonat. Die Performance Fee wird jeweils für die Anteilsklassen eines Segments mit unterschiedlichen Kommissionssätzen oder unterschiedlichem Anteilswert getrennt berechnet. Für alle Anteilsklassen eines Segments wird die Performance Fee zu demselben Satz erhoben. Die Performance Fee unterliegt einer "High Watermark". Wertverminderungen im Verhältnis zum Erstausgabepreis, dem Inventarwert zu Beginn eines Rechnungsjahres und zum Höchstwert, auf dessen Grundlage je eine Performance Fee ermittelt wurde, sind wettzumachen, bevor eine Performance Fee wieder geschuldet ist. Anspruch auf die Performance Fee besteht nur, wenn der Inventarwert je Anteil der entsprechenden Klasse sowohl über dem sich aus der Hurdle Rate ergebenden Mindestinventarwert je Anteil als auch über der High Watermark liegt. Die Performance Fee wird auf demjenigen Teil des Nettoinventarwerts je Anteil einer Anteilsklasse (vor Performance Fee) berechnet, der über dem jeweils höheren Wert einer High Watermark und dem Mindestinventarwert je Anteil einer Anteilsklasse liegt. Die Hurdle Rate bezieht sich jeweils auf ein Rechnungsjahr. Eine blosse Unterperformance während einem Rechnungsjahr ohne Wertverminderung muss in den Folgejahren nicht ausgeglichen werden. Zu Beginn des Jahres bildet die High Watermark jeweils die Basis für die Berechnung des Mindestinventarwertes. Bei der Lancierung des Fonds entspricht die High Watermark dem Erstausgabepreis je Anteil (ohne Berücksichtigung einer Ausgabekommission). Falls für einen Monat eines Rechnungsjahres eine Performance Fee geschuldet ist, entspricht die High Watermark vom Folgemonat an neu die- NOBU Technical Strategy Fund Equity Europe 20/49 Prospekt und Reglement

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