Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse Hamm Weststr. 5 7, Hamm Gültig ab 18. Juni 2016 Version 05/2016 s Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch Portokosten 1.2 Kennwortvereinbarung -, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 1.4 Einzug von Sparkonten durch andere Kreditinstitute 10,00* *gebührenfrei im Rahmen des Sparkassen-Umzugsservice (außer Punkt 1.7) 1.5 Vermögenswirksames Sparen - Übertragung eines VL-Sparvertrages auf andere Kreditinstitute 30,00 - Vorzeitige sparzulageschädliche Rückzahlung 10,00 - Vorzeitige sparzulagenunschädliche Rückzahlung -, S-VorsorgePlus - Anbieterwechsel innerhalb der Sparkassenorganisation 100,00 - Anbieterwechsel außerhalb der Sparkassenorganisation 150,00 - förderschädliche Beendigung 5 % des Vertragsguthabens mind. 50,00, max. 100,00 - Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages 100,00 - Vertragsteilung (interne Teilung) im Rahmen des Versorgungsausgleichs* 150,00 *Preis wird jeweils hälftig mit den Anrechten beider Ehepartner verrechnet 1.7 Bearbeitung Verlustmeldung Sparkassenbuch - ohne Aufgebotsverfahren* 25,00 *bei Beständen unter 25,00 EUR wird das Guthaben als Preis vereinnahmt - mit Sparkasseninternen Aufgebotsverfahren 50,00* *zzgl Fremdkosten 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Rücknahme von Reiseschecks nur zum Inkasso 2

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite Löschungsbewilligungen - 2. Ausfertigung (keine Ersatzausstellung, auf Kundenwunsch) 100,00 Abtretungserklärungen für Grundpfandrechte - zu Gunsten Verbundpartner -,-- - zu Gunsten fremder Institute 150,00 Vorrangeinräumungen, Pfandfreigaben usw. - durch Kunden veranlasst 150,00 Austausch von Sicherheiten (auf Kundenwunsch) - bei Grundpfandrecht 750,00* - bei sonst. Sicherheiten 200,00* *Höhere Beträge je nach Aufwand Vertragsänderungen - Modifizierung der Tilgungsmodalitäten 1. Änderung -,-- ab der 2. Änderung 100,00 - sonstige Vertragsänderungen nach Aufwand Vorfälligkeitsentschädigung - individuelle Schadensberechnung Schuldnerwechsel - Schuldübernahme, -beitritt, Haftentlassung - private Kreditengagements 250,00 - gewerbliche Kreditengagements 750,00 - Neuordnung des Engagements im Rahmen eines Erbfalls - private Kreditengagements 250,00 - gewerbliche Kreditengagements 500,00 Abwicklung von Treuhandaufträgen 150,00 3

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR Sonstige Bescheinigungen/Aufstellungen - Avalaufstellung 50,00 - Zinsbescheinigung 25,00 Anforderung von Grundbuchauszügen - Grundbuchauszug je Abruf 10,00 - Katasterpapiere Fremdkosten Katasteramt 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am Grundpreis je Depot p.a. 11,90 - Girosammelverwahrung je WP-Kenn-Nr. 11,90 - Streifbandverwahrung je WP-Kenn-Nr. 11,90 - Wertpapierrechnung je WP-Kenn-Nr. 11,90 Weitere Leistungen - Duplikaterstellung* 8,00 *(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und soweit nicht der Kunde einen geringeren Schaden/Aufwand nachweist) Depotübertragung Jahressteuerbescheinigung nur fremde Kosten unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung 11,00 - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) 11,00 - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen* 11,00 *(sofern Institut nicht Zahlstelle ist) - Beschaffung von Ersatzurkunden* Fremdkosten *(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und soweit nicht der Kunde einen geringeren Schaden/Aufwand nachweist) 4

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Abwicklungsgebühr 2,50 - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, 1,0 % vom Kurswert börsennotierte Investmentfonds - Festverzinsliche Wertpapiere 0,5 % vom Kurswert - Investmentfonds jeweils Ausgabe-/Rücknahmepreis - Mindestpreis pro Transaktion 15,00 - Limite - Erteilung -,-- - Änderung (vom Kunden veranlasst) 7,50 - Streichung (vom Kunden veranlasst) 7,50 - Verlängerung -,-- - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1,0 % - Mindestpreis -, Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 5

6 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 6. Safes Mietpreis für Safes (pro Jahr) 7. Sonstiges Größe 1 75 mm 55,00 Größe mm 65,00 Größe mm 75,00 Größe mm 80,00 Größe mm 95,00 Größe mm 115,00 Größe mm 135,00 Größe mm 150,00 Größe mm Kofferfach 245,00 Größe mm Kofferfach 325, Erträgnisaufstellung 1 -, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate -,-- - Telefaxe -,-- - Fotokopien (je Stück) 1,50 - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen* *(soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des unentgeltlich Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen* *(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und soweit nicht der Kunde einen geringeren Schaden/Aufwand nachweist) je nach Aufwand 20,45 EUR / 30 Minuten 7.3 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 25, Bankbürgschaft (Aval) - Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde/Auslandsaval nach Aufwand mind. 100,00 - Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde/Mietkaution 50,00 - Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde/Sonstige nach Aufwand mind. 25,00 - Kaufpreisgarantien i.r.d. Baufinanzierung gegenüber Bauträgern, etc. Gesamtpreis 50, Erstellung von Bestätigungsschreiben für Ämter im Kundenauftrag 5,00 (z.b. Konto besteht/konto aufgelöst) 7.6 Hartgeld-Service - Ausgabe von gerolltem Münzgeld an Kunden / je Rolle 0,30 - Ausgabe von gerolltem Münzgeld an Nichtkunden 1%, mind. 5,00 - Hartgeldzählung/Verarbeitung von Münzgeld an der Kasse oder am SB-Gerät * 3,00 * gilt nicht für GiroStart-Kontoinhaber oder Einzahlungen auf das eigene Sparkassenbuch 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich 6

7 Dienstleistung Preis in EUR I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten KomfortKonto (Pauschalpreiskonto) (auch als Basiskonto verfügbar) - Preis je Monat 7,00 Im Pauschalpreis sind enthalten: sämtliche beleglose und beleghafte Buchungen (gilt nicht für Eilüberweisungen, Überweisungen in Fremdwährung, grenzüberschreitender Scheckverkehr), zwei SparkassenCards, DA-Einrichtung, -Änderung, -Aussetzung, -Löschung, Kontoauszüge am KAD bzw. im elektronischen Postfach ModulKonto (Einzelabrechnung) (auch als Basiskonto verfügbar) - Preis je Monat inkl. zwei SparkassenCards 3,50 - Postenentgelt beleggebunden*: *nicht bei Barein- und Barauszahlungen auf das eigene Konto / vom eigenen Konto - Postenentgelt beleglos* *nicht bei Barein- und Barauszahlungen auf das eigene Konto / vom eigenen Konto 0,35 0,15 (*wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen ) 7

8 Dienstleistung Preis in EUR 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - je Auszug -bei Postversand Portokosten Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker oder im elektronischen Postfach nach 25 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen mit erfolgtem Rechnungsabschlüssen Portokosten Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 8

9 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Sparkasse Hamm Weststr Hamm 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank Sonnemannstraße Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Hamm Handelsregisterauszug Nr. A Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - und an allen in NRW gesetzlich festgelegten Feiertagen Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: Annahmeschluss ist das Ende der Geschäftszeit an der jeweiligen Niederlassung der Sparkasse Hamm SB-Geschäftsstelle: Annahmeschluss ist 08:00 Uhr SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 15:00 Uhr Datenfernübertragung: 15:00 Uhr Telefon-Banking: 15:00 Uhr 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 9

10 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Kirchfeldstr Düsseldorf Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn eingelegt werden. 10

11 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, incl. Service mit SRZ 11

12 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank * Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister * Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro-Expresszahlung online beleghafte Überweisung 8 Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose Überweisung 9 per Dauerauftrag per Eilüberweisung 12,00 12,00 0,35 0,15 0,00 12,00 0,35 0,15 0,00 12,00 Bei Swift- Zahlungen 1,5 mind. 15,00 EUR Bei Swift- Zahlungen 1,5 mind. 15,00 EUR Bei Swift- Zahlungen 1,5 mind. 15,00 EUR Keine Abwicklung möglich Bei Swift- Zahlungen 1,5 mind. 15,00 EUR + 10,00 EUR je Überweisung per Zahlschein* (*Annahme nur bis max ,00 EUR) Eigene 7,00 EUR Fremde KI 10,00 EUR Keine Abwicklung möglich Keine Abwicklung möglich * seit nur noch per Eilüberweisung Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 8 9 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 12

13 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) 0 1,5 vom Überweisungsbetrag, mind. 15,00 EUR zzgl. ¼, mind. 1,00 EUR Courtage 1 wie 0 zzgl. pauschal 25,00 EUR Fremdkosten Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Preis in EUR d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach -,-- - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker -,-- Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe -,-- - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern -,-- Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe -,-- - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern -,-- Dauerauftrag: Einrichtung (auf Kundenwunsch) 0,35 Änderung (auf Kundenwunsch) 0,35 Aussetzung (auf Kundenwunsch) 0,35 Rückruf* 3,00 *(auf Veranlassung des Kunden; sowie durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und soweit nicht der Kunde einen geringeren Schaden/Aufwand nachweist.) Eilbedürftige Überweisung zur Barauszahlung bei einer Sparkasse/Landesbank 12,00* *bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 13

14 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (Target) Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (Target) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Entgelt in Euro 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 vgl. B bb vgl. B bb Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: vgl. B bb Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 14

15 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) - - Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) - - übrige Länder (sonstige Zahlungen) vgl. B bb vgl. B bb Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 10,00 EUR andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 15

16 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) 0 vgl. B bb 1 vgl. B bb Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach -,-- - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker -,-- Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe -,-- - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern -,-- Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe Fremdkosten zzgl. 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Fremdkosten zzgl. 10,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung (auf Kundenwunsch) 5, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 16

17 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro -,-- -,-- übrige Länder s. unten Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) -,-- Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) 0 1 mind. 11,00 EUR, max. 100,00 EUR zzgl. ¼ mind. 1,00 EUR Courtage 2 wie 0 Mind. Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) - entfallen per andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 17

18 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift Preis in EUR a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank 0,35 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,35 c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach -,-- - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker -,-- Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs -,-- 18

19 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank 0,35 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,35 c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung -,-- eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach -,-- - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker -,-- Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs -, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Monaco 0,35 Schweiz 0,35 b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach -,-- - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker -,-- Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs -,-- 19

20 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Monaco 0,35 Schweiz 0,35 b) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung -,-- eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift - bei Postversand Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach -,-- - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker -,-- Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs -, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-BASIS-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 14:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 14:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 14:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 14:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 20

21 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Preis in EUR Jahresgebühren 14 MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte 36,00 - Zusatzkarte 24,00 MasterCard Gold Karte - Hauptkarte 90,00 - Zusatzkarte 60,00 MasterCard Basis - Hauptkarte 30,00 - Jugendkarte (bis 18 Jahre) 18,00 MasterCard Business* - Hauptkarte 20,00 MasterCard Business Gold* - Hauptkarte 65,00 *als Picture Card einmalig 150,00 *mit Firmenlogo 0,00 MasterCard Platinum - Hauptkarte 240,00 - Zusatzkarte 120,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 15 Postversand Kreditkartenabrechnung bei MasterCard Business und MasterCard Business Gold Portokosten Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden* (pro Auszug) *(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und soweit der Kunde nicht einen geringeren Schaden/Aufwand nachweist) - bei Postversand -,-- - bei Einstellen in das elektronische Postfach -,-- Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) -,-- Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 16 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 16 1 % vom Umsatz 1 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 21

22 Preis in EUR 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) SparkassenCard (jährlich) 17 6,00 Sparkassen-Kundenkarte (jährlich) 17 3,00 Täglicher Verfügungsrahmen 18 SparkassenCard je nach Einsatz 19 : Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten 1.500,00 Abheben von Bargeld an nationalen/fremden 20 Geldautomaten 1.000,00 Abheben von Bargeld an internationalen/fremden 20 Geldautomaten 500,00 Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2.200,00 Aufladen der Geldkarte 200,00 max. Vorgangslimit je Überweisung an eigenen Überweisungsterminals* ,00 *Nutzung im Rahmen des Guthabens bzw. der eingeräumten Kreditlinie Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten 1.500,00 max. Vorgangslimit je Überweisung an eigenen Überweisungsterminals* 1.500,00 *Nutzung im Rahmen des Guthabens bzw. der eingeräumten Kreditlinie Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) 10,00 Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 21 -,-- - bei Zahlung in Fremdwährung 1 % des Verfügungsbetrages* - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1 % des Verfügungsbetrages* *mindestens 0,77 / *maximal 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,50 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 an electronic cash-terminals des Handels. die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind -,-- unentgeltlich Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 22

23 4.4 Barauszahlungen (Preise je Verfügung) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Debitkarte unentgeltlich unentgeltlich mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR mit unserer Visa Card entfällt 2 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Heimatsparkassenmodell am Schalter entfällt am Geldautomaten unentgeltlich bei ZD im EWR 22 die ein direktes Kundenentgelt 23 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro entfällt unentgeltlich - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro entfällt 5,00 EUR bei ZD im EWR 22, die kein direktes Kundenentgelt 24 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt 5,00 EUR bei ZD im EWR 22 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt 5,00 EUR bei ZD außerhalb des EWR 22 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland* 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR mind. 6,00 EUR** * Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. **Ausnahme: kostenfreier Karteneinsatz im Ausland für max. 12 Transaktionen pro Kalenderjahr mit MasterCard Gold bzw. MasterCard Platinum EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Die Höhe des direkten Kundenentgeltes vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 23

24 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR-Währung 25 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Preise je Auftrag Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter* *(Annahme nur von Beträgen unter 1.000,00 EUR und spezielle Empfänger) auf Konten bei uns 7,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 10,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Preise je Auftrag Bareinzahlung fremder Kunden* *(nur auf Konten der Sparkasse Hamm und Annahme nur von Beträgen unter 1.000,00 EUR) auf Konten bei uns 7,00 25 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 24

25 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. -,-- Bereitstellung eines TAN-Generators 10,00 Bereitstellung von smstan/pushtan - monatlich -,-- - je smstan* 0,10 - je pushtan* 0,05 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift nur Fremdkosten Bereitstellung einer HBCI-Chipkarte (jährlich) 6,00 -,-- Kontowecker Einrichtung/Änderung/Löschung -,-- Kontowecker Benachrichtigungen o je sms-nachricht* 0,10 o je Push-Nachricht* 0,05 o je -Nachricht -,-- *im KomfortKonto sind monatlich je fünf Freiposten enthalten 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS (Neuverträge nur EBICS) Einrichtung: Kunden ID -,-- Einrichtung: zusätzliche Kunden ID -,- Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV -,-- Einrichtung: Teilnehmer ID -,-- Einrichtung/Änderung: Teilnehmer ID beim Einsatz von Fremdsoftware 5,95 Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment -,-- Einrichtung / Änderungen von Auftragstypen -,-- Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 26 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. -,-- Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro bereit gestelltem Umsatz (FTAM bzw. EBICS) 0,05 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern - pro bereit gestellter Datei -,-- - pro bereit gestelltem Umsatz 0,05 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren z. B. für die DATEV mtl. -,-- - pro bereit gestelltem Umsatz 0,05 26 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich Erstellt und übermittelt. 25

26 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Preis in EUR Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 ) - je Sammelbuchung -,-- - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 28 ) - je Sammelbuchung -,-- - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 ) - je Sammelbuchung -,-- - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 28 ) - je Sammelbuchung -,-- - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 ) - je Sammelbuchung -,-- - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 28 ) - je Sammelbuchung -,-- - je Einzelauftrag 0, EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 26

27 Preis in EUR Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei -,-- - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei -,-- - zzgl. je Posten (wird nur erhoben, sofern die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden 0,15 erfolgen) - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 29 ) - je Sammelbuchung -,-- - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 30 ) - je Sammelbuchung -,-- - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 29 ) - je Sammelbuchung -,-- - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 30 ) - je Sammelbuchung -,-- - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 29 ) - je Sammelbuchung -,-- - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 30 ) - je Sammelbuchung -,-- - je Einzelauftrag 0,15 Eilüberweisungen - mittels EBICS als EUE-/DTE-/CCU-Auftrag - pro Datei -,-- - pro Posten (wird nur erhoben, sofern die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden 4,00 erfolgen) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 27

28 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Seite Analysen veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung (je Scheck) 0,35 Scheckeinzug (Inland) (je Scheck) 0,35 Scheckvordrucke -,-- Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch nur Berechnung der Portokosten Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre* 5,00 *(auf Kundenveranlassung und soweit der Kunde keinen geringeren Schaden/Aufwand nachweist) Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 150,00 Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 1 d. Schecksumme mind. 20,00 max. 50,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag* - andere Kreditinstitute Buchungstag* + 1 Tag - Eingang vorbehalten *Buchungstag ist grundsätzlich der Arbeitstag nach Einreichung - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 31 per Scheck 1,5, mind. 15,00 per Barscheck in EUR 1,5, mind. 15,00 in Fremdwährung 1,5, mind. 15,00* *zzgl. Courtage ¼, mind. 1,00 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 31 per Scheck - in EUR 1,5, mind. 15,00 - in Fremdwährung 1,5, mind. 15,00* *zzgl. Courtage ¼, mind. 1,00 31 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 28

29 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Seite Analysen veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. 29

30 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Kirchfeldstr Düsseldorf Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn eingelegt werden. 30

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