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1 Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 1 von 32

2 I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1.1 Preismodelle für Privatkonten (Eröffnungen ab ) Definition: Beleglos: per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ), Überweisung per Dauerauftrag Beleghaft: per Vordruck Abrechnung: Bei allen Preismodellen für Privatgirokonten werden die Preise monatlich belastet. Die Zinsen werden vierteljährlich belastet bzw. gutgeschrieben. Zinslimit: Die Buchung von Sollzinsen bei allen Preismodellen für Privatgirokonten erfolgt erst, wenn ein Bagatellbetrag von 0,50 (pro Quartal) überschritten wurde. Preise für: GiroPrivat GiroDirekt GiroFlex 1 Bürgerkonto/ Basiskonto BürgerkontoDirekt/ BasiskontoDirekt Fremdwährungskonten Pauschalpreis pro Monat 6,95 0,00 ** 0,00 6,95 0,00 ** 5,00 Leistungsumfang Pauschalpreis SparkassenCard**** Sparkassen-Kundenkarten SEPA-Daueraufträge einrichten und ändern * * MasterCard Standard ***** MasterCard Basis ohne Versicherung *** * online ** Bei mtl. Geldeingang ab 1.250,00, sonst 3,95 im Monat und bei Nutzung des elektronischen Postfachs *** Bis zum vollendeten 18.Lebensjahr, danach gilt der unter Pkt. 4.1 angegebene Preis. Die weiteren Leistungen und Preise unseres Kartenangebots entnehmen Sie bitte der Ziffer 4 auf Seite 19 ff. **** Inklusive Partnerkarte ***** ab 18 Jahre und Bonität vorausgesetzt inklusive nicht enthalten 1 Für Minderjährige, Schüler, Auszubildende, Studenten, Bundesfreiwilligendienst bis zum 27. Lebensjahr. Guthabenverzinsung: 0,2 % bis Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 2 von 32

3 Preise für: GiroPrivat GiroDirekt GiroFlex 1 Bürgerkonto/ Basiskonto BürgerkontoDirekt/ BasiskontoDirekt Fremdwährungskonten Preis pro Geschäftsvorfall im Zahlungsverkehr als: (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben.) Überweisung aus online- Banking s. Ziffer II, telefonisch beauftragte Überweisung + s. Ziffer II, 2,00 2,00 SB-Banking beleghafte Überweisung (SEPA-Überweisung) + Scheckeinreichung s. Ziffer II, 2,00 2,00 Überweisungsgutschrift (SEPA-Überweisung) s. Ziffer II, Lastschrifteinlösung Scheckeinlösung Inland s. Ziffer III, 2. Barein-/auszahlung am Schalter 2,00 2 2,00 2 Kontoauszug Kontoauszüge am SB-Kontoauszugsdrucker (KAD) 2,00 2,00 Elektronischer Kontoauszug Monatsauszug (inkl. Zwangsauszug nach 60 Tagen) über alle Versandwege Sonstige Kontoauszüge per Postversand (ausgenommen Nacherstellung) Kontowecker 3 Einrichtung und Änderung von bis zu 20 Kontoweckern + Porto + Porto + Porto + Porto + Porto 0,25 2,00 0,00 0,25 2,00 0,00 + Porto + Porto + Porto + Porto + Porto Löschung von Kontoweckern Benachrichtigung per Benachrichtigung per Push-Verfahren 4/5 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 Benachrichtigung per SMS 4/5 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 Die weiteren Leistungen und Preise entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Punkten. inklusive nicht enthalten 1 Für Minderjährige, Schüler, Auszubildende, Studenten, Bundesfreiwilligendienst bis zum 27. Lebensjahr Guthabenverzinsung: 0,2 % bis Barauszahlungen über sind preisfrei. 3 Maßgeblich für den Preis ist das Abrechnungskonto, das bei der Einrichtung des Kontoweckers angegeben wird. 4 Pro Nachricht 5 Für Dispowecker kostenlos Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 3 von 32

4 1.2 Preismodelle für Geschäftsgirokonten Den Leistungsumfang Pauschalpreis entnehmen Sie bitte dem bei Kontoeröffnung ausgehändigten Informationsblatt Anlage zum PLV Teil B, I. Persönliche Konten. Die weiteren Leistungen und Preise entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Punkten. 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden per SB- Auszugsdrucker oder in elektronischer Form s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden (pro Vorgang) als - Tagesauszug (nur Postversand möglich) s. Ziffer I, 1.1 und Wochenauszug (nur Postversand möglich) s. Ziffer I, 1.1 und Monatsauszug (nur Postversand möglich) s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden (zusätzlich über das Vereinbarte hinausgehend) (Duplikatsauszug pro Vorgang) als - Tagesauszug (nur Postversand möglich) s. Ziffer I, 1.1 und Wochenauszug (nur Postversand möglich) s. Ziffer I, 1.1 und Monatsauszug (nur Postversand möglich) s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 60 Tagen s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Nacherstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs/ Rechnungsabschlusses auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Sofern noch im EDV-Kernbankensystem vorgehalten: - pro Vorgang 1,00 - bei Postversand 1,00 + Porto - per SB-Auszugsdrucker 1,00 Sofern über Archiv-Rückvergrößerung einzuholen: - pro Vorgang 1,00 je Seite, mind. 5,00 - Anforderung online durch Kunden und Bereitstellung im e-postfach 0,00 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen (dies sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels Karte oder eines ähnlichen Instruments). Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 4 von 32

5 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Anstalt des öffentlichen Rechts Sendlinger-Tor-Platz München 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht München, HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - dem 1. Januar (Neujahr), - dem 6. Januar (Heilige Drei Könige) - dem Faschingsdienstag - dem Karfreitag, - dem Ostermontag, - dem 1. Mai (Tag der Arbeit), - Christi Himmelfahrt, - dem Pfingstmontag - Fronleichnam - dem 15. August (Mariä Himmelfahrt) - dem 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) - dem 1. November (Allerheiligen) - dem 25. Dezember (Erster Weihnachtstag) - dem 26. Dezember (Zweiter Weihnachtstag) 1) Änderungen der allgemeinen Information zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 5 von 32

6 Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Eilzahlungen Online-Banking / Telefon-Banking / SB-Terminal Elektronische Zahlungsaufträge m. elekt. Freigabe (SEPA-Zahlungen nicht AZV) Beleghafte Aufträge / Zahlungsaufträge mit Begleitzettel (DSRZ) Elektronisch eingereichte AZV-Aufträge in Währung oder Euro an EU-EWR-Staaten sowie Drittstaaten (nicht SEPA) 15:30 Uhr 15:30 Uhr 15:30 Uhr Geschäftsende 12:00 Uhr 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute des Sparkassen-Finanzgruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach Bonn eingelegt werden. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 6 von 32

7 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 2) Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer (B) II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Geschäftsvorfall (Definition s. Ziffer I.1.1 und 1.2) Beleghafter Geschäftsvorfall (Definition s. Ziffer I.1.1 und 1.2) max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Geschäftsvorfall (Definition s. Ziffer I.1.1 und 1.2) max. 4 Geschäftstage Beleghafter Geschäftsvorfall max. 4 Geschäftstage (Definition s. Ziffer I.1.1 und 1.2) Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer (B) II c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 1) andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Kroatischer Kuna, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 7 von 32

8 Überweisungsart beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose Überweisung per Dauerauftrag per Eilüberweisung beleghaft / beleglos SEPA-Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse SEPA-Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 s. Ziffer I, 1.1 und ,00 / 15,00 s. Ziffer II s. Ziffer II s. Ziffer II s. Ziffer II Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 8 von 32

9 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Auflieferungsweg Entgeltregelung Entgelt Elektronisch 1) 0 Provisionssatz: 0,15 % mind. 7,50 / max. 500,00 Courtage: 0,025 % mind. 2,50 / max. 80,00 Elektronisch 1) 1 Provisionssatz: 0,15 % mind. 7,50 / max. 500,00 Courtage: 0,025 % mind. 2,50 / max. 80,00 Fremdkostenpauschale 3) : 20 Beleghaft 2) 0 Provisionssatz: 0,15 % mind.12,50 Courtage: 0,025 % mind. 2,50 Beleghaft 2) 1 Provisionssatz: 0,15 % mind. 12,50 Courtage: 0,025 % mind. 2,50 Fremdkostenpauschale 3) : 20 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. 1) Bei belegloser Auftragserteilung z.b. über S-Firm, Starmoney Business oder Internet Banking nach individueller Freischaltung 2) Bei beleghafter Auftragserteilung 3) Fremdkostenpauschale, bei Überweisungsbeträgen über ,00 können weitere Fremdentgelte nachbelastet werden Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 9 von 32

10 d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand Porto Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 10,00 10,00 zzgl. Fremdkosten Eilüberweisungen zur Barauszahlung (Ausgang) 20,00 zzgl. Fremdkosten Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 10 von 32

11 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 s. Ziffer II s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 s. Ziffer II s. Ziffer II Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen als der Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: s. Ziffer II Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 11 von 32

12 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 2 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 1) andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2) z. B. US-Dollar. 3) Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern). Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 12 von 32

13 bb) Höhe der Entgelte (bei Ausführung in Kontowährung) Auflieferungsweg Entgeltregelung Entgelt Elektronisch 1) 0 Provisionssatz: (inclusive Courtage) 0,15 % mind. 7,50 / max. 500,00 Elektronisch 1) 1 Provisionssatz: 0,15 % mind. 7,50 / max. 500,00 Fremdkostenpauschale 3) Elektronisch 1) 2 Die Entgelte gemäß Entgeltregelung 0 werden vom Überweisungsbetrag in Abzug gebracht 20 Beleghaft 2) 0 Provisionssatz: 0,15 % mind. 12,50 Beleghaft 2) 1 Provisionssatz: 0,15 % mind. 12,50 Fremdkostenpauschale 3) Beleghaft 2) 2 Die Entgelte gemäß Entgeltregelung 0 werden vom Überweisungsbetrag in Abzug gebracht 20 Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 10,00 Ausführung in einer anderen Währungen als Kontowährung Auflieferungsweg Entgeltregelung Entgelt Elektronisch 1) 0 Provisionssatz: 0,15 % mind. 7,50 / max. 500,00 Courtage: 0,025 % mind. 2,50 / max. 80,00 Elektronisch 1) 1 Provisionssatz: 0,15 % mind. 7,50 / max. 500,00 Courtage: 0,025 % mind. 2,50 / max. 80,00 Fremdkostenpauschale 3) 20 Elektronisch 1) 2 Die Entgelte gemäß Entgeltregelung 0 werden vom Überweisungsbetrag in Abzug gebracht Beleghaft 2) 0 Provisionssatz: 0,15 % mind. 12,50 Courtage: 0,025 % mind. 2,50 1) Bei belegloser Auftragserteilung z.b. über S-Firm, Starmoney Business oder Internet Banking nach individueller Freischaltung. 2) Bei beleghafter Auftragserteilung 3) Fremdkostenpauschale, bei Überweisungsbeträgen über ,00 können weitere Fremdentgelte nachbelastet werden. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 13 von 32

14 Beleghaft 2) 1 Provisionssatz: 0,15 % mind. 12,50 Courtage: 0,025 % mind. 2,50 Fremdkostenpauschale 3) 20 Beleghaft 2) 2 Die Entgelte gemäß Entgeltregelung 0 werden vom Überweisungsbetrag in Abzug gebracht Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den genannten Entgelten unter aa) erhoben. 2) Bei beleghafter Auftragserteilung 3) Fremdkostenpauschale, bei Überweisungsbeträgen über ,00 können weitere Fremdentgelte nachbelastet werden. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 14 von 32

15 cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand Porto Z1-Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung/ 10,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung (Ein- u. Ausgang) 25,00 zzgl. Fremdkosten Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 15 von 32

16 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet Absenderland/ Währung Alle Länder (bei Ausführung in Kontowährung) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (nur SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (nur SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro 0,1 % Bis 50,00 mind. 7,50 Bis ,00 mind. 10,00 Max. 125,00 Ab ,01 0,1 % max. 125,00 s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 10,00 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung lt. Auftrag Überweisungseingänge Entgelt 0 Bis 50 Provisionssatz: 0,1 % mind. 7,50 Courtage: 0,025 % mind. 2,50 0 Bis Provisionssatz: 0,1 % mind. 10,00 Courtage: 0,025 % mind. 2,50 0 Ab ,01 Provisionssatz: 0,1 % max. 125,00 Courtage: 0,025 % max. 30,00 Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 16 von 32

17 Entgeltregelung lt. Auftrag Überweisungseingänge Entgelt 2 1) Bis 50 Provisionssatz: 0,1 % mind. 7,50 Courtage: 0,025 % mind. 2,50 2 1) Bis Provisionssatz: 0,1 % mind. 10,00 Courtage: 0,025 % mind. 2,50 2 1) Ab ,01 Provisionssatz: 0,1 % / max. 125,00 Courtage: 0,025 % / max. 30,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den genannten Entgelten unter aa) erhoben. 1) Berechnungsgrundlage für das Entgelt bei Entgeltregelung 2 ist der tatsächlich bei der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg eingegangene Betrag Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 17 von 32

18 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 1 Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung (s. Ziffer I, 1.1 und 1.2) (Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand Porto - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker preisfrei Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 18 von 32

19 3.1.2 SEPA-Basislastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösungen aus Einreichungen von Entgelt in Euro (Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und dddddddautorisiert wurde.) wurdeddddd SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank s. Ziffer I 1.1 und 1.2 SEPA-Lastschrift bis Euro von einem anderen s. Ziffer I 1.1 und 1.2 Zahlungsdienstleister Inländische SEPA-Lastschrift über Euro s. Ziffer I 1.1 und 1.2 Grenzüberschreitende SEPA-Lastschrift über Euro s. Ziffer I 1.1 und 1.2 c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand Porto - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker preisfrei Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 19 von 32

20 3.1.3 SEPA-Firmenlastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösungen aus Einreichungen von Entgelt in Euro (Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und dddddddautorisiert wurde.) wurdeddddd SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank s. Ziffer I 1.1 und 1.2 SEPA-Lastschrift bis Euro von einem anderen s. Ziffer I 1.1 und 1.2 Zahlungsdienstleister Inländische SEPA-Lastschrift über Euro s. Ziffer I 1.1 und 1.2 Grenzüberschreitende SEPA-Lastschrift über Euro s. Ziffer I 1.1 und 1.2 c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand Porto - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker preisfrei Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung 10,00 Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 20 von 32

21 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basislastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösungen aus Einreichungen von Entgelt in Euro (Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und dddddddautorisiert wurde.) wurdeddddd Monaco s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 Schweiz s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 b) Sonstige Entgelte Lastschrifteinlösung (s. Ziffer I, 1.1 und 1.2) (Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand Porto - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker preisfrei Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung 10, SEPA-Firmenlastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösungen aus Einreichungen von Entgelt in Euro (Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und dddddddautorisiert wurde.) wurdeddddd Monaco s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 Schweiz s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 b) Sonstige Entgelte Lastschrifteinlösung (s. Ziffer I, 1.1 und 1.2) (Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.) Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines 5,00 SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand Porto - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker preisfrei Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung 10,00 Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 21 von 32

22 Preis in Euro 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften Einr SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): Bei Erst- und Einmallastschriften Bei Folgelastschriften Frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): Bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften Frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: Bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften Frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 22 von 32

23 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1. Kreditkarten (Kreditkartenabschluss ab ) Preise für: MasterCard Standard MasterCard Gold MasterCard Platinum MasterCard Basis ohne Versicherung Aufpreis bei MasterCard Basis mit Versicherung Jährlicher Kartenpreis im Preismodell Haupt-/Zusatzkarte jährlich im Voraus 18,00 60,00 276,00 24,00 6,00 entspricht monatlich 1,50 5,00 23,00 2,00 0,50 Preise für: Jährlicher Kartenpreis MasterCard Business Standard Hauptkarte 25,00 65,00 MasterCard Business Gold 1 Im Preismodell GiroFlex, Jugendgiro, Zukunftskonto bis zum vollendeten 18. Lebensjahr enthalten. 2 Im Preismodell GiroFlex, Jugendgiro, Zukunftskonto = 6,00 Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 23 von 32

24 Teilnahme an Miles & More - MasterCard Gold, MasterCard Business Gold p.a. 90,00 - MasterCard Platinum preisfrei Sperrmeldung auf Veranlassung und im Interesse des Kunden Zurverfügungstellung Ersatzkarte aufgrund Namensänderung preisfrei preisfrei Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund Kundenantrag, wenn keine Sperrung wegen Verlust oder Gefahr sonstig nicht autorisierter Verwendung vorausging und wenn das Erfordernis nach einer Ersatzkarte nicht von der Sparkasse zu vertreten ist 10,00 Nachträgliche PIN-Erstbestellung: - nur PIN-Brief 5,00 Einsatz der Karte im Ausland (Auslandseinsatzentgelt): - Zahlungsabrechnung in Euro preisfrei - Zahlungsabrechnung in Fremdwährung 1,75% v. Umsatz Zum Umrechnungskurs s. Ziffer II. 6. Barauszahlung s. Ziffer II. 4.4 Abrechnungen: - Übermittlung in vereinbarter Form preisfrei - Zweitschrifterstellung (durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5,00 - Rechnung in Papierform, Serviceauszug (Zwangsausspeicherung) bei KAD oder e-statement Porto - Rechnungsabschlüsse (Erstellung und Übermittlung) preisfrei Umrechnung von Kreditkartenumsätzen in fremder Währung: Werden mit der MasterCard/VISA Card Forderungen begründet, die auf fremde Währungen lauten, werden diese zu den Kursen abgerechnet, zu denen sie von der MasterCard International/VISA International in Euro umgerechnet worden sind. Werden Zahlungsvorgänge von MasterCard International/VISA International in fremder Währung belastet, so wird dem Karteninhaber der Euro-Betrag in Rechnung gestellt, der zur Beschaffung der Fremdwährung aufgewendet wurde. Diese Kurse werden im Internet unter veröffentlicht. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 24 von 32

25 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich) 1) : SparkassenCard für Geschäftsgirokonto (jährlich) 5,00 Kundenkarte preisfrei Abholung von Neu- u. Austauschkarte im Finanzcenter preisfrei Täglicher Verfügungsrahmen 2) SparkassenCard je nach Einsatz 3) : Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 4 Geldautomaten (Limit) 1.000,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und sunternehmen (Limit) 2.200,00 und Aufladen der Geldkarte (Limit) 200,00 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten (Limit) 1.000,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund Kundenantrag, wenn keine Sperrung wegen Verlust oder Gefahr sonstig nicht autorisierter Verwendung vorausging und wenn das Erfordernis nach einer Ersatzkarte nicht von der Sparkasse zu vertreten ist 10,00 Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und en - im EWR 5) preisfrei - bei Zahlung in Fremdwährung 1%, mind. 0,77, max. 3,83 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1%, mind. 0,77, max. 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 1) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 2) Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 3) Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 4) Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 5) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 25 von 32

26 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Ladeterminals und an unseren Geldautomaten preisfrei an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken preisfrei an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute 1,00 Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 26 von 32

27 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard s. Ziffer I 1.1 und 1.2 preisfrei mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken SparkassenCard entfällt preisfrei mit VISA Card entfällt mit inländischer MasterCard entfällt 4,40 1) Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/ Landesbankkunden mit fremder girocard-karte entfällt 4,40 mit VISA Card / ausländischer entfällt 1) MasterCard mit Maestro / inländischer MasterCard entfällt 4,40 1) Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kartenausgebenden Stelle. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 27 von 32

28 Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern mit SparkassenCard bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken bei inländischen fremden Zahlungsdienstleistern in Euro am Schalter entfällt entfällt am Geldautomaten preisfrei direktes Kundenentgelt des GA-Betreibers bei Zahlungsdienstleistern in EU und EWR in Euro, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt direktes Kundenentgelt des GA-Betreibers - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System bei Zahlungsdienstleistern im EWR in Euro, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den Zahlungs- Systemen EAPS, Maestro/Cirrus bei fremden Zahlungsdienstleistern im EWR im Maestro/Cirrus-System bei Zahlungsdienstleistern außerhalb des EWR in Fremdwährung im Maestro/Cirrus-System entfällt 2,50 entfällt 2,50 entfällt 2,50 entfällt 2,50 mit allen MasterCard s - im Inland 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 - im Ausland mit folgenden MasterCard s: MasterCard Standard, MasterCard x-tension MasterCard Gold, MasterCard Platinum 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 zzgl. Auslandseinsatzentgelt im Ausland (s. Ziffer II, 4.1) 3 % vom Umsatz preisfrei mind. 5,00 zzgl. Auslandseinsatzentgelt im Ausland (s. Ziffer II, 4.1) MasterCard Basis entfällt 0,00 Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 28 von 32

29 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR-Währung 1) als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung zu Gunsten Dritter (Zahlschein) kein Angebot Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 1) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 29 von 32

30 5. Online-Banking und Electronic-Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung von sms TAN preisfrei TAN-Generator chiptan comfort 9,90 HBCI-Chipkarte 10,00 1) 5.2 Electronic-Banking Zugangsverwaltung für ELKO (EBICS) Einrichtung: Kunden-ID 50,00 Einrichtung/Änderung: Teilnehmer-ID 10,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 2) Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 für ELKO mtl. 5,00 pro Kunden-ID Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 für DSRZ mtl. 5,00 pro Kontoinhaber (ausgenommen Kommunen) 5.3 Software und Wartung Software SFirm32 modulares Angebot Wartung SFirm32 Preis auf Nachfrage Preis auf Nachfrage 1) Preis beinhaltet 19 % MwSt. 2) Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 30 von 32

31 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card und wird auf der Seite im Internet veröffentlicht. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung (Inland) s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 Scheckeinzug s. Ziffer I, 1.1 und 1.2 Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 5,00 Bereitstellung eines bestätigten Bank-Schecks, ausgestellt durch die Sparkasse (gezogen auf die Deutsche Bundesbank) 35,00 1) Bereitstellung eines unbestätigten Bank-Schecks, ausgestellt durch die Sparkasse (gezogen auf die Bayerische Landesbank) 20,00 1) Wertstellung - Scheckeinreichungen (Eingang vorbehalten) - wenn zahlbar bei der Sparkasse Buchungstag (BT) - andere Kreditinstitute 1 Geschäftstag - zu Gunsten Privatgirokonten (GT) nach BT 1 Geschäftstag - zu Gunsten Geschäftsgirokonten (GT) nach BT - Scheckeinlösung Buchungstag (BT) 1) zzgl. anfallende Kurierkosten Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 31 von 32

32 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 1) inkl. Währungszahlungen und Zahlungen zu Gunsten Gebietsfremder im Inland; per Scheck 0,15% mind. 12,50 + ggf. Fremdwährungsdisposition 0,025% mind. 2,50 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 1) inkl. Währungszahlungen und Zahlungen aus Konten Gebietsfremder im Inland 0,15% mind. 15,00 + ggf. Fremdwährungsdisposition 0,025% mind. 2,50 + ggf. fremde Gebühr c) Zur Gutschrift nach Inkasso (n.e.) 0,30% mind. 40,00 + ggf. Porto bei erhöhten Kosten + ggf. Fremdwährungsdisposition 0,025% mind. 2,50 + ggf. fremde Gebühren d) Scheckrückgaben (Import, Export E.v.) 0,30% mind. 30,00 1) Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Stand: Seite 32 von 32

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