Mindestlohn. Sinn Unsinn?
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- Viktor Förstner
- vor 7 Jahren
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1 Mindestlohn Sinn Unsinn?
2 1. Fragen zur Mindestlohnthematik 2
3 1. 2. Zur Bedeutung des Lohns 3
4 4
5 Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger als einen zum Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben. Franklin D. Roosevelt ( ) 5
6 Werden durch den Arbeitslohn selbst die minimalsten Lebensansprüche nicht mehr gedeckt, dann hat die Arbeit als Erwerbsarbeit verstanden ja in der Tat keinen Sinn mehr, und schließlich hört selbst die Möglichkeit zu arbeiten auf, wenn man nicht mehr soviel verdient, wie notwendig ist, um die in der Arbeit verbrauchten Kräfte zu ersetzen und so die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. 6 Oswald von Nell Breuning SJ ( )
7 Es bleibt dennoch eine Forderung der natürlichen Gerechtigkeit bestehen, die nämlich, daß der Lohn nicht etwa so niedrig sei, daß er einem genügsamen, rechtschaffenen Arbeiter den Lebensunterhalt nicht abwirft. Diese schwerwiegende Forderung ist unabhängig von dem freien Willen der Vereinbarenden. Papst Leo XIII. ( ) 7
8 Den Nächsten mordet, wer ihm den Unterhalt nimmt. 8
9 Die [ ] Mindestgrenze des Werts der Arbeitskraft wird gebildet durch den Wert einer Warenmasse, ohne deren tägliche Zufuhr der Träger der Arbeitskraft, der Mensch, seinen Lebensprozeß nicht erneuern kann, also durch den Wert der physisch unentbehrlichen Lebensmittel. Karl Marx ( ) 9
10 1. Durch den Lohn der Arbeit Sicherung des Lebensunterhalts 1. Nur durch Arbeitslohn? 1. Auch den Lebensunterhalt der ganzen Familie? 10
11 1. 3.»Mindestlohn«Begriffsklärung 11
12 3.1»Mindestlohn«Begriffsklärung o Mindestlohn bezeichnet die Lohn- Untergrenze eines Arbeitsentgeltes, die nicht unterschritten werden soll/darf. o Umgangssprachlich wird»mindestlohn«oft mit einem»allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn«gleichgesetzt. 12
13 3.2»Mindestlohn«Begriffsklärung (1) Weitere Definitionen Gesetzlicher Mindestlohn: Als gesetzlicher Mindestlohn, wird die gesetzlich festgelegte Lohn-Untergrenze eines Arbeitsentgeltes bezeichnet, die nicht unterschritten werden darf. Branchenspezifische Mindestlöhne: Als branchenspezifischer Mindestlohn (eigentlich:»branchenspezifischer gesetzlicher Mindestlohn«), wird die gesetzlich festgelegte Lohn-Untergrenze eines Arbeitsentgeltes für eine bestimmte Branche bezeichnet, die nicht unterschritten werden darf. 13
14 14
15 3.2»Mindestlohn«Begriffsklärung (2) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn: Als allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn wird die gesetzlich festgelegte Lohn-Untergrenze eines Arbeitsentgeltes für ein Gebiet (z. B. für das gesamte Bundesgebiet) bezeichnet, die nicht unterschritten werden darf. Dieser Mindestlohn gilt»allgemein«und nicht nur für bestimmte Branchen. 15
16 1. 4. Positionierungen 16
17 4.1 Positionierungen (1) o Parteien des 16. Deutschen Bundestags 17
18 4.1 Positionierungen (2) opositionierung zu einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn: Nein 7,50 10 Nein Nein 4,50 7,50 18
19 4.1 Positionierungen (3) opositionierung zu einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (erweitert): Nein Nein 7,50 8,50? 7,50 8,50 10 Nein Ja, aber regional 7,50 9,20 Nein Nein 4,50 7,50 19
20 4.1 Positionierungen (4) opositionierung zu einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (erweitert 2): Keine Positionierung: unterschiedliche Stimmen Eher Ja, aber keine konkrete Höhe gefordert, mit Einschränkungen Ja, aber keine konkrete Höhe gefordert 20
21 NEIN 4.2 Positionierungen (5) opositionierung zu branchenspezifischen gesetzlichen Mindestlöhnen: JA 21
22 1. 5. Argumentation 22
23 5.1 Argumentation zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn: CONTRA
24 ocontra: 5.1 Argumentation (1) Verstoß gegen die Soziale Marktwirtschaft Eingriff in die Tarifautonomie Relativierung von Gewerkschaften Es besteht schon jetzt die Möglichkeit, zu niedrige Löhne als sittenwidrig zu ahnden Forderung von 7,50 unrealistisch da über 650 Tarifverträge Löhne unter 6 vorsehen 24
25 ocontra: 5.1 Argumentation (2) Schwächung der Kaufkraft Ökonomisch sinnlos (Wirtschaftsforschungsinstitute werden zitiert) Bzw. Anstieg der Arbeitslosigkeit Belastung für kleinere Unternehmen Verlagerung von Arbeitsplätzen Anstieg der Schwarzarbeit 25
26 o Contra: Sozial ungerecht 5.1 Argumentation (3) Benachteiligung für geringqualifizierte Menschen Benachteiligung für Jugendliche o Forderung der FDP Mindesteinkommen durch Bürgergeld (662 ) 26
27 5.2 Argumentation zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn: PRO
28 5.2 Argumentation (1) o Pro: Sinkender Organisationsgrad der Gewerkschaften macht ein Eingreifen des Staates notwendig da keine ausgewogenen Verhandlungen möglich sind Mindestlohn als Ergänzung zur Tarifautonomie Mittel gegen die steigende Lohnarmut Eindämmung des Risikos der Altersarmut 28
29 5.2 Argumentation (2) o Pro: Ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit der wirtschaftlichen Vernunft des fairen Wettbewerbs der Würde der Arbeit kulturelle und politische Teilhabe 29
30 5.2 Argumentation (3) o Pro: Stärkung der Gleichberechtigung Besserstellung von Eltern und Frauen Abmilderung der Lohnunterschiede zwischen Ost und West Verweis auf EU-Länder (20 von 27 EU-Mitgliedsstaaten haben Regelungen für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn) mit Mindestlöhnen 30
31 31
32 Aktuell 8,50 32
33 5.2 Argumentation (3) o Pro: Stärkung der Kaufkraft Stärkung der Binnennachfrage Stärkung der Konjunktur Entstehen von ca Arbeitsplätzen Entlastung des Staatshaushalts 33
34 5.3 Argumentation zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn: PRO
35 5.3 Argumentation (1) opro: Arbeit = mehr als eine Ware Keine Reduktion auf rein wirtschaftliche Zusammenhänge Arbeit = zentrale Gelegenheit zur Teilhabe, Mitgestaltung und zur Entfaltung der Persönlichkeit Daher gerechte Löhne notwendig Mindestlohn als Familienlohn verbessert die Situation der Familien 35
36 5.3 Argumentation (2) opro: Kein ungebührlicher Eingriff in die Tarifautonomie Sondern Schutz der Arbeitnehmer Manche bestehende Tarifverträge können diese Schutzfunktion nicht wahrnehmen Schutzfunktion für Bereiche ohne Tarifverträge durch Mindestlohn Die vorhandene Möglichkeit Löhne als sittenwidrig zu ahnden reicht nicht aus Verbesserung er Entlohnung für Frauen und Menschen in Ostdeutschland 36
37 5.3 Argumentation (3) opro: Verweise zur Katholischen Soziallehre Gaudium et spes (GS 67) Laborem Exercens (LE 19) Rerum Novarum (RN 34) Verweis auf das Gesetzbuch der (lateinischen) Katholischen Kirche (CIC 1983) C CIC/
38 1. 6. Biblische Aspekte 38
39 6. Biblischer Aspekt (1) oanhaltspunkte für Fragen zum Lohn und zur Lohngerechtigkeit findet sich bereits in der Bibel (z. B. im AT Tobit 2 und im NT Mt 20,1b 15) obiblische Argumentationen sind jedoch primär nach INNEN gerichtet bedeutsam für Gläubige 39
40 6. Biblischer Aspekt (2) oeinige Herausforderungen im Umgang mit der Bibel im Zusammenhang mit sozialethischen Fragen: Christliche Sozialethik ist geprägt von einer jüdischen Sozialethik Zeitdifferenz Zeitbedingten Besonderheiten oder allgemeine verbindliche Gehalte (Prinzipien) Gefahr, dass nur einzelne Passagen zitiert werden Keine Systematisierung sondern oft Geschichten Grenzen der Interpretation und die Vielfalt möglicher Lesarten 40
41 6. Biblischer Aspekt (3) oauseinandersetzung mit der Bibel für eine innerchristliche Diskussion wichtig Fundamente des ethischen Handelns werden aufgezeigt Als Kompass bei der Meinungsbildung o Herausforderungen bei der Auslegung oschwierigkeiten bei der Diskussion mit Nichtchristen 41
42 Katholische Soziallehre Bibel 42
43 1. 7. Katholische Soziallehre 43
44 7. Katholische Soziallehre (1) o Ausdifferenzierung der Gesellschaft im 18. und 19. Jhdt. o Es gibt Bereiche in denen Religion keine Rolle spielt o Zunehmende Pluralität der Weltanschauungen Ziel: Bedeutsamkeit des christlichen Glaubens für die Gestaltung gesellschaftlicher Strukturen aufzuzeigen 44
45 7. Katholische Soziallehre (2) o Argumente der Christen müssen, um gesellschaftlich wirksam zu sein, vernünftig von allen nachvollziehbar sein Vernünftige Begründbarkeit von ethischen Grundaussagen o Erste Sozialenzyklika (Rerum Novarum) am 15. Mai 1891 (von Papst Leo XIII.) 45
46 7. Katholische Soziallehre (3) odie Argumentation der Katholischen Soziallehre will vor allem auch nach AUSSEN gerichtet sein für die gesamte Gesellschaft 46
47 1. 8. Die Sozialprinzipien und die Mindestlohnthematik 47
48 8. Sozialprinzipien (1) o Normative Orientierung für die Gestaltung des Sozialen in einer sich verändernden Gesellschaft o Ursprünglich 3 Sozialprinzipien Personalität Solidarität Subsidiarität 48
49 8. Sozialprinzipien (3) Personalität 49
50 Personalität 8. Sozialprinzipien (4) o = der Dreh- und Angelpunkt o Ein Mensch hat Menschenwürde o Ein Mensch ist als freies Wesen geschaffen o Ein Mensch ist einmalig, ein Individuum eine Person o Ein Mensch ist eingebettet in die Menschheitsfamilie o Ein Mensch darf nie Mittel zum Zweck sein 50
51 Personalität 8. Sozialprinzipien (5) o Arbeit = ein Privileg und Verpflichtung des Menschen (Individualität) & der Menschheit (Gesellschaft) o Arbeit erhält die Würde durch den Menschen o Arbeit ist für den Menschen existenziell o Arbeit = immer die Arbeit eines Menschen o (Arbeits-)Lohn = immer der Lohn eines Menschen 51
52 Personalität 8. Sozialprinzipien (6) o Die Bibel kennt keine qualitativen Unterschiede von Arbeiten o Jede Arbeit ist aufgrund des Menschen der sie verrichtet würdevoll o Die Personalität ist bei der Lohnfindung zu berücksichtigen o Hungerlöhne bei gelichzeitigen Millionen-Abfindungen widersprechen dem Personalitätsprinzip 52
53 8. Sozialprinzipien (7) Personalität Bibel: Schöpfungsbericht (Genesis 1,26ff) Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg (Mt 20,1b 15) Katholische Soziallehre: Sozialenzyklika: Laborem exercens (1981, Papst Johannes Paul II.) Gaudium et spes (GS 67), 53 (1965 Pastoralkonstitution II. Vat. Konz.)
54 8. Sozialprinzipien (7) Personalität: als Ausrichtungsprinzip Der Mensch 54
55 8. Sozialprinzipien (8) Personalität Bibel: Schöpfungsbericht (Genesis 1,26ff) Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg (Mt 20,1b 15) Katholische Soziallehre: Sozialenzyklika: Laborem exercens (1981, Papst Johannes Paul II.) Gaudium et spes (GS 67), 55 (1965 Pastoralkonstitution II. Vat. Konz.)
56 8. Sozialprinzipien (13) Subsidiarität 56
57 Subsidiarität 8. Sozialprinzipien (14) o Jeder Mensch versucht das ihm Mögliche zu tun Eigenverantwortlichkeit Recht und Pflicht o Reichen die eigenen Möglichkeiten nicht aus erst dann wird von höherer Ebene mit Hilfen eingegriffen 57
58 Subsidiarität 8. Sozialprinzipien (15) o Jeder Mensch ist grundsätzlich dazu aufgefordert durch Arbeit seinen Lebensbedarf zu decken o Ist dies nicht, oder nicht ausreichen möglich, muss ihm nach dem Subsidiaritätsprinzip geholfen werden z. B. durch Strukturänderungen, Sozialtransfers, Weiterbildungen 58
59 8. Sozialprinzipien (16) Subsidiarität o Tarifautonomie: Lohnverhandlungen mit dem Arbeitgeber Lohnverhandlungen auf der Ebene der Tarifparteien (Tarifautonomie) Eingreiffen auf staatlicher Ebene 59
60 8. Sozialprinzipien (17) Subsidiarität Bibel: Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg (Mt 20,1b 15) Hausstand durch die Arbeit der Hände (Sprichwörter 24,27) Katholische Soziallehre: Sozialenzyklika: Quadragesimo anno (1931 Papst Pius XI., QA 79) Veröffentlichungen von Oswald von Nell-Breuning SJ 60
61 61
62 Bakk. phil. Roland Preußl Bischof-Wittmann-Straße Regensburg Telefon: 0941 / Roland.preussl@gmx.de 62
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