Strukturqualität für Ärzte nach 4

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1 bei bestehender KHK nach 137f SGB V auf der Grlage des 73a SGB V Strukturqualität für Ärzte nach 4 Strukturvoraussetzungen kardiologisch qualifizierter Versorgungssektor Teilnahmeberechtigt für die kardiologisch qualifizierte Versorgung der zweiten Versorgungsstufe sind die Leistungserbringer, die persönlich durch angestellte Ärzte folgende Strukturvoraussetzungen erfüllen: a) nicht invasiv tätige Leistungserbringer Fachliche organisatorische spezialisierte qualifizierte Einrichtung konventionelle Kardiologie 1, 2 (auch für angestellte Ärzte nachzuweisen) - Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Kardiologie - Facharzt für Innere Medizin mit Genehmigung zur Durchführung kardiologischer Leistungen nach Anlage I Nr. 4, Nr. 21 der Ultraschallvereinbarung - Facharzt für Innere Medizin eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer Klinik für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie innerhalb der letzten 10 Jahre - qualifiziertes medizinisches Personal (z.b. Notfall-Schulung) - Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung 3 Information durch das Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme 3 - Zusammenarbeit mit Haus- Fachärzten in der Region - Zusammenarbeit mit einer zur Durchführung einer Koronarangiografie interventionellen Therapie - Zusammenarbeit mit kardiologisch qualifizierten Krankenhäusern inkl. einem Zentrum für Herzchirurgie - Zusammenarbeit mit einer / Schwerpunktpraxis für Nuklearmedizin - Zusammenarbeit / Kenntnisse über Koronarsportgruppen in der Region - mindestens einmal jährliche Teilnahme an KHK-spezifischen zertifizierten Fortbildungen Mindestdauer der Fortbildungen vier Sten / Jahr - mindestens einmal pro Quartal Teilnahme an KHK-spezifischen strukturierten Qualitätszirkeln mit Haus- Fachärzten in der Region, Mindestdauer der Teilnahme an QZ acht Sten / Jahr 1

2 bei bestehender KHK nach 137f SGB V auf der Grlage des 73a SGB V Apparative Ausstattung der spezialisierten konventionelle Kardiologie Mindest-Anforderungen der diagnostischen therapeutischen Verfahren im Rahmen des Fachgebietes in der Vertragsarztpraxis / qualifizierten Einrichtung: - farbkodierte Dopplerechokardiographie, Stressechokardiographie 1, 4 - Ruhe-EKG, Belastungs-EKG 2, Langzeit-EKG - 24 Sten-Blutdruckmessung - Möglichkeit zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers 6 / eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators ggf. per Auftragsleistung - Sofern die Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers in Eigenleistung erbracht wird, sind zusätzlich erforderlich: - Nachweis der Befähigung für die Ausführung Abrechnung von Leistungen der Herzschrittmacherkontrolle (Nummer des EBM) gegenüber der KV - Abrechnungserlaubnis der KV 2

3 bei bestehender KHK nach 137f SGB V auf der Grlage des 73a SGB V b) invasiv tätige Leistungserbringer Zur Durchführung einer Koronarangiografie interventionellen Therapie spezialisierte 1, 2 (auch für angestellte Ärzte nachzuweisen) - Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Kardiologie - qualifiziertes medizinisches Personal (z.b. Notfallschulung) - Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung 3 Information durch das Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme 3 - Zusammenarbeit mit Haus- Fachärzten in der Region - Fachliche, organisatorische apparative gemäß den Vereinbarungen zur invasiven Kardiologie 135 Abs. 2 SGB V. 5 (Nachweis gegenüber der KV) - Beachtung der Indikationen zur Durchführung einer Koronarangiografie/interventionellen operativen Koronarrevaskularisation gemäß evidenzbasierten Leitlinien (Anlage 5 Ziffer der DMP-A-RL), - Zusammenarbeit mit kardiologisch qualifizierten Krankenhäusern inkl. einem Zentrum für Herzchirurgie - Zusammenarbeit mit einer für Nuklearmedizin - Zusammenarbeit / Kenntnisse über Koronarsportgruppen in der Region - mindestens einmal jährliche Teilnahme an KHK-spezifischen zertifizierten Fortbildungen Mindestdauer der Fortbildungen vier Sten / Jahr - mindestens einmal pro Quartal Teilnahme an KHK-spezifischen strukturierten Qualitätszirkeln mit Haus- Fachärzten in der Region, Mindestdauer der Teilnahme an QZ acht Sten / Jahr 3

4 bei bestehender KHK nach 137f SGB V auf der Grlage des 73a SGB V - Apparative Ausstattung der spezialisierten - Apparative Voraussetzung spezialisierte qualifizierte Einrichtung konventionelle Kardiologie (s. Ziffer 2a) - Organisatorische gemäß den Vereinbarungen zur invasiven Kardiologie 135 Abs. 2 SGB V 5 - Möglichkeit zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers 6 / eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators ggf. per Auftragsleistung - Sofern die Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers in Eigenleistung erbracht wird, sind zusätzlich erforderlich: - Nachweis der Befähigung für die Ausführung Abrechnung von Leistungen der Herzschrittmacherkontrolle (Nummer des EBM) gegenüber der KV - Abrechnungserlaubnis der KV 4

5 bei bestehender KHK nach 137f SGB V auf der Grlage des 73a SGB V 1 Es gelten die der Qualitätsleitlinien in der Echokardiographie von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie. Qualitätsleitlinien in der Echokardiographie, herausgegeben vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Herz- Kreislaufforschung Z. Kardiol 86: (1997). Diese darf jedoch nur bei der apparativen Ausstattung verwendet werden. 2 Es gelten die der Leitliien zur Ergometrie von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie. (Leitlinien zur Ergometrie, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Herz- Kreislaufforschung, bearbeitet im Auftrag der Kommission für Klinische Kardiologie von H. J. Trappe H. Löllgen: Z. Kardiol. 89 (2000), ) 3 Informationsvoraussetzungen Das Informationsmaterial informiert insbesondere über folgende Inhalte: DMP-Charakteristika Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Koronare Herzkrankheit Ziele des DMP KHK Teilnahmevoraussetzungen für Leistungserbringer Aufgaben der teilnehmenden Leistungserbringer, u.a. Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors Kooperation der Versorgungsebenen, u.a. Informationen über Indikationen zur Überweisung zum kardiologisch jeweils qualifizierten Facharzt / zur spezialisierten Einrichtung Teilnahmevoraussetzungen für Patienten Einschreibung Dokumentation Qualitätssicherung 4 Die Stressechokardiographie kann auch als Auftragsleistung bezogen werden. 5 Die Qualitätsanforderungen zur Koronarangiografie gemäß den Vereinbarungen zur invasiven Kardiologie 135 Abs. 2 SGB V gelten auch im stationären Sektor. Analog zu 9 Abs. 1 2 Zeugnisse Kolloquien sind die Nachweise der fachlichen Befähigung sowie die Überprüfung der vorgelegten Zeugnisse Bescheinigungen gemäß 9 Abs. 3 der KV vorzulegen. Ebenfalls obliegt die Überprüfung der Organisatorischen gemäß 5 die Überprüfung der apparativen gemäß 6 der KV. 6 Gemäß Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacherkontrolle) vom

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