Fachärztereport 2015

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1 Fachärztereport 2015 Fachärztliche Versorgung in Hessen Psychotherapeuten Daten Fakten Ausblicke 1

2 IMPRESSUM Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Hessen Georg-Voigt-Str Frankfurt Redaktion Matthias Brittner (Teamleiter Neue Versorgungsformen) Judith Nüdling (Team Neue Versorgungsformen) Analyse und Kartografie Kassenärztliche Vereinigung Hessen Datenbasis Berechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, soweit nicht anders angegeben Kartengrundlage 2015, Lutum + Tappert 2

3 INHALTSVERZEICHNIS I. Einleitung a. Megatrends im Gesundheitswesen b. Unterstützungsleistungen II. Die neue Bedarfsplanung ein Überblick III. Wohnortnahe fachärztliche Versorgung für die Fachgruppe der Psychotherapeuten a. Definition der Arztgruppen b. Versorgungsgrad c. Anzahl und räumliche Verteilung der Arztsitze d. Altersstruktur der Ärzteschaft e. Patientenströme Mitversorgungseffekte f. Erreichbarkeit von Arztpraxen g. Szenario 2020 IV. Zur Datenerhebung 3

4 I. EINLEITUNG a. Megatrends im Gesundheitswesen Das 21. Jahrhundert bringt viele Veränderungen mit sich: so zum Beispiel die höheren Lebenserwartungen, welche gewisse Nebeneffekte mit sich bringen. Bis 2020 geht man davon aus, dass jeder zehnte Mensch der Weltbevölkerung 65 Jahre alt oder älter sein wird. Diese menschliche Alterung bringt eine Zahl von altersbezogenen sowie chronischen Erkrankungen wie Krebs oder Alzheimer mit sich, wofür innovative Ideen, Forschung und neue Technologien gefragt sind. Auch der Ärztemangel bzw. Mangel an Psychotherapeuten wirkt sich auf die ambulante Versorgung aus: die Ärzte und Psychotherapeuten 1 vor allem aber Hausärzte fehlen auf dem Land und Patienten müssen für einen Praxisbesuch immer weitere Wege und lange Wartezeiten auf sich nehmen. Für die Praxisinhaber wird es immer schwieriger, eine Nachfolge zu finden. Folgende Aspekte müssen beim Thema Wiederbesetzung von Arztpraxen berücksichtigt werden: Die Rahmenbedingungen für Ärzte und Psychotherapeuten verschlechtern sich zunehmend. Manchen Regionen mangelt es an Attraktivität. Einzelpraxen, welche zur Übernahme angeboten werden, sind nicht attraktiv genug Kooperationsmöglichkeiten werden angestrebt. Das Werteverständnis hat sich gewandelt, die sogenannte Work-Life-Balance spielt für Ärzte und Psychotherapeuten eine größere Rolle. Die ärztliche und psychotherapeutische Berufsausübung wird immer mehr von Frauen wahrgenommen. Diese wünschen sich mehr Teilzeitangebote und bessere Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder. Wirtschaftliche Risiken sind aufgrund ständiger Änderungen der Honorarsystematik noch unkalkulierbarer geworden. Partnerärzte: Anstellung von Ärzten auch in Teilzeit Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) wurden in 2006 die rechtlichen Rahmenbedingungen modifiziert, unter denen Vertragsärzte in Deutschland tätig werden dürfen. Damit wird die vertragsärztliche Berufsausübung effizienter und wettbewerbsfähiger gemacht und Versorgungsengpässen in der ambulanten medizinischen Versorgung kann entgegengewirkt werden. Diese Änderungen erleichtern somit zum Beispiel die Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten und Psychotherapeuten Ärzte und Psychotherapeuten können seitdem in nicht gesperrten Planungsbereichen vom Praxisinhaber ohne die sonst üblichen Leistungsbeschränkungen angestellt werden. Die Anstellung muss 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht. 4

5 hierbei vom Zulassungsausschuss genehmigt werden und der Arbeitszeitumfang des angestellten Arztes oder Psychotherapeuten wird auf den Versorgungsgrad angerechnet. Auch Teilzulassungen sind hierbei möglich: die Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeutentätigkeit kann zum Beispiel auf die Hälfte der Zeit beschränkt werden. Bei den Partnerärzten handelt es sich um Ärzte bzw. Psychotherapeuten, welche mit anderen Ärzten/Psychotherapeuten in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten. Ein Partnerarzt kann sich auch in einem gesperrten Planungsbereich niederlassen, wenn der Partner bereits eine Zulassung besitzt. Zusammen dürfen jedoch nicht mehr Leistungen erbracht werden, als es der bereits zugelassene Kollege bisher getan hat. Im Jahr 2013 konnte deutschlandweit eine Gesamtzahl von Ärzten und Psychotherapeuten aufgewiesen werden dies ist eine 16%-ige Steigung im Vergleich zum Jahr Mit folgender Tabelle wird die Entwicklung der Partnerärzte/Psychotherapeuten und angestellten Ärzte/Psychotherapeuten sowie der Gesamtzahl aller Ärzte und Psychotherapeuten in den Jahren 2000 bis 2013 tabellarisch dargestellt. Jahr Partnerärzte angestellte Ärzte Gesamt Quelle: Bundesarztregister der KBV / eigene Darstellung (Stand: ) Anhand der grafischen Darstellung ist ersichtlich, dass die Zahl der angestellten Ärzte und Psychotherapeuten jährlich steigt: allein vom Jahr 2012 bis 2013 hat sich die Anzahl der angestellten Ärzte und Psychotherapeuten mehr als verdoppelt und es konnten angestellte Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland gelistet werden Partnerärzte angestellte Ärzte Quelle: Bundesarztregister der KBV / eigene Darstellung (Stand: ) 5

6 Der Trend geht immer mehr hin zu Kooperationsformen und die Tätigkeiten in klassischen Einzelpraxen nehmen ab. Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren gewinnen immer mehr an Bedeutung. Ärzte und Psychotherapeuten in Gemeinschaftspraxen Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beobachtet seit 2006 jährlich die Entwicklung der Medizinischen Versorgungszentren, da die Tendenz der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten immer mehr in Richtung Gemeinschaftspraxis, in welcher sich mehrere Ärzte und Psychotherapeuten zusammenschließen, geht. Dieser Zusammenschluss ermöglicht eine gemeinschaftliche Nutzung der Praxisräume und -einrichtung sowie die gemeinsame Beschäftigung von Personal. Dabei firmieren sich Medizinischen Versorgungszentren nahezu ausschließlich in Form der GmbH beziehungsweise GbR. Ende 2013 wurden deutschlandweit mehr als Zulassungen von Medizinischen Versorgungszentren gemeldet, in denen insgesamt knapp tätige Ärzte und Psychotherapeuten beschäftigt und angestellt sind. Hierbei ist besonders auffällig, dass knapp 90% der tätigen Ärzte und Psychotherapeuten in einem Anstellungsverhältnis sind und die Durchschnittsgröße einer Einrichtung bei 6,4 Ärzten/Psychotherapeuten liegt. Medizinische Versorgungszentren werden sowohl in ländlichen Gebieten (14,9%) als auch im Ober-/Mittelzentrum (38,3%) gegründet. Den Großteil stellen hierbei jedoch die Gründungen in den Kernstädten dar (46,8%). Bei der Verteilung der Fachgruppen sind die Hausärzte und fachärztlichen Internisten die am häufigsten vertretenen Arztgruppen: Quelle: Daten der KV Hamburg, zitiert nach KBV (Stand ) 6

7 b. Unterstützungsleistungen Hessischer Gesundheitspakt 2.0 Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hatte für die Jahre 2012 bis 2014 gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, den Krankenkassen und weiteren Akteuren des hessischen Gesundheitswesens einen Hessenpakt geschlossen, um mittel- bis langfristigen Versorgungsengpässen Versorgungsstrukturen im ärztlichen Bereich entgegenwirken zu können. In Zukunft wird es weiterhin wichtig sein, Versorgungsstrukturen einerseits zu erhalten und andererseits weiter auszubauen. Aufgrund der alternden Gesellschaft ist es von Bedeutung, sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen zu entwickeln und hierbei die Schnittstelle zwischen Medizin und Pflege zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wurde am 23. März 2015 in Wiesbaden der Hessische Pakt 2.0 ratifiziert. Der Kreis der Beteiligten hat sich im Vergleich zum Hessischen Pakt deutlich erweitert und der Themenschwerpunkt liegt auf der Bewältigung der Auswirkungen des demographischen Wandels auf das Gesundheitswesen und die Pflege. Folgende Themenkomplexe werden adressiert: Initiativen zur Stärkung von sektorenübergreifenden Kooperationen Initiativen zur Sicherung der ärztlichen und pharmazeutischen Versorgung Initiativen zur Entwicklung und zum Ausbau von ehealth- und telemedizinischen Strukturen in Hessen Pflege zukunftsfest gestalten Willkommens- und Anerkennungskultur gestalten - bessere gesundheitliche und pflegerische Versorgung von und durch Menschen mit Migrationshintergrund Zugang zum Gesundheits- und Pflegesystem für Menschen mit Behinderung Das Thema Stärkung der hausärztlichen und grundversorgenden fachärztlichen Versorgung in Gebieten mit einem regionalen Versorgungsbedarf ist auch Bestandteil des Hessischen Pakts 2.0. Ziel dieser Förderung war und ist es, Anreize zu setzen, damit sich mehr junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Tätigkeit auf dem Land entscheiden. In den Jahren 2012 bis 2014 konnten über die Ansiedlungsförderung des Hessischen Gesundheitspaktes ca. 50 Neuniederlassungen, Praxisübernahmen, Anstellungen und Zweigpraxen in ländlichen Räumen mit rund 1,55 Mio. Euro gefördert werden. Studien zeigen jedoch, dass die Entscheidung von Medizin-Studierenden sehr früh im Studium erfolgt. Daher haben die Pakt-Partner neue, ergänzende Fördermaßnahmen geschaffen, die nicht erst bei der Niederlassung, sondern schon während des Studiums Anreize setzen, sich für die ärztliche Tätigkeit in der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung zu entscheiden. Hierzu gehören die Förde- 7

8 rung von Famulaturen in Hausarztpraxen sowie des Wahlfaches Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr. Daneben sollen die Förderkriterien zur Ansiedlungsförderung mit dem Ziel überarbeitet werden, das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Zielgenauigkeit dieses Förderinstrumentes zu erhöhen. Da über das derzeitige Gesetzgebungsverfahren zu einem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Förderung geändert werden, wird es noch einige Monate dauern, bis diese neuen Bundesvorgaben in Kraft treten und im Land umgesetzt werden können. Voraussichtlich kann im Sommer 2015 mit der neuen Ansiedlungsförderung begonnen werden. Landesregierung fördert Regionale Gesundheitsnetze Die demografische Entwicklung und der Strukturwandel im Gesundheitswesen vollziehen sich in den hessischen Landkreisen und Städten nicht gleichmäßig, sondern regional und lokal differenziert. Aus diesem Grund sind Lösungen notwendig, die diese regionalen Entwicklungen der Demografie und Morbidität der Bevölkerung berücksichtigen. Mit der Förderung von regionalen Gesundheitsnetzen will die Hessische Landesregierung eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Gesundheitsversorgung ermöglichen. Deshalb wurden neun Modellregionen im Rahmen eines Wettbewerbs ermittelt, die mit verschiedenen Kooperationspartnern gemeinsame, sektorenübergreifende Konzepte für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in der Region entwickeln. Um Diskussionsprozesse in den Regionen über die Zukunft der gesundheitlichen Versorgung zu unterstützen und zu begleiten, wurde im Hessischen Ministerium für Sozial und Integration zudem eine Servicestelle Regionale Gesundheitsnetze eingerichtet. Bei konkreten Sachverhalten können demografische Rahmendaten und die Versorgungsanalysen zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird Unterstützung bei der Initiierung von regionalen Auswertungen, bei der Vermittlung von Kontakten zu den Entscheidungsträgern oder bei der Prüfung von Fördermöglichkeiten gegeben. Kassenärztliche Vereinigung Hessen hilft Als wichtiger Akteur des Gesundheitsmarktes stellt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen eine ausreichende, wohnortnahe und qualifizierte ärztliche Versorgung sicher. Dazu gehört auch die Bereitstellung der ärztlichen Bereitschaftsdienste, weshalb seit dem 01. Januar 2014 durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen schrittweise eine neue Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes erfolgte. Immer häufiger gab es gerade in ländlichen Gebieten Probleme, genügend Ärzte für die Patientenversorgung abends und an den Wochenenden zu finden. Zudem zeigten die Gespräche mit niederlassungsinteressierten Medizinern, dass die Frage nach der Organisation des Bereitschaftsdienstes einer des ausschlaggebenden Kriteriums für oder gegen eine Niederlassung ist. Im Klartext: Freie Arztsitze auf dem Land sind oft nicht zu besetzen, weil die Ärzte zu häufig Bereitschaftsdienste haben. Mit der 8

9 Einführung eines einheitlichen hessenweiten Ärztlichen Bereitschaftsdienstes konnten zukunftsfähige Arbeitsbedingungen für Ärzte geschaffen und eine stabile Patientenversorgung konnte aufgrund des Sicherstellungsauftrages gewährleistet werden. Gleichzeitig vertritt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Politik und den Krankenkassen. Als Vertreter ihrer Mitglieder handelt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen mit den Krankenkassen die Vergütungen im Rahmen des Kollektivvertrags sowie der Selektivverträge aus. Ärztliche Qualitätsstandards werden durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen als Institution überwacht und geprüft. Außerdem nimmt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen die Interessen von Ärzten und Psychotherapeuten wahr und berät sie in allen Fragen rund um Niederlassung, Praxisführung und Abrechnung. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist nach der Errechnung des Nachfolgebedarfs für die Ausschreibung und Vermittlung von freien Arztstellen/Psychotherapeutenstellen zuständig und kümmert sich um die Umsetzung der Bedarfsplanung. Des Weiteren wurden regionale Dialogstrukturen etabliert, eine Koordinierungsstelle für die Weiterbildung der Allgemeinmedizin wurde gegründet und es finden regelmäßig Gründer- und Abgeberforen statt, um erfahrene Ärzte/Psychotherapeuten mit jungen Arzt-/Psychotherapeutenabsolventen zusammen zu bringen. Der Weg in die Niederlassung soll durch kompetente und gut koordinierte Begleitung in der Weiterbildung erleichtert werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist bereits im Sommer 2009 eine Kooperation mit dem Hessischen Landkreistag eingegangen. Ziel dieser Kooperation ist es, gemeinsame Initiativen durchzuführen, um auch langfristig die ambulante medizinische Versorgung gerade in den ländlichen Regionen in Hessen zu sichern. Auch die in 2013 gestartete Kampagne Sei Arzt, in Praxis, leb Hessen! offeriert jungen Ärzten Unterstützung und Beratung auf dem Weg zur eigenen Praxis sowie individuelle Beratungen zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen bietet eine große Auswahl an Niederlassungsmöglichkeiten, beste Karrierechancen sowie ein Leben und Arbeiten am Gesundheitsstandort Hessen. SEI ARZT! Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat gemeinsam mit der Landesärztekammer Hessen und der Krankenhausgesellschaft eine Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin gegründet, in welcher die allgemeinmedizinischen Lehrstühle der Universitäten aus Frankfurt, Marburg und Gießen ebenfalls beteiligt sind. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen fördert ein praktisches Jahr sowie eine Praxisgründung! IN PRAXIS! Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen berät bei der Praxisgründung: Erklärung zur richtigen Praxisform, zur Bedarfsplanung und vielen anderen wichtigen Aspekten. 9

10 LEB HESSEN! Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hilft anhand einer Standortanalyse bei der richtigen Ortswahl und zeigt auf, wie sich der Patientenstamm der Praxis hinterher zusammensetzen wird. 10

11 II. DIE NEUE BEDARFSPLANUNG EIN ÜBERBLICK Die Bedarfsplanung wurde vom Gesetzgeber 1993 eingeführt, um bundesweit eine ausgewogene haus- und fachärztliche ambulante Versorgung zu sichern und um der Ärzteschwemme Herr zu werden. Sie soll als Planungs- und Steuerungsinstrument regeln, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten sich in einer bestimmten Region niederlassen dürfen. Gleichzeitig dient sie zur Bestimmungen von Unter- und Überversorgung im ambulanten ärztlichen Bereich ( 99 SGB V). Ende Dezember 2012 wurde eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie verabschiedet, in welcher von Unterversorgung gesprochen wird, wenn der Versorgungsgrad im hausärztlichen Bereich < 75% und im fachärztlichen Bereich < 50% liegt. Von Überversorgung wird in beiden Versorgungsbereichen ab 110% gesprochen. Mit der neuen Bedarfsplanung möchte man einen gleichmäßigen Versorgungszugang für alle gesetzlich Versicherten sicherstellen und die wohnortnahe Versorgung, besonders in ländlichen Regionen, fördern. Auch die Planungssicherheit für Vertragsärzte und -psychotherapeuten hinsichtlich einer Niederlassung sowie die Anpassung der Verhältniszahlen (Einwohner-Arzt-Relation) stellen hier Ziele der Richtlinie dar. 4 Versorgungsebenen mit 23 Arztgruppen in 103 Planungsbereichen: Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Hessen / eigene Darstellung 11

12 Der allgemeine Versorgungsgrad wird durch arztgruppenspezifische Verhältniszahlen ausgedrückt, welcher mit einem Demografiefaktor modifiziert werden kann. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten bei der Berücksichtigung regionaler Besonderheiten: die regionale Demografie die regionale Morbidität sozioökonomische Faktoren räumliche Faktoren infrastrukturelle Besonderheiten Die Berücksichtigung der Besonderheiten kann zum Beispiel durch eine abweichende Abgrenzung der Planungsbereiche oder abweichende Verhältniszahlen erfolgen. Die neue Bedarfsplanung ermöglicht durch die neuen Bestimmungen unter Einbeziehung des Demografiefaktors individuelle Möglichkeiten zur Niederlassung und trägt damit zu einer Verbesserung der Versorgungsstruktur bei. Ebenfalls können die Mitversorgungseffekte eine bedeutende Rolle spielen, welche im Kapitel III. Wohnortnahe fachärztliche Versorgung (e. Patientenströme Mitversorgungseffekte) näher erläutert werden. Im Bereich der hausärztlichen Versorgungsebene gibt es durch die neuen Bestimmungen erhebliche Veränderungen aufgrund der neu zugeordneten Mittelbereiche. Der kleinräumige Zuschnitt ermöglicht eine Feststellung von Unterversorgung bzw. drohender Unterversorgung in den bereits bekannten ländlichen Regionen. Um hier gegenzusteuern müssen gesetzliche Möglichkeiten genutzt werden, aber auch die Einbindung der jeweiligen Landkreise ist von großer Bedeutung, um die ländlichen Regionen attraktiver zu machen. Die fachärztliche Versorgung zeigt in Hessen eine gute flächendeckende Versorgungssituation auf. Hier ist jedoch eine Ausgewogenheit das Ziel der Planung für diesen Versorgungsbereich. 12

13 III. WOHNORTNAHE FACHÄRZTLICHE VERSORGUNG FÜR DIE FACHGRUPPE DER PSYCHOTHERAPEUTEN a. Definition der Arztgruppen Die allgemeine fachärztliche Versorgung gliedert sich in folgende Arztgruppen: Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Kinderärzte In diesem Fachärztereport werden ergänzend zum Regionalen Gesundheitsreport 2014 die Facharztgruppen der Chirurgie, der Haut- und Nervenheilkunde, der Orthopädie und der Psychotherapeuten ausgewertet. Diese Ausgabe beinhaltet die Auswertungen für die hessischen Psychotherapeuten. Die Planungsbereiche für die wohnortnahe fachärztliche Versorgung unterteilen sich in die kreisfreien Städte, in Landkreise und in die Kreisregionen gemäß Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Das Besondere hierbei ist der Zuschnitt der Planungsbereiche, welche auch die sogenannten Mitversorgungseffekte der Städte berücksichtigen sollen. Denn so werden zum Beispiel Fachärzte in den Ballungszentren häufig auch von Patienten aus den umliegenden Ortschaften aufgesucht. Insgesamt zeigt die fachärztliche Versorgung in Hessen im Gesamtbildeine gute flächendeckende Versorgung. Das Erreichen einer Ausgewogenheit ist Ziel der Planung in den fachärztlichen Versorgungsebenen. Punktuell ist Handlungsbedarf zum Aufbau der Versorgung im Hinblick auf einen Versorgungsgrad unter 50% (Unterversorgung) festzustellen. Hierbei sind die gesetzlich gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Eine bestehende Überversorgung (Versorgungsgrad über 110%) ist langfristig abzubauen. Hierfür ist eine fundierte Analyse der Versorgungsbedarfsfaktoren auf regionaler Ebene notwendig, um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zum Abbau einer Überversorgung zu ergreifen. Zeigen Analysen auf regionaler Ebene einen höheren tatsächlichen Versorgungsbedarf als sich dieser unter Anwendung der Versorgungsberechnungen nach der Bedarfsplanungsrichtlinie darstellt, sind Korrekturen vorzunehmen. 13

14 b. Versorgungsgrad Diese Tabelle gibt eine Übersicht über die unterschiedlichen Versorgungsebenen im fachärztlichen Bereich gemäß dem Beschluss des Landesausschusses vom 02. Dezember Insbesondere in großen Städten wie Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden, aber auch in Kassel und einigen anderen Städten und Landkreisen ist erkennbar, dass diese Regionen gut versorgt sind und kein Bedarf an zusätzlichen Ärzten und Psychotherapeuten notwendig ist. Dennoch gibt es erste fachärztliche Nachwuchsprobleme in den vorwiegend ländlichen Regionen wie zum Beispiel im Schwalm-Eder- Kreis, im Landkreis Werra-Meißner und Waldeck-Frankenberg sowie im Odenwaldkreis. In diesen Regionen liegt der Versorgungsgrad unter 100% und es müssen zusätzliche Ärzte in den unterschiedlichen Fachbereichen gefunden und die offenen Stellen nachbesetzt werden. 14

15 Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Hessen / eigene Darstellung 15

16 c. Anzahl und räumliche Verteilung der Arztsitze Anhand dieser grafischen Darstellung sollen die Praxisstandorte der Psychotherapeuten in Hessen unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte aufgezeigt werden. Das Land Hessen besteht aus insgesamt 426 politisch selbständigen Städten und Gemeinden. Nach den vorliegenden Daten verteilen sich in diesen insgesamt Psychotherapeuten an Standorten. Dabei können unter einer Anschrift mehrere Orthopäden, beispielsweise in einer Berufsausübungsgemeinschaft, tätig sein; weitere Abweichungen sind möglich. Die größte Bevölkerungsdichte liegt im Rhein-Main-Gebiet vor und gleichzeitig ist ersichtlich, dass in Ost- und Nordhessen die Bevölkerungsdichte am geringsten ist. Anhand dieser Darstellung wird insbesondere deutlich, dass in den bevölkerungsreichen Gebieten Hessens eine höhere Anzahl und eine dichtere Verteilung der Praxisstandorte der Psychotherapeuten vorzufinden ist. 16

17 d. Altersstruktur der Ärzteschaft Nachstehende Tabelle stellt das Durchschnittsalter der Facharztgruppe der Psychotherapeuten, nach Landkreisen und kreisfreien Städten gegliedert, dar. Landkreis und kreisfreie Städte Quelle: Eigene Berechnung; Stand: Durchschnittsalter der Psychotherapeuten in Lebensjahren Rheingau-Taunus-Kreis 50,37 Landkreis Fulda 52,04 Offenbach-Stadt 52,46 Main-Taunus-Kreis 53,38 Landkreis Offenbach 53,51 Landkreis Waldeck-Frankenberg 53,59 Werra-Meißner-Kreis 53,64 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 53,90 Landkreis Bergstraße 54,26 Landkreis Groß-Gerau 54,32 Darmstadt-Stadt 54,45 Main-Kinzig-Kreis 54,52 Hochtaunuskreis 54,62 Landkreis Darmstadt-Dieburg 54,63 Wetteraukreis 54,65 Wiesbaden-Stadt 54,71 Lahn-Dill-Kreis 54,79 Landkreis Marburg-Biedenkopf 54,91 Hessen 55,03 Vogelsbergkreis 55,04 Landkreis Limburg-Weilburg 55,45 Schwalm-Eder-Kreis 55,62 Frankfurt-Stadt 56,00 Odenwaldkreis 56,65 Landkreis Gießen 56,85 Kassel Stadt 57,07 Landkreis Kassel 57,74 Die nächste Grafik zeigt die Verteilung der zugelassenen Psychotherapeuten in Hessen nach Altersstufen in 10er Schritten. Hier ist zu erkennen, dass die größte Anzahl der Psychotherapeuten sich auf die Altersgruppe 50 bis 59 Jahre verteilt, dies macht 38,97% aus. Auch die Gruppe der 60- Jährigen und Älteren macht einen Prozentsatz von 35,79% aus, gefolgt von der Gruppe 40 bis 49 Jahre mit einem Prozentsatz von 16,83% aus. Die jungen Ärzte und somit Nachfolger machen den kleinsten Anteil mit 8,34% aus. Dieses Ergebnis zeigt auf, dass der Nachfolgebedarf groß ist und Absolventen der Psychotherapie für die fachärztliche Versorgung gewonnen werden sollten. 17

18 Diese Grafik stellt die prozentuale Altersverteilung der niedergelassenen Psychotherapeuten in Hessen dar: 18

19 e. Patientenströme Mitversorgungseffekte Bei den regionalen Mitversorgungsbeziehungen geht es um die vertragsärztlichen Leistungen, bei denen der Wohnort der Patienten vom Ort der Leistungserbringung abweicht. Bei der Bedarfsplanung ist es wichtig, auch das räumliche Inanspruchnahmeverhalten der Patienten zu untersuchen. Dies ermöglicht eine Präzisierung der Bezugsgröße für die Ermittlung der notwendigen Arztzahl in einer Region. Um die Unterschiede zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städte auszugleichen, wurde durch die neue Bedarfsplanung eine weitere Differenzierung nach dem Grad der sogenannten Mitversorgungseffekte vorgenommen. Ärzte in städtischen Zentren versorgen oft in bedeutendem Ausmaß Patienten aus den umliegenden Landkreisen mit, wodurch es in der Vergangenheit zu Verzerrungen kam. Dies betrifft insbesondere die fachärztliche Versorgung. Beispielsweise in Darmstadt wurde bewiesen, dass weit über die Hälfte der Facharztpatienten (58,2%) aus der Umgebung stammen. Das bestätigt sich in allen hessischen Großstädten: in Frankfurt erbringen Fachärzte fast ein Drittel (31,8%) ihrer Leistungen für Patienten aus dem Umland. In Wiesbaden liegt der Anteil der Mitversorgung sogar bei 36,4%, in Offenbach bei 49,6% und Kassel liegt mit 50,8% an der Spitze. Diese Zahlen zeigen auf, dass Pendlerströme jederzeit bei der Planung berücksichtigt werden müssen und die Anzahl der Fachärzte in den Ballungsgebieten nicht reduziert werden darf, weil man dadurch die Versorgung der Patienten aus den ländlichen Regionen noch mehr verschlechtern würde. In der allgemeinen fachärztlichen Versorgung wurden aus diesen Gründen fünf Versorgungszonen festgelegt, welche in den Verhältniszahlen berücksichtigt werden: Typ 1: Regionen, die starke Mitversorgungsleistungen erbringen Typ 2: Regionen, die von Mitversorgung profitieren und selbst angrenzende Regionen mitversorgen (Dualversorgung) Typ 3 + 4: Regionen, die von der städtischen Mitversorgung mehr oder weniger stark profitieren Typ 5: Eigenversorgte (zumeist ländliche) Regionen 19

20 Diese Grafik veranschaulicht parallel zur eben aufgezeigten Tabelle die verschiedenen Raumtypen. Auch hier bestätigt sich erneut, dass die großen Städte Wiesbaden, Frankfurt, Darmstadt und Kassel eine große Mitversorgungsfunktion in Hessen aufweisen. Der Landkreis Offenbach, der Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis sowie Groß-Gerau sind Regionen, welche sowohl mitversorgen als auch mitversorgt werden durch andere Landkreise. Besonders Osthessen sowie Mittel- und Teile Nordhessens sind eigenversorgte Regionen, da es sich hierbei überwiegend um ländliche Regionen handelt. 20

21 f. Erreichbarkeit von Arztpraxen Mit dieser Grafik soll die Erreichbarkeit von Arztpraxen der niedergelassenen Psychotherapeuten dargestellt werden. Hier wurde die Distanz der Wegstrecke des Patienten vom Wohnort zur Praxis errechnet. Es konnte ein hessenweiter Durchschnitt von 13,4 Kilometern ermittelt werden. Auffallend sind der Vogelsbergkreis, den Odenwaldkreis sowie der Landkreis Marburg-Biedenkopf: hier nehmen die Patienten 22 und mehr Kilometer auf sich, um zum nächsten Psychotherapeuten zu kommen. In fünf Landkreisen müssen Patienten 17 bis unter 22 Kilometer auf sich nehmen. Zehn von 26 Landkreisen und kreisfreien Städten legen eine Strecke von elf bis unter 17 Kilometern bis zum nächsten Psychotherapeuten zurück. Weitere acht Landkreis immerhin sechs bis unter elf Kilometer. Auffällig ist, dass in keinem Landkreis die Patienten eine kürzere Strecke als sechs Kilometer zurücklegen müssen. Insgesamt ist erkennbar, dass Patienten des Rhein-Main-Gebietes die kürzesten Wege bis zum nächsten Psychotherapeuten auf sich nehmen, wie zum Beispiel in der Stadt Frankfurt und in der Stadt Wiesbaden. 21

22 Diese Tabelle zeigt die einzelnen Landkreise bzw. kreisfreien Städte sowie die jeweiligen tatsächlich zurück gelegten Wegstrecken, welche die Patienten bis zum nächsten Psychotherapeuten auf sich nehmen. Die Daten wurden auf Basis der Abrechnungszahlen aus dem 3. Quartal 2014 erhoben. Kreis Wegstrecke Patientenanzahl Wiesbaden 5, Offenbach 6, Frankfurt 6, Darmstadt 6, Kassel 7, Hochtaunuskreis 10, Bergstraße 10, Gießen 10, Lk.Kassel 11, Main-Taunus-Kreis 12, Lahn-Dill-Kreis 13, Hessen 13, Schwalm-Eder-Kreis 13, Darmstadt-Dieburg 14, Groß-Gerau 14, Fulda 14, Hersfeld-Rotenburg 15, Lk.Offenbach 15, Wetteraukreis 16, Rheingau-Taunus-Kr. 16, Main-Kinzig-Kreis 17, Werra-Meißner-Kreis 18, Waldeck-Frankenberg 18, Limburg-Weilburg 19, Odenwaldkreis 22, Marburg-Biedenkopf 25, Vogelsbergkreis 27, Quelle: Eigene Berechnung; Stand: 3. Quartal

23 g. Szenario 2020 Diese Grafik beschäftigt sich mit dem Bedarf an Psychotherapeuten im Land Hessen bis zum Jahr 2020 bei einer Praxisabgabe mit 65 Jahren. Dabei wird simuliert, wie viele Psychotherapeuten in den Jahren 2016, 2018 und 2020 aus Altersgründen eine Praxisnachfolge suchen werden. Deutlich zu erkennen ist, dass der Wiederbesetzungsbedarf steigen wird: im aktuellen Jahr 2015 können Psychotherapeuten gemeldet werden, wovon im Jahr 2016 nach diesen Berechnungen 632 Psychotherapeuten (23,00%) eine Nachfolge suchen werden. In 2018 sind es bereits 862 (31,00%) und im Jahr 2020 sind es voraussichtlich Psychotherapeuten (39,00%). Eine feste Altersgrenze, nach der Psychotherapeuten ihre Kassenzulassung zurückgeben müssen, gibt es nicht mehr. Das faktische Renteneintrittsalter in Deutschland beträgt 63 Jahre. Wenn die Psychotherapeuten in Hessen ihre Praxis mit 65 Jahren abgeben, liegt der Wiederbesetzungsbedarf im Jahr 2020 bei 39,00%. Bezogen darauf lässt sich festhalten, dass es in jedem Fall spätestens im Jahr 2020 einen Bedarf an Psychotherapeuten in Hessen geben wird. Zu bedenken ist jedoch, dass diese Abbildung lediglich die Praxisschließung, jedoch nicht die Entwicklung der Neuzulassungen und/oder Praxisübernahmen abbildet. 23

24 Die Verteilung der Psychotherapeuten könnte auf Ebene der Landkreise bzw. kreisfreien Städten bei einem Szenario 2020 wie nachfolgend aussehen. Diese Tabelle stellt die einzelnen niedergelassenen Psychotherapeuten in den Landkreisen sowie kreisfreien Städte dar 2. Landkreise und kreisfreie Städte Anzahl der Psychotherapeuten (Stand: ) Anzahl der Psychotherapeuten < 65 Jahre (Szenario 2020) Prozentualer Anteil (Szenario 2020) Odenwaldkreis ,91 Hochtaunuskreis ,60 Frankfurt-Stadt ,12 Landkreis Limburg-Weilburg ,82 Landkreis Darmstadt-Dieburg ,14 Landkreis Groß-Gerau ,89 Lahn-Dill-Kreis ,33 Landkreis Kassel ,33 Landkreis Gießen ,44 Hessen ,12 Landkreis Bergstraße ,29 Darmstadt-Stadt ,40 Werra-Meißner-Kreis ,36 Schwalm-Eder-Kreis ,54 Wiesbaden-Stadt ,94 Kassel Stadt ,06 Main-Taunus-Kreis ,24 Main-Kinzig-Kreis ,57 Landkreis Marburg-Biedenkopf ,57 Vogelsbergkreis ,29 Wetteraukreis ,43 Landkreis Offenbach ,04 Offenbach-Stadt ,11 Rheingau-Taunus-Kreis ,59 Landkreis Hersfeld-Rotenburg ,55 Landkreis Waldeck-Frankenberg ,12 Landkreis Fulda ,00 Quelle: Eigene Berechnung; Stand: Aus Datenschutzgründen ist eine Auflistung von weniger als vier Ärzten in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nicht möglich. 24

25 IV. ZUR DATENERHEBUNG Das Thema Ärztemangel ist im Jahr 2011 bereits in der breiten Öffentlichkeit angekommen: der Mangel ist nicht nur bei den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten spürbar, sondern auch die Politik nimmt sich diesen Entwicklungen und den neuen Verantwortungen an. Wichtige Akteure aus dem Gesundheitswesen analysieren und diskutieren über den Wandel und bringen neue Versorgungsmodelle auf den Markt. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen leistete bereits vor vier Jahren einen wichtigen Diskussionsbeitrag mit der Publikation Versorgung heute Aktuelle ambulante Versorgungssituation von Hausärzten. Es wurden Einzelanalysen zu den 21 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten aufgestellt, welche somit einen Eindruck in die hausärztliche Versorgungsebene gaben und bereits erste demografische Entwicklungen aufzeigten. In 2013 schlossen sich das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen für ein gemeinsames Projekt zusammen: der Regionale Gesundheitsreport 2014 für die Fachbereiche der Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde, Kinder- und Jugendheilkunde und der Urologie. Mit diesem Projekt sollten bundesweit erstmalig auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte sektorenübergreifende Versorgungsanalysen und Entwicklungsszenarien bis zum Jahr 2020 für die Bereiche ambulante haus- und fachärztliche Versorgung, Apotheken, Krankenhäuser und der Pflege vorgelegt werden. Damit reagierten beide Projektteilnehmer auf den Strukturwandel im Gesundheitswesen. Durch die Demografie bedingte Zunahme an chronischen Erkrankungen ist es notwendig, eine bedarfsgerechte und effiziente Versorgung sicherzustellen. Der Regionale Gesundheitsreport stellt somit eine Diskussionsgrundlage dar, um über neue Kooperationsformen zwischen den einzelnen Berufsgruppen nachzudenken. Der Regionale Gesundheitsreport wurde im Mai 2014 veröffentlicht und steht auf den Homepages des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zum Download zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, diese Auswertungen regelmäßig zu aktualisieren und in einigen Bereichen zu konkretisieren. Die Analysen sollen weiterhin den haus- und fachärztlichen Bereich, aber auch die Pflege, den Krankenhaussektor und die Apotheken abdecken. Die menschliche Alterung bringt eine Zahl von altersbezogenen sowie chronischen Erkrankungen wie Krebs oder Alzheimer mit sich, wofür ebenfalls innovative Ideen gefunden werden müssen. Bei regionalen Gesundheitsberichterstattungen wird daher auch dieser Bereich einen Schwerpunkt bei den Auswertungen erhalten. Auf diese Weise soll eine geeignete Grundlage für regionale Diskussionsprozesse zur künftigen Entwicklung der Versorgungsstrukturen geschaffen werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen speichert und verarbeitet eine Reihe von Sozialdaten gemäß 285 SGB V, welche zur Erfüllung von verschiedenen Aufgaben dienen. Für die vorliegende Auswertung sind Sekundärdaten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen verwendet worden. Da diese Daten primär nicht für diesen Zweck geeignet sind, war es zunächst erforderlich, die Datenmenge einzugrenzen. Hieraus stellt sich die Frage, welche Indikatoren relevant sind. 25

26 Zu Beginn dieser Broschüre gibt es einen Einblick in die Megatrends im Gesundheitswesen und die Unterstützungsleistungen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen werden kurz dargestellt. Anschließend folgt ein Überblick über die neue Bedarfsplanung, um hierbei auf die neu gegliederten Versorgungsebenen und Planungsbereiche eingehen zu können. Die verschiedenen Ebenen der Versorgung weisen mehrere Mittelbereiche auf, welche durch unterschiedliche Versorgungsgrade geprägt sind. Weitere erhobene Indikatoren sind: Versorgungssituation: die räumliche Verteilung der Arztsitze wurde mittels Geokodierung grafisch dargestellt. Darstellung der Altersstruktur der Ärzteschaft. Mitversorgungseffekte: räumliches Inanspruchnahmeverhalten der Patienten wird untersucht, um eine Präzisierung der Bezugsgröße für die Ermittlung der notwendigen Arztzahl in einer Region zu ermöglichen. Ermittlung der Wegstrecken der Patienten zum Facharzt und somit die Erreichbarkeit von Arztpraxen. Szenario2020: Ermittlung des Wiederbesetzungsbedarfs. Anhand der erhobenen Daten wurde eine Prognose der Versorgungssituation für die Jahre 2016, 2018 und 2020 gestellt. Diese Vorausschätzungen des Ärztebedarfs basieren auf Annahmen mit einer Praxisschließung mit 65 Jahren. Diese Hochrechnung erfolgt unter der Prämisse, dass keine Nachfolger vorhanden sind dies ist zwar unwahrscheinlicher sie ermöglicht jedoch die Darstellung eines Worst-Case-Szenarios, das es durch geeignete Maßnahmen zu verhindern gilt. 26

Fachärztereport 2015

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