Qualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung

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1 Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung 1. Rechtsgrundlagen Ausschreibungspflicht 2. Ausschreibungspraxis - Beispiele 3. Öffentliche Aufträge / Dienstleistungsauftrag 1. Vergaberechtsstruktur / Vergabearten nach der VOL/A 2. Vergabeverfahren bzw. Vergabeart bei der Ausschreibung von Schulverpflegungsleistungen 4. Dienstleistungskonzession 5. Verfahren zur Vergabe von Schulverpflegungsleistungen - Übersicht 6. Unterschiede im Verfahrensablauf zwischen der Vergabe eines Dienstleistungsauftrags und einer Dienstleistungskonzession Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 2

2 1. Rechtsgrundlagen für Ausschreibungspflicht bei der Vergabe von Schulverpflegungsleistungen Kommunales Haushaltsrecht 25 GemHVO: Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen. Verweis in Kommunalen Vergabeordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften auf Pflicht zu Anwendung bestehender vergaberechtlicher Vorschriften. Vergabeordnung, Satzung etc. von sonstigen Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts Ggf. eigene Vergabevorschriften oder Verweis auf bestehende vergaberechtliche Vorschriften. Zuwendungsbescheid Verweis auf Pflicht zur Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Pflicht zur Ausschreibung für Öffentliche Auftraggeber i.s.d. 98 GWB für Dienstleistungen ab Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 3 2. Ausschreibungspraxis Beispiele Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 4

3 3. Öffentliche Aufträge 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Entgeltliche Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen zur Beschaffung von Leistungen, die a.lieferaufträge b.bauaufträge c.dienstleistungsaufträge zum Gegenstand haben. Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 5 3. Öffentliche (Dienstleistungs-) Aufträge Vergaberechtsstruktur Zweiteilung des Vergaberechts nach der geschätzten Höhe des Auftragswertes (Schwellenwert) Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 6

4 3.1. Öffentliche (Dienstleistungs-) Aufträge Vergaberechtsstruktur / Vergabearten nach der VOL/A Vergabearten: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit/ohne TW Freihändige Vergabe Vergabearten: Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren mit TW Verhandlungsverfahren Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Öffentlicher (Dienstleistungs-) Auftrag Schulverpflegung Besonderheit bei Auftragswert ab (EU-Vergabe): 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV i.v.m. 1 EG Abs. 3 VOL/A: Bei Dienstleistungen i.s.d. Anhang 1 Teil B zur VOL/A (hier: CPV Auslieferung von Schulmahlzeiten, CPV Zubereiten/Kochen von Mahlzeiten) gilt nicht Abschnitt 2 (VOL/A-EG) sondern: VOL/A - Abschnitt 1 = nationale Vergabeverfahren sowie 8 EG-VOL/A (Produktneutralität oder Gleichwertigkeit ), 15 EG-Abs. 10 VOL/A (Benennung der Nachprüfungsstelle - Rechtsschutz), 23 EG-VOL/A (Bekanntmachung über Auftragserteilung) Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 8

5 3.2. Öffentlicher (Dienstleistungs-) Auftrag Schulverpflegung Vorschriften der VOL/A - Abschnitt 2 -(VOL/A-EG) müssen nicht angewendet werden, insbesondere: EU-Bekanntmachung nach 15 EG-VOL/A. Pflicht zur Angaben der Gewichtung der Zuschlagskriterien nach 9 EG-VOL/A. Fristen nach 12 EG-VOL/A ( z.b. Angebotsfrist 52 Tage). Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 9 Beispiele aus der Ausschreibungspraxis + ggf. 8, 15 EG- Abs. 10, 23 EG-VOL/A Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 10

6 4. Dienstleistungskonzession Auftragnehmer erhält als Gegenleistung statt Entgelt das Recht zur kommerziellen Nutzung und/oder Verwertung seiner Dienste trägt wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko Entgelt durch Eltern Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Dienstleistungskonzession Dienstleistungskonzessionen unterliegen nicht dem Vergaberecht. Daher keine Anwendung der Vergabevorschriften (GWB, VgV, VOL/A EG, VOL/A) geboten. Insbesondere kein Nachprüfungsverfahren nach Teil IV Abschnitt 2 GWB keine Informations- und Wartepflicht nach 101a GWB Aber: ggf. Pflicht aus Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot! keine Verfahrens- oder Formvorgaben nach VOL/A zur Art der Vergabeverfahren (Vergabearten) nach GWB bzw. VOL/A zu Inhalten, Form, Prüfung und Wertung der Angebote Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 12

7 4. Dienstleistungskonzession Aber: Beachtung der europäischen Grundprinzipien zur Gewährleistung der Dienstleistungsfreiheit: Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Verfahren zur Vergabe von Schulverpflegungsleistungen / Übersicht Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 14

8 5. Verfahren zur Vergabe von Schulverpflegung Öffentliche Ausschreibung Öffentliche Bekanntmachung der Ausschreibung mit der Aufforderung einer unbeschränkten Anzahl an Bietern, Angebote abzugeben. Prüfung aller eingegangenen Angebote, Auswahl der geeigneten Bieter (Eignungsprüfung), Wertung der Angebote aller geeigneten Bieter. Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Öffentliche Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs Einschränkung der Bieterzahl durch Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge und Auswahl der geeigneten Bewerber (mind. 3), die zu Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen (Eignungsprüfung). Aufforderung der beschränkten Anzahl an Bietern (mind. 3), Angebote abzugeben. Wertung der eingegangenen Angebote Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 15 Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 16

9 Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 17 Dienstleistungsauftrag nach VOL/A Dienstleistungskonzession 1.1. Schätzung des Auftragswertes 1.2. Festlegung der Vergabeart ( 3 VOL/A) 1.3 Prüfung Losaufteilung ( 2 Abs. 2 VOL/A) 1. Vergabeprüfung / Vergabeakte anlegen 1.2. Festlegung des Verfahrensablaufs Keine Pflicht, ggf. sinnvoll 2. Festlegung der Eignungsanforderungen ( 6 VOL/A) + ggf. tabellarische Übersicht als Arbeitshilfe 3. Erstellung der Leistungsbeschreibung ( 7 VOL/A) Bei Aufträgen über dem Schwellenwert: Produktneutralität bzw. gleichwertig - ( 8 EG-VOL/A) 3. Erstellung der Leistungsbeschreibung Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 18

10 Dienstleistungsauftrag nach VOL/A Dienstleistungskonzession 4. Festlegung der Zuschlagskriterien ( 12 VOL/A) 5. Erstellung der Bewertungsmatrix für die Leistungsbewertung 6. Erstellung der Vergabeunterlagen + Liste über vorzulegende Nachweise und Erklärungen ggf. inkl. Vertragsentwürfe ( 8, 9 VOL/A) 6. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen ggf. inkl. Vertragsentwürfe 7. Fristvorgaben / Erstellung eines Zeitplans ( 10 VOL/A) 8. Bekanntmachung mit den geforderten Inhalten ( 12 VOL/A). Bei Aufträgen über dem Schwellenwert: zusätzlich Benennung der Nachprüfungsstelle - 15 EG-Abs. 10 VOL/A. 8. Bekanntmachung mit wesentlichen Inhalten Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 19 Dienstleistungsauftrag nach VOL/A Dienstleistungskonzession 9. Entgegennahme der Anträge der Interessenten zur Übersendung der Vergabeunterlagen und Versand der Vergabeunterlagen 10. Auskünfte zu Bieterfragen nebst Dokumentation 11. Angebotsöffnung ( 14 VOL/A, Korruptionsprävention) 12. Formalisierte Prüfung der Angebote ( 16 VOL/A) 12. Prüfung der Angebote 12.1 Ggf. Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen ( 16 Abs. 2 VOL/A) 12.2 Ggf. Aufklärung des Angebotsinhalts ( 15 VOL/A) Nicht möglich Ggf. Verhandlung über Leistung / Preis, wenn zuvor bekanntgegeben Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 20

11 Dienstleistungsauftrag nach VOL/A Dienstleistungskonzession 13. Bewertung der Angebote ( 16 Abs. 7,8 VOL/A) 14. Ggf. Aufhebung ( 17 VOL/A) 15. Zuschlagsentscheidung 16. Bei Aufträgen über dem Schwellenwert: Information an nicht berücksichtigte Bieter ( 101a GWB) Analog? - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v OVG 1 S Garantie des effektiven Rechtschutzes aus Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot. 17. Zuschlagserteilung ( 18 VOL/A) Auf Antrag: Information an nicht berücksichtigte Bieter gem. 19 Abs. 1 VOL/A Auf Antrag ggf. Anspruch nach dem IFG Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 21 Dienstleistungsauftrag nach VOL/A Dienstleistungskonzession Bei Aufträgen über dem Schwellenwert: Bekanntmachung über Auftragserteilung an Amt für amtliche Veröffentlichungen der EG ( 23 EG- VOL/A) Dokumentation ( 20 VOL/A, Transparenz) These: Die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession ist im Ablauf nur unwesentlich einfacher als die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags nach der VOL/A jedoch insgesamt flexibler. Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 22

12 Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 23

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