Zusatzbestimmungen des Ressorts Geräteturnen zu den STV Weisungen EGT 2014
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- Hella Baumgartner
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1 Zusatzbestimmungen des Ressorts Geräteturnen zu den STV Weisungen EGT 2014 Für alle Wettkämpfe im Einzelgeräteturnen (EGT) im Kanton Zürich gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Turnverbandes. Für den Kanton Zürich gelten ab dem die folgenden Zusatzbestimmungen: Abnahme Kategorien Es ist nicht erlaubt die Kategorie nach unten zu wechseln. Dies gilt insbesondere auch für einen Wechsel innerhalb des Jahres von der Kategorie 7 zur Kategorie Damen (D). Jugendkategorien K1-K4 Um eine Kategorie zu bestehen, muss an einem beliebigen Wettkampf im Schnitt mind. 7.5 Punkte erreicht werden. Es besteht die Möglichkeit, dass dieser Test in einem Training bewertet wird. Der Eintrag in den Kategorienausweis kann durch den Leiter/die Leiterin erfolgen. Kann sich eine Turnerin oder ein Turner in der laufenden Saison auf dem Podest platzieren (Rang 1-3), ist ein Wechsel in die nächsthöhere Kategorie in der Folgesaison zwingend. Aktivkategorien K5-K7 und KD/KH Um eine Kategorie zu bestehen, muss an einem beliebigen Wettkampf im Schnitt mind. 7.5 Punkte erreicht werden. Der Wettkampf muss den Wettkampfbestimmungen des STV und ZTV entsprechen (Bewertung durch Wertungsrichter EGT Brevet 2). Der Eintrag in den Kategorienausweis kann durch den Leiter/die Leiterin erfolgen. Kann sich eine Turnerin in der laufenden Saison in der Kategorie 5B auf dem Podest platzieren (Rang 1-3), ist ein Wechsel in die nächst höhere Kategorie in der Folgesaison zwingend (K5A gilt ebenfalls als eine nächst höhere Kategorie). 1
2 Wettkämpfe Alle Turnerinnen und Turner unterstehen der Anti-Doping Ordnung. Es kann zu Kontrollen kommen an den Wettkämpfen. Informiert euch frühzeitig auf Turnerinnen und Turner müssen Mitglied des ZTV / STV sein. Alle müssen im Besitz eines Mitgliederausweises sein. Dieser kann kontrolliert werden. In der Kategorie 1 wird in der Regel ein 3-Kampf (Ti) bzw. ein 4-Kampf (Tu) ohne Schaukelringe geturnt. In der Kategorie 2 wird in der Regel ein 4-Kampf bzw. 5- Kampf ausgetragen. Falls es der Platz aber nicht zulässt, werden die Schaukelringe weggelassen Ausschreibungen beachten. Die Kategorien 3 bis 7, Damen (D) und Herren (H) turnen einen 4-Kampf respektive einen 5-Kampf. In der Kategorie 5 gibt es bei den Turnerinnen zwei verschiedene Unterkategorien: K5A und K5B. Für den Kantonalfinal und für die SM können sich nur Turnerinnen der Kategorie K5A qualifizieren. Meisterschaften Turnerinnen: Am Frühlingswettkampf gibt es eine Teamwertung. In den Kategorien 1 bis 4 werden die besten vier Resultate einer Riege gewertet. In den Kategorien 5A, 5B, 6, 7, D zählen die besten drei Resultate. Pro Kategorie gibt es einen Wanderpreis, nach dreimaligem Gewinn ohne Unterbruch kann der Wanderpreis behalten werden. Kantonale Gerätemeisterin oder Gerätemeister wird die Turnerin oder der Turner, welche in der Kategorie 7 an den Kantonalen Gerätemeisterschaften gewinnen. Zum Abschluss der Saison findet der Zürcher Kantonalfinal statt. Die Teilnahme am Kantonalfinal erfolgt auf Einladung des Ressorts und ist einer der SM- Qualifikationswettkämpfe. Allgemein Das Auswechseln und Verändern der Geräte während des Wettkampfes ist nicht gestattet. Die Neigung des Minitrampolins wird durch die Wettkampfleitung zu Beginn des Wettkampfes eingestellt und darf ebenfalls nicht verändert werden. (Bei Freisprüngen möglichst steil und bei Stützsprünge möglichst flach.) Das Sprungbrett im K1 ist nach STV Weisungen frei wählbar (Sprungbrett Junior und Sprungbrett Budapest ). Da es sich beim K1 um kleine Turnerinnen und Turner handelt, die im Normalfall nicht schwerer als 40 kg sind, wird in der Regel an allen ZTV Anlässen mit dem Sprungbrett Junior gearbeitet. Auf dem Wettkampfplatz werden keine Strassenkleidung / -schuhe getragen. 2
3 Bei Punktgleichheit wird im selben Rang klassiert. Die Turnerin oder der Turner mit der höheren Schaukelring- resp. Sprung-, Reck, oder Bodennote erhalten die Medaille an der offiziellen Rangverkündigung. Den Turnerinnen und Turnern werden nach der Rangverkündigung die Medaillen/Auszeichnungen nicht nachgesandt. Pro Riege befindet sich nur eine Betreuerin/ein Betreuer auf dem Wettkampfplatz. Ausnahme Schaukelringe: Ein zusätzlicher Anstösser ist erlaubt. Bei grossen Riegen ab sechs Turner/Turnerinnen dürfen zwei Betreuer anwesend sein. Schweizermeisterschaften Für die Schweizermeisterschaften können sich nur Turnerinnen und Turner der Kategorie K5A bis K7 und KD/KH qualifizieren. Die Wettkämpfe, die für die Qualifikation zählen, werden durch das Ressort Geräteturnen des ZTV bestimmt. Zur Vorbereitung auf die Schweizermeisterschaften werden durch das Ressort Geräteturnen Trainingszusammenzüge organisiert. An der SM vertreten die Turner und Turnerinnen den Kanton Zürich. Der definitive Entscheid wer an der SM starten kann, sowie die Mannschaftseinteilung liegt beim Ressort Geräteturnen des ZTV. Pro Kategorie kann der ZTV einen Ersatzturner/eine Ersatzturnerin aufbieten. Bei zwei Mannschaften können auch zwei Ersatzturner/Ersatzturnerinnen aufgeboten werden. Kriterien für die Qualifikation in das Züri SM-Team sind, die während der Wettkampfsaison erzielte Resultate (berücksichtig wird der Punkterückstand auf die/den SiegerIn), Formkurve, Stabilität sowie Teamfähigkeit und Gesundheit. Kann an einem Qualifikationswettkampf nicht teilgenommen werden, wird ein Rückstand von 5.00 Punkten eingetragen. Bei Punktegleichheit werden die Resultate der übrigen Qualifikationswettkämpfe berücksichtigt, sowie der Kantonalfinal stärker gewichtet. Qualifikationsmodus Turner K5 bis KH Für die Qualifikation gelten die besten drei von vier Wettkampfresultaten. Neben den beiden, im Jahresprogramm mit Q markierten Zürcher Wettkämpfen, stehen zwei ausserkantonale Wettkämpfe auf dem Programm: die Solothurner Gerätemeisterschaften und die Thurgauer Gerätemeisterschaften. Ein Resultat kommt zwingend in die Wertung. Werden beide Wettkämpfe besucht, zählt der kleinere Rückstand auf den Sieger. An den Kantonalfinal werden bis maximal 20 Turner pro Kategorie aufgeboten. Die zwei besten Resultate der bereits absolvierten Qualifikationswettkämpfe werden dabei berücksichtigt. Für die SM werden die Turner durch das Ressort Geräteturnen des ZTV aufgeboten und betreut. Die Festkarte an der SM wird vom ZTV übernommen. Jeder der an der 3
4 SM teilnimmt, ist verpflichtet, sich auch am Sonntag für die Mannschaft bereit zu halten. Die Mannschaftseinteilung ist Sache des Ressorts. Qualifikationsmodus Turnerinnen K5 bis KD Für die Qualifikation gelten die besten drei von vier Wettkampfresultaten. Die zählenden Wettkämpfe sind im Jahresprogramm mit Q gekennzeichnet. An den Kantonalfinal werden bis maximal 30 Turnerinnen pro Kategorie aufgeboten. Die zwei besten Resultate der bereits absolvierten Qualifikationswettkämpfe werden dabei berücksichtigt. In der Kategorie K5 können sich nur Turnerinnen der Kategorie K5A qualifizieren. Turnerinnen die sich in der Kategorie Damen für die SM qualifizieren möchten, ist es nicht erlaubt in der gleichen Saison in einer anderen Kategorie einen Wettkampf zu bestreiten (SM-Weisungen des STV). Am Halbfinal werden die Turnerinnen durch das Ressort betreut, die Festkarten werden vom ZTV übernommen. Alle Teilnehmerinnen des Mannschaftsfinales erhalten vom ZTV ein Diplom. Turnerinnen, die am Halbfinal starten sind verpflichtet bei Erreichen des Finales zu starten. Am Final starten die Turnerinnen für den eigenen Verein, die Betreuung und Kosten sind Sache der Riege. Wertungsrichter-Obligatorium Für alle Kantonalen Wettkämpfe im Einzelgeräteturnen im Kanton Zürich. Alle Vereine müssen wettkampfbezogen folgende Wertungsrichter-Einsätze leisten: Jugendkategorien K1-K4 pro 20 Turnerinnen / Turner: 1 Wertungsrichter/in Brevet 1 Aktivkategorien K5-K7 und K D/H pro 15 Turnerinnen / Turner: 1 Wertungsrichter/in Brevet 2 Bei gemeinsamen Wettkämpfen wird die Anzahl der Tu/Ti für die Berechnung der WR-Einsätze zusammengezählt. Eine Anmeldung ohne WR-Meldung (oder dem Vorhandensein eines bewilligten Gesuches) wird zurückgewiesen. Spezialregelungen: Neue Vereine, die noch keine WR haben, aber TeilnehmerInnen an den WR- Kurs senden, besteht eine Frist von bis zu drei Jahren, bis sie das Obligatorium zu erfüllen haben. Wenn von einem Vertreter der Riege der WR-Kurs besucht wurde, die Prüfung jedoch nicht bestanden wurde, besteht für die Riege eine Frist von einem Jahr. 4
5 Riegen mit neu ausgebildeten WR Brevet 1 erhalten eine Übergangsfrist für das Brevet 2 von max. drei Jahren. Es müssen mind. 8 Einsätze im Brevet 1 nachgewiesen werden können. Über Ausnahmen entscheidet die Ressortleitung Geräteturnen des ZTV zusammen mit der Wertungsrichterchefin bzw. dem Wertungsrichterchef. Ein schriftlicher Antrag ist bei der/beim Wertungsrichter-Verantwortlichen bis zum 31. Dezember des vorgängigen Kalenderjahres einzureichen. ZÜRCHER TURNVERBAND Breitensport/Ressort GETU Ian De Schoenmacker 5
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