Regionale und städtische Kinderschutzgruppen im Kanton Zürich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Regionale und städtische Kinderschutzgruppen im Kanton Zürich"

Transkript

1 Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich Dörflistrasse Zürich Jugend- und Familienhilfe Telefon Fax Regionale und städtische Kinderschutzgruppen im Kanton Zürich Inhalt 1. Ziele 2. Auftrag 3. Zielgruppe 4. Institutionelle Verankerung, Leitung, Aufsicht 5. Grösse und Zusammensetzung der Kinderschutzgruppe; Anforderungen an die Mitglieder 6. Konzept 7. Statistik 8. Informationstätigkeit 9. Finanzen Die vorliegenden Standards gelten ab 1. Januar 2006.

2 2 1. Ziele Die regionale bzw. städtische Kinderschutzgruppe (im Folgenden Kinderschutzgruppe genannt) trägt mittels Beratung und Unterstützung von Fachpersonen dazu bei, eine drohende Misshandlung abzuwenden, eine tatsächliche Misshandlung zu stoppen, weitere Misshandlungen zu verhindern, das betroffene Kind und weitere Kinder vor weiterem Schaden zu bewahren. Durch ihre Tätigkeit leistet sie einen Beitrag zum Schutz von gefährdeten Kindern und Jugendlichen. 2. Auftrag Die Kinderschutzgruppe unterstützt anfragende Fachpersonen, die mit dem Verdacht oder der Gewissheit einer Kindesmisshandlung konfrontiert sind, in der Einschätzung der Situation. Sie gibt ihnen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen ab, vermittelt Sach- und Methodenwissen sowie Informationen und unterstützt sie in der Zusammenarbeit mit Fachstellen und Behörden. Die Kinderschutzgruppe fördert bei Fachpersonen, Fachstellen und Behörden, die mit Kindern zu tun haben, die Aufmerksamkeit und das Engagement für den Kindesschutz und für das Wohl der von Misshandlung, Vernachlässigung oder sexueller Ausbeutung bedrohten oder betroffenen Kinder. 3. Zielgruppe Die Kinderschutzgruppe ist ein Beratungsgremium für Personen, die in ihrem Berufs- oder Behördenalltag mit Kindesschutzfragen konfrontiert sind (z.b. Fachpersonen in Jugendhilfe- und Opferberatungsstellen, Heimen, Horten, Krippen, Kindergarten, Schule; Vormundschafts- und Schulbehörden; Ärzte und Therapeuten; Drogenberatungsstellen). Wenden sich betroffene Kinder oder Eltern, Privatpersonen aus dem Freundeskreis oder der Nachbarschaft sowie Verantwortliche von Freizeitorganisationen wie Sportclubs oder Pfadi an die Kinderschutzgruppe, so werden sie in der Regel an eine Jugendhilfe- oder Opferberatungsstelle, eine andere für Fallführungen im Kindesschutz zuständige Stelle, eine Vormundschaftsbehörde oder an die Polizei verwiesen. Handelt es sich bei den Anrufenden um Kinder, Eltern oder andere Privatpersonen, leistet die Kinderschutzgruppe die erforderliche Unterstützung, den Kontakt zur zuständigen Stelle oder Behörde herzustellen. 4. Institutionelle Verankerung, Leitung, Aufsicht Die Kinderschutzgruppe ist ein Angebot des Jugendsekretariates, der regionalen Jugendhilfestelle bzw. des Sozialzentrums und Bestandteil der Grundversorgung der Jugend- und Familienhilfe im Kanton Zürich. Sie wird von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter des Jugendsekretariates, der regionalen Jugendhilfestelle bzw. des Sozialzentrums geleitet. Die direkte Aufsicht obliegt der für die jeweilige Jugendhilfestelle zuständigen Person. Kantonale Aufsichtsstelle ist die Abteilung Jugend- und Familienhilfe des Amtes für Jugend und Berufsberatung.

3 3 5. Grösse und Zusammensetzung der Kinderschutzgruppe; Anforderungen an die Mitglieder 5.1. Zusammensetzung Die Kinderschutzgruppe besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Sie ist interdisziplinär und interinstitutionell zusammengesetzt. Zwingend vertreten: Jugend- und Familienberatung Kleinkindberatung Je nach Situation sind zudem beizuziehen: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Schulpsychologischer Dienst Kinderarzt bzw. Kinderärztin oder der Schularzt bzw. die Schulärztin Vormundschaftsbehörde Lehrerschaft oder Schulbehörde Polizei oder Staatsanwaltschaft Jugendanwaltschaft Krippe, Hort oder Heim 5.2. Auswahl der Mitglieder Der Leiter bzw. die Leiterin der Kinderschutzgruppe befindet über die Zusammensetzung der Kinderschutzgruppe. Er/sie wählt die Mitglieder aus, sofern diese nicht von einer Institution delegiert werden Anforderungen an die Mitglieder Interesse und Bereitschaft zur Mitarbeit Bereitschaft, sich mit Kindesschutzfragen vertieft auseinander zu setzen, z. B. durch den Besuch von Weiterbildungen Zeitliche Verfügbarkeit (Mitglieder der Kinderschutzgruppe müssen pro Sitzung 1,5 bis 2 Stunden einplanen; in einzelnen Fällen kann ein Coaching-Aufwand hinzukommen.) Längerfristiges Engagement 6. Konzept 6.1. Erreichbarkeit Die Kinderschutzgruppe ist werktags zu den Bürozeiten über eine zentrale Telefonnummer erreichbar.

4 Anmeldeverfahren Der Leiter bzw. die Leiterin der Kinderschutzgruppe wird ohne Verzug über einen eingegangenen Anruf informiert. Die Kinderschutzgruppe setzt sich spätestens am nächsten, auf den Anruf folgenden Arbeitstag mit der anrufenden Person in Verbindung. Ziele dieser meist telefonischen Besprechung: Entscheid, ob es sich um einen Fall für die Kinderschutzgruppe handelt. (Ist die Kinderschutzgruppe nicht zuständig, wird der bzw. die Anrufende darüber beraten, wie am besten vorzugehen ist und an welche Stelle oder Behörde er bzw. sie sich wenden kann. Die Kinderschutzgruppe leistet die erforderliche Unterstützung, den Kontakt zu dieser Stelle oder Behörde herzustellen.) Bei Bedarf Empfehlungen zuhanden des/der Anfragenden Vereinbarung des weiteren Vorgehens Die Anfrage bzw. das Abklärungsgespräch wird in einer Aktennotiz oder einem standardisierten Erfassungsblatt dokumentiert Vorbereitung der (ersten) Besprechung Termin der Besprechung: Innert 14 Tagen nach Eingang der Anfrage, in dringenden Fällen schneller. Entscheid über die einzuladenden Personen: Welche Mitglieder der Kinderschutzgruppe? Die meldende Person? Mitglied einer Vormundschaftsbehörde? Vertreter/in der Untersuchungsbehörde? Arzt bzw. Ärztin? Weitere? (Siehe dazu oben, Punkt 5.1.) Wer muss telefonisch konsultiert werden? Entscheid über die anzuwendende Gesprächsmethode Allfällige inhaltliche Vorbereitung Einladung in der Regel schriftlich oder per ; Einladung zu den Akten legen. (Handelt es sich nicht um eine separat vereinbarte, sondern um eine ordentlich stattfindende Sitzung, erübrigt sich eine formelle Einladung.) 6.4. Arbeitsweise Grundsatz Die Arbeitsweise der Kinderschutzgruppe orientiert sich an der konkreten Situation; an ihrem Auftrag (siehe oben, Punkt 2); am "Leitfaden zur Standardisierung des Verfahrens in Fällen von Kindesmisshandlung" Die Mitglieder der Kinderschutzgruppe verpflichten sich schriftlich zur Verschwiegenheit.

5 5 Fallführung und Vorgehensweise Die Kinderschutzgruppe vereinbart mit der anfragenden Person die Fallführung. Entweder formelle Fallführung durch eine Jugendhilfestelle oder verbindliche Übernahme der Verantwortung für das weitere Vorgehen durch die anfragende Person oder jemand anders; das weitere Vorgehen. Die Beratung kann auch anonym erfolgen. Die Kinderschutzgruppe übernimmt weder die Fallführung noch die Verantwortung für das weitere Vorgehen. Coaching Die Kinderschutzgruppe berät und unterstützt die anfragende bzw. die fallführende Person. Gefährdungsmeldung und Strafanzeige Die Kinderschutzgruppe und die anfragende Person legen fest, ob eine Gefährdungsmeldung an die Vormundschaftsbehörde gerichtet werden soll; ob Strafanzeige erstattet werden soll; wer dies tut. Die Kinderschutzgruppe unterstützt die anfragende Person beim Abfassen und Einreichen einer Gefährdungsmeldung bzw. beim Einreichen einer Strafanzeige. Zum Vorgehen beim Einreichen einer Gefährdungsmeldung bzw. einer Strafanzeige siehe den Leitfaden zur Standardisierung des Verfahrens in Fällen von Kindesmisshandlung. Die Kinderschutzgruppe überprüft, ob wie vereinbart eine Gefährdungsmeldung erfolgt bzw. Strafanzeige erstattet wird. Ist dies nicht der Fall, behält sie sich vor, durch eines ihrer Mitglieder die Gefährdungsmeldung bzw. die Strafanzeige einzureichen Rückmeldung Die Kinderschutzgruppe holt bei der beratenen Person eine Rückmeldung über deren Zufriedenheit mit der Beratung durch die Kinderschutzgruppe ein (Eindrücke über die Besprechung in der Kinderschutzgruppe, Beurteilung der Empfehlungen und deren Umsetzbarkeit, Information über die Veränderung der Situation) Aktenführung, Aktenaufbewahrung Die Kinderschutzgruppe hält schriftlich fest: die Angaben zur anfragenden Person und zum besprochenen Fall auf dem vom Amt für Jugend und Berufsberatung herausgegebenen Erfassungsblatt zur Statistik. Achtung: Angaben über Opfer, Täter und Angehörige müssen so erfasst werden, dass die betreffenden Personen nicht identifizierbar sind! die abgegebenen Empfehlungen. Die Akten werden höchstens 24 Monate aufbewahrt und dann vernichtet.

6 Weiterbildung und Supervision Das Amt für Jugend und Berufsberatung organisiert für die Kinderschutzgruppen mindestens alle zwei Jahre eine Fachfortbildung; lädt die LeiterInnen der Kinderschutzgruppen mindestens einmal jährlich zum Erfahrungsaustausch ein. Die Kinderschutzgruppe organisiert für sich oder zusammen mit anderen Kinderschutzgruppen bei Bedarf Weiterbildungen; gewährleistet Gruppensupervision. Die Teilnahme an derartigen Anlässen ist für Mitglieder der Kinderschutzgruppe kostenlos. 7. Statistik Das Amt für Jugend und Berufsberatung erfasst die Tätigkeit der Kinderschutzgruppen jährlich mittels eines Erfassungsblattes. 8. Informationstätigkeit Die Kinderschutzgruppe informiert ihre Zielgruppen (siehe Punkt 3) regelmässig über ihren Auftrag und ihre Tätigkeit. 9. Finanzen Allgemeines Der Kinderschutzgruppe stehen die für ihre Tätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. Entschädigung der Mitglieder der regionalen Kinderschutzgruppen Mitglieder der Kinderschutzgruppe, die ihre Tätigkeit ausserhalb ihres Anstellungspensums verrichten, werden wie folgt pauschal, das heisst inkl. Sozialleistungen und Spesen, entschädigt: Selbständigerwerbende 100 Franken pro Stunde, andere 60 Franken pro Stunde. Entschädigung der Mitglieder der Stadtzürcher Kinderschutzgruppen Die Entschädigung richtet sich nach den Stadtzürcher Ansätzen.

Liste der Zuger Beratungsstellen für Schüler, Eltern, Lehrpersonen / Notfalladressen

Liste der Zuger Beratungsstellen für Schüler, Eltern, Lehrpersonen / Notfalladressen Liste der Zuger Beratungsstellen für Schüler, Eltern, Lehrpersonen / Notfalladressen Beratung für Schülerinnen und Schüler Schülerberater der KSM lic. phil. André Dietziker Fachpsychologe für Psychotherapie

Mehr

SCHULEN FRAUENFELD PRIMARSCHULGEMEINDE HEILPÄDAGOGISCHES ZENTRUM INTEGRATIONSKONZEPT

SCHULEN FRAUENFELD PRIMARSCHULGEMEINDE HEILPÄDAGOGISCHES ZENTRUM INTEGRATIONSKONZEPT SCHULEN FRAUENFELD PRIMARSCHULGEMEINDE HEILPÄDAGOGISCHES ZENTRUM INTEGRATIONSKONZEPT Integrative Sonderschulung Begleitung durch das HPZ Frauenfeld Einleitung Die integrative Sonderschulung soll die Beschulung

Mehr

Konzept «Regionale interdisziplinäre Kinderschutzgruppen» 1 Auftrag der regionalen interdisziplinären Kinderschutzgruppen

Konzept «Regionale interdisziplinäre Kinderschutzgruppen» 1 Auftrag der regionalen interdisziplinären Kinderschutzgruppen Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Konzept «Regionale interdisziplinäre Kinderschutzgruppen» Dieses Konzept basiert auf dem «Konzept Kindesschutz» vom 3. November 2009 und wurde von

Mehr

Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe

Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe Vom 17. Oktober 1984 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt erlässt, auf den Antrag seiner Kommission, folgendes Gesetz: i. grundsätzliche bestimmungen Zweck 1.Die

Mehr

Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich. Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich. Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten 2 Kantonale Opferhilfestelle Postfach, 8090 Zürich www.opferhilfe.zh.ch September 2010 Inhalt 1 Das Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von

Mehr

Fragebogen für Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe

Fragebogen für Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe Fragebogen für Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe Wir möchten Sie bitten, diesen Fragebogen auszufüllen. Der Fragebogen soll bis zum 19.3.2012 an die Universität Siegen, ZPE,

Mehr

4. Heimbeirätinnen sollen eine Bewohnerversammlung durchführen. Dort berichten sie über ihre Arbeit.

4. Heimbeirätinnen sollen eine Bewohnerversammlung durchführen. Dort berichten sie über ihre Arbeit. Gesetz das in Baden Württemberg sagt, wer Heimbeirätin* werden kann, wie eine Heimbeirätin gewählt werden und welche Rechte und Aufgaben die Heimbeirätin haben 1 Aufgaben der Heimbeirätin (1) Das Gesetz

Mehr

Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen (Krippenrichtlinien)

Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen (Krippenrichtlinien) Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen (Krippenrichtlinien) (vom 5. Juni 2008) Die Bildungsdirektion, gestützt auf 2 Abs. 3 der Verordnung über die Bewilligung von Kinder- und Jugendheimen,

Mehr

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 27. Oktober 2009

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 27. Oktober 2009 BREMSICHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1114 Landtag 17. Wahlperiode Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 27. Oktober 2009 Ermittlungen bei Gefahr im Verzug Antwort des Senats

Mehr

Leitfaden für die Standardisierte Erstbefragung STEB

Leitfaden für die Standardisierte Erstbefragung STEB Leitfaden für die Standardisierte Erstbefragung STEB Die Fachstelle Kinderschutz koordiniert und organisiert die Befragungen (STEB). Kontaktadresse: Dienststelle Soziales und Gesellschaft Fachstelle Kinderschutz

Mehr

Reglement für den Darlehens- und Stipendienfonds sowie weitere Fonds der Universität St. Gallen [DSR]

Reglement für den Darlehens- und Stipendienfonds sowie weitere Fonds der Universität St. Gallen [DSR] Universitätsrat Universität St. Gallen Reglement für den Darlehens- und Stipendienfonds sowie weitere Fonds der Universität St. Gallen [DSR] vom 5. Mai 01 Der Universitätsrat der Universität St. Gallen

Mehr

Das Vertrauenszentrum Kindesmisshandlung ist ein Zentrum wo Sie um Rat oder Hilfe fragen können bei einem Verdacht/ Vermuten von Kindesmisshandlung.

Das Vertrauenszentrum Kindesmisshandlung ist ein Zentrum wo Sie um Rat oder Hilfe fragen können bei einem Verdacht/ Vermuten von Kindesmisshandlung. Das Vertrauenszentrum Kindesmisshandlung ist ein Zentrum wo Sie um Rat oder Hilfe fragen können bei einem Verdacht/ Vermuten von Kindesmisshandlung. Die Flämische Regierung hat spezielle Zentren eingerichtet

Mehr

Die obligatorische Unterstellung sämtlicher in der Schweiz tätigen Selbständigerwerbenden

Die obligatorische Unterstellung sämtlicher in der Schweiz tätigen Selbständigerwerbenden Merkblatt Januar 2013 123456 Merkblatt Familienzulagen: Obligatorische Unterstellung der Selbständigerwerbenden ab 1. Januar 2013 Die Revision des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 18. März 2011,

Mehr

Reglement Elternmitwirkung vom 1. Dezember 2011

Reglement Elternmitwirkung vom 1. Dezember 2011 Reglement Elternmitwirkung vom 1. Dezember 2011 0. Vorwort Die Oberstufe Ennetgraben führt ab Schuljahr 2010/2011 schrittweise die institutionalisierte Elternmitwirkung ein. Zunächst wird der Elternrat

Mehr

Geschäftsordnung für den Beirat des

Geschäftsordnung für den Beirat des Geschäftsordnung für den Beirat des Erstellt von: Fanprojekt Magdeburg Wilhelm-Kobelt-Straße 35 39108 Magdeburg Magdeburg, den 22.07.2009 Geschäftsordnung für den Beirat des Fanprojektes Magdeburg Seite

Mehr

Statuten des Vereins "Soziale Dienste Werdenberg"

Statuten des Vereins Soziale Dienste Werdenberg Statuten des Vereins "Soziale Dienste Werdenberg" 1. Allgemeines Art. 1 Trägerschaft / Name Die Politischen Gemeinden Sennwald, Gams, Grabs, Buchs, Sevelen und Wartau bilden unter dem Namen "Soziale Dienste

Mehr

Vereinbarung über eine schweizerische Kommission Jugendschutz im Film

Vereinbarung über eine schweizerische Kommission Jugendschutz im Film KONFERENZ DER KANTONALEN JUSTIZ- UND POLIZEIDIREKTORINNEN UND DIREKTOREN CONFERENCE DES DIRECTRICES ET DIRECTEURS DES DEPARTEMENTS CANTONAUX DE JUSTICE ET POLICE CONFERENZA DELLE DIRETTRICI E DEI DIRETTORI

Mehr

Gesetz über die Aktenführung und Archivierung (GAA)

Gesetz über die Aktenführung und Archivierung (GAA) Gesetz über die Aktenführung und Archivierung (GAA) Vom 8. August 05 (Stand. Januar 06) Der Grosse Rat des Kantons Graubünden ), gestützt auf Art. 3 Abs. der Kantonsverfassung ), nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Handlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung

Handlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Handlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Vorwort Die Stadt Brandenburg an der Havel ist geprägt durch ihr Leitbild: Brandenburg an der Havel - die Stadt im Fluss

Mehr

Diabetesberatungen ganzheitlich individuell

Diabetesberatungen ganzheitlich individuell Diabetesberatungen ganzheitlich individuell DIABETES MELLITUS WIE WEITEr? Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) ist eine lebenslange Erkrankung. Im Mittelpunkt stehen Sie als Diabetikerin oder Diabetiker.

Mehr

Christine Gäumann Co-Projektleiterin Bereichsleiterin Adoleszentenpsychiatrie Winterthur Zürich Unterland ipw

Christine Gäumann Co-Projektleiterin Bereichsleiterin Adoleszentenpsychiatrie Winterthur Zürich Unterland ipw Christine Gäumann Co-Projektleiterin Bereichsleiterin Adoleszentenpsychiatrie Winterthur Zürich Unterland ipw wikip fokussiert drei Altersgruppen: Kinder Jugendliche Eltern wikip interveniert und steuert

Mehr

Zentrum für Frühförderung ZFF

Zentrum für Frühförderung ZFF Zentrum für Frühförderung ZFF Angebote zur Unterstützung der Integration von Kindern mit speziellen Bedürfnissen in Tagesheimen Zielgruppen und Leistungen Kinder mit einer Entwicklungsauffälligkeit oder

Mehr

Prüfungsreglement für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Prüfungsreglement für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker 8.. Prüfungsreglement für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vom 9. April 008 (Stand. Mai 009) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 7 lit. b des Gesundheitsgesetzes vom 5.

Mehr

Jahresgespräche. Vorbereitungsbogen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Jahresgespräche. Vorbereitungsbogen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Jahresgespräche Vorbereitungsbogen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze und Rahmenbedingungen II. Leitfaden zur Gesprächsvorbereitung Rückblick Eignung/ Zusammenarbeit

Mehr

Individualberatung in Notsituationen

Individualberatung in Notsituationen SOS-ber atung SRK Individualberatung in Notsituationen Not hat viele ursachen Nach wie vor ist die wirtschaftliche Situation in der Schweiz angespannt. Immer mehr Menschen geraten in Not. In der Schweiz

Mehr

Mitarbeitergespräch. Auswertungsbogen zur Überprüfung der Umsetzung des Mitarbeitergesprächs

Mitarbeitergespräch. Auswertungsbogen zur Überprüfung der Umsetzung des Mitarbeitergesprächs Mitarbeitergespräch Auswertungsbogen zur Überprüfung der Umsetzung des Mitarbeitergesprächs im Unternehmen Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, uns interessiert Ihre Meinung darüber, wie Sie Ihr eigenes

Mehr

KKL. Die Kleinklassen und Integrative Schulungsformen. Konzept der Fachstelle Beratung und Entwicklung KKL/ISF

KKL. Die Kleinklassen und Integrative Schulungsformen. Konzept der Fachstelle Beratung und Entwicklung KKL/ISF Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt KKL Die Konzept der Fachstelle Beratung und Entwicklung KKL/ISF Konzept der Fachstelle Beratung und Entwicklung an den (KKL/ISF) I Einleitung Ausgangslage

Mehr

Hilfe nach 35a SGBVIII

Hilfe nach 35a SGBVIII Kreisjugendamt Hilfe nach 35a SGBVIII Hinweis zu Verfahren Sozialer Dienst Pädagogisch- Psychologischer Fachdienst Was bedeutet Hilfe nach 35a SGB VIII? Für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und

Mehr

Einleitung. Statistik. Fort- und Weiterbildung. Vernetzung. Supervision. Projekte. Dank

Einleitung. Statistik. Fort- und Weiterbildung. Vernetzung. Supervision. Projekte. Dank Jahresbericht 2000 Einleitung Statistik Übersicht Management und Zeitaufwand 2000 Misshandlungsart und Geschlecht 2000 Fort- und Weiterbildung Vernetzung Supervision Projekte Dank Einleitung www...!!!

Mehr

Umgang mit Krisen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. Eine Handreichung für Heimleitungen und Trägerschaften

Umgang mit Krisen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. Eine Handreichung für Heimleitungen und Trägerschaften Umgang mit Krisen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe Eine Handreichung für Heimleitungen und Trägerschaften Anlass und Zweck dieser Handreichung Einrichtungen der stationären Jugendhilfe sehen

Mehr

Opferhilfe das Wichtigste in Kürze

Opferhilfe das Wichtigste in Kürze Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Kantonale Opferhilfestelle deutsch Opferhilfe das Wichtigste in Kürze Oktober 2011 was ist Opferhilfe? Opferhilfe ist eine gesetzlich geregelte Hilfeleistung.

Mehr

Merkblatt zur Opferhilfe

Merkblatt zur Opferhilfe Merkblatt zur Opferhilfe Was will die Opferhilfe? Die Opferhilfe will die Folgen schwerer Straftaten (namentlich gegen Leib und Leben und die sexuelle Integrität) mildern helfen. Opfer haben: Anspruch

Mehr

Hilfe bei der Rehabilitation

Hilfe bei der Rehabilitation Hilfe bei der Rehabilitation Als Opfer können Sie sich an Slachtofferhulp Nederland (Niederländische Opferhilfe) wenden für kostenlose Hilfe im emotionalen, praktischen und juristischen Bereich. Sind Sie

Mehr

vom 26. Juni 2012 (Stand 1. August 2012) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, und das Kloster sowie die Stiftsschule Engelberg,

vom 26. Juni 2012 (Stand 1. August 2012) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, und das Kloster sowie die Stiftsschule Engelberg, .6 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden vom 6. Juni 0 (Stand. August 0) Der Regierungsrat

Mehr

Beschwerdemanagement

Beschwerdemanagement Kommission Bildung Konzept Beschwerdemanagement erarbeitet durch die Arbeitsgruppe im Jahr 2013 und vorgelegt durch die Schulleitung und Präsident Kommission Bildung Juni 2013 Anpassungen beschlossen durch

Mehr

Geschäftsreglement Kommission Höhere Fachschule (HF)

Geschäftsreglement Kommission Höhere Fachschule (HF) Kanton St.Gallen Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen Geschäftsreglement Kommission Höhere Fachschule (HF) www.gbssg.ch 2 Die Berufsfachschulkommission BFSK erlässt in Anwendung von

Mehr

Zulassung zum Validierungsverfahren

Zulassung zum Validierungsverfahren Zulassung zum Validierungsverfahren Bitte beachten Sie folgendes Vorgehen: Schritt 1: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim Eingangsportal der Berufs- und Laufbahnberatung des Kantons Glarus. Im Beratungsgespräch

Mehr

Opferhilfe das Wichtigste in Kürze

Opferhilfe das Wichtigste in Kürze Kanton Zürich Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern 2017 Opferhilfe das Wichtigste in Kürze 01 02 Was ist Opferhilfe? Opferhilfe ist eine gesetzlich geregelte Hilfeleistung. Sie

Mehr

Umsetzung Volksschulgesetz. Merkblatt schulärztlicher Dienst

Umsetzung Volksschulgesetz. Merkblatt schulärztlicher Dienst Umsetzung Volksschulgesetz Merkblatt schulärztlicher Dienst 2 Umsetzung Volksschulgesetz Merkblatt schulärztlicher Dienst Überblick Schulärztinnen und Schulärzte unterstützen die Gemeinden und Schulen

Mehr

Vier Wege zum Berufsabschluss

Vier Wege zum Berufsabschluss biz Vier Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene Das eidgenössische Berufsattest und das eidgenössische Fähigkeitszeugnis sichere Werte auf dem Arbeitsmarkt In einer Arbeitswelt, die sich immer schneller

Mehr

HÄUSLICHE GEWALT. Wir möchten Sie mit dem Problem nicht allein lassen!

HÄUSLICHE GEWALT. Wir möchten Sie mit dem Problem nicht allein lassen! deutsch HÄUSLICHE GEWALT Die Gewaltsituation, die Sie erlebt haben, ist kein Einzelfall und passiert häufiger als allgemein angenommen wird. Misshandlungen durch Lebenspartner oder andere nahestehende

Mehr

Weisungen zu Zeugnissen und Promotion

Weisungen zu Zeugnissen und Promotion Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei Grigioni

Mehr

STATUTEN. Lehrbetriebsverbund SG/AI/AR. vom

STATUTEN. Lehrbetriebsverbund SG/AI/AR. vom STATUTEN Lehrbetriebsverbund SG/AI/AR vom 16. August 2005 Lehrbetriebsverbund SG/AI/AR Seite 3 / 10 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...3 Kapitel 1 Name und Sitz...5 Art.1 Name...5 Art. 2 Sitz...5

Mehr

Von der Sonderschule zur Arbeitswelt

Von der Sonderschule zur Arbeitswelt Von der Sonderschule zur Arbeitswelt Eine Informationsbroschüre der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Kanton Aargau der Invalidenversicherung des Kantons Aargau und der Pro Infirmis Aargau

Mehr

Das Strafverfahren bei häuslicher Gewalt

Das Strafverfahren bei häuslicher Gewalt Sicherheitsdepartement Kantonspolizei Das Strafverfahren bei häuslicher Gewalt Die wichtigsten Fragen und Antworten Das Strafverfahren bei häuslicher Gewalt Das Schweizerische Strafgesetzbuch behandelt

Mehr

Änderungsanträge der vorberatenden Kommission vom 28. August 2015/11. September 2015

Änderungsanträge der vorberatenden Kommission vom 28. August 2015/11. September 2015 Gesundheitsgesetz 22.15.03 Vorlage des Regierungsrats vom 16. Juni Gesundheitsgesetz Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 34 und 60 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 1), beschliesst:

Mehr

Statuten des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St.Gallen

Statuten des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St.Gallen Statuten des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St.Gallen vom 26. Juni 1998 Die Delegiertenversammlung des Vereins "Schulpsychologischer Dienst des Kantons St.Gallen" hat vom Bericht des Vorstandes

Mehr

DVJJ, Hofgeismar 2013

DVJJ, Hofgeismar 2013 Zum Umgang mit delinquenten, psychisch auffälligen Jugendlichen in der Schweiz DVJJ, Hofgeismar 2013 Hans-Werner Reinfried Rechtspsychologisches Institut Uster Grundhaltungen des schweizerischen Jugendstrafrechts

Mehr

Sozialregion Wasseramt Ost

Sozialregion Wasseramt Ost Sozialregion Wasseramt Ost Vereinbarung zwischen den Einwohnergemeinden Aeschi, Bolken, Deitingen, Derendingen, Etziken, Horriwil, Hüniken und Subingen betreffend die gemeinsame Führung - eines regionalen

Mehr

831.135.1. Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) vom 28. August 1978 (Stand am 1.

831.135.1. Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) vom 28. August 1978 (Stand am 1. Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) 831.135.1 vom 28. August 1978 (Stand am 1. Juli 2011) Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf Artikel 66 ter

Mehr

AStadt. Luzern. Schulpflege

AStadt. Luzern. Schulpflege AStadt Luzern Schulpflege Elternmitwirkung Volksschule Stadt Luzern Gestützt auf den Antrag des Rektorats Volksschule vom 1. September 2005 hat die Schulpflege an ihrer Klausur vom 14. Oktober 2005 bezüglich

Mehr

Kaufvertrag über einen Hund

Kaufvertrag über einen Hund Mustervertrag Schweizer Tierschutz STS Kaufvertrag über einen Hund Auf männlich-weibliche Doppelformen wird nachfolgend im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichtet. Verkäuferin (Züchterin) Name: Strasse

Mehr

Reglement über die Kurtaxe und die Beherbergungstaxe der Gemeinde Inden

Reglement über die Kurtaxe und die Beherbergungstaxe der Gemeinde Inden Reglement über die Kurtaxe und die Beherbergungstaxe der Gemeinde Inden Seite von 5 Die Urversammlung der Gemeinde Inden eingesehen Art. 75, 78 Abs. und 79 Ziff. und der Kantonsverfassung; eingesehen Art.,

Mehr

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche

Mehr

Jugend, Familie und Sport

Jugend, Familie und Sport Jugend, Familie und Sport Sexuelle Ausbeutung und Gewalt in Institutionen Richtlinien für den Umgang mit einem Verdacht 1. Einleitung Ein ausserordentliches Ereignis wie eine sexuelle Ausbeutung, ein Verdacht

Mehr

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014. Aufgaben und Verantwortung

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014. Aufgaben und Verantwortung Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014 1 Aufgaben und Verantwortung (1) Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrats ergeben

Mehr

Rahmenkonzept Notbetten für Kinder und Jugendliche der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Rahmenkonzept Notbetten für Kinder und Jugendliche der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Rahmenkonzept für Kinder und Jugendliche der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Anschrift Basel-Stadt c/o Erziehungsdepartement Basel-Stadt Jugend, Familie und Sport Abteilung Jugend- und Familienangebote

Mehr

Melden Sie sich, wenn Ihr Engagement nicht alltäglich ist.

Melden Sie sich, wenn Ihr Engagement nicht alltäglich ist. Melden Sie sich, wenn Ihr Engagement nicht alltäglich ist. «schappo!» sagt der Volksmund anerkennend, wenn eine Leistung oder ein Engagement besondere Wertschätzung verdient. Und genau darum geht es. Drei

Mehr

Verordnung über die kantonalen Spezialdienste der Volksschule 1

Verordnung über die kantonalen Spezialdienste der Volksschule 1 Verordnung über die kantonalen Spezialdienste der Volksschule 64. (Vom 4. Juni 006) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 33 des Volksschulgesetzes vom 9. Oktober 005 und des Personal- und

Mehr

iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014)

iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014) iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014) Interinstitutionelle Zusammenarbeit Eine Partnerschaft für die Arbeitsintegration 1. Gültigkeit Dieses iiz-konzept des Kantons Zürich ersetzt ab 01.

Mehr

Das Einschulungsverfahren

Das Einschulungsverfahren Amt für Volksschule und Kindergarten Das Einschulungsverfahren Amt für Volksschule und Kindergarten St. Urbangasse 73 4509 Solothurn Tel. 032 627 29 37 avk@dbk.so.ch Das Einschulungsverfahren im Kanton

Mehr

Spesen-Reglement. Abteilung Finanzen. Reglement genehmigt: SOSV, Präsidentenkonferenz vom 18. Januar 2008

Spesen-Reglement. Abteilung Finanzen. Reglement genehmigt: SOSV, Präsidentenkonferenz vom 18. Januar 2008 Spesen-Reglement Abteilung Finanzen Reglement genehmigt: SOSV, Präsidentenkonferenz vom 18. Januar 2008 Heinz Hammer, Präsident Siegfried Meier, Vizepräsident und Abteilungsleiter Finanzen Hammer Heinz

Mehr

AB Stadt Wil. Reglement über Spesen und Entschädigungen

AB Stadt Wil. Reglement über Spesen und Entschädigungen Stadt Wil Stadtrat Rathaus, Marktgasse 58, CH-9500 Wil 2 E-Mail stadtrat@stadtwil.ch Telefon 071 913 53 53, Telefax 071 913 53 54 6. Dezember 2006 Reglement über Spesen und Entschädigungen Der Stadtrat

Mehr

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Obergoms

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Obergoms Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Obergoms Seite von 5 Die Urversammlung der Gemeinde Obergoms eingesehen Art. 75, 78 Abs. und 79 Ziff. und der Kantonsverfassung; eingesehen Art., 7, 46 und 47 des

Mehr

Reglement über den schulärztlichen Dienst

Reglement über den schulärztlichen Dienst Reglement über den schulärztlichen Dienst INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINES Seite 10 Beratung der Behörden Seite 1 Zweck 11 Weitere Aufgaben II. ORGANISATION UND AUFSICHT V. BESONDERE MASSNAHMEN Schulkommission

Mehr

Pensionskasse Alcan Schweiz. Wahlreglement 2015

Pensionskasse Alcan Schweiz. Wahlreglement 2015 Pensionskasse Alcan Schweiz Wahlreglement 2015 gültig ab 22.September 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Zusammensetzung 2 2. Wählbarkeit 2 3. Amtszeit, Wiederwahl, Mutation 2 4. Wahlverfahren 3

Mehr

Babysitting, was ist das?

Babysitting, was ist das? Babysitting Babysitting, was ist das? Abends oder tagsüber während einiger Stunden ein Kind hüten, ist nichts besonderes, meinen viele weit gefehlt! Babysitten ist eine besondere und verantwortungsvolle

Mehr

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe. Elterninformation

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe. Elterninformation Von der Primarstufe in die Sekundarstufe Elterninformation Von der Primarstufe in die Sekundarstufe Nach der 6. Klasse der Primarstufe stehen den Kindern verschiedene Wege in ihrer Schullaufbahn offen.

Mehr

Wichtige Telefonnummern (bitte fehlende Telefonnummern ergänzen)

Wichtige Telefonnummern (bitte fehlende Telefonnummern ergänzen) Wichtige Telefonnummern (bitte fehlende Telefonnummern ergänzen) Anlage 1 Schulaufsicht* Referent/in: Sachbearbeiter/in: 361-361- Nur bei Nichterreichen der zuständigen Schulaufsicht Allgemeinbildende

Mehr

6. Checkliste Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche

6. Checkliste Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche 6. Checkliste Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche Checklisten Diese Checklisten helfen dir die Übersicht zu behalten, wenn es um Berufsorientierung, Bewerbungsunterlagen und Beratungsgespräche

Mehr

Werde ich für die Übernahme eines Ehrenamts von meiner Tätigkeit bei Volkswagen freigestellt?

Werde ich für die Übernahme eines Ehrenamts von meiner Tätigkeit bei Volkswagen freigestellt? Volkswagen pro Ehrenamt Seilerstraße 22 38440 Wolfsburg ehrenamt@volkswagen.de Häufig gestellte Fragen zu Volkswagen pro Ehrenamt. Warum initiiert Volkswagen dieses Projekt? Wird die ehrenamtliche Tätigkeit

Mehr

Reglement 10. Schuljahr in auswärtigen Schulen

Reglement 10. Schuljahr in auswärtigen Schulen Reglement 10. Schuljahr in auswärtigen Schulen 08. Juni 2009 / SB Seite 1 von 7 Ende der obligatorischen Schulzeit was nun? Liebe Eltern, Liebe Erziehungsberechtigte, Ihr Kind wünscht ein 10. Schuljahr

Mehr

Der Grosse Burgerrat gestützt auf Art. 28 Abs. 2 der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 17. Juni 1998 1), beschliesst:

Der Grosse Burgerrat gestützt auf Art. 28 Abs. 2 der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 17. Juni 1998 1), beschliesst: 5. 8. Juni 00 Der Grosse Burgerrat gestützt auf Art. 8 Abs. der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 7. Juni 998 ), beschliesst: I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Gegenstand Dieses Reglement regelt die Bearbeitung

Mehr

Statut. Klinisches Ethik-Komitee (KEK) der Asklepios Klinik Altona (AKA)

Statut. Klinisches Ethik-Komitee (KEK) der Asklepios Klinik Altona (AKA) Statut Klinisches Ethik-Komitee (KEK) der Asklepios Klinik Altona (AKA) Präambel 1 Status 2 Aufgaben 3 Zusammensetzung 3 Sitzungen 4 Vorstand 5 Antragstellung / Beratung 6 Leitlinien 7 Beschlüsse Präambel

Mehr

1. BESCHREIBUNG BERUFSINTEGRATIONSCOACHING...1 1.1 Ziel des Berufsintegrationscoachings...1 1.2 Coaching-Schwerpunkte...1

1. BESCHREIBUNG BERUFSINTEGRATIONSCOACHING...1 1.1 Ziel des Berufsintegrationscoachings...1 1.2 Coaching-Schwerpunkte...1 1. BESCHREIBUNG BERUFSINTEGRATIONSCOACHING...1 1.1 Ziel des Berufsintegrationscoachings...1 1.2 -Schwerpunkte...1 2. AUFNAHMEKRITERIEN...2 3. AUFNAHME- UND COACHINGVERLAUF...3 4. ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN

Mehr

Von der Schule zur Berufsbildung tragfähige Lösungen für Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen

Von der Schule zur Berufsbildung tragfähige Lösungen für Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen Von der Schule zur Berufsbildung tragfähige Lösungen für Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen Inhalt Was bieten wir an? Wie arbeiten wir? Wer sind wir? Unser Team Unsere Geschichte Wie sind wir

Mehr

Kinderschutzgruppenarbeit in Österreich

Kinderschutzgruppenarbeit in Österreich Kinderschutzgruppenarbeit in Österreich Wolfgang Novak Kinderschutzgruppe Donauspital im SMZ-Ost Wien wolfgang.novak@wienkav.at Dresden, 9. Mai 2015 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6 Überblick Allgemeines

Mehr

Konzept der Qualifikationsprüfung ABU am BZGS St.Gallen

Konzept der Qualifikationsprüfung ABU am BZGS St.Gallen Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe St.Gallen Konzept der Qualifikationsprüfung ABU am BZGS St.Gallen Inhalt Rahmenbedingungen Seite

Mehr

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Allgemeines Die IVSE hat zum Ziel: Die Situation von Personen, die ausserhalb ihres Kantons besondere

Mehr

Rahmenkonzeption. Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz

Rahmenkonzeption. Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz RIGG Materialien Nr. 3 Juli 2002 Rahmenkonzeption Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz Herausgegeben vom Rheinland-pfälzischen Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Koordinierungsstelle

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen Werk «Josefstrasse» Index: Datum: Ersteller: 1 03.09.2010 SM / DET Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Angebot. 3 3 Bestellungen.. 3 4 Preise. 3 5 Lieferung

Mehr

Reglement für die Akkreditierung von Vertretern ausländischer Medien. [Ausgabe 1992] (Übersetzung; Originaltext französisch)

Reglement für die Akkreditierung von Vertretern ausländischer Medien. [Ausgabe 1992] (Übersetzung; Originaltext französisch) Reglement für die Akkreditierung von Vertretern ausländischer Medien [Ausgabe 1992] (Übersetzung; Originaltext französisch) Reglement für die Akkreditierung von Vertretern ausländischer Medien Das Eidgenössische

Mehr

Institut für Onkologie/Hämatologie. Onkologie KSB Baden. Kantonsspital Baden

Institut für Onkologie/Hämatologie. Onkologie KSB Baden.  Kantonsspital Baden Institut für Onkologie/Hämatologie Onkologie KSB Baden www.ksb.ch Kantonsspital Baden Liebe Patientin, lieber Patient Willkommen am Standort Baden Fortschritte in der Medizin machen es möglich, dass hochspezialisierte

Mehr

Informationen zur Unterstützten Beschäftigung

Informationen zur Unterstützten Beschäftigung Informationen zur Unterstützten Beschäftigung Die Unterstützte Beschäftigung ist eine Individuelle betriebliche Qualifizierung. Die Abkürzung dafür ist: InbeQ. Eine Qualifizierung hilft Ihnen dabei, eine

Mehr

Aufbau des Netzwerks früher Hilfen am Beispiel der AG Kindeswohl Landshut

Aufbau des Netzwerks früher Hilfen am Beispiel der AG Kindeswohl Landshut Aufbau des Netzwerks früher Hilfen am Beispiel der AG Kindeswohl Landshut Vorstellung eines Projektes Dr. Thomas Fels Kinderchirurgische Klinik Kinderkrankenhaus St. Marien Landshut Körperliche Gewalterfahrung

Mehr

Herzlich willkommen zur Auftaktveranstaltung «Frühe Förderung»

Herzlich willkommen zur Auftaktveranstaltung «Frühe Förderung» Herzlich willkommen zur Auftaktveranstaltung «Frühe Förderung» Begegnungszentrum Uznach, Departement des Innern, Amt für Soziales Gesundheitsdepartement, Amt für Gesundheitsvorsorge Bildungsdepartment,

Mehr

SKM. Was ist ein persönliches Budget? Zollern

SKM. Was ist ein persönliches Budget? Zollern Persönliches Budget in der Praxis So möchte ich in Zukunft leben,! Eine Anleitung für behinderte Menschen und Ihre ehrenamtlichen BetreuerInnen (BudgetassistentInnen) Was ist ein persönliches Budget? Das

Mehr

Larissa Schumacher. Themen: o Postkontrolle o Aufenthaltsbestimmung/Herausgabe o Umgangsbestimmung o Entlassung des Betreuers

Larissa Schumacher. Themen: o Postkontrolle o Aufenthaltsbestimmung/Herausgabe o Umgangsbestimmung o Entlassung des Betreuers Larissa Schumacher Themen: o Postkontrolle o Aufenthaltsbestimmung/Herausgabe o Umgangsbestimmung o Entlassung des Betreuers 1 Larissa Schumacher / Fall Larissa S. 24 Jahre alt, mittelgradig geistig behindert,

Mehr

Ablauf eines IIZ-Prozesses

Ablauf eines IIZ-Prozesses IIZ-Koordinationsstelle (Merkblatt A-1) Ablauf eines IIZ-Prozesses RAV SoBZ oder Sozialdienst/Sozialamt IV-Stelle Anmeldung auf dem Fallinformationen eingeben durch alle beteiligte Stellen, im dokumentieren

Mehr

Statuten Schweizerische Bibelgesellschaft

Statuten Schweizerische Bibelgesellschaft V.5 Statuten Schweizerische Bibelgesellschaft vom 9. Juni 006 / 8. Mai 00 Art. Name/Organisation Unter dem Namen "Schweizerische Bibelgesellschaft" (abgekürzt SB) / "Société biblique suisse" (SBS) / "Società

Mehr

gestützt auf Artikel 24, 31, 35 und 60 der Kantonsverfassung vom 19. März 1968 1),

gestützt auf Artikel 24, 31, 35 und 60 der Kantonsverfassung vom 19. März 1968 1), Gesetz über das Campieren vom 4. Dezember 04 (Stand. März 05) 97.4 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 4,, 5 und 60 der Kantonsverfassung vom 9. März 968 ), beschliesst:. Bewilligung

Mehr

Berufsorientierung für Flüchtlinge. Praxisnah in eine Ausbildung im Handwerk

Berufsorientierung für Flüchtlinge. Praxisnah in eine Ausbildung im Handwerk Berufsorientierung für Flüchtlinge Praxisnah in eine Ausbildung im Handwerk Sprache, Ausbildung und Arbeit sind Schlüssel zur Integration. Junge Menschen, die bei uns Schutz gefunden und schon erste Deutschkenntnisse

Mehr

Brückenangebote Kanton Zug. K B A Kombiniertes Brü cken Angebot. Informationen zum Praktikum. 3 Tage Praktikum. Coaching. 2 Tage Unterricht.

Brückenangebote Kanton Zug. K B A Kombiniertes Brü cken Angebot. Informationen zum Praktikum. 3 Tage Praktikum. Coaching. 2 Tage Unterricht. Brückenangebote Kanton Zug Kombiniertes Brü cken Angebot Informationen zum Praktikum. 3 Tage Praktikum. Coaching. 2 Tage Unterricht. Das Kombinierte Brü cken Angebot. Zielsetzung Kurzbeschreibung Kontakt

Mehr

«Der zweite Schritt ist oft noch schwieriger»

«Der zweite Schritt ist oft noch schwieriger» «Der zweite Schritt ist oft noch schwieriger» Stolpersteine im Übergang zur Arbeitsstelle bei Jugendlichen mit psychischer Beeinträchtigung Franziska Eder IV-Stelle Luzern Teamleitung Berufsberatung Jugendliche

Mehr

Anmeldung für Erwachsene: Assistenzbeitrag der IV

Anmeldung für Erwachsene: Assistenzbeitrag der IV Anmeldung für Erwachsene: Assistenzbeitrag der IV 1. Personalien 1.1 Persönliche Angaben Name auch Name als ledige Person Vornamen alle Vornamen, den Rufnamen bitte in Grossbuchstaben weiblich männlich

Mehr

Sozialpädiatrisches Zentrum

Sozialpädiatrisches Zentrum Sozialpädiatrisches Zentrum Kindern eine Zukunft geben Kompetenz für Kinder und Familien in Bildung Erziehung Diagnostik Beratung Therapie Ein herzliches Willkommen Sozialpädiatrisches Zentrum ein Ort

Mehr

STATUTEN VERBAND ZÜRCHER PRIVATSCHULEN

STATUTEN VERBAND ZÜRCHER PRIVATSCHULEN STATUTEN VERBAND ZÜRCHER PRIVATSCHULEN I. Name Art. 1 Unter dem Namen Verband Zürcher Privatschulen", kurz VZP genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB. Der Verein hat seinen Sitz in Zürich.

Mehr

Netzwerk Luzerner Schulen Konzept

Netzwerk Luzerner Schulen Konzept Netzwerk Luzerner n Konzept Inhalt 1 Einleitung 3 2 Organisation 3 2.1 Dienststelle Volksschulbildung 4 2.2 Schulleitung 4 2.3 Verantwortliche/r Netzwerk an der 5 2.4 Teilnetzwerke 5 3 Information 6 Bildungs-

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche

Die DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche Die in der Pflegebranche 1 Themen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundsätzliches zur neuen Grundsätzliches zum Arbeitsschutz Akteure im Arbeitsschutz Chancen für die Weiterentwicklung des

Mehr

- Der Personalrat - Geschäftsordnung

- Der Personalrat - Geschäftsordnung - Der Personalrat - Geschäftsordnung in der Fassung vom 21. Juli 2008 1 Aufgaben der Vorsitzenden 1. Die Vorsitzende 1 führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe

Mehr