Satzung. der. VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung. der. VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH"

Transkript

1 Satzung der VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH Entwurf Stand: Seite 1 von 8

2 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens Bekanntmachungen Abschnitt 2 - Stammkapital; Verfügung über Geschäftsanteile Stammkapital 5 Verfügung über Geschäftsanteile Abschnitt - Geschäftsführung und Vertretung 6 Geschäftsführung; Vertretung der Gesellschaft Abschnitt - Gesellschafterbeschlüsse Gesellschafterbeschlüsse Abschnitt 5 - Beirat 8 Zusammensetzung und Amtsdauer 9 Geschäftsordnung 10 Vorsitz und Stellvertretung 11 Einberufung 12 Beschlussfassung 1 Aufgaben des Beirats 1 Vergütung Abschnitt 6 - Jahresabschluss 15 Jahresabschluss; Gewinnverwendung Abschnitt - Inkompatibilität 16 Inkompatibilität Abschnitt 8 - Schlussbestimmungen 1 Gründungskosten 18 Salvatorische Klausel Entwurf Stand: Seite 2 von 8

3 Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr der Gesellschaft (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Sitz der Gesellschaft ist Osnabrück. VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH. () Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am eines Jahres und endet am des Folgejahres. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschaftern an der Gesellschaft VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA mit dem Sitz in Osnabrück. (2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind oder die die Entwicklung des Unternehmens fördern. Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger. Abschnitt 2 - Stammkapital; Verfügung über Geschäftsanteile Stammkapital (1) Das Stammkapital beträgt ,00. (2) Vom Stammkapital übernimmt der Verein für Leibesübungen von 1899 e.v. Osnabrück eine Stammeinlage in Höhe von ,00. () Die Stammeinlage ist in bar erbracht. 5 Verfügung über Geschäftsanteile Eine Verfügung über Geschäftsanteile ist nicht zulässig, wenn und soweit dadurch der Verein für Leibesübungen von 1899 e.v. Osnabrück nicht länger Mutterverein der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA im Sinne der DFB-Satzung, der Statuten des Ligaverband e.v. und des Statut. Liga wäre. Unbeschadet dessen kann über Geschäftsanteile nur aufgrund vorheriger schriftlicher Zustimmung aller Gesellschafter verfügt werden. Über die Erteilung der Zustimmung entscheidet der Beirat mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Entwurf Stand: Seite von 8

4 Abschnitt - Geschäftsführung und Vertretung 6 Geschäftsführung; Vertretung der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. (2) Sofern nur ein Geschäftsführer bestellt ist, wird die Gesellschaft von diesem allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. () Die Gesellschafterversammlung kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. () Die Gesellschafterversammlung kann einen, mehrere oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens und der Doppelvertretung) befreien. Abschnitt - Gesellschafterbeschlüsse Gesellschafterbeschlüsse (1) Gesellschafterbeschlüsse werden in einer Gesellschafterversammlung nach den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes gefasst. (2) Außerhalb von Versammlungen können Gesellschafterbeschlüsse, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt, durch schriftliche, fernschriftliche, telegrafische oder mündliche, auch fernmündliche, Abstimmung gefasst werden, wenn sich jeder Gesellschafter an der Abstimmung beteiligt. () Soweit über Gesellschafterbeschlüsse nicht eine notarielle Niederschrift aufgenommen wird, ist über jeden außerhalb von Gesellschafterversammlungen gefassten Beschluss (zu Beweiszwecken, nicht als Wirksamkeitsvoraussetzung) unverzüglich eine Niederschrift anzufertigen, welche den Tag und die Form der Beschlussfassung, den Inhalt des Beschlusses und die Stimmabgaben anzugeben hat. Die Niederschrift ist jedem Gesellschafter schriftlich unverzüglich zuzusenden. Abschnitt 5 - Beirat 8 Zusammensetzung und Amtsdauer (1) Die Gesellschaft hat einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Beirat, die von der Gesellschafterversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen bestellt werden. (2) Vorsitzender des Beirats ist der Präsident des Verein für Leibesübungen von 1899 e.v. Osnabrück (nachstehend auch der Verein ). Sollte der Präsident verhindert sein, bestimmen die Vize-Präsidenten des Vereins unter sich den Vorsitzenden des Beirats. Sollten alle vorgenannten Präsidiumsmitglieder des Vereins verhindert sein, kann der Beirat auch ein anderes Beiratsmitglied zum Vorsitzenden wählen. Entwurf Stand: Seite von 8

5 () Zwei weitere Personen für den Beirat sind aus dem Kreis des Präsidiums des Vereins zu bestellen. Die restlichen zwei Personen werden nach Maßgabe einer vorherigen Wahl der Mitgliederversammlung des Vereins entsprechend der Satzung des Verein für Leibesübungen von 1899 e.v. Osnabrück bestellt. () Die Beiratsmitglieder müssen gleichzeitig Mitglied im Verein für Leibesübungen von 1899 e.v. Osnabrück sein. Sollte diese Mitgliedschaft enden, endet automatisch auch die Mitgliedschaft im Beirat. Für eine Nachbesetzung von Beiratsmitgliedern gelten vorstehende Bestimmungen entsprechend. (5) Die Amtszeit der Beiratsmitglieder dauert bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die Bestellung des Nachfolgers eines vor Ende der Amtszeit ausscheidenden Mitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds. Unbeschadet dessen dauert die Amtszeit der Mitglieder des ersten Beirats bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Beirats für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr beschließt. (6) Gleichzeitig mit den Beiratsmitgliedern können für ein oder mehrere Beiratsmitglieder Ersatzmitglieder benannt werden. Sie werden nach einer bei der Benennung festzulegenden Reihenfolge Mitglieder des Beirates, wenn Beiratsmitglieder vor Ablauf der Amtszeit aus dem Beirat ausscheiden. () Die Mitglieder des Beirats können ihr Amt durch eine an den Vorsitzenden des Beirats zu richtende schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen niederlegen. Das Recht zur sofortigen Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. (8) Auf den Beirat finden 52 Abs. 2 GmbHG und die dort genannten Vorschriften des Aktiengesetzes nur Anwendung, wenn und soweit die Gesellschafter dies mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen. 9 Geschäftsordnung Der Beirat kann sich selbst im Rahmen von Gesetz und Satzung eine Geschäftsordnung geben. Im Rahmen dieser Geschäftsordnung kann insbesondere auch geregelt werden, dass der Beirat im Bedarfsfall zur Unterstützung Ausschüsse bestellen und Personen in besondere Funktionen berufen kann, soweit zwingende Regelungen dem nicht entgegenstehen. 10 Vorsitz und Stellvertretung Der Vorsitz im Beirat richtet sich nach 8 Abs. 2. Der Stellvertreter wird von den Beiratsmitgliedern aus ihrem Kreis gewählt. Scheidet der Vorsitzende vorzeitig aus dem Amt aus, so ist unverzüglich entsprechend 8 Abs. 2 eine entsprechende Neubestellung vorzunehmen. Scheidet der Stellvertreter vorzeitig aus dem Amt aus, so hat der Beirat unverzüglich eine entsprechende Neuwahl vorzunehmen. Entwurf Stand: Seite 5 von 8

6 11 Einberufung (1) Der Beirat muss mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten, es sei denn, der Beirat beschließt, dass nur eine Sitzung im Kalenderhalbjahr abzuhalten ist. (2) Die Sitzungen des Beirats werden schriftlich durch den Vorsitzenden mit einer Frist von vierzehn Tagen einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und mündlich, fernmündlich, fernschriftlich oder telegrafisch einberufen. () Der Aufsichtsrat der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA kann aus seinem Kreis zwei Personen zur Teilnahme an den Sitzungen des Beirats benennen. Die benannten Personen müssen Mitglieder des Vereins sein. Sie nehmen an den Sitzungen des Beirats teil, sofern dieser nicht etwas anderes bestimmt. Sie haben beratende Funktion und kein Stimmrecht. Daneben können Sachverständige und andere Personen mit Zustimmung des Beiratsvorsitzenden an Sitzungen des Beirats teilnehmen. 12 Beschlussfassung (1) Beschlüsse des Beirats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Außerhalb von Sitzungen sind schriftliche (z. B. , Telefax o.ä.) oder fernmündliche Beschlussfassungen zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht. Fernmündlich gefasste Beschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Niederschrift durch den Vorsitzenden und der Zusendung an alle Mitglieder. (2) Die Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich oder in dieser Satzung etwas anderes bestimmt ist. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei () Mitglieder in der Beiratssitzung anwesend oder vertreten sind und alle Mitglieder des Beirats ordnungsgemäß geladen wurden. Ein Mitglied nimmt auch an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enthält. Für die Beschlussfassung über die Zustimmung der Gesellschaft zu Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. () Ein abwesendes Beiratsmitglied kann seine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Beiratsmitglied überreichen lassen. () Der Vorsitzende bestimmt den Sitzungsablauf und die Art der Abstimmung. Er kann die Sitzung unterbrechen. Ferner kann er die Abstimmung über einzelne Verhandlungsgegenstände vertagen. Die Abstimmung über den gleichen Verhandlungsgegenstand in der nächsten Sitzung kann der Vorsitzende nicht erneut vertagen. (5) Der Vorsitzende ist ermächtigt, im Namen des Beirats die zur Durchführung der Beschlüsse des Beirats erforderlichen Willenserklärungen abzugeben. Ihm obliegt die Führung des Schriftwechsels in den Angelegenheiten des Beirats. Die Niederschriften über die Sitzungen des Beirats unterzeichnet der Vorsitzende des Beirats. Entwurf Stand: Seite 6 von 8

7 1 Aufgaben des Beirats Der Beirat nimmt die Aufgaben des Gesellschafters nach 6 GmbHG wahr. Er überwacht und berät die Geschäftsführung. Der Beirat nimmt das Weisungsrecht des Gesellschafters gegenüber der Geschäftsführung wahr. Soweit Beschlüsse der Hauptversammlung der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA der Zustimmung der Gesellschaft bedürfen, entscheidet über diese Zustimmung der Beirat. 1 Vergütung Die Mitglieder des Beirats erhalten den Ersatz aller angemessenen Auslagen sowie Ersatz der etwa für ihre Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer. Abschnitt 6 - Jahresabschluss 15 Jahresabschluss; Gewinnverwendung Für den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Gewinnverwendung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Abschnitt - Inkompatibilität 16 Inkompatibilität (1) Zu Mitgliedern von Organen der Gesellschaft (Geschäftsführer, Beirat) dürfen keine Personen bestellt werden, die Mitglied von Organen anderer Gesellschaften oder Vereine der Bundesliga, der 2. Bundesliga, der. Liga oder der Regionalliga oder von Muttervereinen im Sinne der DFB-Bestimmungen mit Ausnahme des Verein für Leibesübungen von 1899 e.v. Osnabrück sind. (2) Mitarbeiter oder Mitglieder von Organen von Unternehmen, die zu mehreren Vereinen oder Tochtergesellschaften der Deutschen Lizenzligen, der. Liga oder der Regionalliga bzw. Muttervereinen oder mit diesen Vereinen oder Gesellschaften verbundenen Unternehmen in wirtschaftlich erheblichem Umfang in vertraglichen Beziehungen im Bereich der Vermarktung, einschließlich des Sponsorings, oder des Spielbetriebs stehen, dürfen nicht Mitglieder von Organen der Gesellschaft (Geschäftsführer, Beirat) sein. Abschnitt 8 - Schlussbestimmungen 1 Gründungskosten Die im Zusammenhang mit der Gründung anfallenden Notarkosten, die Kosten der Bekanntmachung, der Anmeldung der Gesellschaft und ihrer Eintragung im Handelsregister und die Kosten der Gründungsberatung trägt die Gesellschaft bis zu einem Höchstbetrag von 2.500,00 ; darüber hinausgehende Gründungskosten trägt der Gründer. Entwurf Stand: Seite von 8

8 18 Salvatorische Klausel (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Satzung bedürfen der Schriftform, soweit nicht notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst bedarf der Schriftform. (2) Sollten Bestimmungen dieser Satzung insgesamt oder einzelne von ihnen nicht rechtswirksam und/oder undurchführbar sein oder sollte sich in der Gesamtregelung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine Regelung zu treffen, die soweit nur möglich dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck dieser Satzung gewollt ist. Entwurf Stand: Seite 8 von 8

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG 14X0660A.doc GESELLSCHAFTSVERTRAG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn. 1 Firma und Sitz Solarparc GmbH (1) Gegenstand des Unternehmens sind 2 Gegenstand des

Mehr

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014. Aufgaben und Verantwortung

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014. Aufgaben und Verantwortung Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014 1 Aufgaben und Verantwortung (1) Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrats ergeben

Mehr

Satzung. der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich. 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter

Satzung. der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich. 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter Satzung der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter 1. Die Gesellschaft führt die Firma Stadtwerke Dreieich GmbH. 2. Der

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. für den Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG mit dem Sitz in Oberkirch. 1 Aufgaben und Verantwortung

GESCHÄFTSORDNUNG. für den Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG mit dem Sitz in Oberkirch. 1 Aufgaben und Verantwortung GESCHÄFTSORDNUNG für den Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG mit dem Sitz in Oberkirch 1 Aufgaben und Verantwortung Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrats ergeben sich aus den gesetzlichen

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübbecke. 2

Mehr

S A T Z U N G der. Blitz.. - AG. 3. Geschäftsjahr

S A T Z U N G der. Blitz.. - AG. 3. Geschäftsjahr S A T Z U N G der Blitz.. - AG 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Blitz.. - AG 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in... 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste

Mehr

I. Gesellschaftsvertrag HafenCity Hamburg GmbH

I. Gesellschaftsvertrag HafenCity Hamburg GmbH I. Gesellschaftsvertrag HafenCity Hamburg GmbH Ü b e r s i c h t : 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteile 4 Organe der Gesellschaft 5 Geschäftsführung

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

SATZUNG FÜR DEN FÖRDERVEREIN ZWECKVERBAND SOZIALE DIENSTE ANTRIFTTAL-KIRTORF

SATZUNG FÜR DEN FÖRDERVEREIN ZWECKVERBAND SOZIALE DIENSTE ANTRIFTTAL-KIRTORF SATZUNG FÜR DEN FÖRDERVEREIN ZWECKVERBAND SOZIALE DIENSTE ANTRIFTTAL-KIRTORF 1 Name, Sitz 1. Der Förderverein führt den Namen Förderverein des Zweckverbandes Soziale Dienste Antrifttal-Kirtorf. 2. Er hat

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Bremerhavener Innovations- und Gründerzentrum (BRIG) GmbH

Gesellschaftsvertrag der Bremerhavener Innovations- und Gründerzentrum (BRIG) GmbH Gesellschaftsvertrag der Bremerhavener Innovations- und Gründerzentrum (BRIG) GmbH Zum 16.09.2016 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe 1 Name und Sitz der Gesellschaft (1) Die Firma der Gesellschaft

Mehr

Satzung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014

Satzung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 Satzung der beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Bremen. I. Allgemeine Bestimmungen 1 SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft.

Mehr

Satzung der Stadt-Holding Dreieich GmbH. (Stand: 2014) 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Satzung der Stadt-Holding Dreieich GmbH. (Stand: 2014) 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Satzung der Stadt-Holding Dreieich GmbH (Stand: 2014) 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft führt die Firma Stadt-Holding Dreieich GmbH. 2. Der Sitz

Mehr

A n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P

A n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P A n l a g e zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom 29.06.2001, URNr. 1116 /2001 P S a t z u n g der "Hof am Weiher AG" mit dem Sitz in Albessen Dieser Auszug aus der Satzung enthält nicht

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz

Mehr

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter

Mehr

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am Satzung Ausfertigungsdatum: 22.06.2018 Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am 22.06.2018 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Reichel AG (2) Die Gesellschaft

Mehr

Satzung. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH

Satzung. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH Satzung DFL Deutsche Fußball Liga GmbH Präambel Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH führt das operative Geschäft des Die Liga - Fußballverband e.v., des Zusammenschlusses der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften

Mehr

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Satzung der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Stand: Juli 2012 Titel I Gründung, Zweck und Dauer der Gesellschaft 1 Die unter der Firma: Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft bestehende Aktiengesellschaft

Mehr

Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung

Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung ERGO Group AG Hauptverwaltung: Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Gesellschaft

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Kommanditgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Kommanditgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...kommanditgesellschaft

Mehr

Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben wahrnehmen, die ihr von ihren Gesellschaftern übertragen werden.

Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben wahrnehmen, die ihr von ihren Gesellschaftern übertragen werden. Gesellschaftsvertrag der,,hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh (HEG) in Hagen 1 Rechtsform, Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie führt

Mehr

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck S A T Z U N G der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck 1 Die Aktiengesellschaft führt die Firma Sie hat ihren Sitz in Einbeck. Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft. 2 Zweck der Gesellschaft ist

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Steuerberaterkammern NRW Stand: April 2012 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteil

Mehr

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G. 1 Firma und Sitz. BBIS Berlin Brandenburg International School GmbH. 2 Gegenstand des Unternehmens

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G. 1 Firma und Sitz. BBIS Berlin Brandenburg International School GmbH. 2 Gegenstand des Unternehmens G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: BBIS Berlin Brandenburg International School GmbH 2. Sitz der Gesellschaft ist Kleinmachnow. 2 Gegenstand

Mehr

Gesellschaftsvertrag der. Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbh.

Gesellschaftsvertrag der. Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbh. Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbh 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbh. (2) Der Sitz der Gesellschaft

Mehr

Satzung des Vereins. ShoutOutLoud- Changing the World Step by Step. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins. ShoutOutLoud- Changing the World Step by Step. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Satzung des Vereins ShoutOutLoud- Changing the World Step by Step 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen ShoutOutLoud - Changing the World Step by Step" (nachfolgend

Mehr

Satzung des Leipziger Anwaltvereins - eingetragener Verein -

Satzung des Leipziger Anwaltvereins - eingetragener Verein - Satzung des Leipziger Anwaltvereins - eingetragener Verein - 1 Name, Zweck des Vereins Der Verein trägt den Namen Leipziger Anwaltverein e.v. Ziel des Vereins ist die Zusammenfassung aller zugelassenen

Mehr

des Kreistages des Landkreises Leipzig

des Kreistages des Landkreises Leipzig Landkreis Leipzig _BESCHLUSS 2012/056 des Kreistages des Landkreises Leipzig Beschlussdatum: Grundlage (Vorlage): Beschluss Nr.: Öffentlicher Beschluss: 16.05.2012 BV-2012/056 Ja Änderung(en) am: Grundlage

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Tourist, Kongress und Saalbau GmbH Neustadt an der Weinstraße 1,2)

Gesellschaftsvertrag der Tourist, Kongress und Saalbau GmbH Neustadt an der Weinstraße 1,2) Gesellschaftsvertrag der Tourist, Kongress und Saalbau GmbH Neustadt an der Weinstraße 1,2) 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft führt die Firma Tourist, Kongress und Saalbau GmbH Neustadt

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Februar 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer

Steuerberaterkammern NRW Stand: Februar 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberaterkammern NRW Stand: Februar 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma

Mehr

PSVaG. PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

PSVaG. PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit PSVaG. PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Köln Hiermit laden wir unsere Mitglieder zu der am Dienstag, dem 1. Juli 2014, 10:00 Uhr,. im Rheinsaal. Hotel Hyatt Regency Köln.

Mehr

Gesellschaftervertrag. der BEW-Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mbh, Wipperfürth. 1 Firma, Sitz

Gesellschaftervertrag. der BEW-Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mbh, Wipperfürth. 1 Firma, Sitz VIII c Gesellschaftervertrag der BEW-Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mbh, Wipperfürth. 1. Die Firma lautet: - nachstehend "Gesellschaft" genannt. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Wipperfürth.

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftervertrages für die Errichtung einer

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftervertrages für die Errichtung einer Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftervertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (1) Die Firma der Gesellschaft

Mehr

SATZUNG des Geschenke der Hoffnung e.v.

SATZUNG des Geschenke der Hoffnung e.v. Stand gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 2.03.2013 SATZUNG des Geschenke der Hoffnung e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Geschenke der Hoffnung e.v., hat seinen Sitz

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Satzung. Beratungsstelle für Krebsbetroffene Leverkusen e.v. help. - Kontakt und Information für Betroffene und Angehörige -

Satzung. Beratungsstelle für Krebsbetroffene Leverkusen e.v. help. - Kontakt und Information für Betroffene und Angehörige - Satzung Beratungsstelle für Krebsbetroffene Leverkusen e.v. help - Kontakt und Information für Betroffene und Angehörige - 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Beratungsstelle für Krebsbetroffene

Mehr

Satzung. der Bertelsmann Management SE in Gütersloh. in der Fassung vom 03. November Firma und Sitz. Bertelsmann Management SE.

Satzung. der Bertelsmann Management SE in Gütersloh. in der Fassung vom 03. November Firma und Sitz. Bertelsmann Management SE. Satzung der Bertelsmann Management SE in Gütersloh in der Fassung vom 03. November 2016 1 Firma und Sitz Die Europäische Gesellschaft führt die Firma Sitz der Gesellschaft ist Gütersloh. Bertelsmann Management

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Erste Financial Services GmbH

Gesellschaftsvertrag der Erste Financial Services GmbH Gesellschaftsvertrag der Erste Financial Services GmbH 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft

Mehr

Gesellschaftsvertrag. DESI StadtKultur ggmbh. 3. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Gesellschaftsvertrag. DESI StadtKultur ggmbh. 3. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Gesellschaftsvertrag 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahr 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. DESI StadtKultur ggmbh 3. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte

Mehr

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) gibt sich gemäß

Mehr

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Westdeutsche ImmobilienBank AG (2) Der Sitz der Gesellschaft

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung - 8.4 GESELLSCHAFTSVERTRAG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung - 8.4 GESELLSCHAFTSVERTRAG 8.4 1 - Ortsrechtsammlung - 8.4 GESELLSCHAFTSVERTRAG der Stadtbau Vaihingen an der Enz Städtische Entwicklungs- und Baugesellschaft mbh vom 29.04.1996 8.4 2 Gesellschaftsvertrag der Stadtbau Vaihingen

Mehr

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Satzung der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Stand: August 2012 I. Allgemeines 1 Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Sie führt die Firma Norddeutsche Steingut

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen XY...verein. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name XY...verein e. V.

(1) Der Verein führt den Namen XY...verein. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name XY...verein e. V. Satzung eines eingetragenen Idealvereins 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen XY...verein. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name XY...verein

Mehr

Satzung. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. Westdeutsche Immobilien Servicing AG

Satzung. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. Westdeutsche Immobilien Servicing AG Satzung I. Allgemeine Bestimmungen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Mainz. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr Westdeutsche Immobilien Servicing AG (3) Für den Zeitraum

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh. 2.

Mehr

Satzung der Wirtschaftsjunioren bei der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg e. V. - WJ Bonn -

Satzung der Wirtschaftsjunioren bei der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg e. V. - WJ Bonn - Satzung der Wirtschaftsjunioren bei der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg e. V. - WJ Bonn - A Allgemeines 1 Name und Sitz 1. Die Wirtschaftsjunioren bei der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg

Mehr

Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag (in der Fassung vom 04.04.2013) 1 Firma und Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München. MOVING CHILD

Mehr

Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH

Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft führt die Firma: RTV Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH.

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft

Mehr

Gesellschaftsvertrag der PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

Gesellschaftsvertrag der PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (zuletzt beschlossen im KT 24.02.2009) Gesellschaftsvertrag der PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen GmbH

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen GmbH Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen GmbH - zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2009-1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft (1) Das Unternehmen ist eine

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform Stand: Dezember 2009 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz

Mehr

Gesellschaftsvertrag. der. Teach First Deutschland gemeinnützige GmbH. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. Teach First Deutschland gemeinnützige GmbH.

Gesellschaftsvertrag. der. Teach First Deutschland gemeinnützige GmbH. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. Teach First Deutschland gemeinnützige GmbH. Gesellschaftsvertrag der Teach First Deutschland gemeinnützige GmbH 1.1 Die Gesellschaft führt die Firma 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr Teach First Deutschland gemeinnützige GmbH. 1.2 Die Gesellschaft

Mehr

Satzung. der. VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA

Satzung. der. VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA Satzung der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA 1. Entwurf Stand: 16.07.2012 Seite 1 von 12 Entwurf Stand: 11.10.2012 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen 3 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

Mehr

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH Gesellschaftsvertrag der START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH 1 Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: START-Stiftung - ein Projekt der gemeinnützigen

Mehr

- Der Personalrat - Geschäftsordnung

- Der Personalrat - Geschäftsordnung - Der Personalrat - Geschäftsordnung in der Fassung vom 21. Juli 2008 1 Aufgaben der Vorsitzenden 1. Die Vorsitzende 1 führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe

Mehr

SATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.

SATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. SATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. Dezember 2011) Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Firma, Sitz

Mehr

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die im Land Bayern ansässigen Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden den Landesverband

Mehr

Vereinssatzung des Museumsvereins des Deutschen Historischen Museums e.v.

Vereinssatzung des Museumsvereins des Deutschen Historischen Museums e.v. Vereinssatzung des Museumsvereins des Deutschen Historischen Museums e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Museumsverein des Deutschen Historischen Museums e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz

Mehr

Satzung des Trägervereins für das Gebäude der Bessunger Knabenschule Ludwigshöhstrasse 42, 64285 Darmstadt Tel. 06151/61650

Satzung des Trägervereins für das Gebäude der Bessunger Knabenschule Ludwigshöhstrasse 42, 64285 Darmstadt Tel. 06151/61650 Satzung des Trägervereins für das Gebäude der Bessunger Knabenschule Ludwigshöhstrasse 42, 64285 Darmstadt Tel. 06151/61650 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Trägerverein für das

Mehr

Aktiengesellschaft Essen

Aktiengesellschaft Essen Aktiengesellschaft Essen S A T Z U N G FASSUNG VOM 11. Mai 2016 Titel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Die unter der Firma "National-Bank Aktiengesellschaft" bestehende Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in

Mehr

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Westdeutsche ImmobilienBank AG (2) Der Sitz der Gesellschaft

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG DER STAATSBAD MEINBERG GMBH Seite 1. 1 Firma und Sitz. 1. Die Gesellschaft führt die Firma Staatsbad Meinberg GmbH.

GESELLSCHAFTSVERTRAG DER STAATSBAD MEINBERG GMBH Seite 1. 1 Firma und Sitz. 1. Die Gesellschaft führt die Firma Staatsbad Meinberg GmbH. Seite 1 VOM 12. DEZEMBER 1996 IN DER FASSUNG VOM 19. DEZEMBER 2001 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Staatsbad Meinberg GmbH. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Horn-Bad Meinberg. Die

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Grundstücksgesellschaft für die Stadt Nauen mbh GGN

Gesellschaftsvertrag der Grundstücksgesellschaft für die Stadt Nauen mbh GGN Gesellschaftsvertrag der Grundstücksgesellschaft für die Stadt Nauen mbh GGN 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Grundstücksgesellschaft für

Mehr

Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck und Ziele des Vereins Zuganges Versorgungs- Beratungsqualität Öffentlichkeit

Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck und Ziele des Vereins Zuganges Versorgungs- Beratungsqualität Öffentlichkeit Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen SEGEMI - Seelische Gesundheit! Migration und Flucht e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist

Mehr

Gesellschaftsvertrag. der. Stadtentwicklungsgesellschaft Siegburg mbh

Gesellschaftsvertrag. der. Stadtentwicklungsgesellschaft Siegburg mbh Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft Siegburg mbh In der Fassung vom 28.04.1998 unter Berücksichtigung des Änderungsbeschlusses vom 28.01.2000 (Ur.Nr. 99/2000) Firma und Sitz 1 1.) Die

Mehr

Golfanlagen Ortenau AG

Golfanlagen Ortenau AG Satzung Golfanlagen Ortenau AG (Stand 01.07.2012) I. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Die Gesellschaft führt die Firma 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr Golfanlagen Ortenau AG 1.2. Sie hat ihren Sitz in 77767

Mehr

Satzung des Vereins für Integration und Teilhabe am Leben e.v.

Satzung des Vereins für Integration und Teilhabe am Leben e.v. Satzung des Vereins für Integration und Teilhabe am Leben e.v. Der Verein führt den Namen: 1 Name und Sitz Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.v. Der Verein ist in das Vereinsregister beim AG

Mehr

Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung Anlage 3 Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung Der Aufsichtsrat der [...] GmbH (im Folgenden: Gesellschaft ) gibt sich auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages

Mehr

SATZUNG der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

SATZUNG der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Gesellschaft der Freunde und Förderer der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg SATZUNG der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Beschluss der Mitgliederversammlung

Mehr

Gesellschaftsvertrag der

Gesellschaftsvertrag der Gesellschaftsvertrag der Energiedienstleistungen Main-Kinzig GmbH 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma: Energiedienstleistungen Main-Kinzig GmbH (2) Sitz der Gesellschaft ist Gelnhausen.

Mehr

Satzung Naumburger Innenstadt e.v.

Satzung Naumburger Innenstadt e.v. Satzung Naumburger Innenstadt e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Naumburger Innenstadt e.v.. Er ist im Vereins-register eingetragen. 2. Er hat seinen Sitz in Naumburg. 2 Zweck

Mehr

Satzung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Orgeldokumentation e.v. (International Association for Organ Documentation) IAOD

Satzung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Orgeldokumentation e.v. (International Association for Organ Documentation) IAOD Satzung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Orgeldokumentation e.v. (International Association for Organ Documentation) IAOD Durch einstimmigen Beschluss ihrer Mitglieder haben diese am 20.01.1990

Mehr

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Stand Dezember 2017 1 I. ALLGEMEINES Die Firma der Gesellschaft lautet Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Sie hat

Mehr

Gesellschaftsvertrag/Gesellschaftserklärung

Gesellschaftsvertrag/Gesellschaftserklärung Gesellschaftsvertrag/Gesellschaftserklärung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Sitz der Gesellschaft ist Berlin. 1 Firma und Sitz "ZeitRaum. Gemeinnützige Gesellschaft für psychische Rehabilitierung

Mehr

Satzung. Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v.

Satzung. Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v. Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v. in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.5.2011 1 1 Name und Sitz I. Der Verein führt den Namen Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v. kurz

Mehr

Satzung des Fördervereins der Adolph-Diesterweg-Schule Weidenhausen

Satzung des Fördervereins der Adolph-Diesterweg-Schule Weidenhausen Satzung des Fördervereins der Adolph-Diesterweg-Schule Weidenhausen 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Adolph-Diesterweg- Schule Gladenbach-Weidenhausen und hat

Mehr

Satzung der. VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA.

Satzung der. VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA. Satzung der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA 1. Die Gesellschaft führt die Firma 2. Sitz der Gesellschaft ist Bochum. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA. 3. Das Geschäftsjahr

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH (1) Die Gesellschaft führt die Firma (2) Sitz der Gesellschaft ist Waldshut-Tiengen. 1 Firma und Sitz "Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH". 2 Gegenstand

Mehr

Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh. in der Fassung vom

Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh. in der Fassung vom 1 Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh in der Fassung vom 20.12.2005 Übersicht 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Organe

Mehr

Satzung des Fördervereins Bewährungshilfe Köln e.v. beschlossen in der Mitgliederversammlung am 6.11.2013 ( 7 Abs.4 Satz 3 eingefügt durch Beschluss

Satzung des Fördervereins Bewährungshilfe Köln e.v. beschlossen in der Mitgliederversammlung am 6.11.2013 ( 7 Abs.4 Satz 3 eingefügt durch Beschluss Satzung des Fördervereins Bewährungshilfe Köln e.v. beschlossen in der Mitgliederversammlung am 6.11.2013 ( 7 Abs.4 Satz 3 eingefügt durch Beschluss der MV vom 07.11.2012): 2 S A T Z U N G des Fördervereins

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen (1) Homag Group AG, Homagstraße 3-5, 72296 Schopfloch, vertreten durch den Vorstand, und - nachfolgend "Organträgerin" genannt - (2) Brandt Kantentechnik

Mehr

Satzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6.

Satzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6. Satzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6. Mai 2013 Das Kuratorium der durch das Gesetz über die Errichtung

Mehr

Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein

Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gemeinnützige Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein. (2) Die Gesellschaft

Mehr

Vom 17. Juni 2008 (KABl 2008 S. 256) Inhaltsübersicht 1

Vom 17. Juni 2008 (KABl 2008 S. 256) Inhaltsübersicht 1 Satzung Fachverband Ambulante Pflege für NRW SaFvbAP 308 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Ambulante Pflege für NRW in den Diakonischen Werken der Ev. Kirche im Rheinland, der Ev. Kirche von Westfalen

Mehr

Satzung. des Freundes- und Förderverein des Zoo Leipzig e. V.

Satzung. des Freundes- und Förderverein des Zoo Leipzig e. V. Satzung des Freundes- und Förderverein des Zoo Leipzig e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Geschäftsstelle 1. Der Verein führt den Namen Freundes- und Förderverein des Zoo Leipzig e. V. Der Verein führt

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

SATZUNG des Vereins DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SYSTEMISCHE SOZIALE ARBEIT (DGSSA) 1 Name und Sitz

SATZUNG des Vereins DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SYSTEMISCHE SOZIALE ARBEIT (DGSSA) 1 Name und Sitz SATZUNG des Vereins DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SYSTEMISCHE SOZIALE ARBEIT (DGSSA) 1 Name und Sitz Der Verein DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SYSTEMISCHE SOZIALE ARBEIT (DGSSA) hat seinen Sitz in Berlin. Er wird

Mehr

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand August 2010 I. ALLGEMEINES

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand August 2010 I. ALLGEMEINES Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Stand August 2010 1 I. ALLGEMEINES Die Firma der Gesellschaft lautet Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Sie hat

Mehr

RECHTSANWALTSKAMMER KÖLN. Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Köln (geändert und genehmigt durch die Kammerversammlung am 12.11.

RECHTSANWALTSKAMMER KÖLN. Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Köln (geändert und genehmigt durch die Kammerversammlung am 12.11. RECHTSANWALTSKAMMER KÖLN Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Köln (geändert und genehmigt durch die Kammerversammlung am 12.11.2014) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 1 2 Ordentliche Kammerversammlung

Mehr

Satzung VEREIN SOLIDARGEMEINSCHAFT UMWELTBEWUSSTER BÜRGER - SuB

Satzung VEREIN SOLIDARGEMEINSCHAFT UMWELTBEWUSSTER BÜRGER - SuB Satzung VEREIN SOLIDARGEMEINSCHAFT UMWELTBEWUSSTER BÜRGER - SuB 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Solidargemeinschaft umweltbewusster Bürger - SuB", nach der beabsichtigten Eintragung

Mehr

1. Der Verein führt den Namen BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FAMILIENBILDUNG UND BERATUNG e.v.

1. Der Verein führt den Namen BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FAMILIENBILDUNG UND BERATUNG e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FAMILIENBILDUNG UND BERATUNG e.v. 2. Er hat seinen Sitz in Bonn und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen.

Mehr

Synoptische Gegenüberstellung

Synoptische Gegenüberstellung 3 Ziff. (1) Die Gesellschaft erfüllt die vorgenannten Aufgaben als geschäftsleitende Holding insbesondere gegenüber den Tochterunternehmen SWK Energie GmbH, SWK Aqua GmbH, SWK Mobil GmbH, SWK Fahrservice

Mehr

Satzung. des Frankfurter Fördervereins. für physikalische Grundlagenforschung e. V. 1 Name, Geschäftsjahr

Satzung. des Frankfurter Fördervereins. für physikalische Grundlagenforschung e. V. 1 Name, Geschäftsjahr 70/V/1180/98 080299.ah 160399.40-rp Stand: 11/2009 Satzung des Frankfurter Fördervereins für physikalische Grundlagenforschung e. V. 1 Name, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Frankfurter Förderverein

Mehr

Satzung der DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Augsburg

Satzung der DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Augsburg Satzung der DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Augsburg I. Allgemeine Bestimmungen 1 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma 2. Sie hat ihren Sitz in Augsburg. Dierig Holding Aktiengesellschaft.

Mehr