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- Otto Steinmann
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5 Schnellübersicht Einleitung 13 Vorüberlegungen zur Bewältigung einer Krise 17 Manifestierung der Krise 19 Außergerichtliche Sanierung 29 Außergerichtliche Liquidation 45 Sanierung im Insolvenzverfahren 51 Liquidation im Insolvenzverfahren 97 Steuerliche Aspekte 105 Arbeitsrechtliche Aspekte 127 Haftungsrisiken der Beteiligten 167 Strafrechtliche Aspekte 183 Kosten der Sanierungsbeteiligten 191 Checklisten, Muster und Formulare 197 Stichwortverzeichnis
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7 Inhalt 1. Einleitung Vorüberlegungen zur Bewältigung einer Krise Manifestierung der Krise Entwicklung der Krise Zahlungsunfähigkeit Überschuldung Außergerichtliche Sanierung Sanierungskonzept Reaktionsmöglichkeiten bei drohender und eingetretener Zahlungsunfähigkeit im Überblick Verzicht Stundung Kreditaufnahme Staatliche Finanzierungshilfen Alternative Finanzierungsformen Konsequenter Forderungseinzug und Factoring Leasing und Sale-and-Lease-back Einkaufsverhalten und Lagerhaltung Reaktionsmöglichkeiten bei Überschuldung im Überblick Kapitalerhöhung Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital (Debt-to-Equity-Swap) Formwechsel Forderungserlass und Besserungsversprechen Rangrücktritt Patronatserklärung
8 Inhalt 5. Außergerichtliche Liquidation Einleitung Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Sanierung im Insolvenzverfahren Insolvenzantragsverfahren und Insolvenzverfahren im Überblick mit internationalen Bezügen Zuständiges Insolvenzgericht Verfahrensvoraussetzungen Weitere Ermittlungstätigkeiten und Sicherungsmaßnahmen Insolvenzverfahren im Überblick Das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung Ziele des ESUG Vorläufiger Gläubigerausschuss Eigenverwaltung Schutzschirmverfahren Sanierung durch Insolvenzplan Grundgedanke des Insolvenzplans Der Ablauf des Insolvenzplanverfahrens Der Inhalt des Insolvenzplans Übertragende Sanierung durch Betriebsübertragung Wesen der übertragenden Sanierung Zeitpunkt der übertragenden Sanierung Suche nach potenziellen Übernehmern Ermittlung des Kaufpreises Liquidation im Insolvenzverfahren Verwertung des Mobiliarvermögens Verwertung von Immobiliarvermögen Einziehung von Forderungen
9 Inhalt 8. Steuerliche Aspekte Einleitung Steuerliche Auswirkungen einzelner Sanierungsmaßnahmen Forderungsverzicht und Besserungsversprechen Stundung von Forderungen Zinsschranke bei der Aufnahme von Krediten und staatlichen Finanzierungshilfen Mezzanine-Finanzierungen Factoring Leasing und Sale-and-Lease-back Kapitalerhöhung Aufnahme neuer Gesellschafter und Debt-to-Equity-Swap Rangrücktritt Patronatserklärung Steuerliche Auswirkungen einer Betriebsaufgabe oder Liquidation Betriebsaufgabe beim Einzelunternehmen Liquidation bei der Personengesellschaft Liquidation bei der Kapitalgesellschaft Steuerliche Folgen bei den am Unternehmen Beteiligten Allgemeines Risiko einer Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bei der Unternehmensnachfolge Haftung der Geschäftsleiter und Liquidatoren für Steuerschulden Arbeitsrechtliche Aspekte Bei außergerichtlicher Sanierung und Liquidation Einleitung Personalkostensenkung
10 Inhalt Übertragende Sanierung als Betriebsübergang Interessenausgleich und Sozialplan Transfergesellschaften Betriebsbedingte Kündigungen Massenentlassungen Arbeitsrechtliche Besonderheiten im Insolvenzverfahren Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf das Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht in der vorläufigen Insolvenzverwaltung Die Arbeitnehmeransprüche im System der Insolvenzordnung Betriebsübergang im eröffneten Insolvenzverfahren Interessenausgleich und Sozialplan im Insolvenzverfahren Kündigungserleichterungen in der Insolvenz Insolvenzgeld Die betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz Haftungsrisiken der Beteiligten Haftung der Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft Haftung gegenüber den Gesellschaftern Außenhaftung Haftung der Geschäftsleiter von Personengesellschaften Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft Haftung gegenüber den Gesellschaftern Außenhaftung
11 Inhalt 10.3 Haftung der Gesellschafter Haftung gegenüber Dritten Haftung gegenüber der Gesellschaft Strafrechtliche Aspekte Einleitung Insolvenzverschleppung Bankrottdelikte Gläubigerbegünstigung Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen Sonstige Straftatbestände Kosten der Sanierungsbeteiligten Kosten einer außergerichtlichen Sanierung Kosten eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens Checklisten, Muster und Formulare Checkliste: Unterlagen zur Vorbereitung eines Gesprächs mit Beratern und im Rahmen einer Sanierungsberatung Mustergliederung eines Insolvenzplans Arbeitsrechtliche Vorlagen Checkliste: Notwendige Unterlagen und Informationen beim Unternehmenserwerb Muster: Interessenausgleich Muster: Sozialplan Muster: Unterrichtung zum Betriebsübergang Muster: Forderungskaufvertrag bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung Stichwortverzeichnis
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13 Einleitung Gerät ein Unternehmen in Schieflage, so stellt sich für alle davon Betroffenen die Frage, ob und wie die Krise bewältigt werden kann. Besteht die Möglichkeit zur Sanierung des Unternehmens mit dem Ziel der wirtschaftlichen Gesundung oder, falls dies nicht möglich ist, soll es zur Liquidation des Unternehmens kommen? 1 Beide Optionen Sanierung wie Liquidation können außergerichtlich oder gerichtlich verfolgt werden. Im Rahmen unseres marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystems gilt die Prämisse, dass nicht wettbewerbsfähige Unternehmen vom Markt weichen müssen, wenn eine wirtschaftliche Gesundung nicht erreichbar ist. Je nach Verlauf und Stadium der Unternehmenskrise werden nicht nur die Interessen der Gesellschafter und Unternehmensträger berührt, sondern auch Drittinteressen. Die Risiken der potenziell betroffenen Gläubigergruppen steigen mit zunehmender Krise. Der Gesetzgeber stellt für den Fall, dass sich die Krise, insbesondere in Form der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung manifestiert, ein geordnetes staatliches Verfahren zur Verfügung. Droht Zahlungsunfähigkeit, ist diese bereits eingetreten oder liegt bei einer juristischen Person eine Überschuldung vor, dann sind die Handlungsspielräume und Handlungspflichten der beteiligten Verkehrskreise gesetzlich geregelt. Dazu gehört auch, dass im schlechtesten Falle und mangels Sanierungsmöglichkeiten die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens endet, die Vermögenswerte versilbert werden und der Erlös an die Gläubiger ausgekehrt wird. Bereits mit der Geltung der Insolvenzordnung im Jahre 1999, welche an die Stelle der früheren Konkursordnung trat, kam es zu einer Stärkung der Gläubigerautonomie, indem die Gläubiger im Insolvenzverfahren die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob das insolvente Unternehmen liquidiert oder fortgeführt und saniert wird. Als Sanierungsmittel im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens stellte der Gesetzgeber das Institut des Insolvenzplans zur Verfügung. Abweichend von den Verwertungsregularien des Insolvenzverfahrens, die zur Zerschlagung und Liquidation führen, kann durch einen Insolvenzplan das insolvente Unternehmen mit bestimmten Gläubigermehrheiten neu geordnet werden. 13
14 Einleitung 1 Die gläubigerdominierte Sanierung des Krisenunternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens als rechtliche Alternative zur Zerschlagung und zur sog. übertragenden Sanierung wurde in der Praxis aber nur selten angenommen, teils wegen der komplexen Vorschriften und teils wegen der tradierten Vorbehalte gegen eine zweite Chance für das gescheiterte Unternehmen. Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat der Gesetzgeber nunmehr eine weitere Novellierung der Insolvenzordnung vorgenommen mit dem Ziel, künftig durch Insolvenzverfahren mehr Unternehmen zu sanieren statt nur abzuwickeln. Damit will der Gesetzgeber eine neue Insolvenzkultur schaffen und geeigneten Unternehmen eine neue Chance geben sowie Vermögenswerte und Arbeitsplätze erhalten, soweit dies mit dem eigentlichen Anliegen des Insolvenzverfahrens, nämlich der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung, in Einklang zu bringen ist. Die Gläubigerautonomie soll weiter gestärkt werden durch die Möglichkeit, bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren einen vorläufigen Gläubigerausschuss einzusetzen, der ein Mitwirkungsrecht hat bei der Auswahl des Insolvenzverwalters und bei der Anordnung der Eigenverwaltung. Auch besteht nunmehr bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung die Möglichkeit eines sog. Schutzschirmverfahrens. Dies bedeutet, dass das schuldnerische Unternehmen unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters und durch Suspendierung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger im Wege der Eigenverwaltung einen Sanierungsplan ausarbeiten kann. In dieser Phase werden auch keine Verfügungsbeschränkungen vom Insolvenzgericht angeordnet. Dem Krisenunternehmen verbleibt damit die vollständige Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über sein Vermögen. Auch ist das bisher als schwerfällig geltende Insolvenzplanverfahren entfrachtet worden. Insbesondere können Forderungen von Gläubigern erleichtert in Gesellschaftsanteile umgewandelt werden (sog. Debt-to-Equity-Swap). Durch die Einbeziehung der Rechte und Forderungen von Altgesellschaftern soll die Plangestaltung auch nicht mehr an deren Widerstand scheitern. Mit den neuen zusätzlichen Handlungsoptionen und Einflussmöglichkeiten sowie dem Anreiz, frühzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, sollen die Sanierungschancen für ein Unternehmen erhöht werden. Die Komplexität einer Sanierung und die besonderen Ab- 14
15 Einleitung läufe erfordern sowohl bei dem Krisenunternehmen als auch bei dessen Gläubigern kompetente außergerichtliche Vorbereitung und Unterstützung. Mit einer im Gläubigerkonsens herbeigeführten und gelungenen Sanierung wird die Chance genutzt, aus der negativ besetzten Insolvenzsituation einen Neuanfang mit positiver Prognose zum Wohle aller Beteiligten zu gestalten, ohne die Gläubiger wirtschaftlich zu benachteiligen. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten wird möglich. 1 Neben der aktuellen Reform zur Unternehmensinsolvenz (ESUG), die zum in Kraft trat, befindet sich auch das Insolvenzrecht betreffend natürliche Personen im Umbruch. Mit der Insolvenzordnung von 1999 war die sog. Restschuldbefreiung eingeführt worden, die es natürlichen Personen, und zwar Privatpersonen wie auch Unternehmerpersonen ermöglicht, sich aus einer finanziell ausweglosen Situation zu befreien. Ein Neustart soll möglich sein nach Ableistung einer Wohlverhaltensperiode, während der der Schuldner sein Vermögen und sein pfändbares Einkommen zur Verfügung stellt. Hier will der Reformgesetzgeber die zuletzt erforderliche Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren auf drei Jahre verkürzen, wenn der Schuldner innerhalb von drei Jahren 25 Prozent seiner Verbindlichkeiten zuzüglich der Verfahrenskosten tilgt. 15
Vorüberlegungen zur Bewältigung einer Krise 17. Manifestierung der Krise 19. Außergerichtliche Sanierung 29. Außergerichtliche Liquidation 45
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