INFORMATION ZUR ABRECHNUNG VON LÖHNEN UND LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN (STAND )

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1 Inhalt Seite 1 Höhe und Aufgliederung der Sozialbeiträge Sozialbeiträge Aufgliederung der Sozialbeiträge (in %) Verminderung der Arbeitslosenversicherung bei geringem Einkommen Höchstbeitragsgrundlagen Trinkgeldpauschale 2 2 Lohnsteuer Besteuerung von Überstunden-Zuschlägen Überstunden (50-%-Zuschlag) Überstunden (100-%-Zuschlag) 2.2 Pendlerpauschale Pendlereuro Berechnung der Lohnsteuer 3 3 Beitragssätze für Lehrverhältnisbeginn vor dem Aufteilung Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile bei Lehrlingen (Lehrbeginn vor dem ) 5 5 Beitragssätze für Lehrverhältnisbeginn nach dem Vereinfachung der Lohnverrechnung Regelung des AV-Beitrages bei geringem Einkommen 6 Wichtige Neuerungen 2016: Änderung des AN- und AG-Beitrages zur KV (S. 2) Berechnung der Lohnsteuer (S. 3) Beitragssätze von 2015 für Lehrverhältnisse einem Beginn vor dem (S. 4) Neue Beitragssätze für Lehrverhältnisse einem Beginn nach dem (S. 6) Eigene Regelung des AV-Beitrages bei geringem Einkommen für Lehrlinge (S. 6) Anpassungen: AV bei geringem Einkommen, Höchstbeitragsgrundlagen (S. 2) Jugend & Volk GmbH 1

2 1 Höhe und Aufgliederung der Sozialbeiträge 1.1 -Sozialbeiträge Sozialbeitrag (für Arbeiter und Angestellte) 18,12 % Sozialversicherung (AV, KV, PV) 17,12 % (außer: geringes Einkommen, siehe Pkt. 1.2) Arbeiterkammerumlage (AKU) 0,50 % Wohnbauförderungsbeitrag (WFB) 0,50 % 1.2 Aufgliederung der Sozialbeiträge (in %) AV KV UV PV Summe AK WF IE Summe beitragssatz DN- 3,00 3,87-10,25 17,12 0,50 0,50-1,00 18,12 DG- 3,00 3,78 1,30 12,55 20,63-0,50 0,45 0,95 21,58 6,00 7,65 1,30 22,80 37,75 0,50 1,00 0,45 1,95 39, Verminderung der Arbeitslosenversicherung (= SV) bei geringem Einkommen Arbeitslosenversicherung (AV) bei geringem Einkommen (gilt auch für Lehrlinge einem beginn vor dem ) bis 1.311,00 keine Arbeitslosenversicherung (AV) SV = 14,12 % von 1.311,01 bis 1.430,00 (AV nur 1 %) SV = 15,12 % von 1.430,01 bis 1.609,00 (AV nur 2 %) SV = 16,12 % über 1.609,00 (AV beträgt 3 %) SV = 17,12 % Sonderregelung für Lehrlinge beginn ab dem siehe Seite Höchstbeitragsgrundlagen Höchstbeitragsgrundlage monatlich 4.860,00 Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen 9.720,00 Die Höchstbeitragsgrundlage gilt auch für die AKU, den WFB und den IESG-Zuschlag. Von den Sonderzahlungen sind keine AKU und kein WFB zu entrichten. 1.5 Trinkgeldpauschale 44 Abs. 3 ASVG: Der Versicherungsträger kann nach Anhörung der in Betracht kommenden Interessenvertretungen der Dienstnehmer und der Dienstgeber festsetzen, dass bei bestimmten Gruppen von Versicherten, die üblicherweise Trinkgelder erhalten, diese Trinkgelder der Bemessung der Beiträge pauschaliert zugrunde zu legen sind. Die Festsetzung hat unter Bedachtnahme auf die durchschnittliche Höhe der Trinkgelder, wie sie erfahrungsgemäß den Versicherten in dem betreffenden Erwerbszweig zufließen, zu erfolgen. Bei der Festsetzung ist auf Umstände, die erfahrungsgemäß auf die Höhe der Trinkgelder Einfluss haben (z. B. regionale Unterschiede, Standort und Größe der Betriebe, Art der Tätigkeit) Bedacht zu nehmen. Derartige Festsetzungen sind im Internet zu verlautbaren und haben sodann verbindliche Wirkung. Trinkgeldpauschalen siehe unter: z. B.: Friseure für Arbeitnehmer: 70,00 für Lehrlinge: 22,00 Jugend & Volk GmbH 2

3 2 Lohnsteuer 2.1 Besteuerung von Überstunden-Zuschlägen Überstunden 50-%-Zuschlag Die Überstunden-Zuschläge für die ersten zehn 50-%igen Überstunden im Monat sind bis höchstens 86,00 steuerfrei Überstunden 100-%-Zuschlag Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis höchstens 360,00 im Monat steuerfrei. 2.2 Pendlerpauschale (mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage) Kleines Pendlerpauschale Großes Pendlerpauschale Entfernung Betrag/Monat Entfernung Betrag/Monat ab 20 km 58,00 Euro ab 2 km 31,00 Euro ab 40 km 113,00 Euro ab 20 km 123,00 Euro ab 60 km 168,00 Euro ab 40 km 214,00 Euro ab 60 km 306,00 Euro 2.3 Pendlereuro 2,00 je Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn ein Anspruch auf Pendlerpauschale besteht. 2.4 Berechnung der Lohnsteuer Monatslohn (LSt-BMGL.) von... bis... Grenzsteuersatz Abzug ohne AVAB 1 Kind Abzug AV AB / AE AB 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern 5 Kindern SV-Rückerstattung oder Steuer 1.066, , , , , , ,00 0,00 % 1.516,00 25,00 % 266,50 307,67 322,25 340,58 358,92 377, ,33 35,00 % 418,10 459,27 473,85 492,18 510,52 528, ,00 42,00 % 600,05 641,22 655,80 674,14 692,48 710, ,00 48,00 % 901,01 942,18 956,76 975,10 993, , ,33 50,00 % 1.051, , , , , ,09 über ,33 55,00 % 5.218, , , , , ,55 Jugend & Volk GmbH 3

4 3 Beitragssätze für Lehrlinge, deren Lehrbeginn vor dem liegt (es gelten die Regelungen und Beitragssätze von 2015) 2 Jahre Lehrberechtigten 1. Lehrjahr 2. (letztes) Lehrjahr 10,25 13,25 12,55 15,55 22,80 28,80 2 ½ Jahre Lehrberechtigten letztes Lehrjahr 1. Lehrjahr 3. Lehrhalbjahr 4. Lehrhalbjahr 5. Lehrhalbjahr 10,25 10,25 13,25 17,20 12,55 12,55 15,55 19,25 22,80 22,80 28,80 36,45 3 Jahre Lehrberechtigten 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 10,25 10,25 17,20 12,55 12,55 19,25 22,80 22,80 36,45 3 ½ Jahre Lehrberechtigten letztes Lehrjahr 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 5. Lehrhalbjahr 6. Lehrhalbjahr 7. Lehrhalbjahr 10,25 10,25 14,20 17,20 17,20 12,55 12,55 16,25 19,25 19,25 22,80 22,80 30,45 36,45 36,45 4 Jahre Lehrberechtigten 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr 10,25 10,25 14,20 17,20 12,55 12,55 16,25 19,25 22,80 22,80 30,45 36,45 Jugend & Volk GmbH 4

5 4 Aufteilung Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile bei Lehrlingen (Lehrbeginn vor dem ) 2 Jahre DG DG DG DG DG DG 2. LJ letztes LJ ,55 10,25 3,00 3,00-15,55 13,25 28,80 2 1/2 Jahre DG DG DG DG DG DG 3. LHJ ,55 10, ,55 10,25 22,80 2. LJ letztes 4. LHJ ,55 10,25 3,00 3,00-15,55 13,25 28,80 3. LJ LJ 5. LHJ 3,70 3,95-12,55 10,25 3,00 3,00-19,25 17,20 36,45 3 Jahre DG DG DG DG DG DG 2. LJ ,55 10, ,55 10,25 22,80 3. LJ letztes LJ 3,70 3,95-12,55 10,25 3,00 3,00-19,25 17,20 36,45 3 ½ Jahre DG DG DG DG DG DG 2. LJ ,55 10, ,55 10,25 22,80 5. LHJ 3,70 3,95-12,55 10, ,25 14,20 30,45 3. LJ letztes 6. LHJ 3,70 3,95-12,55 10,25 3,00 3,00-19,25 17,20 36,45 4. LJ LJ 7. LHJ 3,70 3,95-12,55 10,25 3,00 3,00-19,25 17,20 36,45 4 Jahre DG DG DG DG DG DG 2. LJ ,55 10, ,55 10,25 22,80 3. LJ 3,70 3,95-12,55 10, ,25 14,20 30,45 4. LJ letztes LJ 3,70 3,95-12,55 10,25 3,00 3,00-19,25 17,20 36,45 Jugend & Volk GmbH 5

6 5 Beitragssätze für Lehrlinge, deren Lehrbeginn nach dem liegt (gültig vom 1. bis zum 4. Lehrjahr) 5.1 Vereinfachung der Lohnverrechnung Ab haben Lehrlinge während des gesamten Lehrverhältnisses einen einheitlichen KV- und AV-Beitrag. Da sind Lehrlinge Lehrverhältnissen ab dem während der gesamten Dauer der (vom 1. bis zum 4. Lehrjahr) kranken- und arbeitslosenversichert. KV UV AV PV Summe Lehrlinge (DN-) 1,67 % - 1,20 % *) 10,25 % 13,12 % Dienstgeber (DG-) 1,68 % - 1,20 % 12,55 % 15,43 % Summe 3,35 % - 2,40 % 22,80 % 28,55 % *) siehe Reduktion der AV bei geringem Einkommen (Pkt. 5.2) 5.2 Regelung des AV-Beitrages bei geringem Einkommen Arbeitslosenversicherung (AV) für Lehrlinge bei geringem Einkommen (gilt für Lehrverhältnisse beginn ab dem ) bis 1.311,00 minus 1,20 % AV = keine Arbeitslosenversicherung (AV) SV = 11,92 von 1.311,01 bis 1.430,00 (AV nur 1,00 %) SV = 12,92 % über 1.430,00 (AV 1,20 %) SV = 13,12 % Jugend & Volk GmbH 6

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