Internet und Social Media
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- Gerda Kraus
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Mobbing im Internet: Das rät der Anwalt Internet und Social Media Cybermobbing hat viele Gesichter. Oft sind es peinliche Fotos oder Videos, die ohne Erlaubnis der abgebildeten Person im Internet kursieren - zum Beispiel in sozialen Netzwerken wie Facebook oder YouTube. Oft aber beginnt Cybermobbing subtiler, mit Sticheleien, herablassenden oder beleidigenden Äußerungen. Wie können sich Betroffene wehren? Darüber hat Recht so! mit dem Rechtsanwalt Lars Rieck aus Hamburg gesprochen. Was genau ist Mobbing? Lars Rieck: Von Mobbing spricht man, wenn mehrere Personen jemanden bewusst, systematisch und über einen längeren Zeitraum in eine unterlegene Position drängen. Es reicht nicht, einen Witz über jemanden zu machen oder ihm einen harmlosen Streich zu spielen. Die Grenzen sind aber fließend. Wer ist von Mobbing im Internet betroffen? Rieck: Das ist vor allem ein Problem unter Jugendlichen. Sie fühlen sich eng mit einer Gruppe verbunden, zum Beispiel ihrer Schulklasse, und sind daher besonders anfällig für Angriffe aus der Gruppe. Sie fühlen sich erniedrigt, haben Angst, ausgeschlossen zu werden. Aber auch Erwachsene kann es treffen, wenn sie zum Beispiel mit Arbeitskollegen auf Facebook befreundet sind. Da fällt dann schon mal ein abfälliger Kommentar, weil die Hemmschwelle im Internet niedriger ist als im Büro. Daraus kann sich eine gefährliche Eigendynamik entwickeln, bis hin zum Mobbing. Gegen welche Gesetze verstoßen die Täter? Rieck: Da ist zum einen die strafrechtliche Seite: Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Wer auf Facebook "Julia ist eine Hure" schreibt, erfüllt den Tatbestand der Beleidigung. Das andere ist die zivilrechtliche Seite. Wer Fotos, auf denen ein anderer abgebildet ist, oder entwürdigende Texte über einen anderen ohne dessen Einwilligung online stellt, verletzt Persönlichkeitsrechte. Das geht bis zum Stalking, also der ungewollten
2 persönlichen Kontaktaufnahme. Nach dem Tatbestand richtet sich dann das mögliche Strafmaß - von Bußgeld bis Gefängnis. Wie können sich die Opfer wehren? Rieck: Zunächst sollte man die Täter auffordern, die Inhalte zu löschen. Passiert daraufhin nichts, kontaktiert man den Betreiber des sozialen Netzwerkes oder des Forums, in dem der Inhalt veröffentlicht wurde. Bei Facebook und YouTube zum Beispiel gibt es dafür die Funktion "Beitrag melden". Die Anbieter müssen illegale Beiträge aus dem Netz nehmen, notfalls kann man das einklagen. In Foren ist das oft schwieriger, vor allem wenn die Server im Ausland stehen und die Inhaber der Domain nicht zu ermitteln sind. Und wann muss man zur Polizei? Rieck: Bei schweren Tatbeständen sollte man möglichst innerhalb von drei Monaten Strafanzeige erstatten, am besten bei der örtlichen Staatsanwaltschaft. Das erspart Ihnen den Weg zur Polizei, die oft wenig Erfahrung mit Cybermobbing hat. Schreiben Sie alle Vorwürfe möglichst genau auf, es muss nicht juristisch formuliert sein. Wichtig sind Beweismittel wie Bildschirmfotos oder Chat-Protokolle. Die Staatsanwaltschaft kann dann gegen einen konkreten Tatverdächtigen oder gegen Unbekannt ermitteln. Wie kann man Mobbing im Internet vorbeugen? Rieck: Wichtig ist ein besseres Verständnis dafür, wie soziale Netzwerke im Internet funktionieren. Wer Nachholbedarf hat: Es gibt zum Beispiel Social- Media-Kurse an vielen Volkshochschulen und in Verbraucherzentralen. Viele Eltern wissen gar nicht, was ihre Kinder auf Facebook treiben. Dabei sollten sie gemeinsam darüber sprechen, welche Gefahren dort lauern und was man im Ernstfall unternehmen kann. Man sollte zum Beispiel niemals seine Kontaktdaten in einem sozialen Netzwerk preisgeben. Oft hilft es auch, wenn sich Eltern untereinander oder mit dem Vertrauenslehrer austauschen, damit das Thema im Unterricht behandelt wird. Es wäre schon viel gewonnen, wenn
3 Kinder und Jugendliche das Gefühl bekommen: "Wir lassen Dich im Internet nicht allein." Beweise sichern mit Bildschirmfotos Bildschirmfotos, auch Screenshots genannt, lassen ganz einfach anfertigen. Auf Windows-Computern drücken Sie zunächst gleichzeitig die Tasten "Alt" und "Druck". Danach starten Sie das Programm "Paint" (es befindet sich im Ordner "Zubehör"). Mit der Tastenkombination "STRG" und "V" fügen Sie das Bildschirmfoto in Paint ein. Sie können es dort bearbeiten und speichern. Wer einen Apple-Computer nutzt, drückt gleichzeitig die Tasten "CMD", "SHIFT" und "4". Daraufhin wird der Mauszeiger zu einem Fadenkreuz. Ziehen Sie es mit gedrückter Maustaste über den Bereich, den Sie "fotografieren" möchten. Die Bilddatei wird automatisch auf dem Schreibtisch (Desktop) gespeichert. Rechtsirrtümer über das Internet Das Internet spielt im Leben vieler Menschen eine immer größere Rolle. Dort kann man nicht nur einkaufen und Bankgeschäfte erledigen, sondern über soziale Netzwerke Fotos, Bilder und Texte austauschen. Ob Kaufvertrag oder Urheberrecht: In vielen Fragen herrscht noch große Unsicherheit. Recht so! stellt weitverbreitete Ansichten auf den Prüfstand. Widerruf Irrtum: Bei allen Einkäufen im Internet haben Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Richtig ist: Das Widerrufsrecht gilt nicht für individuell angefertigte und verderbliche Produkte, entsiegelte CDs und DVDs sowie Güter, die nicht zurückgeschickt werden können, zum Beispiel Heizöl.
4 Verträge Irrtum: Verträge im Internet sind schwebend unwirksam, weil sie nicht schriftlich geschlossen wurden. Richtig ist: Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht die Schriftform für Verträge nur in Ausnahmefällen vor. Verträge, die mündlich oder per Mausklick geschlossen werden, sind wirksam. Gewährleistung Irrtum: Bei privaten Auktionen kann der Anbieter die Haftung für Schäden am Produkt komplett ausschließen. Richtig ist: Der weitverbreitete Ausschluss der Gewährleistung gilt nicht für absichtlich verschwiegene Schäden (Arglist). Geltendes Recht Irrtum: Deutsche Staatsbürger unterliegen im Internet immer deutschem Recht. Richtig ist: Vertragsparteien können zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen, welches Recht zur Anwendung kommen soll. Ohne eine solche Klausel gilt in der Regel das Recht, das am Unternehmenssitz gültig ist. Haftung Irrtum: Bei Internet-Auktionen haftet der Plattformbetreiber dafür, dass die ersteigerte Ware ordnungsgemäß geliefert und bezahlt wird Richtig ist: Der Plattformbetreiber ist nur Vermittler. Der Vertrag kommt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande.
5 Abmahnung Irrtum: Wer eine aus seiner Sicht unberechtigte Abmahnung erhält, muss darauf nicht reagieren. Richtig ist: Nach Ablauf der in der Abmahnung genannten Frist droht eine einstweilige Verfügung - unabhängig davon, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Urheberrecht Irrtum: Im Internet verbreitete Bilder und Texte unterliegen nicht dem Schutz des Urheberrechts. Richtig ist: Das Urheberrecht gilt auch im Internet. Wenn ein Urheber Bilder oder Texte online stellt, verzichtet er damit nicht auf seine Urheberverwertungsrechte. Copyright-Hinweis Irrtum: Eine Internet-Seite braucht einen Copyright-Hinweis, damit sie dem Urheberrecht unterliegt. Richtig ist: Das Urheberrecht gilt in Deutschland unabhängig von einer Kennzeichnung, sobald ein geistiges Werk eine gewisse sogenannte Gestaltungshöhe hat.
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