Neue Wege der Krankenhausfinanzierung: Die Baupauschale NRW.

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1 Neue Wege der Krankenhausfinanzierung: Die Baupauschale NRW. Präsentation anlässlich der Veranstaltung Die neue Baupauschale in NRW Fakten und Auswirkungen der Bank für Kirche und Caritas eg am 8. April 2008 in Dortmund Folie 1 Bisherige Förderung dreifach gescheitert. Bettenpauschale verhindert Strukturwandel. Fehlanreize: Bezahlt wird die mögliche, nicht die tatsächliche Leistung. Bauliche Einzelförderung finanziell gescheitert. Innere Überschuldung: 660 Mio. Verpflichtungen im Haushalt ohne ausreichende Deckung durch Barmittel. Bauliche Einzelförderung inhaltlich gescheitert. Intransparent: Welches Projekt gerade noch, welches gerade nicht mehr? Ungerecht: Unsystematische Eigenbeteiligung, Fürsprachenetzwerke. Ineffizient: Formale Verwaltungsverfahren überfordert. Zu wenig privates Kapital mobilisiert. Zu wenig unternehmerische Freiheit geboten, zu wenig Verantwortung eingefordert. Folie 2 1

2 Finanzielle Sofortmaßnahmen. Bundesebene: Mit anderen zusammen: Reduzierung Sonderopfer der Krankenhäuser von 1,5 % auf 0,8 %. NRW kämpft für bundeseinheitlichen Basisfallwert (2008: NRW 2.729, RP ). Landeshaushalt: Krankenhäuser vom Konsolidierungsbeitrag ausgenommen. In 2005 und 2006 insgesamt Mio. Barmittel wieder + 40 Mio. gegenüber Vorniveau (170 Mio. ) Dauerhaft + 20 Mio eingeplant (190 Mio. statt 170 Mio. ) Folie 3 Reform des Ordnungsrahmens (KHGG). Letztverantwortung für die Versorgung bleibt beim Land. Rückzug aus der Detailplanung: Verzicht auf gesonderte formelle Schwerpunktplanung. Verzicht auf Planung von Teilgebieten. Verzicht auf engmaschige Organisationsregeln: Beispiel: Verbot der Parallelvorhaltung. Folie 4 2

3 Finanzreform aus einem Guss. Abschaffung der Bettenpauschale: Leistungsorientierte Pauschale mit vier Leistungsmaßstäben. Degressiver Verlustausgleich über 3 Jahre (ab Verlust gegenüber status quo). Neue Baupauschale NRW: Knüpft an die Leistungsmaßstäbe der kurzfristigen Pauschale an. Schrittweise Aufnahme in die Förderung entsprechend Abbau der Vorbelastungen. Folie 5 Neue Pauschalförderung NRW (Beispiel anhand Datenbasis 2005) 75 x Bewertungsrelationen x 50 2,5 % x Sonstige Entgelte x 1,6 % 4,30 (voll) x 2,70 (teil) Behandlungstage x 2,70 (voll) 1,70 (teil) 100 x Ausbildungsplätze x 64 Folie 6 = kurzfristige Pauschale ~ 3 : 2 = Bau- Pauschale 3

4 Schrittweise Einführung der Baupauschale wegen der Vorbelastungen Baupauschale Auf Dauer jährlich 190 Mio. : + 20 Mio. jährlich! Vorbelastung Folie 7 Übergang auf die Baupauschale NRW Schrittweise Aufnahme in die Förderung: Ab 2008 etwa die Hälfte der Häuser. Ab 2009 jährlich weitere Häuser zusätzlich. Ab 2012 alle Krankenhäuser. Kriterium Förderkennziffer: Heutiger Wert der bisherigen Förderung (bilanzieller Sonderposten) geteilt durch künftige Baupauschale. 0 Krankenhäuser nach Förderkennziffer Förderung ab Folie 8 4

5 Flexible Nutzung der Baupauschale NRW Die bundesrechtliche Bindung an die förderfähigen Zwecke bleibt ( 9 KHG). Aber abgesehen davon bietet die Baupauschale ein hohe Maß an Flexibilität: Zeitlich: Nicht verbrauchte Beträge bleiben erhalten (Ansparen), die Verwendung für bereits aufgenommene Baukredite ist ausdrücklich erlaubt (Vorfinanzierung). Verstärkung: Bis zu 30 % der Wiederbeschaffungspauschale können für Zwecke der Baupauschale genutzt werden. Abtretung: Die Abtretung der Pauschale an andere förderfähige Krankenhäuser ist bei Widerspruchsvorbehalt des Landes zulässig. Folie 9 Baupauschale: Transparenz statt Bürokratie. Minimale Antragserfordernisse. Einmalige Antragstellung, insbesondere zur Mitteilung der Bilanzdaten für die Förderkennziffer. Einfache Verwendungsprüfung. Durch Testat des Wirtschaftsprüfers. Jederzeitige Transparenz. Jedes Krankenhaus kennt seine Leistungsdaten, die Förderkennziffer wird einmalig mitgeteilt. Jährliche Anpassung der Eckwerte an die Summe aller Leistungsdaten (Bewertungsrelationen, Behandlungstage). Folie 10 5

6 Verfahren Zeitrahmen April 2008: Verkündung der Verordnung über die pauschale Krankenhausförderung Versendung von Antragsformularen zur Beantragung der Baupauschale und zur Feststellung der Sonderposten durch Bezirksregierungen Folie 11 Verfahren - Zeitrahmen Mai 2008: Beantragung der Baupauschale und Angabe der Sonderposten durch die Krankenhäuser( Abgabeschluss 16. Mai) Festsetzung der Fallwerte und Tageswerte für die Baupauschale und die Pauschale für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter Folie 12 6

7 Verfahren - Zeitrahmen Juni 2008 Bekanntgabe der individuellen Förderkennziffer des Krankenhauses und der Förderkennziffer des letzten neu in die Förderung aufgenommenen Krankenhauses Festsetzungsbescheide über die Höhe der Baupauschale durch Bezirksregierungen Juli 2008 Nach Rechtskraft des Festsetzungsbescheids Auszahlung der Baupauschale Folie 13 7

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