Richtzeichnungen Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen

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1 Richtzeichnungen Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen

2 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 3 2. Anwendung 4 3. Technische Grundlagen 5 Quellenverzeichnis 7 Anlagen 8 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Integriertes Gesamtverkehrskonzept Plan Netzkonzept städtisches Straßennetz Richtzeichnungen 1 Straßenseitenraum 1.1 Gehweg 1.2 Geh-/Radweg 2 Anlagen zur Überwindung von Höhenunterschieden 2.1 Treppenanlage 2.2 Rampenanlage 3 Öffentlicher Personennahverkehr 3.1 Bushaltestelle 4 Blindenleitsystem im öffentlichen Raum 4.1 Konzept eines Blindenleitsystems 4.2 Ausstattungselemente 5 Querungen 5.1 Unsignalisierte Fußgängerquerung 5.2 Signalisierte Fußgängerquerung 5.3 Signalisierte Fußgänger- und Radfahrerquerung 5.4 Knoten 5.5 Einmündung Abkürzungen in den Richtzeichnungen: HB Hochbord RdB Rundbord

3 3 1. Allgemein Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aus dem Jahr 2002 hat zum Ziel die Benachteiligung behinderter Menschen zu verhindern und zu beseitigen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Als barrierefrei werden unter anderem bauliche Anlagen, Verkehrsmittel und akustische und visuelle Informationsquellen betrachtet, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Das Behindertengleichstellungsgesetz schafft für die Bundesrepublik Deutschland eine allgemeine gesetzliche Grundlage für das barrierefreie Bauen. Es fordert die Herstellung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr für sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr ( 8 BGG). [1] Da entsprechende Erlasse des Bundes und des Landes zur Einführung technischer Standards für den Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen für barrierefreies Bauen fehlen, soll mit den Richtzeichnungen Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Mindeststandard für das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Rostock festgelegt werden (Anwendungsbereich siehe Kapitel 2.). Grundlage ist die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen aus dem Jahr 2006 (RASt 06) und die hierin enthaltenen Hinweise auf die DIN 18024, Barrierefreies Bauen Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen, sowie die DIN (Entwurf). Des Weiteren sind die DIN 32984, Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum, die DIN 32976, Blindenschrift, und die DIN 32975, Visuelle Kontraste, zu beachten. Mit der Einführung der Richtzeichnungen Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen folgt die Hansestadt Rostock dem Beispiel mehrerer Länder und Kommunen, die für ihren Verantwortungsbereich mit ähnlichen Erlassen bereits weitgehende verbindliche Grundlagen geschaffen haben. 2

4 4 2. Anwendung Die Richtzeichnungen Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen stellen für die Hansestadt Rostock die verbindliche Planungsgrundlage für das barrierefreie Bauen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen dar. Durch die Richtzeichnungen wird der zu realisierende Mindeststandard festgelegt. Die Anwendung von Leiteinrichtungen für Blinde und Sehschwache mit taktilen Platten ist im Bereich des Straßenhauptnetzes entsprechend dem Integrierten Gesamtverkehrskonzept 1998 (Plan Netzkonzept städtisches Straßennetz [2] siehe Anlage 1), für Straßen und Plätze sowie sonstige öffentliche Verkehrsanlagen mit besonderer gesamtstädtischer und verkehrlicher Bedeutung, für Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs (siehe Regionaler Nahverkehrsplan MM/R [3]) in der Baulast der Hansestadt Rostock (Bushaltestellen) sowie bei begründetem Bedarf im näheren Umfeld (bis 200m) von Einrichtungen mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen von behinderten Personen vorgesehen und wird für die Straßenbahnhaltestellen der Rostocker Straßenbahn AG empfohlen. Die verbindliche Entscheidung über die Anwendung im Einzelfall trifft das Tief- und Hafenbauamt in Abstimmung mit dem Büro für Behindertenfragen. In begründeten Fällen kann über die Mindestforderungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beim Tief- und Hafenbauamt als Baulastträger hinausgegangen werden. Dies betrifft insbesondere die behindertengerechte Gestaltung von Verkehrsanlagen im Sanierungsgebiet Stadtzentrum in Anlehnung an den hierfür erarbeiteten Planungsleitfaden barrierefreies Stadtzentrum Rostock vom [4]. 3

5 5 3. Technische Grundlagen Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über den Themenumfang der Richtzeichnungen und gehen gezielt auf grundlegende Planungshinweise ein. Detaillierte Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit sind in der Anlage 2 Richtzeichnungen einzusehen. Der öffentliche Verkehrsraum ist für jeden Nutzer sicher, hindernisfrei und übersichtlich zu gestalten. Die Nutzer, insbesondere diejenigen mit einer Behinderung oder einer Mobilitätseinschränkung, bedürfen eines barrierefreien Verkehrsraumes, welcher ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zu erschließen ist. Je nach Art der Behinderung werden durch den Verkehrsteilnehmer unterschiedliche Anforderungen an den Straßenraum gestellt. Um den unterschiedlichen Forderungsprofilen gerecht zu werden, ist eine Kompromisslösung anzuwenden. Jedem mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmer ist es zu ermöglichen innerhalb seines zugewiesenen Nutzungsbereiches den Verkehrsraum zu erschließen. Zur besseren Orientierung sollten sich Bereiche mit unterschiedlicher Verkehrsnutzung deutlich voneinander unterscheiden lassen. Die Trennung der Nutzungsbereiche im Verkehrsraum ist optisch und taktil erfassbar zu gestalten. Zur optischen Unterscheidung sollte der Kontrast der Trennungslinie zur Umgebung hoch sein. Des Weiteren sind die Lesbarkeit und die Erkennbarkeit von Farbkombinationen zu gewährleisten. Um ein sicheres Erschließen der Nutzungsräume zu ermöglichen, sollten diese einheitlich und durchgehend beleuchtet werden. Die taktile Wahrnehmung erfolgt durch das Tasten mit den Füßen oder mit dem Langstock. Es ist darauf zu achten, dass bei dem Einsatz von taktilen Bodenplatten der Funktion zugehörige Plattenstruktur einzusetzen ist und eine einheitliche Anwendung dieser im gesamten Stadtbereich erfolgt. Es sind Rillen- (Rippen)platten (trapezförmig) und Noppenplatten (kegelstumpfartig, Noppen diagonal angeordnet) zu verwenden. Dabei sind die Produktangaben des Tief- und Hafenbauamt zu den taktilen Bodenplatten zu beachten. Die taktilen Bodenelemente sind Informationsträger welche zum Beispiel vermitteln, ob sich eine Querung, eine Bushaltestelle, eine Wegeleitung oder ein Niveauwechsel angrenzend befindet. 4

6 6 Dabei ist zu beachten, dass ein Auffindestreifen, welcher quer über den Gehweg verläuft, in Noppenstruktur auf eine Fußgängerquerung und in Rippenstruktur (Rillierung parallel zur Straßenachse) auf eine Bushaltestelle hinweist. Bei den Richtungsfeldern der Querungen ist zu beachten, dass die Ausrichtung der Rillierung in Laufrichtung erfolgt und die Rillierung bei Sperrflächen insbesondere bei Bordabsenkungen auf 0 cm parallel zum Bord hergestellt wird. Die Abgrenzung des Gehwegbereiches zum Fahrzeugverkehr, zu Radwegen in gleicher Höhenlage oder weiteren abzugrenzenden Räumen wird durch den Einsatz von Sicherheits- und Begrenzungsstreifen erreicht. Diese sollten zum angrenzenden glatteren Gehwegmaterial mittels eines rauen, unebenen und andersfarbigen Betonsteines hergestellt werden. Es sind die Produktangaben des Tief- und Hafenbauamt zu dem einzusetzenden Betonstein zu beachten. Des Weiteren können unterschiedliche Nutzungsbereiche durch einen Bord, der mindestens 3 cm hoch ist, verdeutlicht werden. Generell ist darauf zu achten, dass die zu verwendenden Materialien rutschfest sind. Die möglichen Materialen und der Einsatz der taktilen Elemente sind den Richtzeichnungen zu entnehmen. Bei Stadtmobiliar ist zu beachten, dass sich dieses außerhalb der Laufflächen befindet. Ist dies nicht möglich, ist das Stadtmobiliar durch zusätzliche Maßnahmen optisch und taktil hervorzuheben. Die Ausstattungselemente dürfen für den Blindenstock nicht zu unterlaufen sein. Hinweise und Lösungsvorschläge sind den Richtzeichnungen zu entnehmen. Des Weiteren können Elemente durch das Fühlen mit den Händen erfasst werden. Dazu zählen im öffentlichen Verkehrsraum Geländer oder Handläufe bei Treppen und Rampen. Angaben zu der Gestaltung sind in den Richtzeichnungen zu finden. Generell ist sicherzustellen, dass jeder Nutzer des öffentlichen Verkehrsraumes Höhenunterschiede im Gelände ohne Erschwernisse überwinden kann. Akustische Signale sind im Bereich von signalisierten Querungen einzusetzen, diese sollen neben den taktilen Bodenelementen ein sicheres Queren der Fahrbahn ermöglichen. Es ist darauf zu achten, dass die geforderten Mindestbreiten und Abstandsmaße eingehalten werden. Dies ist erforderlich damit jeder Nutzer den Verkehrsraum und die daran angrenzenden Bereiche erschließen kann. Die geforderten Maße sind den Richtzeichnungen zu entnehmen. 5

7 7 Quellenverzeichnis [1] Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz BGG) Bekanntmachung vom (BGBl. I Nr. 28 S. 1467, 1468); insbesondere 1 Gesetzesziel, 4 Barrierefreiheit und 8 (2) Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr [2] Integriertes Gesamtverkehrskonzept Plan Netzkonzept städtisches Straßennetz, Rostock 1998 [3] Regionaler Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock-Teil B, Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg Rostock PTV Planung Transport Verkehr AG, Rostock 07/2005 [4] Planungsleitfaden Barrierefreies Stadtzentrum Rostock Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock, Hansestadt Rostock RGS Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbh, Rostock

8 8 Anlage 1 7

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10 Anlage 2 10

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