Die Novelle zum Bilanzbuchhaltungsgesetz Überblick über die wesentlichen Änderungen für Selbständige Buchhalter

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1 Die Nvelle zum Bilanzbuchhaltungsgesetz Überblick über die wesentlichen Änderungen für Selbständige Buchhalter Nach einem langjährigen Abstimmungsprzess wurde am im Wege eines Initiativantrages im Natinalrat die Bilanzbuchhaltungsgesetz-Nvelle beschlssen. Der Fachverband knnte flgende Punkte im Zuge der Nvelle erflgreich durchsetzen: Reduktin des Praxiserfrdernis der Bilanzbuchhalter für die Steuerberaterprüfung vn 9 auf 5 Jahre. Erweiterung der Befugnisse der Bilanzbuchhalter um die Abfassung und Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und der Übermittlung an die Abgabenbehörde als Bte auch auf elektrnischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung Erhöhung der Bilanzierungsgrenzen bis zu den für kleine Kapitalgesellschaften festgesetzten Merkmale ( 221 UGB, EUR 4,84 Mi Bilanzsumme, EUR 9,68 Mi Umsatzerlöse, durchschnittlich maximal 50 Arbeitnehmer) Die Nvelle tritt am in Kraft. Mit gelten alle SBH als Bibu und fallen unter die Bestimmungen des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG). Die beiliegende Unterlage sll einen Überblick über die Änderungen und Auswirkungen auf die Praxis darstellen. WKO SBH - Seite 1

2 ÜBERBLICK ÜBER DIE ÄNDERUNGEN Die Berechtigung des Selbständigen Buchhalters wird per in die Struktur des Bilanzbuchhaltungsgesetzes übergeleitet. Persnen mit dieser Befugnis erhalten am autmatisch die Berufsberechtigung Bilanzbuchhaltung. Bei einer Dppelberechtigung SBH/Bibu erlischt die SBH-Berechtigung autmatisch. Berechtigungsumfang der Bilanzbuchhalter ab : Geschäftsbuchhaltung (Pagatrische Buchhaltung) einschließlich der Erstellung der Saldenlisten Kstenrechnung - Kalkulatin (Kalkulatrische Buchhaltung) Einnahmen/Ausgaben-Rechnung Bilanzierung bis zu den für kleine Kapitalgesellschaften festgesetzten Merkmale ( 221 UGB, EUR 4,84 Mi. Bilanzsumme, EUR 9,68 Mi. Umsatzerlöse, durchschnittlich maximal 50 Arbeitnehmer) - NEU ab Akteneinsicht auf elektrnischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes swie das Stellen vn Rückzahlungsanträgen Vertretung einschließlich der Abgabe vn Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen swie die Erklärung zur Verwendung vn Gutschriften Persnalverrechnung Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung, Abfassung und Übermittlung der Erklärung für Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörde als Bte auch auf elektrnischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung - NEU ab Vertretung einschließlich der Abgabe vn Erklärungen in Angelegenheiten der Lhnverrechnung und der lhnabhängigen Abgaben, swie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lhnabhängigen Abgaben, jedch nicht die Vertretung im Rechtsmittelverfahren. Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenmmen die Vertretung vr den Abgabenbehörden des Bundes, den Unabhängigen Verwaltungssenaten, dem Unabhängigen Finanzsenat und dem Verwaltungsgerichtshf Erbringung sämtlicher Beratungsleistungen im Rahmen des Berechtigungsumfanges Erbringung vn Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Szialversicherungen Erbringung vn Beratung und Vertretung vr gesetzlich anerkannten Kirchenund Religinsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten Vertretung bei den Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, der Berufsrganisatinen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, sweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten (Berechtigungen) unmittelbar zusammenhängen WKO SBH - Seite 2

3 Vertretung in Angelegenheiten der Kammerumlagen gegenüber den gesetzlichen Interessenvertretungen Erbringung sämtlicher Nebentätigkeiten gemäß 32 der Gewerberdnung 1994 Annahme der die Gewährung vn Prvisinen der die Weitergabe vn Aufträgen unter Prvisinsvrbehalt Die bisherigen SBH erhalten flgende zusätzlichen Berufsrechte: Erklärung zur Verwendung vn Gutschriften ( 214 Bundesabgabenrdnung, BGBl. Nr. 194/1961) Ehemalige Selbständige Buchhalter nunmehr Bilanzbuchhalter können interdisziplinäre Gesellschaften mit gewerblichen Unternehmen und Wirtschafstreuhändern gründen und betreiben. Die besnderen Bestimmungen (Einschränkungen) hinsichtlich Berufsbezeichnung, Einschränkungen bei Gesellschaftsfrmen, Beteiligungen und Rechtsfrm für Unternehmen entfallen. Das Verbt vn Prvisinsgeschäften entfällt. Die bisherigen umfangreichen Disziplinarbestimmungen des WTBG sind nicht mehr anwendbar. Einschränkungen der Berufsrechte: Es gelten die Bestimmungen zur gesetzlichen Frtbildungsverpflichtung des BibuG: keine dreijährige Durchrechnungsperide, sndern jährlicher Nachweis vn 30 Lehreinheiten. Eine Tätigkeit als Zweigstellenleiter einer Steuerberatungskanzlei ist nicht mehr möglich. WKO SBH - Seite 3

4 SONSTIGE ÄNDERUNGEN UND INFORMATIONEN Paritätische Kmmissin als Aufsichts- und Registerbehörde Die Paritätische Kmmissin ist Aufsichts- und Registerbehörde. Alle Meldungen (Name, Titel, Berufssitz, Zweigstelle, Whnrt, Kmmunikatinsdaten), Ruhen, Wiederaufnahme und Verzicht und Fragen zur Bestellung, Frtbildungspflicht sind der Paritätischen Kmmissin gegenüber zu erklären. Kntakt: Paritätische Kmmissin Ansprechpersn: Mag. Ulrike Lauber Grhgasse 3/2.Stck 1050 Wien T: Internet: Einreichung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch Eine Teilnahme am elektrnischen Rechtsverkehr des BMJ war bisher nur für KWT- Mitglieder möglich, nicht jedch für WKÖ-Mitglieder. Aufgrund der BibuG-Nvelle knnte diese Ungleichbehandlung endlich beseitigt werden und steht ab 2013 allen Bilanzbuchhaltern zu. Die geänderte ERV-Verrdnung tritt mit in Kraft. Die Registrierung erflgt direkt bei der Vermittlungsstelle. Die Liste der Übermittlungsstellen ist unter abrufbar. Ruhendmeldung gemäß 78 BibuG Für die Berufe Bilanzbuchhaltung, Persnalverrechnung und Buchhaltung gemäß BiBuG ist das Ruhen der Paritätischen Kmmissin Bilanzbuchhaltungsberufe zu melden. Ruhendmeldungen können nur max. 3 Tage rückwirkend zur Kenntnis genmmen werden. Im Falle einer Wiederaufnahme der Tätigkeit nach mehr als siebenjährigem Ruhens hat die Paritätische Kmmissin diese Wiederaufnahme vn der Ablegung der mündlichen Fachprüfung abhängig zu machen, wenn der/die Berufsberechtigte in dieser Zeit nicht überwiegend facheinschlägig gearbeitet hat. ( 78 Abs. 7 BiBuG) Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Bilanzbuchhalter und Selbständige Buchhalter sind verpflichtet, für Schäden aus ihrer Tätigkeit eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei einem zum Betrieb in Österreich berechtigten Versicherer abzuschließen und für die gesamte Dauer des Bestehens ihrer Berufsberechtigung aufrechtzuerhalten. WKO SBH - Seite 4

5 Selbständige Buchhalter sllten mit der Versicherung abklären, b durch die Überführung verbunden mit der Erweiterung des Berechtigungsumfanges der Versicherungsschutz aufrecht bleibt. Für den vm Fachverband Unternehmensberatung und Infrmatinstechnlgie angebtenen Rahmenvertrag der Generali ist der Versicherungsschutz weiterhin gegeben. Eine Neuausstellung der Versicherungsbestätigungen aufgrund der gesetzlich vrgesehenen Überleitung des Berufsbildes des Selbständigen Buchhalters in das Berufsbild des Bilanzbuchhalters per ist nicht erfrderlich. Berufsunterbrechungsversicherung Der Fachverband Unternehmensberatung und Infrmatinstechnlgie hat mit der GENERALI Versicherung AG einen Rahmenvertrag über eine Berufsunterbrechungsversicherung abgeschlssen. Dieses Serviceangebt steht nur UBIT- Mitglieder zur Verfügung und kann daher erst ab in Anspruch genmmen werden. Nähere Infs sind auf der Website des Fachverbandes abrufbar: FinanzOnline: Hinsichtlich der Übermittlungen der Arbeitnehmerveranlagungen über FinanzOnline durch Bilanzbuchhalter arbeitet der Fachverband Unternehmensbertaung und Infrmatinstechnlgie mit dem BMF an einer Lösung für die technische Umsetzung. Fachverband Unternehmensberatung und Infrmatinstechnlgie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0) F:+43-(0) ubit@wk.at Alle Angaben erflgen trtz srgfältigster Bearbeitung hne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlssen. Bei allen persnenbezgenen Bezeichnungen gilt die gewählte Frm für beide Geschlechter! WKO SBH - Seite 5

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