Distressed M&A: Optionen durch das neue Insolvenzrecht Dr. Alexandra Schluck-Amend
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- Nele Kohl
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1 Distressed M&A: Optionen durch das neue Insolvenzrecht Dr. Alexandra Schluck-Amend 8. Deutsche Distressed-Assets-Konferenz 20. März 2013, Frankfurt a.m.
2 Übersicht 1. Einführung 2. Distressed M&A vor ESUG 3. ESUG - Überblick über die Neuerungen 4. "Neue" Optionen durch das ESUG? 5. Fazit 2
3 1. Einführung Bedeutung von Distressed M&A Interessenlage der Beteiligten Chance auf einen günstigen Kaufpreis für den Erwerber Erweiterung der Marktanteile durch Erwerb eines Mitbewerbers Vermeidung der Insolvenz Abstoßen nicht gesunder Unternehmensteile/Restrukturierung Insolvenz als Chance zur Sanierung 3
4 2. Distressed M&A vor ESUG Asset Deal vs. Share Deal Asset Deal ("übertragende Sanierung") Erwerber erhält betriebsnotwendige "Rosinen" ohne Altlasten Haftung nach 25 HGB und 75 AO entfällt Erfüllungswahlrecht, Insolvenzanfechtung Vertragsbeziehungen, öffentlich-rechtliche Genehmigungen 4
5 2. Distressed M&A vor ESUG Share Deal Risiko des Erwerbs wertloser Anteile: Kapitalzufuhr bei Share Deal in der Krise entscheidend Im Insolvenzverfahren regelmäßig Share Deal bei Beteiligungen an noch nicht insolventen Tochterunternehmen Umsetzung des Share Deal im Insolvenzplan bislang problematisch und unattraktiv 5
6 3. ESUG-Überblick über die Neuerungen Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) seit dem 01. März 2012 in Kraft Erleichterung der Sanierung durch Stärkere und frühere Einbeziehung der Gläubiger und Gesellschafter Anreize zur frühzeitigen Stellung des Insolvenzantrags 6
7 3. ESUG-Überblick über die Neuerungen Neuerungen des ESUG betreffend die Sanierungsinstrumente Eigenverwaltung Insolvenzplanverfahren Schutzschirmverfahren Neuerungen des ESUG betreffend die Beteiligten Vorläufiger Gläubigerausschuss Auswahl des Insolvenzverwalters/Sachwalters 7
8 4. "Neue" Optionen durch das ESUG? Insolvenzplan Insolvenzrechtlicher Squeeze Out möglich Zustimmung der Anteilsinhaber zum Insolvenzplan kann ersetzt werden, 245, 246 a InsO Obstruktionsverbot wurde ausgeweitet, 245 InsO Gestaltende Wirkung des Insolvenzplans, 254 a InsO Debt-Equity-Swap ohne Nachschusspflicht, 254 Abs. 4 InsO 8
9 4. "Neue" Optionen durch das ESUG? Eigenverwaltung Umkehrung des Regel-Ausnahme Verhältnisses Sanierungschancen erhöht, wenn Planung und Umsetzung der Sanierung aus einer Hand Einschränkung der Überwachungs- und Einflussmöglichkeiten in der Eigenverwaltung, 276 a InsO Professionelle Vorbereitung des Sanierungsplans und des Antrags sowie frühzeitige Einbeziehung der Gläubiger entscheidend 9
10 4. "Neue" Optionen durch das ESUG? Schutzschirmverfahren Vorbereitung eines Insolvenzplans in Eigenregie über maximal drei Monate mit einem "mitgebrachten" Sachwalter Positives Image des Schutzschirmverfahrens: "keine Insolvenz" Kein klassisches Moratorium Sanierungsfähigkeitsbescheinigung nur geringfügige Hürde 10
11 5. Fazit Insolvenzplan und Share Deal in der Insolvenz als "neue" Möglichkeiten für Investoren Schutzschirmverfahren und Stärkung der Eigenverwaltung als sinnvolle flankierende Maßnahmen Sorgfältige Vorbereitung des Insolvenzplans ist absolut entscheidend Frühzeitige Einbindung aller Beteiligten 11
12 Kontaktdaten Dr. Alexandra Schluck-Amend Diplom-Betriebswirtin (FH) Partnerin I Rechtsanwältin Fachanwältin für Insolvenzrecht CMS Hasche Sigle Schöttlestraße Stuttgart T F E Alexandra.Schluck-Amend@cms-hs.com 12
13 Rückblatt Titel der Präsentation 13. März
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