Zurich stützt Verhaltenskodex der. Bonn, : Die Zurich Gruppe Deutschland. schließt sich der vom Gesamtverband der Deutschen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zurich stützt Verhaltenskodex der. Bonn, 22.11.2010: Die Zurich Gruppe Deutschland. schließt sich der vom Gesamtverband der Deutschen"

Transkript

1 Presseinformation Zurich Gruppe Deutschland Unternehmenskommunikation Bernd O. Engelien Poppelsdorfer Allee Bonn Deutschland Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) Zurich stützt Verhaltenskodex der Versicherungswirtschaft Bonn, : Die Zurich Gruppe Deutschland schließt sich der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) entwickelten Initiative Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten an. Damit treten die Gesellschaften Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Baden Badener Versicherung AG und DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG der Initiative bei. Im Interesse des Verbraucherschutzes dienen die zehn in verschiedenen Zurich Gruppe Deutschland Die Zurich Gruppe Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich Financial Services Group. Mit Beitragseinnahmen (2009) von über 6,4 Milliarden EUR (IFRS), Kapitalanlagen von mehr als 31 Milliarden EUR und Mitarbeitern zählt Zurich zu den besten Versicherungsunternehmen in Deutschland. Sie bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster Stelle. GDV-Gremien erarbeiteten Kodex-Leitsätze Versicherungsunternehmen in der Zusammenarbeit mit den Versicherungsvermittlern als konkrete Orientierung, um den Interessen der Kunden gerecht zu werden. Für uns war die Erstellung eines Verhaltenskodexes für den Vertrieb von Versicherungsprodukten ein konsequenter Schritt der Branche im Interesse eines angemessenen

2 Seite 2 Verbraucherschutzes. Der Kodex ist gleichzeitig ein deutliches Signal an die politischen Entscheidungsträger und die Versicherungsnehmer, dass die Branche insgesamt das Thema Kundenorientierung angeht, so Eduard Thometzek, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland. In den Unternehmenswerten von Zurich spielt Kundenorientierung bereits die zentrale Rolle. Wir legen größten Wert auf faire, lösungsorientierte Kundenberatung und betreuung. Entsprechend intensiv werden beispielsweise auch unsere Vertriebspartner an der Zurich-eigenen Bonner Akademie geschult, erklärt Thometzek. Die zehn Verhaltensregeln des Kodexes bestärken unsere Strategie. Daher begrüßen wir die Initiative sehr. Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten Allgemeines Versicherungsschutz ist für den Verbraucher wichtiger Bestandteil seiner Daseinsvorsorge. Hierfür bietet die

3 Seite 3 Versicherungswirtschaft eine Vielfalt von Produkten an, die auf die Bedürfnisse der Verbraucher aufsetzen. Versicherungsschutz ist in hohem Maße erklärungsbedürftig. Die Versicherungsunternehmen übernehmen damit eine hohe Verantwortung. Gerade die Entwicklungen im Rahmen der Finanzmarktkrise der Banken haben gezeigt, dass das Vertrauen der Verbraucher eine große Rolle spielt. Versicherungsunternehmen bedienen sich zum Vertrieb ihrer Produkte qualifizierter Versicherungsvermittler. Der Versicherungsvertrieb ist somit Bindeglied zwischen Versicherungsunternehmen und Kunden. Wichtige Voraussetzung für die Kundenzufriedenheit ist neben einem hohen Produktstandard eine hohe Qualität der Beratung und Versicherungsvermittlung. Das Interesse der Versicherungsunternehmen und der Versicherungsvermittler ist es, dies sicherzustellen. Der Gesetzgeber hat in jüngster Vergangenheit für die Versicherungswirtschaft mit den neuen Regelungen zum Versicherungsvertragsgesetz und zur Versicherungsvermittlung Maßstäbe im Finanzdienstleistungsbereich gesetzt. Dieser hohe Standard kann nur gewährleistet werden, wenn akzeptiert wird, dass eine gute Beratung Geld kostet. Die nachfolgenden Leitsätze sollen den Versicherungsunternehmen in der

4 Seite 4 Zusammenarbeit mit den Versicherungsvermittlern als Leitlinien dienen, um den Interessen der Kunden gerecht zu werden. 1. Klare und verständliche Versicherungsprodukte Angaben über mögliche zukünftige Gesamtleistungen basieren auf standardisierten und fairen Verfahren Die wichtigsten Merkmale des Versicherungsproduktes inklusive der für den Kunden bedeutenden Ausschlüsse vom Versicherungsschutz sind dem Kunden möglichst einfach und verständlich aufzuzeigen. Angaben über mögliche künftige Leistungen, insbesondere im Bereich lang laufender Altersvorsorgeprodukte, wie Annahmen zu der Entwicklung des Kapitalmarktes und zur Renditeentwicklung eines Produktes, sind transparent auf standardisierten branchenweit akzeptierten Verfahren plausibel darzustellen. Dem Kunden ist durch diese Informationen eine individuelle Entscheidung zu ermöglichen.

5 Seite 5 2. Beachtung des Kundeninteresses sowohl bei der Organisation des Vertriebes als auch bei der Beratung und Vermittlung Versicherungsschutz ist für den Verbraucher eine Vertrauensangelegenheit. Um dieses Vertrauen zu wahren, orientieren sich die Unternehmen und der Versicherungsvertrieb an den Belangen des Kunden und stellen diesen in den Mittelpunkt ihres Handelns. Die Vertriebssteuerung darf nicht der bedarfsgerechten Beratung widersprechen. 3. Bedarfsgerechte Beratung des Kunden Die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zum Versicherungsschutz werden vom Versicherungsvermittler analysiert und bewertet. Die Empfehlung des Versicherungsvermittlers erfolgt nach Erörterung mit dem Kunden in einer für diesen verständlichen Weise. 4. Beratungsdokumentation bei Abschluss Die ordnungsgemäße Dokumentation des Beratungsgespräches ist von besonderer Bedeutung. Versicherungsunternehmen und ihre Vermittler gehen hierbei mit besonderer Sorgfalt vor. Das Dokument ist dem Kunden im Falle des Abschlusses auszuhändigen.

6 Seite 6 Zu berücksichtigen ist, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit des Verzichts auf Dokumentation als Ausnahme vorgesehen hat. 5. Beratung des Kunden auch nach Vertragsschluss Die Beratung des Versicherungsnehmers nach Maßgabe seiner Wünsche und Bedürfnisse ist auch nach Vertragsschluss die Grundlage für eine nachhaltige Kundenbeziehung. Aus diesem Grund erfolgt, soweit ein Anlass für eine Beratung des Versicherungsnehmers erkennbar ist, eine solche auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses. 6. Bei Abwerbungen bzw. Umdeckungen von Versicherungsverträgen ist das Kundeninteresse zu beachten Die Abwerbung von Versicherungsverträgen ist nur mit wettbewerbskonformen Mitteln zulässig. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen zu erfragen. Besonders im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung kann eine Abwerbung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein. Der Kunde ist in jedem Fall über eventuelle Nachteile konkret aufzuklären.

7 Seite 7 7. Eindeutige und klare Legitimation von Vertretern, Maklern und Beratern gegenüber dem Kunden Alle Vermittler haben ihren Status gegenüber dem Kunden schon beim Erstkontakt unaufgefordert klar und eindeutig offenzulegen. Versicherungsvertreter haben gegenüber dem Kunden das bzw. die Auftrag gebenden Versicherungsunternehmen bzw. Obervertreter zu benennen. 8. Hoher Stellenwert der Vermittlerqualifikation Die Versicherungsunternehmen stellen eine hochwertige Ausbildung der Vermittler sicher. Sie arbeiten nur mit qualifizierten Vermittlern zusammen. Über die gesetzlich vorgeschriebene Qualifizierung selbstständiger Versicherungsvermittler hinaus haben sich die Versicherungsunternehmen im Manteltarifvertrag verpflichtet, auch den angestellten Werbeaußendienst durch die Ablegung einer IHK-Prüfung entsprechend zu qualifizieren. Die stetige Weiterbildung der Versicherungsvermittler ist in der Versicherungswirtschaft Standard. Die Versicherungsunternehmen bieten hierzu über die gesetzlich geforderte Qualifikation hinaus umfangreiche interne Weiterqualifizierungsmaßnahmen an.

8 Seite 8 9. Bei Vereinbarungen über Zusatzvergütungen ist die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers so zu beachten, dass das Kundeninteresse nicht beeinträchtigt wird Vereinbarungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklern über umsatzbezogene Zusatzvergütungen, d. h. Vergütungen über die vertragsgemäße Courtagevereinbarung hinaus, können die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers tangieren. 10. Hinweis auf das bestehende Ombudsmannsystem für Versicherungen In der Versicherungswirtschaft besteht ein Ombudsmannsystem. Hiermit bietet die Branche ihren Kunden ein unabhängiges, unbürokratisches System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit Versicherungsunternehmen und -vermittlern. Der Kunde soll auf das bestehende Ombudsmannsystem in geeigneter Form hingewiesen werden.

Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten

Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten Anlage Anlage 12 Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten Allgemeines Der Versicherungsschutz ist für den Verbraucher ein wichtiger

Mehr

.LAP. Stand: 1.10.2013. Your Success Our Passion

.LAP. Stand: 1.10.2013. Your Success Our Passion .LAP Your Success Our Passion Synopse GDV-Verhaltenskodex Vertrieb 2010, GDV-Verhaltenskodex Vertrieb 2013, Gesetz und sonstige Normen (untergesetzliche, aufsichtsrechtliche Normen und sonstige Verbandsregelwerke)

Mehr

Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten

Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten Allgemeines Für Verbraucher* ist Versicherungsschutz ein wichtiger Bestandteil der

Mehr

Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungen

Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungen Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungen Pressegespräch 13. März 2015 Gerhard Müller Vorsitzender des GDV-Vertriebsausschusses 2 Verhaltenskodex für den Vertrieb 1 2 3 4 5 6 7 8 Brancheninitiative:

Mehr

Zurich unterstützt Fahrradhelm macht Schule. Aktion richtet sich an alle Grund-/Förderschulen in

Zurich unterstützt Fahrradhelm macht Schule. Aktion richtet sich an alle Grund-/Förderschulen in Presseinformation Zurich unterstützt Fahrradhelm macht Schule Zurich Gruppe Deutschland Unternehmenskommunikation Bernd O. Engelien Poppelsdorfer Allee 25-33 53115 Bonn Deutschland Telefon +49 (0) 228

Mehr

Das Selbstverständnis des BGV / Badische Versicherungen zum Vertrieb von Versicherungsprodukten im inländischen Privatkundengeschäft:

Das Selbstverständnis des BGV / Badische Versicherungen zum Vertrieb von Versicherungsprodukten im inländischen Privatkundengeschäft: Das Selbstverständnis des BGV / Badische Versicherungen zum Vertrieb von Versicherungsprodukten im inländischen Privatkundengeschäft: 1. Klare und verständliche Versicherungsprodukte Angaben über mögliche

Mehr

Nur gemeinsam kommen wir voran. Verhaltenskodex für den Vertrieb

Nur gemeinsam kommen wir voran. Verhaltenskodex für den Vertrieb Nur gemeinsam kommen wir voran. Verhaltenskodex für den Vertrieb Wir schaffen das. Gemeinsam! Seien wir ehrlich, Kundengespräche zu Versicherungsthemen sind höchst anspruchsvoll. Jeder Berater muss in

Mehr

Unsere Grundsätze. Verhaltensgrundsätze & Verhaltenskodex

Unsere Grundsätze. Verhaltensgrundsätze & Verhaltenskodex Unsere Grundsätze Verhaltensgrundsätze & Verhaltenskodex Inhalt Vorwort des Vorstandes 3 Kapitel 1 4 5 Elf Verhaltensgrundsätze für den Vertrieb von Versicherungsprodukten Kapitel 2 6 11 Erläuterungen

Mehr

Umsetzung des neuen GDV- Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten

Umsetzung des neuen GDV- Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten Umsetzung des neuen GDV- Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten Gliederung Hintergrund Beschlüsse der Mitgliederversammlung am 14.11.2012 Inhalt des Verhaltenskodex Wesentliche Aufgabenstellungen

Mehr

Prüfungsbericht. NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG Nürnberg

Prüfungsbericht. NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG Nürnberg Prüfungsbericht NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG Nürnberg Prüfungsbericht zur Angemessenheit des Compliance-Management- Systems der NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG zur Umsetzung

Mehr

Prüfungsbericht. DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG Wiesbaden

Prüfungsbericht. DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG Wiesbaden Prüfungsbericht DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG Wiesbaden Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Compliance-Management-Systems (CMS) der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung

Mehr

AGV-Personalleitertagung Außendienst

AGV-Personalleitertagung Außendienst AGV-Personalleitertagung Außendienst Einführung in die Arbeitsgruppen Verhaltenskodex und regelmäßige Weiterbildung im Ausschließlichkeitsvertrieb und im unabhängigen Vertrieb 08./09. Oktober 2013 in Travemünde

Mehr

Bonnfinanz AG bleibt 2014 solide

Bonnfinanz AG bleibt 2014 solide Bonnfinanz AG bleibt 2014 solide Bonnfinanz AG Pressestelle Zurich Gruppe Deutschland Unternehmenskommunikation Bernd O. Engelien Poppelsdorfer Allee 25-33 53115 Bonn Deutschland Telefon +49 (0) 228 268

Mehr

Prüfungsbericht. AXA Konzern Köln

Prüfungsbericht. AXA Konzern Köln Prüfungsbericht AXA Konzern Köln Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Compliance-Management-Systems (CMS) des AXA Konzerns zur Umsetzung und Implementierung geeigneter Grundsätze

Mehr

Honorarberatung führt zu großen Lücken. in der Risiko- und Altersvorsorge der Deutschen. Bonn/Hamburg, 12. Juli 2010 Politiker und

Honorarberatung führt zu großen Lücken. in der Risiko- und Altersvorsorge der Deutschen. Bonn/Hamburg, 12. Juli 2010 Politiker und Presseinformation Zurich Gruppe Deutschland Unternehmenskommunikation Bernd O. Engelien Poppelsdorfer Allee 25-33 53115 Bonn Deutschland Telefon +49 (0) 228 268 2725 Telefax +49 (0) 228 268 2809 bernd.engelien@zurich.com

Mehr

Bonnfinanz AG will mit Qualitätsberatung wachsen

Bonnfinanz AG will mit Qualitätsberatung wachsen Bonnfinanz AG will mit Qualitätsberatung wachsen Bonnfinanz AG Pressestelle Zurich Gruppe Deutschland Unternehmenskommunikation Bernd O. Engelien Poppelsdorfer Allee 25-33 53115 Bonn Deutschland Telefon

Mehr

Prüfungsbericht. NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG Nürnberg

Prüfungsbericht. NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG Nürnberg Prüfungsbericht NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG Nürnberg Prüfungsbericht zur Angemessenheit des Compliance-Management- Systems der NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG zur Umsetzung geeigneter

Mehr

Die Basis für gute Beratung

Die Basis für gute Beratung Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland Pressegespräch Berlin Eine Initiative der Versicherungswirtschaft Die Basis für gute Beratung solide Erstqualifikation regelmäßige Weiterbildung

Mehr

Prüfungsbericht. GARANTA Versicherungs-AG Nürnberg

Prüfungsbericht. GARANTA Versicherungs-AG Nürnberg Prüfungsbericht GARANTA Versicherungs-AG Nürnberg Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Compliance-Management-Systems (CMS) der GARANTA Versicherungs-AG zur Umsetzung und Implementierung

Mehr

Prüfungsbericht. NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG Nürnberg

Prüfungsbericht. NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG Nürnberg Prüfungsbericht NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG Nürnberg Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Compliance-Management-Systems (CMS) der NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung

Mehr

Prüfungsbericht. NÜRNBERGER Krankenversicherung AG Nürnberg

Prüfungsbericht. NÜRNBERGER Krankenversicherung AG Nürnberg Prüfungsbericht NÜRNBERGER Krankenversicherung AG Nürnberg Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Compliance-Management-Systems (CMS) der NÜRNBERGER Krankenversicherung AG zur Umsetzung

Mehr

Prüfungsbericht. NÜRNBERGER Pensionskasse AG Nürnberg

Prüfungsbericht. NÜRNBERGER Pensionskasse AG Nürnberg Prüfungsbericht NÜRNBERGER Pensionskasse AG Nürnberg Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Compliance-Management-Systems (CMS) der NÜRNBERGER Pensionskasse AG zur Umsetzung und Implementierung

Mehr

Prüfungsbericht. AXA Konzern AG Köln

Prüfungsbericht. AXA Konzern AG Köln Prüfungsbericht AXA Konzern AG Köln Prüfungsbericht zur Angemessenheit des Compliance-Management- Systems der AXA Konzern AG zur Umsetzung geeigneter Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung des Verhaltenskodex

Mehr

Bonner Erklärung. IDD Neue Herausforderungen in der täglichen Praxis?

Bonner Erklärung. IDD Neue Herausforderungen in der täglichen Praxis? Bonner Erklärung IDD Neue Herausforderungen in der täglichen Praxis? Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen, das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute

Mehr

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft. Dr. Martina Vomhof 24.10.2006

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft. Dr. Martina Vomhof 24.10.2006 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft Dr. Martina Vomhof 24.10.2006 Gesamtverband der Deutschen

Mehr

ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Oberursel

ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Oberursel Prüfungsbericht Prüfung der Angemessenheit des Compliance-Management-Systems zur Umsetzung geeigneter Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung des Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten

Mehr

zur Angemessenheit und Implementierung des Systems

zur Angemessenheit und Implementierung des Systems Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Systems der Provinzial Rheinland Versicherung AG und der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG, Düsseldorf, zur Einhaltung des GDV-Verhaltenskodex

Mehr

Oldenburgischen Landesbrandkasse, Oldenburg, Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Oldenburg,

Oldenburgischen Landesbrandkasse, Oldenburg, Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Oldenburg, Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des Compliance Management Systems der Oldenburgischen Landesbrandkasse, Oldenburg, Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Oldenburg, zur Umsetzung

Mehr

Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland

Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland 06/2013 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft Die Basis fu r gute Beratung solide Erstqualifikation regelmäßige Weiterbildung Erlaubnis für

Mehr

Prüfungsbericht. INTER Allgemeine Versicherung AG Mannheim

Prüfungsbericht. INTER Allgemeine Versicherung AG Mannheim Prüfungsbericht INTER Allgemeine Versicherung AG Mannheim Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Compliance-Management-Systems (CMS) der INTER Allgemeine Versicherung AG zur Umsetzung

Mehr

ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g. Oberursel

ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g. Oberursel Prüfungsbericht Prüfung der Angemessenheit des Compliance-Management-Systems zur Umsetzung geeigneter Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung des Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten

Mehr

ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG Oberursel

ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG Oberursel Prüfungsbericht Prüfung der Angemessenheit des Compliance-Management-Systems zur Umsetzung geeigneter Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung des Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten

Mehr

gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland. Die Initiative

gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland. Die Initiative gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland. Die Initiative Initiative gut beraten. Die Verbände-Initiative gut beraten startet nach mehrjähriger Vorbereitung zum 1.1.2014 das

Mehr

Auszeichnungen. für die PB Lebensversicherung AG für Produkte. Stand 12/2015

Auszeichnungen. für die PB Lebensversicherung AG für Produkte. Stand 12/2015 Auszeichnungen für die PB Lebensversicherung AG für Produkte Stand 12/2015 1. Auszeichnungen für die PB Lebensversicherung AG Seite 2 Alle Unternehmensauszeichnungen auf einen Blick Morgen & Morgen zeichnete

Mehr

zur Angemessenheit und Implementierung des Systems

zur Angemessenheit und Implementierung des Systems Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Systems der Provinzial Rheinland Versicherung AG und der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG, Düsseldorf, zur Einhaltung des GDV-Verhaltenskodex

Mehr

Compliance Management System

Compliance Management System Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland Stand 12.2014 Compliance Management System zur Umsetzung des GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

HALLESCHE Krankenversicherung. Stuttgart

HALLESCHE Krankenversicherung. Stuttgart Prüfungsbericht Prüfung der Angemessenheit des Compliance-Management-Systems zur Umsetzung geeigneter Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung des Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten

Mehr

Stellungnahme. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v.

Stellungnahme. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Stellungnahme Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte

Mehr

Angemessenheitsprüfung zur Einhaltung des GDV-Verhaltenskodex

Angemessenheitsprüfung zur Einhaltung des GDV-Verhaltenskodex Angemessenheitsprüfung zur Einhaltung des GDV-Verhaltenskodex PRÜFUNGSBERICHT mylifelebensversicherungag Göttingen AngemessenheitundImplementierungdesSystemsder mylifelebensversicherungagzureinhaltungdesgdv-

Mehr

Zurich Gruppe Deutschland übertrifft ihre Ziele

Zurich Gruppe Deutschland übertrifft ihre Ziele Presseinformation Jahresbericht 2018 Zurich Gruppe Deutschland übertrifft ihre Ziele Zurich Gruppe Deutschland Unternehmenskommunikation Bernd O. Engelien Poppelsdorfer Allee 25-33 53115 Bonn Deutschland

Mehr

Markenzeichen Generationenfreundlicher Betrieb Qualifizierte Handwerksbetriebe finden

Markenzeichen Generationenfreundlicher Betrieb Qualifizierte Handwerksbetriebe finden Markenzeichen Generationenfreundlicher Betrieb Qualifizierte Handwerksbetriebe finden Referent: Gottfried Baumgartner Leiter Kompetenzzentrum für Energietechnik der Handwerkskammer für Unterfranken 1 Das

Mehr

SMART-FACTORING. Unser Produkt für mittelständische Unternehmen

SMART-FACTORING. Unser Produkt für mittelständische Unternehmen KURZFRISTIGE LIQUIDITÄT, SICHERHEIT UND SERVICE SMART-FACTORING Unser Produkt für mittelständische Unternehmen Über BNP Paribas Factor GmbH BNP Paribas Factor ist einer der führenden Factoring-Anbieter

Mehr

Das Umsetzungsgesetz zur IDD. Wolfram Nieradzik / Nicolai Kurth Die beste Empfehlung. Funk.

Das Umsetzungsgesetz zur IDD. Wolfram Nieradzik / Nicolai Kurth Die beste Empfehlung. Funk. Das Umsetzungsgesetz zur IDD Wolfram Nieradzik / Nicolai Kurth 21.06.2017 1 Umsetzungsgesetz zur IDD Ausgesuchte Themenfelder Weiterbildungspflichten Beratungspflichten im Fernabsatz Zwang zur Provision

Mehr

BGV-Versicherung AG. Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

BGV-Versicherung AG. Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers Haßlinger Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BGV-Versicherung AG Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers Prüfung der Angemessenheit und Implementierung des Compliance- Management-Systems

Mehr

An die einfachste Lösung denkt man oft erst zuletzt! CONTRACTAMAKLERSERVICE. VERSICHERUNG l SCHADEN l VORSORGE

An die einfachste Lösung denkt man oft erst zuletzt! CONTRACTAMAKLERSERVICE. VERSICHERUNG l SCHADEN l VORSORGE An die einfachste Lösung denkt man oft erst zuletzt! CONTRACTAMAKLERSERVICE VERSICHERUNG l SCHADEN l VORSORGE. Wir freuen uns auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen IHR C:M:S-TEAM WIR STELLEN

Mehr

Versicherungsvertrieb quo vadis?

Versicherungsvertrieb quo vadis? Versicherungsvertrieb quo vadis? Änderungen des Versicherungsvertriebs Hamburg 20.05.2011 Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. (vzbv) Rückblick VVG-Reform Abschaffung des Policenmodells maximale Laufzeit

Mehr

Ihr Serviceteam für den preisgünstigen Versicherungsschutz Versicherungs-Kontor-Süderelbe GmbH Versicherungsmakler WICHTIGE KUNDENINFORMATION Information über unser Haus Versicherungsvermittlung Auswahlkriterien

Mehr

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 9104-414 Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 IVK Versicherungskonzepte Beratungsprotokoll - Verzichtserklärung zwischen

Mehr

Umsetzung der Versicherungsvermittler- Richtlinie

Umsetzung der Versicherungsvermittler- Richtlinie Umsetzung der Versicherungsvermittler- Richtlinie IHK Heilbronn-Franken www.heilbronn.ihk.de/versicherungsvermittler Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 1 Historie Warum gibt es diese Richtlinie?

Mehr

Maximale Power für Ihre Altersvorsorge. Förder Renteinvest DWS Premium

Maximale Power für Ihre Altersvorsorge. Förder Renteinvest DWS Premium Maximale Power für Ihre Altersvorsorge Förder Renteinvest DWS Premium Riester lohnt sich wirklich für jeden Die Riester-Rente ist die richtige Wahl für alle, die auf ein modernes Konzept zur Altersvorsorge

Mehr

Arbeiten 4.0: IMC AG setzt Maßstäbe in einer modernen Arbeitswelt

Arbeiten 4.0: IMC AG setzt Maßstäbe in einer modernen Arbeitswelt Arbeiten 4.0: IMC AG setzt Maßstäbe in einer modernen Arbeitswelt Digitale Transformation mit innovativen Technologien von Microsoft Steckbrief IMC AG Europas führender E-Learning Anbieter Mehr als 1.000

Mehr

Erstinformation Pflichtangaben nach 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung

Erstinformation Pflichtangaben nach 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung Erstinformation Pflichtangaben nach 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung Kontaktdaten Berufsbezeichnung Wembacher GmbH Ulf Wembacher Ernststr. 24 30559 Hannover Telefon 0511-511751 Telefax

Mehr

Sicherheit für Ihre Immobilie

Sicherheit für Ihre Immobilie REAL ESTATE Wertschutzversicherung Resale Protect Information für Immobilienkäufer Sicherheit für Ihre Immobilie Ihre Wertschutzversicherung Die integrierte Wertschutzversicherung Ihrer Immobilie Sie planen,

Mehr

Prüfungsbericht. Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG Hannover

Prüfungsbericht. Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG Hannover Prüfungsbericht Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG Hannover Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Compliance-Management-Systems (CMS) der Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG

Mehr

ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Oberursel

ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Oberursel Prüfungsbericht Prüfung der Angemessenheit des Compliance-Management-Systems zur Umsetzung geeigneter Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung des Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten

Mehr

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am 12.12.2016 zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen

Mehr

Badische Rechtsschutzversicherung AG. Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

Badische Rechtsschutzversicherung AG. Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers Badische Rechtsschutzversicherung AG Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers H Prüfung der Angemessenheit des Compliance-Management-Systems der Badische Rechtsschutzversicherung AG zur Umsetzung geeigneter

Mehr

1 Prüfungsauftrag 1. 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3

1 Prüfungsauftrag 1. 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3 Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Systems der Baden-Badener Versicherung AG, St. Ingbert zur Einhaltung des GDV Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Ihr Ansprechpartner zur Absicherung Ihres Gewerbebetriebes

Ihr Ansprechpartner zur Absicherung Ihres Gewerbebetriebes Ihr Ansprechpartner zur Absicherung Ihres Gewerbebetriebes Die PARI INVEST GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen, das sich auf kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert hat. Wir bieten Ihnen eine

Mehr

Unternehmensphilosophie

Unternehmensphilosophie Unternehmensphilosophie Unsere Grundlagen Unsere Ziele Unser Handeln Diese Unternehmensphilosophie beschreibt das Selbstverständnis des Kolping-Bildungswerkes Württemberg e. V. Sie ist Grundlage für unsere

Mehr

Haftungsrisiken und effektiver Schutz für den Vermittlerbetrieb

Haftungsrisiken und effektiver Schutz für den Vermittlerbetrieb Haftungsrisiken und effektiver Schutz für den Vermittlerbetrieb Werner Fröschen Rechtsanwalt 07.07.2011 4. Versicherungstag Heilbronn-Franken Wer haftet für was? Grundsätze: Versicherer: grds. für Verhalten

Mehr

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung

Mehr

Komm! Beste Aussichten zum beruflichen Einstieg! Lehrling bei der Donau Versicherung.

Komm! Beste Aussichten zum beruflichen Einstieg! Lehrling bei der Donau Versicherung. Beste Aussichten zum beruflichen Einstieg! Lehrling bei der Donau Versicherung. Beste Aussichten zum beruflichen Einstieg als Lehrling bei der Donau Versicherung Sicherheit Als einer der ältesten Wirtschaftszweige

Mehr

ObjectiveIT GmbH. Bürgermeister-Schmidt-Str. 2 51399 Burgscheid

ObjectiveIT GmbH. Bürgermeister-Schmidt-Str. 2 51399 Burgscheid ObjectiveIT GmbH Bürgermeister-Schmidt-Str. 2 51399 Burgscheid Rechtsanwalt: Oliver Meixner Unsere Akte: 14/02176 MX/cs Durchwahl Sekretariat: 040-24 13 51-21 Telefax: 040-28 02 33 5 Datum: Hamburg, den

Mehr

2. BESONDERHEITEN FÜR GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER

2. BESONDERHEITEN FÜR GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER MERKBLATT Stand: Juli 2016 GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich gemäß 34d Absatz

Mehr

1 Prüfungsauftrag 1. 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3

1 Prüfungsauftrag 1. 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3 Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Systems der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Bonn zur Einhaltung des GDV Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten

Mehr

Nachhaltigkeit in der Logistik Wettbewerbsvorteile nutzen

Nachhaltigkeit in der Logistik Wettbewerbsvorteile nutzen Nachhaltigkeit in der Logistik Wettbewerbsvorteile nutzen Michael Werner PwC Sustainability Leader Deutschland Erfurter Wirtschaftkongress 2012 7. Agenda Was bedeutet Nachhaltigkeit? Herausforderungen

Mehr

gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland

gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland Gerald Archangeli Vizepräsident BVK 7. Versicherungstag Heilbronn 09.10.2014 Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn

Mehr

Kundenorientierung bestimmt den Kurs

Kundenorientierung bestimmt den Kurs Presseinformation Kundenorientierung bestimmt den Kurs Zurich Gruppe Deutschland Unternehmenskommunikation Bernd O. Engelien Poppelsdorfer Allee 25-33 53115 Bonn Deutschland Telefon +49 (0) 228 268 2725

Mehr

Sicherheit mit Konzept

Sicherheit mit Konzept Ihr Ansprechpartner zur Absicherung Ihrer Familie und Ihres Eigentums Sicherheit mit Konzept Tochterunternehmen: SMK Versicherungsmakler AG Die SMK Versicherungsmakler AG ist im Jahr 2010 aus den Unternehmen

Mehr

IDD-Umsetzung aus Unternehmenssicht. Herausforderungen und Chancen Forum V Juristisches Kolloquium an der FAU

IDD-Umsetzung aus Unternehmenssicht. Herausforderungen und Chancen Forum V Juristisches Kolloquium an der FAU IDD-Umsetzung aus Unternehmenssicht Herausforderungen und Chancen Forum V Juristisches Kolloquium an der FAU 22.02.2018 Herausforderung als Chance Herausforderung für Versicherungsunternehmen und den Vertrieb

Mehr

BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Stellungnahme. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum

BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Stellungnahme. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Stellungnahme Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum Gutachten Evaluierung der Beratungsdokumentation im Geldanlage- und Versicherungsbereich

Mehr

1. Welches Wahlrecht steht dem gebundenen Versicherungsvermittler bei der Registrierung zur Verfügung?

1. Welches Wahlrecht steht dem gebundenen Versicherungsvermittler bei der Registrierung zur Verfügung? Die IHK informiert: Wahlrecht für gebundene Versicherungsvermittler WAHLRECHT FÜR GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERMITTLER (Ausschließlichkeitsvertreter) 1. Welches Wahlrecht steht dem gebundenen Versicherungsvermittler

Mehr

GRUNDFÄHIGKEITS VERSICHERUNG GÜNSTIGER RISIKOSCHUTZ FÜR JEDEN

GRUNDFÄHIGKEITS VERSICHERUNG GÜNSTIGER RISIKOSCHUTZ FÜR JEDEN GRUNDFÄHIGKEITS VERSICHERUNG GÜNSTIGER RISIKOSCHUTZ FÜR JEDEN JEDER KANN UND SOLLTE SIE SICH LEISTEN: DIE GRUNDFÄHIGKEITSVERSICHERUNG Ob Angestellter, Selbstständiger oder Freiberufler die private Risikovorsorge

Mehr

WERTE UND ETHISCHE GRUNDSÄTZE DER INTERNATIONAL SECURITY GROUP

WERTE UND ETHISCHE GRUNDSÄTZE DER INTERNATIONAL SECURITY GROUP WERTE UND ETHISCHE GRUNDSÄTZE DER INTERNATIONAL SECURITY GROUP WERTE UND ETHISCHE GRUNDSÄTZE DER INTERNATIONAL SECURITY GROUP IHRE SICHERHEIT IST UNSER GRÖSSTES ANLIEGEN Das Ziel der International Security

Mehr

Qualität. Vertrauen! schafft. Das Qualitätssiegel. Des Vereins für Intensivpflege MecklenburgVorpommern e. V.

Qualität. Vertrauen! schafft. Das Qualitätssiegel. Des Vereins für Intensivpflege MecklenburgVorpommern e. V. Qualität schafft Vertrauen! Das Qualitätssiegel Des Vereins für Intensivpflege MecklenburgVorpommern e. V. Qualität schafft Vertrauen! Informationen zum Qualitätssiegel des Vereines für Intensivpflege

Mehr

VERHALTENSKODICES BEVORMUNDUNG ODER HILFE IM VERTRIEBSALLTAG?

VERHALTENSKODICES BEVORMUNDUNG ODER HILFE IM VERTRIEBSALLTAG? Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.v VERHALTENSKODICES BEVORMUNDUNG ODER HILFE IM VERTRIEBSALLTAG? MÜNCHNER VERMITTLERTAG 2014 24. Juni 2014 Rechtsanwalt Martin Klein Geschäftsführer

Mehr

WIR WISSEN WEITER. Rechtliche Rahmenbedingungen beim Vertrieb von Versicherungsleistungen im Internet Dr. Ernst Brandl

WIR WISSEN WEITER. Rechtliche Rahmenbedingungen beim Vertrieb von Versicherungsleistungen im Internet Dr. Ernst Brandl Rechtliche Rahmenbedingungen beim Vertrieb von Versicherungsleistungen im Internet 18.8.2016 Dr. Ernst Brandl VERSICHERUNGSLEISTUNGEN IM INTERNET Der Vertrieb von Versicherungsleistungen im Internet nimmt

Mehr

Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg

Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg Ein Versprechen, dem Millionen zufriedener Kunden vertrauen. Denn Unternehmen werden genau wie Menschen nach ihrem Handeln

Mehr

Werte unserer Firma Unternehmenskultur

Werte unserer Firma Unternehmenskultur Werte unserer Firma Unternehmenskultur Werte unserer Firma 1. Unser Anspruch 1.1 Verinnerlichung unserer Werte 1.2 Unsere Werte 1.3 Allgemeine Geschäftsprinzipien 2. Die Marke Unterwaditzer 2.1 Unsere

Mehr

Best in Class Standards

Best in Class Standards Best in Class Standards Kundenorientierung Spitzenleistung Eigenständigkeit Integrität Verantwortung Zukunftsgestaltung Unsere Vision «BEST IN CLASS» Die Stärke unserer Vision liegt in ihrer Einfachheit.

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 18/11627 62 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Anlage 4 Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung äußert sich zu der Stellungnahme des Bundesrates wie folgt: Zu Nummer 1 (Artikel

Mehr

BERUFSBILD SCHWEIZER VERSICHERUNGSBROKER UND CODE OF CONDUCT

BERUFSBILD SCHWEIZER VERSICHERUNGSBROKER UND CODE OF CONDUCT BERUFSBILD BERUFSBILD SCHWEIZER VERSICHERUNGSBROKER UND CODE OF CONDUCT Die nachstehenden Grundsätze sind dem "Berufsbild Schweizer Versicherungsbroker und Code of Conduct", das von der ausserordentlichen

Mehr

An IHK Bonn/Rhein-Sieg Abteilung III Bonner Talweg Bonn

An IHK Bonn/Rhein-Sieg Abteilung III Bonner Talweg Bonn An IHK Bonn/Rhein-Sieg Abteilung III Bonner Talweg 17 53113 Bonn Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Versicherungsvermittlung gemäss 34 d Abs. 3 Gewerbeordnung

Mehr

Versicherungs - Maklervertrag

Versicherungs - Maklervertrag Versicherungs - Maklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler Dipl. Ing. Rudolf Geyermann Sudetenstr. 12 86381 Krumbach nachfolgend Makler genannt und Herrn / Frau / Firma Name Straße Wohnort nachfolgend

Mehr

Fit für die Zukunft. Mit Ausbildung oder Praktikum bei der VIACTIV Krankenkasse

Fit für die Zukunft. Mit Ausbildung oder Praktikum bei der VIACTIV Krankenkasse Fit für die Zukunft Mit Ausbildung oder Praktikum bei der VIACTIV Krankenkasse MITSPIELER GESUCHT! Jetzt durchstarten im Team der VIACTIV Krankenkasse. Stellensuche, Bewerbungen, Vorstellungsgespräche

Mehr

Selbstständig als Unternehmensberater interna

Selbstständig als Unternehmensberater interna Selbstständig als Unternehmensberater interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Was tut ein Unternehmensberater?... 7 Tätigkeitsbereiche eines Unternehmensberaters... 9 Voraussetzungen... 22

Mehr

Schutz vor Forderungsausfall

Schutz vor Forderungsausfall Euler Hermes Deutschland Schutz vor Forderungsausfall Kurzinformation zur kompakten Kre - dit versicherung für kleine Unternehmen mit pauschaler Absicherung EH Simplicity Kreditversicherung Wir machen

Mehr

Unsere Verantwortung im Markt nehmen wir aktiv wahr

Unsere Verantwortung im Markt nehmen wir aktiv wahr Wenn das Leben keine Vision hat, nach der man strebt, nach der man sich sehnt, die man verwirklichen möchte, dann gibt es auch kein Motiv, sich anzustrengen. (Erich Fromm, 1900-1980) Unsere Verantwortung

Mehr

Verhaltenskodex für den selbständigen Außendienst der ERGO Gesellschaften

Verhaltenskodex für den selbständigen Außendienst der ERGO Gesellschaften Verhaltenskodex für den selbständigen Außendienst der ERGO Gesellschaften Stand: 1. August 2011 Inhaltsverzeichnis: Allgemeines...3 I. Allgemeine Grundsätze...4 II. Verhaltensgrundsätze gegenüber den Versicherten...4

Mehr

MERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER 1. RECHTSGRUNDLAGEN. Recht und Steuern

MERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER 1. RECHTSGRUNDLAGEN. Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich gemäß 34d

Mehr

Qualifizierungsmaßnahme für Makler / Versicherungsvermittler / Finanzberater. Sicherheit geben, Vertrauen gewinnen

Qualifizierungsmaßnahme für Makler / Versicherungsvermittler / Finanzberater. Sicherheit geben, Vertrauen gewinnen Qualifizierungsmaßnahme für Makler / Versicherungsvermittler / Finanzberater Sicherheit geben, Vertrauen gewinnen Einfach mehr Vorsorge! 40 Spezialisten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung! Akademie Rating

Mehr

Standpunkt von EuroFinUse zum Vorschlag fu r eine Richtlinie des Europa ischen Parlaments und des Rates u ber Versicherungsvermittlung

Standpunkt von EuroFinUse zum Vorschlag fu r eine Richtlinie des Europa ischen Parlaments und des Rates u ber Versicherungsvermittlung Standpunkt von EuroFinUse zum Vorschlag fu r eine Richtlinie des Europa ischen Parlaments und des Rates u ber Versicherungsvermittlung 14 Februar 2013 ID-Nummer im Transparenzregister: 24633926420-79 Der

Mehr

Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) Verbändebeteiligung

Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) Verbändebeteiligung Geschäftsführung Verband der Privaten Krankenversicherung e.v. PKV-Verband Postfach 51 10 40 50946 Köln Herrn Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34 37 10115 Berlin Per E-Mail:

Mehr

Gewerbeordnung 34 d Versicherungsvermittler

Gewerbeordnung 34 d Versicherungsvermittler Gewerbeordnung 34 d Versicherungsvermittler (1) Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler),

Mehr

Das Beste an meinem Chef? Er kümmert sich um meine Rente!

Das Beste an meinem Chef? Er kümmert sich um meine Rente! Das Beste an meinem Chef? Er kümmert sich um meine Rente! Unsere betriebliche Altersvorsorge bietet eine sichere, attraktive Zusatzrente im Alter. Eines ist sicher: Ihr Arbeitgeber kümmert sich um Ihre

Mehr

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Youvestor-Vorstand Andreas Feiden Makler können ohne 34f-GewO-Lizenz ein Zusatzeinkommen erwirtschaften Die Höhe der ablaufenden Lebensversicherungen erreicht in den nächsten Jahren nie dagewesene Höchststände

Mehr

1 Prüfungsauftrag 1. 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3

1 Prüfungsauftrag 1. 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3 Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Systems der Gothaer Allgemeine Versicherung, Köln zur Einhaltung des GDV Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten INHALTSVERZEICHNIS

Mehr