Ausfüllanleitung. Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 3 zum Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung)

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1 Förderprogramm A/W - Ausbildung Förderperiode 2010 Ausfüllanleitung zum Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 3 zum Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung) nach den VV Nr zu 44 BHO Bitte füllen Sie den Kosten- und Finanzierungsplan möglichst am PC aus. Alle von Ihnen auszufüllenden Eingabefelder sind grau hinterlegt und per Maus oder Tabulatortaste erreichbar. Für jeden Auszubildenden ist grundsätzlich ein separater Kosten- und Finanzierungsplan auszufüllen. Vordrucke/Formulare, Merkblätter sowie weitere Informationen stehen auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) unter der Adresse zur Verfügung. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Kostenund Finanzierungsplan senden Sie bitte zusammen mit dem ebenfalls vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung auf dem Postweg an das Bundesamt für Güterverkehr, Postfach , Köln. Diese Anleitung gibt Ihnen Hinweise, wie der Kosten- und Finanzierungsplan richtig ausgefüllt wird. Die entsprechenden Hinweise beziehen sich auf die jeweiligen Zeilenangaben am linken Seitenrand des Kosten- und Finanzierungsplans. Bitte füllen Sie alle grau hinterlegten Felder vollständig aus. Um den Kosten- und Finanzierungsplan korrekt ausfüllen zu können, ist es notwendig, den Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung vorliegen zu haben. Es ist darauf zu achten, dass Ihre Angaben im Antrag mit denen im Kosten- und Finanzierungsplan übereinstimmen. Wie Sie den Kosten- und Finanzierungsplan im Einzelnen ausfüllen müssen, soll Ihnen nachstehend erläutert und an folgendem Beispiel veranschaulicht werden: Das Unternehmen Reinhard Wendel Transport GmbH beschäftigt 60 Mitarbeiter und ist Halter von 50 schweren Nutzfahrzeugen. Das Unternehmen plant einen Auszubildenden für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer einzustellen. Für den Auszubildenden beantragt es Förderung der Ausbildung gemäß der Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Hinweis: Die für das Beispiel verwendeten Kosten stellen keine realen Werte dar! Seite 1 von 12 Stand: Juni 2010

2 Zeile 1 (Angaben zum Antragsteller) Tragen Sie hier bitte die vollständige Firmen- bzw. Unternehmensbezeichnung einschließlich der Rechtsform ein. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, so ist der entsprechende Name einzutragen. Als Adresse ist der Unternehmenssitz anzugeben. Soweit das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, geben Sie bitte das zuständige Amtsgericht und die Registernummer an. Beispiel (Auszug aus dem Kosten- und Finanzierungsplan für die Reinhard Wendel Transport GmbH): Zur einfacheren Orientierung nimmt diese Ausfüllanleitung stets Bezug auf eine bestimmte Zeile (hier: Zeile 1). Die Zeilenangaben befinden sich am äußersten linken Rand des Kosten- und Finanzierungsplans. Zeile 2 (Angaben zur Ausbildung) Tragen Sie den Namen und Vornamen der/des Auszubildenden ein. Sollte die/der Auszubildende zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht namentlich benannt werden können, so ist ein N.N. anstelle des Namens einzutragen. Die lfd. Nr. wird vom Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung (Ziffer 5) übernommen. Ebenso sind die Angaben zum voraussichtlichen Beginn und voraussichtlichen Ende der Ausbildung vom Antrag zu übernehmen. Seite 2 von 12

3 Beispiel: Die Angaben aus dem Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung (Bild oben) müssen mit den Angaben im Kosten- und Finanzierungsplan (Bild unten) übereinstimmen. Wichtige Hinweise: - Änderungen nach Antragstellung müssen dem BAG umgehend mitgeteilt werden! - Die Angaben sind durch rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel zu bestätigen! Die Bestätigung bezieht sich auch auf alle Angaben auf den Folgeseiten des Kosten- und Finanzierungsplans. Seite 3 von 12

4 Zeile 3 Die Spalten Auszubildende/r, Antragsteller und lfd. Nr. lt. Antrag werden automatisch mit den Eintragungen befüllt, die von Ihnen auf der ersten Seite des Kosten- und Finanzierungsplanes eingegeben wurden. Änderungen sind hier nicht vorzunehmen. Beachten Sie bitte, dass die Beträge im Kosten- und Finanzierungsplan mit denen im Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung (Punkt 6. Angaben zu den förderfähigen Kosten) übereinstimmen müssen. Die Beträge sind in Euro (EUR) anzugeben. Beispiel (Reinhard Wendel Transport GmbH): Die förderfähigen Kosten im Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung (Bild oben) müssen mit den Kosten im Kosten- und Finanzierungsplan (nachfolgende Abbildungen) übereinstimmen. Zeile 4 (Ziffer 1 - Personalkosten für Ausbilder) Die Personalkosten für Ausbilder werden in drei Kostenarten unterteilt: Bruttoarbeitnehmerlohn für Ausbilder (1.1), Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen für Ausbilder (1.2) und Berufsgenossenschaftsabgaben für Ausbilder (1.3) Die grau schattierten Felder (1.1 bis 1.3) sind entsprechend zu befüllen. Das weiße Feld bildet automatisch die Summe aus den in 1.1 bis 1.3 eingegebenen Werten. Hinweise: - Die anzugebenden Kosten beziehen sich auf den gesamten Zeitraum der Ausbildung. - Personalkosten (1.1 bis 1.3) für Ausbilder, die neben ihrer Lehrtätigkeit auch andere Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen, sind nur, der tatsächlichen Ausbildungszeit entsprechend, anteilmäßig anzugeben. - Werden mehrere Ausbildungsverhältnisse durchgeführt, so ist der entsprechende Kostenanteil pro Auszubildenden anzugeben. Seite 4 von 12

5 Beispiel: Die Personalkosten für Ausbilder aus dem Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung werden in den Kosten- und Finanzierungsplan ü- bernommen und entsprechend aufgeschlüsselt (1.1, 1.2, 1.3). Zeile 5 (Ziffern Reise- und Aufenthaltskosten der Ausbilder und der Ausbildungsteilnehmer) Die Reise- und Aufenthaltskosten der Ausbilder und Ausbildungsteilnehmer sind gemäß Ziffer 5.2 b) der Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung wie folgt erstattungsfähig: - Fahrt und Flugkosten: Kosten der niedrigsten Beförderungsklasse bzw. Flugklasse bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Kosten für die Nutzung privater Kraftfahrzeuge in Höhe von 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 (Wegstreckenentschädigung); - Unterbringungskosten: Kosten einer notwendigen Übernachtung in Höhe von pauschal 20 ; - Tagegeld: Kosten als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung in Höhe von 6 (ab 8 Stunden), 12 (ab 14 Stunden) und 24 (ab 24 Stunden, ggf. gekürzt bei unentgeltlicher Verpflegung um 20 % [Frühstück], 40 % [Mittagessen], 40 % [Abendessen]) Reise- und Aufenthaltskosten können z. B. für Fahrten zur Berufsschule oder zu externen Bildungsträgern (Fahrschule, Seminarveranstalter) geltend gemacht werden. Die grau schattierten Felder (Ziffer 2 und 3) sind entsprechend zu befüllen. Hinweise: - Die anzugebenden Kosten beziehen sich auf den gesamten Zeitraum der Ausbildung. - Flugkosten können maximal bis zur Höhe des für eine Bahnfahrt 2. Klasse, bei mehreren Reisenden ggf. zum günstigeren Gruppentarif, zu entrichtenden Preises bezuschusst werden. Wird durch den Flug eine Übernachtung nebst Tagegeld eingespart, können diese Kosten in der Vergleichsrechnung den Kosten der Bahnfahrt zugeschlagen werden. Die niedrigeren Kosten sind zugrunde zu legen. Seite 5 von 12

6 Beispiel: Reise- und Aufenthaltskosten - z. B. für die Fahrten zur Berufsschule oder zu externen Bildungsträgern Zeile 6 (Ziffer 4 - Sonstige laufende Aufwendungen) Die sonstigen laufenden Aufwendungen gliedern sich in sechs Kostenarten: Führerscheinerwerb der erforderlichen Klassen C/CE (4.1), interner oder externer berufsspezifischer Schulungsbedarf (4.2), Schulungsmaterial (4.3), IHK-Abschlussprüfungsgebühren (4.4), Berufs- und Schutzkleidung (4.5), Kosten der Personalverwaltung in Bezug auf die/den Auszubildende/n (4.6) - Für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist ein Führerschein der Klassen C/CE erforderlich. Die Führerscheinklasse B ist nicht förderfähig. - Bei dem internen oder externen Schulungsbedarf handelt es sich z. B. um Kosten für berufsspezifische Schulungen, Seminare oder Lehrgänge (z.b. IHK-Fachseminare). - Schulungsmaterialien können Schreibutensilien, ausbildungsspezifische Lehrbücher oder auch Lernsoftware sein, die für die Teilnahme an den theoretischen Teilen der Ausbildung benötigt werden. Materialien für die praktische Ausbildung sind unter Ziffer 5 (Abschreibungen von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen) einzutragen. Werden die Schulungsmaterialien von mehreren Auszubildenden genutzt, sind die Kosten jeweils anteilig anzusetzen. - Über die Höhe der Prüfungsgebühren (ggf. Zwischenprüfungs- und Abschlussprüfungsgebühren) können Sie Sich bei der IHK informieren. - Die Ausgaben für die Ausstattung der/des Auszubildenden mit Berufs- und Schutzkleidung sind förderfähig. - Die Kosten der Personalverwaltung müssen entsprechend dem angefallenen Arbeitsaufwand auf die/den Auszubildende/n umgelegt werden. Die grau schattierten Felder (4.1 bis 4.6) sind entsprechend zu befüllen. Hinweis: Die anzugebenden Kosten beziehen sich auf den gesamten Zeitraum der Ausbildung. Seite 6 von 12

7 Beispiel: Zeile 7 (Ziffer 5 - Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen) Hier sind Abschreibungen von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen für den gesamten Zeitraum der Ausbildung einzutragen, soweit die Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände ausschließlich für das Ausbildungsvorhaben verwendet werden. Die Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände müssen für den praktischen Teil der Ausbildung benötigt werden. Ausrüstungsmaterialien für den theoretischen Teil der Ausbildung sind unter Ziffer 4.3 (Schulungsmaterial) einzutragen. Werden die Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände von mehreren Auszubildenden verwendet, sind die Kosten jeweils anteilig anzusetzen. Es können hier z.b. Werkzeuge für am LKW durchzuführende Servicearbeiten eingetragen werden sowie spezielle Ausrüstungsgegenstände, die nicht zur Standardausrüstung eines LKW gehören. Hinweise: - Abschreibungen auf Kraftfahrzeuge sind nicht förderfähig, auch wenn diese ausschließlich für Ausbildungszwecke genutzt werden. Kraftfahrzeuge gelten nicht als Ausrüstungsgegenstände. - Rangierschäden, auch wenn sie durch den Auszubildenden verursacht wurden, sind ebenfalls nicht förderfähig. Die grau schattierten Felder (5.1 und 5.2) sind entsprechend zu befüllen. Beispiel: Zeile 8 (Ziffer 6 - Kosten für Beratungsdienste) Sie können hier Kosten für Beratungen, die die Ausbildungsmaßnahme betreffen, eintragen. Hierzu zählen z. B. Gespräche mit entsprechend qualifizierten Ausbildungsberatern. Nicht zuwendungsfähig sind Kosten der Steuer- und Rechtsberatung. Das grau schattierte Feld ist entsprechend zu befüllen. Seite 7 von 12

8 Hinweis: Die anzugebenden Kosten beziehen sich auf den gesamten Zeitraum der Ausbildung. Beispiel: Zeile 9 (Summe 1 bis 6) Die Summe 1 bis 6 ergibt sich aus den Summen der Ziffern 1 bis 6 und wird automatisch gebildet. Beispiel: Zeile 10 (Ziffer 7 - Personalkosten für Ausbildungsteilnehmer) Die Personalkosten für Ausbildungsteilnehmer sind in drei Kostenarten unterteilt: Bruttoarbeitnehmerlohn für die/den Auszubildende/n (7.1), Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge für die/den Auszubildende/n (7.2) und Berufsgenossenschaftsabgaben für die/den Auszubildende/n (7.3) Bitte geben Sie den Bruttoarbeitslohn des Auszubildenden abzüglich eventuell erhaltener Erstattungen von Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall an. Durch das sogenannte Umlageverfahren U1 erhalten Kleinunternehmen Aufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von ihrer Krankenkasse erstattet. Ein Kleinunternehmen ist nach 3 AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) ein Betrieb mit in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmern. Um die Personalkosten für den Ausbildungsteilnehmer zu ermitteln, müssen von der Arbeitszeit die produktiven Stunden abgezogen werden. Unter produktiven Stunden ist der Arbeitsanteil der Ausbildung zu verstehen, in dem der Auszubildende bereits produktiv für das Unternehmen tätig wird. Gemäß Artikel 39 Abs. 4 Buchstabe f) der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 06. August 2008 sowie Ziffer 5.2 Buchstabe f) der Förderrichtlinie Aus- und Weiterbildung vom 16. Oktober 2009 sind nur die tatsächlich abgeleisteten Ausbildungsstunden nach Abzug der produktiven Stunden beihilfefähig. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen beläuft sich der Anteil produktiver Stunden über die gesamten Ausbildungsjahre betrachtet auf weit über 50%. Das BAG berücksichtigt demgegenüber nur folgende, pauschalierte Abzüge: 1. Ausbildungsjahr kein Abzug 2. Ausbildungsjahr Abzug: 30% 3. Ausbildungsjahr Abzug: 50% Seite 8 von 12

9 Die grau schattierten Felder (7.1 bis 7.3) sind entsprechend zu befüllen. Hinweise: - Die anzugebenden Kosten beziehen sich auf den gesamten Zeitraum der Ausbildung. - Die Kürzung der Kosten um die produktiven Stunden wird gemäß Artikel 39 Abs. 4 Buchstabe f) der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 und Ziffer 5.2 Buchstabe f) der Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung vom BAG nach den oben genannten Pauschalen vorgenommen. - Gemäß der Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung Ziffer 5.2 Buchstabe f) sind die Personalkosten für den Auszubildenden höchstens bis zur Höhe der Summe 1 bis 6 förderfähig. Daher muss das BAG dann eine Kürzung der Personalkosten vornehmen, wenn der förderfähige Höchstbetrag überschritten wurde. Beispiel: Zeile 11 (Gesamtsumme Kosten) Die Gesamtkosten der Ausbildung werden automatisch aus der Summe 1 bis 6 und der Summe 7.1 bis 7.3 errechnet und stellen die vollständigen Kosten für die gesamte Ausbildung dar. Beispiel: Der Gesamtbetrag bildet die Summe der angegebenen Ausbildungskosten ab. Zeile 12 (Aufteilung der Gesamtkosten auf die Jahre) Damit das BAG die Abschlagszahlungen für die einzelnen Ausbildungsjahre möglichst bedarfsgerecht vornehmen kann, sind die bereits eingetragenen Kosten nun praxisgerecht auf die einzelnen Jahre der Ausbildung aufzuteilen. Hinweis: Bezüglich der Personalkosten für Ausbildungsteilnehmer ist zu berücksichtigen, dass sich im Regelfall die produktiven Stunden der/des Auszubildenden mit Fortschreiten der Ausbildung erhöhen. Seite 9 von 12

10 Beispiel: Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Jahre sollte möglichst bedarfsgerecht erfolgen. Zeile 13 Die auf die Jahre verteilten Summen der Ziffern 1 bis 6 werden mit den Summen der Ziffern 7.1 bis 7.3 für jedes Jahr separat addiert und ergeben im Ergebnis die Gesamtkosten der einzelnen Jahre. Beispiel: Die in weiß gehaltene Spalte auf der rechten Seite errechnet sich automatisch aus den Kostensummen der einzelnen Jahre. Die hier dargestellten Summen müssen mit den Summen aus den Zeilen 9 bis 11 übereinstimmen. Seite 10 von 12

11 Zeile 14 (Finanzierung des Projektes) Die Finanzierung des Projektes wird anteilig durch öffentliche Mittel und private Mittel sichergestellt. Bei kleinen oder mittelständischen Unternehmen (KMU) beträgt die Förderung (Förderprogramm Aus- und Weiterbildung ) der Bundesrepublik Deutschland 70 % der Gesamtkosten. Sollten Sie ein KMU sein, so müssten Sie die Ausbildung somit zu 30 % aus Eigenmitteln finanzieren. Großunternehmen werden vom BAG mit bis zu 60 % gefördert. Ihr Eigenanteil würde somit bei 40 % liegen. KMU sind Unternehmen, die - weniger als 250 Personen beschäftigen und - einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. erzielen oder - deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. beläuft. Sollten Sie für das Projekt sonstige öffentliche Förderungen erhalten, so tragen Sie den Förderbetrag in dem dafür vorgesehenen grau schattierten Feld (2.2) ein. Wenn Sie keine weiteren öffentlichen Förderungen erhalten, ist das Feld mit einer 0 zu befüllen. Beispiel (Reinhard Wendel Transport GmbH als KMU ohne sonstige öffentliche Förderungen): Unter Eigenmittel (1.1) wurden 30 % von der Gesamtsumme Kosten (Zeile 11) eingesetzt. Bei Förderprogramm Aus- und Weiterbildung sind 70 % der Gesamtsumme eingetragen worden. Die automatisch gebildete Summe 1 bis 2 muss mit der Gesamtsumme Kosten (Zeile 11) identisch sein. Zeile 15 (Finanzierung des Projektes nach Jahren) Die Finanzierung des Projektes nach Jahren erfolgt auf Basis der Gesamtkosten (Zeile 13) für die einzelnen Jahre. Die jährlichen Gesamtkosten werden hierfür mit 30 % (KMU) bzw. 40 % (Großunternehmen) aus Eigenmitteln finanziert und zu 70 % bzw. 60 % durch öffentliche Mittel aus dem Förderprogramm Aus- und Weiterbildung durch die Bundesrepublik Deutschland. Seite 11 von 12

12 Beispiel (Reinhard Wendel Transport GmbH als KMU ohne sonstige öffentliche Förderungen): Die Eigenmittel (30 %) und öffentlichen Mittel aus dem Förderprogramm Aus- und Weiterbildung (70 %) sind für jedes Jahr separat zu berechnen und in die grau schattierten Felder einzutragen. Die automatisch gebildeten Summen 1 bis 2 müssen mit den Gesamtsummen (Zeile 13) i- dentisch sein. Seite 12 von 12

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