Beurteilung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Liedhorn I" in Weinstadt

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1 Freie Landschaftsarchitekten König + Partner Welzheimer Straße S t u t t g a r t T e l / Fa x info@koenig-partner-mail.de Beurteilung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Liedhorn I" in Weinstadt Die Stadt Weinstadt beabsichtigt im Stadtteil Endersbach den Bebauungsplan "Liedhorn I" aufzustellen. Zur Beurteilung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials fand am eine Begehung mit Frau Banzhaf (Stadtbauamt) statt. Abbildung 1: Geplante Abgrenzung Bebauungsplan "Liedhorn I" Dipl.-I ng. (FH) Joachim König, Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. (FH) Manuela Eichendorf, Landschaftsarchitektin Potentialeinschätzung-Liedhorn-I_ docx

2 2 Abbildung 2: Luftbild mit Planungsgebiet (Quelle Bild: Google Maps) Bestand Das ca. 0,8 ha umfassende Planungsgebiet besteht aus dem Gelände einer Gärtnerei mit großflächigen Gewächshäusern, Wohn und Betriebsgebäuden, einem weiteren Grundstück mit einem Wohnhaus sowie einem öffentlichen Parkplatz. Im Norden grenzt der Bahnsteig mit Wartedach und Fußgängerunterführung der S-Bahn- Haltestelle Stetten-Beinstein an. Die südliche Grenze wird von der Waiblinger Straße, die westliche von der Liedhornstraße gebildet. Östlich des Planungsgebiets schließt Wohnbebauung an. Planung Durch die Verlagerung der vorhandenen Gewächshäuser an den Westrand von Endersbach wird in einem ersten Bauabschnitt die Ergänzung von Wohnbebauung mit Reihen- und Doppelhäusern entlang einer Ringerschließung ermöglicht. Die Wohngebäude im Westteil des Gebiets sollen erhalten bleiben, hier wird der Bebauungsplan jedoch eine Neuordnung und Verdichtung vorsehen. Potentialeinschätzung Flora Als Vegetationsstrukturen sind in dem Gebiet einzelne Hausgärten und Grünflächen mit Rasenflächen, Blumenbeeten, Ziergehölzen und Schnitthecken vorhanden. Teilweise freiwachsende Hecken aus standortgerechten Sträuchern befinden sich im Norden des Planungsgebiets. Ein Walnussbaum mittleren Alters wächst in einer öffentlichen Grünfläche an der Waiblinger Straße. Aufgrund der intensiven Pflege der Gärten sind keine geschützten und/oder gefährdeten Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet vorhanden. Potentialeinschätzung Fauna Die Bäume, Sträucher und Hecken in den Gärten dienen als potentielle Nistplätze für gebüschbrütende Vogelarten. Alle heimischen Vogelarten sind gemäß Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL; 79/409/EWG) europäische Vogelarten, welche i. S. d. 7 (2) Nr.13 BNatSchG besonders geschützt sind.

3 3 Durch die Nähe zur Bebauung, die Störungen entlang des Bahnsteigs und der Straßen und die isolierte Lage im Siedlungsbereich sind hier jedoch nur die kulturfolgenden Vogelarten zu erwarten, die üblicherweise in Wohngebieten vorkommen. Höhlen oder Spalten, die für höhlenbrütende Vogelarten oder als Quartiere für Fledermausarten geeignet wären, sind möglicherweise in dem Walnussbaum an der Waiblinger Straße vorhanden. Weitere Öffnungen, Ritzen oder Spalten können im Bereich der Wohngebäude und Schuppen nicht ausgeschlossen werden. Die Gewächshäuser bieten kein Potential für Brutstätten oder Verstecke. Mit einem Vorkommen weiterer geschützter Tierarten ist aufgrund des Fehlens geeigneter Habitatstrukturen nicht zu rechnen. Empfehlungen Um mögliche Verbotstatbestände bezüglich 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG (Fang, Verletzung und Tötung von Tieren) oder 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) zu vermeiden sollte in die Festsetzungen des Bebauungsplans aufgenommen werden, dass eine Rodung von Gehölzen nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar zulässig ist. Vor dem Abbruch von Gebäuden oder Schuppen sollte vom Eigentümer der Nachweis erbracht werden, dass keine Brutstätten von Vögeln oder Fledermausquartiere beeinträchtigt werden. Die Begutachtung muss durch eine fachlich qualifizierte Person erfolgen. M. Eichendorf König + Partner

4 4 Foto-Nachweis: Abbildung 3: Wohn- und Betriebsgebäude der Gärtnerei Abbildung 4: Wohngebäude Liedhornstraße Nr. 12

5 5 Abbildung 5: Südrand des Planungsgebiets entlang der Waiblinger Straße Abbildung 6: Öffentlicher Parkplatz und Walnussbaum an der Waiblinger Straße

6 6 Abbildung 7: Bahnsteig nördlich des Planungsgebiets Abbildung 8: Garten mit Rasenfläche und Hecke im Nordosten

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