Wahlen2011 in mecklenburg-vorpommern. informationen zur Landtagswahl, zu den Kommunalwahlen und bürgerentscheiden am 4.

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1 Wahlen2011 in mecklenburg-vorpommern informationen zur Landtagswahl, zu den Kommunalwahlen und bürgerentscheiden am 4. september 2011

2 WAHL 2011 Hinweise zur Stimmabgabe am Wahltag und zur Briefwahl p Bis spätestens 13. August 2011 wird ihnen die Wahlbenachrichtigung zugestellt. Wenn Sie keine Benachrich tigung erhalten haben, wenden Sie sich an die zuständige Wahlbehörde ihrer Stadt bzw. Gemeinde. p Die Wahllokale sind am Sonntag, den 4. September 2011 von 8.00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Auf ihrer Wahl benachrichtigung steht das Wahllokal, in dem Sie wählen können. Bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Nach Vorlage der Dokumente erhalten Sie die Stimmzettel für die verschiedenen Wahlen. p Wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind und daher per Briefwahl abstimmen möchten, dann füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und schicken diese an die Gemeindewahlbehörde zurück. Die Briefwahl unterlagen werden ihnen dann per Post zugesandt. p Schicken Sie die Briefwahlunterlagen so ab, dass sie spätestens am Wahltag in der Gemeindewahlbehörde vorliegen. Sie können die Briefwahlunterlagen aber auch noch am Wahltag persönlich abgeben.

3 werden in Mecklenburg Vorpommern ein neuer am 4. september 2011 Landtag sowie die Kreistage und Landräte der sechs neu zu bildenden Landkreise gewählt. Darüber hinaus wird über die künftigen Namen der neuen Landkreise abgestimmt. Die Landeszentrale für politische Bildung möchte mit dieser Broschüre über die bevorstehenden Wahlgänge und Abstimmungen informieren. Was wird überhaupt gewählt? Ab welchem Alter darf man an welcher Wahl teilnehmen? Wie funktioniert die konkrete Stimmabgabe, wie werden aus Stimmen Mandate? Zu diesen und anderen Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten Informationen und weiterführende Hinweise. Die Möglichkeiten, sich politisch zu beteiligen, erschöpfen sich zwar nicht in der Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen. In Parteien, Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden oder auch im direkten Kontakt mit den gewählten Volksvertretern kann der Einzelne politisch aktiv werden. Wahlen sind in einer repräsentativen Demokratie aber nicht nur das wichtigste, sondern auch das einfachste Instrument für die Bürger, um an der politischen Willensbildung teilzuhaben. Mit nur einem bzw. mehreren Kreuzen kann man Einfluss auf das politische Kräfteverhältnis nehmen und so über Politikinhalte mitbestimmen. Deshalb: Gehen Sie am 4. September zur Wahl! Es ist einfach, kostet nicht viel Zeit, und das Wahllokal ist ganz in Ihrer Nähe. Wer nicht wählt, verpasst niemandem einen Denkzettel er überlässt es anderen, für sich zu entscheiden. Wenn Sie mehr zu den Wahlen wissen wollen, schauen Sie doch auch auf unsere Internetseite, rufen Sie uns an oder kommen Sie einfach bei uns vorbei. Die Mitarbeiter der Landeszentrale stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung. Jochen Schmidt Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern

4 Landtagswahl 2011 Die Landtagswahlen sind für die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern von herausragender Bedeutung, da das Land für zentrale Lebensbereiche der Menschen verantwortlich ist. So bestimmt der Landtag zum Beispiel über die Schul- und Hochschulpolitik, über die Stärke und Ausrüstung der Polizei sowie über die Kulturpolitik. Bei vielen anderen Themen entscheidet die Landesregierung über ihre drei Stimmen im Bundesrat mit. Die Bürger bestimmen mit ihrer Wahlentscheidung über die Zusammensetzung des Landtages und damit über die Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtages gehören die Wahl des Ministerpräsidenten sowie die Haushaltsgesetzgebung. L a n dta g s wa h l e n u n d L a n d e s r e g i e r u n g e n s e i t 1990 Seit 1990 fanden in Mecklenburg-Vorpommern fünf Landtagswahlen statt. Bis zum Jahr 2006 umfasste eine Legislaturperiode vier Jahre, seit 2006 wird der Landtag für fünf Jahre gewählt. Aus der ersten und zweiten Landtagswahl (1990 und 1994) ging jeweils die CDU als stärkste Partei hervor. Von 1990 bis 1994 führte sie mit der FDP eine Landesregierung unter Ministerpräsident Alfred Gomolka bzw. seit 1992 unter Berndt Seite. Von 1994 bis 1998 bildete die Union mit der SPD eine Koalition. Danach konnten die Sozialdemokraten dreimal in Folge (1998, 2002 und 2006) jeweils die größte Fraktion im Landtag stellen. Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) stützte sich zwei Legislaturperioden lang auf eine Koalition mit der damaligen PDS (heute Die LINKE). Seit 2006 bildet die SPD zusammen mit der CDU die Landesregierung. Im Oktober 2008 wurde Erwin Sellering (SPD) vom Landtag als Nachfolger von Harald Ringstorff gewählt konnte auch die FDP nach 12 Jahren außerparlamentarischer Opposition wieder ins Schweriner Schloss einziehen. Erstmals kam auch die rechtsextremistische NPD ins Parlament. Bündnis 90/ Die Grünen waren dagegen noch nie im Landtag Mecklenburg-Vorpommern vertreten.

5 % Stimmenanteil ausgewählter Parteien im Landesergebnis 2006 (Zweitstimmen) 30,2 28,8 16,8 WAHL 2006 Stimmenanteil ausgewählter Parteien bei der Landtagswahl 2006 (Zweitstimmen) ,6 3,4 7,3 3,9 0 SPD CDU LINKE FDP Grüne NPD Son. Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg Vorpommern. Eigene Darstellung. Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Eigene Darstellung.

6 Prof. Dr. Alfred Gomolka, CDU, Dr. Berndt Seite, CDU, Dr. Harald Rings torff, SPD, erwin Sellering, SPD, seit 2008 Landesregierungen in Mecklenburg-Vorpommern seit 1990 Legislaturperiode Kabinette Ministerpräsident Koalition 1. Landtag Prof. Dr. Alfred Gomolka (CDU) CDU/FDP ( ) Dr. Berndt Seite (CDU) CDU/FDP 2. Landtag Dr. Berndt Seite (CDU) CDU/SPD ( ) 3. Landtag Dr. Harald Ringstorff (SPD) SPD/PDS ( ) 4. Landtag Dr. Harald Ringstorff (SPD) SPD/PDS ( ) 5. Landtag Dr. Harald Ringstorff (SPD) SPD/CDU ( ) seit 2008 erwin Sellering (SPD) SPD/CDU

7 Wie wird gewählt? Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind alle deutschen einwohner Mecklenburg-Vorpommerns, die das 18. Lebensjahr vollendet und mindestens seit 37 Tagen ihren Hauptwohnsitz im Land haben. Das Landeswahlgesetz sieht eine so genannte personalisierte Verhältniswahl vor. Danach hat der Wähler zwei Stimmen zu vergeben. s t i m ma b g a b e Mit der Erststimme wählt er in einem der 36 Wahlkreise einen der zur Auswahl stehenden Direktkandidaten. Diese werden üblicherweise von den Parteien vorgeschlagen, allerdings können sich auch einzelbewerber zur Wahl stellen. Der Bewerber mit den meisten Stimmen erhält das Wahlkreismandat. Mit der Zweitstimme wählt man die Partei und somit die sich dahinter verbergende Landesliste. Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien gemacht werden. Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Landtag ausschlaggebend. Sie entscheidet über die Fraktionsstärke und damit über die Möglichkeiten von Mehrheits- und Koalitionsbildungen. Die Verteilung der Sitze erfolgt auf Grundlage des so genannten Hare/Niemeyer-Verfahrens. Dieses gewährleistet eine möglichst proportionale Umrechnung der abgegebenen Stimmen in Mandate. Jedoch gibt es hierbei eine einschränkung: Die Stimmen für eine Partei werden nicht in der Sitzverteilung berücksichtigt, wenn sie weniger als fünf Prozent der gültigen Gesamtstimmenzahl betragen (Fünf-Prozent-Hürde). Damit soll die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes erhalten und einer Zersplitterung der Parteienlandschaft vorgebeugt werden.

8 WAHL 2011 Wahlkreiseinteilung 9 Schwerin II 8 Schwerin I 27 Nordwestmecklenburg I 17 Ludwigslust I 10 Wismar 18 Ludwigslust II 7 Rostock IV 6 Rostock III 5 Rostock II 4 Rostock I 28 Nordwestmecklenburg II 19 Ludwigslust III 11 Bad Doberan I 32 Parchim II 16 Güstrow II 31 Parchim I 12 Bad Doberan II 23 Nordvorpommern I 15 Güstrow I 26 Stralsund II 25 Nordvorpommern III/ Stralsund I 20 Müritz I 24 Nordvorpommern II 13 Demmin I 14 Demmin II Rügen I 21 Mecklenburg- Strelitz I 34 Rügen II 1 Greifswald 30 Ostvorpommern II 29 Ostvorpommern I 22 Müritz II/ Mecklenburg- Strelitz I 35 Uecker-Randow I 36 Uecker-Randow II 3 Neubrandenburg II 2 Neubrandenburg I Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg Vorpommern. Eigene Darstellung.

9 ma n dat s v e r t e i Lu n g Bei dem Hare/Niemeyer-Verfahren wird die Stimmenzahl des jeweiligen Wahlvorschlages mit der Anzahl der insgesamt zu vergebenden Abgeordnetensitze, also 71, multipliziert und durch die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen geteilt. Dabei erhält jede Landesliste zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so werden diese in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile auf die Landeslisten verteilt. Die für die Parteien so ermittelten Abgeordnetensitze werden zunächst mit den direkt gewählten Kandidaten der Wahlkreise besetzt. Die verbleibenden Mandate erhalten die Bewerber auf den Parteilisten. Falls bei einer Partei die Zahl der Wahlkreisgewinner, die ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehende Anzahl an Sitzen übersteigt (Überhangmandate), wird die Gesamtzahl der Landtagsmandate soweit erhöht, bis das errechnete Verhältnis der Sitze zwischen den Parteien wieder stimmt (Ausgleichsmandate). Bislang kam es jedoch bei keiner Wahl in Mecklenburg-Vorpommern zu Überhangmandaten. Beispielrechnung aus dem Landtagswahlergebnis 2006 Partei Stimmen Zu vergebende Sitze Gesamtstimmen errechneter Wert Sitze nach Ganzzahl nach Zah lenbruchteil Sitze insgesamt SPD x 71 / = 23, CDU x 71 / = 22, LiNKe x 71 / = 12, FDP x 71 / = 7, NPD x 71 / = 5, Da im ersten Schritt erst 69 Sitze vergeben sind, entfallen die zwei noch ausstehenden Mandate auf die beiden Parteien mit der höchsten Nachkommastelle, also auf Die LiNKe und NPD. (Weiterführende Informationen finden Sie auf der Themenseite Wahlen 2011 der Landeszentrale für politische Bildung unter mv.de.)

10 Kommunalwahlen 2011 Wahl der Kreistage und Landräte Mit dem Begriff Kommunalwahlen werden die Wahl der Gemeinde- bzw. Stadtvertretungen, die Wahl der ehrenund hauptamtlichen Bürgermeister, die Wahl der Kreistage sowie die Wahl der Landräte zusammengefasst. Am 4. September können die Bürger, außer in der Landeshauptstadt Schwerin und der Hansestadt Rostock, die Kreistage neu wählen. Grund ist die Kreisgebietsreform, durch die vier kreisfreie Städte und 12 Landkreise zu sechs Großkreisen zusammengelegt werden sollen. Ebenso müssen daher die Landräte dieser neuen Kreise gewählt werden. Die Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien Städte Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar bleiben dagegen als lokale Verwaltungsspitzen im Amt. Gegen das Gesetz zur Kreisgebietsreform haben jedoch einige Kreise beim Landesverfassungsgericht in Greifswald Klage eingereicht, über die voraussichtlich im August 2011 entschieden wird. Die Landkreise und damit die Kreistage sind u. a. verantwortlich für den öffentlichen Nahverkehr, insbesondere den Schülerverkehr, für die Organisation der Abfallentsorgung sowie für die öffentliche Jugend- und Sozialhilfe. Sie sind darüber hinaus Träger der weiterführenden Schulen, wie der Gymnasien und der Berufsschulen. K o m m u n a lwa h l e n 2009 u n d l e t z t e L a n d r at s wa h l e n Bei den letzten Kreistagswahlen 2009 erhielt die CDU landesweit die meisten Stimmen vor der Partei Die LINKE und der SPD. Die Christdemokraten wurden mit Ausnahme der kreisfreien Städte Wismar (SPD), Rostock und Schwerin (beide Die LINKE) zudem in allen Kreisen stärkste Partei. Die Wahlbeteiligung betrug landesweit 46,6 Prozent. Den bisherigen 18 Kreisen stehen Landräte bzw. Bürgermeister/Oberbürgermeister von CDU (6), SPD (6), der Partei Die LINKE (4), und zweier Wählergemeinschaften vor.

11 Wahlkreiseinteilung % 31, Landesergebnis der Wahlen zu den 25 Kreistagen und 21,6 Bürgerschaften/ 20 19,3 Stadtvertretungen der kreisfreien Städte WAHL ,7 8, ,0 CDU SPD LINKE FDP Grüne NPD WG Ebw. Son. Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg Vorpommern. Eigene Darstellung. WG = Wählergemeinschaften; Ebw. = Einzelbewerber. 3,2 1,7 0,4

12 Wie wählt man? Die neu zu bildenden Kreistage werden aufgrund ihrer Bevölkerungsgröße und Fläche über eine unterschiedliche Anzahl an Sitzen verfügen: Mecklenburgische Seenplatte und Südwestmecklenburg je 77 Sitze, Mittleres Mecklenburg, Nordvorpommern und Südvorpommern je 69 Sitze, Nordwestmecklenburg 61 Sitze. Im Unterschied zur Landtagswahl sind alle Bürger wahlberechtigt, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 37 Tagen ihren Hauptwohnsitz in dem betreffenden Kreis haben. Darunter fallen auch ausländische Bürger aus den Staaten der Europäischen Union, z. B. aus Polen. Im Gegensatz zur Landtagswahl dürfen bei Kommunalwahlen neben Parteien und Einzelbewerbern auch lose organisierte Wählergemeinschaften antreten. Der Landkreis ist in mehrere Wahlbereiche aufgeteilt. In jedem Wahlbereich treten die Parteien oder Wählergemeinschaften mit unterschiedlichen Wahlvorschlägen, also mit jeweils anderen Kandidaten, an. Dies soll gerade vor dem Hintergrund der enormen Größe des Landkreises eine ausgewogene lokale Verteilung der Mandate gewährleisten. Allerdings stellen die Parteien und Wählergemeinschaften bekannte Persönlichkeiten zumeist in allen Wahlbereichen auf. S t i m ma b g a b e Bei der Wahl der Kreistage verfügt der Wähler über drei Stimmen, die er beliebig über die Kandidatenlisten der Parteien, Wählergemeinschaften oder Einzelbewerber verteilen kann. Es ist daher möglich, drei Kandidaten einer Parteiliste, oder drei Kandidaten von verschiedenen Listen (Panaschieren) oder zwei oder sogar alle drei Stimmen nur einem Kandidaten (Kumulieren) zu geben.

13 ma n dat s v e r t e i Lu n g Alle Stimmen der Kandidaten einer Partei oder Wählergemeinschaft werden dann zusammengezählt und die daraus resultierenden Mandate im Kreistag nach dem so genannten Hare/Niemeyer-Verfahren ermittelt. Das geschieht in drei Schritten: Im ersten Schritt werden die Stimmen einer Liste aus allen Wahlbereichen mit der Anzahl der insgesamt zu vergebenden Kreistagssitze (61, 69 oder 77) multipliziert und durch die Gesamtzahl aller gültigen Stimmen dividiert. im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es also keine Fünf-Prozent-Hürde. Dabei erhält jede Liste zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so werden diese in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile auf die Listen verteilt. Beispiel: Gesamtverteilung der Mandate im Landkreis Demmin 2009 Partei Stimmen Zu vergebende Sitze Gültige Gesamtstimmen errechneter Wert Sitze nach Ganzzahl nach Zahlenbruchteil Sitze insgesamt SPD x 47 / = 5, CDU x 47 / = 20, LiNKe x 47 / = 12, FDP x 47 / = 3, Grüne x 47 / = 1, WGLR x 47 / = 2, WGLR = Wählergemeinschaft Ländlicher Raum. Einzelbewerber wurden in der Darstellung nicht berücksichtigt. Da im ersten Schritt erst 43 Sitze vergeben sind, entfallen die vier noch ausstehenden Mandate auf die vier Parteien mit der höchsten Nachkommastelle, also auf DIE LINKE, SPD, Grüne und FDP, die den letzten verbleibenden Sitz knapp vor der Wählergemeinschaft Ländlicher Raum erhält.

14 Im zweiten Schritt wird nach demselben Verfahren ermittelt, wie viele Sitze die Parteien oder Wählergemeinschaften in den einzelnen Wahlbereichen erhalten. Hierzu werden alle Stimmen einer Partei oder Wählergemeinschaft in einem Wahlbereich mit der Anzahl der ihnen insgesamt im Kreistag zustehenden Anzahl an Mandaten multipliziert und durch die Gesamtstimmenzahl der Partei oder Wählergemeinschaft im Landkreis dividiert. Beispiel: Verteilung der CDU-Mandate nach Wahlbereichen im Landkreis Demmin 2009 Wahlbereich CDU-Stimmen im WB CDU-Sitze insgesamt CDU-Stimmen im Kreis errechneter Wert Sitze nach Ganzzahl nach Zahlenbruchteil Sitze insgesamt WB x 20 / = 4, WB x 20 / = 2, WB x 20 / = 3, WB x 20 / = 3, WB x 20 / = 4, WB x 20 / = 2, Wahlbereich 1: Amt Treptower Tollensewinkel; Wahlbereich 2: Amt Stavenhagen; Wahlbereich 3: Amt Malchin am Kummerower See; Wahlbereich 4: Amt Dargun / Amt Demmin-Land; Wahlbereich 5: Amt Jarmen-Tutow / Amt Peenetal/Loitz; Wahlbereich 6: Hansestadt Demmin Da im ersten Schritt erst 18 Sitze vergeben sind, entfallen die zwei noch ausstehenden Mandate auf die zwei Wahlbereiche mit der höchsten Nachkommastelle, also auf die Wahlbereiche 2 und 4.

15 Im dritten Schritt werden schließlich die Personen ermittelt, die diese Sitze in den Wahlbereichen tatsächlich einnehmen. Die Mandate gehen der Reihenfolge nach an diejenigen Kandidaten einer Liste mit den höchsten Stimmenzahlen ihrer Partei oder Wählergemeinschaft. Würde nach dieser Rechnung ein Kandidat in mehreren Wahlbereichen einen Sitz erhalten, so wird nur der Sitz aus dem Wahlbereich mit dem höchsten ergebnis des Kandidaten berücksichtigt. Die übrigen Sitze stehen zur weiteren Verteilung für die Partei oder Stimmen- Wählergemeinschaft zur Verfügung. Die Bürger bestimmen also anders als bei den Landtagswahlen mit ihrem Wahlverhalten direkt auch über die Personen, die in den Kreistag einziehen. d i e wa h L d e r L a n d r ät e Sehr viel einfacher ist das Wahlsystem zur Wahl der Landräte, das auch dem Wahlsystem zur Wahl der ehrenund hauptamtlichen Bürgermeister entspricht. Der Wähler hat eine Stimme, die er einem Kandidaten geben kann. Um ins Amt gewählt zu werden, benötigt der Kandidat über die Hälfte aller gültigen Stimmen. erreicht kein Kandidat einen Stimmenanteil von über 50 Prozent, findet 14 Tage später eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern statt. Der Kandidat, der hier dann die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann, ist gewählt. erwähnenswert ist übrigens, dass für das Amt des Landrats nur Bürger kandidieren können, die jünger als 60 Jahre sind. eine Ausnahme gibt es für Amtsinhaber, die sich zur Wiederwahl stellen dürfen, wenn sie nicht älter als 64 Jahre sind.

16 B e s o n d e r h e i t e n d e s Wä h l e r v e r h a lt e n s au f k o m m u n a l e r E b e n e Das Wählerverhalten auf der kommunalen politischen Ebene unterscheidet sich zum Teil deutlich von dem bei Bundes- oder Landtagswahlen. Neben Parteien und Einzelpersonen nimmt auch eine Vielzahl von lokalen und regionalen Wählergemeinschaften an den Wahlen teil. In vielen Gemeinden treten die Parteien mangels Kandidaten überhaupt nicht mehr zur Wahl der Gemeindevertretung an. Das liegt vor allem an den geringen Mitgliederzahlen der Parteien im Land. Das Wahlsystem mit der Möglichkeit, drei Stimmen auf Personen frei verteilen zu können, sorgt dafür, dass Kommunalwahlen in erster Linie Personenwahlen sind. Die Bekanntheit und Beliebtheit von Personen sind demzufolge wichtiger für die Wahlentscheidung als Parteizugehörigkeit. Dennoch bleiben die Parteien sehr wichtige Orientierungspunkte für die Wähler. Insbesondere bei den Kreistagswahlen, die nicht mehr so nah am Bürger stattfinden wie Gemeinderatswahlen, zeigt sich diese Bedeutung der Parteien. Während die lokalen Wählergemeinschaften bei den Wahlen zu den Gemeinde- und Stadtvertretungen landesweit die stärkste Partei bilden, dominieren bei Kreistagswahlen die Parteien. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Themenseite Wahlen 2011 der Landeszentrale für politische Bildung unter

17 Abstimmungen über die künftigen Kreisnamen Gleichzeitig mit der Wahl der Kreistage können die Bürger auch über den künftigen Namen der neu zu bildenden Landkreise abstimmen. Diese Möglichkeit ist im Gesetz zur Neustrukturierung der Kreise ausdrücklich schrieben und soll die identifikation der Bürger mit dem neuen Kreis erleichtern. Die bislang benutzten Namen für festge- die sechs neuen Kreise (Nordwestmecklenburg, Südwestmecklenburg, Mittleres Mecklenburg, Mecklenburgische Seenplatte, Nordvorpommern und Südvorpommern) sind daher zunächst nur vorläufige Arbeitsbezeichnungen. Namensvorschläge können nur von den Kreistagen der betreffenden Altkreise bzw. der Stadtvertretung/Bürgerschaft einer bislang kreisfreien Stadt gemacht werden. Jeder Kreistag kann dabei jedoch nur einen einzigen Vorschlag machen. Die Abstimmungen entsprechen formal dem Bürgerentscheid, der in der Kommunalverfassung ( 20) vorgesehen ist. Danach sind wie bei der Kreistags- und Landratswahl alle Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt, die ihren Wohnsitz seit mindestens 37 Tagen in dem Gebiet des neuen Kreises haben. Dazu gehören auch Staatsbürger aus eu-staaten, z. B. Polen. Jeder Wähler kann einen Namensvorschlag ankreuzen. Der Vorschlag mit den meisten Stimmen wird am Tag nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses der neue Name des Großkreises sein. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Themenseite Wahlen 2011 der Landeszentrale für politische Bildung unter mv.de.

18 Tabelle: Vorschläge für die Namen der neuen Kreise Vorläufige Bezeichnung der Kreise Nordwestmecklenburg Südwestmecklenburg Mittleres Mecklenburg Mecklenburgische Seenplatte Nordvorpommern Südvorpommern Zur Abstimmung stehende Kreisnamen Nordwestmecklenburg Ostseekreis Wismar Ludwigslust-Parchim Parchim-Ludwigslust Landkreis Rostock Güstrow-Bad Doberan Mecklenburgisch-Vorpommersche Seenplatte Mecklenburgische Seenplatte Vorpommern-Rügen Ostseekreis Stralsund Ostsee-Haffkreis Vorpommern Vorpommern-Greifswald

19 KARTE KREIS - GEBIETS REFORM 2011 Quelle: Innenministerium Mecklenburg Vorpommern.

20 Wahlen2011 herausgeber: Landeszentrale für politische bildung mecklenburg-vorpommern Jägerweg 2, schwerin tel.: 0385/ fax: 0385/ internet: autor: steffen schoon gestaltung: Janner & schöne medien gmbh druck: stadtdruckerei weidner gmbh bildnachweis: staatskanzlei mecklenburg-vorpommern (bilder ministerpräsidenten), fotolia.de

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