SÜC Energie und H 2 O GmbH
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- Florian Koch
- vor 7 Jahren
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1 Blatt 1: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) Entnahme (Benutzungsdauer < h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 9,99 2,87 Umspannung in Niederspannung 13,95 4,26 Niederspannung 1) 13,57 4,57 Entnahme (Benutzungsdauer h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 59,74 1,01 Umspannung in Niederspannung 95,63 0,99 Niederspannung 1) 100,53 1,04 1) Gemäß verordnung (KAV) 3 (1), Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in Niederspannung einen Preisnachlass von 10 Prozent. Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebenen. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag der Transformatorenverluste in Höhe von 1,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. Sofern Transformatoren mit reduzierten Verlusten (CC 30 %) eingesetzt werden beträgt der Zuschlag 0,75 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte. Blindstrom Überschreitet der Blindstrombedarf während eines Abrechnungsmonats 50 % der durchgeleiteten Wirkarbeit (cos phi etwa 0,9 induktiv), so sind für die über 50 % der Wirkarbeit hinaus entnommenen Blindarbeitsmengen netto 1,28 ct/kvarh zu bezahlen.
2 Blatt 2: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung für Weiterverteiler und nachgelagerte Netzbetreiber in gleicher Spannungsebene (Jahresleistungspreissystem) Entnahme (Benutzungsdauer < h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 8,99 2,58 Niederspannung 12,22 4,11 Entnahme (Benutzungsdauer h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 53,76 0,91 Niederspannung 90,48 0,94 Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebenen. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Blindstrom Überschreitet der Blindstrombedarf während eines Abrechnungsmonats 50 % der durchgeleiteten Wirkarbeit (cos phi etwa 0,9 induktiv), so sind für die über 50 % der Wirkarbeit hinaus entnommenen Blindarbeitsmengen netto 1,28 ct/kvarh zu bezahlen.
3 Blatt 3: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Monatsleistungspreissystem) Entnahme Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Monat Mittelspannung 9,96 1,01 Umspannung in Niederspannung 15,94 0,99 Niederspannung 16,75 1,04 Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebenen. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag der Transformatorenverluste in Höhe von 1,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. Sofern Transformatoren mit reduzierten Verlusten (CC 30 %) Blindstrom Überschreitet der Blindstrombedarf während eines Abrechnungsmonats 50 % der durchgeleiteten Wirkarbeit (cos phi etwa 0,9 induktiv), so sind für die über 50 % der Wirkarbeit hinaus entnommenen Blindarbeitsmengen netto 1,28 ct/kvarh zu bezahlen.
4 Blatt 4: Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung Grundpreis in pro Jahr Arbeitspreis Niederspannung 1) Nettopreis 0,00 6,74 Bruttopreis 0,00 8,02 1) Gemäß verordnung (KAV) 3 (1), Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in Niederspannung einen Preisnachlass von 10 Prozent. Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebenen. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Blindstrom Überschreitet der Blindstrombedarf während eines Abrechnungsmonats 50 % der durchgeleiteten Wirkarbeit (cos phi etwa 0,9 induktiv), so sind für die über 50 % der Wirkarbeit hinaus entnommenen Blindarbeitsmengen
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6 Blatt 5: Netzentgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Entnahme oder Einspeisung mit 1/4-Stunden-Lastgangmessung 1) Messung Messstellenbetrieb Abrechnung Spannungsebene der je Messstelle je Messstelle je Zählpunkt Messung /Monat /Monat /Monat Mittelspannungsnetz 29,17 50,00 18,33 Umspannung M/N 25,00 22,08 18,33 Niederspannungsnetz 25,00 22,08 18,33 Messung Messstellenbetrieb Abrechnung Messung in je Messstelle je Messstelle je Messstelle Niederspannung /Jahr 3) /Jahr /Jahr 3) Leistungsmessung Drehstrom 2) 15,00 45,00 15,00 Arbeitszähler, Mehrtarif, Drehstrom Arbeitszähler, Eintarif Drehstrom Entnahme oder Einspeisung ohne Lastgangmessung 8,00 20,00 12,20 5,20 10,00 12,00 Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung zusätzlicher Lastgangdaten, die über den Umfang des 21 h Abs. 1 Nr. 2 EnWG hinausgehen, werden nach individueller Anforderung dem Kunden berechnet. Für zusätzliche Ablesungen von Messeinrichtungen ohne ZFA auf Wunsch des Kunden/Lieferanten durch die SÜC außerhalb des regulären Turnus beziehungsweise außerhalb von gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Prozessen werden pro Ablesung je Zählpunkt und Ableseversuch 24,90 in Rechnung gestellt. 1) Die Entgelte beinhalten die Messwandler, die Zählerdatenerfassung auf 1/4 h Basis, die Übertragung der Zählerdaten, die Datenaufbereitung und die monatliche Bereitstellung der Daten sowie die monatliche Abrechnung. Die Telekommunikationsanbindung muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. 2) Die Entgelte beinhalten die Messwandler 3) Jede zusätzliche Messung/Abrechnung auf Wunsch des Kunden/Lieferanten im Rahmen des 40 Abs. 3, S. 2 EnWG wird nach den aufgeführten Entgelten abgerechnet. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung
7 Blatt 6: Netzentgelte für Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen Arbeitspreis Niederspannung 1) 2,10 Preis nur gültig in Zusammenhang mit einer getrennten Mehrtarif Messeinrichtung Diese Preise sind gültig für Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen ohne Leistungsmessung die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind und über eine getrennte Mehrtarif Messeinrichtung erfasst werden. Für die Regelung der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind die ergänzende Bedingungen der SÜC Energie und H 2 O GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die
8 Blatt 7.1: Aufschläge und Umlagen auf Netzentgelte KWK G Aufschlag für Letztverbraucher Für den Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle bis kwh (LV Kategorie A) Für den Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle über kwh (LV Kategorie B) 0,254 ct/kwh 0,051 ct/kwh Für den Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle über kwh bei Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstiegen (LV Kategorie C) 0,025 ct/kwh Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV Letztverbraucher (A) zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle den Umlagesatz von Letztverbraucher (A+), deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz von Letztverbraucher (A++), die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz von Letztverbraucher (B`), deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV Umlage von Letztverbraucher (C`), die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,237 ct/kwh 0,227 ct/kwh 0,227 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh
9 Blatt 7.2: Aufschläge und Umlagen auf Netzentgelte Offshore Haftungsumlage nach 17f EnWG Strommengen von Letzverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle (LV Gruppe A) Letztverbraucher (LV Gruppe B), deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore Haftungsumlage von Unternehmen des produzierenden Gewerbes (LV Gruppe C), deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore Haftungsumlage von 0,051 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Umlage 0,006 ct/kwh
SÜC Energie und H 2 O GmbH
Blatt 1: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) Entnahme (Benutzungsdauer < 2.500 h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 10,57
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