Impuls-Papier. Empfehlung zur Aufnahme von Kindern mit Behinderung unter drei Jahren (U3) in Kindertageseinrichtungen

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1 Impuls-Papier Empfehlung zur Aufnahme von Kindern mit Behinderung unter drei Jahren (U3) in Kindertageseinrichtungen Einleitung Die Lebenshilfe NRW begrüßt, dass auch Kinder mit Behinderung unter drei Jahren die Möglichkeit haben, in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen zu werden. Heilpädagogische Einrichtungen, Integrative Einrichtungen und Regeleinrichtungen werden vor neue Herausforderungen gestellt. Bedarfe und Bedürfnisse von Kindern unter drei Jahren und ihren Eltern unterscheiden sich gravierend von der klassischen Altersgruppe der drei - bis sechsjährigen. Dies muss insbesondere im pädagogischen Konzept und bei der Auswahl der Fachkräfte berücksichtigt werden. Die bereits in Fachkreisen entstandene Diskussion um die bestehende Tendenz, Kinder mit Behinderung und U 3 Kinder aufgrund der erhöhten Pauschalen aufzunehmen, um so mögliche Schließungen zu verhindern bzw. Entlassungen von Mitarbeitern zu vermeiden, verfolgt die Lebenshilfe NRW mit höchster Besorgnis. Die Qualität der Betreuung muss ein neues Niveau erreichen und den MitarbeiterInnen muss die Chance ermöglicht werden, politisch gewollte Entwicklungen angemessen umzusetzen. Empfehlung zur Betreuung von Kindern mit Behinderung unter drei Jahren Was brauchen Kinder in dem Alter? Kinder in der hier angesprochenen Lebensphase sind auf feste Bezugspersonen angewiesen. Personelle Sicherheit ist Grundlage, um dem Kind Möglichkeiten zu eröffnen, seine Welt zu entdecken und sein Umfeld zu erforschen. Bekanntes und vertrautes Personal hat auch für Kinder in dieser Phase oberste Priorität. Schichtwechsel, Springerdienste, Personalwechsel etc. sind für Kinder in diesem Lebensalter entwicklungshemmend und führen zu Entwicklungsrisiken

2 Die Kinder sind auf Personal angewiesen, dass sich auf Signale einlässt und versteht, diese richtig zu interpretieren, um zeitnah und angemessen reagieren zu können. Eine direkte und unmittelbare Befriedigung von Bedürfnissen hat in dieser Lebensspanne eine zentrale Bedeutung. Beispiel: Wenn ein einjähriges Kind weint und schreit, weil es durstig ist, sollte unverzüglich der Durst gestillt werden und wenn dies nicht sofort möglich ist, sollte das Kind durch eine angemessene Interaktion beruhigt werden. Höchstwahrscheinlich ist an dieser Stelle ein direkter Körperkontakt wichtig; ein auf den Arm- oder Schoßnehmen; etc. Hat ein 4 Jahre altes Kindergartenkind Durst, kann es bereits verstehen, wenn die Erzieherin nicht sofort Getränke bereit stellt, sondern z.b. erst zwei Kinder beim Anziehen unterstützt. Eine verbale Erklärung kann hier ausreichen. Mit diesem einfachen Beispiel möchten wir auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder unter drei Jahren verweisen. Bei Kindern mit einer Behinderung stellt sich die gesamte Wirklichkeit natürlich noch mit besonderen Herausforderungen dar. Auch Kinder mit Behinderung durchlaufen die angesprochenen Entwicklungsphasen. In der Regel tun sie dies verlangsamt. Sie brauchen mehr Zeit, um neue Entwicklungsschritte leisten zu können. Der Forschergeist muss bei Kindern mit Behinderung oft durch gezielte Impulse geweckt werden, um eine Entwicklung zu forcieren. Auch die personale Bindung ist an dieser Stelle noch einmal hervorzuheben. Kinder mit Behinderung setzen aufgrund ihrer häufig vorhandenen Wahrnehmungsstörungen oft Signale, die vom Umfeld nicht eindeutig und sofort zu verstehen sind. Dies gilt für aufmerksame Eltern genau so, wie für engagierte Pädagogen als Bezugspersonen. Hier ist fachliche Kompetenz gepaart mit Durchhaltevermögen, eine hohe Sensibilität und Geduld nötig, um den Kindern mit besonderem Hilfebedarf die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen, um einen bestmöglichen Start ins Leben zu schaffen. Was brauchen Eltern? Eltern sind angewiesen auf kontinuierliche Rückmeldungen des pädagogischen Personals, da die Kinder nicht von sich aus den Tagesablauf schildern können. Die Grundbedürfnisse des Kindes werden über mehrere Stunden außerhalb des familiären Umfeldes befriedigt, alle damit zusammenhängenden Ereignisse sind für Mutter und Vater von höchster Bedeutung

3 Beispiele: Erstes Halten einer Schnabeltasse Erstes selbstständiges Essen mit den Händen Erstes selbstständiges Trinken Erster Gang zur Toilette usw. Eltern haben Anspruch auf einen angemessenen und aktuellen Austausch zum Verhalten ihres Kindes in tagespräsenten Situationen und hinsichtlich des Entwicklungsverlaufes in dieser Phase. Die stundenweise Ablösung von Eltern und ihren Kindern ist höchst behutsam zu gestalten und muss von Familie zu Familie variieren können. Eltern müssen die Chance bekommen, ihr eigenes Tempo zu entwickeln. Pädagogisches Personal muss ausreichend zeitliche Ressourcen vorhalten können, um den Bedürfnissen der jungen Familien zu begegnen. Dazu muss ausreichend Zeit und ein separater Raum zur Verfügung stehen, wenn sich Eltern und Fachkräfte zurückziehen. Fortbildungen Elternarbeit: Eine besondere Herausforderung stellt für das Personal die Elternarbeit dar. Eltern werden durch die Geburt eines Kindes mit Behinderung mit einem lebenskritischen Ereignis konfrontiert. Extreme Gefühle, unterschiedliche Bewältigungsstrategien und die Organisation eines Alltags mit und für ein Kind mit Behinderung sind drei Hauptthemenfelder mit denen das pädagogische Fachpersonal konfrontiert wird und umgehen muss. Eine Qualifizierung hinsichtlich einer adäquaten Begleitung der Familien muss grundlegend umgesetzt werden und durch jährlich wiederkehrende Weiterbildungsmaßnahmen intensiviert und weiterentwickelt werden. An dieser Stelle möchten wir darauf verweisen, dass bei personalpolitischen Entscheidungen Zeitkontingente, genau für diese notwendigen Qualifizierungen, eingeplant werden müssen. Ziel ist, dass auch in Fortbildungszeiten das Qualitätsniveau der Betreuung gehalten wird. Arbeit mit dem Kind Entwicklungspsychologisch gesehen bestimmen andere Schwerpunkte den Tagesablauf und die Betreuung eines Kindes im Alter von 0-3 Jahren als im Alter von 3 6 Jahren

4 Ausbildungen im pädagogischen Bereich, insbesondere der Erzieherinnen, haben bisher den Schwerpunkt auf die Altersgruppe der 3-6 Jahre alten Kinder gelegt. Hier gilt es umzudenken und theoretisches Wissen nachzuschulen um eine entwicklungsunterstützende Arbeit in der Einrichtung leisten zu können. Auch hier empfehlen wir eine grundlegende Basis zu schaffen (Fortbildungen/ Weiterbildungen/ Seminare/ Zusatzausbildungen/ Schulungen) und jährlich wiederkehrende Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Intensivierung. Beratung durch Frühförderung Die Zusammenarbeit mit der Frühförderung ist aus Sicht der Lebenshilfe NRW ein unverzichtbarer Faktor, ein gut gestalteter sanfter Übergang von mindestens drei Monaten sollte finanziell durch den zuständigen Leistungsträger abgesichert sein, um dem jungen Kind mit Behinderung den bestmöglichen Start in eine erfolgreiche Kindergartenzeit zu bereiten. Fachkräfte können als Bezugspersonen das Kind in der Eingewöhnungszeit unterstützen und dem Fachpersonal vor Ort wichtige Informationen zur Förderung im Alltag liefern. Behinderungsspezifische individuelle Besonderheiten können auf direktem Wege erläutert werden und die neuen Bezugspersonen können die notwendige Sicherheit entwickeln. Interpretationen des Verhaltens des Kindes können mit geschultem Fachpersonal ausgetauscht und abgestimmt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass dem Kind, ein in NRW mögliches ganzheitliches Unterstützungsnetz angeboten wird und die bestmöglichen Bildungschancen genutzt werden. An dieser Stelle möchte die Lebenshilfe NRW darauf verweisen, dass die hierfür notwendige mobile Frühförderung als normaler Bestandteil im Leistungskataloges der Frühförderung aufgeführt ist und nicht als besondere Leistung bzw. als Ausnahmeleistung beantragt und bewilligt werden muss. Logopädie Der Zusammenhang zwischen vorsprachlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Lautbildung (auditive Wahrnehmungsverarbeitungsfähigkeit, Lautimitation, Symbolverständnis...) und dem Spracherwerb ist besonders in den ersten Lebensjahren zu unterstützen und zu fördern. Eine fachspezifische Begleitung in der Einrichtung vor Ort sollte gewährleistet sein, um Mitarbeiter zu schulen und Kinder wenn nötig vor Ort zu therapieren

5 Physiotherapie Viele Kinder bedürfen in ihrer motorischen Entwicklung fachspezifische Unterstützung. Der Weg zum selbstständigen Sitzen, Krabbeln, Hochziehen und letztendlich zum freien Laufen birgt oft Hürden die nicht allein durch pädagogische Fachkräfte überwunden werden können. Ein Kind mit einer Halbseitenlähmung braucht gezielt und vor Ort Impulse, die auf seine Behinderung abgestimmt sind. Dies sieht völlig anders aus als bei einem Kind, dessen Wahrnehmung im Gleichgewicht gestört ist und das aufgrund dessen kein freies Gangbild entwickeln kann. Individuelle therapeutische Unterstützung muss vor Ort stattfinden können und in einem pädagogischen Kontext integriert werden. Personalschlüssel Wir empfehlen die Gruppenform II. Insgesamt können in einer Gruppe 10 Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden, davon können zwei Kinder behindert sein. Unsere Empfehlung ist als Konsequenz zuvor aufgeführter Notwendigkeiten zu begreifen und lässt keinen Spielraum. Als Konsequenz zuvor aufgeführter Notwendigkeiten empfehlen wir in der Gruppenform II (10 Kinder U 3, davon zwei Kinder mit Behinderung) den Einsatz von drei Fachkräften und einer Ergänzungskraft. Die Kombination aus Pädagogen und Heil-/ Sonderpädagogen und medizinischtherapeutischem Personal ist im Hinblick, auf den dann automatisch erweiterten Perspektivwechsel im Sinne der ganzheitlichen Begleitung und Erziehung erstrebenswert. Fachkräfte: - Diplom-Heilpädagogen - Heilpädagogen mit staatl. Anerkennung - Sozialpädagogen - Sonderpädagogen - Erzieher - Kinderkrankenschwester Grundvoraussetzung ist, dass die Gruppenleitung durch eine Heilpädagogin besetzt wird

6 Raumkonzept Gruppenraum: Ein fester Gruppenraum sollte den Mittelpunkt der Tagesbetreuung darstellen. Von diesem zentralen Punkt ausgehend, sind die notwendigen zusätzlichen Raumangebote erreichbar. Nebenraum: Ein Nebenraum ist unverzichtbar, da Kinder in dieser Lebensphase die Möglichkeit haben müssen, auch im Spiel Rückzugmöglichkeiten wahrnehmen zu können. Dem Personal muss es räumlich möglich sein, Forschergeist und Tatendrang der Kinder im Kontext von ruhigen und aktiven Spielprozessen lenken zu können. Sanitäranlagen: Die Sanitäranlagen müssen so gestaltet sein, dass separate und in ruhiger Atmosphäre gestaltete Pflegesituationen den Alltag prägen können, da sich besonders in Pflegesituationen intime Dialoge und ein sehr intensiver zwischenmenschlicher Prozess entwickeln kann, der in höchster Weise entwicklungsfördernd ist. Schlafraum Ein Schlafraum muss vorhanden sein. Das Bedürfnis hinsichtlich Ruhe -und Explorationsphasen ist sehr individuell und gerade bei Kindern mit Behinderung von hohen Schwankungen geprägt. Diesen Bedarfen muss Rechnung getragen werden. Abschluss Die Lebenshilfe NRW wird den Verlauf und die Umsetzung neuer gesetzlicher Möglichkeiten im Rahmen des KIBIZ konsequent verfolgen und darauf einwirken, dass Kindern mit Behinderung eine angemessene Lebensqualität zur Verfügung gestellt wird. Die besondere Möglichkeit, auch schon sehr junge Kinder mit Behinderung in einen sozialen Kontext einzubinden, birgt enorme Chancen für die Familien und unterstützt in hohem Maße den Weg zur Inklusion. Eine gesonderte Empfehlung für Heilpädagogische Kindertagesstätten kann demnächst beim Landesverband Lebenshilfe NRW angefordert werden. Lebenshilfe NRW Juli 2009

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